Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Verifizierung der Aussage, dass die Rechnungslegung und Unternehmensführung von unternehmerischen Tätigkeiten nach SächsEigBVO mit Einführung der Doppik in den Städten und Gemeinden Sachsens überflüssig sei. Diese Arbeit belegt, dass diese generalisierende Aussage differenziert zu betrachten ist – insbesondere bei Betrieben gewerblicher Art (BgA), die über das Steuerrecht auch handelsrechtliche Rechnungslegungsvorschriften zu beachten haben. Erreicht der Umfang eines BgA eine Größe, die eine eigenständige Organisation rechtfertigt, bleibt die Rechnungslegung und Unternehmensführung nach SächsEigBVO die geeignetere Organisationsform.
Inhaltsverzeichnis
1 Anlass und Aktualität der Arbeit
2 Aufgaben und Aufgabenerfüllung der Kommunen in Sachsen
2.1 Aufgaben
2.2 Aufgabenerfüllung
3 Gründe für die Umstellung auf die Doppik
4 Aufbau der Doppik
4.1 Drei-Komponenten-Modell
4.2 Ansatz- und Bewertungsvorschriften im Vergleich zum HGB
4.2.1 Inventur
4.2.2 Ansatz- und Bewertungsvorschriften
4.2.3 Softwarenutzung
4.3 Kontenrahmen und Produktplan
4.3.1 Kontenrahmen
4.3.2 Produktplan
4.4 Kosten- und Leistungsrechnung
4.5 Zusammenfassung
5 Wirtschaftliche (unternehmerische) Betätigungen der Kommunen
5.1 Begriff des wirtschaftlichen bzw. nichtwirtschaftlichen Unternehmens
5.2 Betriebe gewerblicher Art
5.3 Organisationen zur Aufgabenerfüllung
5.3.1 Regiebetrieb
5.3.2 Eigenbetrieb
5.3.3 Abgrenzung zwischen Regiebetrieb und Eigenbetrieb
5.3.4 Abgrenzung zur Eigengesellschaft
6 Rechnungslegung von BgA nach Handels- und Steuerrecht
7 Rechnungslegung und Unternehmensführung von BgA nach Doppik
7.1 Planung
7.2 Rechnungslegung und KLR
7.3 Führung und Verantwortlichkeit
7.4 Personalwirtschaft
7.5 Prüfung
8 Rechnungslegung und Unternehmensführung von BgA nach SächsEigBVO
8.1 Planung
8.2 Rechnungslegung und KLR
8.3 Führung und Verantwortlichkeit
8.4 Personalwirtschaft
8.5 Prüfung
9 Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht, ob die Rechnungslegung und Unternehmensführung von Betrieben gewerblicher Art (BgA) nach der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) durch die Einführung der Doppik in sächsischen Kommunen überflüssig geworden ist. Ziel ist die Verifizierung dieser These unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten.
- Rechnungslegung von Betrieben gewerblicher Art (BgA)
- Vergleich zwischen SächsKomHVO-Doppik und SächsEigBVO
- Organisationsformen kommunaler Aufgabenerfüllung (Regiebetrieb vs. Eigenbetrieb)
- Rechnungslegungsanforderungen nach Handels- und Steuerrecht
Auszug aus dem Buch
4.2.1 Inventur
Im Intervall von 3 – 5 Jahren muss eine Buchinventur gemäß § 35 Abs. 2 Satz 2 SächsKomHVO-Doppik durchgeführt werden (Pflichtbestimmung). Mit dieser Vorschrift weicht das Kommunalrecht vom HGB ab, weil das HGB einen solchen Zeitabschnitt, nach dem eine Buchinventur durchzuführen bzw. zu wiederholen ist, nicht konkret festlegt. Diese Vollinventur, d. h. das Erfassen eines jeden einzelnen Vermögensgegenstandes einer Kommune in diesem knappen Zeitabstand bringt nicht nur einen enormen Kostenfaktor mit sich. Eine Kommune, welche beispielsweise ihre Infrastruktur, Schulen, Bauhöfe und Deponien in ihrer Vermögensrechnung auszuweisen hat, ist gezwungen, eine solche Vollinventur in kurzen Abständen durchzuführen. Für dieses Erfassen wird ein erheblicher Zeitaufwand benötigt. Eine wesentliche Veränderung in diesem kurzen Zeitintervall wird nicht erwartet und somit die Sinnhaftigkeit hinterfragt. Eine Synopse ist in Anlage 1 zu finden.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Anlass und Aktualität der Arbeit: Einführung in die gesetzliche Umstellung der sächsischen Kommunen auf die Doppik und Formulierung der Forschungsfrage bezüglich der Rechnungslegung von BgA.
2 Aufgaben und Aufgabenerfüllung der Kommunen in Sachsen: Erläuterung der kommunalen Aufgabenfelder, der Selbstverwaltung und der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Aufgabenwahrnehmung.
3 Gründe für die Umstellung auf die Doppik: Darstellung der Verwaltungsreformziele, insbesondere der Ablösung des Geldverbrauchskonzepts durch das Ressourcenverbrauchskonzept.
4 Aufbau der Doppik: Beschreibung des 3-Komponenten-Modells, der Bewertungsansätze sowie der Struktur des Kontenrahmens und Produktplans.
5 Wirtschaftliche (unternehmerische) Betätigungen der Kommunen: Analyse der Kriterien für wirtschaftliche Betätigungen sowie der Abgrenzung zwischen verschiedenen Organisationsformen.
6 Rechnungslegung von BgA nach Handels- und Steuerrecht: Untersuchung der Gewinnermittlung für BgA und der steuerlichen Buchführungspflichten im Kontext der Doppik.
7 Rechnungslegung und Unternehmensführung von BgA nach Doppik: Detaillierte Betrachtung der Planung, Rechnungslegung und Steuerung von BgA, die innerhalb der kommunalen Doppik geführt werden.
8 Rechnungslegung und Unternehmensführung von BgA nach SächsEigBVO: Detaillierte Analyse der Planung, Rechnungslegung und Führung für BgA, die als eigenständige Sondervermögen organisiert sind.
9 Fazit: Zusammenfassende Bewertung der Organisationsformen und Verwerfung der These, dass Sondervermögen durch die Doppik überflüssig seien.
Schlüsselwörter
Doppik, SächsKomHVO-Doppik, SächsEigBVO, Betriebe gewerblicher Art, BgA, Kommunalhaushalt, Sondervermögen, Eigenbetrieb, Regiebetrieb, Rechnungslegung, Kosten- und Leistungsrechnung, Unternehmensführung, Sächsische Gemeindeordnung, Bilanzierung, Finanzrechnung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Diplomarbeit analysiert, wie die Rechnungslegung und Unternehmensführung von Betrieben gewerblicher Art (BgA) in sächsischen Kommunen nach der Einführung der Doppik (SächsKomHVO-Doppik) gestaltet werden sollte und ob die Organisationsform des Eigenbetriebs (nach SächsEigBVO) weiterhin sinnvoll ist.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die kommunale Haushaltswirtschaft, die rechtlichen Grundlagen der unternehmerischen Betätigung von Kommunen, die Struktur der Doppik sowie die spezifischen Anforderungen an die Rechnungslegung und Besteuerung von BgA.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das primäre Ziel ist es, die These zu verifizieren, ob die Rechnungslegung nach SächsEigBVO durch die Einführung der Doppik überflüssig geworden ist, und eine Entscheidungshilfe für Kommunen zu entwickeln.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es erfolgt eine theoretische Analyse der gesetzlichen Rahmenbedingungen, ergänzt durch eine betriebswirtschaftliche Gegenüberstellung von Rechnungslegungsmodellen und Organisationsformen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil behandelt die Grundlagen der Aufgabenwahrnehmung in Kommunen, den Aufbau des doppischen Rechnungswesens, die Definition von BgA sowie die detaillierte Prüfung der Führung und Rechnungslegung von BgA in verschiedenen Organisationsformen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind Doppik, SächsKomHVO-Doppik, SächsEigBVO, Betriebe gewerblicher Art (BgA), Eigenbetrieb, Regiebetrieb und kommunale Rechnungslegung.
Warum ist die Abwägung nach § 95 Abs. 2 SächsGemO so wichtig?
Diese Vorschrift verpflichtet den Gemeinderat, vor der Entscheidung über eine Organisationsform eine Abwägung der Vor- und Nachteile vorzunehmen, was als Grundlage für eine zielgerichtete Unternehmensführung dient.
Spielt die Umsatzgrenze eine Rolle für die Rechnungslegung?
Ja, ab einer gewissen Umsatzgrenze (hier 500.000 EUR nach § 141 AO) ist für BgA eine Rechnungslegung nach handelsrechtlichen Grundsätzen zwingend erforderlich, was die Nutzung der SächsEigBVO rechtfertigt.
Was ist das Ergebnis bezüglich der "Überflüssigkeit" der Eigenbetriebe?
Die Autorin verwirft die These der Überflüssigkeit. Sie kommt zu dem Schluss, dass für größere BgA die Führung nach SächsEigBVO aufgrund der stärkeren Risikokontrolle, Transparenz und Verantwortlichkeit vorteilhafter ist als die Einbindung in die allgemeine doppische Haushaltsführung.
- Quote paper
- Doreen Hildebrand (Author), 2015, Die Rechnungslegung für Betriebe gewerblicher Art von Städten und Gemeinden in Sachsen. SächsKomHVO-Doppik versus SächsEigBVO, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/307473