Für die einen ist er ein Ärgernis, für die anderen ein Familienmitglied. Die Reglementierung der Haltung kaum eines Tieres ist so umstritten wie die des Hundes.
Auf der einen Seite wird der Hund als treuer Freund gesehen, in der Umgangssprache sogar als „bester Freund des Menschen“ bezeichnet, ein treuer Begleiter, der mehr als ein Haustier ist.
Der Hund hat nachweislich eine Vielzahl von positiven Einflüssen auf den Menschen. So dient er beispielsweise zur Förderung von Kindern. Mit seiner Haltung können bei ihnen menschliche Werte wie Verantwortungsbewusstsein und Empathie entwickelt und gefestigt werden, sie dienen Menschen im Alter und auch solchen, die von der Gesellschaft ausgegrenzt und isoliert wurden als Spender einer gewissen Lebensfreude und Hoffnung. Sein Einsatzfeld ist vielseitig, ob als Hütehund, Blindenhund, Wachhund, Jagdhund oder Spürhund, hat er einen wichtigen Nutzen für uns Menschen
und einen festen Platz in unserer Gesellschaft.
Jedoch stellen Bello, Fiffi und Co. für andere wiederum ein Ärgernis oder sogar eine Bedrohung dar. Es ist anzunehmen, dass keiner von uns erfreut über die Hinterlassenschaften
der Vierbeiner auf öffentlichen Wegen ist und über die Hundehalter, denen es wenig kümmert, wie sie die Straßen ihren Mitmenschen hinterlassen.
Über dieses bloße Ärgernis hinaus können jedoch von Hunden auch weitgreifendere Schäden für unsere Gesellschaft ausgehen, als nur der bloße Sittenverfall durch die achtlos von den Hundehaltern liegengelassenen „Tretminen“ auf unseren Straßen.
Schon im alten Rom hieß es „Cave Canem!“ – „Nimm dich vor dem Hund in Acht!“ und auch heute erscheinen ständig neue Meldungen über Vorfälle zwischen Mensch und Hund, deren Ende nicht immer glimpflich ausgeht. Erst am 29. Oktober 2014 berichtete die Volksstimme wieder über einen Bissvorfall in Magdeburg-Brückfeld, bei dem ein Staffordshire Bullterrier zuerst auf einen Mischlingshund und dann auf dessen Besitzerin losging und beide verwundete.
Meist bleibt es bei leichten Bissverletzungen, doch auch tödliche Zwischenfälle haben sich in der Vergangenheit schon ereignet, wie der zwischen zwei Kampfhunden und dem sechsjährigen Volkan aus Hamburg, der 2000 von ebendiesen qualvoll totgebissen wurde. Dieses Ereignis löste bundesweit Betroffenheit aus und veranlasste unter anderem die Landesregierungen auf Druck der Öffentlichkeit zum Erlass von Rechtsvorschriften bezüglich des Umgangs mit gefährlichen Hunden. [...]
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Gefahrenpotential des Hundes aus verhaltensbiologischer Sicht
3. Abwehr und Vorsorge gegen Gefahren
4. Gefährliche Hunde im Sinne des GefHuG LSA
4.1. „Vermutungshunde“
4.1.1. Typisierung von Vermutungshunden
4.1.2. Recht- und Verfassungsmäßigkeit der Rasseliste
4.1.3.. Anforderungen an die Haltung und Führung von „Vermutungshunden“
4.1.4. Kritik und Alternativen
4.2. „Vorfallshunde“
4.2.1. Feststellung der Gefährlichkeit im Einzelfall
4.2.2. Vorliegen von bestimmten Zucht- und Ausbildungsmerkmalen
4.2.3. Bissigkeit
4.2.4. Wiederholtes gefahrdrohendes Anspringen
4.2.5. Unkontrolliertes Hetzen oder Reißen von Tieren
4.2.6. Erlaubnis, Haltung und Führung von „Vorfallshunden“
4.2.7. Kritik und Alternativen
4.3. Nebenbestimmungen zur Erlaubnis und Anordnungen im Einzelfall
4.3.1. Unselbstständige Nebenbestimmungen zur Erlaubnis
4.3.2. Selbstständige Nebenbestimmungen zur Erlaubnis und Anordnungen im Einzelfall
4.3.2.1. Leinenzwang
4.3.2.2. Maulkorbzwang
4.3.2.3. Ausbruchsichere Unterbringung
4.3.2.4. Sicherstellung, Verwahrung, Verwertung, Vernichtung eines Hundes
5. Kritik am Gefahrhundegesetz
6. Gefahrenabwehrverordnungen
7. Erhöhter Hundesteuersatz für gefährliche Hunde
8. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen und die praktische Anwendung des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (GefHuG LSA) in Sachsen-Anhalt. Ziel ist es, die Verhältnismäßigkeit der gesetzlichen Maßnahmen zur Gefahrenvorsorge zu bewerten und zu klären, ob diese Regelungen zur Gefahrenabwehr notwendig sind oder ob das allgemeine Polizeirecht ausreicht.
- Analyse des Gefahrenpotentials von Hunden aus verhaltensbiologischer Sicht
- Differenzierung zwischen „Vermutungshunden“ (Rasselisten) und „Vorfallshunden“
- Rechtliche Anforderungen an Haltung, Führung und Erlaubnisverfahren
- Kritik an bestehenden gesetzlichen Regelungen und alternative Lösungsansätze
- Rechtmäßigkeit von Gefahrenabwehrverordnungen und erhöhten Hundesteuersätzen
Auszug aus dem Buch
1. Einleitung
Für die einen ist er ein Ärgernis, für die anderen ein Familienmitglied. Die Reglementierung der Haltung kaum eines Tieres ist so umstritten wie die des Hundes. Auf der einen Seite wird der Hund als treuer Freund gesehen, in der Umgangssprache sogar als „bester Freund des Menschen“ bezeichnet, ein treuer Begleiter, der mehr als ein Haustier ist.
Der Hund hat nachweislich eine Vielzahl von positiven Einflüssen auf den Menschen. So dient er beispielsweise zur Förderung von Kindern. Mit seiner Haltung können bei ihnen menschliche Werte wie Verantwortungsbewusstsein und Empathie entwickelt und gefestigt werden, sie dienen Menschen im Alter und auch solchen, die von der Gesellschaft ausgegrenzt und isoliert wurden als Spender einer gewissen Lebensfreude und Hoffnung. Sein Einsatzfeld ist vielseitig, ob als Hütehund, Blindenhund, Wachhund, Jagdhund oder Spürhund, hat er einen wichtigen Nutzen für uns Menschen und einen festen Platz in unserer Gesellschaft.
Jedoch stellen Bello, Fiffi und Co. für andere wiederum ein Ärgernis oder sogar eine Bedrohung dar. Es ist anzunehmen, dass keiner von uns erfreut über die Hinterlassenschaften der Vierbeiner auf öffentlichen Wegen ist und über die Hundehalter, denen es wenig kümmert, wie sie die Straßen ihren Mitmenschen hinterlassen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Ambivalenz des Hundes als Haustier und Gefahrenquelle und führt in die Problematik der Gefahrhundegesetze in Deutschland ein.
2. Gefahrenpotential des Hundes aus verhaltensbiologischer Sicht: Dieses Kapitel erläutert die ethologischen Grundlagen des Hundeverhaltens, um das Zustandekommen von Zwischenfällen durch Angst, Furcht oder Aggression zu verstehen.
3. Abwehr und Vorsorge gegen Gefahren: Hier wird der rechtliche Rahmen von Gefahrenabwehr und Gefahrenvorsorge im Lichte des Sicherheitsrechts definiert und voneinander abgegrenzt.
4. Gefährliche Hunde im Sinne des GefHuG LSA: Dieses Kernkapitel behandelt detailliert die Kategorisierung in Vermutungs- und Vorfallshunde sowie die damit verbundenen Anforderungen und Erlaubnisverfahren.
5. Kritik am Gefahrhundegesetz: Es werden die häufigsten Kritikpunkte an der Gesetzgebung diskutiert, insbesondere im Hinblick auf Diskriminierungsvorwürfe und die Wirksamkeit der Rasselisten.
6. Gefahrenabwehrverordnungen: Das Kapitel analysiert die Befugnisse der Kommunen, durch eigene Verordnungen ergänzende Sicherheitsmaßnahmen für das Gemeindegebiet zu erlassen.
7. Erhöhter Hundesteuersatz für gefährliche Hunde: Die rechtliche Zulässigkeit einer erhöhten Besteuerung gefährlicher Hunde wird unter Berücksichtigung des Gleichheitsgrundsatzes und des Lenkungszwecks bewertet.
8. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und kommt zu dem Schluss, dass die bestehenden Regelungen trotz Kritik handhabbar und zur Gefahrenvorsorge legitim sind.
Schlüsselwörter
GefHuG LSA, Sachsen-Anhalt, gefährliche Hunde, Rasseliste, Vermutungshunde, Vorfallshunde, Gefahrenabwehr, Gefahrenvorsorge, Wesenstest, Maulkorbzwang, Leinenzwang, Hundesteuer, Sachkunde, öffentliche Sicherheit, Tierschutz.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Bachelorarbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert das Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren im Land Sachsen-Anhalt und beleuchtet sowohl die rechtlichen Grundlagen als auch die praktische Umsetzung der Sicherheitsvorgaben.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die zentralen Themen sind die Kategorisierung gefährlicher Hunde, die Anforderungen an Halter und Hunde, die rechtlichen Möglichkeiten der Gefahrenabwehr sowie die Kritik an der Rasselisten-Systematik.
Welches primäre Ziel verfolgt der Autor?
Das primäre Ziel ist es, die Verhältnismäßigkeit der Regelungen zu untersuchen und zu prüfen, ob die gesetzliche Gefahrenvorsorge sachlich gerechtfertigt ist oder ob alternative Ansätze wie ein allgemeiner Hundeführerschein sinnvoller wären.
Welche wissenschaftlichen Methoden werden verwendet?
Der Autor nutzt eine juristische Analyse der geltenden Gesetzeslage (GefHuG LSA) unter Einbeziehung relevanter Rechtsprechung sowie eine Auswertung statistischer Vorfallsdaten.
Was behandelt der Hauptteil der Arbeit?
Der Hauptteil gliedert sich in eine verhaltensbiologische Betrachtung der Hunde, eine detaillierte Auseinandersetzung mit dem GefHuG LSA inklusive der Unterscheidung von Vermutungs- und Vorfallshunden sowie eine kritische Prüfung der kommunalen Gefahrenabwehr und Besteuerungsregeln.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren diese Arbeit?
Die wichtigsten Schlagworte sind GefHuG LSA, Rasselisten, Gefahrenabwehr, Wesenstest, Sachkunde und Hundesteuer.
Wie unterscheidet das Gesetz zwischen Vermutungs- und Vorfallshunden?
Vermutungshunde sind solche, deren Gefährlichkeit allein aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit kraft Gesetzes unterstellt wird. Vorfallshunde hingegen sind Individuen, deren Gefährlichkeit durch konkretes, auffälliges Verhalten oder Zuchtmerkmale im Einzelfall festgestellt wurde.
Warum ist die Rasseliste in Sachsen-Anhalt umstritten?
Kritiker führen an, dass keine wissenschaftlichen Belege für eine rassespezifische höhere Aggressivität existieren und die Listen zu einer ungerechtfertigten Diskriminierung bestimmter Hundetypen führen, während das Risiko bei anderen Rassen unterschätzt wird.
Ist ein erhöhter Hundesteuersatz für gefährliche Hunde rechtlich zulässig?
Ja, laut Arbeit ist dieser zulässig, sofern er nicht als „erdrosselnd“ wirkt, also den Steuertatbestand praktisch unmöglich macht, und einem sachlichen Lenkungszweck dient.
- Quote paper
- Sebastian Hüttl (Author), 2015, Abwehr und Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren im Land Sachsen-Anhalt, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/304656