Die ethische Beurteilung der Pränataldiagnostik nach Ulrich Eibach und Hartmut Kreß


Thèse de Bachelor, 2014

67 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Pränataldiagnostik
2.1 Unterschiedliche gängige Methoden der Pränataldiagnostik
2.1.1 Ultraschall als Form der Pränataldiagnostik
2.1.2 Die Nackenfaltenmessung
2.1.3 Invasive Untersuchungen
2.1.4 Der PraenaTest
2.2 Die Kluft zwischen diagnostizierbaren und therapierbaren Möglichkeiten
2.3 Der Schwangerschaftsabbruch
2.3.1 Die rechtliche Lage
2.3.2 Die ärztlichen Pflichten
2.3.3 Psychische Folgen
2.4 Abschließende Reflexion

3. Eibachs Beurteilung der Pränataldiagnostik
3.1 Der Begriff der Menschenwürde nach Eibach
3.1.1 Menschenwürde in der empirischen Philosophie
3.1.2 Menschenwürde und Lebensschutz aus christlicher Sicht
3.1.3 Das christliche Verständnis der Menschenwürde in der säkularen Gesellschaft
3.2 Wann und wie beginnt menschliches Leben?
3.2.1 Der Beginn des Lebens aus biologischer Sicht
3.2.2 Zwischenfazit
3.3 Der Schwangerschaftsabbruch
3.3.1 Das Verständnis des Tötungsverbots
3.3.2 Der Schwangerschaftsabbruch im Kontext des erweiterten Verständnisses des Tötungsverbots
3.4 Die ethische Beurteilung der Pränataldiagnostik
3.4.1 Schwangerschaft auf Probe
3.4.2 Der Begriff des therapeutischen Objekts
3.4.3 Der Automatismus der Pränataldiagnostik – wie kann dem entgegen gewirkt werden?

4. Kreß' Beurteilung der Pränataldiagnostik
4.1 Der Begriff der Menschenwürde nach Kreß
4.1.1 Was bedeutet Menschenwürde nach Kreß?
4.1.2 Die christlich fundierte Begründung der Menschenwürde
4.1.3 Die Differenzierung der Schutzwürdigkeit
4.1.4 Der Unterschied zwischen Menschenwürde und Lebensschutz
4.2 Der Lebensbeginn
4.2.1 Die verschiedenen Theorien für den Beginn des Lebens
4.2.2 Kurzes Zwischenfazit
4.3 Der Schwangerschaftsabbruch
4.3.1 Die Spätabtreibung
4.3.2 Medizinethik als Anwalt des Kindes
4.4 Die ethische Beurteilung der Pränataldiagnostik
4.4.1 Die Rolle der Mutter
4.4.2 Diskriminierung von behinderten Menschen
4.4.3 Der PraenaTest
4.4.4 PID anstatt PND
4.4.5 Fazit zur Pränataldiagnostik nach Kress

5. Der Vergleich der Ansichten von Ulrich Eibach und Hartmut Kreß bezüglich der Pränataldiagnostik
5.1 Die Menschenwürde
5.1.1 Wem kommt Menschenwürde zu und wie wird diese begründet?
5.1.2 Menschenwürde in der Gesellschaft und die damit verbundene Rechte, insbesondere das Schutzrecht
5.2 Der Beginn des Lebens
5.3 Die Abtreibung
5.4 Die Beurteilung der Pränataldiagnostik
5.4.1 Die Mutter und die Familie als therapeutisches Objekt
5.4.2 Die Behinderung als besondere Hürde
5.4.3 Der PraenaTest
5.4.4 Zwischenfazit zur Pränataldiagnostik

6. Schlussfazit

Bibliographie

1. Einleitung

Die heutige Forschung hat zu sehr vielen Fortschritten in unserer modernen Welt geführt. Der Mensch verlässt sich immer mehr auf die Technik und deren Möglichkeiten und vergisst dabei, dass nicht alles von ihm gesteuert werden kann. Gott rückt dabei in den Hintergrund. Viele Menschen wollen nicht wahr haben, dass es eine Macht gibt, die höher ist als sie selbst und die alles auf dieser Welt beeinflussen kann und somit über Fortschritt und Technik steht. Stattdessen spielt der Mensch sich als Gott auf. Dies ist besonders in der Medizin der Fall. Wenn es nach den Forschern ginge, so dürfte z.B. an Embryonen experimentiert werden, nur um den Fortschritt voranzubringen. Man erhofft sich dadurch Lösungen für bisher unheilbare Krankheiten und in manchen Fällen versucht man dem Tod zu entgehen. Dies ist jedoch Wunschdenken, das unerreichbar ist. Bei all den Forschungsideen wird verdrängt, dass auch Embryonen Menschen sind, die von Gott ins Leben gerufen wurden. Es hat ein Wandel in den Wertvorstellungen der Menschen stattgefunden.

Als besonders schwierig ist die vorgeburtliche Ethik einzustufen, da in dieser Thematik viele verschiedene ethisch relevante Unterpunkte miteinzubeziehen sind. Gerade Frauen sind von dieser Thematik besonders betroffen. Aber auch als Mann kommt man an diesem Thema nicht vorbei, wenn man sich Kinder wünscht. Es machen sich jedoch zu wenige Familien Gedanken darüber, was die verschiedenen Möglichkeiten, die der Frauenarzt bietet, wirklich beinhaltet und was sie für Konsequenzen haben können. So nehmen Familien lieber eine In-Vitro-Fertilisation in Anspruch, anstatt auf ein genetisch eigenes Kind zu verzichten oder alternativ eines zu adoptieren. Ähnlich sieht es in der Pränataldiagnostik aus: Die Familien nehmen oft alle Untersuchungen der Pränataldiagnostik in Anspruch, selbst wenn diese nicht von der Krankenkasse finanziert werden. Die größere Sicherheit, dass ihr Kind gesund ist, treibt sie an. Eine Familie, die durch eine Untersuchung die Information bekommt, dass ihr Kind behindert zur Welt kommen würde, entscheidet oftmals vorschnell. Sie hat sich keine Gedanken darüber gemacht, wie ein Leben mit einem behinderten Kind aussehen könnte. In den Köpfen des Paares waren meist nur Bilder einer glücklichen und vor allem gesunden Familie. Somit kommt es in 97% der Fälle zu einer Abtreibung.

An dieser Stelle treten mehrere Fragen auf: Ist es demnach überhaupt sinnvoll die Möglichkeit der Pränataldiagnostik zu nutzen oder sollte man besser darauf verzichten und Gebrauch auf das „Recht auf Nichtwissen“ machen? Inwieweit kann man die Abtreibung eines behinderten Kindes rechtfertigen, wenn ungewiss ist, ob die Familie an den Lasten zerbrechen würde? Kann man überhaupt von „Tötung“ eines Kindes sprechen, wenn es sich hierbei noch um einen Frühembryo oder Embryo handelt? Wann beginnt menschliches Leben? Ist einem Embryo das gleiche Maß an Würde entgegen zu bringen wie einem erwachsenen Menschen?

All dies sind Fragen, die im Bereich der biomedizinischen Ethik auftauchen. Zwei bekannte Vertreter sind Ulrich Eibach und Hartmut Kreß. Beide beschäftigen sich mit Fragen dieser Art und versuchen Antworten zu geben. Sie sind an der Universität Bonn als Professoren in diesem Bereich tätig und geben dazu Seminare. Dabei unterscheiden sie sich sehr voneinander. Eibach ist in seiner Argumentation resolut und tritt für das Recht des ungeborenen Kindes ein. Dabei macht er keinen Unterschied zwischen der Würde eines Erwachsenen und der eines Fetus'. Er gibt somit klare Handlungsanleitungen vor. Eibachs Arbeiten sind gekennzeichnet durch seine umfassende Erfahrung als Klinikseelsorger und den stetigen Dialog mit Pflegekräften und Ärzten in der Klinik sowie im Bereich der Forschung. Kreß hingegen ist etwas liberaler. Er argumentiert für die Forschung und die Medizin und setzt seine Schwerpunkte in der Verantwortungsethik. Einen besonders hohen Wert hat für ihn das Selbstbestimmungsrecht und die Freiheit des Menschen.

Diese Arbeit widmet sich den zuvor gestellten Fragen des Themenkomplexes der Pränataldiagnostik. Zu Beginn soll ein medizinischer Überblick über die Pränataldiagnostik gegeben werden, sodass man diese besser einordnen kann. Im Hauptteil wird insbesondere auf die wichtigsten Unterpunkte der Pränataldiagnostik eingegangen: Menschenwürde, den Beginn des Lebens und Abtreibung. In erster Linie soll es darum gehen, die Meinungen Ulrich Eibachs und Hartmut Kreß' darzustellen und in Hinsicht auf die oben genannten Punkte zu untersuchen. Im zweiten Schritt soll ein Vergleich zwischen den beiden gezogen und ihrer Argumente gegeneinander abgewogen werden, sodass am Ende ein Fazit gezogen werden kann, welches auf die oben genannten Fragen eingeht und diese soweit wie möglich beantwortet.

2. Pränataldiagnostik

Das Wort „Pränataldiagnostik“ ist zusammengesetzt aus dem lateinischen Wort „prae“, welches für „vor“ steht und „natal“, was so viel bedeutet wie „geburtlich“ und der Diagnostik. Diese Form der Diagnostik umfasst alle Untersuchungen während der Schwangerschaft, welche dazu beitragen, Risiken und Erkrankungen sowohl bei der Mutter als auch beim Kind zu erkennen. Sie bildet somit die Grundlage für eine eventuell notwendige Therapie (vgl. Pagels, 2011, S. 7).

Bedingt durch den medizinischen Fortschritt in den letzten Jahren hat die Pränataldiagnostik enorm an Bedeutung gewonnen. Durch diesen Aufwind sind die Erwartungen der werdenden Eltern sehr gestiegen. Gerade durch die hohe Emotionalität in der Schwangerschaft scheinen die Grenzen des Sinnvollen und Machbaren zu verschwimmen.

Trotz des steigenden Diagnosepotentials von Risiken und Störungen während der Schwangerschaft, bleibt die Frage nach der Behandelbarkeit von Erkrankungen offen. Die Aufklärung über die Schwächen der Therapiemöglichkeiten bietet Spannungspotenzial. Oftmals können nicht alle Krankheiten erkannt werden und wenn sie diagnostiziert werden, so sind die möglichen Heilungschancen gering (vgl. Pagels, 2011, S. 8 ff.).

Im Verlauf dieses Kapitels sollen die verschiedenen Möglichkeiten der Pränataldiagnostik behandelt sowie die damit verbundenen Risiken thematisiert werden. Des Weiteren soll es um die Therapiemöglichkeiten gehen, um den Stellenwert der Pränataldiagnostik besser einschätzen zu können. Zum Schluss dieses Kapitels soll die Option des Schwangerschaftsabbruchs erörtert werden.

2.1 Unterschiedliche gängige Methoden der Pränataldiagnostik

Man unterscheidet zwischen den nicht-invasiven, außerhalb des Körpers vorgenommenen Untersuchungen und den invasiven, innerhalb des Körpers vorgenommenen Untersuchungen.

Zu den nicht-invasiven Möglichkeiten zählen die Ultraschalluntersuchungen (Sonographie), zu denen die Nackentransparenzmessung, der Feinultraschall, die Doppler-Sonographie, der 3D-Ultraschall und der 4D-Ultraschall gehören. Auch die Untersuchungen von Hormonkonzentrationen im mütterlichen Blut (serologische Untersuchungen) wie beispielsweise der Triple-Test und das Erst-Trimester-Screening (ETS), eine Untersuchung im ersten Schwangerschaftsdrittel und das integrierte Screening gehören zu den nicht-invasiven Methoden. An dieser Stelle soll allerdings nur auf die Nackenfaltenmessung, die Ultraschalluntersuchungen und den neuartigen PraenaTest eingegangen werden, da diese zu den häufigsten Methoden gehören.

Invasive Untersuchungen der Pränataldiagnostik sind die Chorionzottenbiopsie, die Amniozentese und die Nabelschnurpunktion, welche im Folgenden ausführlich beschrieben werden.

2.1.1 Ultraschall als Form der Pränataldiagnostik

Die Sonographie bzw. der Ultraschall ist heutzutage in Deutschland selbstverständlich geworden und gehört zu der gängigen Schwangerschaftsvorsorge. Insgesamt sind drei Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft vorgesehen. Jede weitere Untersuchung wird von den Krankenkassen nicht übernommen, es sei denn, es liegt eine Risikoschwangerschaft vor. In anderen europäischen Ländern sind es sogar noch weniger Untersuchungen, die finanziert werden (vgl. Karven, 2008, S. 127). Die Eltern erhoffen sich Aufklärung über die Gesundheit des Kindes, doch es ist darauf hinzuweisen, dass die Ultraschalluntersuchungen einen eher orientierenden Charakter haben. Sollten beim Ultraschall keine Risiken festgestellt werden, finanzieren sich die Eltern oft trotzdem weitere Untersuchungen beim Spezialisten, um dadurch mehr Sicherheit zu erhalten. Dies ist aber oft ein Trugschluss, da es dadurch mehr zu einer Verunsicherung durch nicht eindeutige Ergebnisse kommen kann (vgl. Pagels, 2011, S. 11 ff.).

Beim ersten Screening, welches zwischen der 9. und 12. Schwangerschaftswoche (SSW) durchgeführt wird, wird der Geburtstermin anhand der Länge des Kindes festgelegt. Dies ist möglich, da alle Feten bis zur 15./16. SSW ein in etwa identisches Wachstum aufweisen. Außerdem wird erkannt, ob sich die befruchtete Eizelle innerhalb der Gebärmutter befindet oder eine Eileiterschwangerschaft vorliegt. Dies ist eine wichtige Abklärung, da es in diesem Fall für die Frau gefährlich werden könnte. Auch kann eine Mehrlingsschwangerschaft festgestellt werden. Ansonsten kann der Arzt lediglich die äußeren Körperumrisse sowie die Herzaktion beurteilen. Des Weiteren werden der Dottersack, die Fruchthöhle und das Chorion untersucht. Sollte schon zu Beginn eine Risikoschwangerschaft festgestellt worden sein, so können die Eltern sich in diesem Zeitraum auch für eine Chorionzottenbiopsie entscheiden (ausführliche Beschreibung im Kapitel 2.1.3.2).

Das zweite Screening wird zwischen der 19. und 22. SSW durchgeführt. Hierbei soll die zeitgerechte Entwicklung des Fetus beurteilt werden. Allerdings wird auch etwas genauer hingesehen, sodass man einige Fehlbildungen erkennen könnte und eine grobe Orientierung der Funktionalität der Organe erhält. Bei Verdacht auf Störungen besteht die Option für den Arzt, die Patienten an ein Zentrum für Pränataldiagnostik zu überweisen.

Das dritte und letzte Screening, welches zwischen der 29. und 32. SSW erfolgt, untersucht den Fetus ähnlich wie bei der Ultraschalluntersuchung zuvor. Die Bedingungen zu dem Zeitpunkt der Untersuchung sind deutlich schlechter geworden, was auf die Größe des Kindes zurückzuführen ist. Dadurch kann oftmals nicht alles erkannt werden und viele körperliche oder geistige Störungen unentdeckt bleiben (vgl. Pagels, 2011, S. 25). Daraus entsteht das folgende Dilemma: Nicht nur die einzelnen Familien, sondern auch die Ärzte haben Angst davor, dass Krankheiten übersehen werden, woraus die Bestrebung nach immer subtileren Untersuchungsmethoden resultiert. Leider muss in diesem Zusammenhang akzeptiert werden, dass selbst die subtilsten Methoden irgendwann an ihre Grenzen stoßen.

Es gibt unterschiedliche Marker in der Schwangerschaft, welche beim Ultraschall festgestellt werden und die Höhe der Wahrscheinlichkeit bestimmter Krankheiten indizieren können. Hierbei kann es zu Abweichungen kommen. „Auch den Fachuntersucher erstaunt teilweise, wie groß die Unterschiede bei der Risikoberechnung in unterschiedlichen Programmen sind“ (Pagels, 2011, S. 30). Die prozentuale Wahrscheinlichkeit, die der Mutter nach einer solchen Untersuchung mit auf den Weg gegeben wird, ist demnach mit Vorsicht zu behandeln. Von dieser Statistik hängt jedoch oft der weitere Verlauf der Schwangerschaft sowie das Seelenheil der Betroffenen ab.

Tabelle zur Veranschaulichung der verschiedenen Marker:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Anhand dieser Tabelle merkt man leicht, dass all diese Marker nur einen kleinen Hinweis auf eine eventuelle Erkrankung geben können. Oftmals steckt hinter dem Marker keine Erkrankung und die Mutter versetzt sich selbst sowie ihr Kind in einen unnötigen Stresszustand. Kritiker betonen, dass hinter diesem Markerscreening das Ziel der Entdeckung einer fetalen Erkrankung und dem damit oftmals verbundenen Schwangerschaftsabbruch steckt. Dies ist eine sehr radikale Sichtweise, die aber nicht komplett abzuweisen ist (vgl. Pagels, 2011, S. 32).

2.1.2 Die Nackenfaltenmessung

Nach den Empfehlungen der gynäkologischen Gesellschaft sollte jeder Frauenarzt eine schwangere Frau über 35 Jahren auf die Möglichkeit der Pränataldiagnostik hinweisen, da in diesem Alter ein ansteigendes Risiko für Chromosomenstörungen vorhanden ist. Es entsteht durch Verklebungen von Chromosomen, sodass nicht wie üblich zwei Chromosomen, sondern drei in den Zellkern gelangen. Es entsteht eine Trisomie.

Dieses Risiko soll anhand der Nackenfaltenmessung oder Nackentransparenzmessung erkannt werden. Früher war eine solche Untersuchung in dem ersten Trimester der Schwangerschaft nicht möglich, da die Geräte keine dementsprechende Qualität aufwiesen, wie es heutzutage der Fall ist (vgl. Pagels, 2011, S. 50 f.).

Alle Feten weisen in der frühen Entwicklungsphase eine Flüssigkeitsansammlung im Bereich des Nackens zwischen der Haut und der Nackenmuskulatur auf. Diese Flüssigkeit bildet sich wieder zurück und ist circa bis zur 15. SSW nachzuweisen. Daher muss die Nackenfaltenmessung zwischen der 11. und 14. SSW stattfinden. Kranke Feten haben in der Regel einen dickeren Flüssigkeitssaum als gesunde Feten. Es gibt aber auch Fälle, in denen der Fetus eine verdickte Nackenfalte hat und trotzdem keine Krankheit vorhanden ist (vgl. Karven, 2008, S. 129).

Man kann bis heute noch nicht zuverlässig beantworten, woher diese Flüssigkeit kommt. Allerdings kann sie auf verschiedene Krankheiten hinweisen, wie z.B. Trisomie 21, Chromosomenstörungen, Stoffwechselstörungen oder auch Fehlbildungen. Die Nackenfaltenmessung wird oft als Synonym für eine Untersuchung auf Trisomie 21 benutzt. Dies ist aber nicht korrekt, denn es können noch viel mehr Krankheiten aufgedeckt werden (vgl. Pagels, 2011, S. 52 f.).

Nach dieser Messung werden verschiedene Faktoren in Bezug zueinander gesetzt und darauf basierend ein spezifisches Risiko für die Mutter und das Kind berechnet. Meistens werden als ausschlaggebende Werte das Alter der Mutter und des Kindes sowie die Dicke der Nackenfalte genommen. Es gibt jedoch noch weitere Programme zur Berechnung, die andere Parameter mit einbeziehen und somit ergeben sich oft unterschiedliche Ergebnisse. Es wird in der Fachliteratur viel darüber diskutiert, welches das effektivste Programm für die Berechnung sei. Es konnte dabei bislang keine homogene Übereinkunft erzielt werden. Unabhängig von dem Programm zur Berechnung wird die Treffsicherheit mit ca. 90% für die Trisomie 21 angegeben. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass zehn Prozent der Feten mit Krankheit unentdeckt bleiben. Eine unbekannte Anzahl an gesunden Kindern wird aber auch als auffällig erachtet.

Es wird seit Jahren eine Diskussion über die Qualität dieser Messung geführt und tatsächlich können Defizite in der Untersuchungsqualität ein Problem darstellen. Messfehler können sehr leicht auftreten, da z.B. die Eihaut in der frühen Schwangerschaft mit der Haut des Fetus verwechselt werden kann. Dies kann dazu führen, dass fälschlicherweise die Dicke zwischen der Nackenmuskulatur und der Eihaut gemessen wird. Ein weiteres Problem stellt die Messung der Kindeslänge dar: Wird die Länge falsch bestimmt, ergibt sich auch für die weitere Berechnung ein gravierender Fehler (vgl. Pagels, 2011, S. 53 ff.).

Letztendlich ist diese Untersuchung eine Zusatzleistung. Die werdende Mutter sollte sich zunächst bewusst machen, dass es sich hierbei nur um eine Statistik handelt.

2.1.3 Invasive Untersuchungen

Bereits im Kapitel zuvor ist angeklungen, dass der Ultraschall lediglich ein Hinweis sein kann, weiterführenden Untersuchungen zu veranlassen. Im Folgenden sollen die gängigsten Maßnahmen, sowie deren Risiken aufgeführt werden.

Man versteht unter den invasiven Diagnostika alle Untersuchungen, die mit dem Gebrauch einer Nadel und dem Eindringen in den Körper der Mutter zu tun haben, wie z.B. Fruchtwasserentnahmen, Entnahmen von Plazenta Geweben oder fetalen Blut, Entnahme vom Gewebe des Kindes und auch fetale Narkose. In der Phase der Frühschwangerschaft geht es bei den Untersuchungen meistens um die Analyse der Chromosomen, wie es bei der Amniozentese und der Chorionzottenbiopsie der Fall ist (vgl. Pagels, 2011, S. 64).

2.1.3.1 Amniozentese

Im Fruchtwasser schwimmen Zellen des Kindes, welche entweder aus dem Harntrakt stammen, oder von der Haut abgeschilfert sind. Entnimmt man nun etwas Wasser davon, erhält man dementsprechend auch die Zellen des Kindes, die dann genetisch im Labor untersucht werden können. Da es nur wenige Zellen sind, müssen sie vor der Auswertung in einer Kultur vermehrt werden. Es dauert demnach zehn bis vierzehn Tage bis zum Vorliegen eines Endergebnisses (vgl. Pagels, 2011, S. 64).

Es gibt jedoch auch die Möglichkeit eines Schnelltests. Dabei liegen die Ergebnisse innerhalb von 24 Stunden vor. Es werden nur wenige Zellen des Kindes mit einem Farbstoff versehen, der dann in einem zweiten Schritt durch chemische Reaktion sichtbar gemacht werden kann. Durch diesen Test kann die bloße Anwesenheit des Chromosoms und dessen Anzahl erkannt werden, die Struktur wird hierbei nicht berücksichtigt. Des Weiteren werden nicht alle Chromosomen untersucht, sondern nur die Chromosomen 13, 18, 21 und die Geschlechtschromosomen.

Da nur Flüssigkeit entnommen wird, ist die Nadel bei der Punktion sehr dünn. Je dünner die Nadel bei diesem Verfahren ist, desto geringer sind die Schmerzen für die Frau. Allerdings läuft eine solche Punktion nicht ohne Schmerzen und Kreislaufreaktionen ab. Eine Betäubung ist hierbei nicht möglich (vgl. Pagels, 2011, S. 64 f.).

Während der Punktion kann man den Verlauf der Nadel, sowie die Lage des Kindes mit Hilfe von Ultraschall gut nachvollziehen, sodass eine Verletzungsgefahr des Kindes recht gering ist.

Es werden ca. 10 ml Fruchtwasser abgenommen, was ungefähr eine Minute dauert. Nach der Durchführung sollte die Schwangere noch 30 Minuten liegen und sich die nächsten 24 Stunden zu Hause schonen. Am darauffolgenden Tag wird eine Kontrolluntersuchung durchgeführt.

Das größte Risiko bei der Amniozentese ist das Verursachen eines Blasensprungs, d.h., dass durch das entstandene Loch in der Eihaut das Fruchtwasser entweichen kann. Dies kann dazu führen, dass das Kind durch das Fehlen des Fruchtwassers auf längere Dauer geschädigt wird. Hierbei kann es z.B. zu bleibenden Schäden bei der fetalen Lunge oder zur Versteifung der Gelenke des Kindes, im schlimmsten Fall zur vorzeitigen Wehentätigkeit kommen, sodass ein eventuell völlig gesundes Kind auf diese Weise getötet werden kann (vgl. Pagels, 2011, S. 65 f.).

Die Chancen für eine Heilung der Fruchtblase stehen recht gut. So verschließt sich das Loch zu 75% im Laufe der nächsten Wochen und die Fruchtwassermenge reguliert sich von allein. Es wurden in einer Studie 35.003 Schwangere untersucht. Dabei stellte sich heraus, dass das Risiko einer Fehlgeburt bei Patientinnen, die keine Amniozentese durchführen ließen, bei 0,94% lag. Das Risiko einer Fehlgeburt bei den Frauen, die eine absolvierten, erhöhte sich nur auf 1,0%. Die Amniozentese zeigte in dieser Studie keine Auswirkung auf das Risiko einer Fehlgeburt (vgl. Eddleman, 2006. S. 1067 ff.).

Ein angemessener Zeitpunkt dieser Methode ist ab der 16. SSW, da dann die Eihaut an der Gebärmutter anliegt und verklebt. Somit ist die Wahrscheinlichkeit eines Blasensprungs viel geringer als zuvor. In den früheren Wochen empfiehlt sich eine Chorionzottenbiopsie (vgl. Pagels, 2011, S.67 f.).

2.1.3.2 Chorionzottenbiopsie

Bei der Chorionzottenbiopsie wird anstatt des Fruchtwassers Gewebe aus der Plazenta entnommen, da diese nicht nur aus mütterlichen Anteilen, sondern auch aus kindlichen besteht. Um sicher zu gehen, dass das kindliche Erbgut untersucht wird, muss parallel auch das Erbgut der Mutter (meistens in der Form von Blut) analysiert und mit der Probe aus der Plazenta verglichen werden. Da Gewebe entnommen wird, ist die Nadel dementsprechend dicker als bei der Amniozentese. Daraus folgt automatisch, dass der Schmerz unangenehmer ist. Wie auch bei der Amniozentese wird der Verlauf der Nadel mit Hilfe von Ultraschall verfolgt. Nachdem die Nadel in die Plazenta eingeführt wurde, wird diese mehrmals hin und her bewegt, um Gewebe aus der Plazenta abzuschilfern. Dieses Gewebe wird durch die Nadel in eine Spritze überführt. Im Normalfall kann die Probe sehr schnell (24 Stunden) mittels eines Mikroskops ausgewertet werden (vgl. Pagels, 2011, S. 69). Da der Arzt bei der Chorionzottenbiopsie nicht durch die Eihaut (Amnio) stechen muss, ist somit das Risiko für einen Blasensprung geringer. Es gibt jedoch andere Risiken, wie Blutungen und Komplikationen am Mutterkuchen oder Verletzung von mütterlichen Organen, beispielsweise dem Darm. Laut neueren Studien birgt die Chorionzottenbiopsie nur ein etwas höheres Risiko als die Amniozentese. Trotzdem wird diese häufiger durchgeführt, da sie weniger schmerzhaft und einfacher durchzuführen ist. Liegt z.B. die Plazenta ungünstig, ist es bei der Chorionzottenbiopsie sehr schwierig eine Probe zu entnehmen (vgl. Pagels, 2011, S. 68).

2.1.3.3 Nabelschnurpunktion

Die Nabelschnurpunktion ist eine weitere Möglichkeit verschiedene Krankheiten und Behinderungen festzustellen. Nicht nur die Zellen der Mutter können durch eine Blutabnahme untersucht werden, sondern auch die Zellen des Kindes, allerdings braucht man dafür das Blut aus der Nabelschnur. Dieses Verfahren ist ab der 18. SSW durchführbar und prinzipiell etwas riskanter und schwieriger als die Amniozentese.

Der Arzt muss hierbei das Blut aus der Nabelschnurvene abnehmen, welche nur wenige Millimeter dick ist und frei in der Fruchthöhle schwebt. Diese Punktion wird weniger zwecks einer reinen genetischen Untersuchung durchgeführt, sondern man kann auch simultan das Erbgut untersuchen, da die Zellen eine sehr gute Qualität besitzen und schnell ein zuverlässiges Ergebnis liefern (vgl. Pagels, 2011, S. 70).

2.1.4 Der PraenaTest

Im Juni 2012 wurde bekannt, dass es erstmals Wissenschaftlern in Seattle gelungen ist, das Genom eines menschlichen Embryos aus Blut und Speichel der Mutter zu entziffern, ohne dass eine Fruchtwasseruntersuchung dafür notwendig ist (vgl. http://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/erbgut-test-forscher-entziffern-embryo-genom-aus-dna-der-eltern-a-837330.html abgerufen am 25.3.2014). Diese neue Methode ist sehr umstritten und hat in Deutschland für reichlich Diskussionen gesorgt. Sie ist bekannt als PraenaTest. Es soll getestet werden, ob der Fetus eventuell die Chromosomenkrankheit Trisomie 21 hat. Dabei wird mittels Next Generation Sequencing (NGS) fetales Erbmaterial im Blut der Mutter untersucht, ohne das Risiko eines invasiven Untersuchungsverfahrens eingehen zu müssen. Der Test hat eine relativ hohe Aussagekraft, so wird in 5% der Untersuchungen ein falsch negativer Befund und in 0,5% ein falsch positiver Befund erhoben. Die Diagnosesicherheit erreicht damit jedoch nicht die der invasiven pränatalen Diagnoseverfahren. Sollte sich ein positiver Befund auf Trisomie 21 durch den PraenaTest herausstellen, ist zur Sicherung der Diagnose die Durchführung einer invasiven Diagnostik (Chorionzottenbiopsie oder Fruchtwasseruntersuchung) erforderlich. Über andere Chromosomenstörungen und eventuelle andere Behinderungen sind mit dem PraenaTest bisher keine Aussagen zu treffen (vgl. http://www.genetikum.de/de/patienten/Abklaeren_und_Vorsorgen/Praenataldiagnostik/Praena-Test/praena-test.php abgerufen am 25.3.2014). Der PraenaTest wird nicht von der Krankenkasse finanziert und ist von jedem selbst zu tragen.

2.2 Die Kluft zwischen diagnostizierbaren und therapierbaren Möglichkeiten

Vergleicht man die Möglichkeiten der generell durchführbaren Diagnose- und Therapieformen beim geborenen und ungeborenen Kind, so sind die Optionen beim ungeborenen Kind eher bescheiden und sehr beschränkt. Ein geborenes Kind kann sofort durch Kinderärzte behandelt werden, das Kind im Mutterleib ist für viele Behandlungsmöglichkeiten dagegen nicht zugänglich.

Außerdem ist der Fetus rechtlich und ethisch derart geschützt, dass sich eine Therapie schon von vornherein verbietet, da nicht bekannt ist, ob diese nicht sogar zur Schädigung führen könnte. Beispielsweise steht auf rund 90% der Packungsbeilagen von Medikamenten, die die Mutter einnehmen könnte, dass diese nicht während der Schwangerschaft verwendet werden sollen. Ob nun wirklich eine Schädigung entsteht, weiß man jedoch nicht, weil das Risiko zum Ausprobieren viel zu hoch ist (vgl. Pagels, 2011, S. 81 f.).

Dennoch gibt es ein paar wenige Therapien, die möglich sind:

Die Infektionskrankheit Toxoplasmose ist z.B. sehr gefährlich für das Kind. Heutzutage gibt es aber die Möglichkeit, Folgeschäden zu verhindern, indem die Mutter Medikamente einnimmt und über die Plazenta an das Kind weitergibt. Ein weiteres Beispiel für eine Therapie findet man bei Herzrhythmusstörungen wieder. Diese werden mit Herzmedikamenten behandelt, welche die Mutter einnimmt. Auch die sogenannte Lungenreifebehandlung konnte schon viele Kinderleben retten. Hier bekommt die Mutter ein Kortisonpräparat, welches eigentlich für das Kind gedacht ist. Das Kortison führt dazu, dass die Reifevorgänge beim Kind erheblich beschleunigt werden, sodass das Kind viel bessere Chancen hat, im Falle einer Frühgeburt zu überleben. Bei all diesen Therapien muss man berücksichtigen, dass sie nicht nur Nebenwirkungen auf das Kind haben können, sondern auch auf die Mutter. Daher müssen diese mit den Chancen auf eine eventuelle Heilung abgewogen werden und gut durchdacht sein (vgl. Pagels, 2011, S. 82 ff.).

Es gibt heutzutage sogar in gewissem Maße die Möglichkeit, das Kind im Mutterleib zu operieren. So werden Kathetereinlagen durch die Haut des Fetus in bestimmte Organe oder in die Atemwege bei Zwerchfellhernien geführt. Sollten Zwillinge über den Blutweg miteinander verbunden sein, kann dies zu beachtlichen Schädigungen der beiden Kinder führen. In bestimmten Fällen kann man jedoch mittels Laser diese Verbindung veröden. Dies ist eine Operation in der Gebärmutter, die mit sehr großen Erfolg durchgeführt wird. Doch die Möglichkeiten zu operieren, sind im Verhältnis zu den Krankheiten, die man bei der Pränataldiagnostik aufdeckt, erheblich gering. Oftmals gibt es nach einer Diagnose nur noch zwei Möglichkeiten: entweder man nimmt das kranke Kind an, wie es ist oder man entscheidet sich für eine Abtreibung (vgl. Pagels, 2011, S. 85).

2.3 Der Schwangerschaftsabbruch

Frauenärzte sowie Kliniken oder Schwerpunktpraxen werden oft mit dem Thema Schwangerschaftsabbruch konfrontiert. Meistens gibt es zwei Ursachen für einen solchen Abbruch: Entweder ist der Fetus wegen einer Krankheit oder anderen persönlichen Gründen der Frau bzw. Familie nicht erwünscht oder die Mutter ist durch die Schwangerschaft schweren Risiken ausgesetzt. In keinem Fall ist die Entscheidung für eine Abtreibung leichtsinnig getroffen. Doch zunächst sollen die rechtlichen Hintergründe beleuchtet werden:

2.3.1 Die rechtliche Lage

Grundsätzlich ist die Abtreibung in Deutschland rechtswidrig und steht unter Strafe. Doch diese Strafe betrifft nicht nur die Person, die sich für den Abbruch entscheidet, sondern auch den Arzt. Es gibt allerdings eine Gesetzgebung, die die Abtreibung ermöglicht. In bestimmten Fällen entfällt nämlich nicht nur die Strafe, sondern auch die Gesetzeswidrigkeit. Der ausschlaggebende Punkt ist die Möglichkeit des Abbruches mit oder ohne Indikationsstellungen, so beschreibt es das Strafgesetzbuch im § 218. Es werden hierbei verbindliche Kriterien festgelegt, die unbedingt erfüllt werden müssen (vgl. Pagels, 2011, S. 98).

In Deutschland geht man davon aus, dass das Kind am besten im Einvernehmen mit der Mutter und nicht gegen ihren Willen geschützt werden kann. Bei schweren persönlichen Problemen, finanzieller Notlage oder grundsätzlicher Ablehnung hat die Schwangere daher das Recht zum Abbruch in der Frühschwangerschaft. Es müssen trotzdem einige Kriterien erfüllt sein:

So darf die Schwangerschaft nicht schon länger als zwölf Wochen andauern (14. Woche nach der letzten Periode) und die Frau muss den Abbruch definitiv wollen und verlangen. Des Weiteren muss eine Schwangerschaftskonfliktberatung an einer staatlich anerkannten Stelle durch eine Bescheinigung nachgewiesen sein und erst vier Tage nach dieser Beratung darf eine Abtreibung von einem Arzt durchgeführt werden. Die Kosten bei einem solchen Abbruch trägt die Frau selbst (Pagels, 2011, S. 98 f.).

Nach einer Straftat, wie z.B. einer Vergewaltigung ist ein Abbruch rechtskonform, wenn dieser innerhalb der ersten 12 Wochen nach der Empfängnis durchgeführt wird. Man spricht hierbei von einer „kriminologischen Indikation“. Es gibt jedoch noch weitere Gründe, die einen Abbruch legalisieren, wie z.B. wenn das Leben der Mutter durch das Kind gefährdet wird. Dies gilt sowohl für das körperliche als auch für das seelische Wohl der Schwangeren. Das bedeutet, dass eine Abtreibung bei einem behinderten Kind ebenfalls rechtskonform ist, sollte die Schwangere angeben, dass diese Situation eine psychische Belastung für sie darstellt. Eine derartige Situationen wird als „medizinische Indikation“ bezeichnet. Es gibt hierbei keinerlei Zeitlimit, somit kann der Abbruch zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft durchgeführt werden, also grundsätzlich auch einen Tag bevor das Kind zur Welt kommen soll. Bei beiden Indikationsstellungen wird eine ärztliche Bescheinigung benötigt. Hierbei gibt es allerdings keine Pflicht für ein Konfliktberatungsgespräch. Diese Beratung ist freiwillig und wird dringend empfohlen. Die Kosten eines Abbruches mit einer Indikationsstellung werden von den Krankenkassen übernommen (vgl. Pagels, 2011, S. 99 ff.).

2.3.2 Die ärztlichen Pflichten

Auch die Ärzte haben nach der Gesetzgebung einige Pflichten. So sollen sie ausführliche Informationen über medizinische, psychische und soziale Aspekte eines eventuellen Befundes (z.B. Fehlbildung) bereitstellen. Im Gegenzug muss aber auch über Unterstützungsmöglichkeiten aufgeklärt werden, die die seelische und körperliche Belastung der Schwangeren auffangen können. Auch dazu muss Informationsmaterial ausgehändigt werden.

Im Falle einer Indikationsstellung hat der Arzt weitere Pflichten: Er muss die Schwangere über alle Aspekte des Abbruches aufklären, Informationen über eine Schwangerschaftskonfliktberatung geben und die medizinische Indikation schriftlich festhalten. Diese darf aber erst drei Tage später ausgehändigt werden, um der Schwangeren Bedenkzeit einzuräumen (vgl. Pagels, 2011, S. 100 f.).

Ein wichtiger Punkt ist, dass der Arzt durchaus das Recht hat, die Durchführung des Schwangerschaftsabbruches aus persönlichen Gründen abzulehnen. Dies passiert häufig bei konfessionell geführten Krankenhäusern. Je später der Abbruch durchgeführt werden soll, desto weniger Ärzte erklären sich dafür bereit. Daher kann es dazu kommen, dass selbst Schwangere mit Indikation große Probleme haben einen Arzt oder ein Krankenhaus zu finden (vgl. Pagels, 2011, S. 105).

2.3.3 Psychische Folgen

Eine Abtreibung oder Fehlgeburt ist im Leben der Frau und deren Familie ein unauslöschliches Ereignis. Die Frauen erinnern sich immer wieder daran zurück. Solche Einschnitte im Leben hinterlassen Narben. Selbst bei Fehlgeburten, die in einem sehr frühen Stadium der Schwangerschaft stattfinden, kann es zu einem langen Trauerprozess kommen. Es ist eher irrelevant, wann die Fehlgeburt passiert (vgl. Pagels, 2011, S. 102).

Bei einer Abtreibung verschärfen sich diese Probleme noch weiter. Der Unterschied zur Fehlgeburt ist, dass sich die Frau bzw. die Familie bewusst gegen das Kind entschieden hat und dass diese Entscheidung nicht von anderen abgenommen wurde. So kann es oft zu schweren Schuldgefühlen kommen. Häufig leidet die Psyche der Frau derart, dass professionelle Hilfe eingeholt werden muss. In manchen Fällen sind auch die Partnerschaften gefährdet, insbesondere wenn die beiden Partner sich uneinig waren. Etwa 40% aller Frauen benötigen nach einer Abtreibung psychologische Hilfe und in manchen Fällen auch eine Ehe- oder Paarberatung.

Im Gegenteil zur Fehlgeburt ist der Zeitpunkt der Abtreibung von Bedeutung. Viele Frauen machen sich größere Schuldgefühle, wenn sie das Kind bereits gespürt haben. Wahrscheinlich liegt dies daran, dass das Kind nun aus der Anonymität herausgetreten ist. Auch die Behinderung eines Kindes schützt die Eltern nicht vor der Trauer und den Schuldgefühlen. Es ist lediglich zu beobachten, dass je gravierender die Krankheit ist, das Umfeld umso mehr Verständnis für die Abtreibung hat (vgl. Pagels, 2011, S. 102 f.).

Die Paare, die sich für eine Abtreibung entschieden haben, stoßen oft zusätzlich auf Ablehnung und in manchen Fällen auch auf deutliche Kritik vom sozialen Umfeld und teilweise auch von der ärztlichen Seite. Diese Kritik, besonders wenn sie nicht durchdacht wurde, kann den psychischen Konflikt erheblich verstärken. Eine solche Einstellung zum Schutz des ungeborenen Lebens kann das Leben der Schwangeren und deren Familie sehr stark belasten (vgl. Pagels, 2011, 105 f.).

Letztendlich muss eine betroffene Frau in einem Netz von seelischer Betreuung und Ärzten eingebunden sein. Die Aufgaben dieses Netzes sind alle Facetten des Schwangerschaftsabbruches sowie die Hilfen zu erörtern. Nur so kann die Frau eine nachhaltige Entscheidung treffen.

2.4 Abschließende Reflexion

Nach all diesen Fakten sollte man sich als Schwangere zunächst im Klaren darüber sein, wie man zu einem eventuell behinderten Kind steht und was die Folgen wären. Man sollte vor allem auch bedenken, dass ein invasiver Eingriff nicht ohne Risiko stattfindet und ein vollkommen gesundes Kind unter Umständen verloren gehen kann.

Es ist durchaus nachvollziehbar, dass sich die angehenden Eltern die Sicherheit eines gesunden Kindes wünschen, aber diese Sicherheit, kann ihnen niemand geben. Gerade durch die nicht-invasiven Möglichkeiten des Ultraschalls können die Chromosomen nur schlecht beurteilt werden, sodass viele Krankheiten unerkannt bleiben. Selbst die invasiven Methoden, die bei weitem ein höheres Risiko für Kind und Mutter mit sich bringen und um einiges unangenehmer und schmerzvoller sind, können der Familie keine Garantie geben. Oft werden sogar falsche Prognosen gestellt, die dann viele Familien sehr stark belasten.

Sollte die Familie generell keine Auffälligkeiten in den eigenen Genen haben oder sollte der Arzt im Ultraschall keine Marker entdeckt haben, so ist eine invasive Methode überflüssig und schadet nur Mutter und Kind.

Die Schwangere sollte niemals vergessen, dass, wenn das Kind erst einmal da ist und egal, ob es gesund oder behindert ist, es schwierig für jede Mutter ist, ihr Kind wieder loszulassen. Oft werden Entscheidungen viel zu schnell getroffen, sodass viele Frauen ihr Urteil im Nachhinein bereuen und sich ihr Kind zurückwünschen. Daher ist die Schwangerschaftskonfliktberatung sehr sinnvoll und sollte unbedingt wahrgenommen werden, sodass Frauen sich wirklich mehr mit dem Thema auseinandersetzen und nichts überstürzen, denn diese Entscheidung prägt eine Familie ein ganzes Leben lang.

[...]

Fin de l'extrait de 67 pages

Résumé des informations

Titre
Die ethische Beurteilung der Pränataldiagnostik nach Ulrich Eibach und Hartmut Kreß
Université
University of Hannover  (Theologie)
Note
1,3
Auteur
Année
2014
Pages
67
N° de catalogue
V305113
ISBN (ebook)
9783668030565
ISBN (Livre)
9783668030572
Taille d'un fichier
575 KB
Langue
allemand
Mots clés
Bioethik, Biomedizin, Ethik, Pränataldiagnostik, ABtreibung, Lebensbeginn, Forschung, Behinderung, Eibach, Kreß, Downsyndrom, Menschenwürde
Citation du texte
Jennifer Jollet (Auteur), 2014, Die ethische Beurteilung der Pränataldiagnostik nach Ulrich Eibach und Hartmut Kreß, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/305113

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