Gibt es den idealtypischen Wohlfahrtsstaat? Ein Vergleich verschiedener Sozialstaatsmodelle


Trabajo Escrito, 2014

15 Páginas, Calificación: 1,7


Extracto


Inhalt

1. Einleitung

2. Wohlfahrtsstaat - Versuch einer Definition

3. Die vergleichende Sozialforschung

4. Typisierung von Wohlfahrtsstaaten nach Esping-Andersen
4.1 Der liberale Sozialstaatstyp
4.2 Der konservative / korporatistische Sozialstaatstyp
4.3 Der sozialdemokratische Sozialstaatstyp

5. Weitere Sozialstaatstypen-Ergänzung von Wohlfahrtsstaat-Typen
5.1 Der postsozialistische Sozialstaatstyp
5.2 Der radikale Sozialstaatstyp

6. Schweden - ein sozialdemokratischer Sozialstaatstyp
6.1 Skizzierte Historie
6.2 Politische Typisierung/Charakterisierung
6.3 Einzelversicherungen

7. Fazit

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Auf der Internetseite der Bundeszentrale für politische Bildung ist zu lesen, dass jeder moderne Nationalstaat Sozialpolitik betreibt. (vgl. BPB 2010, o.A.).

Weiterhin wird der Sozialstaat/Wohlfahrtsstaat als Strukturelement der Demokratie gesehen.

Die EU hat mittlerweile 28 Mitgliedsstaaten, jedoch geht man fehl in der Annahme, dass Sozialpolitik in diesem Zusammenhang auch einheitlich betrieben wird. In der Chronologie stellt man fest, dass eher wirtschaftliche Aspekte im Vordergrund stehen, soziale Ansprüche übergreifend werden kaum beachtet. Schmid ist insgesamt der Auffassung, dass nach wie vor noch ein sozialpolitisches Defizit besteht (vgl. Schmid, 2010, S. 75)

In der Ausarbeitung möchte ich mich mit der Frage beschäftigen, ob es den Idealtyp eines Wohlfahrtsstaates gibt. Sozialstaatliches Agieren geschieht innerhalb der Nationen, in denen aber unterschiedliche Typen existieren. Als Instrument soll die vergleichende Sozialstaatsforschung dienen, auch die Typisierung nach Esping-Andersen, auch Systeme, die außerhalb davon liegen werden kurz skizziert. Fokussiert werden soll dann der Staat Schweden als sozialdemokratisches System. Abschließend soll wieder der Transf er geschaffen werden zur anfänglichen Fragestellung.

2. Wohlfahrtsstaat - Versuch einer Definition

Ein Staat, der durch weitreichende Vorsorgeeinrichtungen (beispielsweise gesetzliche Krankenversicherung, Arbeitslosen- und Rentenversicherung) einhergehend mit politischen Maßnahmen (z.B. Förderung des Staates von Ausbildung und Umschulung), eine staatliche Förderung der Vermögensbildung sowie soziale Steuervergünstigungen und letztlich ein profundes Angebot öffentlicher Infrastruktur eine soziale Sicherung anstrebt, wird als Wohlfahrtsstaat bezeichnet (vgl. Duden Wirtschaft AZ, 2013).

Butterwege formuliert folgende Definition: Die Bezeichnung moderner Wohlfahrtsstaat meint ein Gemeinwesen, welches die Benachteiligung größerer Gruppen im ökonomischen Reproduktionsprozess durch unterschiedliche Dienstleistungen des Gesundheits-Bildungs- und Sozialwesen ausgleicht. Dieser Ausgleich geschieht durch Geld-Sach - und/oder personenbezogene Leistungen und wird aus öffentlichen Haushalten oder über Versicherungssysteme (beitragsfinanziert) geschaffen. Dadurch soll die soziale Teilhabe aller Bürger sichergestellt werden. Butterwege sieht dies aus dem Aspekt der sozialen Gerechtigkeit heraus und stellt dabei fest, das die staatlichen Hilfen frei von emotionalen Bindungen oder individuellen Entscheidungen sind, sondern auf einem gesellschaftlichen Konsens basieren (vgl. Butterwege, 1999, S. 15f)

3. Die vergleichende Sozialforschung

Folgend nun die skizzierte Darstellung der Instrumente und Leistungsprinzipien, derer sich die Sozialpolitik bedient bzw. auf die sie zurückgreifen kann. Im Einzelnen sind dies die Sozialversicherung, die staatliche Versorgung und die kommunale Fürsorge. Die genannten Leistungsprinzipien haben das gemeinsame Ziel, soziale Sicherheit herzustellen, Unterscheidungspunkte sind die Zugangsvoraussetzungen, der erfasste Personenkreise als auch die Qualität der rechtlichen Sicherheit und bei den Finanzierungsbestimmungen (vgl. Boeckh, 2010, S. 39f).

Merkmal innerhalb der Versicherung ist die genaue Erfassung des Personenkreises von Beitragszahlern. Gemäß dem Solidarprinzip beinhaltet sie in der Regel die Absicherung durch abgeleitete Ansprüche von Kindern oder nicht berufstätigen Partnern. Die Höhe der zuvor gezahlten Beiträge bestimmt, nach dem Äquivalenzprinzip, die Höhe der Geldleistung. Erfordernis und ein rechtlich abgestecktes Leistungsspektrum hingegen bestimmen den Umfang der Sach- und Dienstleistungen, sind somit unabhängig von der Beitragszahlung (vgl. ebda.).

Die Leistungserbringung innerhalb des Versorgungssystems basiert nicht auf Beitragszahlungen und ist aus Steuermitteln finanziert. Somit besteht hier eine Leistung für die gesamte Gemeinschaft. In Deutschland stellt die Beamtenversorgung eine beispielhafte Leistungsform dar.

Die Fürsorgesysteme beinhalteten keine Vorleistungen. Hier besteht ein Rechtsanspruch dem Grunde nach, was so viel bedeutet, dass eine tatsächliche Notlage vorliegen muss, welche nach einer Bedürftigkeitsprüfung festgestellt und bejaht wurde. Die Bedürftigkeitsprüfung hinterfragt, ob individuelle Ressourcen (Mitwirkungspflicht) nicht ausreichen, die Notlage abzuwenden. Die Leistungen werden aus Steuermitteln finanziert und bilden das sog. letzte soziale Auffangnetz (vgl. Boeckh, 2010, S. 40).

Im Rahmen der Leistungserbringung unterscheidet die Sozialpolitik zwischen Geld- Sachund Dienstleistungen.

Für die vergleichende Sozialforschung ist es von Bedeutung zu analysieren, wie stark die Ausprägung der zuvor genannten Elemente in den konkreten Sozialstaaten ist und wie dieses in wesentliche Merkmale zugeordnet werden kann. Die unterschiedlichen, historischen Entwicklungen von sozialen Gegensätzen einer Gesellschaft bieten die Orientierungspunkte des Sozialen Ausgleiches. Schmid (2010) merkt in diesem Zusammenhang an, dass nach Esping-Andersen jede Organisation der Sozialpolitik eines Wohlfahrtsstaats-Typs seine eigene Logik birgt hinsichtlich sozialpolitischer Organisation und der Muster sozialer Schichtung und Ungleichheit, als auch hinsichtlich der Formen gesellschaftlicher Integration und Ausgrenzung (vgl. Schmid, 2010, S. 100). Im Rahmen seiner Typisierung der Wohlfahrtsstaaten in liberal, konservativ und sozialdemokratisch definiert Esping-Anderson drei relevante Dimensionen, welche die Bewahrung sozialer Rechte primär betrachten:

- Dekommodofizierung: meint den Status der Individuen gegenüber dem Markt
- Soziale Stratifizierung: beinhaltet den Bürgerstatus, der jedem Individuum verliehen wird und mit dessen Klassenlage konkurriert oder an deren Stelle tritt
- Verhältnis von Staat, Markt und Familie: (vgl. Esping-Andersen 1998, S. 36)
Für jede Dimension definiert er wiederum mehrere Variablen, die dazu dienen sollen, konkret existierende nationale Systeme zu den Idealtypen zuzuordnen:
- Dekommodifizierung: Schutz gegen Marktkräfte und Einkommensausfälle
- Residualismus: Anteil von Fürsorgeleistungen an den gesamten Sozialausgaben
- Privatisierung: Anteil privater Ausgaben für Alter, bzw. Gesundheit an den Gesamtausgaben
- Korporatismus/Etatismus: Anteil von nach Berufsgruppen differenzierten Sicherungssystemen; Anteil der Ausgaben für die Beamtenversorgung
- Umverteilungskapazität: Progressionsgrad des Steuersystems; Gleichheit der Leistungen
- Vollbeschäftigungsgarantie: Ausgaben für aktive Arbeitsmarktpolitik;

Arbeitslosenquote, gewichtet mit Erwerbsbeteiligung (Kohl 1993, S. 70 f.)

Sozialstaatsvergleiche beschäftigen sich demnach mit der Frage, was man von seinem Nachbarn für die eigenen Herausforderungen lernen kann. Die Europäische Union hat dafür eigens, bezogen auf die Steuerung des Europäischen Sozialmodells, die so genannte „Offene Methode der Koordinierung“ (OMK) installiert, die sich explizit mit dem Ergebnisvergleich und dem Wissenstransfer beschäftigt (vgl. Boeckh 2010, S. 41). Nach Schmid ist die vergleichende Sozialstaatsforschung (2010, S. 35 ff.) zum einen durch einen hohen Erkenntnisgewinn gekennzeichnet, da die allgemeine Idee der Umsetzung sozialer Sicherheit in den einzelnen Staaten unterschiedlich vollzogen wurde. Aus diesem Grunde jedoch liegt vor dem Hintergrund der so genannten Pfadabhängigkeit zum anderen darin das Problem, dass die gefundenen Lösungsansätze nur schwer zu vergleichen und zu übertragen sind.

4. Typisierung von Wohlfahrtsstaaten nach Esping-Andersen

Die Frage, ob sich die sozialen Sicherungssysteme in Europa angenähert haben, kann erst beantwortet werden, wenn mittels eines Rasters eine Klassifizierung der Sozialstaaten erfolgt. In der Sozialwissenschaft hat sich hier das Modell von Esping-Anderson etabliert und durchgesetzt (vgl. Boeckh, 2010, S. 41). Wenngleich in Boeckh eine etwas abgewandelte Typisierung formuliert wird, sollen folgend jedoch die Termini von Esping-Anderson verwendet werden, da diese in der Literatur überwiegend eingesetzt werden.

4.1 Der liberale Sozialstaatstyp

Charakteristisch ist hier der Umstand, dass die Eigenverantwortung in diesem Typus sehr stark ausgeprägt ist. Der Staat ist dafür da, Rahmenbedingungen für Gesellschaft und Wirtschaft zu schaffen, jedoch ohne regulierende Funktion der sozialen Verhältnisse. In der Konsequenz bedeutet dies, dass Wohlstand das Ergebnis von individueller Schaffenskraft ist, gleichwohl aber auch soziale Notlagen aus individuellem Versagen resultieren (vgl. Boeckh, 2010, S. 42). Soziale Sicherheit ist individuell zu organisieren, der liberale Sozialstaatstyp betont dabei den Vorrang der Regulation durch den Markt bei Gewährleistung sozialer Sicherheit. Staatliche Sozialleistungen und andere staatliche Eingriffe in das Wirtschafts- und Arbeitsleben werden als systemwidrig verstanden (vgl. ebda.). In diesem Staatstyp bestehen zumeist Einheitsversicherungen, welche lediglich einen Basisschutz an sozialen Dienstleistungen für die Bevölkerung darstellen.

Für die Bevölkerung bedeutet dies, dass die staatlichen Leistungen einer starken Begrenzung unterliegen und eine scharfe Bedürftigkeitsprüfung vorgeschaltet ist. Weiterhin bewegen sich diese Leistungen auf einem recht niedrig angesetzten Niveau mit der Begründung, Arbeitsmoral nicht zu beeinträchtigen. Diese Ausführungen implizieren, dass die Leistungen primär an die schlecht bezahlte Bevölkerungsschicht ausgerichtet sind, ein Stigmatisierungseffekt ist die Folge.

4.2 Der konservative / korporatistische Sozialstaatstyp

Boeckh erkennt innerhalb dieses Sozialstaates Anteile des liberalen und des solidarischen Typs. Eigenverantwortung und das Leistungsprinzip finden Anerkennung. Gemäß dem Gedanken, dass „Leistung sich lohnt“ sind die Sicherungssysteme entsprechend ausgestaltet (vgl. Boeckh, 2010, S. 42). Gleichwohl besteht auch die Erkenntnis, dass die Betroffenheit eines Einzelnen durch Risiken des Lebens wie Gesundheit, Alter und Pflege ursächlich aus dem gesamtgesellschaftlichen Kontext heraus entstehen können. Daher verfolgen die Sicherungssysteme das Ziel, Armut und soziale Ausgrenzung zu verhindern. Diese beiden Ziele sind miteinander zu verbinden, damit dies gelingen kann, fokussiert der konservative Sozialstaatstyp die sozioökonomische Statussicherung. Erreicht wird dies innerhalb der materiellen Transferleistungen wie Renten oder Arbeitslosengeld, durch das Äquivalenzprinzip. Hier wird eine direkte Verknüpfung zwischen eingezahlten Beiträgen und der auszuzahlenden Leistungen geschaffen nach dem Prinzip: Der Leistungsanspruch ist höher, wenn die Beiträge auch höher sind (vgl. Boeckh, 2010, S. 43). Das staatliche Agieren und Eingreifen ist hier somit höher im Vergleich zum liberalen Sozialstaatstyp, temporär aus einer staatspolitischen Motivation heraus. Hinzu kommt, dass der konservative Sozialstaatstyp sehr arbeits- und sozialversicherungszentriert ist, die Folge davon ist, dass soziale Rechte an Status und Klasse gebunden sind (vgl. Schmid, 2010, S. 101). Staatlich organisierte soziale Dienstleistungen spielen eine untergeordnete Rolle, Vorrang haben andere Hilfesysteme oder Ressourcen, beispielsweise Einkommen und Vermögen, aber auch Sozialversicherungsleistungen, die vorgeschaltet sind. Diese müssen zunächst aktiviert werden, um eine Notlage zu überwinden oder zu lindern, gemäß dem Subsidiaritätsprinzip (vgl. Boeckh, 2010, S. 43). Esping-Anderson formuliert es treffend und prägnant, indem er sagt, dass gemäß diesem Prinzips erst dann der Staat agiert und eingreift, wenn die eigenen Fähigkeiten zur Selbsthilfe erschöpft sind (vgl. Esping-Andersen, 1998, S. 44).

4.3 Der sozialdemokratische Sozialstaatstyp

Die Basis dieses Sozialstaatstyps ist die Sozialdemokratie, welche nach Esping-Andersen eindeutig die treibende Kraft für soziale Reformen war und Gleichheit auf höchstem Niveau anstrebte (vgl. Esping-Andersen 1998, S. 44 f.).

Man kann ihn aufgrund seiner universalistischen Ausrichtung und seinem Streben nach maximaler Gleichheit als Gegenteil zum liberalen Sozialstaatstyp bezeichnen. Soziale Bürgerrechte bilden hier die Anspruchsgrundlage in Verbindung mit der stärksten Ausprägung der Dekommodifizierung (vgl. Schmid, 2010, S. 101). Sozial- und Umverteilungspolitik gelten innerhalb dieser Gesellschaftspolitik als selbstverständlich, denn für den ökonomischen Erfolg wird hier soziale Ungleichheit als dämpfend empfunden und nicht als aktivierend, so dass tatsächliche Chancengleichheit zum einen als ein aktiver Auftrag der Sozialpolitik mit einem hohen Stellenwert verstanden wird, zum anderen jedoch mit einem hohen normativen Druck hinsichtlich der Anpassung seiner Lebensgestaltung an allgemeinen gesellschaftlichen Vorgaben verknüpft ist. Somit kann die weit reichende Sicherung der materiellen Bürgerrechte mit den individuellen Freiheitsrechten und dem Recht auf freie Selbstentfaltung kollidieren. Das allumfassend angelegte Sozialsystem dieses Typs gewährleistet in Form universaler Solidarität eine Gleichberechtigung hinsichtlich der Sozialleistungsansprüche mit dem Ziel der Herstellung eines Gleichgewichts sowohl zwischen Staat und Markt, als auch zwischen Arbeiterklasse und Mittelstand, um ein Maximum an sozialer Gleichheit herzustellen. (vgl. Boeckh 2010, S. 43). „Dieses Modell drängt den Markt zurück und sorgt so für eine ihrem Wesen nach universale Solidarität im und mit dem Wohlfahrtsstaat. Jeder profitiert, jeder ist abhängig - und jeder wird sich voraussichtlich zum Zahlen verpflichtet fühlen“ (Esping-Andersen 1998, S. 45).

Im Gegensatz zu der im konservativen Sozialstaat existierenden ursachenbezogenen Organisation sozialer Sicherung (Kausalitätsprinzip) besteht hier eine nach dem Finalitätsprinzip statusunabhängige ökonomische und soziale Sicherheit. Aufgrund des hohen Umverteilungseffektes wirkt dieser Typ am stärksten egalisierend auf die Einkommens- und Vermögensverteilung (vgl. Boeckh 2010, S. 43 f.).

Die Verknüpfung von Arbeit und Wohlfahrt ist hier wohl das charakteristischste Merkmal. „Wir haben es hier mit einem Wohlfahrtsstaat zu tun, der ernsthaft der Vollbeschäftigungsidee verpflichtet und zugleich von der Realisierung vollkommen abhängig ist“ (Esping-Andersen 1998, S. 45 f.). Das beruht zum einen darauf, dass hier das Recht auf Arbeit denselben Stellenwert hat wie das Recht auf Einkommen, zum anderen besteht aufgrund enormer Kosten der Zwang zur Minimierung sozialer Probleme bei gleichzeitiger Maximierung des Steueraufkommens (vgl. ebd., S. 46).

Beispiele für Nationalstaaten, die das sozialdemokratische Modell anwenden, sind Schweden, Norwegen und Dänemark (vgl. Schmid, 2010, S. 101).

5. Weitere Sozialstaatstypen-Ergänzung von Wohlfahrtsstaat-Typen

5.1 Der postsozialistische Sozialstaatstyp

Mittlerweile zählt die EU 28 Mitgliedstaaten. Davor waren die neu beigetretenen Mitgliedsstaaten bis 1989 mit dem sowjetischen Herrschaftssystem des Warschauer Paktes verbunden, somit waren die Merkmale des autoritären Sozialismus der Staaten prägend.

(vgl. Offe 2009, S. 1). Eine Einordnung in bestehende Typologien der Sozial/Wohlfahrtsstaaten gestaltet sich aufgrund der Geschichte dieser Länder schwierig. Trennendes Element zu den westeuropäischen Mitgliedsstaaten, welches gleichwohl auch die Verbindung der Länder untereinander darstellt, ist die Überwindung der realsozialistischen Wirtschaft- und Sozialordnung. Betrieblich gebundene Sicherungsleistungen können im politisch-ökonomischen Transfer nicht erhalten bleiben, gleiches gilt für die armutspolitisch wichtige Regulierung der Güterpreise.

[...]

Final del extracto de 15 páginas

Detalles

Título
Gibt es den idealtypischen Wohlfahrtsstaat? Ein Vergleich verschiedener Sozialstaatsmodelle
Universidad
University of Applied Sciences Koblenz
Calificación
1,7
Autor
Año
2014
Páginas
15
No. de catálogo
V305583
ISBN (Ebook)
9783668051874
ISBN (Libro)
9783668051881
Tamaño de fichero
900 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
wohlfahrtsstaat, sozialstaat, vergleichende sozialforschung, Esping-Andersen
Citar trabajo
Frank Klein (Autor), 2014, Gibt es den idealtypischen Wohlfahrtsstaat? Ein Vergleich verschiedener Sozialstaatsmodelle, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/305583

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