Um die Ziele des Staates mit dem Erlass des neuen SGB II zu verstehen, schauen wir uns zunächst die (sozial)politischen Gegebenheiten an, unter denen das Gesetz entstanden ist. Das SGB II ist eines der Produkte, die aufgrund der Empfehlungen der sogenannten „Kommission Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ oder auch Hartz Kommission unter der Leitung des ehemaligen VW – Managers Peter Hartz, von der damaligen Bundesregierung seit 2003 aufgelegt wurden.
Diese Kommission, die aus führenden Köpfen der Wirtschaft, der Gewerkschaften, der Bundesanstalt für Arbeit aber auch Unternehmensberatern und Wissenschaftlern aus den Bereichen der Sozial- und Verwaltungswissenschaften zusammengesetzt war, entstand aus dem politischen Willen und wohl auch der Notwendigkeit heraus, die Struktur der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik grundlegend zu reformieren.
Wie Gerhard Schröder in seiner Regierungserklärung 1998 formulierte ging es vor allem um die Bekämpfung der hohen Arbeitslosigkeit: “Wir wollen uns jederzeit – nicht erst in vier Jahren – daran messen lassen, in welchem Maße wir zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit beitragen.“ Die Bildung dieser Expertenkommission auf Initiative Gerhard Schröders, war allerdings nicht, wie man glauben möchte, von langer Hand geplant, sondern eine recht kurzfristige Reaktion auf den sog. „Vermittlungs-skandal“. Der Bundesrechnungshof hatte 2002 aufgedeckt, dass in den Arbeitsämtern regelmäßig die Arbeitslosenzahlen „schöngerechnet“ wurden.
Konsequenterweise wurden sogar Rücktritte des damaligen Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit, Herrn Jagoda und dem damaligen Bundesarbeitsminister Walter Riester gefordert, die ja letztlich für die „Unregelmäßigkeiten“ in den Statistiken der BA verantwortlich zeichneten. Durch den „Vermittlungsskandal“ und die damit wieder in den Fokus geratene hohe Arbeitslosigkeit, wurde für die Bundesregierung ein „Policy Window“ geschaffen – ein offenes Tor sozusagen - für zuvor nicht durchsetzbare Reformen und grundlegende Veränderungen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Hartz – Kommission
3. Der deutsche Sozialstaat der Jahrtausendwende in der Kritik
4. Geburt des aktivierenden Sozialstaates
5. Das vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt. (Hartz IV)
6. Die Intentionen des §1 SGB II, Absatz 1 und 2
Zielsetzung und Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die sozialpolitischen Intentionen des Gesetzgebers, die den Regelungen des § 1 SGB II zugrunde liegen. Dabei wird analysiert, wie sich das Leitbild des Sozialstaates durch die Einführung der Hartz-IV-Gesetze von einem fürsorgenden Wohlfahrtsstaat hin zu einem aktivierenden, fordernden System verschoben hat.
- Die Entstehungsgeschichte der Hartz-Kommission
- Kritik am Sozialstaat zur Jahrtausendwende
- Transformation vom Wohlfahrts- zum aktivierenden Sozialstaat
- Das Konzept Fördern und Fordern im Kontext des SGB II
- Paternalisierung und Eigenverantwortung der Leistungsberechtigten
Auszug aus dem Buch
6. Die Intentionen des §1 SGB II, Absatz 1 und 2
Die Hauptzielrichtung des neuen aktivierenden Sozialstaates in § 1, Absatz 2 SGB II ist die Paternalisierung. Eine stärkere Bevormundung in Form von verpflichtenden Zwangselementen (vgl. Basistext S. 37) im Rechtskreis des SGB II, soll die Arbeitssuchenden Leistungsberechtigten stärker als bisher in die Pflicht nehmen. Die Betonung liegt auf der Eigenverantwortung des Leistungsberechtigten. Diese Wortwahl insistiert im Umkehrschluss, dass dem Hilfebedürftigen diese Eigenverantwortung fehlt, oder diese nicht ausreicht. Dem Hilfebedürftigen wird vermittelt, dass er nicht hilfebedürftig wäre, wenn er sich nur seiner vollen Eigenverantwortung und ggf. der Verantwortung für von ihm abhängige Familienmitglieder bewusst wäre. Mithin wird dem Leistungsberechtigten damit indirekt vorgeworfen, durch zu geringe Eigenverantwortung, sich selbst in die Situation des Hilfebedürftigen gebracht zu haben.
M.a.W. dem Hilfesuchenden wird also vorab bereits unterstellt, er sei selbst schuld an seiner Lage. Jede Verantwortung des Staates für ökonomische Prozesse oder anderen in staatlicher Hand liegenden Bedingungen, aus denen die Arbeitslosigkeit-/Hilfebedürftigkeit entstanden sein könnten, wird zurückgewiesen und in den Verantwortungsbereich des Arbeitssuchenden gebracht. Im weiteren Text des § 1, Abs. 2 SGB II „Die Grundsicherung soll….dazu beitragen, dass sie (die Leistungsberechtigten d. V.) ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können.“ wird deutlich, dass es dem Gesetzgeber außerdem darum geht, die Leistungen der Grundsicherung, auf Antrag und Nachweis der Bedürftigkeit, nur zu gewähren, um den Leistungsempfänger nach Möglichkeit (wieder) in die Lage zu versetzen, den Lebensunterhalt für sich und die Angehörigen seiner Bedarfsgemeinschaft, selbst aufzubringen. Die Grundsicherung soll einzig dazu dienen, sich durch die (Wieder-) Eingliederung des Leistungsberechtigten Hilfebedürftigen in unsere lohnarbeitszentrierte Gesellschaft, selbst überflüssig zu machen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Definition des Begriffs Intention im Kontext des Gesetzgebers, um die zielgerichteten Absichten hinter dem SGB II zu ergründen.
2. Die Hartz – Kommission: Darstellung der Entstehungsbedingungen der Reformen als Reaktion auf den Vermittlungsskandal und die Forderung nach einer grundlegenden Strukturreform.
3. Der deutsche Sozialstaat der Jahrtausendwende in der Kritik: Analyse der Argumente für Reformen, wie hohe Kosten und mangelnde Anreize zur Arbeitsaufnahme im damaligen Sozialstaat.
4. Geburt des aktivierenden Sozialstaates: Beschreibung des Paradigmenwechsels vom Wohlfahrtsstaat zum aktivierenden Sozialstaat durch das Hartz-Konzept.
5. Das vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt. (Hartz IV): Erläuterung des Konzepts Fördern und Fordern sowie der Definition der Grundsicherung als Existenzminimum.
6. Die Intentionen des §1 SGB II, Absatz 1 und 2: Untersuchung der Paternalisierung und der Betonung der Eigenverantwortung als zentrale Steuerungsinstrumente der Reform.
Schlüsselwörter
SGB II, Hartz IV, Sozialstaat, Grundsicherung, Arbeitsmarkt, Arbeitssuchende, Eigenverantwortung, Paternalisierung, Fördern und Fordern, Aktivierung, Sozialpolitik, Hilfebedürftigkeit, Existenzminimum, Arbeitslosigkeit, Gesetzgebung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit den politischen und sozialpolitischen Zielen, die der Gesetzgeber bei der Formulierung des § 1 SGB II verfolgt hat.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Im Zentrum stehen der Umbau des deutschen Sozialstaates, die Entstehung der Hartz-Reformen und das neu eingeführte Prinzip des aktivierenden Sozialstaates.
Welches primäre Ziel verfolgt die Forschungsarbeit?
Ziel ist es, aufzuzeigen, wie das SGB II durch das Prinzip Fördern und Fordern versucht, Hilfebedürftige stärker in die Eigenverantwortung zu nehmen und die Inanspruchnahme von Sozialleistungen zu minimieren.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Die Arbeit basiert auf einer Literaturanalyse, dem Studium von Gesetzestexten sowie der Einbeziehung amtlicher Begründungen und fachwissenschaftlicher Expertisen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil behandelt die historische Genese der Hartz-Kommission, die Kritik am alten Sozialstaat sowie eine detaillierte Interpretation der Absätze 1 und 2 des § 1 SGB II.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren diese Arbeit?
Zu den prägenden Begriffen zählen neben SGB II und Hartz IV insbesondere Paternalisierung, Aktivierung, Grundsicherung und Eigenverantwortung.
Warum wird im Dokument von Paternalisierung gesprochen?
Der Autor argumentiert, dass durch die Verpflichtungen im SGB II eine Form der Bevormundung entsteht, bei der der Staat den Leistungsberechtigten maßgeblich in die Pflicht nimmt, sein Leben selbstständig zu organisieren.
Welche Rolle spielt die Angst vor Armut laut Autor?
Der Autor führt aus, dass die Ausgestaltung der Grundsicherung eine abschreckende Wirkung haben soll, indem sie die Inanspruchnahme von Hilfe unattraktiv gestaltet und so eine Angst vor dem sozialen Abstieg erzeugt.
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- Folkert Kruse (Autor), 2013, Hartz IV. Die (sozial-)politischen Intentionen des Gesetzgebers im § 1, Abs. 1 und 2 des SGB II, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/306916