Neuerungen durch das Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz BilRUG

Auswirkungen auf das außerordentliche Unternehmensergebnis, Umsatzerlöse und Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens


Élaboration, 2015

18 Pages


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einführung

2. Ziele des BilRUG

3. Neuregelungen im Bezug auf den Ansatz von außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen
3.2 Aus der Neuregelung entstehende Veränderungen im Jahresabschluss
3.3 Mögliche Folgen aus den Änderungen

4. Neuregelungen im Bezug auf den Ansatz von Umsatzerlösen
4.1 Aus der Neuregelung entstehende Veränderungen im Jahresabschluss
4.2 Mögliche Folgen aus den Änderungen

5. Neuregelungen im Bezug auf die Abschreibung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
5.1 Aus der Neuregelung entstehende Veränderungen im Jahresabschluss
5.2 Mögliche Folgen aus den Änderungen

6. Fazit

Quellenverzeichnis

Internetquellen Literatur

Rechtsquellen

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Gewinn- und Verlustrechnung der Commerzbank AG, 2013/2014

Abbildung 2: Gewinn- und Verlustrechnung der Telekom AG, 2012/2013

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einführung

Die heutige Zeit ist geprägt von Veränderungen, Innovationen und dem damit verbundenen Zwang zur Neuausrichtung und Anpassung. Dies gilt nicht nur für das alltägliche Privatleben vieler Menschen, sondern auch für das Wirtschaftsgeschehen, in Deutschland und der Welt. Um dieser stetigen Unstetigkeit Herr zu werden, passt die Bundesregierung ihre Gesetzgebung von Zeit zu Zeit an neue Gegebenheiten an. Das Handelsgesetzbuch (HGB), als wichtigste Sammlung von Vorschriften für Unternehmer und Unternehmen, wurde zuletzt im Jahre 2009 einer tief greifenden Reform unterzogen. Das zu dieser Zeit erlassene Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, kurz BilMoG, führte zu grundlegenden Änderungen in der Gesetzgebung.

Sechs Jahre später nun ist ein neues Modernisierungsgesetz beschlossen, das Bilanzlinie-Umsetzungsgesetz, kurz BilRUG. Dieses setzt eine Richtlinie der Europäischen Union aus dem Jahre 2013 um. Der Freihandel der EU und eine Internationalisierung vieler Unternehmen sollen durch vereinheitlichte Rahmen der Rechnungslegung für Unternehmen vieler Staaten weiter gestärkt werden.

Die vorliegende Arbeit untersucht drei signifikante Neuerungen des BilRUG im Vergleich zu den vorher geltenden Bestimmungen des HGB. Die Darstellung des außerordentlichen Unternehmensergebnisses im Jahresabschluss, den Begriff der Umsatzerlöse und die Abschreibung von immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens.

2. Ziele des BilRUG

Die Änderungen in der Gesetzgebung die das Reformpaket BilRUG mit sich bringt sind umfangreich. Wie schon das BilMoG 2009 überarbeitet es neben dem HGB auch andere Gesetze wie das AktG, das PublG und das GmbHG1.

Zu den wesentlichen Zielen der Änderungen gehört die Harmonisierung der Rechnungslegung zum Ziele einer verbesserten Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen2. Durch eine solche Anpassung soll der europäische Binnenmarkt gestärkt und der Handel in diesem vereinfacht werden. Zudem wird ein Abbau von Bürokratie beabsichtigt. Vor allem kleine und mittelgroße Unternehmen sollen, zum Beispiel durch eine Anhebung von Schwellenwerten zur Kategorisierung, entlastet werden. Auch wird das Gesetz genutzt um Unklarheiten aus früheren bilanzrechtlichen Änderungen auszuräumen3.

3. Neuregelungen im Bezug auf den Ansatz von außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen

Bisher wurde in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) eine Unterteilung zwischen dem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und dem außerordentlichen Ergebnis vorgenommen. Außerordentliche Erträge und Aufwendungen sind solche die "außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit liegen"4. Sie sind dadurch gekennzeichnet, dass die Vorgänge die ihnen zugrunde liegen ungewöhnlich sind, sie selten anfallen und eine wesentliche Wirkung auf das Ergebnis haben. Dementsprechend sind sie nicht vorhersehbar und damit weder der Art, noch der Höhe nach im Vorfeld kalkulierbar5.

Durch diese Abgrenzung soll es dem Bilanzleser ermöglicht werden solche Einflussfaktoren, die voraussichtlich selten oder gar nicht erneut eintreten, zu erkennen. Durch das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit wird ein Bild davon vermittelt, wie das Unternehmen seinem Zweck nach wirtschaftet und ob es positive Überschüsse daraus generiert.

Diese Unterscheidung wird nach Inkrafttreten des BilRUG in der GuV nicht mehr vorgenommen. Eine Angabe findet ausschließlich im Anhang statt. Auch die Art des außergewöhnlichen Ergebnisses ist hier zu erläutern, eine Einschränkung anhand der Wesentlichkeit, wie bisher gültig, entfällt (zukünftig § 285 Nr. 31 HGB6 ).

Ein Beispiel für solche außerordentlichen Vorfälle sind Erträge aus einem Forderungsverzicht von Gläubigern, beispielsweise durch Sanierungsmaßnahmen im Rahmen einer drohenden Insolvenz. Auch wesentliche außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund von Katastrophen stellen einen solchen Sonderfall mit wesentlicher Ergebniswirkung dar7.

3.2 Aus der Neuregelung entstehende Veränderungen in der Darstellung eines Jahresabschlusses

Exemplarisch lassen sich die Veränderungen anhand von Abbildung 1 aufzeigen. Es handelt sich um einen Auszug aus der Gewinn- und Verlustrechnung der Commerzbank AG.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Gewinn- und Verlustrechnung der Commerzbank AG, 2013/2014 8

Im Jahre 2013 entstand hier ein enormer außerordentlicher Aufwand. In diesem Falle, dem Anhang zu entnehmen, Restrukturierungsaufwendungen für geplante Anpassungen von Personalkapazitäten9. Der Jahresüberschuss gibt nach Abzug dessen ein bedeutend anderes Bild ab als das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit zuvor.

[...]


1 RegE vom 07.01.2015, Gesetzentwurf der Bundesregierung, Bilanzlinien-Umsetzungsgesetz - BilRUG, S. 1

2 Richtlinie 2013/34/EU, ABI.EU vom 26.06.2013, Nr. L 182, S. 26

3 Vgl. RegE vom 07.01.2015, Gesetzentwurf der Bundesregierung, Bilanzlinien-Umsetzungsgesetz BilRUG, S. 1 ff

4 § 277 Abs. 4 HGB

5 Vgl. Bertram, K./Brinkmann, R./Kessler, H./M ü ller, S., HGB-Kommentar, 2010, S. 1308

6 Vgl. RegE vom 07.01.2015, Gesetzentwurf der Bundesregierung, Bilanzlinien-Umsetzungsgesetz BilRUG, S. 12

7 Vgl . Bertram, K./Brinkmann, R./Kessler, H./M ü ller, S., HGB-Kommentar, 2010, S. 1309

8 Commerzbank AG, Jahresabschluss und Lagebericht 2014, in: https://www.commerzbank.de/media/aktionaere/service/archive/konzern/2015_2/BAA_Geschaeftsber icht_2014_AG_DE.pdf, Stand 14.04.2015, S. 73

9 Vgl. Commerzbank AG, Jahresabschluss und Lagebericht 2013, in: https://www.commerzbank.de/media/aktionaere/service/archive/konzern/2014_2/Geschaeftsbericht2 013_AG_DE.pdf, Stand 14.04.2015, S. 71

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Résumé des informations

Titre
Neuerungen durch das Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz BilRUG
Sous-titre
Auswirkungen auf das außerordentliche Unternehmensergebnis, Umsatzerlöse und Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
Université
University of Applied Sciences Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth
Auteur
Année
2015
Pages
18
N° de catalogue
V307553
ISBN (ebook)
9783668058927
ISBN (Livre)
9783668058934
Taille d'un fichier
685 KB
Langue
allemand
Annotations
Es handelt sich um eine unbenotete Ausarbeitung die allerdings sehr gute Resonanz von Seiten des Dozenten erhielt.
Mots clés
Rechnungslegung, HGB, BilRUG, BilMOG, Bilanzrichtlinie, Bilanzierung, Jahresabschluss, Geschäftsbericht
Citation du texte
Henning Pollmann (Auteur), 2015, Neuerungen durch das Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz BilRUG, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/307553

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