Die vorliegende Arbeit betrachtet die Entwicklung der EU anhand ihrer Implementierungen von sozialpolitischen Aspekten.
Welche Schritte wurden als erstes unternommen, und welche Schwierigkeiten musste die E(W)G meistern, um das derzeitige Gebilde der Europäischen Union auch als eine von sozialen Aspekten geleitetet Gemeinschaft verstehen zu können? Zusätzlich soll innerhalb dieser Arbeit herausgestellt werden, welche Anfänge die Idee eines gemeinsamen Europas nahm. Und wer entscheidende Impulse zur Integration weiterer politischer Teilaspekte gab.
Innerhalb der Integration steht die Europäische Union hinsichtlich der Einbindung sozialpolitischer Themen vor großen Herausforderungen. Was sind die Gründe hierfür, und wie äußert sich die Divergenz der Mitgliedsstaaten in einer theoretischen Betrachtung? Um zu verstehen, warum sich die Europäische Union durchaus schwer damit tut, sich zu einer Sozialunion zu transformieren, muss man die Einstellungen gegenüber der EU im Bereich der Sozialpolitik innerhalb ihrer Mitgliedsstaaten untersuchen.
Ein besonderes Augenmerk wird daher im Verlauf der Arbeit auf die ausgerufene Agenda 2020 gelegt, die als Zukunftsmodell der EU gelten kann. In der Schlussbetrachtung werden die wichtigsten Aspekte sowie die aktuellen Entwicklung zusammengefasst und durch mögliche Lösungsmöglichkeiten und Zukunftsaussichten erweitert.
Inhaltsverzeichnis
1 Abbildungsverzeichnis
2 Abkürzungsverzeichnis
3 Einleitung
4 Chronologischer Verlauf der Entstehung der Europäischen Union
4.1 Die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)
4.2 Der steinige Weg nach dem ersten Erfolg
4.3 Alle Wege führen nach Rom
4.4 Die Konferenz von Messina: Ein Meilenstein in der europäischen Integration
4.5 Die Römischen Verträge
4.6 Zwischenfazit
5 Der institutionelle Weg zu einem europäischen Sozialmodell
5.1 Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss
5.2 Sozialpolitische Aspekte in der EGKS/EWG
5.3 Paris – Europa auf dem Weg zur „Sozialunion“?
5.4 Ausweitung der sozialen Dimension von Straßburg über Maastricht
5.5 Von Amsterdam nach Nizza
5.6 Vertrag von Lissabon
6 Negierende Einflussfaktoren auf die Entstehung eines europäischen Wohlfahrtsstaates
6.1 Liberaler Wohlfahrtsstaat
6.2 Konservativ-korporatischer Wohlfahrtsstaat
6.3 Sozialdemokratischer Wohlfahrtsstaat
6.4 Mittel-, süd- und osteuropäische Staaten
6.5 Zwischenfazit
6.6 Subsidiarität – kategorischer oder durchlässiger Charakter?
7 Offene Methode der Koordinierung und Gender Mainstreaming
7.1 Offene Methode der Koordinierung
7.2 Gender Mainstreaming
8 Agenda 2020: Aktuelle Ausrichtung der EU
9 Leitinitiativen im Detail
9.1 Der Europäische Sozialfond
9.2 Initiative „Jugend in Bewegung“
9.3 Agenda 2020 für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten
9.4 Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut
10 Statistische Betrachtungen in Bezug auf die Agenda
11 Analyse der Europathemen von CDU/SPD hinsichtlich sozialpolitischer Aspekte
11.1 Europaprogramme der CDU 1994/2004/2014
11.2 Europaprogramme der SPD 1994/2004/2014
11.3 Interpretation
12 Schlussbetrachtung
Literaturverzeichnis
Onlinequellen
1 Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Unterschiede innerhalb der Wohlfahrtsstaaten nach Esping-Andersen
Abbildung 2: Jugendarbeitslosenzahl in EU und Euro-Zone (2003 bis 2013) (Eigene Grafik nach Zahlen von Eurostat, Quelle: Statista)
Abbildung 3: Jugendarbeitslosenquote in der EU (Dezember 2013) (Eigene Grafik nach Zahlen von Eurostat, Quelle: Statista)
Abbildung 4: Einschätzung der EU27-Bevölkerung in Bezug auf einen positiven oder negativen Einfluss auf diverse sozialpolitische Aspekte (Eigene Grafik nach Zahlen der Europäischen Kommission)
Abbildung 5: Frage nach der Nützlichkeit von Informationen für künftige Job-Bewerbung (Eigene Grafik nach Zahlen der Europäischen Kommission)
Abbildung 6: Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen (Eigene Grafik nach Zahlen der Europäischen Kommission)
Abbildung 7: Tatsächliche Mobilität von EU-Bürgern
Abbildung 8: Erwerbstätigenquoten der 20- bis 64-jährigen nach Mitgliedsstaaten 2013 in Prozent
2 Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
3 Einleitung
Die Europäische Union erhält einen zuwachsenden Stellenwert innerhalb der Bevölkerungen der Mitgliedsstaaten. Doch bis zur heutigen Europäischen Union war es ein weiter Weg, der kurze Zeit nach dem Ende des 2. Weltkriegs eingeleitet wurde. Allgemein steht die EU für ein friedliches Miteinander der europäischen Staaten, auf dessen Kontinent seit Jahrtausenden Konflikte und kriegerische Auseinandersetzungen das tägliche Leben der Menschen prägte. Nach dem Ende des 2. Weltkriegs sollte dieses schmerzliche Kapitel der Geschichte eine einschneidende Wende nehmen. Zwischenstaatliche Bündnisse sollten fortan im Fokus stehen und die gegenseitige Unterstützung und Kooperation sowie das angestrebte gemeinsame Ziel (die Etablierung des Friedens in Europa) sollten die oberste Prämisse der europäischen Staaten darstellen.
Heute ist die EU aus dem Leben der Europäer nicht mehr wegzudenken und beeinflusst das Leben innerhalb der in den EU-Mitgliedsstaaten lebenden Menschen in erheblichem Ausmaß. Häufig wird diese Beeinflussung sehr negativ betrachtet, was sich auch durch eine zunehmende Anzahl an Europa-Kritikern äußert. Häufig wird die supranationale Institution der EU in der öffentlichen Wahrnehmung auf „Gurkenverordnungen“ oder „Glühbirnenverbote“ reduziert. Viele Bürger der EU fühlen sich bevormundet und sehen in der EU eine Stelle, die sich durch Verbote und Richtlinien „auszeichnet“. Sicherlich steht die Europäische Union auch dafür, darf jedoch bei genauerer Betrachtung nicht ausschließlich darauf reduziert werden.
Ziel dieser Arbeit ist zunächst, die Entwicklungsschritte zu skizzieren, die von den europäischen Staaten unternommen wurden. Dabei soll der Blickwinkel auf die EU um einige zahlreichen Facetten erweitert werden. Angefangen mit sechs Staaten und dem einfachen Grundmotiv, den Frieden in Europa zu bewahren, entwickelte sich ein Gebilde, das in vielerlei Hinsicht alle Bereiche des wirtschaftlichen, sozialen und politischen Lebens innerhalb der Mitgliedstaaten betrifft. Die vorliegende Arbeit betrachtet diese Entwicklung von der Gründung der Montanunion über die Verträge von Maastricht bis zu den Verträgen von Lissabon.
Es liegt nicht im Hauptfokus dieser Arbeit, die detaillierten Schritte der Institution, also beispielsweise den genauen Ablauf der Erweiterungsphasen, zu beschreiben, wobei diese jedoch am Rande ebenso ihren Platz finden. Vielmehr soll die Entwicklung der EU anhand seiner Implementierungen von sozialpolitischen Aspekten im Vordergrund stehen.
Die Leitfragen dazu lauten: Welche Schritte wurden als erstes unternommen, und welche Schwierigkeiten musste die E(W)G meistern, um das derzeitige Gebilde der Europäischen Union auch als eine von sozialen Aspekten geleitetet Gemeinschaft verstehen zu können? Zusätzlich soll innerhalb dieser Arbeit herausgestellt werden, welche Anfänge die – zunächst als Wirtschaftsbündnis gedachte – Idee eines gemeinsamen Europas nahm und wer entscheidende Impulse gab, die zur Integration weiterer politischer Teilaspekte führte.
Innerhalb der Integration steht die Europäische Union hinsichtlich der Einbindung sozialpolitischer Themen – aufgrund der facettenreichen Art ihrer Zusammensetzung – vor großen Herausforderungen. Was sind die Gründe hierfür, und wie äußert sich die Divergenz der Mitgliedsstaaten in einer theoretischen Betrachtung? Um zu verstehen, warum sich die Europäische Union durchaus schwer damit tut, sich zu einer als Sozialunion zu transformieren, muss man die Einstellungen gegenüber der EU im Bereich der Sozialpolitik innerhalb ihrer Mitgliedsstaaten untersuchen.
So muss eventuell konstatiert werden, dass die EU bei ihren „Mitgliedern“ fortwährend als Wirtschaftsverband angesehen wird. Jedoch versucht die EU einen Einklang zwischen der wirtschaftlichen Dimension und der sozialen Dimension voranzutreiben, ohne jedoch die Mitgliedsstaaten in ihrer eigenständigen Kompetenz innerhalb der Sozialpolitik zu stark zu beeinflussen.
Ein besonderes Augenmerk wird daher im Verlauf der Arbeit auf die ausgerufene Agenda 2020 gelegt, die als Zukunftsmodell der EU gelten kann. Hierzu werden einige Aspekte der Agenda aufgezeigt und ihre darin eingebunden Strategien dargelegt. Die Offene Methode der Koordinierung sowie des Prinzip des Gender Mainstreaming erhalten an dieser Stelle einen gesonderten Stellenwert.
Dem angeschlossen erfolgt eine statistische Überprüfung der eingeleiteten Initiativen, die bereits ein Stück weit den Bogen zur Schlussbetrachtung spannt. Darin werden die wichtigsten Aspekte, die sich innerhalb des Verlaufs der Arbeit herauskristallisiert haben, sowie die aktuellen Entwicklung zusammengefasst und durch mögliche Lösungsmöglichkeiten und Zukunftsaussichten erweitert.
4 Chronologischer Verlauf der Entstehung der Europäischen Union
Dieses Kapitel dient dem grundsätzlichen Einstieg in das Hauptthema dieser Arbeit. Dabei soll der Begriff der Sozialpolitik vorerst außer Acht gelassen werden. In erster Linie zielt dieser Abschnitt auf eine chronologische Skizzierung der Entstehung der heutigen Europäischen Union ab. Dabei sollen der Ablauf sowie die verschiedenen Etappen ab dem Jahr 1951 dargestellt werden, um ein besseres Verständnis für die Auseinandersetzung mit der Thematik der europäischen Sozialpolitik im weiteren Verlauf der Arbeit zu gewährleisten. Fragen nach anfänglichen Hürden, welche von den europäischen Nationalstaaten gemeistert werden mussten, sowie erste Teilerfolge auf dem Weg zur Europäischen Union stehen an erster Stelle dieser Betrachtung.
4.1 Die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)
Die erste bedeutende Grundlage hin zur heutigen Europäischen Union wurde bereits im Jahre 1951 geschaffen. Am 18. April 1951 schlossen sich in Paris die Länder Deutschland, Frankreich, Italien und die Beneluxstaaten[1] innerhalb der sogenannten Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) zusammen. Der erste Anstoß hin zu einem ökonomischen Zusammenschluss europäischer Staaten lässt sich auf die französischen Politiker Robert Schumann sowie Jean Monnet zurückführen. Diese hatten bereits am 9. Mai 1950 in einer Regierungserklärung vor der französischen Nationalversammlung den Gedanken geäußert, ein Bündnis der deutschen und französischen Kohle- und Stahlindustrie voranzutreiben.[2]
Der Zusammenschluss innerhalb der EGKS, auch bekannt als Montanunion, sollte einen weitreichenden Effekt auf den europäischen Integrationsprozess haben. Denn obwohl die beiden Initiatoren Schuman und Monet einen Zusammenschluss mit Deutschland präferierten, herrschte in Frankreich zunächst heftiger Widerstand. In der politischen Landschaft Frankreichs wurde ein Bündnis mit Großbritannien bevorzugt. Nach Auffassung Großbritanniens sollte der Weg zur europäischen Integration jedoch konträr zur Idee Frankreichs ablaufen. Entsprechend solle die Errichtung einer übergeordneten Institution, in diesem Falle die EGKS, erst nach und nach aus innereuropäischen Bündnissen entstehen. Die Ablehnung einer supranationalen Institution durch Großbritannien machte damit den Weg zu einem Bündnis zwischen Deutschland und Frankreich frei.[3]
Inwieweit sich der Verlauf des europäischen Integrationsprozess bei einem ausgebliebenen Bündnis zwischen Deutschland und Frankreich beziehungsweise eines Bündnisses zwischen Frankreich und Großbritannien verändert hätte, ist allerdings rein spekulativ. Fakt ist jedoch, dass der Zusammenschluss innerhalb der EGKS-Verträge als erster Schritt hin zu einer supranational geprägten Institution angesehen werden kann. Dieser Schritt ist geprägt durch das Abtreten nationaler Kompetenzen an eine interstaatliche Institution (in diesem Falle der EGKS), also durch eine gemeinsame Verwaltung der Schwerindustrie der beteiligten Staaten.[4]
Wichtig zu erwähnen ist an dieser Stelle, dass die Schaffung der Europäischen Union (EU) nach heutigem Verständnis nicht als das Primärziel auszumachen ist. Zusammenfassend lassen sich die Ziele der beiden Hauptakteure Frankreich und Deutschland folgendermaßen charakterisieren, wobei für Frankreich zwei Hauptbeweggründe im Vordergrund standen. Zum einen ging es zunächst um die Wahrung des Friedens auf dem europäischen Kontinent. Schließlich lag das Ende des 2. Weltkriegs erst wenige Jahre zurück, und die politischen Fronten insbesondere zwischen Deutschland und Frankreich waren noch stark verhärtet. Die Idee, welche hinter einem Bündnis der durch historisch bedingte gegenseitige Vorurteile geprägten Staaten steckt, war an sich sehr simpel, hatte jedoch weitreichende Auswirkungen auf den europäischen Frieden. Die Annahme, die hinter dem sogenannten Schuman-Plan steckte, war, dass Staaten, welche ein wirtschaftliches Bündnis pflegen, eher keine militärischen Auseinandersetzungen beabsichtigen.
Es besteht demnach die Hypothese, dass ein wirtschaftliches Bündnis als „kriegshemmendes“ politisches Mittel auf der Ebene der internationalen Beziehungen fungieren kann.[5] Die Annäherung Frankreichs an Deutschland war sicherlich nicht zufällig gewählt. Zu groß war die Angst Frankreichs, Deutschland könne eine Rückbesinnung auf den Nationalsozialismus sowie eine militärische Expansion vorantreiben. Auch einer Anbindung Deutschlands an den Osten sollte entgegen gewirkt werden.[6] Der zu erwähnende zweite Hauptbeweggrund Frankreichs lässt sich eher als egozentrisch bezeichnen. Durch ein Bündnis mit Deutschland im Bereich der Kohle- und Stahlindustrie, so die Annahme Frankreichs, könne vor allem die deutsche Stahlindustrie reguliert werden. Dadurch sollte eine Vormachtstellung Deutschlands im Bereich der Stahlindustrie sowie eine Überproduktionskrise verhindert werden.[7]
Für Deutschland war der Zusammenschluss von weitreichender Bedeutung. Der damalige Bundeskanzler Konrad Adenauer[8] erkannte die Chancen für Deutschland frühzeitig und versuchte, die Verhandlungen um die Verträge, trotz einiger Unstimmigkeiten, zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Zum einen erkannte er die Chance für Deutschland, das durch den 2. Weltkrieg und den Nationalsozialismus entstandene Misstrauen gegenüber Deutschland abzubauen. In erster Linie aber versprach sich Adenauer durch die Gemeinschaft für Kohle und Stahl einen Vertrauensgewinn innerhalb der Weltgemeinschaft aufgrund einer strikten Kontrolle auf dem Sektor der Rüstungsindustrie, welche unmittelbar mit der Kontrolle der Kohle- und Stahlindustrie korrelierte. Zusätzlich sollte Deutschland durch den Zusammenschluss seine Möglichkeiten steigern, sein vollständiges industrielles Potenzial ausschöpfen zu können.[9] Dadurch, dass die Verträge der EGKS teilweise den Besatzungsstatus der Bundesrepublik Deutschlands aushebelten, hatte Adenauer zudem die Hoffnung, dass Deutschland mit der Eingliederung in die Gemeinschaft einen ersten Schritt hin zur politischen Souveränität erreichen könne. Auf dem europäischen Kontinent, so Adenauers Prophezeiung, könne der Zusammenschluss einen wichtigen ersten Schritt hin zu weiteren wirtschaftlichen Zusammenschlüssen oder sogar politischen und militärischen Zusammenschlüssen bedeuten.[10]
Zusammengefasst lässt sich Folgendes festhalten: Allgemein kann die Gründung der EGKS als Auftakt zur (Erfolgs-) Geschichte der Europäischen Union gelten. Mit der Gründung einer supranational agierenden Institution wurde ein wesentlicher Baustein für ein europäisches Bündnis gelegt, der weitreichende Auswirkung auf die heutige Union hat und in gewisser Art und Weise die Union noch heute beeinflusst. Somit hatte der erste Zusammenschluss zwischen Nationalstaaten auf europäischem Boden einen rein wirtschaftlichen Charakter, welcher jedoch für den europäischen Kontinent weitreichende Effekte mit sich brachte. Insbesondere das deutsch-französische Verhältnis wurde gestärkt, die Bundesrepublik Deutschland konnte Vertrauen auf politischer Ebene zurück erlangen und das Projekt „Gemeinsames Europa“ bekam einen ersten Anschub.
Die Feststellung, dass die erste Etappe hin zur Europäischen Union einen fast ausschließlich reinen Wirtschaftscharakter innehatte, durchzieht den dargelegten Integrationsprozess. Für den Hauptuntersuchungsgegenstand dieser Arbeit, der Sozialpolitik der Europäischen Union, soll dies explizit von besonderer Rolle sein. Zunächst jedoch ist es zum besseren Verständnis wichtig, zusätzlich einen Blick auf die weiteren wichtigen Etappen hin zur heutigen Europäischen Union zu werfen.
4.2 Der steinige Weg nach dem ersten Erfolg
Nach dem ersten Teilerfolg der „Europäischen Idee“, welcher im Zusammenschluss der bereits angesprochenen Montanunion resultierte, sollten weitere Schritte nicht lange ausbleiben. Bereits bei den Verhandlungen zur Montanunion klangen bereits erste leise Töne an, das Bündnis innerhalb der EGKS solle nur ein Anfang im Prozess der europäischen Zusammenarbeit darstellen. Eine Weiterentwicklung sollte dabei dieses Mal auch auf einer weitreichenderen politischen Ebene stattfinden. Die entstandene Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, mit seinem vorrangigen wirtschaftlichen Charakter, sollte bei der Einschätzung seinen Initiatoren als Startschuss und Vorbild für weitere Bündnisse dienen.[11]
Der Ausbruch des Koreakriegs am 25. Juni 1950 ließ in Europa die Frage nach einer gemeinsamen europäischen Verteidigungspolitik aufkeimen. Insbesondere machte sich die Angst breit, es könnte auf westeuropäischem Boden ein militärischer Angriff durch den Ostblock stattfinden. Dies veranlasste europäische politische Entscheidungsträger zu ersten Gesprächen, um die Möglichkeiten einer gemeinsamen Verteidigungspolitik auszuloten.[12] Dabei versuchten nun auch die Vereinigten Staaten von Amerika Einfluss auf Europa zunehmen. Der damalige Präsident Truman sah aufgrund der Ereignisse in Korea eine Wiederbewaffnung Deutschlands als unumgänglich an. Für Deutschland, unter Bundeskanzler Adenauer, war klar, dass eine gemeinsame Verteidigungspolitik die vollständige politische Souveränität Deutschlands weiter voranbringen könnte. Dadurch ergab sich zwischen Deutschland und den USA ein politischer Interessenverbund in Bezug auf eine europäische gemeinsame Verteidigungspolitik.[13]
Die Idee einer europäischen Verteidigungspolitik an sich überzeugte jedoch Frankreich nicht gänzlich. Vor allem die Wiederbewaffnung Deutschlands als Bestandteil der europäischen Verteidigungspolitik führte zunächst zu einer klaren Ablehnung seitens Frankreichs.[14] Eine Wiederbewaffnung Deutschlands nur weniger als fünf Jahre nach Ende des 2. Weltkriegs, die eigene militärische Schwäche sowie die Einbindung des französischen Militärs in kolonialen Überseegebieten ließen innerhalb der französischen Nation starke Zweifel an einer gemeinsamen Verteidigungspolitik aufkommen.[15] Mit dieser Furcht vor einem militarisierten Deutschland war Frankreich in Westeuropa nicht alleine. Allerdings stieg zu dieser Zeit in westeuropäischen Ländern auch die Angst vor einem Angriff aus dem Osten. Somit befanden sich die westeuropäischen Staaten in einer Zwickmühle: Auf der einen Seite stand ein Bekenntnis zur europäischen Verteidigungspolitik ohne Wiederbewaffnung Deutschlands, andererseits jedoch herrschte Ablehnung gegenüber einer Verteidigungspolitik mit einer deutschen Wiederbewaffnung, auf die jedoch durch die USA bestanden wurde.[16]
Nach der vom 12. bis 16. September 1950 stattfindenden Außenministerkonferenz in Washington zeigte sich, dass Frankreich dringend eine Lösung schaffen musste. Die Furcht, Frankreich könnte aufgrund der amerikanischen und deutschen Interessen in Bezug auf die Verteidigungspolitik am Ende isoliert werden, veranlasste Monnet, seinen Außenminister René Pleven mit der Erarbeitung einer Lösung zu beauftragen.[17] Die supranationale Arbeitsweise der Montanunion sollte nach französischem Vorschlag auch auf die Verteidigungspolitik angewendet werden. Der damit einhergehende Verlust der nationalen Souveränität kam für Frankreich zwar nach ihrer Auffassung noch zu früh, jedoch sah man keine andere Alternative, als diesen Schritt schon jetzt einzuläuten.[18] Pleven stellte am 24. Oktober 1950 der französischen Nationalversammlung ein auf Monnet zurückzuführendes vorläufiges Strategiepapier vor.[19] Darin heißt es unter anderem in Bezug auf eine gemeinsame europäische Verteidigungspolitik:
Eine Armee des geeinten Europas, gebildet aus Männern der verschiedenen europäischen Nationen, soll soweit dies irgend möglich ist, eine vollständige Verschmelzung der Mannschaften und der Ausrüstung herbeiführen, die unter einer einheitlichen politischen und militärischen Autorität zusammengefaßt werden.[20]
In Deutschland entgegnete man dem Plan Frankreichs, der unter dem Namen Pleven-Plan in die Geschichte einging, jedoch mit Skepsis und Ablehnung. Die Eingliederung deutscher Soldaten in eine europäische Armee ohne eigene souveräne Armee ging vielen, allen voran Adenauer, nicht weit genug. Sein Ziel der vollständigen politischen Souveränität Deutschlands und die Aufhebung des Besatzungsstatus waren seiner Ansicht nach durch die nicht weitreichend gehenden Pläne Frankreichs gefährdet. Zusätzlich machten allen voran die Sozialdemokraten vermehrt Politik gegen eine Wiederbewaffnung Deutschlands, welche nach sozialdemokratischer Ansicht noch zu früh kam.[21] Zudem wehte dem französischen Plan ein starker politischer Gegenwind aus Washington entgegen. Die USA pochten vehement auf eine Wiederbewaffnung Deutschlands und erteilten dem Pleven-Plan, der ihrer Ansicht nach rein symbolisch zu verstehen sei, eine Absage.[22]
Am 30. August 1954 scheiterte die sogenannte EVG (Europäische Verteidigungsgemeinschaft) in der französischen Nationalversammlung endgültig.[23] Mit 319 gegen 269 Stimmen erteilte die französische Nationalversammlung dem Projekt „Europäische Verteidigungspolitik“ eine Absage.[24] Die Furcht eines wiederbewaffneten Deutschlands, die Entspannungspolitik Moskaus nach dem Ableben Stalins, das Ende das Korea-Kriegs sowie der verlorene Krieg Frankreichs in Indochina und die militärischen Spannungen in Algerien veranlasste allen voran den europaskeptischen Ministerpräsidenten Mendès France,[25] die EVG-Verträge nicht zu einem Abschluss bringen zu wollen.[26] Das Scheitern des EVG-Projekts, welches ursprünglich in weiten politischen Kreisen als Vorläufer zu einer weitreichenderen EVP (Europäische Politische Gemeinschaft) gesehen wurde, war somit gescheitert.[27] Nach den ersten Erfolgen, namentlich die Montanunion, wurde somit der Idee eines gemeinsamen wirtschaftlichen und politischen Europas eine klare Absage erteilt. Das Projekt Europa schien somit vorerst auf Eis zu liegen. Und weitere Erfolge schienen in weiter Ferne gerückt zu sein.
Aus dem augenscheinlich ersten negativen Eindruck des Scheiterns kann jedoch auch ein positiver Aspekt gewonnen werden. Grundsätzlich lässt sich der Versuch, und die zum Teil zähen Verhandlungen um die EVG, als ein weiterer wichtiger Schritt der europäischen Integration charakterisieren. Trotz ihres Scheiterns, auch aufgrund emotionaler Aspekte Frankreichs (siehe Seite8wegen Wiederbewaffnung Deutschlands), wurde der Versuch unternommen, den bereits eingeleiteten Schritt der Montanunion weiterzuentwickeln.[28] Das Scheitern darf somit, vor allem rückwirkend betrachtet, nicht gänzlich als Rückschritt in Bezug auf das Europaprojekt oder gar als Kapitulation verstanden werden. Plakativ könnte man davon sprechen, dass es der Wille aller Beteiligten war, der zählte. Und so sollte auch ein Bündnis im Rahmen einer europäischen Zusammenarbeit noch einige Etappen bis zu seiner faktischen heutigen Verwirklichung nehmen müssen.
4.3 Alle Wege führen nach Rom
Die Bestürzung über die nicht realisierbare EVG sollte nicht lange währen. Erneut war es der französische Politiker Jean Monnet, der nur kurze Zeit nach dem gescheiterten Versuch, eine gemeinsame europäische Verteidigungspolitik aufzubauen, einen neuen Vorstoß auf dem Gebiet der europäischen Integration anstrebte. Monnet sah nicht nur die Europa-Idee gefährdet, sondern auch das Fortbestehen der funktionierenden supranational geprägten Institution der Montanunion. Ein neuer Ansatz war für ihn nur die logische Konsequenz. Die Art und Weise sollte dieses Mal jedoch einen anderen Bereich betreffen.[29]
Um den europäischen Integrationsprozess weiterzuführen, kehrte man der Inklusion von politischen und militärischen Vorhaben den Rücken. Der nächste Schritt sollte, wieder am Beispiel der Montanunion, auf dem Gebiet eines wirtschaftlichen Sachgebiets stattfinden.[30] Einen erneuten Anlauf zu wagen, war für Monnet zwingend notwendig. Dieser Schritt sollte als „Motoröl“ im Integrationsprozess fungieren und somit eine Stagnation oder die Aufgabe des Europaprojekts verhindert werden. Nur wenn der Prozess am Laufen gehalten werde, könne das Projekt zukünftig einen positiven erfolgreichen Verlauf nehmen. Die Annahme Monnets und seiner Berater war, dass durch eine sektorale Integration auf eher „unbedeutenden“ und konfliktfreien wirtschaftlichen Gebieten das Puzzle Europa Stück für Stück zusammenwachsen könnte.[31]
Angetrieben von Monnets Eifer unternahm der damalige belgische Außenminister Paul-Henri Spaak im April 1955 mit einem Brief an führende europäische Entscheidungsträger den Versuch, „der europäischen Idee einen neuen Antrieb zu geben“[32], um die Integration zu forcieren. Das Zugpferd sollte dieses Mal die Atomindustrie sein. Da diese sich noch in den Kinderschuhen befand und ihre Bündnispartner somit gegenseitig – aufgrund finanzieller oder technologischer Belange – profitieren könnten, wurden diesem wirtschaftlichen Sektor die besten Aussichten auf eine Einigung zugeschrieben.[33]
Der damalige niederländische Außenminister Johan Willem Beyen[34] reagierte auf den Brief Spaaks durchaus erfreut und nahm den Anstoß dankbar auf. Grundsätzlich war Beyen, von der Idee der europäischen Integration überzeugt.[35] Bereits im Londoner Exil, während der Besatzung der Niederlande durch das nationalsozialistische Deutschland, hatte der ehemalige Direktor des Internationalen Währungsfonds erste Ideen für eine europäische Freihandelszone ausgearbeitet.[36]
Der Vorschlag Spaaks und Monnets, welche als Vertreter der sektoralen Integration zu charakterisieren sind, war für Beyen jedoch nicht weitreichend genug. Beyen verfolgte, trotz der erst kürzlich gescheiterten Verhandlung um die EVG, einen weitaus gewagteren politischen Weg, um die europäische Integration voranzutreiben. Nach seiner Ansicht, müsste der nächste Schritt durch eine „horizontale Integration“ der europäischen Wirtschaft erfolgen.[37]
Der niederländische Politiker Beyen, unterstützt durch die niederländische Regierung, wollte eine übergeordnete Institution schaffen, welche zur Sicherung des Friedens auf europäischen Boden durch die gemeinsame Regelung des Wettbewerbs wirken sollte. Die Idee der europäischen Zollunion war entstanden.[38]
Im Sinne einer weit gefassten Definition von Sicherheit erhob er [gemeint ist Beyen, d. Verf.] das Ziel, die ökonomische Leistungsfähigkeit des Westens zu stärken und den wirtschaftlichen Wettbewerb beim Wiederaufbau Europas gegen den Ostblock zu gewinnen.[39]
Nach Beyens Verständnis sollte der Weg über eine europäische Zollunion letztendlich zum großen Schritt hin zu einer gemeinsamen europäischen Wirtschaftsunion führen. Die Zollunion sollte mit einem stufenweisen Abbau der Binnenzölle und einem gemeinsamen Außenzoll verbunden sein.[40] Als zusätzlichen Vorteil sah er (als einer der Ersten) die Stärkung eines Gefühls der Einheit und Solidarität der Nationalstaaten Europas auf europäischem Boden.[41] Bei einer sektoralen Integration wäre nach Ansicht von Beyen dieser Effekt nicht gegeben. Er und die niederländische Regierung wollten somit eine große Lösung für Europa erreichen. Die Bildung einer Wirtschaftsunion sollte unter allen Umständen verwirklicht werden.
Die aus den beiden Grundzügen der sektoralen und horizontalen Integration resultierende Debatte ging in der Literatur häufig mit dem Begriff der „relance européenne“ einher. Damit war wörtlich die „Wiedergeburt Europas“ gemeint, die nach dem gescheiterten Projekt der europäischen Verteidigungspolitik kurzzeitig einen Dämpfer erhalten hatte. Ob der Begriff der Wiedergeburt an dieser Stelle sinngemäß richtig erscheint, ist jedoch fragwürdig. Denn der Prozess und die vehementen Versuche, die europäische Integration zu verwirklichen, waren durchaus zu jeder Zeit als unerlässlich anzusehen.[42] Somit könnte man diesem Meilenstein der europäischen Integrationsgeschichte eher den Begriff „étape importante européenne“ zuordnen.
Die Pläne der Niederlande, unter der Federführung von Beyen, gingen den beiden Politkern Monnet und Spaak jedoch viel zu weit. Außerdem war der Zeitpunkt für eine derart weitreichende Entscheidung ihrer Ansicht nach zu früh gewählt. Das Risiko des Scheiterns eines weiteren Projekts in Bezug auf die europäische Integration kurz nach den nicht erfolgreichen Verhandlungen um die europäische Verteidigungspolitik musste so gering wie möglich gehalten werden. Eine politische sektorale „Step-by-Step-Integration“ sollte das primäre Ziel bleiben. Allgemein galt die Annahme, dass eine weitere verpasste Chance zur europäischen Integration das bisher Erreichte (siehe Montanunion) und das gesamte Projekt, welches das auf die Zukunft ausgerichtet war, stark gefährden könnte.
Dem Vorschlag Beyens, die gesamte europäische Ökonomie zu bündeln beziehungsweise zu verbünden, räumten Monnet und Spaak nur sehr geringe bis gar keine Chancen ein. Gründe für ein Scheitern erkannte man vor allem in der durch Protektionismus geprägten französischen Wirtschaftspolitik. Aufgrund dessen war zu erwarten, dass die französische Politik den Vorschlag umgehend negieren würde. Dem entgegengesetzt stand die politische Landschaft in Deutschland einer weiteren sektoralen Integration durchaus skeptisch gegenüber. Eine in seinem Handeln beeinflusste oder bestimmte Wirtschaft durch eine übergeordnete europäische Institution lang nicht im Interesse Deutschlands, welches durch die Bevormundung seine eigenen wirtschaftlichen Ressourcen stark gefährdet sah.[43] Insbesondere der ökonomische Teil des Atomsektors, welcher sich nach Monnet zur Zusammenarbeit anbot, sollte nach deutschem Verständnis unberührt bleiben. Eher strebte man auf diesem Gebiet eine Zusammenarbeit mit den USA beziehungsweise Großbritannien an, welche bereits über eine weitreichende Technik verfügten.
Die Interessenslage in den Benelux-Staaten sowie in Italien legte sich auf ähnlich Weise dar. Somit war Frankreich, wie auch schon in vergleichbarer Weise bei den Verhandlungen um die EVG, ein Stück weit isoliert. Monet musste erkennen, dass dem Prinzip der Wirtschaftsgemeinschaft im Allgemeinen der Vorzug gegeben wurde.[44] Für weitere Verhandlungen schienen diese Voraussetzungen als überaus kontraproduktiv, was sich im Verlauf der sogenannten Konferenz von Messina noch deutlicher zeigen sollte.
4.4 Die Konferenz von Messina: Ein Meilenstein in der europäischen Integration
Erneut stand das Projekt Europa unter einem denkbar schlechten Stern. Eine Verquickung der gegenseitigen Interessen, auf der einen Seite sektoral (Frankreich) und auf der anderen Seite horizontal (Deutschland, die Benelux-Staaten und Italien), schien beinahe unmöglich zu sein. Dies zeigte sich unmittelbar während der vom 1. bis 3. Juni 1955 anberaumten Konferenz von Messina, an der die Außenminister der genannten sechs Staaten teilnahmen[45]. Sehr schnell erkannte man jedoch, dass sich in absehbarer Zeit keine Einigung erzielen lassen wird. Die Konferenz drohte ohne Übereinkünfte und weitere Ergebnisse beendet zu werden. Ein scheinbar „minimaler“ Konsens ließ sich allerdings doch noch sprichwörtlich in letzter Sekunde finden. Zwar konnte man sich inhaltlich nicht auf eine gemeinsame Fahrtrichtung einigen, eines war jedoch allen Beteiligten klar: Die Idee eines gemeinsamen Europa muss fortwährend weiterhin geölt werden.
Der Spritzer Öl, welcher als Konsens gefunden werden konnte, war die Einrichtung einer Expertengruppe, an der auch die britische Regierung mitwirken sollte. Ziel war es, allen voran die Integrationsziele der Benelux-Staaten sowie Deutschlands genauer zu prüfen. Ausschlaggebend sollten nun also nicht mehr die nationalstaatlichen Interessen sein, sondern das Evaluierungsergebnis einer Forschungsgruppe, deren Ergebnis als nur schwerlich anzuzweifeln gelten sollte.[46] Im weiteren Verlauf zeigte sich ein klares Bild, welche Schritte als Nächstes zu unternehmen seien. Innerhalb der Forschungsgruppe ergab sich eine Übereinstimmung darüber, dass ein gemeinsamer Markt mit Außenzoll entstehen soll. Zudem sollten neue Wettbewerbsregelungen und eine Modernisierungsförderung vorgenommen werden.[47] Schließlich wurde eine Resolution entworfen, in der ein klares Bekenntnis zur Schaffung eines gemeinsamen Europa zu erkennen war:
Der Augenblick sei gekommen, eine neue Phase auf dem Weg nach Europa einzuleiten und dies müsse vor allem auf wirtschaftlichem Gebiet erfolgen; die sechs Regierungen ‚erachten es als notwendig, die Schaffung eines vereinigten Europas durch den Ausbau der gemeinsamen Institutionen, durch die schrittweise Fusion der nationalen Wirtschaften, durch die Schaffung eines gemeinsamen Markts und durch die schrittweise Koordination ihrer Sozialpolitik fortzusetzen. Eine derartige Politik scheint ihnen unerläßlich, um Europa den Platz zu erhalten, den es in der Welt einnimmt, um ihm seinen Einfluß zurückzugeben und den Lebensstandard seiner Bevölkerung stetig zu heben.'[48]
Trotz zunächst schlechter Vorzeichen konnten die Verhandlungen zügig fortgeführt werden. Bereits in den Jahren 1956 und 1957 begann man über die Verträge zum Aufbau einer Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft sowie einer Europäischen Atomgemeinschaft zu verhandeln.[49] Der Bericht – auch Spaak-Bericht genannt –, welcher innerhalb der Forschungsgruppe zur europäischen Integration entwickelt wurde, empfahl diesen Schritt mit Nachdruck. Eine gemeinsame Europäische Wirtschaftsgemeinschaft sollte dazu beitragen, die einzelnen europäischen Nationalstaaten gegenüber der Sowjetunion und den Vereinigten Staaten von Amerika wirtschaftlich zu stärken. Ein einzelnes Land, so das Argument, könne dies nicht alleine bewerkstelligen. In Bezug auf die Atomenergie sollte ein Bündnis dazu beitragen, eine friedliche Nutzung zu gewährleisten sowie möglichen Energieversorgungsproblemen prophylaktisch entgegenzuwirken.[50]
Interessanterweise ging man mit diesem Schritt weiter, als zunächst zu erwarten gewesen wäre. Anstelle eines ursprünglichen reinen Auslotens weiterer Möglichkeiten zur europäischen Integration erfolgte nun ein neues Gesamtprojekt. Die von der Forschungsgruppe untersuchten Teilaspekte Energie, Verkehr, gemeinsamer Markt wurden nun unter dem Oberbegriff „Gemeinsamer Markt“ zusammengefasst. Die Atomenergie sollte weiterhin als ein unabhängiges Projekt behandelt werden. Während der Konferenz von Venedig im Juni 1956 wurde schließlich den Außenminister der an der EGKS beteiligten Länder der endgültige Spaak-Bericht vorgelegt.[51] Bis zur Ratifizierung der angestrebten Verträge mussten zuvor noch einige kontroverse Punkt die Debatten „überleben“. Ein erwähnenswerter Punkt war beispielsweise die Frage nach der Integration des Agrarsektors in den gemeinsamen Markt. Um das Projekt nicht zu gefährden, einigte man sich auf eine behutsame Integration in den folgenden zwei Jahren.[52]
Die zweite Verhandlungsphase vom 26. Juni 1956 in Val Duchesse sollte das Projekt endgültig konkretisieren. Dabei mussten zwei wesentliche mögliche Punkte des Scheiterns eliminiert werden: Zum Einen strebte Deutschland weiterhin ein Bündnis auf dem Gebiet der Atomenergie mit Großbritannien beziehungsweise den USA an, da (wie bereits erwähnt) deren technologische Kompetenz und ökonomischen Voraussetzungen weitaus höher einzuschätzen waren. Zusätzlich verfolgte Deutschland das Ziel einen Abbau von Zöllen und der Liberalisierung des Handels innerhalb eines gemeinsamen Markts voranzutreiben. Die französische Politik, auf der anderen Seite, stand weiterhin hinter ihrer präferierten staatlich reglementierten Atompolitik, der Preisfestsetzung und Wechselkurskontrollen, was eine Konsensfindung weiterhin erschwerte.[53]
Letztlich führte die Verknüpfung des gemeinsamen Markts und der Atomgemeinschaft zur beidseitigen Zustimmung. Somit wurde der deutschen Industrie der Zugang zum französischen Markt und der französischen Landwirtschaftsindustrie der Zugang zum deutschen Markt geöffnet. Zudem fühlte sich Frankreich aufgrund der derzeitigen internationalen Entwicklungen dazu veranlasst, den Verhandlungen zuzustimmen. Namentlich ist hier die Zerschlagung der Freiheitsbewegung in Ungarn[54] durch die Sowjetunion und die Suezkrise[55] zu nennen. Die Bedrohung aus dem Osten und der augenscheinliche Verlust der französischen Weltmachtstellung sollten zum Einlenken Frankreichs führen. Eine gemeinsame europäische Wirtschaftsgemeinschaft galt nun für Frankreich als unumgänglich.[56]
4.5 Die Römischen Verträge
Am 25. März 1957 konnte mit der Ratifizierung der Verträge von Rom – auch Römische Verträge genannt – die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) sowie die Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden. Bis heute wird dieser Tag mit einem der bedeutungsvollsten Ereignisse in Bezug auf die europäische Integration in Verbindung gebracht. Somit lassen sich die Römischen Verträge – neben dem Schuman-Plan – als eine der wichtigsten Etappe auf dem Weg zur heutigen Europäischen Union (EU) charakterisieren.[57]
Der damalige deutsche Bundeskanzler Konrad Adenauer fand in Anbetracht dieses Ereignisses durchaus überschwängliche, aber auch mahnende Worte:
Europa hätte keinen würdigeren Rahmen für diese Konferenz finden können als diese seine ehrwürdigste Stadt. Die Unterzeichnung der Verträge bedeuteten einen […] geschichtlichen Augenblick. Wir wollen uns sicherlich nicht Vorschusslorbeeren winden. Allzuviel an Aufgaben liegt vor uns. Aber die Freude darüber, dass es uns vergönnt ist, den großen Schritt zur Einigung Europas zu tun, der in der Unterzeichnung der Verträge liegt – dieser Freude möchte ich doch Ausdruck geben Die Optimisten, nicht die Pessimisten haben recht behalten.[58]
Ähnlich euphorisch äußerten sich auch seine Mitstreiter Spaak, Pineau[59] und Luns[60], welche allesamt diesen Tag – beziehungsweise die Verträge – als eines der bisher nachhaltigsten Ereignisse der europäischen Integration charakterisierten. Allerdings verbanden sie diese Einschätzung jedoch auch mit mahnenden Worten, dass der Weg für ein gemeinsames Europa noch lange nicht abgeschlossen sei. Man dürfe sich daher keinesfalls auf den erreichten Erfolgen ausruhen.[61] Allerdings sollte auf die Verfechter der europäischen Idee vor allem hinsichtlich der Unterstützung in der Bevölkerung noch erhebliche Aufklärungsarbeit zukommen.
Medien und weite Teile der Bevölkerung, beispielsweise in Deutschland, konnten den Ereignissen im Gegensatz zu ihren Initiatoren weitaus weniger Euphorie abgewinnen. Im Januar 1957 traten zum Thema Europäische Wirtschaftsgemeinschaft fast schon erschreckende Umfragewerte zutage. Das Allensbach-Institut[62] deckte auf, dass bis dato gerade einmal 49% der Befragten jemals die Begriffe „Gemeinsamer Markt“ oder „Wirtschaftsgemeinschaft“ gehört hatten. Fast groteske Ausmaße nahm die Befragung nach deren Bedeutung an. Gerade einmal 17% konnten eine korrekte Antwort auf die Frage liefern. Im Folgejahr stiegen die Werte wenig signifikant auf 51% beziehungsweise 21% an. Im Nachbarland Frankreich bot sich eine ähnliche Situation. Hier waren es beispielsweise nur 49% der Befragten, die sich sicher waren, dass Frankreich Teil des Gemeinsamen Markts sei.[63]
Die Antwort, was unter einem Gemeinsamen Markt beziehungsweise der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zu verstehen ist, lässt sich am besten mit dem Vertrag selbst beantworten. So wurde das Ziel ausgegeben, die Römischen Verträge innerhalb von 12 bis 15 Jahren durch drei Stufen endgültig umzusetzen (Artikel 8).[64] Es sollten eine Zollunion mit einem freien Binnenverkehr für Güter, Menschen, Dienstleistungen und Kapital sowie ein Außenzoll gegenüber Nicht-Mitgliedsstaaten entstehen (Artikel 3).[65] Die Zusammensetzung der EWG erfolgte nach dem Beispiel der Montanunion, im Gegensatz zu ihr sollte jedoch die Entscheidungsbefugnis beim Ministerrat liegen. Um die Interessen der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft symbiotisch zu gewährleisten, installierte man ein bipolares Entscheidungssystem. Dabei stellte die Kommission, als eines der insgesamt vier Organe der EWG, das Interessensorgan der Gemeinschaft dar. Der Rat wiederum war Interessensorgan der Mitgliedsstaaten, er besaß zudem das Monopol der Gesetzgebung.[66] Ein weiteres Organ stellte die Versammlung dar, die aus Vertretern der beteiligten Staaten bestand und ausschließlich über Beratungs- und Kontrollfunktionen verfügte.[67] Das vierte Organ war der Gerichtshof der EWG, der die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung des Vertrags gewährleisten sollte (Artikel 137).[68]
Von besonderer Wichtigkeit für die vorliegende Arbeit soll an dieser Stelle der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) erwähnt werden. Dieser wurde, ähnlich dem Beratungsausschuss der Montanunion, der Versammlung, dem Rat und der Kommission der EWG als Beratungsorgan zur Seite gestellt.[69] Im Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft innerhalb des Titel III – Die Sozialpolitik – Kapitel 1 – Sozialvorschriften – wird in Artikel 117 auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen innerhalb der EWG zu überprüfen und gegebenenfalls dem Fortschritt anzugleichen.[70] Artikel118 besagt, dass unter Berücksichtigung der sonstigen Bestimmungen des Vertrags die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten in sozialen Fragen beispielsweise auf den Gebieten der Beschäftigung, Arbeitsrecht, Arbeitsbedingungen und der sozialen Sicherheit gefördert werden muss.[71]
[...]
[1] Die Benelux-Union beruht ursprünglich auf einer Zollunion (1944) zwischen den Ländern Belgien, Niederlande und Luxemburg, wurde 1960 zu einer Wirtschaftsunion erweitert und 2008 mit zusätzlichen Ergänzungen (Angleichung der Innenpolitik, Kooperation in Justizfragen) erneuert.
[2] Vgl. Neisser, Heinrich/Verschraegen, Bea: Die Europäische Union: Anspruch und Wirklichkeit, Wien 2001: Springer, S. 7f.
[3] Vgl. Hohls/Schröder/Siegrist: Europa und die Europäer: Quellen und Essays zur modernen europäischen Geschichte. Festschrift für Hartmut Kaelble, Stuttgart 2005: Franz Steiner Verlag, S. 449f.
[4] Vgl. Dahrendorf, Ralf: Der Wiederbeginn der Geschichte: Vom Fall der Mauer zum Krieg im Irak, München 2004: C.H. Beck Verlag, S. 154.
[5] Vgl. Hohls/Schröder/Siegrist: Europa und die Europäer: Quellen und Essays zur modernen europäischen Geschichte. Festschrift für Hartmut Kaelble, Stuttgart 2005: Franz Steiner Verlag, S. 448.
[6] Vgl. Herbst/Bührer/Sowade: Vom Marshallplan zur EWG: Die Eingliederung der Bundesrepublik Deutschland in die westliche Welt, München 1990: Oldenbourg Wissenschaftsverlag, S. 257f.
[7] Ebd., S. 258.
[8] Erster Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, im Amt von 1949 bis 1963.
[9] Vgl. Lappenküpper, Ulrich: Der Schuman-Plan; Mühsamer Durchbruch zur deutsch-französischen Verständigung. In: Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte, Heft 3, München-Berlin 1994, S. 412.
[10] Vgl. Lappenküpper, Ulrich: Der Schuman-Plan; Mühsamer Durchbruch zur deutsch-französischen Verständigung. In: Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte, Heft 3, München-Berlin 1994, S. 443f.
[11] Vgl. Mittag, Jürgen: Kleine Geschichte der Europäischen Union; Von der Europaidee bis zur Gegenwart, Münster 2010: Aschendorff Verlag, S. 97.
[12] Vgl. Seeler, Hans Joachim: Geschichte und Politik der Europäischen Integration, Baden-Baden 2008: Nomos Verlag, S. 34.
[13] Vgl. Mittag, Jürgen: Kleine Geschichte der Europäischen Union; Von der Europaidee bis zur Gegenwart, Münster 2010: Aschendorff Verlag, S. 98.
[14] Vgl. Mittag, Jürgen: Kleine Geschichte der Europäischen Union; Von der Europaidee bis zur Gegenwart, Münster 2010: Aschendorff Verlag, S. 98.
[15] Vgl. Knipping, Franz: Rom, 25. März 1957; Die Einigung Europas, München 2004: Deutscher Taschenbuch Verlag, S.74f.
[16] Vgl. Brunn, Gerhard: Die Europäische Einigung (3. Aufl.), Stuttgart 2009: Reclam Verlag, S. 89.
[17] Vgl. Knipping, Franz: Rom, 25. März 1957; Die Einigung Europas, München 2004: Deutscher Taschenbuch Verlag, S. 75.
[18] Ebd.
[19] Vgl. Brunn, Gerhard: Die Europäische Einigung (3. Aufl.), Stuttgart 2009: Deutscher Taschenbuch Verlag, S. 90.
[20] Vgl. Brunn, Gerhard: Die Europäische Einigung (3. Aufl.), Stuttgart 2009: Reclam Verlag,, S. 91
[21] Ebd., S. 92.
[22] Ebd., S. 93
[23] Vgl. Mittag, Jürgen: Kleine Geschichte der Europäischen Union; Von der Europaidee bis zur Gegenwart, Münster 2010: Aschendorff Verlag, S. 100.
[24] Vgl. Seeler, Hans Joachim: Geschichte und Politik der Europäischen Integration, Baden-Baden 2008: Nomos Verlag, S. 35.
[25] Pierre Mendès France. Ministerpräsident der Vierten Französischen Republik vom 19. Juni 1954 bis 5. Februar 1955.
[26] Vgl. Mittag, Jürgen: Kleine Geschichte der Europäischen Union; Von der Europaidee bis zur Gegenwart, Aschendorff Verlag Münster 2010, S. 100.
[27] Vgl. Mittag, Jürgen: Kleine Geschichte der Europäischen Union; Von der Europaidee bis zur Gegenwart, Aschendorff Verlag Münster 2010, S. 100.
[28] Vgl. Loth, Wilfried: Der Weg nach Europa. Geschichte der europäischen Integration 1939-1957, Göttingen 1996: Vandenhoek & Ruprecht, S. 111.
[29] Vgl. Knipping, Franz: Rom, 25. März 1957; Die Einigung Europas, München 2004: Deutscher Taschenbuch Verlag, S. 82.
[30] Ebd.
[31] Vgl. Brunn, Gerhard: Die Europäische Einigung (3. Aufl.), Stuttgart 2009: Reclam Verlag, S. 101.
[32] Schreiben von Paul-Henri Spaak an Konrad Adenauer (Brüssel, 4. April 1955). In: www.cvce.eu/obj/schreiben_von_paul_henri_spaak_an_konrad_adenauer_brussel_4_april_1955-de-83ddf303-0b3c-4da6-82ac-1c3109b9f516.html. Abgerufen am 22.03.2014.
[33] Vgl. Brunn, Gerhard: Die Europäische Einigung (3. Aufl.), Stuttgart 2009: Reclam Verlag, S. 100f.
[34] Johan Willem Beijen, häufig Beyen geschrieben, war ein niederländischer Bankier, Politiker und Diplomat. Zwischen 1952 und 1956 bekleidete er das Amt des Außenministers der Niederlande.
[35] Vgl. Knipping, Franz: Rom, 25. März 1957; Die Einigung Europas, München 2004: Deutscher Taschenbuch Verlag, S. 85.
[36] Vgl. Mittag, Jürgen: Kleine Geschichte der Europäischen Union; Von der Europaidee bis zur Gegenwart, Münster 2010: Aschendorff Verlag, S. 103.
[37] Vgl. Knipping, Franz: Rom, 25. März 1957; Die Einigung Europas, München 2004: Deutscher Taschenbuch Verlag, S. 85.
[38] Vgl. Segers, Mathieu: Deutschlands Ringen mit der Relance; Die Europapolitik der BRD während der Beratungen und Verhandlungen über die Römischen Verträge, Frankfurt 2008: Peter Lang Verlag, S. 95.
[39] Vgl. Mittag, Jürgen: Kleine Geschichte der Europäischen Union; Von der Europaidee bis zur Gegenwart, Münster 2010: Aschendorff Verlag, S. 103.
[40] Vgl. Knipping, Franz: Rom, 25. März 1957; Die Einigung Europas, München 2004: Deutscher Taschenbuch Verlag, S. 85.
[41] Vgl. Mittag, Jürgen: Kleine Geschichte der Europäischen Union; Von der Europaidee bis zur Gegenwart, Münster 2010: Aschendorff Verlag, S. 103.
[42] Vgl. Rhenisch, Thomas: Europäische Integration und industrielle Interessen; Die deutsche Industrie und die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, Frankfurt 1999: Franz Steiner Verlag, S. 19.
[43] Vgl. Brunn, Gerhard: Die Europäische Einigung (3. Aufl.), Stuttgart 2009: Reclam Verlag, S. 89.
[44] Vgl. Knipping, Franz: Rom, 25. März 1957; Die Einigung Europas, München 2004: Deutscher Taschenbuch Verlag, S. 86f.
[45] Ebenfalls zur Konferenz eingeladen war Großbritannien, das jedoch die Teilnahme ablehnte.
[46] Vgl. Loth, Wilfried: Der Weg nach Europa. Geschichte der europäischen Integration 1939-1957, Göttingen 1996: Vandenhoek & Ruprecht Verlag, S. 118f.
[47] Ebd., S. 119f.
[48] Knipping, Franz: Rom, 25. März 1957; Die Einigung Europas, München 2004: Deutscher Taschenbuch Verlag, S. 88.
[49] Ebd., S. 89.
[50] Vgl. Mittag, Jürgen: Kleine Geschichte der Europäischen Union; Von der Europaidee bis zur Gegenwart, Münster 2010: Aschendorff Verlag, S. 106.
[51] Vgl. Thiemeyer, Guido: „Vom Pool Vert“ zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft; Europäische Integration, Kalter Krieg und die Anfänge der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik 1950-1957, München 1999: Oldenbourg Verlag, S. 162.
[52] Vgl. Thiemeyer, Guido: „Vom Pool Vert“ zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft; Europäische Integration, Kalter Krieg und die Anfänge der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik 1950-1957, München 1999: Oldenbourg Verlag, S. 164.
[53] Vgl. Mittag, Jürgen: Kleine Geschichte der Europäischen Union; Von der Europaidee bis zur Gegenwart, Münster 2010: Aschendorff Verlag, S. 107.
[54] Nach der Besetzung Ungarns im Jahre 1946 durch die Sowjetunion wurde Ungarn zur Volksrepublik erklärt. Der Volksaufstand von 1956 wurde durch sowjetische Truppen gewaltsam beendet.
[55] Nach der Verstaatlichung der mehrheitlich britisch-französischen Sueskanal-Gesellschaft durch den Präsidenten Ägyptens, Gamal Abdel Nasser, führte zu einer militärischen Intervention einer Allianz aus Großbritannien, Frankreich und Israel. Ein gemeinsames Einschreiten durch die USA und der Sowjetunion zwangen die beteiligten Staaten zum Rückzug aus Ägypten.
[56] Vgl. Mittag, Jürgen: Kleine Geschichte der Europäischen Union; Von der Europaidee bis zur Gegenwart, Münster 2010: Aschendorff Verlag, S. 108.
[57] Vgl. Boer, Pim den, et al.: Europäische Erinnerungsorte 2; Das Haus Europa, München 2011: Oldenbourg Verlag, S. 97.
[58] Zitiert nach: Boer, Pim den, et al.: Europäische Erinnerungsorte 2; Das Haus Europa, München 2011: Oldenbourg Verlag, S. 98.
[59] Christian Pineau war von Februar 1956 bis Mai 1958 französischer Außenminister, nahm an der Planung der Suez-Expedition teil und unterschrieb im Namen Frankreichs die Römischen Verträge.
[60] Joseph Antoine Marie Hubert Luns war 1949 bis 1952 UN-Botschafter der Niederlande. Im Jahr 1957 unterzeichnete er für sein Land die Römischen Verträge.
[61] Vgl. Boer, Pim den et al.: Europäische Erinnerungsorte 2; Das Haus Europa, München 2011: Oldenbourg Verlag, S. 98.
[62] Institut für Demoskopie Allensbach. Ältestes deutsches Meinungsforschungsinstitut, 1947 gegründet von Elisabeth Noelle-Neumann.
[63] Vgl. Patel, Kiran Klaus: Europäisierung wider Willen; Die Bundesrepublik Deutschland in der Agrarintegration der EWG 1955 -1973, München 2009: Oldenbourg Verlag, S. 90
[64] Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft. In: www.europarl.europa.eu/brussels/website/media/Basis/Vertraege/Pdf/EWG-Vertrag.pdf (Abgerufen am 23.03.2014)
[65] Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft. In: www.europarl.europa.eu/brussels/website/media/Basis/Vertraege/Pdf/EWG-Vertrag.pdf (Abgerufen am 23.03.2014)
[66] Vgl. Brunn, Gerhard: Die Europäische Einigung (3. Aufl.), Stuttgart, 2009: Reclam Verlag, S. 121.
[67] Vgl. Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft. In: www.europarl.europa.eu/brussels/website/media/Basis/Vertraege/Pdf/EWG-Vertrag.pdf (Abgerufen am 23.03.2014)
[68] Ebd.
[69] Vgl. Brunn, Gerhard: Die Europäische Einigung (3. Aufl.), Stuttgart 2009: Reclam Verlag, S. 123.
[70] Vgl. Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft. In: www.europarl.europa.eu/brussels/website/media/Basis/Vertraege/Pdf/EWG-Vertrag.pdf (Abgerufen am 23.03.2014)
[71] Ebd.
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