Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sind Marken besonders attraktiv, denn sie signalisieren jene Eigenschaften, die der Markenartikelhersteller den Produkten gibt und die mittels Werbung entsprechend propagiert werden. Durch Marken werden Marktpositionen gesichert und Markeninhaber können ihren eigenen Geschäftsbereich von jenem der Konkurrenz abgrenzen.
Der Hauptzweck der Verwendung von Marken im geschäftlichen Verkehr besteht in der Unterscheidung gekennzeichneter Waren oder Dienstleistungen von solchen
konkurrierender Anbieter. Darauf gründet sich auch die Erwartung des Konsumenten, mit der gleichen Marke angebotene Waren und Dienstleistungen gleichbleibender
Qualität zu erhalten. Mit Marken verbindet der Verbraucher ferner Dynamik, Lebenskultur und Lebensfreude, die durch die Werbung transportiert werden.
Im Rahmen der vorliegenden Arbeit werden unter Berücksichtigung richtungsweisender Rechtsakte des Unionsrechts Fragen im Zusammenhang mit der rechtserhaltenden Markenbenutzung auf nationaler und europäischer Ebene behandelt.
Zur Beantwortung der Frage, unter welchen Voraussetzungen eingetragene Marken rechtserhaltend benutzt werden müssen, sind zunächst grundlegende Begriffe aus dem österreichischen und europäischen Markenrechtssystem zu erläutern.
Ausgehend von EuGH 5.7.2012 C-149/11 werden Erfordernisse des Markenrechts, insbesondere der markenrechtliche Benutzungszwang und die ernsthafte Benutzung beleuchtet. Ferner wird auf den territorialen Umfang, in dem die Benutzung der Marke zu erfolgen hat, eingegangen. Hier wird insbesondere der Blick darauf gerichtet, ob für das Vorliegen einer rechtserhaltenden Benutzung der Gemeinschaftsmarke eine
Benutzung in nur einem Mitgliedstaat ausreichend ist, oder ob hierfür eine Benutzung in einem wesentlichen Teil der Europäischen Union zu erfolgen hat.
Inhaltsverzeichnis (Table of Contents)
- 1 Einleitung.
- 2 Rechtsquellen des Markenrechts
- 2.1 Österreichisches Markenrecht....
- 2.2 Deutsches Markenrecht........
- 2.3 Europäisches Markenrecht....
- 2.3.1 Markenrichtlinie
- 2.3.2 Gemeinschaftsmarkenverordnung.
- 3 Grundsätze des Gemeinschaftsmarkenrechts......
- 3.1 Grundsatz der relativen Autonomie.
- 3.2 Grundsatz der Einheitlichkeit ......
- 3.3 Grundsatz der Koexistenz..\n
- 3.4 Grundsatz der Äquivalenz
- 3.5 Grundsatz der Permeabilität…...\n
- 4 Markenfunktionen.........
- 4.1 Herkunftsfunktion .......
- 4.2 Unterscheidungs-/Kennzeichnungsfunktion.…………........
- 4.3 Qualitäts-, Garantie- oder Vertrauensfunktion
- 4.4 Identifizierungsfunktion.........
- 4.5 Kommunikations-, Suggestiv- oder Werbefunktion .......
- 5 Markenrechtlicher Benutzungsbegriff.
- 5.1 Bestimmung des Benutzungsbegriffs
- 5.2 Rechtserhaltende und ernsthafte Benutzung...\n
- 5.3 Rechtsverletzende Benutzung..\n
- 6 Markenrechtlicher Benutzungszwang...\n
- 6.1 Benutzungszwang im österreichischen Markenrecht
- 6.2 Benutzungszwang im deutschen Markenrecht
- 6.3 Gemeinschaftsrechtlicher Benutzungszwang
- 7 EuGH, C-149/11, Leno Merken /Hagelkruis Beheer......
- 7.1 Ausgangsverfahren
- 7.2 Vorlagefragen an den EuGH..\n
- 7.3 Urteil des EuGH vom 19.12.2012
- 7.4 Schlussanträge
- 8 Benutzung der Gemeinschaftsmarke........
- 8.1 Ernsthafte Benutzung
- 8.2 Mengenmäßiger Umfang der Benutzung.\n
- 8.3 Zeitraum und Dauer der Benutzung..\n
- 8.4 Geographischer Umfang der Benutzung......
- 8.5 Abweichende Form der Benutzung
- 8.6 Benutzungshindernisse und berechtigte Nichtbenutzung.\n
- 9 Zusammenfassung.
Zielsetzung und Themenschwerpunkte (Objectives and Key Themes)
Die Diplomarbeit befasst sich mit der Thematik der rechtserhaltenden Markenbenutzung im österreichischen und europäischen Recht. Im Zentrum der Arbeit steht das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 5. Juli 2012 im Fall C-149/11, ecolex 2012, 803 (Leno Merken/Hagelkruis Beheer). Ziel der Arbeit ist es, die Rechtsgrundlagen der Markenbenutzung im österreichischen und europäischen Recht zu analysieren und die Auswirkungen des EuGH-Urteils auf die Praxis zu beleuchten.
- Rechtsquellen des Markenrechts in Österreich, Deutschland und der Europäischen Union
- Grundsätze des Gemeinschaftsmarkenrechts
- Markenfunktionen und deren Bedeutung für die Benutzung
- Markenrechtlicher Benutzungsbegriff und seine verschiedenen Ausprägungen
- Markenrechtlicher Benutzungszwang und die Anforderungen an die rechtserhaltende Benutzung
Zusammenfassung der Kapitel (Chapter Summaries)
Das erste Kapitel führt in die Thematik der rechtserhaltenden Markenbenutzung ein und stellt die Relevanz des Themas dar. Kapitel zwei befasst sich mit den Rechtsquellen des Markenrechts in Österreich, Deutschland und der Europäischen Union. Dabei werden sowohl das österreichische und deutsche Markenrecht als auch die einschlägigen Gemeinschaftsrechtsvorschriften (Markenrichtlinie und Gemeinschaftsmarkenverordnung) beleuchtet. Im dritten Kapitel werden die wesentlichen Grundsätze des Gemeinschaftsmarkenrechts dargestellt, wie z.B. der Grundsatz der relativen Autonomie, der Grundsatz der Einheitlichkeit und der Grundsatz der Äquivalenz. Kapitel vier untersucht die verschiedenen Funktionen, die eine Marke im Wirtschaftsleben erfüllt, z.B. die Herkunfts-, Unterscheidungs- und Werbefunktion.
Kapitel fünf widmet sich dem markenrechtlichen Benutzungsbegriff. Die Arbeit erläutert die Bedeutung des Begriffs der rechtserhaltenden und ernsthaften Benutzung im Kontext des Markenrechts und zeigt die Grenzen der rechtsverletzenden Benutzung auf. Kapitel sechs behandelt den markenrechtlichen Benutzungszwang. Dabei wird der Benutzungszwang im österreichischen und deutschen Markenrecht sowie der Benutzungszwang im Gemeinschaftsrecht betrachtet.
Im siebten Kapitel wird das Urteil des EuGH im Fall C-149/11 (Leno Merken/Hagelkruis Beheer) ausführlich analysiert. Die Arbeit setzt sich mit den Vorlagefragen des EuGH, den Schlussanträgen des Generalanwalts und dem Urteil des Gerichtshofs auseinander. Kapitel acht beleuchtet die konkrete Anwendung der Anforderungen an die Benutzung einer Gemeinschaftsmarke. Dabei werden die Kriterien der ernsthaften Benutzung, des Mengenumfangs, des Zeitraums, des geographischen Umfangs und der Form der Benutzung sowie die möglichen Benutzungshindernisse und die berechtigte Nichtbenutzung untersucht.
Schlüsselwörter (Keywords)
Markenrecht, Markenbenutzung, Gemeinschaftsmarkenrecht, Rechtserhaltende Benutzung, Ernsthafte Benutzung, Benutzungszwang, EuGH, C-149/11, Leno Merken/Hagelkruis Beheer, Markenrichtlinie, Gemeinschaftsmarkenverordnung, Herkunftsfunktion, Unterscheidungsfunktion, Werbefunktion
- Citar trabajo
- Beate Ebersdorfer (Autor), 2015, Rechtserhaltende Markenbenutzung im österreichischen und europäischen Recht. Ausgehend von EuGH 5.7.2012, C-149/11, ecolex 2012, 803, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/307554