Für die einen ist er ein Ärgernis, für die anderen ein Familienmitglied. Die Reglementierung der Haltung kaum eines Tieres ist so umstritten wie die des Hundes.
Auf der einen Seite wird der Hund als treuer Freund gesehen, in der Umgangssprache sogar als „bester Freund des Menschen“ bezeichnet, ein treuer Begleiter, der mehr als ein Haustier ist.
Der Hund hat nachweislich eine Vielzahl von positiven Einflüssen auf den Menschen. So dient er beispielsweise zur Förderung von Kindern. Mit seiner Haltung können bei ihnen menschliche Werte wie Verantwortungsbewusstsein und Empathie entwickelt und gefestigt werden, sie dienen Menschen im Alter und auch solchen, die von der Gesellschaft ausgegrenzt und isoliert wurden als Spender einer gewissen Lebensfreude und Hoffnung. Sein Einsatzfeld ist vielseitig, ob als Hütehund, Blindenhund, Wachhund, Jagdhund oder Spürhund, hat er einen wichtigen Nutzen für uns Menschen
und einen festen Platz in unserer Gesellschaft.
Jedoch stellen Bello, Fiffi und Co. für andere wiederum ein Ärgernis oder sogar eine Bedrohung dar. Es ist anzunehmen, dass keiner von uns erfreut über die Hinterlassenschaften
der Vierbeiner auf öffentlichen Wegen ist und über die Hundehalter, denen es wenig kümmert, wie sie die Straßen ihren Mitmenschen hinterlassen.
Über dieses bloße Ärgernis hinaus können jedoch von Hunden auch weitgreifendere Schäden für unsere Gesellschaft ausgehen, als nur der bloße Sittenverfall durch die achtlos von den Hundehaltern liegengelassenen „Tretminen“ auf unseren Straßen.
Schon im alten Rom hieß es „Cave Canem!“ – „Nimm dich vor dem Hund in Acht!“ und auch heute erscheinen ständig neue Meldungen über Vorfälle zwischen Mensch und Hund, deren Ende nicht immer glimpflich ausgeht. Erst am 29. Oktober 2014 berichtete die Volksstimme wieder über einen Bissvorfall in Magdeburg-Brückfeld, bei dem ein Staffordshire Bullterrier zuerst auf einen Mischlingshund und dann auf dessen Besitzerin losging und beide verwundete.
Meist bleibt es bei leichten Bissverletzungen, doch auch tödliche Zwischenfälle haben sich in der Vergangenheit schon ereignet, wie der zwischen zwei Kampfhunden und dem sechsjährigen Volkan aus Hamburg, der 2000 von ebendiesen qualvoll totgebissen wurde. Dieses Ereignis löste bundesweit Betroffenheit aus und veranlasste unter anderem die Landesregierungen auf Druck der Öffentlichkeit zum Erlass von Rechtsvorschriften bezüglich des Umgangs mit gefährlichen Hunden. [...]
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Gefahrenpotential des Hundes aus verhaltensbiologischer Sicht
- 3. Abwehr und Vorsorge gegen Gefahren
- 4. Gefährliche Hunde im Sinne des GefHuG LSA
- 4.1. „Vermutungshunde“
- 4.1.1. Typisierung von Vermutungshunden
- 4.1.2. Recht- und Verfassungsmäßigkeit der Rasseliste
- 4.1.3. Anforderungen an die Haltung und Führung von „Vermutungshunden“
- 4.1.4. Kritik und Alternativen
- 4.2. „Vorfallshunde“
- 4.2.1. Feststellung der Gefährlichkeit im Einzelfall
- 4.2.2. Vorliegen von bestimmten Zucht- und Ausbildungsmerkmalen
- 4.2.3. Bissigkeit
- 4.2.4. Wiederholtes gefahrdrohendes Anspringen
- 4.2.5. Unkontrolliertes Hetzen oder Reißen von Tieren
- 4.2.6. Erlaubnis, Haltung und Führung von „Vorfallshunden“
- 4.2.7. Kritik und Alternativen
- 4.3. Nebenbestimmungen zur Erlaubnis und Anordnungen im Einzelfall
- 4.3.1. Unselbstständige Nebenbestimmungen zur Erlaubnis
- 4.3.2. Selbstständige Nebenbestimmungen zur Erlaubnis und Anordnungen im Einzelfall
- 4.3.2.1. Leinenzwang
- 4.3.2.2. Maulkorbzwang
- 4.3.2.3. Ausbruchsichere Unterbringung
- 4.3.2.4. Sicherstellung, Verwahrung, Verwertung, Vernichtung eines Hundes
- 5. Kritik am Gefahrhundegesetz
- 6. Gefahrenabwehrverordnungen
- 7. Erhöhter Hundesteuersatz für gefährliche Hunde
- 8. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit untersucht die rechtlichen Grundlagen der Abwehr und Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren im Land Sachsen-Anhalt. Sie beleuchtet das Spannungsfeld zwischen dem Schutz des Einzelnen vor möglichen Gefahren und dem Recht des Hundehalters auf freie Entfaltung.
- Das Gefahrenpotential von Hunden aus verhaltensbiologischer Sicht
- Die rechtlichen Regelungen zur Abwehr und Vorsorge gegen Gefahren durch Hunde
- Die Kritik am Gefahrhundegesetz und möglichen Alternativen
- Die Rolle der Gefahrenabwehrverordnungen und des erhöhten Hundesteuersatzes
- Die Bedeutung der individuellen Verantwortung des Hundehalters
Zusammenfassung der Kapitel
Kapitel 2 beleuchtet das Gefahrenpotential von Hunden aus verhaltensbiologischer Sicht. Es werden die Ursachen für aggressives Verhalten bei Hunden analysiert und die verschiedenen Risikofaktoren für einen Hundebiss erläutert.
Kapitel 3 befasst sich mit den rechtlichen Grundlagen der Abwehr und Vorsorge gegen Gefahren durch Hunde. Es werden die rechtlichen Rahmenbedingungen im Land Sachsen-Anhalt dargestellt, die die Haltung und Führung von Hunden regeln.
Kapitel 4 untersucht das Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (GefHuG LSA) im Detail. Es werden die verschiedenen Kategorien gefährlicher Hunde, die rechtlichen Anforderungen an die Haltung und Führung dieser Hunde sowie die Kritik am Gesetz und mögliche Alternativen beleuchtet.
Kapitel 5 analysiert die Kritik am Gefahrhundegesetz. Es werden die Argumente der Kritiker des Gesetzes zusammengefasst und alternative Lösungsansätze diskutiert.
Kapitel 6 befasst sich mit den Gefahrenabwehrverordnungen, die von den Kommunen erlassen werden können, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten.
Kapitel 7 untersucht den erhöhten Hundesteuersatz für gefährliche Hunde. Es werden die rechtlichen Grundlagen und die Praxis der Anwendung des erhöhten Hundesteuersatzes im Land Sachsen-Anhalt dargestellt.
Schlüsselwörter
Gefährlicher Hund, Hundegesetz, GefHuG LSA, Rasseliste, Vorfallhund, Vermutungshund, Leinenzwang, Maulkorbzwang, Hundesteuer, Gefahrenabwehr, Verhaltensbiologie, Aggression, Hundebiss, Recht, Verantwortung, Tierhaltung, Schutz des Einzelnen, öffentliche Sicherheit und Ordnung.
- 4.1. „Vermutungshunde“
- Citation du texte
- Sebastian Hüttl (Auteur), 2015, Abwehr und Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren im Land Sachsen-Anhalt, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/304656