Die vorliegende Seminararbeit setzt sich mit dem mitunter schwer zu durchdringenden Begriff des öffentlichen Auftraggebers i.S.d. Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen auseinander.
Somit wird hier schwerpunktmäßig auf das europäische Verständnis des in Rede stehenden Begriffs eingegangen.
Weiterhin werden dem Leser etwa die Gründe dafür aufgezeigt, warum die Definitionsansätze zwischen dem nationalen und dem europäischen Verständnis des Begriffs so weit auseinanderklaffen.
Abgerundet wird die Arbeit durch ein Eingehen auf den ebenso wichtigen Bereich des öffentlichen Auftragswesens.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Folgen der Qualifizierung eines Rechtssubjekts als öffentlicher Auftraggeber i.S.v. § 98 GWB
C. Der Begriff des öffentlichen Auftraggebers
I. Der nationale Begriff des öffentlichen Auftraggebers
II. Der Begriff des öffentlichen Auftraggebers im EU-Vergabrecht
1. Der öffentliche Auftraggeber nach § 98 Nr. 1 GWB
a) Gebietskörperschaften als öffentliche Auftraggeber
b) Sondervermögen als öffentliche Auftraggeber
2. Der öffentliche Auftraggeber nach § 98 Nr. 2 GWB
a) Konkurrenz zum nationalen Begriffsverständnis des öffentlichen Auftraggebers
b) Tatbestandsmerkmale
aa) Juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts
bb) Wahrnehmung einer im Allgemeininteresse liegenden Aufgabe
cc) Nichtgewerblichkeit
dd) Das Kriterium der Finanzierung durch öffentliche Stellen
ee) Leitungsaufsicht
ff) Stellung von Mitgliedern von Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorganen
c) Beispiele
3. Der öffentliche Auftraggeber nach § 98 Nr. 3 GWB
4. Der öffentliche Auftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB
5. Der öffentliche Auftraggeber nach § 98 Nr. 5 GWB
6. Der öffentliche Auftraggeber nach § 98 Nr. 6 GWB
II. Geltungsbereich des Begriffs öffentlicher Auftraggeber
D. Öffentliche Aufträge, ein Überblick
E. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die rechtliche Qualifizierung von Rechtssubjekten als öffentliche Auftraggeber nach § 98 GWB. Das primäre Ziel ist es, die weite europarechtliche Auslegung des Begriffs zu analysieren und aufzuzeigen, welche Konsequenzen diese Qualifizierung für die Pflicht zur Durchführung transparenter Vergabeverfahren hat, um Korruption im öffentlichen Auftragswesen vorzubeugen.
- Rechtliche Definitionen und Abgrenzung zwischen nationalem und europarechtlichem Begriffsverständnis.
- Analyse der verschiedenen Tatbestandsmerkmale bei funktionalen öffentlichen Auftraggebern.
- Die Rolle von Gebietskörperschaften, Verbänden und Sektorenauftraggebern.
- Konsequenzen der Zuordnung zum öffentlichen Auftraggeber für die Beschaffungspraxis.
Auszug aus dem Buch
b) Tatbestandsmerkmale
Hinsichtlich der Tatbestandsmerkmale aus § 98 Nr. 2 GWB ergibt sich Definitions- und Diskussionsbedarf für eine Vielzahl von Kriterien. Betrachtet man die Definition genauer, erkennt man zwei Anforderungsbereiche, in welchen Tatbestandsmerkmale erfüllt sein müssen, damit von einem öffentlichen Auftraggeber im Sinne von § 98 Nr. 2 die Rede sein kann.
Einerseits wird das Handeln einer juristischen Person des öffentlichen bzw. privaten Rechts im Allgemeininteresse und auf nichtgewerbliche Art und Weise gefordert. Andererseits kommt es zusätzlich darauf an, ob Stellen aus § 98 Nr.1 oder 3 GWB entweder die überwiegende Finanzierung der juristischen Person übernehmen, die Aufsicht über die Leitung ausüben bzw. mehr als fünfzig Prozent der Mitglieder des Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgans stellen.
Die Finanzierung oder Stellung von Mitgliedern in Aufsichts- oder Führungsorganen kann auch durch eine Stelle nach § 98 Nr. 2 S. 1 GWB geschehen.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Relevanz des Vergaberechts ein, motiviert durch Korruptionsproblematiken und die Notwendigkeit, Wettbewerb im öffentlichen Beschaffungswesen zu sichern.
B. Folgen der Qualifizierung eines Rechtssubjekts als öffentlicher Auftraggeber i.S.v. § 98 GWB: Dieses Kapitel erläutert, warum die Eigenschaft als öffentlicher Auftraggeber zur Unterwerfung unter das Vergabeverfahren und damit zu erhöhter bürokratischer Sorgfalt zwingt.
C. Der Begriff des öffentlichen Auftraggebers: Der Hauptteil analysiert detailliert die verschiedenen Gruppen öffentlicher Auftraggeber, angefangen bei klassischen Gebietskörperschaften bis hin zu funktionalen Auftraggebern und privaten Akteuren in speziellen Sektoren.
D. Öffentliche Aufträge, ein Überblick: Dieser Abschnitt bietet einen kurzen Abriss über das breite Spektrum der Auftragsarten, das von einfachen Lieferleistungen bis hin zu komplexen Großprojekten der Verteidigung reicht.
E. Fazit: Die Schlussbetrachtung fasst die Entwicklung des Begriffs zusammen und kritisiert bzw. bewertet die Effektivität des Vergaberechts bei der Sicherung des europäischen Wettbewerbs.
Schlüsselwörter
Öffentlicher Auftraggeber, GWB, Vergaberecht, Transparenz, Beschaffungsvorgang, EU-Vergaberecht, Tatbestandsmerkmale, Allgemeininteresse, Nichtgewerblichkeit, Leitungsaufsicht, Sektorenauftraggeber, Baukonzession, Korruptionsprävention, Wettbewerb, juristische Person.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die rechtliche Definition und Einordnung von öffentlichen Auftraggebern nach § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?
Themen sind die Abgrenzung zwischen nationalen und europäischen Begriffsverständnissen, die verschiedenen Kategorien von Auftraggebern und die Voraussetzungen für deren Einstufung.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, die Tragweite der Qualifizierung eines Rechtssubjekts als öffentlicher Auftraggeber zu erläutern und die Kriterien für eine solche Zuordnung transparent zu machen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die juristische Auslegung von Gesetzen unter Einbeziehung von Rechtsprechung des EuGH und maßgeblicher Fachliteratur.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der sechs verschiedenen Tatbestandsansätze für öffentliche Auftraggeber gemäß § 98 GWB, ergänzt durch Beispiele aus der Praxis.
Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit charakterisieren?
Die zentralen Begriffe sind Vergaberecht, öffentlicher Auftraggeber, Transparenz, Wettbewerb und europarechtliche Auslegung.
Warum spielt das EU-Recht eine so entscheidende Rolle für den Auftraggeberbegriff?
Das EU-Recht erzwingt eine funktionale und weite Auslegung des Begriffs, um zu verhindern, dass Staaten sich durch Auslagerung an private Rechtssubjekte der Vergabepflicht entziehen.
Welche Rolle spielen "Sektorenauftraggeber" in der Arbeit?
Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB (z.B. in der Energie- oder Verkehrsversorgung) stellen eine spezielle Kategorie dar, für die aufgrund ihrer behördlichen Rechte oder staatlicher Einflüsse besondere Vergabevorschriften gelten.
Was ist der Zweck der "Infizierungstheorie" bei der Wahrnehmung von Aufgaben im Allgemeininteresse?
Die Theorie besagt, dass bereits die nichtgewerbliche Wahrnehmung einer Aufgabe im Allgemeininteresse ausreicht, um das gesamte Rechtssubjekt als öffentlichen Auftraggeber zu qualifizieren, unabhängig von anderen gewerblichen Aktivitäten.
Wird im Fazit eine abschließende Bewertung der heutigen Vergabepraxis vorgenommen?
Ja, der Autor hinterfragt, ob das Ziel des europäischen Wettbewerbs effektiv erreicht wird und plädiert für eine zukünftige Weiterentwicklung der Vergabegrundsätze durch Rechtsprechung und Auftraggeber selbst.
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- Christopher Klüss (Author), 2015, Die öffentlichen Auftraggeber nach § 98 GWB, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/305361