Article 5 of the Directive on the Energy Performance Buildings (EPBD). Eine Analyse der "Cost-Optimal-Level"-Berechnungsmethode

Unter Berücksichtigung der Modernisierungsförderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)


Bachelor Thesis, 2013

68 Pages, Grade: 1,0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Motivation
1.2 Gang der Untersuchung

2. Europäische Gebäuderichtlinie (EPBD)
2.1 Grundlagen des europäischen Rechts
2.1.1 Legitimation durch das europäische Recht
2.1.2 Struktur des europäischen Rechts
2.2 Klima- und Energiepolitik der Europäischen Union
2.2.1 Ansätze der Klimapolitik im Gebäudebereich
2.2.2 Kritische Analyse der Zielsetzungen im Gebäudebereich
2.2.3 Hemmnisse energetischer Modernisierungsmaßnahmen
2.3 Europäische Gebäuderichtlinie (EPBD)
2.3.1 Grundlagen der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD)
2.3.2 Artikel 5 der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD)
2.3.2.1 Grundlagen der „cost-optimal-level“-Berechnung
2.3.2.2 Darstellung Artikel 5 Europäische Gebäuderichtlinie (EPBD)
2.3.2.3 Darstellung Anhang III Europäische Gebäuderichtlinie (EPBD)
2.3.2.4 Darstellung Delegierte Verordnung (EU) Nr. 244 2012
2.3.2.5 Darstellung Leitlinien 2012/C 115/01
2.3.2.6 Einordnung der Berechnungsmethode als Controlling-Instrument
2.4 Kritische Untersuchung Artikel 5 Europäische Gebäuderichtlinie (EPBD)

3. Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
3.1 Einführung Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
3.2 Darstellung KfW-Fördermodelle (Gebäudemodernisierung)
3.2.1.1 KfW-Programmnummer 151
3.2.1.2 KfW-Programmnummer 152

4. Modellberechnung „cost-optimal-level“
4.1 Datengrundlage
4.1.1 Kurzportrait Deutsche Annington Immobilien Gruppe
4.1.2 Annahmen der „cost-optimal-level“-Berechnung
4.2 Durchführung Modellberechnung
4.2.1 Festlegung Referenzgebäude
4.2.2 Maßnahmendarstellung
4.2.3 Berechnung Primärenergiebedarf in kWh/(m²a)
4.2.4 Darstellung Gesamtkosten in €/m²
4.2.4.1 Exkurs: Berechnung statische Kosten-Energiefaktoren
4.2.4.2 Ermittlung des kostenoptimalen Niveaus („cost-optimal-level“)
4.3 Auswertung der Modellberechnung

5. Schlussbetrachtung
5.1 Forschungsfrage
5.2 Ausblick

Literaturverzeichnis

Verzeichnis der Gesetze und Normen

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Struktur des europäischen Rechts

Abbildung 2: Gliederung Definitionen „cost-optimal-level“ gemäß Artikel 2 EPBD

Abbildung 3: Struktur EPBD im Kontext des sekundären Unionsrechts

Abbildung 4: Position des kostenoptimalen Niveaus

Abbildung 5: Systematisierung verschiedener Fördervarianten

Abbildung 6: Vergleich Modernisierungsquoten: DAIG - Deutschland

Abbildung 7: Beispiel der Auswertung des kostenoptimalen Niveaus nach BPIE 2010

Abbildung 8: Vergleich statische Kosten-Energiefaktoren P1V1 – P3V3

Abbildung 9: „cost-optimal-level“-Darstellung P1V1 - P3V3

Abbildung 10: „cost-optimal-level“-Darstellung P1V1 - P3V3 (Projektebene)

Abbildung 11: „cost-optimal-level“-Darstellung nach Wittchen/Thomsen (2012)

Abbildung 12: Aufgliederung Maßnahmenintensität

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Bezüge der Berechnungsmethodik „cost-optimal-level“ 22

Tabelle 2: Tilgungszuschüsse gemäß KfW-Programm 151 37

Tabelle 3: Bauteilsanforderungen in Abhängigkeit vom KfW-Standard 37

Tabelle 4: Bauteilsanforderungen KfW-Programm 152 38

Tabelle 5: 3 ausgewählte Modernisierungsprojekte 42

Tabelle 6: Ermittelte Energiedaten der Referenzgebäude 45

Tabelle 7: Ermittelte Kostendaten der Referenzgebäude 47

Tabelle 8: Vergleich einzelner Ausführungsniveaus (GdW 2011) 48

Tabelle 9: Statische Kosten-Energiefaktoren P1V1 – P3V3 50

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

„Das Vollkommene soll nicht geworden sein. - Wir sind gewöhnt, bei allem Vollkommenen die Frage nach dem Werden zu unterlassen: sondern uns des Gegenwärtigen zu freuen, wie als ob es auf einen Zauberschlag aus dem Boden aufgestiegen sei.[…]“[1]

- Friedrich Nietzsche – Menschliches, Allzumenschliches

1.1 Motivation

Die Europäische Union hat sich ambitionierte Klimaziele gesetzt: die Verbesserung der Energieeffizienz um 20 % und die Einsparung von CO2-Emissionen um ebenfalls 20 % bis zum Jahr 2020.[2] Die nationalen Ziele Deutschlands sind mit einer angestrebten Einsparung von CO2 in Höhe von 40 % noch strenger gefasst.[3] Die Umsetzung dieser Planung sieht sich bereits heute massiver Kritik ausgesetzt, da die tatsächliche Erreichung der Zielsetzungen hinterfragt wird.[4] Insbesondere die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft steht hinsichtlich der CO2-Emmission im Fokus der nationalen und internationalen Diskussion.[5] Es stellt sich daher die Frage, ob die nationalen Gesetzgebungen zur Erzielung der skizzierten Zielsetzungen ausreichen.

Mit der Novellierung der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) führt die Europäische Union eine Kontrollfunktion für die nationalen Energiegesetze ein. Artikel 5 EPBD verpflichtet die Mitgliedstaaten eine Berechnung des kostenoptimalen Niveaus („cost-optimal-level“) durchzuführen. Diese Berechnung, welche auf dem Primärenergieverbrauch und den ermittelten Gesamtkosten der definierten Maßnahmen bzw. Maßnahmenbündel und Gebäudetypen aufbaut, soll einen Abgleich zwischen den nationalen Energieeffizienzregelungen, welche in Deutschland durch die Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV 2009) repräsentiert werden, und dem kostenoptimalen Niveau ermöglichen, sodass auf nationaler Ebene Korrekturen und Anpassungen ermöglicht und motiviert werden.

Ziel der vorliegenden Arbeit ist es daher zu analysieren, ob sich durch die Aufstellung einer Berechnung des kostenoptimalen Niveaus sinnvolle Schlüsse ableiten lassen, sodass durch Artikel 5 Europäische Gebäuderichtlinie positive Implikationen zur Erreichung der skizzierten Klimaziele ermöglicht werden. Diese übergeordnete Forschungsfrage soll durch die Bearbeitung einer praxisbezogenen Teilfrage beantwortet werden, indem anhand von drei energetischen Modernisierungsprojekten untersucht wird, welche Maßnahmenvariationen dem kostenoptimalen Niveau angenähert sind. Bei den Maßnahmenvariationen soll es sich um förderfähige und nicht förderfähige Modernisierungsmaßnahmen unter Bezugnahme auf die Förderrichtlinien der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) handeln. Hierdurch soll unter Anlehnung an die Forschungsfrage eine kritische Analyse der Förderrichtlinien gewährleistet werden, da förderfähige Maßnahmen möglichst nahe dem kostenoptimalen Niveau liegen sollten.

1.2 Gang der Untersuchung

Die vorliegende Arbeit gliedert sich in drei Hauptabschnitte.

Zunächst werden die wesentlichen Rahmenbedingungen der Europäischen Gebäuderichtlinie dargestellt und in das europäische Recht eingeordnet. Anschließend erfolgt eine Analyse der einzelnen Arbeitsschritte und Anforderungen zur Erstellung der „cost-optimal-level“-Berechnung, welche sich auf die durch die Europäische Union erlassene Richtlinie, Verordnung und Leitlinie stützt. Als Abschluss des Kapitels wird eine kritische Analyse der Europäischen Gebäuderichtlinie vorgenommen.

Im zweiten Hauptabschnitt wird die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) dargestellt. Weitergehend werden die relevanten Programme zur energetischen Modernisierung von Wohngebäuden erläutert.

Der dritte Hauptabschnitt soll zur Beantwortung der Forschungsfrage die Teilfrage erörtern, ob die förderfähigen Modernisierungsvarianten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) dem kostenoptimalen Niveau angenähert sind. Hierzu wird (unter Anlehnung an die Berechnungsmethodik des Artikels 5 Europäische Gebäuderichtlinie) das Verhältnis zwischen förderfähigen Gesamtkosten einer Modernisierung im Zeitpunkt t0 und den hierdurch erzielbaren Primärenergiebedarf in kWh/m²a pro Maßnahmenpaket untersucht. Zudem erfolgt ein Abgleich mit den Anforderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Förderfähigkeit der energetischen Modernisierungsmaßnahmen, sodass die Förderfähigkeit in Abhängigkeit der tatsächlich erzielbaren Energieeinsparung kritisch untersucht werden kann.

Die Schlussbetrachtung leitet von den Erkenntnissen der beantworteten Teilfrage auf die übergeordnete Forschungsfrage über und stellt dar, welche positiven Implikationen sich aus der Berechnung des kostenoptimalen Niveaus ergeben können.

Anzumerken ist, dass im Fokus dieser Arbeit die energetische Modernisierung von Wohngebäuden aus Sicht eines professionell agierenden Wohnungsunternehmens steht.

2. Europäische Gebäuderichtlinie (EPBD)

2.1 Grundlagen des europäischen Rechts

Unter dem Begriff „Europarecht“ sind mehrere rechtliche Ordnungen gefasst, welche vielfältig miteinander verflochten sind.[6] Mit Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon zum 01.12.2009 ist die Europäische Gemeinschaft in die Europäische Union umgewandelt worden. Die Novellierung der vertraglichen Grundlage ist im Vertrag zur Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), welche Überschneidungen zum bisherigen Vertragswerk beinhaltet, niedergelegt. Zusammen mit dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Europäische Atomgemeinschaft stellt der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union die vertragliche Grundlage der Europäischen Union dar und wird daher auch als Europarecht im engeren Sinne bezeichnet. Die Mitgliedstaaten haben der Europäischen Union Hoheitsrechte übertragen und legitimieren mithin die Unionsorgane (an ihrer Stelle) Regelungsgewalt auszuüben. Aus diesem Grunde hat eine Richtlinie des Europäischen Rates und Parlaments Auswirkungen auf die nationalen Belange der Bundesrepublik Deutschland oder anderer Mitgliedsstaaten.

Als Europarecht im weiteren Sinne werden andere Formen der institutionalisierten Zusammenarbeit in Europa bezeichnet, welche durch neben der Europäischen Union stehende Organisationen zwischenstaatlicher Zusammenarbeit repräsentiert werden.

2.1.1 Legitimation durch das europäische Recht

Durch die oben beschriebenen vertraglichen Rahmenbedingungen ergibt sich grundlegend die juristische Legitimation der Europäischen Union. Eine Bedeutung in Bezug auf die Umsetzung umweltpolitischer Ziele nimmt diesbezüglich der Vertrag von Lissabon (insbesondere Artikel 3 Abs. 3 EUV in Verbindung mit Artikel 191 ff. AEUV) ein.[7]

Zudem wurde mit Artikel 37 der Grundrechte-Charta eine sog. „umweltrechtliche Querschnittsklausel“ eingeführt, welche zum einen eine Verbesserung der Umweltqualität und zum anderen ein hohes Umweltschutzniveau durch die Unionspolitiken verlangt. Artikel 191 Abs. 1 AEUV definiert die Umweltpolitik als Träger der Erhaltungs- und Schutzmechanismen der Umwelt, um die menschliche Gesundheit zu schützen und natürliche Ressourcen umsichtig und rationell zu verwenden. Weiterhin sollen auf internationaler Ebene regionale und globale Umweltprobleme, insbesondere der „Klimawandel“, bekämpft werden. Die Umweltpolitik stützt sich gemäß Artikel 191 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 2 AEUV auf drei Leitprinzipien:

- das Vorsorge- und Vorbeugungsprinzip,
- das Ursprungsprinzip,
- das Verursacherprinzip.

2.1.2 Struktur des europäischen Rechts

Das europäische Recht gliedert sich in primäres und sekundäres Unionsrecht.[8]

In diesem Kontext steht das primäre Unionsrecht an der Spitze der Normenhierarchie. Diese Rechtsnormen, welche durch Gründungsverträge, Protokolle zu diesen Verträgen, allgemeine Rechtsgrundsätze und die Charta der Grundrechte repräsentiert werden, bilden die Grundlage für die sekundären Rechtsquellen.

Durch die Unionsorgane werden Rechtsakte erlassen, die auf Grundlage eines Vertrages oder einer Ermächtigung verordnet worden sind (sekundäres Unionsrecht).[9] Dem Vertrag von Lissabon folgend wird eine Unterscheidung zwischen Rechtsakten mit Gesetzescharakter und anderen Rechtsakten getroffen. Verordnungen besitzen unmittelbare Wirkung in allen Mitgliedsstaaten und sind daher mit einem innerstaatlichen Gesetz vergleichbar.

Richtlinien bilden den zweiten Regelungstypus des sekundären Unionsrechts. Diese richten sich an die Mitgliedsstaaten und verpflichten diese den Inhalt der Richtlinien in einem nationalen Gesetz umzusetzen. Durch diese Systematik besitzt die Richtlinie einen zweistufigen Charakter. Zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht wird den Mitgliedsstaaten jeweils eine konkrete Frist gesetzt. Die Richtlinie stellt vorwiegend ein Instrument zur Harmonisierung innerstaatlicher Rechtsvorschriften dar, welche den Mitgliedsstaaten kleinere und größere Handlungsspielräume bei der konkreten Umsetzung gewährt.

Sofern durch einen Gesetzgebungsakt der Kommission die Befugnis erteilt wird Rechtsakte mit allgemeiner Wirkung ohne Gesetzescharakter zur Änderung bestimmter nicht wesentlicher Vorschriften zu erlassen, so werden diese unter der Bezeichnung delegierter Rechtsakt geführt.[10]

Beschlüsse treffen verbindliche Regelungen für Einzelfälle. Dahingegen besitzen Empfehlungen und Stellungnahmen keine rechtliche Verbindlichkeit. In Sonderfällen können dem Rat oder der Kommission zur Durchführung der verbindlichen Rechtsakte Befugnisse zum Erlass von Durchführungsvorschriften eingeräumt werden. Sonstige Rechtsakte umfassen vertraglich nicht näher bestimmte Entscheidungen über die Art des Organs von Fall zu Fall.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Struktur des europäischen Rechts[11]

2.2 Klima- und Energiepolitik der Europäischen Union

Die Umweltpolitik der Europäischen Union der 1980er und 1990er Jahre umfasste vorwiegend die Reduktion von Schadstoffemissionen, welche durch Industrieanlagen verursacht wurden.[12] Anschließend entwickelte sich hieraus, durch eine Verknüpfung von Klima- und Energiepolitik, eine deutlich komplexere Orientierung, welche nahezu alle Bereiche gesellschaftlicher Aktivität berührt.[13]

Im Fokus der Klima- und Energiepolitik der Europäischen Union steht daher heute als zentrales Thema die Bekämpfung des Klimawandels.[14] Dieser wird im Wesentlichen durch den Ausstoß von klimaschädlichem Kohlenstoffdioxid (CO2) verursacht, sodass kaum reversible Veränderungen auf die klimatischen Bedingungen der Erde die langfristige Folge eines übermäßigen Ausstoßes sind.[15] Grundlage für diese politische Positionierung ist das 1997 beschlossene Kyoto-Protokoll, welches eine deutliche Verringerung des Ausstoßes von Treibhausgasen fordert.[16]

Zur Spezifizierung dieser allgemeinen Zielvorgabe wurde im Jahr 2009 ein Maßnahmenpaket (eine Verordnung, vier Richtlinien und eine Entscheidung) mit konkreten energiepolitischen Handlungsfeldern und spezifizierten Zielvorgaben erlassen.[17] Als energiepolitische Handlungsfelder wurden diesbezüglich insbesondere definiert:

- Steigerung der Energieeffizienz um 20 %,
- Senkung des Energieverbrauchs um 20 %,
- Ausbau der erneuerbaren Energien um 20 %.[18]

Diese Zielsetzung wird auch als „20-20-20-Ziel“ bezeichnet.[19]

Der Handlungsrahmen der Akteure ist diesbezüglich durch die ausführbaren Einflussmöglichkeiten abgesteckt:

- die effizientere Nutzung der Energieressourcen,
- die Verringerung des Energieverbrauchs,
- der Einsatz alternativer Energien und
- die Suche nach neuen Vorkommen und Transportrouten für bestehende Energiequellen.[20]

Als zentrales Instrument zur Senkung der CO2-Emissionen fungiert derzeit das Emissionshandelssystem (ETS – Emission Trading Scheme), welches den Ausstoß von CO2 mit Preisen belegt, sodass wirtschaftliche Anreize zur Einsparung gegeben werden.[21] Diese Legitimationen zum Ausstoß von CO2 können erworben und über eine Wertpapierbörse gehandelt werden. Durch den Mechanismus von Angebot und Nachfrage soll der Ausstoß von CO2 reguliert werden.

Als Kritikpunkt am ETS-System wird insbesondere die mangelnde Verknappung der Emissionsrechte genannt. Zudem werden aktuell nur rund 43 % der verantwortlichen Erzeuger von CO2-Emissionen vom ETS-System abgedeckt. Dabei handelt es sich überwiegend um Großerzeuger wie beispielsweise Kraftwerke und Industrieanlagen. Hieraus folgt, dass die Wohnungswirtschaft derzeit kaum Anknüpfungspunkte an das ETS-System besitzt.

Der Post-Kyoto-Prozess sieht im Jahr 2012 eine Nachfolgeregelung des Kyoto-Protokolls vor.[22] Diese Novellierung wurde im Dezember 2012 durch eine Verlängerung des Protokolls bis zum Jahr 2020 ersetzt.[23] Allerdings wird Kyoto II eine überwiegend symbolische Rolle beigemessen, da die unterzeichnenden Staaten für lediglich 15 % des Emissionsausstoßes verantwortlich sind.[24] Wesentliche Verschärfungen der Richtlinien wurden nicht vorgenommen.[25]

Die Europäische Union schreibt sich selbst eine globale Vorreiterrolle in der Klimapolitik zu. Dies findet in den dargestellten Klimazielen Ausdruck.[26] Die Umsetzung besitzt daher einen zweistufigen Charakter:

- CO2-Reduzierung durch das Programm selbst und
- symbolische Wirkung auf globaler Ebene zur Motivation und Anregung der Erhöhung der CO2-Einsparung.

2.2.1 Ansätze der Klimapolitik im Gebäudebereich

Der europäische Immobilienbestand steht umweltpolitisch insbesondere hinsichtlich der Steigerung der Energieeffizienz im Fokus.[27] Die Europäische Kommission identifizierte im Jahr 2006 sechs Bereiche, die ein hohes Einsparpotential aufweisen:

1. Festlegung dynamischer Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden und Dienstleistungen,
2. Energieumwandlung,
3. Verkehrssektor,
4. Preissignale,
5. Finanzinstrumente und
6. Sensibilisierung/ Verhaltensänderung der Endverbraucher.

Es wird deutlich, dass dem Immobilienbestand durch die Europäische Union eine besondere umweltpolitische Bedeutung beigemessen wird.

Zur Erzielung der klimapolitischen Ziele über eine Verbesserung im Gebäudebereich wurden europäische Richtlinien erlassen, welche insbesondere auf den Neubau von Gebäuden und die energetische Modernisierung bestehender Gebäude abzielen.

Durch die energetische Modernisierung eines Gebäudes wird auf der einen Seite der CO2-Ausstoß des Gebäudes verringert, auf der anderen Seite sind jedoch auch Vorteile durch Erhöhung der Lebensqualität für die Bewohner festzustellen.[28] Hier sind insbesondere die menschlichen Anforderungen an die Behaglichkeit einer Immobilie durch die vorhandene Bautechnik zu beachten.[29] Bezogen auf den europäischen Raum ist diese Verbesserung der Lebens- und Wohnqualität sogar die Hauptintention der Eigentümer („to make homes more comfortable“).[30] Unternehmen mit Kapitalmarktfokus richten ihre Geschäfte dahingegen primär auf langfristige Einnahmenerhöhungen aus.[31]

Aus Sicht eines professionell-gewerblichen Wohnungsunternehmens rücken zudem Aspekte eines nachhaltigen Portfoliomanagements in den Fokus, da durch eine energetische Modernisierung eine Entwicklung des Bestandes im Sinne einer den heutigen Anforderungen und Wohnbedürfnissen entsprechenden Verbesserung erzielt wird.[32]

Die Erhöhung der Energieeffizienz bei Bestandsgebäuden im Rahmen einer energetischen Modernisierung lässt sich insbesondere durch die folgenden Maßnahmen umsetzen:

- Installation von zusätzlicher Wärmedämmung (Außen- und Innenwände, Kellerdecken, Geschossdecken, Dach),
- Austausch von Türen (Wohnungs- und Hauseingangstüren) und Fenstern (Wohnungs- und Treppenhausfenster),
- Modernisierung ( Austausch) der Heizungsanlage/ des Heizungskessels,
- Installation (Anschluss) an erneuerbare Energien und
- Erzielung solarer Gewinne.[33]

Zudem kann durch die Umsetzung der europäischen Klimaziele makroökonomischer und volkswirtschaftlicher Nutzen erzielt werden.[34] In Ländern mit bereits heute relativ hohen Modernisierungsraten wie Deutschland, England und Österreich lässt sich zudem ein positiver Effekt auf den Beschäftigungsgrad messen.

2.2.2 Kritische Analyse der Zielsetzungen im Gebäudebereich

Der nachfolgenden Analyse ist zunächst voranzustellen, dass der Gebäudebestand in Europa stark heterogen ausgeprägt ist.[35] Die Regelungen zur Umsetzung der Klimaziele sind daher europaweit sehr vielfältig und uneinheitlich. Besonders deutlich fällt hier ins Gewicht, dass nur bei wenigen nationalen Richtlinien die Energieeffizienz im Sinne eines kostenoptimalen Niveaus konkret im Vordergrund steht.

Ohne eine Anpassung der Richtlinien können die gesamteuropäischen Klimaziele aber nicht erreicht werden. Insbesondere der Modernisierungsgrad von bestehenden Gebäuden ist kritisch zu hinterfragen, da durch die politischen Rahmenbedingungen bisher keine wesentliche Impulse gesetzt wurden, um die Marktteilnehmer zu einer signifikanten Erhöhung energetischer Modernisierungsmaßnahmen zu motivieren. In Deutschland liegt die Modernisierungsquote von Bestandsgebäuden aktuell bei rund 1 % jährlich.[36] Zur Umsetzung der Klimaziele ist jedoch mindestens die Annahme einer Modernisierungsquote von 2 % jährlich notwendig, welche durch die Bundesregierung in dieser Höhe auch avisiert wird. Im zweiten „Energieeffizienz-Aktionsplan“ stellt die deutsche Bundesregierung jedoch auch explizit heraus, dass unter weiterer Fortführung der derzeitigen Rahmenbedingungen und Instrumente die avisierte Zielsetzung nicht erreichbar ist.

Der deutsche Wohnungsbestand besteht zu rund drei Viertel (von insgesamt 17,3 Millionen Gebäuden) aus Gebäuden, welche vor 1979 errichtet wurden, was impliziert, dass, aufgrund einer seinerzeitigen fehlenden gesetzlichen Regulierung, keine konkreten energetischen Mindeststandards bei der Errichtung zu beachten waren.[37] Bis 2006 wurde von diesem Bestand weniger als 30 % energetisch modernisiert, sodass die energetischen Einsparpotentiale unberührt bleiben. Aus diesen Rahmenbedingungen ergibt sich ein konkreter politischer Handlungsdruck.

Der Politik auf europäischer und nationaler Ebene obliegt die Aufgabe die geeigneten Rahmenbedingungen zur Motivation der Marktteilnehmer herzustellen.[38] Diese Rahmenbedingungen müssen insbesondere zuverlässig, transparent und nachvollziehbar gestaltet werden.[39]

2.2.3 Hemmnisse energetischer Modernisierungsmaßnahmen

Im Bereich der Realisierung von Energieeinsparpotentialen bei Bestandsgebäuden zeigt sich ein Zusammenwirken verschiedener Hemmnisse.[40] Beispielhaft seien die folgenden Hemmnisse benannt:

- fehlendes Wissen der Eigentümer,
- fehlendes Wissen der Installateure und Berater,
- Finanzierungsprobleme,
- fehlende politische Unterstützung,
- fehlende Flexibilität,
- Ungleichgewicht zwischen Werterhöhung der Immobilie und anfallenden Investitionskosten und
- irrationales Verhalten der Marktteilnehmer.[41]

Eine weitere Problematik ist im Zugang zu Informationen zur Thematik Energieeffizienz zu sehen, da nur wenige Gebäudeeigentümer die Informationsbeschaffung als leicht und komfortabel erachten.[42] Dies ist insbesondere auf die Vielzahl von möglichen Informationsquellen zurückzuführen. Sehr unterschiedliche Qualitätsausprägungen wirken in diesem Zusammenhang zudem investitionshemmend. Bezeichnend ist diesbezüglich, dass in einer Umfrage von Adjei, Hamilton und Roys aus dem Jahr 2011 Freunde und Familie als vertrauenswürdigste Quelle hinsichtlich Informationsbeschaffung zum Thema Energieeffizienz gesehen werden. Diese Einschätzung verdeutlicht eine gewisse Skepsis gegenüber externen Informationsquellen.

Das Hemmnis der fehlenden politischen Unterstützung kann in Zusammenhang mit dem Aspekt der Finanzierung gesehen werden, da politische Instrumente, neben der Bereitstellung und Kommunikation von Informationen, primär zur Gewährleistung der Investitionsfinanzierung fungieren.[43] Aus diesem Grunde ist es notwendig den Zusammenhang zwischen Bereitstellung von Finanzierungsmöglichkeiten zur Ausschöpfung energetischer Potentiale und Investitionsentscheidungen zu untersuchen. Der überwiegende Anteil der professionellen und nicht professionellen Gebäudeeigentümer besitzt ein großes Interesse hinsichtlich der Inanspruchnahme von finanziellen Unterstützungen zur Durchführung energetischer Modernisierungsmaßnahmen.[44] Eine Bereitstellung von Finanzierungsmitteln zur Erreichung der Klimaziele ist zwingend erforderlich, da deutschlandweit Finanzierungslücken in Höhe von 5 Milliarden Euro bis 2015 und 9 Milliarden Euro bis 2020 diagnostiziert werden.[45] Die fehlende oder mangelnde Finanzierung ist insbesondere auch ein Problem der energetischen Gebäudemodernisierung, da diese durch eine hohe Anfangsinvestition charakterisiert ist.[46]

Eine weitere Problematik liegt in der Verteilung von Investitionsausgaben und Energieeinsparungen bei nicht selbstgenutzten Immobilien.[47] Der Eigentümer ist grundsätzlich für die Modernisierung verantwortlich, von zukünftigen Energieeinsparungen profitieren die Mietparteien.[48] Im deutschen Mietrecht ist eine Umlagefähigkeit der Modernisierungskosten implementiert (§ 559 BGB). Kritisch ist in diesem Zusammenhang insbesondere, dass die Mietsteigerungen in den meisten Fällen höher ausfallen, als die durch die energetische Modernisierung erzielten Kosteneinsparungen für die Mietparteien.[49] Diese Problemstellung soll im weiteren Verlauf der Arbeit erneut aufgegriffen werden.

Grundlegend lassen sich demnach die Hemmnisse in der fehlenden Ausschöpfung von Energiepotentialen drei Oberpunkten zuordnen:

- Marktversagen (Anreize, Informationen, Preissetzungen),
- finanzielle Hemmnisse (Anfangskosten, Finanzierung, Transaktionskosten) und
- Regulierungsrahmen (Rechtsrahmen).[50]

Diese Segmentierung lässt sich aus der Sichtweise von professionell-gewerblichen Wohnungsunternehmen weiter eingrenzen, da Hemmnisse wie beispielsweise der erschwerte Zugang von Informationen nicht zutreffen. Die bedeutendsten Hemmnisse aus Sicht eines professionell-gewerblichen Wohnungsunternehmens sind daher:

- hohe Anfangsinvestitionskosten,
- lange Amortisationszeiträume,
- Unsicherheiten in Bezug auf den Rechtsrahmen und Förderprogramme und
- die Refinanzierung (soziale, mietrechtliche und marktspezifische Dimension).

Als weiteres Hemmnis ist aufzuführen, dass die europäischen Mitgliedsstaaten die durch Richtlinien gestellten Anforderungen nur unbefriedigend umgesetzt haben.[51] Das durch die Europäische Union 2010 eingeführte Kontrollinstrument zur Verbesserung der nationalen Richtlinien wird im weiteren Verlauf konkretisiert.

2.3 Europäische Gebäuderichtlinie (EPBD)

2.3.1 Grundlagen der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD)

Wie bereits dargestellt, steht der europäische Gebäudebestand (und damit die Immobilienwirtschaft) als ein wesentlicher Hauptabnehmer (key consumer) von Energie im Fokus der Bemühungen zur Reduktion der CO2-Emission.[52] Insgesamt sind Gebäude europaweit für rund 36 % der europäischen CO2-Emissionen verantwortlich. Hiervon entfallen wiederrum rund 68 % auf Wohnimmobilien. Zudem verbrauchen Gebäude rund 40 % der gesamten Energiemenge.[53] Der Erlass einer speziellen Gebäuderichtlinie auf europäischer Ebene ist aus diesem Grund wenig verwunderlich.

[...]


[1] Nietzsche, F. (1999): Menschliches, Allzumenschliches, Kritische Studienausgabe, Neuauflage 1999, München, S. 141.

[2] Vgl. Buildings Performance Institute Europe (2011): Europe’s buildings under the microscope, Brüssel, S. 63.

[3] Vgl. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (2007): Klimaagenda 2020: Der Umbau der Industriegesellschaft, Berlin, S. 2.

[4] Vgl. Brohmann, B.; Cames, M. (2012): Verbesserung von Wohnungen durch Erhöhung der Labelling-bedingten Modernisierungsaktivitäten auf Grundlage der Richtlinie über die Gesamteffizienz von Gebäuden, Stuttgart, S. 3.

[5] Vgl. Buildings Performance Institute Europe (2011): Europe’s buildings under the microscope, Brüssel, S. 3.

[6] Vgl. hierzu sowie zu Folgenden Herdegen, M. (2012): Europarecht, 14. Auflage, München, S. 1 ff.

[7] Vgl. hierzu sowie zu Folgenden Herdegen, M. (2012): Europarecht, 14. Auflage, München, S. 419 f.

[8] Vgl. hierzu sowie zu Folgenden Herdegen, M. (2012): Europarecht, 14. Auflage, München, S. 154 ff.

[9] Vgl. hierzu sowie zu Folgenden Herdegen, M. (2012): Europarecht, 14. Auflage, München, S. 171 f.

[10] Vgl. hierzu sowie zu Folgenden Herdegen, M. (2012): Europarecht, 14. Auflage, München, S. 184 ff.

[11] Eigene Darstellung.

[12] Vgl. Pollak, J.; Schubert, S.; Slominski, P. (2010): Die Energiepolitik der EU, Wien, S. 129.

[13] Ebenda, S. 129 f.

[14] Vgl. Geden, O.; Fischer, S. (2008): Die Energie- und Klimapolitik der Europäischen Union, Baden-Baden, S. 88.

[15] Vgl. Sinai, A. (2007): Klimafaktor Mensch, in: Gresh, A.; Radvanyi, J.; Rekacewicz, P. et al. (2010) (Hrsg.): Atlas der Globalisierung, zweite Auflage, Berlin, S. 72.

[16] Vgl. Geden, O.; Fischer, S. (2008): Die Energie- und Klimapolitik der Europäischen Union, Baden-Baden, S. 88.

[17] Vgl. Pollak, J.; Schubert, S.; Slominski, P. (2010): Die Energiepolitik der EU, Wien, S. 130.

[18] Vgl. Geden, O.; Fischer, S. (2008): Die Energie- und Klimapolitik der Europäischen Union, Baden-Baden, S. 88.

[19] Vgl. Pollak, J.; Schubert, S.; Slominski, P. (2010): Die Energiepolitik der EU, Wien, S. 129.

[19] Vgl. Geden, O.; Fischer, S. (2008): Die Energie- und Klimapolitik der Europäischen Union, Baden-Baden, S. 89 f.

[20] Vgl. Pollak, J.; Schubert, S.; Slominski, P. (2010): Die Energiepolitik der EU, Wien, S. 206.

[21] Vgl. hierzu sowie zu Folgenden Geden, O.; Fischer, S. (2008): Die Energie- und Klimapolitik der Europäischen Union, Baden-Baden, S. 89 ff.

[22] Ebenda, S. 93.

[23] o.V. (2012): Das Kyoto-Protokoll wird bis 2020 verlängert, online verfügbar: http://www.zeit.de/wirtschaft/2012-12/klimagipfel-doha-beschluss (abgerufen am 12.12.2012).

[24] Ebenda.

[25] Ebenda.

[26] Vgl. Pollak, J.; Schubert, S.; Slominski, P. (2010): Die Energiepolitik der EU, Wien, S. 207.

[27] Vgl. hierzu sowie zu den Folgenden Pollak, J.; Schubert, S.; Slominski, P. (2010): Die Energiepolitik der EU, Wien, S. 140 f.

[28] Vgl. Buildings Performance Institute Europe (2011): Europe’s buildings under the microscope, Brüssel, S. 3.

[29] Vgl. Backhaus, J.; Tigchelaar, C.; de Best-Waldhober, M. (2011): Key findings & policy recommendations to improve effectiveness of Energy Performance Certificates & the Energy Performance of Buildings Directive, Amsterdam, S. 26.

[30] Ebenda, S. 26.

[31] Vgl. Rappaport, A. (1986): Creating Shareholder Value, revised and updated second edition, New York, S. 6 ff.

[32] Vgl. Neitzel, M. (2011): Wege aus dem Vermieter-Mieter-Dilemma, Bochum, S. 8.

[33] Vgl. Buildings Performance Institute Europe (2011): Europe’s buildings under the microscope, Brüssel, S. 100.

[34] Vgl. hierzu sowie zu den Folgenden Buildings Performance Institute Europe (2011): Europe’s buildings under the microscope, Brüssel, S. 123.

[35] Vgl. hierzu sowie zu den Folgenden Buildings Performance Institute Europe (2011): Europe’s buildings under the microscope, Brüssel, S. 99.

[36] Vgl. Küchler, S.; Nestle, U. (2012): Strategien zur Modernisierung I: Neue Finanzierungsmodelle für einen klimaneutralen Gebäudebestand, Schriften zur Ökologie, Band 23, Berlin, S. 18 f.

[37] Vgl. hierzu sowie zu den Folgenden Küchler, S.; Nestle, U. (2012): Strategien zur Modernisierung I: Neue Finanzierungsmodelle für einen klimaneutralen Gebäudebestand, Schriften zur Ökologie, Band 23, Berlin, S. 19.

[38] Vgl. Buildings Performance Institute Europe (2011): Europe’s buildings under the microscope, Brüssel, S. 123.

[39] Ebenda, S. 123.

[40] Vgl. Backhaus, J.; Tigchelaar, C.; de Best-Waldhober, M. (2011): Key findings & policy recommendations to improve effectiveness of Energy Performance Certificates & the Energy Performance of Buildings Directive, Amsterdam, S. 6.

[41] Ebenda, S. 6 ff.

[42] Vgl. hierzu sowie zu den Folgenden Brohmann, B.; Cames, M. (2012): Verbesserung von Wohnungen durch Erhöhung der Labelling-bedingten Modernisierungsaktivitäten auf Grundlage der Richtlinie über die Gesamteffizienz von Gebäuden, Stuttgart, S. 35 ff.

[43] Vgl. Backhaus, J.; Tigchelaar, C.; de Best-Waldhober, M. (2011): Key findings & policy recommendations to improve effectiveness of Energy Performance Certificates & the Energy Performance of Buildings Directive, Amsterdam, S. 6.

[44] Vgl. Brohmann, B.; Cames, M. (2012): Verbesserung von Wohnungen durch Erhöhung der Labelling-bedingten Modernisierungsaktivitäten auf Grundlage der Richtlinie über die Gesamteffizienz von Gebäuden, Stuttgart, S. 39.

[45] Vgl. Küchler, S.; Nestle, U. (2012): Strategien zur Modernisierung I: Neue Finanzierungsmodelle für einen klimaneutralen Gebäudebestand, Schriften zur Ökologie, Band 23, Berlin, S. 97.

[46] Ebenda, S. 26.

[47] Vgl. Geden, O.; Fischer, S. (2008): Die Energie- und Klimapolitik der Europäischen Union, Baden-Baden, S. 104.

[48] Ebenda, S. 104.

[49] Vgl. Keil, G. (2012): Die Energiewende ist schon gescheitert, Jena, S. 114.

[50] Vgl. hierzu sowie zu den Folgenden GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. (2012): Finanzielle Förderung von Energieeffizienz in Gebäuden, Berlin, S. 2 f.

[51] Vgl. Pollak, J.; Schubert, S.; Slominski, P. (2010): Die Energiepolitik der EU, Wien, S. 141.

[52] Vgl. hierzu sowie zu den Folgenden Buildings Performance Institute Europe (2011): Europe’s buildings under the microscope, Brüssel, S. 43 f.

[53] Vgl. Geden, O.; Fischer, S. (2008): Die Energie- und Klimapolitik der Europäischen Union, Baden-Baden, S. 104.

Excerpt out of 68 pages

Details

Title
Article 5 of the Directive on the Energy Performance Buildings (EPBD). Eine Analyse der "Cost-Optimal-Level"-Berechnungsmethode
Subtitle
Unter Berücksichtigung der Modernisierungsförderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
College
EBZ Business School – University of Applied Sciences
Grade
1,0
Author
Year
2013
Pages
68
Catalog Number
V303227
ISBN (eBook)
9783668019829
ISBN (Book)
9783668019836
File size
1174 KB
Language
German
Keywords
Energie, Energiewende, Klimaziele, Energetische Modernisierung, Modernisierung, EU, Real Estate, Real Estate Management, Immobilien, Immobilienwirtschaft, Umlage, EU Gesetzgebung
Quote paper
B.A. Stefan Rode (Author), 2013, Article 5 of the Directive on the Energy Performance Buildings (EPBD). Eine Analyse der "Cost-Optimal-Level"-Berechnungsmethode, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/303227

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