Der Begriff Menschenwürde setzen viele Menschen heutzutage als selbstverständlich voraus. Dabei diskutieren wir auch aktuelle Vorgänge in der Bundesrepublik Deutschland wie die NSA-Affäre, in der der US-Geheimdienst unter anderem bundesdeutsche Politiker abgehört und Nutzerdaten von Google, Microsoft, Facebook und Apple gehackt und gespeichert haben soll. An dieser Stelle kann nicht bewertet werden, ob dieser Vorgang die Menschenwürde beeinträchtigt, zeigt aber auf, dass die Diskussion nicht nur in außereuropäischen Ländern geführt werden kann.
Die Menschenwürde nennt man in unmittelbaren Zusammenhang mit den Menschenrechten. Es kann auch geschlussfolgert werden, dass die Menschenwürde die Menschenrechte begründet. Einblick in diese Thematik gewähren uns aus philosophischer Sicht zwei Repräsentanten, zum einen Immanuel Kant, der einen großen Einfluss auch auf die heutige Auseinandersetzung mit diesem Begriff hat, und zum anderen Jürgen Habermas, der einen starken Zusammenhang mit der juridischen Seite herstellt. Die Deklaration der Menschenrechte durch die UN bildet die Grundlage für das deutsche Grundgesetz, das der Menschenwürde erstmalig nach dem zweiten Weltkrieg einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland einräumt. Ein Verbrechen kann aus rechtlicher Sicht schließlich erst dann vorliegen, wenn eine Person oder Organisation gegen einen bestehenden Rechtsgrundsatz verstößt.
Im Anschluss folgt eine Untersuchung über die Verhältnismäßigkeit zwischen Strafe und Verbrechen mit Sicht auf die Rechtfertigung der Strafe. Straftheorien beleuchten den Sinn und Zweck von Sanktionen, bevor die Schlussbetrachtung den Ansatz verfolgt, im Verhältnis zwischen Verbrecher und Menschenwürde auf die Frage nach Schutz oder Strafe einzugehen.
Inhaltsverzeichnis
1. Strukturelle Überlegungen
2. Menschenwürde im Spannungsfeld der Philosophie, Politik und der Rechtswissenschaft
2.1 Philosophischer Ansatz der Menschenwürde
2.1.1 Der Würdebegriff in der Moralphilosophie nach Kant
2.1.2 Menschenrechte in der Betrachtung nach Habermas
2.2 Betrachtung der Menschenwürde aus rechtswissenschaftlicher Sicht
2.2.1 Menschenwürde und Grundgesetz
2.2.2 Menschenwürde in der Betrachtung der deutschen Rechtsprechung
2.2.3 Schutzbereich der Menschenwürde
3. Die Begriffe Verbrechen und Strafe
3.1 Das Verhältnis zwischen Verbrechen und Strafe
3.2 Theorien zur Begründung der Strafe
3.2.1 Die Sühnetheorie
3.2.2 Die Vergeltungstheorie
3.2.3 Die Präventivtheorie
4. Menschenwürde als Schutz oder Strafe für Verbrecher
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht das komplexe Verhältnis zwischen der Menschenwürde und der Bestrafung von Verbrechern im Kontext philosophischer, politischer und rechtswissenschaftlicher Diskurse. Ziel ist es, die Frage zu erörtern, ob die Menschenwürde als schützendes Element gegenüber staatlicher Sanktionierung fungiert oder ob sie mit dem Strafanspruch vereinbar bleibt.
- Philosophische Grundlagen der Menschenwürde (Kant, Habermas)
- Rechtswissenschaftliche Einordnung durch das Grundgesetz
- Analyse der Straftheorien (Sühne-, Vergeltungs- und Präventivtheorie)
- Die Vereinbarkeit von Strafe und Menschenwürde bei Straftätern
Auszug aus dem Buch
2.2.3 Schutzbereich der Menschenwürde
Die Würde des Menschen ist, sowohl in der Betrachtung der Philosophie als auch der Politik und Rechtswissenschaft, nicht eindeutig zu präzisieren. Ein Ansatz der Rechtswissenschaft für die Konkretisierung der Menschenrechte geht von dem Schutzbereich aus, der in die Darstellung von Anwendungsfällen mündet, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. (vgl. Epping, 2007, S. 255 ff) Fundamental unterscheidet Epping sechs Fallgruppen:
• Schutz der körperlichen Integrität - erniedrigende Strafen wie Folter, Verbot der Freiheitsstrafe über die Zeitspanne eines Menschenlebens, Verbot der Todesstrafe.
• Schutz der elementaren Lebensgrundlagen - Garantie des materiellen Existenzminimums.
• Schutz der persönlichen Ehre - Geltungsanspruch vor grob verachtender Erniedrigung, schwerster Beleidigung und kommerzieller Ausbeutung.
• Schutz eines unantastbaren Kernbereichs privater Lebensgestaltung – Verbot von Überwachungsmaßnahmen im privaten Bereich, in dem Jeder seinen individuellen Angelegenheiten nachgehen kann wie Empfindungen, Gefühlen, Überlegungen, Ansichten, Erlebnisse persönlicher Art und seiner Sexualität.
• Schutz der personalen Identität – wie etwa Schutz vor Behandlung als reines Objekt in einem Strafverfahren, Schutz vor Einsatz eines Lügendetektors, Schutz vor staatlichen Gesetzen, die sich auf die personale Identität auswirken.
• Schutz elementarer Rechtsgleichheit – beispielweise durch eine grundsätzliche Behandlung eines Menschen als geringwertiges Individuum.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Strukturelle Überlegungen: Einführung in die Relevanz der Menschenwürde im Kontext aktueller gesellschaftlicher Ereignisse und Erläuterung des Aufbaus der Arbeit.
2. Menschenwürde im Spannungsfeld der Philosophie, Politik und der Rechtswissenschaft: Analyse philosophischer Ansätze von Kant und Habermas sowie Untersuchung der verfassungsrechtlichen Verankerung der Menschenwürde im deutschen Grundgesetz.
3. Die Begriffe Verbrechen und Strafe: Definition der Grundbegriffe und Darstellung verschiedener Straftheorien wie Sühne-, Vergeltungs- und Präventivtheorien im Hinblick auf ihre Zweckbestimmung.
4. Menschenwürde als Schutz oder Strafe für Verbrecher: Synthese der Ergebnisse, die das Spannungsfeld zwischen der unantastbaren Würde des Einzelnen und dem staatlichen Strafanspruch zusammenführt.
Schlüsselwörter
Menschenwürde, Grundgesetz, Straftheorie, Sühnetheorie, Vergeltungstheorie, Präventivtheorie, Rechtswissenschaft, Philosophie, Kant, Habermas, Strafrecht, Schutzbereich, Menschenrechte, Sanktion, Rechtsnorm.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die ethische und rechtliche Frage, wie das Konzept der Menschenwürde mit der Bestrafung von Straftätern in Einklang gebracht werden kann.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zu den Schwerpunkten zählen die philosophische Herleitung von Würde, das deutsche Grundgesetz sowie die verschiedenen theoretischen Begründungen für staatliche Strafe.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es zu klären, ob ein Verbrecher trotz seiner Tat den Anspruch auf Achtung seiner Menschenwürde behält und welche Grenzen der staatlichen Strafgewalt daraus resultieren.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine theoretische Analyse, die auf Literaturarbeit und dem Vergleich verschiedener philosophischer und rechtswissenschaftlicher Positionen basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden zunächst die Konzepte von Kant und Habermas gegenübergestellt, gefolgt von einer Analyse der Straftheorien und der Schutzbereiche der Menschenwürde.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Menschenwürde, Straftheorie, Grundgesetz, Rechtsstaatlichkeit und Resozialisierung.
Wie unterscheidet sich die Sühnetheorie von der Vergeltungstheorie?
Während die Sühnetheorie den Täter zur Einsicht und Versöhnung mit der Rechtsordnung führen will, fokussiert die Vergeltungstheorie auf den Ausgleich des begangenen Unrechts durch ein äquivalentes Übel.
Was besagt die Objektformel in diesem Kontext?
Die Objektformel schützt den Menschen davor, vom Staat zum bloßen Objekt degradiert zu werden, was auch im Strafvollzug die Wahrung eines Kernbereichs der Würde erfordert.
Gilt die Menschenwürde auch für schwere Straftäter?
Ja, die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass die Menschenwürde als Eigenwert des Menschen unabhängig von dessen Verhalten oder der Schwere seiner Tat besteht.
Was ist das Ziel der Präventivtheorie?
Die Präventivtheorie verfolgt primär den Zweck, durch Abschreckung oder Sicherung zukünftiges Unrecht zu verhindern und die Gesellschaft vor weiteren Straftaten zu schützen.
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- Ina Hofmeister (Autor), 2014, Verbrecher und Menschenwürde. Zwischen den Begriffen Schutz oder Strafe, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/305965