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Rechtserhaltende Markenbenutzung im österreichischen und europäischen Recht. Ausgehend von EuGH 5.7.2012, C-149/11, ecolex 2012, 803

Title: Rechtserhaltende Markenbenutzung im österreichischen und europäischen Recht. Ausgehend von EuGH 5.7.2012, C-149/11, ecolex 2012, 803

Diploma Thesis , 2015 , 62 Pages , Grade: 2

Autor:in: Beate Ebersdorfer (Author)

Law - Comparative Legal Systems, Comparative Law
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Summary Excerpt Details

Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sind Marken besonders attraktiv, denn sie signalisieren jene Eigenschaften, die der Markenartikelhersteller den Produkten gibt und die mittels Werbung entsprechend propagiert werden. Durch Marken werden Marktpositionen gesichert und Markeninhaber können ihren eigenen Geschäftsbereich von jenem der Konkurrenz abgrenzen.
Der Hauptzweck der Verwendung von Marken im geschäftlichen Verkehr besteht in der Unterscheidung gekennzeichneter Waren oder Dienstleistungen von solchen
konkurrierender Anbieter. Darauf gründet sich auch die Erwartung des Konsumenten, mit der gleichen Marke angebotene Waren und Dienstleistungen gleichbleibender
Qualität zu erhalten. Mit Marken verbindet der Verbraucher ferner Dynamik, Lebenskultur und Lebensfreude, die durch die Werbung transportiert werden.

Im Rahmen der vorliegenden Arbeit werden unter Berücksichtigung richtungsweisender Rechtsakte des Unionsrechts Fragen im Zusammenhang mit der rechtserhaltenden Markenbenutzung auf nationaler und europäischer Ebene behandelt.

Zur Beantwortung der Frage, unter welchen Voraussetzungen eingetragene Marken rechtserhaltend benutzt werden müssen, sind zunächst grundlegende Begriffe aus dem österreichischen und europäischen Markenrechtssystem zu erläutern.

Ausgehend von EuGH 5.7.2012 C-149/11 werden Erfordernisse des Markenrechts, insbesondere der markenrechtliche Benutzungszwang und die ernsthafte Benutzung beleuchtet. Ferner wird auf den territorialen Umfang, in dem die Benutzung der Marke zu erfolgen hat, eingegangen. Hier wird insbesondere der Blick darauf gerichtet, ob für das Vorliegen einer rechtserhaltenden Benutzung der Gemeinschaftsmarke eine
Benutzung in nur einem Mitgliedstaat ausreichend ist, oder ob hierfür eine Benutzung in einem wesentlichen Teil der Europäischen Union zu erfolgen hat.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Rechtsquellen des Markenrechts

2.1 Österreichisches Markenrecht

2.2 Deutsches Markenrecht

2.3 Europäisches Markenrecht

2.3.1 Markenrichtlinie

2.3.2 Gemeinschaftsmarkenverordnung

3 Grundsätze des Gemeinschaftsmarkenrechts

3.1 Grundsatz der relativen Autonomie

3.2 Grundsatz der Einheitlichkeit

3.3 Grundsatz der Koexistenz

3.4 Grundsatz der Äquivalenz

3.5 Grundsatz der Permeabilität

4 Markenfunktionen

4.1 Herkunftsfunktion

4.2 Unterscheidungs-/Kennzeichnungsfunktion

4.3 Qualitäts-, Garantie- oder Vertrauensfunktion

4.4 Identifizierungsfunktion

4.5 Kommunikations-, Suggestiv- oder Werbefunktion

5 Markenrechtlicher Benutzungsbegriff

5.1 Bestimmung des Benutzungsbegriffs

5.2 Rechtserhaltende und ernsthafte Benutzung

5.3 Rechtsverletzende Benutzung

6 Markenrechtlicher Benutzungszwang

6.1 Benutzungszwang im österreichischen Markenrecht

6.2 Benutzungszwang im deutschen Markenrecht

6.3 Gemeinschaftsrechtlicher Benutzungszwang

7 EuGH, C-149/11, Leno Merken /Hagelkruis Beheer

7.1 Ausgangsverfahren

7.2 Vorlagefragen an den EuGH

7.3 Urteil des EuGH vom 19.12.2012

7.4 Schlussanträge

8 Benutzung der Gemeinschaftsmarke

8.1 Ernsthafte Benutzung

8.2 Mengenmäßiger Umfang der Benutzung

8.3 Zeitraum und Dauer der Benutzung

8.4 Geographischer Umfang der Benutzung

8.5 Abweichende Form der Benutzung

8.6 Benutzungshindernisse und berechtigte Nichtbenutzung

9 Zusammenfassung

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die Anforderungen an die rechtserhaltende Benutzung von Marken im österreichischen und europäischen Rechtssystem. Im Fokus steht dabei die zentrale Forschungsfrage, unter welchen Voraussetzungen eine Marke als ernsthaft benutzt gilt, um den Markenschutz aufrechtzuerhalten, wobei insbesondere der territoriale Umfang der Benutzung der Gemeinschaftsmarke analysiert wird.

  • Grundlagen des nationalen und europäischen Markenrechts
  • Die verschiedenen Funktionen der Marke im Wirtschaftsverkehr
  • Analyse des markenrechtlichen Benutzungszwangs
  • Rechtliche Bewertung des EuGH-Urteils in der Rechtssache Leno Merken / Hagelkruis Beheer
  • Bedeutung des territorialen Umfangs und der Ernsthaftigkeit der Benutzung

Auszug aus dem Buch

7.1 Ausgangsverfahren

In der Rs C-149/11, Leno Merken/Hagelkruis Beheer hat sich der EuGH mit der Frage der Benutzung einer Gemeinschaftsmarke als ernsthafte Benutzung innerhalb der Grenzen eines einzigen Mitgliedstaates auseinandergesetzt.

Im Juli 2009 hinterlegte Hagelkruis beim Benelux-Amt für geistiges Eigentum (BAGE) die Wortmarke OMEL für folgende Dienstleistungen der Klassen 35, 41 und 45 (das sind ua Werbung und Öffentlichkeitsarbeit; Unternehmensverwaltung; Marketing; Kurse und Schulungen; Veranstaltung von Seminaren und Messen; Juristische Dienstleistungen) im Sinne des Abkommens von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken.125

Leno erhob als Inhaberin der Gemeinschaftswortmarke ONEL, die bereits im März 2002 angemeldet und im Oktober 2003 für Dienstleistungen der Klassen 35, 41 und 42 dieses Abkommens eingetragen wurde, Widerspruch gegen die Hinterlegung der Marke OMEL von Hagelkruis. Hagelkruis verlangte darauf hin, dass die Benutzung der Gemeinschaftsmarke durch Leno nachzuweisen sei.126

Im Januar 2010 wurde der Widerspruch vom BAGE mit der Begründung zurückgewiesen, Leno hätte keine ernsthafte Benutzung der Marke ONEL innerhalb der letzten fünf Jahre vor Bekanntmachung der angefochtenen Hinterlegung nachgewiesen. In Folge erhob Leno gegen die Entscheidung Klage beim niederländischen Gerechtshof te‘s-Gravenhage.127

Der Gerechtshof te‘sGravenhage stellte fest, dass Leno zwar die ernsthafte Benutzung der älteren Marke ONEL im relevanten Zeitraum in den Niederlanden nachgewiesen hat, aber keinen Nachweis für die Benutzung dieser Marke in der übrigen Gemeinschaft erbracht hat.128

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einleitung: Einführung in die Bedeutung von Marken im Wirtschaftsverkehr und Darlegung der zentralen Problemstellung bezüglich der rechtserhaltenden Benutzung.

2 Rechtsquellen des Markenrechts: Übersicht über die historischen und aktuellen gesetzlichen Grundlagen des österreichischen, deutschen und europäischen Markenrechts.

3 Grundsätze des Gemeinschaftsmarkenrechts: Erläuterung der zentralen Prinzipien wie Autonomie, Einheitlichkeit, Koexistenz, Äquivalenz und Permeabilität.

4 Markenfunktionen: Analyse der verschiedenen Funktionen einer Marke, insbesondere der Herkunfts-, Unterscheidungs- und Werbefunktion.

5 Markenrechtlicher Benutzungsbegriff: Definition und Abgrenzung der rechtserhaltenden, ernsthaften und rechtsverletzenden Markenbenutzung.

6 Markenrechtlicher Benutzungszwang: Darstellung der Intention und Funktionsweise des Benutzungszwangs in den verschiedenen Rechtsordnungen.

7 EuGH, C-149/11, Leno Merken /Hagelkruis Beheer: Detaillierte Analyse des Ausgangsverfahrens, der Vorlagefragen und des Urteils des EuGH zur Gebietsgröße bei der ernsthaften Benutzung.

8 Benutzung der Gemeinschaftsmarke: Eingehende Untersuchung der Anforderungen an ernsthafte Benutzung, deren Umfang, Dauer, geographische Reichweite und Ausnahmen.

9 Zusammenfassung: Synthese der gewonnenen Erkenntnisse und Beantwortung der Ausgangsfragestellung zur rechtserhaltenden Benutzung.

Schlüsselwörter

Markenrecht, Gemeinschaftsmarke, Benutzungszwang, ernsthafte Benutzung, EuGH, C-149/11, Leno Merken, Hagelkruis Beheer, Herkunftsfunktion, Rechtserhaltende Benutzung, MarkenG, MSchG, Binnenmarkt, Territorialer Umfang, Markenfunktionen.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Diplomarbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit den rechtlichen Anforderungen an die rechtserhaltende Benutzung von Gemeinschaftsmarken, insbesondere im Hinblick auf aktuelle europäische Rechtsprechung.

Welches sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?

Zentrale Themen sind der markenrechtliche Benutzungszwang, die Definition der "ernsthaften Benutzung" sowie die Frage, welcher geographische Umfang innerhalb der EU für die Rechtserhaltung einer Gemeinschaftsmarke erforderlich ist.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage der Arbeit?

Das Ziel ist die Klärung, unter welchen Voraussetzungen eine eingetragene Marke rechtserhaltend benutzt werden muss, speziell unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils Leno Merken / Hagelkruis Beheer.

Welche wissenschaftliche Methode wird in dieser Arbeit verwendet?

Die Arbeit verfolgt eine rechtswissenschaftliche Analyse, die auf einer umfassenden Untersuchung von Rechtsquellen, Gesetzen (MSchG, MarkenG, GMV) und der einschlägigen Rechtsprechung basiert.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Im Hauptteil werden die Rechtsquellen, Grundsätze des Gemeinschaftsmarkenrechts, Markenfunktionen, der Benutzungsbegriff, der Benutzungszwang sowie die Analyse des konkreten EuGH-Falls Leno Merken und die Kriterien der ernsthaften Benutzung ausführlich diskutiert.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren diese Arbeit?

Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Markenrecht, Benutzungszwang, Gemeinschaftsmarke, Ernsthafte Benutzung und die einschlägigen EuGH-Entscheidungen geprägt.

Welche Bedeutung hat das EuGH-Urteil C-149/11 (Leno Merken / Hagelkruis Beheer) für die Arbeit?

Dieses Urteil stellt den Kern der Untersuchung dar, da es die bisherige Auffassung revidierte, dass eine Benutzung in nur einem Mitgliedstaat automatisch für die Rechtserhaltung der Gemeinschaftsmarke ausreicht, und stattdessen eine Gesamtanalyse unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren fordert.

Wie definiert der Autor "berechtigte Gründe für die Nichtbenutzung"?

Berechtigte Gründe sind Hindernisse, die einen unmittelbaren Zusammenhang mit der Marke aufweisen, vom Willen des Markeninhabers unabhängig sind und die Benutzung der Marke unmöglich oder unzumutbar machen, wie etwa staatliche Verbote oder Naturkatastrophen.

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Details

Title
Rechtserhaltende Markenbenutzung im österreichischen und europäischen Recht. Ausgehend von EuGH 5.7.2012, C-149/11, ecolex 2012, 803
College
University of Linz  (Unternehmensrecht)
Grade
2
Author
Beate Ebersdorfer (Author)
Publication Year
2015
Pages
62
Catalog Number
V307554
ISBN (eBook)
9783668057340
ISBN (Book)
9783668057357
Language
German
Tags
rechtserhaltende markenbenutzung recht eugh c-149/11
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Beate Ebersdorfer (Author), 2015, Rechtserhaltende Markenbenutzung im österreichischen und europäischen Recht. Ausgehend von EuGH 5.7.2012, C-149/11, ecolex 2012, 803, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/307554
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