Sanierung und Abwicklung von Banken unter dem Aspekt der Systemrelevanz


Thèse de Master, 2013

116 Pages, Note: 5.5 (Schweizer Notensystem)


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Management Summary

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Ausgangslage
1.2 Forschungsproblem und Relevanz des Themas
1.3 Abgrenzung
1.4 Zielsetzungen
1.5 Forschungsfragen
1.6 Aufbau der Arbeit
1.7 Methodisches Vorgehen

2 Banken im volkswirtschaftlichen Kontext
2.1 Grundlegende Funktionen und Leistungen von Banken
2.2 Fragilität des Finanzsektors
2.2.1 Geschäftsmodell
2.2.2 Vertrauen
2.2.3 Vernetzung
2.2.4 Abhängigkeit vom Wirtschaftsumfeld
2.3 Gründe für die Regulierung
2.4 Regulatorisches Umfeld und Maßnahmen
2.5 Bankensektor in der Schweiz
2.6 Bankkrisen in der Schweiz
2.6.1 Regionalbankenkrise
2.6.2 Finanzkrise
2.7 Zwischenfazit

3 Systemrelevante Finanzinstitute
3.1 Definition von Systemrelevanz
3.2 Konsequenzen von TBTF für die Volkswirtschaft
3.3 Ansätze zur Identifizierung der Systemrelevanz
3.4 Kritik an der der Identifikation von systemrelevanten Instituten
3.5 SIFIs in der Schweiz
3.6 Zwischenfazit

4 Sanierung und Abwicklung von systemrelevanten Banken
4.1 Herausforderungen und Schwierigkeiten
4.1.1 Internationale Koordination
4.1.2 Komplexität der Struktur von SIFIs
4.1.3 Zeitkomponente
4.1.4 Auswirkungen auf Finanzsektor und Realwirtschaft
4.2 Implementierung eines Sonderinsolvenzrechtes
4.2.1 Zielsetzungen eines Sonderinsolvenzrechts
4.2.2 Vorkehrungen
4.2.2.1 Auslöser
4.2.2.2 Bankentestamente und Abwicklungspläne
4.2.3 Instrumente und Maßnahmen der Sanierung und Abwicklung
4.2.3.1 Kapitalmaßnahmen
4.2.3.1.1 CoCo-Bonds
4.2.3.1.2 Bail-in
4.2.3.2 Unternehmensveräußerung
4.2.3.3 Bad Bank
4.2.3.4 Brückenbank
4.2.3.5 Alternativen
4.2.3.5.1 Verstaatlichung und Bail-out
4.2.3.5.2 Liquidation und ungeordnete Insolvenz
4.2.3.6 Kriterien zur Auswahl der Instrumente und Maßnahmen
4.2.3.7 Kritische Würdigung und Beurteilung
4.2.4 Zwischenfazit

5 Untersuchung der Umsetzung in der Schweiz
5.1 Bankeninsolvenzverordnung
5.2 Ablauf der Sanierung
5.3 Maßnahmen
5.3.1 Kapitalmaßnahmen
5.3.2 Weitere Maßnahmen
5.4 Untersuchung anhand des Beispiels der UBS
5.4.1 Situation der UBS in 2008
5.4.2 Vorgenommene Rettungsmaßnahmen durch den Staat
5.4.3 Fallstudie
5.4.3.1 Fallstudie zum Bail-in
5.4.3.2 Abwandlung
5.4.3.3 Weitere Maßnahmen
5.5 Kritische Würdigung der Umsetzung
5.6 Auswirkungen für die Banken
5.7 Internationales Umfeld
5.7.1 Europa
5.7.2 United Kingdom
5.7.3 USA
5.7.4 Vergleich

6 Schlussfolgerungen
6.1 Handlungsempfehlungen für die Schweiz
6.2 Resümee und Ausblick

Anhang
A.1 Systemrelevante Finanzinstitute
A.2 CoCo-Bond der Credit Suisse
A.3 Übersicht CoCo-Bonds in der Schweiz
A.4 Beispiel einer Forderungsreduktion
A.5 Bail-in am Beispiel von Lehman Brothers

Literaturverzeichnis

Management Summary

Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Sanierung und Abwicklung systemrelevan- ter Finanzinstitute. Die Finanzkrise hat in diesem Kontext vor Augen geführt, dass das Ausscheiden eines systemisch relevanten Finanzinstitutes undenkbar war und die Staa- ten im Notfall stützend eingreifen mussten - entsprechende Institute besaßen also eine faktische Staatsgarantie. Die Bestrebungen, einer solchen Notwendigkeit staatlicher Eingriffe künftig zu entgehen, und die damit einhergehende Suche nach Lösungen für die Sanierung bzw. geordnete Abwicklung eines systemrelevanten Institutes waren der Anlass, sich eingehender mit dem Thema auseinanderzusetzen. Der Fokus wurde auf die Schweiz gelegt, da ihr durch die Umsetzung der Bankeninsolvenzverordnung bereits ein Instrumentarium für den Notfall zur Verfügung steht. Die Forschungsfrage wurde deshalb dahingehend formuliert, ob sich die in der Schweiz vorgesehen Maßnahmen und Instrumente zur Sanierung bzw. Abwicklung für den Krisenfall eignen und ob sie tatsächlich einer staatlichen Rettung vorzuziehen sind.

Zunächst wurden, im Blick auf diese Fragestellung, die potentielle Maßnahmen und Instrumente wie erzwungene Kapitalmaßnahmen (CoCo-Bonds und Bail-in), Unternehmensveräußerungen, Bad Bank und Brückeninstitut allgemein (d.h. ohne spezifische Bezugnahme auf die Schweiz) untersucht. Besondere Berücksichtigung fand dabei der Bail-in, da dieser - und zwar nicht nur in der Schweiz - künftig eine wichtige Rolle spielen dürfte. Anhand bisheriger Erfahrungen mit diesem Instrument konnte jedoch gezeigt werden, dass so zwar die Verlustbeteiligung der Eigner und Gläubiger realisiert werden kann, dies jedoch auch mit erheblichen Nachteilen erkauft wird, die das Finanzsystem destabilisieren können. Auch die Auseinandersetzung mit den anderen Instrumenten zeigte: Eine Patentlösung sucht man vergebens.

Im nächsten Schritt wurde die Umsetzung der Bankeninsolvenzverordnung für die Schweiz detailliert betrachtet und analysiert. Unter Zuhilfenahme einer Fallstudie zur UBS im Krisenjahr 2008 konnte aufgezeigt werden, dass die erzwungenen Kapitalmaß- nahmen - theoretisch - zwar in der Lage wären, selbst bei einer deutlich verschärften Krise den Zusammenbruch eines Institutes zu verhindern, dies jedoch nur dann, wenn sich die Schieflage des Institutes auf eine unzureichende Kapitalausstattung zurückfüh- ren lässt. Ein zentraler Faktor des Bankgeschäftes ist ferner der Aspekt des Vertrauens. Während staatliche Eingriffe, wie jener bei der UBS im Jahr 2008, zweifelslos in der Lage sind, das Vertrauen in das Institut zu stärken, darf dies für Instrumente wie den Bail-in zumindest stark angezweifelt werden. Es ist sogar denkbar, dass ein destabilisierender Effekt entsteht, weil Einleger in einer Krisensituation die Gefahr eines Bail-in antizipieren und ihre Gelder schnellstmöglich abziehen. Auch das Konzept der Brückenbank - im Sinne einer Weiterführung -, die sich auf die systemrelevanten Funktionen beschränkt, scheint in der Praxis durch die komplexe Struktur der Banken und deren internationale Verflechtungen schwer umsetzbar.

Vor dem Hintergrund der aufgeführten Schwierigkeiten wurden für die Schweiz Hand- lungsempfehlungen abgegeben, dahingehend, dass staatliche Unterstützungen wie Ga- rantien oder Liquiditäts-Support nicht kategorisch ausgeschlossen werden sollten. In Bezug auf den Bail-in wird ferner vorgeschlagen, dass die Einlagen für diesen gänzlich ausgeklammert werden sollten. Auch das Augenmerk auf die internationalen Entwick- lungen ist geboten und erfordert gegebenenfalls eine Anpassung der Bankeninsolvenz- verordnung, sollten größere Divergenzen entstehen, die eine Sanierung bzw. Abwick- lung gefährden können.

Allen Bemühungen und geschaffenen Möglichkeiten zum Trotz: Die Schieflage einer systemrelevanten Bank stellt nach wie vor ein immenses Risiko für die nationalen Volkswirtschaften und die Welt dar. Dies wird sich auch künftig kaum ändern lassen.

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Leistungen von Banken

Abbildung 2: Bilanzsummen der Bankengruppen

Abbildung 3: Bilanzsummen im Vergleich zum BIP

Abbildung 4: Zielsetzung eines speziellen Insolvenzregimes

Abbildung 5: Auslöser eines speziellen Insolvenzregimes

Abbildung 6: Mögliche Trigger der Kapitalmaßnahmen

Abbildung 7: Vergleich von CoCo-Bond und Write-down Bond

Abbildung 8: Beispiel eines CoCo-Bonds

Abbildung 9: Funktionsweise des Bail-in

Abbildung 10: Beispiel eines Bail-in

Abbildung 11: Bankenrettung in Zypern

Abbildung 12: Funktionsweise einer Brückenbank

Abbildung 13: Beispiel einer Brückenbank

Abbildung 14: UBS-Rettungspaket

Abbildung 15: Jahresveränderungsraten der inländischen Spareinlagen

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Konfliktpotential bei der Bankenrestrukturierung

Tabelle 2: Übersicht über Maßnahmen und Instrumente

Tabelle 3: Übersicht über UBS-Fallstudie und Szenarien

Tabelle 4: Vergleich der UBS mit und ohne Rettungspaket (Szenario 1)

Tabelle 5: Fallstudie (Szenario 2 und 3)

Tabelle 6: Ausgestaltung des Bail-in (Szenario 2 und 3)

Tabelle 7: Annahmen für die Abwandlung

Tabelle 8: Szenarien der abgewandelten Fallstudie

Tabelle 9: Vergleich der Insolvenzregime

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

1.1 Ausgangslage

Im Zuge der Finanzkrise sahen Staaten sich gezwungen, in Schieflage befindliche Ban- ken1 durch massive Interventionen zu retten, um die Stabilität des Finanzsektors auf- rechtzuerhalten bzw. wiederherzustellen. Gerechtfertigt wurde dieses Vorgehen mit den erheblichen Konsequenzen für die Volkswirtschaft, die die Insolvenz einer bedeutenden Bank nach sich gezogen hätte. Diese Argumentation lässt sich anhand der Folgen aus der Insolvenz von Lehman Brothers durchaus nachvollziehen. Finanzinstitute, die der Staat aufgrund ihrer Bedeutung nicht einfach untergehen lassen konnte, besaßen nach dieser Logik eine faktische Staatsgarantie - sie waren Ätoo big to fail“ (TBTF).2

Den Auswirkungen der Finanzkrise konnten sich auch die beiden schweizerischen Großbanken Credit Suisse und UBS nicht entziehen. So musste die UBS mittels eines Maßnahmenpakets im Oktober 2008 gerettet werden. Es ist sogar so, dass die oben be- schriebene TBTF-Problematik für die Schweiz in besonderem Maß zutrifft. Der Grund ist die große Bedeutung des schweizerischen Finanzsektors sowie die besondere Stel- lung der beiden Großbanken.3

Die weltweit vorgenommenen Rettungsmaßnahmen sind nicht unproblematisch; sie stellen zunehmend ein Problem für die finanzielle Belastbarkeit der Staaten dar. Gerade für Länder, deren Finanzsektor im Verhältnis zur gesamten Volkswirtschaft sehr groß ist, kann daraus eine weitere, als Ätoo-big-to-be-rescued“ (TBTBR) bezeichnete Prob- lematik resultieren: Staaten könnten gegebenenfalls mangels Finanzkraft schlichtweg nicht in der Lage sein, eine eigentlich notwendige Bankenrettung durchzuführen.4 Aus der Zielsetzung, die Krisenresistenz des Finanzsektors zu erhöhen und den zukünftigen adäquaten Umgang mit systemrelevanten Instituten zu regeln, ergab sich eine intensive (und noch andauernde) wissenschaftliche Diskussion. Zu nennen ist beispielsweise der ÄSquam Lake Report“, verfasst von 15 namhaften Ökonomen, in dem konkrete Empfeh- lungen für die Verbesserung der Stabilität des Finanzsektors abgegeben wurden.5 Als Beispiele für die TBTF-Diskussion in der Schweiz sind Birchler (2010), Kunz (2010) sowie das Diskussionspapier der Avenir Suisse (2010) zu nennen.6

Die in der Finanzkrise erfahrene TBTF-Problematik führte dazu, dass in einem ersten Schritt weltweit Regulierungsvorhaben angestrebt wurden, um das von systemrelevanten Banken ausgehende Risiko zu reduzieren. Ausgangspunkt ist das überarbeitete Regelwerk Basel III, welches Ende 2010 veröffentlicht wurde7 und durch Vorschriften für systemrelevante Institute durch das Financial Stability Board (FSB) und das Basel Committee on Banking Supervison (BCBS) ergänzt wurde Für die Schweiz wurde durch die Umsetzung der Empfehlungen der vom Bundesrat eingesetzten TBTF-Expertenkommission so bereits eine regulatorische Grundlage ge- schaffen.8

Zunächst lag das Augenmerk der Regulierung darauf, die Widerstandsfähigkeit der Banken zu stärken - etwa durch erhöhte Anforderungen an Eigenkapital und Liquidität. Das zusätzliche Kapital soll als Puffer dienen, um in Krisenzeiten das Fortbestehen ei- ner Bank zu sichern. Freilich kann trotz der höheren Anforderungen auch in Zukunft nicht ausgeschlossen werden, dass ein systemrelevantes Institut in eine Schieflage gerät. Die Finanzkrise hat aufgezeigt, dass es in einer solchen Situation bisher an geeigneten Methoden fehlte, um eine geordnete Abwicklung9 von Banken durchführen zu können. Eine ungeordnete Insolvenz jedoch erweist sich bei systemrelevanten Banken als zu gefährlich, da sie zu erheblichen Kosten für die Gläubiger der betroffenen Bank, aber auch die Gesellschaft führt. Daher blieb oftmals nur der Weg über den - bereits oben erwähnten - Bail-out der gefährdeten Banken. Gläubiger und Aktionäre der Banken blieben in der Finanzkrise durch einen solchen Bail-out meist verschont. Doch auch dieser staatliche Bail-out10 scheint aufgrund der Kosten für die staatlichen Haushalte und der falschen Anreize (moral hazard) keine nachhaltige Lösung zu sein.

Ein zweiter Schritt, der Gegenstand aktueller Diskussion ist und inzwischen in der Schweiz durch die BIV-FINMA11 (oder in der EU auch durch die EU-Richtlinie12 ) vorgenommen wurde, besteht daher darin, Möglichkeiten zu finden, wie ein systemrelevantes Finanzinstitut - sofern möglich - ohne staatliche Hilfen saniert bzw. geordnet abgewickelt werden könnte. Eine entscheidende Rolle spielt dabei die Möglichkeit der Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital (Bail-in), wodurch Gläubiger stärker an der Sanierung bzw. geordneten Abwicklung beteiligt werden.13

1.2 Forschungsproblem und Relevanz des Themas

Bereits die beschriebene Ausgangslage hat die Bedeutung der TBTF-Problematik ver- anschaulicht. Der Umgang mit systemrelevanten Instituten (SIFIs - Systemically Im- portant Financial Institutions) ist sicherlich - insbesondere unter dem Eindruck der er- lebten Krise und der stattgefundenen staatlichen Eingriffe - ein wichtiges Thema unse- rer Zeit. Die Fragestellung, wie künftig mit systemisch relevanten Banken umgegangen wird, beschäftigt Regulierung, Politik und Wissenschaft daher gleichermaßen.

Grundlage für eine angemessene Regulierung für SIFIs ist zunächst die möglichst kor- rekte Identifizierung von systemischer Relevanz. Die nötige Vorarbeit besteht in der Auswahl geeigneter Kriterien, die für die Identifizierung angewandt werden können. In einem nächsten Schritt müssen für die als systemrelevant klassifizierten Finanzinstitute geeignete regulatorische Maßnahmen getroffen werden. Neben den präventiven Maß- nahmen (wie höhere Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen) müssen für den Kri- senfall auch Instrumente und Maßnahmen zur Sanierung und Abwicklung zur Verfü- gung stehen. Ziel dieser Instrumente und Maßnahmen ist es, eine neuerliche Notwen- digkeit der Rettung der Banken durch den Staat bzw. Steuerzahler zu verhindern. Wirft man indes einen Blick auf den Bankensektor, so zeigt sich, dass dieses Ziel keinesfalls leicht zu erreichen ist. Besonders zwei Aspekte sind zu berücksichtigen: Das Bankge- schäft hängt stark vom Vertrauen der Einleger ab und Banken sind stark untereinander vernetzt. Demzufolge ist es essenziell, dass die in der Krise angewandten Maßnahmen das Vertrauen in das Institut (und den Banksektor als Ganzes) stärken und nicht einen weiteren Vertrauensverlust nach sich ziehen. Zudem dürfen die Instrumente und Maß- nahmen nicht dazu führen, dass andere Banken Äangesteckt“ werden. Die Vermutung liegt also nahe, dass sich der Bankensektor deutlich vom Industriesektor unterscheidet, weshalb sich das dort verwendete Insolvenzverfahren nicht einfach auf Banken übertra- gen lässt. Es stellt sich daher die Frage, welche Maßnahmen für die Sanierung und Ab- wicklung von Banken zur Verfügung stehen und ob die in der Schweiz angedachten Maßnahmen sich dafür eignen, im Fall des Falles eine Bank zu sanieren oder geordnet abzuwickeln. Der Umgang mit in der Krise befindlichen systemrelevanten Finanzinsti- tuten ist zudem bisher auf internationaler Ebene noch nicht durch ein einheitliches Ver- fahren geregelt. Die aktuelle Diskussion zu den Instrumenten der Sanierung und Ab- wicklung sowie die Kritik am bisherigen Fortschritt hinsichtlich der TBTF-Problematik bieten also Anlass, sich in der vorliegenden Arbeit näher mit der Thematik auseinander- zusetzen.14

Der Schwerpunkt der Arbeit wird somit im Folgenden auf die Bankensanierung und Bankenabwicklung bei systemisch relevanten Finanzinstituten gelegt. Die Relevanz des Themas kann aufgrund der hohen volkswirtschaftlichen Bedeutung als gegeben angese- hen werden.

1.3 Abgrenzung

Die TBTF-Problematik ist Gegenstand aktueller politischer und wissenschaftlicher Diskussion. Da die unterschiedlichen Ansätze und Regulierungsbestrebungen, die international verfolgt werden, die Komplexität und die Vielseitigkeit des Themas erhöhen, ist eine thematische Eingrenzung sinnvoll. Deshalb wird der Fokus der Arbeit auf die Bestrebungen in der Schweiz gelegt. Dies ist auch dadurch nachvollziehbar, dass die Schweiz von der TBTF-Problematik in besonderem Maße betroffen ist und die Umsetzung der regulatorischen Maßnahmen in der Schweiz bereits weit fortgeschritten ist. So wurden etwa, wie bereits erwähnt, durch die BIV-FINMA bereits neue Sanierungs- und Abwicklungsregelungen für die Banken umgesetzt.15

Grundsätzlich beschränkt sich die Frage nach dem Vorliegen einer systemischen Rele- vanz nicht zwingend auf den Bankensektor als solchen. Insbesondere in den USA wird aufgrund der großen Bedeutung des Shadow-Bankings auch der Identifizierung system- relevanter Nichtbank-Finanzinstitute eine wichtige Rolle beigemessen. Darüber hinaus werden systemrelevante FMUs (Marktinfrastrukturen, wie beispielsweise Clearingge- sellschaften für den Zahlungsverkehr) ins Visier genommen.16 Die vorliegende Arbeit soll jedoch auf die Untersuchung von Bankinstituten eingegrenzt werden.

Da der Schwerpunkt der Arbeit auf Sanierung und Abwicklung liegt, werden die in der Ausgangslage angesprochenen präventiven Maßnahmen nicht im Detail behandelt. Ausgeblendet werden sollen auch mögliche Maßnahmen, die zu einer Veränderung des Bankensektors führen und so auch im Zusammenhang mit der Abwicklungsfähigkeit von SIFIs zu sehen sind, wie beispielsweise das Trennbankensystem, Größenbeschrän- kungen für Banken oder im weiteren Sinne auch Abwicklungsfonds. Die Arbeit be- schränkt sich vielmehr darauf, zu untersuchen, inwieweit die diskutierten Sanierungs- und Abwicklungsmöglichkeiten in dem aktuellen Bankenumfeld einen gangbaren Weg darstellen. Der Blickwinkel, den sich die Arbeit vornimmt, ist im Wesentlichen die Per- spektive der Regulierung, der Aufsicht und des Staates, deren gemeinsames Bestreben es ist, erneute Rettungsaktionen zu vermeiden.

1.4 Zielsetzungen

Die ausformulierten wesentlichen Zielsetzungen der Arbeit lassen sich in vier Teilaspekte untergliedern:

1. Im ersten Schritt sollen die Funktionen und Leistungen der Banken für die Volkswirtschaft sowie Gründe für die Fragilität des Finanzsektors aufgezeigt werden.
2. Da sich die Arbeit mit systemrelevanten Instituten beschäftigt, gilt es anschlie- ßend zu klären, welche Kriterien überhaupt angewandt werden, um ein Institut als systemrelevant zu klassifizieren. Hierbei soll ferner untersucht werden, in- wieweit sich die angewandten Kriterien tatsächlich eignen. Des Weiteren gilt es zu klären, welche Institute für die Schweiz als systemrelevant zu erachten sind.
3. Ein nächstes Ziel besteht darin, die spezifischen Probleme, die mit der Abwick- lung und Sanierung oder Liquidation einer Bank einhergehen, aufzuzeigen und zu analysieren. In einem weiteren Schritt sollen darauf aufbauend die potentiel- len Maßnahmen und Instrumente zur Sanierung und Abwicklung einer vertieften Analyse unterzogen werden.
4. Wenn die Möglichkeiten zur und Abwicklung auf allgemeiner Ebene diskutiert worden sind, soll - basierend auf der BIV-FINMA - die konkrete Umsetzung für die Schweiz betrachtet werden. Hierbei soll, auch anhand einer Fallstudie zur Krise der UBS in 2008, untersucht werden, inwieweit das angedachte Vorgehen und Instrumentarium wirklich geeignet ist, Banken ohne das Einschreiten des Staates zu sanieren bzw. abzuwickeln.

1.5 Forschungsfragen

Das Ziel einer wissenschaftlichen Arbeit besteht allgemein darin, eine Antwort auf sich stellende Forschungsfragen zu liefern.17 Die zentrale Forschungsfrage, abgeleitet aus der obigen Zielsetzung, soll daher wie folgt lauten:

Eignen sich die für die Schweiz vorgesehenen Maßnahmen und Instrumente zur Sanie- rung bzw. Abwicklung von systemrelevanten Banken im gegebenen Krisenfall und sind sie wirklich hinsichtlich resultierender Kosten und Folgen einer staatlichen Rettung vorzuziehen?

Um diese Forschungsfrage beantworten zu können, werden folgende Teilfragen unter- sucht:

(1) Welchen det sich die Notwendigkeit der Regulierung von Banken und im Speziellen von systemrelevanten Banken?
(2) Welche Kriterien werden für die Identifizierung der Systemrelevanz eines Finanzinstituts herangezogen unStellenwert nehmen die Banken für eine Volkswirtschaft ein und
worin begründ inwieweit sind diese Kriterien geeignet?
(3) Worin besteht die Schwierigkeit einer Sanierung bzw. Abwicklung von sys- temrelevanten Banken und welche Instrumente und Maßnahmen zur Sanierung bzw. Abwicklung können angewendet werden?

1.6 Aufbau der Arbeit

Obgleich der grundsätzliche Aufbau der Arbeit implizit bereits aus den obigen Zielset- zungen hervorgeht, sei er aus Gründen der Übersichtlichkeit nochmals skizziert:

- Der erste Schritt besteht darin, kurz die grundlegenden Funktionen der Banken für die Volkswirtschaft aufzuzeigen. Thematisiert werden dabei auch die Fragilität des Bankensektors und die daraus entstehende Notwendigkeit der Regulierung. Ferner wird auf die Struktur des Schweizer Finanzsektors und bedeutende Bankkrisen in der Schweiz eingegangen (Kapitel 2).
- Kapitel 3 widmet sich den Kriterien, die herangezogen werden, um ein Ban-
kinstitut als systemrelevant zu klassifizieren. Neben der Beschreibung der Krite- rien wird deren Eignung überprüft. Ebenso werden Konsequenzen diskutiert, die sich aus der Systemrelevanz von Banken für die Volkswirtschaft ergeben. Ab- schließend wird die Frage gestellt, welche Banken für die Schweiz als systemre- levant zu erachten sind.
- In Kapitel 4 werden die Sanierung bzw. Abwicklung von Banken sowie die da-
mit einhergehenden spezifischen Problemstellungen behandelt. Der Fokus liegt auf der Betrachtung und Analyse der potentiellen Maßnahmen und Instrumente. Herangezogen werden Erfahrungen aus historischen Krisenfällen.
- Anschließend befasst sich Kapitel 5 mit der konkreten Umsetzung von Sanie- rungs- bzw. Abwicklungsmaßnahmen für die Schweiz. Es wird untersucht, ob die getroffenen Maßnahmen dazu ausreichen, eine staatliche Bankenstützung unnötig zu machen. Zur Veranschaulichung dient eine Fallstudie zur Krisensitu- ation der UBS in 2008.
- Abgeleitet aus Kapitel 5 und auf Basis des in den vorherigen Kapiteln Erarbeiteten werden anschließend Handlungsempfehlungen für die Schweiz abgegeben. Die Arbeit schließt mit einem Resümee und Ausblick (Kapitel 6).

1.7 Methodisches Vorgehen

Ausgangspunkt der Arbeit ist eine intensive Literaturanalyse. Der Zweck einer Literaturanalyse besteht generell darin, ein Fundament für eine Arbeit zu legen und den Erkenntnisstand der Forschung aufzuarbeiten.18 Im vorliegenden Fall galt es, darüber hinaus die aktuellen Regulierungsbestrebungen einzubeziehen.

Die für die Literaturrecherche verwendete Suchstrategie basierte im Wesentlichen auf der von Nienhüser und Magnus (2003) beschriebenen Äsystematischen Suche“, wodurch auch der Einbezug aktueller Literatur ermöglicht wird.19 So wurde gezielt in Literatur- datenbanken, Bibliotheken und Publikationslisten nach aktuellen Beiträgen zum Thema gesucht. Ergänzend wurde auch die Ärückwärtsgerichtete“ Suche (die Erschließung wei- terer Literatur über das Inhaltsverzeichnis der Ausgangsliteratur) angewandt.

Für die Literaturrecherche wurde auf die Bibliothek der ZHAW (sowie den Online- Katalog Nebis) und die Bibliothek der Dualen Hochschule Villingen-Schwenningen (sowie den Online-Katalog des Südwestdeutschen Bibliothekverbundes) zugegriffen. Des Weiteren wurden verschiedene Datenbanken zur Suche verwendet (vor allem: SSRN, ScienceDirect, SpringerLink). Es wurde dabei über das Internet recherchiert, um aktuelle Working Papers und Studien in die Arbeit einbeziehen zu können. Um den ak- tuellen Stand der Regulierung darstellen zu können, wurde ein Schwerpunkt auf die entsprechenden Internetauftritte der mit der Regulierung und Aufsicht systemrelevanter Banken beauftragten Behörden und Expertenkommissionen gelegt.

Ein erster Arbeitsschritt war die Untersuchung der Kriterien für die Systemrelevanz; dies geschah im Wesentlichen anhand der Literaturbasis. Ebenso basiert die Analyse der Problemstellungen, die mit der Sanierung bzw. Abwicklung von Banken verbunden sind, wie auch die Analyse der einzelnen Instrumente und Maßnahmen, zu großen Tei- len auf der vorgefundenen Literatur. Ferner wurden Erfahrungen mit den jeweiligen Methoden aus vergangenen Krisen berücksichtigt. In einer abschließenden Übersicht wurden die jeweiligen Vor- und Nachteile der einzelnen Instrumente und Maßnahmen aufgezeigt.

Um der Fragestellung nach der Eignung der in der Schweiz durch das BIV-FINMA an- gedachten Instrumente und Maßnahmen, nachzugehen, wurde eine Fallstudie konstru- iert, die auf der Krise der UBS im Herbst 2008 basiert. Die Fallstudie wurde in zwei Teile aufgeteilt: Zum einen wird die tatsächliche Situation 2008 (unter Basel II) betrach- tet und angenommen, dass ein Bail-in bereits möglich wäre, zum anderen wird unter- stellt, dass die UBS Ende 2007 die Kapitalanforderungen gemäß Basel III-Swiss Finish bereits erfüllt hätte, wobei untersucht wird, inwieweit CoCo-Bonds (und ergänzend das Instrument des Bail-in) in einer solchen Krisensituation tatsächlich funktioniert hätten.

2 Banken im volkswirtschaftlichen Kontext

2.1 Grundlegende Funktionen und Leistungen von Banken

Im Folgenden sei kurz auf die von Banken erbrachten volkswirtschaftlichen Leistungen eingegangen. Banken sind an nahezu allen wirtschaftlichen Aktivitäten beteiligt. Ihre zentrale Leistung besteht darin, auf der einen Seite Einlagen entgegenzunehmen und auf der anderen Seite die Volkswirtschaft mit Krediten zu versorgen. Sie agieren also als Finanzintermediär. Darüber hinaus wird der für die Volkswirtschaft essenzielle Zah- lungsverkehr über die Banken abgewickelt. Ein funktionierender Zahlungsverkehr ist auch Grundvoraussetzung für das Einlagen- und Kreditgeschäft. Sein Ausfall hätte für die Volkswirtschaft fatale Folgen, da Zahlungen sowohl von Unternehmen als auch von Privatpersonen zu großen Teilen in Buchgeld abgewickelt werden. Daneben gibt es noch weitere Bankleistungen wie beispielsweise die Vermögensverwaltung. Eine Über- sicht der Bankleistungen ist in der folgenden Abbildung dargestellt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Leistungen von Banken20

In ihrer Funktion als Finanzintermediär üben Banken Transferleistungen aus. Die wesentlichen Transferleistungen sind:21

- Die Losgrößentransformation beschreibt den Vorgang, dass die Bank Einlagen von Kunden entgegennimmt, diese meist kleineren Beträge bündelt und dann als Kredite in größeren Beträgen vergibt. Ebenso können aber auch größere Einlagen hereinge- nommen werden und in kleineren Kredittranchen ausgegeben werden. Auf diese Weise bringt das Finanzinstitut Angebot und Nachfrage zusammen, obwohl sich die von den Geldgebern und Geldnehmern angebotenen bzw. nachgefragten Beträge auf der Ebene eines Einzelgeschäftes unterscheiden.22
- Unter Risikotransformation versteht man die Zwischenschaltung des Finanzinstitu- tes, welches die Intermediärhaftung übernimmt. Die Bank übernimmt das Kreditaus- fallrisiko und muss auch bei Ausfall des Kredits die hierfür genutzten Einlagen zu- rückbezahlen.23
- Die Fristentransformation stellt eine weitere Bankenfunktion dar. Die Laufzeiten und Zinsbindungsfristen der hereingenommenen Einlagen weichen von jenen der Kredite ab. Die Einlagen sind meist kurzfristiger Natur, während Kredite tendenziell langfristig vergeben werden.24

2.2 Fragilität des Finanzsektors

Die jüngste Finanzkrise machte allerdings deutlich, dass die Stabilität des Finanzsek- tors, und somit auch die Aufrechterhaltung obiger Funktionen und Leistungen, keines- wegs als gegeben angesehen werden kann. Dass dies keine neue Erkenntnis ist, zeigen beispielsweise Laeven und Valencia (2008) in einer Studie; so gab es allein zwischen 1970 und 2007 weltweit 124 systemische Bankenkrisen.25,26 Doch weshalb sind Banken so anfällig für Krisen?

2.2.1 Geschäftsmodell

Die aufgezeigten Funktionen und Leistungen machen bereits deutlich, dass es durchaus in der Natur der Banken liegt, Risiken einzugehen und zu übernehmen. Namentlich sind dies Kreditrisiken, Liquiditätsrisiken, Marktpreisrisiken und auch operationelle Risiken. Die Risiken werden von den Banken zwar gesteuert und durch entsprechende Vorkeh- rungen vermindert, doch lassen sich Zusammenbrüche - wie die Vergangenheit lehrt - nicht gänzlich verhindern.

Von Interesse hinsichtlich der Krisenanfälligkeit ist zunächst die Kapitalstruktur der Banken. Sie ist im Vergleich zu anderen Branchen durch eine niedrige Eigenkapitalquo- te gekennzeichnet.27 Vor der Krise lag diese bei vielen Institute zwischen einem und drei Prozent (ohne Berücksichtigung der Risikogewichtung). Ist aber eine Bank nach erlittenen Verlusten gezwungen, Vermögenswerte abzubauen, so führt dies zu starken Hebelwirkungen.28 Auch deshalb erachten viele Experten, selbst unter Berücksichtigung der neuen Anforderungen, die Kapitalisierung der Banken als deutlich zu gering.29

2.2.2 Vertrauen

Ein zentraler Aspekt ist ferner das Vertrauen, das die Grundlage für Bankgeschäfte jeglicher Art bildet.30 Verliert ein Institut das Vertrauen seiner Kunden und der Gegenparteien, kann es schnell in eine existenzbedrohende Situation geraten: Einlagen werden abgezogen und der Zugang zum Interbankenmarkt wird erschwert.

Im Extremfall können fehlendes Vertrauen und die resultierenden Geldabzüge einem sogenannten Bankrun münden. Beginnen die Einleger damit, ihr Geld von dem be- troffenen Institut abzuziehen, kann dies eine Panik auslösen, die wiederum weitere be- sorgte Einleger dazu bewegt, ihre Einlagen möglichst schnell abzuziehen. Diese Panik muss dabei keineswegs rational begründet sein; allein die Befürchtung eines Ausfalls reicht aus, um einen Bankrun anzustoßen.31 Bankruns sind also in gewisser Weise selbsterfüllend; Marktgerüchte können ausreichen, um die Überlebensfähigkeit eines Institutes zu gefährden.32 Dies bedeutet, dass auch eine Ägesunde“ Bank Opfer eines Bankruns werden kann, obwohl sie eigentlich solvent ist und über eine ausreichende Kapitalausstattung verfügt.33

Die Gefahr des Bankruns ist darauf zurückzuführen, dass Einlagen meist kurzfristiger Natur sind, während Kredite tendenziell langfristig vergeben werden (Fristentransfor- mation). Ein Grundprinzip des Bankgeschäftes ist, dass man davon ausgeht, dass immer nur ein geringer Anteil der Einlagen abgezogen wird. Eine Bank ist also - zugespitzt ausgedrückt - in gewisser Weise immer illiquide, da sie nicht in der Lage wäre, alle Einlagen gleichzeitig auszuzahlen. Eine Maßnahme, um dem Risiko des Bankruns entgegenzuwirken, ist die Einlagensicherung, die Einleger im Falle einer Insolvenz der Bank bis zu einem bestimmten Betrag schützt.

Neben dem oben beschriebenen klassischen Bankrun zeigte sich in der aktuellen Finanzkrise laut French et al. (2010) eine neue, Ämoderne“ Form des Bankruns: Die Finanzierung über Commercial Paper und andere kurzfristige Instrumente war nicht mehr zugänglich, da Unsicherheit herrschte, ob die Institute am nächsten Tag noch in der Lage sein würden, die Kredite zu bedienen.34

2.2.3 Vernetzung

Eine weitere Problematik besteht darin, dass bei Schieflagen von Banken andere Institu- te in Mitleidenschaft gezogen werden. Anders als bei Schwierigkeiten oder Insolvenzen von Industrieunternehmen, bei denen die Konkurrenz gegebenenfalls durch die Hinzu- gewinnung von Marktanteilen profitieren kann, sind die Institute oftmals Gläubiger oder Gegenparteien bei Finanztransaktionen. Neben der direkten Wertminderung der Forde- rungen gegenüber dem betreffenden Bankinstitut können auch - durch Schwierigkeiten ausgelöste - Fire-Sales dazu führen, dass die Assets der anderen Banken an Wert verlie- ren.35 Darüber hinaus können Schwierigkeiten im Bankensektor dazu führen, dass Kun- den aus Unsicherheit auch Geld von eigentlich soliden Instituten abziehen und diese somit ebenfalls in eine schwierige Lage bringen - im Extremfall kann ein Bankrun (wie oben beschrieben) auf das gesamte Banksystem erfolgen. Die Schieflage eines einzel- nen oder mehrerer Institute kann also dazu führen, dass weitere Banken in Schieflage geraten, wodurch letztlich eine Kettenreaktion ausgelöst wird.36 Eine solche Reaktion kann bereits allein durch die bloße Annahme, dass die Schieflage der Bank Konsequen- zen für das gesamte Finanzsystem mit sich bringt, angestoßen werden, obgleich diese Annahme durchaus nicht zwingend zutreffen muss. Es handelt sich unter Umständen vielmehr um eine selbsterfüllende Prophezeiung.37

2.2.4 Abhängigkeit vom Wirtschaftsumfeld

Banken sind eng mit der wirtschaftlichen Entwicklung verknüpft, was sich in zweierlei Form äußert: Sie sind zum einen abhängig vom Wirtschaftsumfeld, auf der anderen Sei- te aber ist die Wirtschaft auf einen stabilen Finanzsektor angewiesen - also abhängig von den Banken.38 Ein Schlagwort in diesem Zusammenhang ist die sogenannte ÄKre- ditklemme“. Eine Krise des Bankensektors kann erhebliche Folgen für die Volkswirt- schaft haben.39

2.3 Gründe für die Regulierung

Die Anfälligkeit der Banken für Krisen und deren Folgen für die Realwirtschaft (Exter- nalitäten) sowie für die essenziellen Dienstleistungsfunktionen der Banken machen deutlich, dass Banken einer besonderen Aufsicht und Regulierung unterzogen werden müssen. Grundsätzlich bestehen die beiden zentralen Ziele der Regulierung darin, die Stabilität des Finanzsystems zu wahren (Systemschutz) und Einleger vor Verlusten zu schützen (Gläubigerschutz).40 Das besondere Schutzbedürfnis der Einleger rechtfertigt sich dadurch, dass diese weder Möglichkeit noch Fähigkeit haben, die Bank zu überwa- chen. Daneben ist die Gewährleistung eines fairen Wettbewerbes innerhalb des Banken- sektors ein weiteres Ziel.41

2.4 Regulatorisches Umfeld und Maßnahmen

Um ihre Ziele zu erreichen, reagiert die Regulierung auf aktuelle Gegebenheiten und Entwicklungen, weswegen das aktuelle regulatorische Umfeld der letzten Jahre genauer betrachtet werden soll. In den Jahren vor der Finanzkrise fand zwischen den Finanzplät- zen ein Wettbewerb mit der Tendenz zur Deregulierung statt.42 Die Finanzkrise führte dann jedoch vor Augen, dass durch die Deregulierung auch erhebliche Schäden für die gesamte Wirtschaft entstehen können. Aus diesem Grund wurden durch die G20 regula- torische Maßnahmen getroffen, die zu einem krisenfesteren Finanzsystem führen sollen. Treibende Kraft für die Ausarbeitung der Maßnahmen waren und sind der Basler Aus- schuss für Bankenaufsicht und das Financial Stability Board. Von besonderer Relevanz ist die Überarbeitung von Basel III.43 Der Fokus liegt auf dem Umgang mit systemrelevanten Instituten, da die Finanzkrise offenbarte, dass die bisherigen Regelungen für große, komplexe und vernetzte Banken unzureichend waren. Welche Möglichkeiten stehen also der Regulierung zur Verfügung, um das von systemrelevanten Banken ausgehende Risiko zu reduzieren?

Grundsätzlich steht folgender Maßnahmenkatalog zur Verfügung: höhere Kapital- und Liquiditätsanforderungen, intensivere Aufsicht aufgrund der Komplexität und des Risikos von SIFIs, erhöhte Anforderungen an Transparenz und Offenlegung sowie eine effektive Rahmenregelung für die Sanierung und Abwicklung.44

Die genannten Maßnahmen lassen sich dabei in zwei Kategorien einteilen: Während die höheren Anforderungen in Bezug auf Liquidität und Eigenkapital sowie in Bezug auf Transparenz und Aufsicht die Wahrscheinlichkeit von Zusammenbrüchen systemrele- vanter Finanzinstitute reduzieren sollen, beschäftigen sich die Maßnahmen zur Sanie- rung und Abwicklung damit, wie ein SIFI im Krisenfall geordnet abgewickelt bzw. sa- niert werden könnte, um die Folgen abzumildern. Ersteren Maßnahmen liegt zugrunde, dass die Existenz von TBTF-Instituten inhärent akzeptiert wird, jedoch die Anforderun- gen für dieselben erhöht werden sollen, um einen Zusammenbruch präventiv zu verhin- dern. Ein anderes Verständnis steht hinter den Möglichkeiten zum Marktaustritt eines TBTF-Institutes; es wird nicht (mehr) akzeptiert, dass es Institute gibt, die nicht aus dem Markt ausscheiden können. Die vorliegende Arbeit beschränkt sich wie gesagt auf den zweiten Ansatz und befasst sich mit den Möglichkeiten der Sanierung und Abwick- lung.45

2.5 Bankensektor in der Schweiz

Die oben beschriebene Anfälligkeit des Banksektors sowie die Ausgestaltung und Form der Regulierung hängen eng mit der Struktur und Größe des Bankensektors zusammen. Unter diesen Gesichtspunkt soll im Folgenden der Finanzplatz Schweiz einer näheren Betrachtung unterzogen werden. Ein erster Blick auf die Zahlen zeigt bereits: Der Fi- nanzsektor spielt für die Schweiz eine besondere Rolle. So trägt er mit Stand 2011 10,3% zum Bruttoinlandsprodukt bei und stellt mit ca. 196 000 in der Schweiz Beschäf- tigten einen wichtigen Arbeitsgeber dar.46,47 Ferner sind die Banken ein wichtiger Steu- erzahler.48 Neben den oben beschriebenen Funktionen und Leistungen der Banken stellt der Finanzsektor also auch selbst eine wichtige Branche der schweizerischen Volkswirt- schaft dar. Insgesamt sind in der Schweiz 328 Banken tätig, die sich verschiedenen Bankgruppen zuteilen lassen. Die Bilanzsumme der jeweiligen Bankgruppen ist in Ab- bildung 2 zu sehen. Die Abbildung verdeutlicht bereits die Bedeutung der Großbanken.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Bilanzsummen der Bankengruppen49

Im Falle der Schieflage einer Bank müssen neben der Größe auch die spezifischen Ei- genschaften der entsprechenden Gruppe berücksichtigt werden. Zum einen unterschei- det sich je nach Geschäftstätigkeit und internationaler Ausrichtung die Komplexität ei- ner möglichen Sanierung bzw. Abwicklung. Zum anderen beeinflusst die Geschäftstä- tigkeit auch die Anwendbarkeit der verschiedenen Sanierungs- und Abwicklungsmaß- nahmen. Ein besonders wichtiger Aspekt ist hier die Frage etwaiger Staatsgarantien. Im Folgenden wird daher eine konzise Beschreibung der relevanten Bankgruppen der Schweiz vorgenommen.

- Großbanken
Die Großbanken der Schweiz sind UBS und Credit Suisse. Das Spektrum ihrer Geschäftstätigkeit ist breit und umfasst auch das Investmentbanking; ebenso ist das Tätigkeitsgebiet global ausgerichtet. Beide Banken sind Aktiengesellschaf- ten.50
- Kantonalbanken
Es gibt in der Schweiz insgesamt 24 Kantonalbanken. Ein Schwerpunkt der Ge- schäftstätigkeit liegt im Spar- und Hypothekargeschäft. Das geographische Tä- tigkeitsgebiet beschränkt sich in der Regel auf den entsprechenden Kanton. Eine Besonderheit der Kantonalbanken besteht darin, dass sie über eine uneinge- schränkte Staatsgarantie verfügen.51 Die Rechtsform der meisten Kantonalban- ken ist die einer öffentlich-rechtlichen Anstalt mit eigener Rechtspersönlich- keit.52
- Regionalbanken und Sparkassen
Regionalbanken und Sparkassen haben den Schwerpunkt ihrer Geschäftstätig- keit im klassischen Zinsgeschäft (Hypothekar- und Unternehmenskredite sowie Kundeneinlagen). Ihre Ausrichtung ist regional. Die meisten Banken der Gruppe sind privatrechtliche Aktiengesellschaften, wenngleich auch Genossenschaften und weitere Rechtsformen zu finden sind.53 Die Bankengruppe umfasst 66 Ban- ken.54
- Raiffeisenbanken
Bei den Raiffeisenbanken steht ebenfalls das klassische Zinsgeschäft im Mittel- punkt. Während die einzelnen Raiffeisenbanken regional verankert sind, ist die Raiffeisengruppe landesweit vertreten. Ihre Rechtsform ist die Genossenschaft. Eine wichtige Stellung hat der Dachverband Raiffeisen Schweiz inne, da er stra- tegische und operative Aufgaben übernimmt und Haftungsträger für die einzel- nen Raiffeisenbanken (insgesamt 328) ist. Raiffeisen Schweiz garantiert also die Verbindlichkeiten der Raiffeisenbanken.55
- Privatbankiers
Bei den Privatbanken handelt es sich meist um Vermögensverwaltungen, die national und international agieren. Die Rechtsformen sind Einzelfirma sowie Kollektiv- und Kommanditgesellschaft.56
- Börsenbanken
Auch die Börsenbanken sind schwerpunktmäßig im Vermögensverwaltungsgeschäft tätig. Sie sind als privatrechtliche Aktiengesellschaften organisiert.57
- Auslandsbanken
Die Auslandsbanken umfassen die Filialen ausländischer Banken, die insbesondere im Investmentbanking tätig sind, und die ausländisch beherrschten Banken, deren Geschäftstätigkeit sich auf mehrere Gebiete erstreckt. Während die ausländisch beherrschten Banken größtenteils als Aktiengesellschaften agieren, haben Filialen ausländischer Banken keine eigene Rechtspersönlichkeit, sondern sind der jeweiligen Muttergesellschaft unterstellt.58
- Weitere Banken

Weitere Banken sind beispielsweise die Migros Bank und die Bank Coop. Einen Spezialfall stellt die PostFinance dar, da sie erst im Laufe des Jahres 2013 eine Banklizenz erhalten wird.59 Zuvor war sie vor allem im Zahlungsverkehr tätig, Finanzdienstleistungen wurden über Kooperationen mit Banken vertrieben.

Deutlich wird, wie breit gefächert das Bankenwesen in der Schweiz ist. Aufgrund der Komplexität, der internationalen Ausrichtung sowie der Größe und den daraus jeweils resultierenden Schwierigkeiten in Bezug auf Sanierbarkeit bzw. Abwicklungsfähigkeit dürften jedoch besonders die beiden Großbanken von Interesse sein.

2.6 Bankkrisen in der Schweiz

2.6.1 Regionalbankenkrise

In den 1990ern Jahren erlebte die Schweiz infolge einer Abschwächung des Immobilienmarktes eine Bankenkrise. Der Krise ging ein Immobilienboom voraus: Im Zeitraum von 1980 - 1990 verdoppelten sich die Immobilienpreise in der Schweiz und das Hypothekargeschäft der Banken wurde stark ausgeweitet. Der dann einsetzende Einbruch der Immobilienpreise Anfang der 1990er Jahre, einhergehend mit einer Abschwächung der gesamten Wirtschaft, führte zu erheblichen Verlusten.60 Insgesamt mussten Schweizer Banken etwa 42 Mrd. CHF abschreiben.61

Ein Opfer der Regionalbankenkrise war die Spar- und Leihkasse Thun (SLT), die am 03.10.1991 für zwei Woche geschlossen wurde, um nach Lösungen (etwa einer Übernahme) zu suchen - jedoch ohne Erfolg.62 Entsprechend wurde dem Institut die Bewilligung entzogen, was die Liquidation zur Folge hatte. Während die SLT liquidiert wurde, wurden darauffolgende Fälle von ähnlichem Ausmaß durch Übernahmen gerettet.63 Die Liquidation der SLT jedoch hatte weitreichende Konsequenzen, insbesondere für die Gruppe der Regionalbanken. Im Übrigen erwies sich die Liquidation als komplexes und langwieriges Verfahren und dauerte nahezu 15 Jahre.64

Eine Folge der Regionalbankenkrise war, dass sich die Anzahl der Banken in der Schweiz zwischen 1990 und 1995 von 625 auf 413 reduzierte. Besonders betroffen wa- ren die Regionalbanken, deren Anzahl sich innerhalb von zehn Jahren halbierte.65

2.6.2 Finanzkrise

Auslöser der Finanzkrise, die 2007 begann, war der Einbruch des US- Hypothekenmarktes. Das globale Finanzsystem war in der Folge nicht in der Lage, die entstandenen Verluste aus den Verwerfungen am Hypothekenmarkt zu verkraften. Dies führte dazu, dass weltweit erhebliche Interventionen von Seiten der Staaten und der Notenbanken nötig waren, um die Funktionsfähigkeit des Finanzsystems zu erhalten.66 Den Höhepunkt der Krise markierte dann die Insolvenz von Lehman Brothers im Herbst 2008.

Auch die Schweiz wurde von der Finanzkrise stark in Mitleidenschaft gezogen. Die Abschreibungen des Finanzplatzes Schweiz betrugen zwischen 2007 und Anfang 2009 insgesamt 75 Mrd. USD, was etwa 17,9% des Schweizer BIP von 2007 entspricht. Ver- gleicht man dies mit den USA (Abschreibungen in Höhe von 5,4% des BIP) oder Deutschland (2,3% des BIP), wird deutlich, wie sehr der Finanzplatz Schweiz betroffen war.67 Die Finanzmarktkrise führte ferner dazu, dass die besonders von der Krise be- troffene UBS durch ein Rettungspaket im Oktober 2008 vom Staat gestützt wurde. Hier- für wurde eine Zweckgesellschaft gegründet, der sogenannte StabFund, in den die Äschlechten“ und illiquiden Vermögenswerte ausgelagert wurden.68

2.7 Zwischenfazit

Es bleibt als Zwischenergebnis festzuhalten, dass Banken durch ihre Funktionen eine exponierte Stellung innerhalb einer Volkswirtschaft innehaben. Aufgrund der Größe und Bedeutung des Schweizer Bankensektors trifft dies für die Schweiz in besonderem Maße zu. Gleichzeitig sind Banken - bedingt durch Geschäftsmodell und große Abhän- gigkeit vom Vertrauen der Einleger - anfällig für Schieflagen. Die negativen Externali- täten, die durch Bankenkrisen entstehen, sowie das besondere Schutzbedürfnis der Ein- leger begründen daher die Notwendigkeit der Regulierung. Besondere Bedeutung kommt dabei der Regulierung von systemrelevanten Instituten zu. Neben präventiven Maßnahmen ist es das Ziel, Möglichkeiten zu schaffen, die künftig die Sanierung bzw. geordnete Abwicklung eines SIFIs ermöglichen.

3 Systemrelevante Finanzinstitute

Um die speziellen Regelungen und Maßnahmen hinsichtlich Sanierung und Abwicklung für SIFIs einordnen zu können, ist zunächst ein genaueres Verständnis für systemrelevante Institute und deren Identifikation nötig. Die Frage nach der Systemrelevanz ist durch die jüngst erlebte - und immer noch andauernde - Finanzkrise Gegenstand politischer und wirtschaftlicher Diskussion. Die Wissenschaft beschäftigt sich jedoch schon längere Zeit mit der TBTF-Problematik und dem systemischen Risiko.69

3.1 Definition von Systemrelevanz

Es gibt eine Vielzahl von Definitionen für systemrelevante Finanzinstitute. Allgemein wird unter einem SIFI ein Institut verstanden, dessen Zusammenbruch erhebliche Kon- sequenzen für das Finanzsystem und die Volkswirtschaft nach sich zöge.70 Für die Iden- tifizierung wird dabei ein Ansatz verfolgt, der die möglichen Folgen eines Ausfalls auf das System betrachtet.71 Ferner muss für die Definition von Systemrelevanz das Refe- renzsystem berücksichtigt werden. Weisstroffer (2012) nennt das Beispiel der japani- schen Postbank, die, obgleich es sich um eines der größten Finanzinstitute der Welt handelt, ihre Geschäftstätigkeit auf Japan beschränkt. Die japanische Postbank wäre also auf globaler Ebene kein SIFI, auf nationaler Ebene würde sie hingegen als SIFI klassifiziert werden.72

3.2 Konsequenzen von TBTF für die Volkswirtschaft

Systemrelevante Banken besaßen bisher eine faktische Staatsgarantie.73 Im Notfall sprang der Staat als Retter ein. Dies wurde auch von den Markteilnehmern so antizi- piert. In der Konsequenz wurde ein zentraler Aspekt der freien Marktwirtschaft außer Kraft gesetzt: Ein SIFI kann nicht einfach aus dem Markt ausscheiden. Dieser Schutz stellt eine Begünstigung für die Eigner und Gläubiger des betroffenen Institutes dar, ebenso profitieren das Management und die Mitarbeiter von der impliziten Rettungszu- sage.74

Auch die Finanzierung vergünstigt sich durch einen niedrigeren Risikoaufschlag. Ueda und Weder di Mauro (2012) schätzen beispielsweise den Refinanzierungsvorteil von SIFIs in 2009 auf 80 bp.75 Es ist jedoch zu bedenken, dass der Refinanzierungsvorteil erst recht für Institute gilt, die eine explizite Staatsgarantie besitzen (zum Beispiel die Mehrzahl der Kantonalbanken in der Schweiz).76 Ratingagenturen berücksichtigen die Staatsgarantien ebenfalls, indem sie zwischen einem stand-alone Rating und einem Ra- ting, das explizite und implizite Garantien berücksichtigt, unterscheiden.77

Oben genannte Gründe führen zu Wettbewerbsvorteilen für SIFIs und bieten für die Institute den Anreiz, ihre TBTF-Stellung beizubehalten. Es liegt auf der Hand, dass sich aus jeder Form der Staatsgarantie Fehlanreize in Form einer erhöhten Risikobereitschaft ergeben können (moral hazard).78

Auf der anderen Seite muss der Nutzen von TBTF-Banken den Risiken gegenüberge- stellt werden. Boyd und Heitz (2012) zeigen jedoch in ihrer Studie, dass die Kosten für die Volkswirtschaft, die mit einem steigenden systemischen Risiko einhergehen, nicht durch die Vorteile (wie Economies of Scale von Banken entsprechender Größe) kom- pensiert werden können.79 Außerdem haben TBTF-Banken gegenüber kleineren Banken den Vorteil der Diversifikation. Allerdings zeigt eine Untersuchung von Demsetz und Strathan (1995), dass große Banken in den USA zwar durchaus eine bessere Diversifi- kation aufwiesen, was jedoch das Gesamtrisiko nicht verringerte, da im Gegenzug mehr Derivate eingesetzt und größere Portfolios an Gewerbekrediten gehalten wurden.80

Es gilt also zu konstatieren, dass durch TBTF-Institute negative Externalitäten entstehen, die nicht entsprechend durch die Banken abgegolten werden.81 Dies begründet die zusätzlichen Anforderungen, die SIFIs durch die Regulierung auferlegt werden.

3.3 Ansätze zur Identifizierung der Systemrelevanz

Um die spezifischen Anforderungen hinsichtlich der Regulierung von SIFIs zu ermöglichen, muss jedoch zunächst festgelegt werden, welche Institute als systemrelevant zu klassifizieren sind und anhand welcher Kriterien diese Auswahl getroffen wird.

Hierfür gibt es in der wissenschaftlichen Diskussion eine Vielzahl von modellbasierten Ansätzen, die die systemische Relevanz eines Institutes anhand von Marktpreisen be- stimmen.82 In der Praxis hingegen bedient sich die Regulierung des - deutlich leichter umsetzbaren - Ansatzes der indikatorbasierten Messung, der auf hauptsächlich auf Bi- lanzzahlen basiert.83 Die vorliegende Arbeit beschränkt sich im Weiteren ebenfalls auf diesen Ansatz.

Zunächst sollen die Faktoren betrachtet werden, die von dem Basler Ausschuss zur Identifizierung von global bedeutenden Banken (global systemically important banks, G-SIBs) angewandt werden. Die Beurteilung basiert auf den Folgen, die durch den Aus- fall einer Bank für das globale Finanzsystem und die Realwirtschaft entstehen.84 Heran- gezogen werden dabei fünf Faktoren: Größe, Verflechtung, Ersetzbarkeit, Komplexität sowie grenzüberschreitende Aktivitäten. Diese fünf Faktoren werden gleich gewichtet. Für die Faktoren werden dann jeweils ein oder mehrere Einzelindikatoren betrachtet, die jeweils ein Indikatorgewicht besitzen (z. B. das Gesamtengagement85 für den Faktor der Größe oder die grenzüberschreitenden Forderungen und Verbindlichkeiten für den Fak- tor der grenzüberschreitenden Aktivitäten).86 Für jede Bank wird pro Einzelindikator ein Score-Wert berechnet, der sich aus der Division des jeweiligen Indikatorwertes durch die Summe der Indikatorwerte aller Banken der Stichprobe ergibt. Die einzelnen Scores werden dann gemäß Indikatorgewicht gewichtet und anschließend addiert.87 Dieser in- dikatorbasierte Ansatz kann durch eine aufsichtsrechtliche Beurteilung erweitert wer- den, wobei in einzelnen Fällen der Score angepasst werden kann. Ebenfalls können bei der aufsichtsrechtlichen Beurteilung auch qualitative Aspekte berücksichtigt werden, die sich nicht für einen Indikator quantifizieren lassen.88 Insgesamt gelten derzeit, ge- mäß FSB, weltweit 28 Institute als G-SIBs.89

Im November 2011 wurden das FSB und der Basler Ausschuss beim G20-Gipfeltreffen dazu aufgefordert, auch für national bedeutende Banken (domestic systemically im- portant banks, D-SIBs) eine Regelung auszuarbeiten. Die Unterschiede zu den G-SIBs seien im Folgenden kurz skizziert. Auch hier werden zunächst die Faktoren Größe, Ver- flechtung, Ersetzbarkeit und Komplexität herangezogen. Weniger bedeutend ist bei der Betrachtung der nationalen Systemrelevanz naturgemäß der Faktor der grenzüberschrei- tenden Aktivitäten.90 Generell wird den nationalen Regulierungsbehörden ein gewisser Ermessenspielraum eingeräumt, um die strukturellen Merkmale des jeweiligen Landes berücksichtigen zu können.91 Des Weiteren können auch landesspezifische Faktoren hinzugenommen werden, wie etwa das Verhältnis von Größe einer Bank zum BIP des Landes. So kann zum Beispiel eine Bank in einem Land aufgrund des Verhältnisses zum BIP als D-SIB eingestuft werden, während die gleiche Bank in einem anderen Land kein D-SIB darstellt.92 Ein zentraler Unterschied zu den G-SIBs liegt im Bezugs- system; während für die G-SIBs-Rahmenregelung die globale Finanzwirtschaft und Realwirtschaft als Bezugsystem verwendet wird, ist das Bezugssystem für die D-SIBs die jeweilige nationale Finanz- und Realwirtschaft.93

3.4 Kritik an der der Identifikation von systemrelevanten Instituten

Die Identifikation von SIFIs ist dennoch keinesfalls eindeutig und wird durch subjektive Faktoren wie die Auswahl der Indikatoren beeinflusst. Daher gibt es durchaus auch kri- tische Stimmen. Moniert wird beispielsweise die starke Konzentration auf den Faktor der Größe zur Identifizierung der Systemrelevanz; so könne ein Netz aus diversen klei- nen Bankinstituten ebenfalls ein hohes Risiko für das System bedeuten, auch wenn die einzelnen Institute für sich die Kriterien für die Systemrelevanz nicht erfüllen.94 Histo- risch ließe sich dies etwa an der ÄSavings and Loans“- Krise in den USA aufzeigen, als die Korrelation der Exposures einer Vielzahl von kleiner Banken für das Finanzsystem eine erhebliche Bedrohung darstellte.95 Ferner könnte sich die Restrukturierung vieler kleinerer Banken im Falle einer Krise im Vergleich zu einer Restrukturierung von we- nigen großen Banken als wesentlich komplexer und aufwändiger herausstellen, woraus sich besondere Aufgaben für das Krisenmanagement ergeben würden.96

Möglicherweise orientiert sich eine Regulierung, die zu einseitig die Größe eines Institutes als Maßstab nimmt, zu sehr an den Erfahrungen aus der aktuellen Finanzmarktkrise. Eine neue Krise kann jedoch völlig anders aussehen. Es stellt sich daher die Frage, ob möglicherweise weitere, also auch kleinere Institute hinsichtlich des Aspekts der Systemrelevanz einer genaueren Prüfung unterzogen werden müssten.

Fragwürdig ist außerdem, ob im Krisenfall überhaupt eine genaue Trennung zwischen systemrelevanten und nicht systemrelevanten Instituten erfolgen kann. Wenn nicht, würde das Konzept der Systemrelevanz in gewisser Weise ein ÄSchönwettermodell“ darstellen und in schwierigen Marktphasen nicht mehr funktionieren. Auch hierfür kön- nen historische Fälle herangezogen werden; so wurden in Deutschland beispielsweise recht kleine Institute - wie etwa die IKB oder die Aareal Bank - gerettet, obwohl sie in einem normalen Umfeld nicht als systemrelevant gegolten hätten. Das zeigt, dass im Krisenfall deutlich mehr Institute als systemrelevant verstanden werden, da bereits die Insolvenz eines recht kleinen Institutes in einer angespannten Lage zu erheblichen Ver- werfungen führen kann. Dies könnte - überspitzt formuliert - im Extremfall sogar so weit gehen, dass nahezu jedes Institut des Finanzsektors systemrelevant ist.97

Die SIFI-Klassifizierung könnte darüber hinaus auch zu Nebenwirkungen führen und als eine Art ÄQualitätssiegel“ verstanden werden, da SIFIs einer strengeren Überwachung unterliegen. Einleger könnten daher geneigt sein, ihr Geld eher einem SIFI anzuvertrauen. In der Konsequenz würde das eine Erleichterung für die Refinanzierung und Vorteile gegenüber nicht systemrelevanten Instituten bedeuten und somit die eigentlichen Bestrebungen konterkarieren.98

3.5 SIFIs in der Schweiz

Nachfolgend soll die Situation für die Schweiz betrachtet werden. Die für die Schweiz verwendeten Kriterien basieren auf den Empfehlungen der TBTFExpertenkommission.99 Die Definition für eine systemrelevanten Bank wurde im Bankengesetz (Artikel 7) festgelegt: „Systemrelevante Banken sind Banken, Finanzgruppen und bankdominierte Finanzkonglomerate, deren Ausfall die Schweizer Volkswirtschaft und das schweizerische Finanzsystem erheblich schädigen würde“.100

Anschließend werden in Artikel 8 des Bankengesetzes die Faktoren (Größe, Vernetzung, Substituierbarkeit) und die folgenden konkret angewandten Kriterien für die Festlegung von systemrelevanten Banken aufgeführt:101

1) Marktanteil an systemrelevanten Funktionen
2) Betrag der gesicherten Einlagen, der den Maximalbetrag von 6 Mrd. CHF über- schreitet
3) Verhältnis zwischen Bilanzsumme der Bank und dem jährlichen Bruttoinlands- produkt der Schweiz
4) Risikoprofil der Bank, das sich anhand von Geschäftsmodell, Bilanzstruktur, Qualität der Aktiven, Liquidität und Verschuldungsgrad bestimmt

Unter systemrelevanten Funktionen (1) werden gemäß Artikel 7 des Bankengesetzes unverzichtbare und nicht innerhalb kurzer Frist substituierbare Funktionen wie der Zah- lungsverkehr und das inländische Kredit- und Einlagengeschäft verstanden.102 Für die Schweiz spielt der Aspekt des Verhältnisses zwischen Bilanzsumme der Bank und BIP (3) eine besondere Rolle.

[...]


1 In der Arbeit werden die Begriffe ÄBank“ und ÄKreditinstitut“ bzw. ÄInstitut“ synonym verwendet.

2 Im Zusammenhang mit der TBTF-Problematik taucht auch das Schlagwort Ätoo interconnected to fail“ auf; neben der Größe wurde auch die Vernetzung der Institute als Grund angeführt, warum diese nicht einfach aus dem Markt ausscheiden können, ohne dabei massive Marktstörung herbeizuführen.

3 Die gesamten Aktiven des Banksektors der Schweiz sind etwa siebenmal so hoch wie das BIP. Bereits die Aktiven der beiden Großbanken entsprechen etwa dem Vierfachen des BIP (Bericht zur Finanz- stabilität 2011).

4 Vgl. Expertenkommission (2010), S. 13.

5 Vgl. French et al. (2010).

6 Siehe Zürcher (2010), Birchler (2010) und Kunz (2010).

7 Eine revidierte Fassung wurde im Juni 2011 veröffentlicht.

8 Der Bundesrat hat die Änderung des Bankengesetzes zur Regelung der TBTF-Problematik auf den 01.03.2012 in Kraft gesetzt. Im September 2012 wurden zudem die Anpassungen der Verordnungen (Bankenverordnung und Eigenmittelverordnung) verabschiedet.

9 Unter der Abwicklung (resolution) einer Bank wird in diesem Kontext die Restrukturierung mit der Zielsetzung, systemrelevante Funktionen des Institutes aufrecht zu erhalten, verstanden. Die ÄLebens- fähigkeit“ (viability) des Institutes wird vollständig oder zumindest teilweise wiederhergestellt. Dem- gegenüber steht die (ungeordnete) Abwicklung und Liquidation, die dem üblichen Verständnis eines Insolvenzverfahrens entspricht. Ferner kann bei der geordneten Abwicklung dabei noch eine Differen- zierung zwischen der (eigentlichen) geordneten Abwicklung und der Sanierung vorgenommen wer- den. Der Übergang ist dabei jedoch fließend, was sich dahingehend äußert, dass die EU-Kommission beispielsweise sämtliche Instrumente als Abwicklungsinstrumente bezeichnet, während diese in der BIV-FINMA teilweise der Sanierung zugewiesen werden. Für die Arbeit sollen unter Sanierung jegli- che Maßnahmen verstanden werden, die eine Weiterführung der ursprünglichen Bank bezwecken. Un- ter einer Abwicklung werden hingegen Maßnahmen verstanden, die eine Weiterführung der systemre- levanten Funktionen ermöglichen, obwohl sie nicht mehr von der ursprünglichen Bank ausgeübt wer- den.

10 Unter Bail-out soll im Folgenden grundsätzlich eine staatliche Rettung verstanden werden. Denkbar wäre ansonsten auch ein Bail-out durch die Privatwirtschaft. Die Implementation eines Bankenrettungsfonds und dessen Einsatz wäre ein Beispiel hierfür.

11 Die neue Bankeninsolvenzverordnung-FINMA (BIV-FINMA) wurde am 01.11.2012 in Kraft gesetzt.

12 Der EU-Richtlinien-Entwurf wurde am 06.06.2012 vorgelegt.

13 Vgl. Schildknecht (2012), S. 4.

14 Siehe z. B. Lanz (2012).

15 Vgl. Schiltknecht 2012, S. 3.

16 Vgl. Weistroffer (2011), S. 6-7.

17 Vgl. Kornmeier (2007), S. 9.

18 Vgl. Kornmeier (2007), S. 106.

19 Vgl. Nienhüser/Magnus (2003), S. 26.

20 Eigene Darstellung.

21 Daneben können noch die räumliche Markttransformation und die Informationstransformation ge- nannt werden. Unter der räumlichen Markttransformation versteht man den Ausgleich des Geldange- bots und der Geldnachfrage zwischen verschiedenen Regionen oder Ländern. Die Informationstrans- formation bezeichnet die Leistung der Bank durch zur Bereitstellung von Informationen, wodurch ei- ne Suche nach geeigneten Marktpartnern entfällt. Transaktionskosten können so reduziert werden.

22 Vgl. Grill/Percynski (2008), S. 13.

23 Ebenda, S. 13.

24 Ebenda, S. 13.

25 Laeven/Valencia (2008) verstehen unter einer systemischen Bankkrise eine Krise, in der das entspre- chende Land eine Reihe von Ausfällen im Bankensektor und der allgemeinen Privatwirtschaft, mit den zu erwartenden Begleiterscheinungen (schlechte Kapitalausstattung der Banken, hohe Anzahl not- leidender Kredite, tiefe Aktienkurse), erleidet. Im Kontext der Arbeit kann sich eine Bankenkrise auch auf ein einzelnes Institut beziehen; da es sich gemäß Thema jedoch um systemisch relevante Institute handelt, dürfte eine solche Krise ohnehin wiederum zu einer systemischen Krise führen.

26 Siehe Laeven/Valencia (2008), S. 3.

27 Vgl. Neukomm/Büttler (1999), S. 45-47.

28 Vgl. Admati/Parker (2012), S. 15.

29 Admati et al. (2011, S. 58) fordern beispielsweise eine Eigenkapitalquote, die über 10% liegt (ohne Risikogewichtung). Sie erwähnen dabei auch die Untersuchung von Alessandri und Haldane (2009), wonach historisch eine ungewichtete Kapitalquote von 20-30% nicht undenkbar sei.

30 Vgl. Attinger (2011), S. 8.

31 Gordon/Muller (2010) sprechen in diesem Zusammenhang von einem prisonor’s dilemma. Für den Einleger ist es in jedem Fall sinnvoll in so einer Situation sofort zu reagieren und rechtzeitig die Ein- lagen abzuziehen.

32 Vgl. French et al. (2010), S. 25.

33 Vgl. Diamond/Dybvig (1983), S. 402.

34 Vgl. French et al. (2010), S. 23.

35 Eine Verschärfung kann hierbei auch die Mark-to-Market Bewertung herbeiführen. Vgl. Kenadjian (2012), S. 4.

36 Vgl. Dombret (2012), S. 28.

37 Vgl. Ayotte/Skeel (2010), S. 472.

38 Vgl. Fujii/Kawei (2010), S. 17.

39 Siehe beispielsweise Laeven/Valencia (2008)

40 Vgl. Schäfer/Rolker (2011), S. 5.

41 Ebenda, S. 6.

42 Ebenda, S. 7 und Dombret (2011), S. 617-618.

43 Vgl. Schäfer, Rolker (2011), S. 7.

44 Vgl. Ötker-Robe et al. (2011), S. 2.

45 In der Praxis wird eine Kombination beider Ansätze verfolgt. Beispielsweise werden von der FINMA in der Schweiz die Maßnahmen zu Kapital und Liquidität als präventive Maßnahmen genannt, wäh- rend Maßnahmen zur Organisation und Restrukturierung/Liquidierung als reaktive Maßnahmen ver- standen werden (Siehe FINMA (2011), S. 7). Der Nachweis der Abwicklungsfähigkeit bringt in der Folge auch Vergünstigungen bei den Eigenkapitalanforderungen (Art. 22a ERV).

46 Vgl. Schweizerische Bankiervereinigung (2012). Die Zahlen beziehen sich auf den Finanzsektor und beziehen den Versicherungssektor mit ein. Wird lediglich der Banksektor betrachtet, beträgt der Anteil am BIP 6,3% und die Anzahl der Beschäftigten ca. 143 000. Werden hingegen auch die Beschäftigten der Schweizer Banken im Ausland betrachtet, erhöht sich die Anzahl für den Finanzsektor auf ca. 376 000 (Bankensektor: ca. 250 000).

47 Eine Studie von BAK Basel (2011) im Auftrag der Schweizerischen Bankiervereinigung und economiesuisse zeigt zudem, dass die Wertschöpfung und die Beschäftigung unter der Berücksichtigung von indirekten Effekte (etwa der Nachfrage durch den Finanzsektor in Vorleistungs-Branchen) und direkt induzierten (beispielsweise Konsumausgaben resultierend aus Einkommen im Finanzsektor) nochmals deutlich höher liegt. Demzufolge liegt die ergänzte Wertschöpfung für das Jahr 2009 bei 18% im Vergleich zu 12% bei bloßer Betrachtung der direkten Effekte.

48 Siehe Schweizerische Bankiervereinigung (2012), S. 3.

49 Eigene Darstellung, Stand 2011. Daten: SNB.

50 Vgl. Schweizerische Nationalbank (2012), S. 20.

51 Ausnahmen: Banque Cantonale Vaudoise (keine Staatsgarantie), Berner Kantonalbank (stufenweise Abschaffung der Staatsgarantie), Banque de Cantonale de Geneve (beschränkte Staatsgarantie).

52 Vgl. Schweizerische Nationalbank (2012), S. 20.

53 Ebenda, S. 21.

54 Ebenda, S. 26.

55 Vgl. Schweizerische Nationalbank (2012), S. 21.

56 Ebenda, S. 23.

57 Ebenda, S. 22.

58 Ebenda, S. 22-23.

59 Siehe Medienmitteilung der FINMA vom 07.12.2012.

60 Vgl. Ziegler (2001) und Ziegler (2004), S. 44-46.

61 Siehe Ziegler (2004), S. 47 (Table 2).

62 Vgl. Ziegler (2001). Dies obwohl das eigentliche Verlustrisiko der SLT mit 50-100 Mio. CHF recht gering war; die Kosten der Folgen der Liquidation der SLT dürften für den Schweizer Bankensektor deutlich höher gewesen sein. Siehe Hämmerli (1992).

63 Vgl. Ziegler (2001).

64 Vgl. o. V. (2006).

65 Vgl. Ziegler (2001).

66 Vgl. Dombret (2011), S. 622.

67 Vgl. Halblützel (2010), S. 27-28.

68 Detailliert wird das Rettungspaket der UBS in Kapitel 5 behandelt.

69 Siehe zum Beispiel Flannery (2000) oder Angbazo/Saunders (1997).

70 Vgl. Weistroffer (2011), S. 3.

71 Es kann jedoch auch ein alternativer Ansatz verwendet werden, der die Partizipation der Banken an einem systemischen Ereignis betrachtet. Bei diesem wird davon ausgegangen wird, dass das Finanz- system durch eine erhebliche Wirtschaftskrise erschüttert wird. Im nächsten Schritt wird analysiert, welche Finanzinstitute unter diesem Schock (z.B. Immobilienblase) besonders betroffen wären. Wür- de ein Finanzinstitut unter diesem Szenario besonders hohe Verluste in Relation zum Verlusten des gesamten Systems erleiden, so wäre dieses als systemisch relevant zu erachten. Vgl. Weistroffer (2011), S. 3.

72 Vgl. Weistroffer (2011), S. 5.

73 Für die Schweiz siehe dazu Birchler et al. (2010).

74 Vgl. Zürcher (2010), S. 13.

75 Siehe Ueda/Weder di Mauro (2012) S. 12. Ferner konnte beispielsweise durch Schwei-

khard/Tsesmelidakis (2010) festgestellt werden, dass die CDS-Preise von Banken im Vergleich zu jenen von Industrieunternehmen zu niedrig waren. Die implizite Rettungsgarantie wird im Pricing berücksichtigt. Ebenfalls konnten Völz/Wedow (2009) nachweisen, dass die Größe der Bank zu Verzerrungen der CDS Spreads führt.

76 Jedoch mussten, laut Zürcher, die Großbanken in der Schweiz - trotz expliziter Staatsgarantie der Kantonalbanken - eine niedrigere Verzinsung der Einlagen leisten. Siehe Zürcher (2010), S. 39.

77 Vgl. Dombret/Ebner (2013), S. 19.

78 Vgl. BIS (2012), S. 1. Siehe auch Dam und Koetter (2012), die in einer Untersuchung für Deutsch- land zeigen, dass die Erwartung von Staatssubventionen zu einer größeren Risikoneigung führt.

79 Siehe Boyd/Heitz (2012).

80 Siehe Demsetz/Strathan (1995).

81 Vgl. BIS (2012), S. 1.

82 Zu nennen sind hier beispielsweise Adrian und Brunnmeier (2010), deren Ansatz auf der Ermittlung eines Conditional Value at Risk (CoVaR) basiert oder Archarya et al. (2010), die hierfür den Marginal Expected Shortfall (MES) verwenden. Weitere Ansätze basieren auf dem Sharpley Wert, welcher aus der Spieltheorie stammt, oder auch auf Netzwerkmodellen. Die BIS (2011, S. 4) führt an, dass mo- dellbasierte Ansätze hinsichtlich Robustheit der Ergebnisse noch nicht zufriedenstellend sind und die Möglichkeit besteht, dass nicht alle Aspekte der Systemrelevanz Berücksichtigung finden.

83 Siehe BIS (2011), S. 4.

84 Betrachtet wird die systemweite Verlustausfallquote und nicht die Wahrscheinlichkeit des Ausfalls. Siehe BIS (2011), S. 4.

85 Die Berechnung des Gesamtengagements erfolgt analog Leverage-Ratio unter Basel III und berück- sichtigt somit auch außerbilanzielle Positionen. Kritisch ist indes, dass die Leverage-Ratio und somit auch der Indikator durch die Rechnungslegung (IFRS vs. US-GAAP) beeinflusst wird.

86 Jeder Faktor (z.B. Größe) besitzt ein Gewicht von 20%. Die Einzelindikatoren eines Faktors ergeben in der Summe also ebenfalls 20%. Die Anzahl der Einzelindikatoren eines Faktors ist unterschiedlich. Details siehe Anhang.

87 Siehe BIS (2011), S. 5.

88 Siehe ebenda, S. 13-14.

89 Siehe Liste im Anhang, FSB (2012).

90 Siehe BIS (2012), S. 7.

91 Siehe ebenda, S. 2.

92 Siehe ebenda, S. 7.

93 Siehe ebenda, S. 5.

94 Siehe Haldane (2009).

95 Vgl. Kenadjian (2012), S. 21.

96 Vgl. Weistroffer (2011), S. 12.

97 Siehe auch IMF/BIS/FSB (2009), S. 6-8.

98 Vgl. Weistroffer (2011), S. 11.

99 Vgl. Expertenkommission (2010), S. 13.

100 BankG, Art. 7, Abs. 1.

101 BankG, Art. 8, Abs. 2.

102 BankG, Art. 7, Abs. 2.

Fin de l'extrait de 116 pages

Résumé des informations

Titre
Sanierung und Abwicklung von Banken unter dem Aspekt der Systemrelevanz
Université
Zurich University of Applied Sciences  (Banking, Finance, Insurance)
Note
5.5 (Schweizer Notensystem)
Auteur
Année
2013
Pages
116
N° de catalogue
V305182
ISBN (ebook)
9783668031272
ISBN (Livre)
9783668031289
Taille d'un fichier
2692 KB
Langue
allemand
Mots clés
Basel 3, Bail-in, Bail out, CoCo-Bonds, Regulierung, Systemrelevante Banken, Sifis, Schweizer Banken, Abwicklung, Sanierung, Abwicklungsplan, Living will, Finanzkirse, Brückenbank, bridge bank, Bankeninsolvenz, Insolvenz, Bad Bank, Brückeninstiut, Bankenkrise, Contingent Convertible
Citation du texte
Johannes Höllerich (Auteur), 2013, Sanierung und Abwicklung von Banken unter dem Aspekt der Systemrelevanz, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/305182

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