Werkstätten und Inklusion

Eine inhaltsanalytische Betrachtung der Debatten zur Inklusionsfrage bei Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)


Tesis de Máster, 2013

134 Páginas, Calificación: 2,0


Extracto


INHALTSVERZEICHNIS

ZUSAMMENFASSUNG

INHALTSVERZEICHNIS

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

1 THEORETISCHER RAHMEN
1.1 Zum Behinderungsbegriff
1.2 Inklusion
1.3 Selbstbestimmung und Empowerment
1.4 Teilhabe am Arbeitsleben und in der Gesellschaft

2 BESCHREIBUNG DES FORSCHUNGSFELDES
2.1 Die Systeme Eingliederungshilfe und berufliche Rehabilitation als rechtlicher und inhaltlich-programmatischer Rahmen der WfbM
2.1.1 Grundsätzliches Spannungsverhältnis im Dienstleistungsdreieck
2.1.2 Beschreibung der WfbM als Leistungserbringer
2.1.3 Leistungsberechtigte und Zugang zur WfbM
2.1.4 Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
2.1.5 Sozialpolitische und rechtliche Entwicklungen

3 THEORIEGELEITETER MAßSTAB
3.1 Entwicklung der Kategorien des theoriegeleiteten Maßstabes
3.2 Exemplarische Anwendung des Maßstabes als Textanalyseinstrument

4 ERGEBNISSE UND AUSWERTUNG

AUSBLICK

LITERATURVERZEICHNIS

ANHANG A

ZUSAMMENFASSUNG

Ziel dieser Arbeit war die Erstellung eines theoriegeleiteten Maßstabes als Analyse- und Entwicklungsinstrument zur Umsetzung von Inklusion in Werkstätten für behin- derte Menschen. Dazu wurden verschiedene Textquellen der Debatten zur Inklusi- onsfrage von Werkstätten für behinderte Menschen inhaltsanalytisch betrachtet und theoretisch essentielle Begriffe wie Inklusion, Selbstbestimmung und Empowerment sowie Teilhabe am Arbeitsleben, am Leben und in der Gemeinschaft definiert.

Aus der Theorie und den Ergebnissen der inhaltsanalytischen Betrachtung wurden in Anlehnung an den Index für Inklusion1 von Boban & Hinz Kategorien abgeleitet, aus denen sich der theoriegeleitete Maßstab als Analyse- und Entwick- lungsinstrument zusammensetzt. Dieser wurde exemplarisch an ausgewähltem Textmaterial angewendet.

Ferner wurde in der inhaltsanalytischen Betrachtung und der Darstellung der verschiedenen Sichtweisen aus der Debatte zur Inklusionsfrage der Werkstätten für behinderte Menschen deutlich, dass noch großer Entwicklungs- und Reformbedarf inner- und außerhalb solcher Einrichtungen besteht und noch lange nicht alle Potentiale zur Umsetzung von Inklusion ausgeschöpft wurden. Es konnte deutlich gemacht werden, dass Inklusion eine Art innere Haltung ist, die sich im Denken und Handeln widerspiegeln muss und aufgrund ihres Prozesscharakters Mut, Geduld, Beharrlichkeit und Ausdauer zur erfolgreichen Umsetzung erfordert.

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Abb.: 1: Komponenten von Gesundheit, klassifiziert nach der ICF

Abb.: 2: Entwicklung der Zahlen schwerbehinderter Menschen (Quelle:

Bundesagentur für Arbeit 2013)

Abb.: 3: Entwicklung der Werkstattplätze der Mitglieder der BAG: WfbM (Quelle

der Zahlen: BMAS und BAG:WfbM)

Abb.: 4: Inklusion in gesellschaftliche Funktionssysteme

Abb.: 5: Überblick Teilhabeleistungen im SGB IX

Abb.: 6: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im SGB IX

Abb.: 7: Leistungen zur Teilhabe am Leben und in der Gemeinschaft im SGB IX . 17 Abb.: 8: Psychosoziale Funktionen von Erwerbsarbeit nach Semmer & Udris 1993

Abb.: 9: Reformpotentiale der Eingliederungshilfe für beeinträchtigte Menschen

Abb.: 10: Sozialrechtliches Dienstleistungsdreieck

Abb.: 11: Sozialrechtliche Dienstleistungsbeziehung Persönliches Budget

Abb.: 12: Anzahl der erfassten Persönlichen Budgets örtlicher undüberörtlicher Träger der Sozialhilfe, im Jahr 2010

Abb.: 13: Stufenmodell der binnendifferenzierten beruflichen Bildung nach Hirsch 2006

Abb.: 14: Aktivitäten von WfbM im Markt nach Walter 2009

EINLEITUNG

In meiner beruflichen Praxis als Fachberaterin des Integrationsfachdienstes im Land Brandenburg für den Landkreis Barnim sehe ich täglich mit der Tatsache konfrontiert, dass Inklusion ein Prozess ist, der, beispielsweise in bisherigen etablierten Sondereinrichtungen wie Förderschulen mit Schwerpunkt geistige Entwicklung und Werkstätten für behinderte Menschen, teilweise noch gar nicht begonnen hat. Gerade letztere zeigt kaum Strukturen einer Übergangsförderung und meine Beratungskompetenz beispielsweise in der beruflichen Sicherung, die diese Übergänge aus gesetzlicher Sicht nach SGB IX unterstützen und begleiten könnte, wird hier so gut wie gar nicht angefragt. Daraus leitet sich die Forschungsfrage dieser Arbeit ab, sind Werkstätten für behinderte Menschen ein Ort der Inklusion?

Die der Arbeit zu Grunde liegende Hypothese lautet aus meiner bisherigen Erfahrung schlussfolgernd, dass die Umsetzung von Inklusion in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) in dem Sinne, dass sie ihren WerkstattmitarbeiterInnen den Zu- gang zu allen Gesellschaftsystemen, insbesondere Teilhabe am Arbeitsleben sowie Teilhabe am Leben und in der Gemeinschaft ermöglicht und fördert, noch nicht prak- tiziert wird bzw. noch erhebliches Entwicklungspotential schlummert. Es wird in Anlehnung an Bungart2 von BAG Unterstützte Beschäftigung vermutet, dass ledig- lich altbewährte Abläufe und Prozesse im Zuge der UN- Behindertenrechtskonvention 2009 umbenannt wurden und es sich um einen reinen Etikettenschwindel3 handelt, der bei genauerer Betrachtung die WfbM weiterhin als Sonderwelt identifiziert.

Zur Erarbeitung dessen sollen im ersten Kapitel bedeutsame theoretische Begriffe wie Inklusion, Selbstbestimmung und Empowerment sowie Teilhabe definiert wer- den. Im Anschluss daran werde ich die relevante Literatur sowie aktuelle Dokumente der letzten 10 Jahre inhaltsanalytisch betrachten. Dokumente sind hier Artikel, News, Reformentwürfe, Forendiskussionen und Blogbeiträge, Konzepte, Gesetztestexte und -vorlagen, um die aktuellen Sichtweisen herausarbeiten zu können.

Aus dem methodisch nach der qualitativen Inhaltsanalyse von Mayring4 gewonnene Material sollen Kategorien gebildet und ein theoriegeleiteter Maßstab als Analyseund Entwicklungsinstrument für die WfbM erarbeitet werden. Dieser wird dann exemplarisch an ausgewähltem Textmaterial Anwendung finden.

Der Ausblick beinhaltet Anregungen für die weitere Verwendung des theoriegeleiteten Maßstabes und zeigt Entwicklungspotentiale auf.

Im theoretischen Rahmen dieser Arbeit möchte ich zunächst die Bedeutung und Vo- raussetzung für mich wesentlicher Begriffe, wie Inklusion, Selbstbestimmung, Em- powerment und Teilhabe am Arbeitsleben herauskehren, um diese anschließend mit der praktischen Wirklichkeit, der Beschreibung des Forschungsfeldes zu vergleichen und zu diskutieren. Umüber Inklusion im Bereich der Behindertenhilfe zu sprechen, ist es vorerst sinnvoll und notwendig, zuerst auf den Begriff der Behinderung selbst einzugehen.

1.1 Zum Behinderungsbegriff

Eine Schwerbehinderung wird in Deutschland als Grad der Behinderung ausgedrückt und nach Zehnergraden von 20 - 100 abgestuft vom versorgungsmedizinischen Dienst des jeweiligen Versorgungsamtes nach Beantragung durch die betroffene Per- son festgestellt. Als schwerbehinderte Menschen gelten nach § 2 Abs. 2 SGB IX Per- sonen, denen von den Versorgungsämtern ein Grad der Behinderung von 50 oder mehr zuerkannt worden ist. Der Grad der Behinderung ist als Ausmaß der Behinde- rung unter Heranziehung der „Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht“5 in der jeweils gültigen Fassung festzulegen. In den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit sowie im SGB IX, Teil 2 des Schwerbehindertenrechts gilt als schwerbehindert, wer einen Grad der Behinderung von 50 und mehr hat6 oder von der BA einem schwerbehin- derten Menschen gleichgestellt wurde7.

Nach § 2 Abs. 3 SGB IX sollen behinderte Menschen mit einem Grad der Behinde- rung von weniger als 50, aber wenigstens 30 schwerbehinderten Menschen gleichge- stellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen ge- eigneten Arbeitsplatz im Sinne des § 73 SGB IX nicht erlangen oder nicht behalten können. Die Gleichstellung erfolgt auf Antrag des behinderten Menschen durch die Bundesagentur für Arbeit.

Die Art der Behinderung wird anhand von Kategorien in der VersorgungsmedizinVerordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erfasst, wobei sich die Einteilung nicht primär in Krankheitsdiagnosen vollzieht, sondern an der Erscheinungsform der Behinderung und der durch sie bestimmten Funktionseinschränkung orientiert. Menschen gelten als behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist8.

Hier greift das Neunte Sozialgesetzbuch (Rehabilitation und Teilhabe von behinder- ten Menschen) den Ansatz des biopsychosozialen Modells „International Classifica- tion of Functioning, Disability and Health (ICF)“auf, dass im Jahr 2001 von der WHO verabschiedet wurde. Darin wird von Impairment, Activity und Participation gesprochen, also von Schädigung, Beeinträchtigung der Aktivität und Teilhabe. Da- mit wandelt sich die Perspektive von einer bisher rein defizitären medizinischen Be- trachtungsweise und Klassifikation von Personen zu einer biopsychosozialen Sicht- weise, die Situationen, Umweltbedingungen und Funktionsfähigkeiten mit würdigt. Abbildung 1 zeigt die Komponenten von Gesundheit nach der ICF:

Abb.: 1: Komponenten von Gesundheit, klassifiziert nach der ICF9

„Der Begriff der Funktionsfähigkeit eines Menschen umfasst alle Aspekte der funktionalen Gesundheit. Eine Person ist funktional gesund, wenn - vor dem Hintergrund ihrer Kontextfaktoren -

1. ihre körperlichen Funktionen (einschließlich des mentalen Bereichs) und Kör perstrukturen denen eines gesunden Menschen entsprechen (Konzepte der Körperfunktionen und -strukturen),
2. sie all das tut oder tun kann, was von einem Menschen ohne Gesundheitsprob lem (ICD) erwartet wird (Konzept der Aktivitäten),
3. sie ihr Dasein in allen Lebensbereichen, die ihr wichtig sind, in der Weise und dem Umfang entfalten kann, wie es von einem Menschen ohne gesundheitsbedingte Beeinträchtigung der Körperfunktionen oder -strukturen oder der Aktivitäten er- wartet wird (Konzept der Partizipation [Teilhabe] an Lebensbereichen).“10

Die UN-Behindertenrechtskonvention berücksichtigt ebenfalls die Gegebenheit, dass Behinderung ein sich verändernder und weiterentwickelnder Begriff ist, dessen In- terpretation und Auslegung eng mit der Überzeugung und Denkweise der Gesell- schaft und deren Mitglieder verknüpft ist. In der Präambel unter e) ist von einer „Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren“die Rede, die einer gleichberechtigten Teilhabe Behin- derter im Wege stehen.11

Die folgende Abbildung 2 trifft eine Aussage zur Entwicklung der Zahl der schwerbehinderten Menschen im erwerbsfähigen Alter:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb.: 2: Entwicklung der Zahlen schwerbehinderter Menschen (Quelle: Bundesagentur für Arbeit 2013 „Die Arbeitsmarktsituation schwerbehinderter Menschen 2012“12 )

Laut DESTATIS, dem statistischen Bundesamt treten Behinderungen vor allem bei älteren Menschen auf:

“So waren deutlich mehr als ein Viertel (29 %) der schwerbehinderten Menschen 75 Jahre undälter; knapp die Hälfte (46 %) gehörte der Altersgruppe zwischen 55 und 75 Jahren an. 2 % waren Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Mit 83 % wurde derüberwiegende Teil der Behinderungen durch eine Krankheit verursacht; 4 % der Behinderungen waren angeboren beziehungsweise traten im ers- ten Lebensjahr auf, 2 % waren auf einen Unfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen. Zwei von drei schwerbehinderten Menschen hatten körperliche Behinderungen (62 %): Bei 25 % waren die inneren Organe beziehungsweise Organsysteme betroffen. Bei 13 % waren Arme und Beine in ihrer Funktion eingeschränkt, bei weiteren 12 % Wirbelsäule und Rumpf. In 5 % der Fälle lag Blindheit beziehungsweise eine Sehbehinderung vor. 4 % litten unter Schwerhörigkeit, Gleichgewichts- oder Sprachstörungen. Der Verlust einer oder beider Brüste war bei 2 % Grund für die Schwerbehinde- rung. Auf geistige oder seelische Behinderungen entfielen zusammen 11 % der Fälle, auf zerebrale Störungen 9 %. Bei denübrigen Personen (18 %) war die Art der schwersten Behinderung nicht aus- gewiesen. Bei knapp einem Viertel der schwerbehinderten Menschen (24 %) war vom Versorgungs- amt der höchste Grad der Behinderung von 100 festgestellt worden; 31 % wiesen einen Behinde- rungsgrad von 50 auf.“13

Die Mitgliederstatistik der BAG:WfbM14 zeigt für die Jahre 2004 bis 2006 und 201215 folgende Gesamtentwicklung der Anteile der Werkstattbeschäftigten mit bestimmten Behinderungsarten - geistige Behinderung, psychische Behinderung und körperliche Behinderung - an:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb.: 3: Entwicklung der Werkstattplätze der Mitglieder der BAG: WfbM (Quelle der Zahlen: BMAS und BAG:WfbM)

Die Zahl der Werkstattplätze mit psychischer Behinderung ist in den letzten Jahren gestiegen, jedoch nicht so dramatisch, wie in der Öffentlichkeit diskutiert. Obwohl der Forschungsbericht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Entwick- lung der Zugangszahlen zu Werkstätten für behinderte Menschen auf die Dynamik der Zugänge zu den Werkstätten verweist, wonach die Zugänge der psychischen Be- hinderungen im Vergleich zu den anderen beiden Kategorienüberproportional hoch zu sein scheinen.16

Der „neue“Auftrag der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) lautet - insbesondere nach der UN-Behindertenrechtskonvention 2009 - Inklusion, Teilhabe aller Menschen an allen Bereichen der Gesellschaft. Was der Begriff Inklusion verkörpert, möchte ich im nächsten Abschnitt näher beleuchten.

1.2 Inklusion

Der Begriff Inklusion (lat. = inclusio) bedeutet so viel wie "Einschluss" oder auch "Enthalten sein"17. Inklusion beschreibt also die Zugehörigkeit aller Menschen zur Gesellschaft, verbunden mit der Möglichkeit zur uneingeschränkten Teilhabe in allen Bereichen dieser Gesellschaft.

„„Inklusion“heißt, Menschen willkommen zu heißen. Niemand wird aus- geschlossen, alle gehören dazu: zu unserer Gesellschaft. Alle werden an- erkannt und alle können was beitragen. Unsere Gesellschaft wird reicher durch die Vielfalt aller Menschen, die in ihr leben. Das Wort Inklusion bedeutet auch, nachzudenken und zu beobachten: Wo und warum werden Menschen noch ausgeschlossen? Wie können wir dasändern?“18

Die UN-Behindertenrechtskonvention von 2009 wendet sich mit der Forderung nach Inklusion gegen eine gesellschaftliche Marginalisierung, da sie nicht nur für Menschen mit Behinderungen gilt, sondern auch andere Menschen, die beispielsweise wegen ihres Geschlechts, ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe oder ihrer sozialen Stellung benachteiligt werden, mit einschließt.19

Inklusion ist jedoch keine Einstellung, bei der ich „einen inneren Schalter umlegen“kann, sondern eine verfestigte innere Haltung, die das Denken und Handeln be- stimmt20 und die sich damit wiederum reziprok auf die Gesellschaft auswirken kann.21 Brokamp verweist hier vor allem auf den Prozesscharakter von Inklusion:

„Inklusion kannüberall anfangen, hört aber nie auf. Inklusion ist ein lebendiger Prozess, der von unterschiedlichen Standorten gestartet und weitergeführt werden kann. Inklusion ist eine Haltung, eine persönliche Einstellung, mit der jede/r im privaten und beruflichen Umfeld immer wieder etwas Neues entdecken und bewirken kann.“

Inklusion beinhaltet somit stetige Veränderung in einem kontinuierlichen Prozess und hat das Ziel, Teilhabe und Vielfalt für alle Menschen zu ermöglichen. Für Bro- kamp macht gerade das Hinterfragen und immer wieder Neufinden im Verände- rungsprozess den positiven, lebendigen und interaktiven Charakter von Inklusion aus. „Je mehr Menschen sich inklusiv engagieren, desto vielfältiger sind die Verän- derungsprozesse, die eine Gemeinschaft bewirken und gestalten kann.“22

Inklusion bedeutet in Bezug auf die Teilhabe an allen Bereichen in der Gesellschaft auch, Handlungsmöglichkeiten oder -räume zu eröffnen, einen Austausch bzw. eine Interaktion zu ermöglichen und Medien des Austausches zugänglich bzw. verfügbar zu machen. Sie sorgt für Barrierefreiheit auf allen Ebenen, hilft subjektive Ängste, Unsicherheiten, und Vorurteile abzubauen und vermindert den Aussonderungsdruck durch Vereinfachung bürokratischer Strukturen und unterstützt vertikale und horizontale Durchlässigkeit innerhalb des Bildungssystems und die Zugänge zu den unterschiedlichen Funktionssystemen wie beispielsweise dem Wirtschaftssystem mit den beiden Subsystemen Arbeitsmarkt und Geldverkehr.23

Brokamp manifestiert folgende Grundideen einer inklusiven Haltung, die ich insbe- sondere als Hintergrund und theoretisches Fundament zur Entwicklung eines theo- riegeleiteten Maßstabes für die WfbM in Kapitel 3 als wichtig erachte und daher gern an dieser Stelle abschließend zum Begriff der Inklusion darbieten möchte:

- „Inklusion versucht, die Herausforderungen unserer Welt menschenwürdig an- zunehmen.
- Inklusion will allen Menschen ermöglichen, am Leben teilzuhaben. Das be- deutet: anerkannt und wertgeschätzt zu sein, mitzuwirken, Kontakte und Freundschaften zu haben, gemeinsam voneinander zu lernen.
- Inklusion erkennt jede Person in ihrer Einmaligkeit an: Jede/r lebt in unter- schiedlichen Situationen und hat andere Kompetenzen, Bedürfnisse und Stärken.
- Inklusion schätzt die Verschiedenheit von Menschen und versucht, sie aktiv zu nutzen.
- Inklusion sieht einen Menschen als Ganzes und wendet sich gegen Einteilungen, die der Vielfalt von Menschen nicht gerecht werden (z. B. "Deutsche und Aus länder", "Behinderte und Nichtbehinderte", "Heterosexuelle und Homosexuelle", "Reiche und Arme" etc.).
- Inklusion wendet sich dagegen, Menschen an den Rand zu drängen. Inklusion stellt Brücken und "Sprungbretter" bereit, damit Menschen teilhaben können.
- Inklusion macht aufmerksam und hilft, Ursachen, Formen und schon kleine An zeichen von Diskriminierung zu erkennen und abzubauen.
- Inklusion begegnet jedem Einzelnen mit Fairness, Offenheit und Respekt.
Inklusion ist kein Ergebnis, sondern ein "Prozess". Selbst wenn inklusive Pro- zesse nie wirklich abgeschlossen sind, lohnt sich jeder einzelne Schritt.
- Inklusion bietet viele Wege, um sich an diesem Prozess zu beteiligen - alle Ideen sind willkommen, wenn sie zu mehr Akzeptanz und Möglichkeiten führen.“24

1.3 Selbstbestimmung und Empowerment

Selbstbestimmung in seiner politisch-soziologischen Bedeutung versteht sich als „ Unabhängigkeit des bzw. der Einzelnen von jeder Art der Fremdbestimmung (z. B. durch gesellschaftliche Zwänge, staatliche Gewalt)“25 . Für den Begriff Empower- ment finden sich aus dem Englischenübersetzt, Synonyme wie „ Befähigung, Er- mächtigung, Mitwirkungsmöglichkeit, Bevollmächtigung, Berechtigung, Aktivierung etc.“26 Beide Begriffe gewannen - im Zusammenhang mit der Aussonderung und Diskriminierung behinderter Menschen in der Vergangenheit - in den 60iger Jahren an Tragweite. Zum einen durch die independent living-Bewegung in den USA, die durch den betroffenen Studenten Ed Roberts initiiert wurde und erstmals Forderungen nach einem autonomen Wohnen und Leben aufstellte.27 Zum anderen parallel in Deutschland durch beispielsweise den Club der Behinderten und ihrer Freunde oder der Krüppelbewegung, die sich insbesondere gegen Diskriminierung, Benachteiligung und Aussonderung in spezielle Wohneinrichtungen wandten28.

Es lohnt sich noch genauer auf die Thematik der Selbstbestimmung und des Empowerment einzugehen und auch die damit verbundenen Schwierigkeiten bei der Umsetzung, die unter Punkt 2, in der Beschreibung des Forschungsfeldes, ausführlicher im Zusammenhang mit Qualitätszielen der WfbM betrachtet werden, anzureißen. Schönwiese 2003 beschreibt das Konzept von“independent living” bzw. das Konzept selbstbestimmter“persönlicher Assistenz” wie folgt:

“Selbstbestimmt leben heißt, KONTROLLE Ü BER DAS EIGENE LEBEN zu haben, basierend auf der Wahlmöglichkeit zwischen akzeptablen Al- ternativen, die die Abhängigkeit von den Entscheidungen anderer bei der Bewältigung des Alltags minimieren. Das schließt das Recht ein, seine ei- genen Angelegenheiten selbst regeln zu können, an demöffentlichen Le- ben der Gemeinde teilzuhaben, verschiedenste soziale Rollen wahrneh- men und Entscheidungen fällen zu können, ohne dabei in die psychologi- sche oder körperliche Abhängigkeit anderer zu geraten. Unabhängigkeit ( ‘ Independence ’ ) ist ein relatives Konzept, das jeder persönlich für sich bestimmen muß. ” (Definition der amerikanischen ‘ INDEPENDENT- LIVING-BEWEGUNG ’ nach Frehe, 1990, S.37 29 )

Wagner 2001 gibt zu bedenken, dass gerade bei einem geistig behinderten Menschen die Fähigkeit und damit Möglichkeit zur Selbstbestimmung eingeschränkt sein kann.

Zum einen in der Behinderung selbst begründet, weil die Fähigkeit die eigene Wün- sche und Bedürfnisse verbal oder nonverbal mitzuteilen nicht vorhanden bzw. mini- mal ausgeprägt ist. Zum anderen jedoch auch aus dem Umfeld (Angehörige, Institu- tionen etc.) und deren Umgang mit dem Betroffenen, beispielsweise durch Überfür- sorge und Abnahme von Entscheidungen sowie institutionell ungünstige Rahmenbedingungen, resultierend.30

Seligman spricht in diesem Zusammenhang von einer erlernten Hilflosigkeit, „( … ) wenn ein Organismus lernt, dass er in einer Situation hilflos ist, kann ein großer Teil seines adaptiven Verhaltensrepertoires untergraben werden.“31. Dabei verringert sich nicht nur die Motivation der Betroffenen bewusst und willentlich Handlungen auszuführen, sondern betrifft auch die Kognition, in dem es die Wahrnehmung bzgl. erfolgreicher Einflussnahme/ Kontrolleüber Situationen verzerrt und dazu führt, dass der Betroffene gar nicht handelt und Erfolg bzw. Misserfolg einer Situation außer- halb seines Einflusses, d. h. von seiner Person unabhängig, attribuiert.32

Dies kann wiederum zu schweren emotionalen Störungen, wie Depression33, der Betroffenen mit beispielsweise folgenden Symptomen führen:“

- eine Zweiteilung der Welt entlang der Achse vom Macht und Gestaltungs kraft( „die dort oben, wir hier unten“;
- eine Weltsicht, in deren Licht die Strukturen der alltäglichen Wirklichkeit unverrückbar und dem eigenen Handeln nicht mehr zugänglich erscheinen; das resig native Akzeptieren des alltäglich Gegebenen;
- die Geringschätzung des Wertes der eigenen Meinung
- das generalisierte Misstrauen gegenüber einer Umwelt, die als unwirtlich, abweisend und feindlich gesonnen erlebt wird;
- die Selbstattribution von Schuld und Verantwortung für Lebensmisslingen;
- das Gefühl des Aufgeliefert-Seins und die Erfahrung der eigenen sozialen Ver letzlichkeit;
- das Gefühl des Abgeschnitten-Seins von Ressourcen der sozialen Einflussnahme und das fehlende Vertrauen in die Möglichkeiten des Sich-Einmischens und das Gefühl der Zukunftsverschlossenheit.34

Im Gegensatz zu medizinischen und behindertenpädagogischen Therapieformen ver- folgt das Konzept des Empowerment die konsequente Stärkung des Individuums durch die Akzeptanz seiner Beeinträchtigung als eine Form des menschlichen Da- seins und durch die Fokussierung auf seine Ressourcen: “Empowerment zielt auf die Stärkung und Erweiterung der Selbstverfügungskräfte des Subjektes; es geht um die (Wieder-)Herstellung von Selbstbestimmungüber die Umstände des eigenen All- tags.“35 Dabei wird deutlich, dass nicht nur die betroffenen Menschen gefördert und gestärkt werden sollten, sondern auch das System als Ganzes in die Betrachtungen mit einbezogen werden muss. Um den Zugang zu allen Bereichen der Gesellschaft für alle Individuen zu ermöglichen, „ sind Veränderungen der sozialen,ökonomi- schen, rechtlichen und politischen Institutionen innerhalb der Gesellschaft notwen- dig.36 Wagner weist ferner darauf hin, dass Empowermentprozesse nicht nur eine Einzelleistung des betroffenen Menschen darstellen, sondern immer in einem sozia- len Kontext stattfinden und von der Unterstützung und Kooperation anderer Men- schen, beispielsweise professioneller HelferInnen leben.37 Damit wird offensichtlich, dass Empowermentprozesse sowohl eine individuelle, eine gruppenbezogene und eine gesellschaftliche also strukturelle Dimension haben.

Nach den Aktivitäten der Unabhängigkeitsbewegungen in den 1960iger Jahren wur- den die Forderungen Betroffener nach Selbstbestimmung und gesellschaftlicher Teilhabe auch in Deutschland gesetzlich verankert, u. a. in das Grundgesetz (GG), das Bundesgleichstellungsgesetz (BGG), das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Darüber hinaus gab es strukturelle Veränderungen, die die selbstbestimmte Teilhabe an allen Bereichen der Gesellschaft fördern sollten. Beispielsweise die Einführung des „Persönlichen Budget“als In- strument im Januar 2008 soll das Wunsch- und Wahlrecht des Einzelnen unterstützen und den betroffenen Menschen selbst als Experten seiner eigenen Bedürfnisse wahr- nehmen und auch dazu befähigen. Es bietet die Vorteile: „Mehr Selbstbestimmung, mehr Selbständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Niemand wird wegen Art und Schwe-

re seiner Behinderung oder wegen des Umfangs der von ihm benötigten Leistungen ausgegrenzt. Das Persönliche Budget steht allen offen.38

Letztendlich sind die Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention in 2009 zu nennen, die mit starker Beteiligung behinderter Menschen als Experten ihrer selbst aufgestellt und ratifiziert wurden. Damit wird die Idee einer inklusiven Gesellschaft verkörpert, die Selbstbestimmung und Teilhabe aller Menschen miteinschließt. Die aktive Beteiligung behinderter Menschen stellt darin ebenso eine Bedingung dar, um fremdbestimmte Strukturen abzubauen sowie fremdbestimmte Entscheidungen in der Zukunft zu vermeiden.

Die Erkenntnis dass nicht der beeinträchtigte Mensch sondern die ausgrenzenden gesellschaftlichen Bedingungen schuld an der Isolation und Benachteiligung der Be- troffenen sind, führte bei vielen behinderten Menschen zu einem neuen Selbstbe- wusstsein und zur Bildung vieler Selbsthilfegruppen und -vereine, die betroffene Menschen beraten und unterstützen. Dies bezeichnet Hermes als „Peer Counse- ling“39 , ein Konzept, bei dem Menschen, die vergleichbare Beeinträchtigungen, Problemerfahrungen etc. haben als und damit als beratender Experte für die Beein- trächtigungen und Problemstrukturen und deren Bewältigung fungieren. Sie beglei- ten Menschen mit Behinderungen auf ihren Weg zu mehr Selbstvertrauen, Selbstbe- wusstsein und Stärke.

1.4 Teilhabe am Arbeitsleben und in der Gesellschaft

Der Begriff Teilhabe wird im Bereich der Sozialen Arbeit vielfältig und generalisiert als behindertenpolitische Leitformel40 „Teilhabe an der Gesellschaft“verwendet. Nach Welti kommt Teilhabe von Teilnehmen und Teilhaben an etwas und stammt aus dem lateinischen pars (Teil) und cipere (nehmen)41. Teilhabe bedeutet nach Wel- ti jedoch noch mehr: „eine Kategorie des Verhältnisses, der Zugehörigkeit und der Zuteilung. Teilhabe kann als erkenntnistheoretische Kategorie und als politi- scher, rechtlicher und sozialer Begriff für das Verhältnis der einzelnen Person zu Staat und Herrschaft und zur Verteilung materieller und ideeller Güter gebraucht werden.“42

Auch Gröschke versteht den Begriff Teilhabe als komplexes Konstrukt, das die Be- griffe „Teilnahme, Beteiligung, Mitbestimmung und Partizipation“43 mit einschließt und das nur mit Inklusion als Mittel und Weg ermöglicht werden kann. „ Insofern ist Teilhabe die menschenrechtsethische Grundlage wie Zielbestimmung einer inklusi- ven Praxis, die sich gegen die soziale Abwertung und Ausgrenzung von Menschen mit Beeinträchtigungen und für deren Chancengleichheit durch Abbau von Zugangs- barrieren sowie Förderung realer Beteiligungschancen anöffentlichen Gütern enga- giert.“44 Betrachten wir Staat und Herrschaft als gesellschaftliche Strukturen genau- er, so verbirgt sich hinter dem Begriff Teilhabe auch der Zugang zu den unterschied- lichen Funktionssystemen nach Luhmann45, die Wansing in ihrem Schaubild „Inklu- sion in gesellschaftliche Funktionssysteme“visualisiert.46

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb.: 4: Inklusion in gesellschaftliche Funktionssysteme47

Da Behinderung zu den Hauptrisikofaktoren gesellschaftlicher Exklusion zählt48, bedarf es hier besonders sensibler und ausgefeilter Konzepte, um Teilhabe zu ermög- lichen und sicherzustellen. Die Hilfeleistungen der Behindertenhilfe sind deshalb darauf ausgerichtet, die behinderungsspezifischen, verminderten Teilhabemöglich- keiten zu kompensieren und dadurch Teilhabe zu ermöglichen. Auch im 9. Sozialge- setzbuch ist Behinderung definiert als Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft49, die durch Rehabilitations- und Teilhabeleistungen des sozialen Systems50 reduziert werden müssen. Dabei handelt es sich einerseits um den Abbau von rein physikalischen Hemmnissen, wie die Unerreichbarkeit von Örtlichkeiten für RollstuhlfahrerInnen und andererseits um komplexere Formen der gesellschaftlichen Teilhabe. Im SGB IX sind folgende Teilhabeleistungen genannt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb.: 5: Überblick Teilhabeleistungen im SGB IX51

Gröschke betont, dass Teilhabe, in der originalsprachlichen Bedeutung der UN- Behindertenrechtskonvention mit participation52 übersetzt, sowohl eine personenbe- zogene, individuelle als auch eine gesellschaftsbezogene, politische Dimension ha- be.53 In seine teils philosophischen Betrachtungen von Teilhabe fließen die im vo- rangegangenen Abschnitt näher betrachteten Begriffe Selbstbestimmung und Empo- werment mit ein: “Auf diesem Hintergrund kann man Partizipation/ Teilhabe sowohl als einen Modus der Individuierung (mehr Freiheit und Selbstbestimmung) als auch der Vergesellschaftung (mehr Integration und Zugehörigkeit) begreifen. Das Individuum kann durch Partizipation an Handlungsspielraum, Macht und Einfluss gewin nen (Empowerment) wie es sich auch dadurch aus einer sozialen Position der Be nachteiligung und Ausgrenzung befreien und soziale Anerkennung und Zugehörigkeit erkämpfen kann (Emanzipation).“54

Für die Beantwortung der Forschungsfrage ist es von Bedeutung, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und die Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft genauer zu beschreiben, da diese insbesondere im Kapitel 2 inhaltsanalytisch betrachtet werden sollen. Im SGB IX sind folgende Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben näher definiert:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb.: 6: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im SGB IX55

Im Kapitel 5 des SGB IX sind alle Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und deren Kosten- und Leistungsträger näher definiert. Im Kapitel 7 des SGB IX trifft dies analog auf die Leistungen zur Teilhabe am Leben und in der Gemeinschaft zu. Unter Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sind alle Hilfeleistungen zu verstehen, die die Inklusion behinderter Menschen außerhalb des Subfunktionssystems Arbeit fördern, beispielsweise Angebote der Bildung, des Wohnens und der Freizeit, wobei im SGB IX insbesondere folgende Leistungen genannt werden:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb.: 7: Leistungen zur Teilhabe am Leben und in der Gemeinschaft im SGB IX56

Dabei sind beide Bereiche nicht getrennt voneinander zu sehen, denn Arbeit gilt als „wesentlicher Aspekt für gesellschaftliche Teilhabe“57 . Durch Arbeit werden auch Gebiete des Lebens und der Gemeinschaft wie die soziale Interaktion, die Freizeit, das Wohnen und der Zugang zur Erwachsenenbildung tangiert und effektiv mitge- staltet. Teilhabe am Arbeitsleben ist somit auch ein wichtiger Beitrag zur gesell- schaftlichen Teilhabe; wer nicht am Arbeitsleben teilhaben kann, dem droht die ge- sellschaftliche Exklusion.58 Aber er verweist auch auf die Ressource Arbeit für die menschliche Gesellschaft, die ohne diese nicht existent wäre.59 Diese gegenseitige Beeinflussung von Systemen beschreibt Luhmann mit den Begriffen strukturelle Kopplung und Interpenetration.60

Da Werkstätten für behinderte Menschen insbesondere einen Beitrag zur Teilhabe am Arbeitsleben leisten sollen, möchte ich im folgenden noch das Subfunktionssystem „Arbeit“, und deren Bedeutung - insbesondere für den Menschen - näher beleuchten. Gibt man im Synonym-Woxikon online den Begriff Arbeit ein, so findet man beispielsweise gleichbedeutende Umschreibungen: Ausübung, Beitrag, Durchführung, Gestaltung, Handeln,, Leistung, Schaffen, Tun, Verrichtung, Tätigkeit, Be ruf, Beschäftigung, Broterwerb, Dienst, Wirkungskreis, Funktion, Profession, Aktion, Betätigungsfeld, Auseinandersetzung etc. .61

Arbeit in seiner etymologischen Bedeutung entwickelte sich aus dem Germanischen ar_ejidiz/ arbejidiz und daraus wiederum entstand das althochdeutsche Wort arbeit bzw. arabeit oder auch arebeit, was Not, Mühsal bedeutete.62 Vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Transformationsprozesse unterlag und unterliegt der Begriff Arbeit auch einem stetigen Wandel und entwickelte sich neben dem Kaptial und dem Boden zum bedeutungsvollsten Produktionsfaktor der Wirtschaft.63

Doch Arbeit verkörpert mehr, als diese rein kapitalistische - an Marx trinitarische Formel64 angelehnte - Betrachtungsweise. Prast identifiziert sechs verschiedene Di- mensionen, um den Wert menschlicher Arbeit ergründen zu können. Zum einen Er- werbsarbeit als existenzsichernde Dimension, um ein menschenwürdiges Auskom- men zu haben. Darüber hinaus Erwerbsarbeit als personale Dimension, die die Ent- faltung und Verwirklichung des eigenen Selbst zum Ziel hat. Sie hat auch eine sozia- le Dimension in Form der Teilhabe am Leben und in der Gemeinschaft. Es kommen die volkswirtschaftliche Dimension, durch Produktion von Gütern und Dienstleistun- gen und die betriebswirtschaftliche Dimension mit der Bereitstellung und Entwick- lung geeigneter Fachkräfte für die Wirtschaft hinzu. Schließlich beschreibt Prast die gesamtgesellschaftliche Dimension, die mittels der durch Arbeit erbrachten Steuern und Abgaben einen Beitrag zum sozialstaatlichen Sicherungsnetz leistet.65

Damit ist „Arbeit heute ein lebensnotwendiger Bestandteil unseres kulturell und ge- sellschaftlich gewachsenen Daseins“66 und es wird deutlich, wie sehr das gesell- schaftliche Ansehen und die gesamte Sozialisation des Individuums von der Arbeit geprägt werden. Jahoda 1983 differenziert zwischen der manifesten Funktion von Erwerbsarbeit, analog der volkswirtschaftlichen Dimension nach Prast67 sowie Ar- beitsteilung und Lebensunterhalt, und sogenannten latenten Funktionen psychosozia- ler Natur wie herausfordernde Tätigkeit, soziale Kontakte etc., die durchaus unbe- wusst stattfinden, aber dennoch einen positiven wie negativen Einfluss auf den arbei- tenden Menschen haben können.68

Semmer & Udris 1993 haben diese Funktionen aufgegriffen und mit anderen Funktionen von Kieselbach 1983 und Warr 1984 in ein zusammengefasstes Bild psychosozialer Funktionen von Erwerbsarbeit gebracht:

Aktivität und Kompetenz: Die Aktivität, die mit Arbeit verbunden ist, ist eine wichtige Vorbedingung für Qualifikationen. In der Bewältigung von Arbeitsauf- gaben erwerben wir Fähigkeiten und Kenntnisse, zugleich aber auch das Wissen um diese Fähigkeiten und Kenntnisse, also ein Gefühl der Handlungskompetenz.

Zeitstrukturierung: Die Arbeit strukturiert unseren Tages-, Wochen- und Jahresablauf, ja die gesamte Lebensplanung. Das zeigt sich nicht zuletzt darin, dass viele zeitbezogene Begriffe wie Freizeit, Urlaub, Rente nur in ihrem Bezug zur Arbeit definierbar sind.

Kooperation und Kontakt: Die meisten beruflichen Aufgaben können nur in Zusammenarbeit mit anderen Menschen ausgeführt werden. Das bildet eine wichtige Grundlage für die Entwicklung kooperativer Fähigkeiten und schafft ein wesentliches soziales Kontaktfeld.

Soziale Anerkennung: Durch die eigene Leistung sowie durch die Kooperation mit anderen erfahren wir soziale Anerkennung, die uns das Gefühl gibt, einen nützlichen Beitrag für die Gesellschaft zu leisten.

Persönliche Identität: Die Berufsrolle und die Arbeitsaufgabe sowie die Erfahrung, die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Beherrschung der Arbeit zu besitzen, bilden eine wesentliche Grundlage für die Entwicklung von Identität und Selbstwertgefühl.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb.: 8: Psychosoziale Funktionen von Erwerbsarbeit nach Semmer & Udris 199369

Es kann folglich davon ausgegangen werden, dass Arbeit für Menschen mit Beein- trächtigungen, insbesondere mit Schwerpunkt geistige Entwicklung, sowohl als Ort der Selbstverwirklichung als auch als Ort der Interaktion eine mindestens ebenso große, vielleicht sogar noch größere Bedeutung hat, da sie aufgrund ihrer Beeinträch- tigungen nicht ohne Unterstützung Zugang und Teilhabe erreichen können.

Im Punkt 2 dieser Arbeit möchte ich das Forschungsfeld näher beschreiben und ins- besondere auf das System der Eingliederungshilfe als rechtlichen und inhaltlich- programmatischen Rahmen der WfbM eingehen. Dazu werde ich diverse Quellen und Materialien in Textform inhaltsanalytisch betrachten und in Form verschiedener Ansichten und Diskussionen zur Forschungsfrage darstellen. In Punkt 3 werde ich dann Kategorien bzw. einen theoriegeleiteten Maßstab unter Einbezug der verschie- denen Diskussionsstränge bilden.

2 BESCHREIBUNG DES FORSCHUNGSFELDES

Betrachtet man die unter dem theoretischen Rahmen erörterten Begriffe, so stellt sich das Forschungsfeld, wenn es sich um Menschen mit Behinderung und ihren Zugang zu Funktionssystemen, speziell dem Subsystem Arbeit, handelt, als stark in sich ge- gliedertes Sonderwesen mit entsprechenden Leistungen und Maßnahmen dar, ähnlich dem Sonderwesen, dass sich als Förderschullandschaft herausgebildet hat: Die Per- sonengruppe der Menschen mit Behinderung ist in sich gut sortiert, beispielsweise nach Schwerbehinderung, entsprechenden Graden, höchstens 100 aber wenigstens 50, in Betracht kommender Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, noch nicht oder noch nicht wieder, aber wenigstens ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringend innerhalb dazu angepasster Rehabilitations- einrichtungen und -settings. Dementsprechend regeln verschiedene gesetzliche Grundlagen Umfang und Inhalt der Leistungen: Teilhabe an Arbeit von Menschen mit Behinderung fällt in die Zuständigkeitsbereiche der Sozialgesetzbücher III, IX oder XII. Die Zieldefinition auf gesellschafts- und sozialpolitischer Ebene ist un- missverständlich: es geht bei Teilhabe an Arbeit um eine wirtschaftlich verwertbare Arbeitsleistung, im Optimalfall eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zur selbstständigen Sicherung des Lebensunterhalts auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Die Inklusionsfrage bei WfbM darf allerdings nicht nur auf Teilhabe an Arbeit im Sinne der unterschwelligen politischen Zieldefinition eines sozialversicherungs- pflichtigen Beschäftigungsverhältnisses auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausge- richtet sein. Das Leistungsspektrum der WfbM innerhalb des rechtlichen und inhalt- lich-programmatischen Rahmens ist viel breiter angelegt und neben dem Bereich Erwerbsarbeit sind auch Handlungsfelder wie berufliche Bildung (Erst-, Fort- und Weiterbildung) und Förderung von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungsar- ten, weiterführend also Bereiche verschiedener pädagogischer Disziplinen, relevant für eine umfassende inhaltsanalytische Betrachtung der Inklusionsfrage bei WfbM. Dies soll im Punkt 2, Beschreibung des Forschungsfeldes, und den folgenden Unter- kapiteln näher beleuchtet und verschiedene Diskussionsstränge als Ergebnis der in- haltsanalytischen Betrachtung verschiedener Quellen, wie Primärliteratur, Zeitungs- artikel, Werkstattkonzepte, Tagungen und öffentliche Experteninterviews zu Sicht- weisen und Verständnis von WfbM als Befürworter der Inklusion dargestellt werden. Bevor ich mich dem rechlichen und inhaltlich-programmatischen Rahmen der WfbM widme, möchte ich mich noch kurz zum methodischen Vorgehen der inhaltsanalyti- schen Betrachtung des bezeichneten vorliegenden Materials äußern. Die Inhaltsana- lyse stützt sich theoretisch und praktisch auf die qualitative Inhaltsanalyse nach May- ring und „Ziel der Analyse ist es, das Material so zu reduzieren, dass die wesentli- chen Inhalte erhalten bleiben, durch Abstraktion einenüberschaubaren Corpus zu schaffen, der immer noch Abbild des Grundmaterials ist.“70 In mehreren Arbeits- schritten wird versucht, das vorliegende Material zu paraphrasieren, systematisch zu kürzen und auf wesentliche Sinngehalte zu reduzieren. Das Ablaufmodell der Zu- sammenfassung als Methode wird von Mayring in folgende Schritte unterteilt:71

1. Paraphrasierung
2. Generalisierung auf das Abstraktionsniveau
3. Erste Reduktion
4. Zweite Reduktion

Ziel der Arbeit ist die Entwicklung eines Kategorienschemas bzw. eines theoriegeleiteten Maßstabes unter Punkt 3, um einerseits die Forschungsfrage dieser Arbeit, ob Werkstätten für behinderte Menschen Inklusion leben und umsetzen beantworten zu können und andererseits ein Analyseinstrument für Werkstätten für behinderte Menschen zu schaffen, um sich selbst zu prüfen und Entwicklungspotentiale aufzuspüren. Die Bildung des Kategorienschemas bzw. des theoriegeleiteten Maßstabes erfolgte induktiv, d. h. aus dem Textmaterial heraus.

2.1 Die Systeme Eingliederungshilfe und berufliche Rehabilitation als rechtlicher und inhaltlich-programmatischer Rahmen der WfbM

Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist im sechsten Kapitel des SGB XII geregelt, die gesetzlichen Grundlagen zur Rehabilitation und Teilhabe behinder- ter Menschen befinden sich seit 2001 im SGB IX. Zudem gab es eine neue Ausrich- tung des Verhältnisses von Leistungsträgern, Leistungserbringern und Leistungsemp- fängern: Leistungsträger garantieren für die Unterstützung angemessene Ressourcen, Leistungserbringer als Dienstleister individueller Serviceleistungen haben zum Ziel Teilhabe an allen gesellschaftlichen Bereichen zu ermöglichen und Leistungsemp- fängerübernehmen im Sinne von Selbstbestimmung und Empowerment zunehmend mehr Eigenverantwortung und haben nach § 9 SGB IX als Leistungsberechtigter ein Wunsch- und Wahlrecht.72 Der 7. Abschnitt im SGB III befasst sich parallel und be- zogen auf den ersten Arbeitsmarkt mit der Förderung der Teilhabe behinderter Men- schen am Arbeitsleben mit der Agentur für Arbeit als Leistungsträger. Die WfbM fungiert als Sondereinrichtung sowohl zur Rehabilitation als auch ausdrücklich zur Förderung gesellschaftlicher Teilhabe, insbesondere der Teilhabe am Arbeitsleben. Die Vermittlung und Bedarfsfeststellung erfolgt durch Reha-BeraterInnen der jeweils zuständigen Agentur für Arbeit.

Mit der UN-Behindertenrechtskonvention 2009 und des darin formulierten Inklusi- onsauftrages sind auch für die WfbM neue Herausforderungen entstanden. Es wird in einer inklusiven Gesellschaft - im Gegensatz zu integrativen Gruppen - nicht mehr zwischen verschiedenen Einzelgruppen unterschieden, sondern nur noch eine Vielfalt der Gesellschaft wahrgenommen, die ihre Mitglieder in ihrer Verschiedenheit und dabei als gleichberechtigte Akteure akzeptiert, würdigt und fördert. In Bezug auf die Arbeit mit behinderten Menschen hat dies zur Folge, dass Sondereinrichtungen ge- mäß der Philosophie der Inklusion angezweifelt und stetig in Frage gestellt werden müssen, so dass Bildungs- und Entwicklungsprozesse in inklusiven Einrichtungen, die für alle Menschen, sowohl mit als auch ohne Beeinträchtigungen frei zugänglich sind, angefangen bei inklusiven Kindertagesstätten und Schulenüber gemeinsame Arbeitsplätze bis hin zu gemeinsamen Wohneinrichtungen, stattfinden können. Dem widerspricht in der Realität jedoch das nach wie vor dominierend praktizierte und etablierte System der stationären Sondereinrichtungen mit steigenden Zahlen der Sondereinrichtung WfbM (2002 = 668; 2012 = 723)73 ; zudem ist die Beschäftigten- zahl in den Werkstätten seit Jahren steigend, weshalb anzunehmen ist, dass sich das Werkstattwesen in den kommenden Jahren eher noch weiter ausdifferenzieren wird.

So ist alleine in den vergangenen vier Jahren die Zahl der Beschäftigten um ca. 20.000 belegte Werkstattplätze von 277.201 im Jahr 2009 auf 284.884 im Jahr 2010 und 291.711 im Jahr 2011 auf 297.293 im Jahr 2012 gestiegen.74

Vor diesem Hintergrund wird der Ruf nach einer Reform bzw. Weiterentwicklung des Systems der Eingliederungshilfe in fachlicher und finanzieller Hinsicht75 laut, die sich an den Vorgaben der UN-Behindertenkonvention 2009 orientieren muss. Fokus- siert auf die neuen Herausforderungen und besonders auf die Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben durch die Werkstätten für behinderte Menschen, möchte ich den Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention 2009 anführen, der auf die Rechte von Menschen mit Behinderung im Kontext von Arbeit und Beschäftigung eingeht. Der erste Absatz des Artikels lautet:“

(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behin- derung auf Arbeit; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebens- unterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderung zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird. Die Vertragsstaaten sichern und för- dern die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit [ … ].“76

Dieser vermittelt nach Rothfritz zwei miteinander verflochtene Rechtsansprüche, die zum einen das Recht auf Arbeit und zum anderen das Recht auf Nichtdiskriminie- rung, also das gleiche Recht auf Arbeit ohne Diskriminierung aufgrund von Beein- trächtigungen für Menschen mit Beeinträchtigungen ausdrücken.77 Auch der Verweis „( … )dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen,( … )“78 steht im Widerspruch zum Lohnsystem der Werkstätten für be- inträchtigte Menschen, die dort immer noch Niedriglöhne beziehen und auf soziale Unterstützungsleistungen angewiesen sind.79 Doose 2007 verweist in diesem Zu- sammenhang in seinen Ausführungen zur beruflichen Integration auf lange Sicht auf die Problematik, die sich für Leistungsberechtigte der WfbM aus dem Prinzip des Minderleistungsausgleichs ergibt: da die Leistungsberechtigten durch den staatlich subventionierten geringen Verdienst von circa einem Euro pro Stunde keinen eigen- ständigen Lebensunterhalt finanzieren können, bewegen sie sich daher ebenfalls im Bereich der Grundsicherung nach SGB XII und müssen Einkommen, das gewisse Freibeträgeübersteigt, wiederum an den Leistungsträger zurückführen.80 Den Lohn in einer WfbM kann man daher passend als Quasi-Verdienst mit Simulationscharak- ter bezeichnen: es wird impliziert, Verdienst zu erzielen, wobei es sich aber tatsäch- lich um Subventionen der Leistungsträger handelt, dieüber die Leistungsberechtig- ten auch wieder dahin zurückfließen. Für den Rahmen des Entgeltes der angestrebten Beschäftigung am allgemeinen Arbeitsmarkt bedeutet das Prinzip Minderleistungs- bzw. Nachteilsausgleich, dass eine gewisse Höhe des Verdienstes, die wiederum an eine gewisse Höhe der Arbeitsleistung gekoppelt ist im marktwirtschaftlichen Sys- tem, entscheidend für eine eigenständige Finanzierung des Lebensunterhaltes jenseits von Subventionen ist.

Der finanzielle Aufwand von modernen Wohnformen für Menschen mit Behinde- rung soll an dieser Stelle nicht weiter thematisiert werden. Sie findet jedoch in den Forderungen nach einer Reform der Eingliederungshilfe, auf die ich im Verlauf noch eingehen werde, Einklang. Dies bedeutet, dass ein eigenständiges Leben von Men- schen mit Beeinträchtigungen bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung am allgemeinen Arbeitsmarkt jenseits von Subventionen im gegenwärtigen Marktprinzip wohl noch Utopie bleiben wird und definitiv zum Entwicklungspotential in Richtung inklusive Gesellschaft gehört.

In den Unterpunkten des Artikels 27 werden die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Vertragsstaaten konkretisiert und so heißt es im Punkt j des Artikels 27: “das Sammeln von Arbeitserfahrung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt durch Menschen mit Behinderungen zu fördern.“81 Dies ist deutlich ein Widerspruch zu bisherigen Sondereinrichtungen, wie sie die WfbM darstellt, und bekräftigt ganz klar den Auf- trag zur Teilhabe am Arbeitsleben, durch die Aufforderung den Übergang auf den Arbeitsmarkt durch entsprechende Maßnahmen zu fördern und nicht ausschließlich zur lebenslangen Rehabilitation zu verwahren. Dies unterstreicht der darauf folgen- de Punkt k, der betont, dass die berufliche Rehabilitation zur (Wieder-)Herstellung der Arbeitsfähigkeit behinderter Menschen zu fördern ist.82 Mit der Forderung, das Sammeln von Erfahrungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern, sind die Vertragsstaaten auch dazu angehalten, die Wirtschaft und darin agierenden Unter- nehmen durch geeignete Instrumente und Maßnahmen zum Handeln anzuregen und eine inklusive Haltung zu infiltrieren.

Jörg Bungart von BAG Unterstützte Beschäftigung versteht die UN-Konvention als eine Art Prüfstein für Einrichtungen83 , um sich weiterentwickeln und ein inklusives Umfeld für beeinträchtigte Menschen schaffen zu können. Ferner bemängelt er, es habe sich insgesamt leider noch wenig entwickelt.84 Zwar habe man sich umbenannt und die äußere Fassade verändert, im Inneren, an der Einstellung und am Denken und Handeln habe sich jedoch nichts verändert. Bungart nennt dies Etiketten schwin- del.85

In den Schriften des Deutschen Landkreistages heißt es „Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen bietet ein umfangreiches und vielfältiges Spektrum an Leistun- gen für Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen (psychischen) Behin- derungen, angefangen von der Frühförderung für behinderte Kinder und Jugendli- cheüber die Werkstatt für behinderte Menschen, den Behindertenfahrdienst bis zum Platz in einer Wohneinrichtung und vielem mehr.“86 Dennoch werden hier auch Re- formpotentiale gesehen, die ich für wichtig und essentiell bei der Anpassung der Eingliederungshilfe an die UN-Behindertenrechtskonvention halte und die ich im Folgenden nennen möchte:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb.: 9: Reformpotentiale der Eingliederungshilfe für beeinträchtigte Menschen87

[...]


1 vgl. Boban; Hinz 2003, S. 49ff.

2 Walter 2010, S. 193.

3 Ebd. 2010, S. 193.

4 Mayring 2003, S. 58ff.

5 Teil 2 SGB IX S. 89 ff.

6 § 2 Abs. 2 SGB IX S. 17.

7 § 2 Abs. 3 SGB IX S.17-18.

8 § 2 Abs. 1 SGB IX S. 17.

9 Deutsches Institut für medizinische Dokumentation und Information 2013.

10 Deutsches Institut für medizinische Dokumentation und Information 2005, S. 4.

11 BMAS 2011, S. 4.

12 BA 2013, S. 3.

13 Statistisches Bundesamt 2012, Pressemitteilung Nr. 324..

14 BMAS 2008, S. 58ff.

15 BAG WfbM 2013.

16 BMAS 2008, S. 58ff.

17 Duden 2013.

18 Brokamp 2011, S. 18.

19 BMAS 2011.

20 vgl. Brokamp 2011, S. 19.

21 vgl. Luhmann 1998, S. 649ff.

22 Brokamp 2011, S. 19.

23 vgl. Luhmann 1997, S. 624. ‚ Nach Luhmann nehmen Personen als „biopsychische Systeme“durch Inklusion an der Gesellschaft teil. Eine Gesellschaft ist wiederum nur funktionsfähig, wenn sie Teilha- bemöglichkeiten an gesellschaftlichen Ressourcen ermöglicht, beispielsweise in Form von Arbeit und Einkommen. Luhmann beschreibt damit Leistungskreisläufe innerhalb eines bestimmten Funktionssys- tems. ‘

24 Brokamp 2011, S. 20.

25 Duden 2013.

26 Deutsch-Englisch-Wörterbuch 2013.

27 Theunissen 2001, S. 13ff.

28 Ebd. 2001, S. 13ff.

29 Schönwiese 2003.

30 Wagner 2001.

31 Seligman; Petermann 1999, S. 34.

32 Ebd. 1999, S. 34 f.

33 Ebd. 1999, S. 50ff.

34 Herringer 2006, S. 54-55, zitiert nach: Kieffer 1984, S. 15ff.

35 Ebd. 2006, S. 15.

36 BMZ 2013

37 vgl. Wagner 2001.

38 BMAS.

39 vgl. Hermes 2006, S. 74.

40 vgl. Gröschke 2011, S. 114.

41 vgl. Welti 2005, S. 535.

42 Ebd. 2005, S. 535.

43 vgl. Gröschke 2011, S. 114.

44 vgl. Lob-Hüdepohl 2010, S. 14.

45 vgl. Luhmann 1997, S. 624.

46 vgl. Wansing 2005b, S. 23.

47 Ebd. 2005, S. 23.

48 vgl. Wansing 2005a, S. 78.

49 § 2 Abs. 1 SGB IX S. 17.

50 § 4 SGB IX S. 18f.

51 Ebd. S. 18.

52 BMAS 2011.

53 vgl. Gröschke 2011, S. 115f.

54 Ebd. 2011, S. 117.

55 § 33 Abs. 3 SGB IX S. 50.

56 § 55 Abs. 2 SGB IX S. 79.

57 vgl. Kühn; Rüter 2008, S. 13.

58 vgl. Kronauer 2010, S. 246.

59 vgl. Ebd. 2010, S. 246.

60 vgl. Greve 2006, S. 24.

61 Woxikon Wörterbuch für Synonyme.

62 Weingart.

63 vgl. Tepper 2010, S. 9.

64 Marx; Engels 1983, S. 822ff.

65 vgl. Prast 2009, S. 39.

66 vgl. Fischer; Heger; Laubenstein 2011, S. 7.

67 vgl. Prast 2009, S. 39.

68 vgl. Nerdinger; Friedemann; Blickle; Schaper 2011, S. 175.

69 vgl. Ulich 2011, S. 496.

70 Mayring 2003, S. 58.

71 Mayring 2003, S. 62.

72 vgl. Friedrich 2006, S. 17.

73 BAG WfbM 2013.

74 BAG WfbM 2010-2012.

75 LVR 2012.

76 BMAS 2011.

77 Rothfritz 2010, S. 403f.

78 BMAS 2011.

79 Gröschke 2011, S. 74.

80 Doose 2007, S. 74.

81 BMAS 2011.

82 Ebd. 2011.

83 Walter 2010, S. 193.

84 Ebd. 2010, S. 1993.

85 Ebd. 2010, S. 1993.

86 Schriften des Deutschen Landkreistages 2007.

87 Schriften des Deutschen Landkreistages 2007.

Final del extracto de 134 páginas

Detalles

Título
Werkstätten und Inklusion
Subtítulo
Eine inhaltsanalytische Betrachtung der Debatten zur Inklusionsfrage bei Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)
Universidad
Catholic University for Applied Sciences Berlin
Calificación
2,0
Autor
Año
2013
Páginas
134
No. de catálogo
V303107
ISBN (Ebook)
9783668012318
ISBN (Libro)
9783668012325
Tamaño de fichero
1416 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Inklusion;, WfbM, Werkstätten für Behinderte Menschen, SGB IX, SGB, Inklusionsdebatte, Inklusionsfrage, Behindertenrecht, Schwerbehinderte, Teilhabe am Arbeitsleben, Teilhabe in der Gesellschaft, Teilhabe, Eingliederungshilfe, Behinderungsbegriff, Inhaltsanalyse, Recht auf Arbeit, Teilnehmer
Citar trabajo
Nicole Zollmann (Autor), 2013, Werkstätten und Inklusion, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/303107

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Título: Werkstätten und Inklusion



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