Für diese Arbeit wird ausgehend von der väterlichen Urhorde bei Freud das strafrechtliche Inzestverbot (Blutschande) des § 211 des österreichischen Strafgesetzbuches (StGB) analysiert und in seinem Zusammenhang mit den relevanten Strafbestimmungen betreffend die sexuelle Integrität und die sexuelle Selbstbestimmung dargestellt. Abschließend erfolgt ein kurzer Abriss des rechtswissenschaftlichen Diskussionsstandes zum strafrechtlichen Inzesttabu in Österreich und Deutschland.
Diese Seminararbeit wurde im Rahmen des Seminars „Krypta und Wurzel: Genderkonfiguration in der Psychoanalyse bei Kristeva, Butler, Freud und Lacan“ verfasst. Das Seminar befasste sich mit der Konstitution von gendered subjects mit dem Ziel, eine aktuelle Verortung des psychoanalytischen Diskurses zu leisten und ermöglichte die Diskussion dbzgl. teilweise auch strittiger Fragen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Das Inzestverbot bei Freud
3. Inzest oder sexueller Missbrauch?
3.1. Das Inzestverbot des österreichischen Strafgesetzbuches
3.2. Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität
3.3. Sexueller Missbrauch von Minderjährigen
3.4. Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität i. Allg.
4. Das Eheverbot des § 6 EheG
5. Rechtswissenschaftlicher Diskussionsstand zur Strafbarkeit des Inzestes in Österreich und Deutschland
6. Fazit
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die Arbeit untersucht das strafrechtliche Inzestverbot in Österreich unter Rückgriff auf die psychoanalytische Theorie Sigmund Freuds und vergleicht diese mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der sexuellen Integrität sowie der rechtswissenschaftlichen Debatte in Österreich und Deutschland.
- Psychoanalytische Herleitung des Inzesttabus (Freud)
- Analyse des § 211 StGB (Blutschande) im österreichischen Recht
- Abgrenzung von Inzest zu anderen Sexualdelikten
- Rechtsvergleich und Diskussionsstand in Österreich und Deutschland
- Bewertung der gesellschaftlichen und moralischen Grundlagen des Inzestverbots
Auszug aus dem Buch
3. Inzest oder sexueller Missbrauch?
Strafrechtliche Inzestverbote verbieten in vom jeweiligen Kulturkreis abhängigem Ausmaße den Geschlechtsverkehr zwischen verwandten Personen. Es muss hierbei allerdings klar zwischen Inzest und von Verwandtschaftsverhältnissen unabhängigen strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung (sexuellem Missbrauch) unterschieden werden, wobei sexueller Missbrauch auch inzestuös sein kann, der Tatbestand des Inzest jedoch keine geschlechtliche Nötigung, Gewalt, Drohung etc. voraussetzt, sondern auch konsensuale sexuelle Beziehungen unter Erwachsenen, also „opferlose“ Tathandlungen umfasst.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Arbeit verortet sich im Kontext des Seminars zur psychoanalytischen Genderkonfiguration und führt in die rechtliche Analyse des Inzestverbots ein.
2. Das Inzestverbot bei Freud: Dieses Kapitel erläutert Freuds mythologische Herleitung des Inzestverbots als kulturelles Fundament aus der väterlichen Urhorde.
3. Inzest oder sexueller Missbrauch?: Hier erfolgt die notwendige differenzierte Betrachtung zwischen dem Inzesttatbestand und allgemeineren Straftatbeständen gegen die sexuelle Integrität.
3.1. Das Inzestverbot des österreichischen Strafgesetzbuches: Eine detaillierte rechtliche Untersuchung des § 211 StGB inklusive der Definition des Beischlafes.
3.2. Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität: Kurze Übersicht der im StGB zusammengefassten Straftatbestände gegen die sexuelle Selbstbestimmung.
3.3. Sexueller Missbrauch von Minderjährigen: Analyse der Paragraphen 206 bis 208 StGB, die den Schutz von Minderjährigen vor Übergriffen regeln.
3.4. Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität i. Allg.: Erläuterung der Tatbestände der Vergewaltigung und geschlechtlichen Nötigung im allgemeinen Kontext.
4. Das Eheverbot des § 6 EheG: Darstellung der zivilrechtlichen Schranken für Eheschließungen zwischen Verwandten.
5. Rechtswissenschaftlicher Diskussionsstand zur Strafbarkeit des Inzestes in Österreich und Deutschland: Auseinandersetzung mit der Kritik am Inzestverbot und der verfassungsrechtlichen Beurteilung in Deutschland.
6. Fazit: Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass das Inzestverbot als Instrument des Schutzes sexueller Selbstbestimmung weitgehend ungeeignet ist und der psychoanalytische Universalanspruch hinterfragt werden muss.
Schlüsselwörter
Inzest, Blutschande, Psychoanalyse, Strafgesetzbuch, sexuelle Integrität, Inzesttabu, Freud, Familienrecht, § 211 StGB, sexueller Missbrauch, Rechtsvergleich, Österreichisches Strafrecht, Bundesverfassungsgericht, Beischlaf, Minderjährigenschutz.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert das strafrechtliche Verbot der Blutschande in Österreich, setzt dieses in den psychoanalytischen Kontext nach Freud und hinterfragt dessen heutige rechtliche Relevanz.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Die Themen umfassen die historische Herleitung des Inzesttabus, die spezifischen Tatbestände des österreichischen Strafgesetzbuches sowie die Abgrenzung zu anderen Sexualdelikten.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsfrage?
Ziel ist es, das Inzestverbot als Rechtsnorm zu beleuchten und zu prüfen, ob es zeitgemäßen Schutzzwecken wie der sexuellen Selbstbestimmung gerecht wird.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zur Anwendung?
Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse kombiniert mit einer psychoanalytischen Diskursanalyse, um das Inzesttabu kritisch zu hinterfragen.
Welche Inhalte dominieren den Hauptteil?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der psychoanalytischen Theorie Freuds und die detaillierte rechtliche Prüfung der §§ 211, 206 ff. StGB sowie des zivilrechtlichen Eheverbots.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Inzesttabu, § 211 StGB, sexuelle Integrität, Psychoanalyse und Diskursanalyse charakterisiert.
Wie unterscheidet sich der Inzesttatbestand von anderen Sexualdelikten im österreichischen Recht?
Der Inzesttatbestand erfordert keine Gewaltanwendung oder Nötigung, sondern fokussiert rein auf das Verwandtschaftsverhältnis beim peniblen Vaginalverkehr, während andere Delikte den Schutz vor Übergriffen und Nötigung fokussieren.
Welche Rolle spielt die Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts in dieser Arbeit?
Sie dient als Vergleichsfall, um die verfassungsrechtliche Debatte zur Vereinbarkeit des Inzestverbots mit dem Persönlichkeitsrecht in einem rechtlich ähnlichen Kontext zu spiegeln.
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- Dorothee Baum (Author), 2014, Das Inzestverbot im österreichischen Rechtssystem, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/308124