Dokumentationsanforderungen für Verrechnungspreise in grenzüberschreitenden Liefer- und Leistungsbeziehungen


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2015

16 Pages, Note: 1,7

Michael Lukowski (Auteur)


Extrait


Inhalt

Abbilddungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Rechtliche Grundlagen
2.1 International
2.2 National

3 Verrechnungspreisdokumentation
3.1 Sachverhaltensdokumentation
3.1.1 Geschäftsbeschreibung im weiteren Sinne
3.1.2 Beschreibung der Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Personen
3.1.3 Funktions- und Risikoanalyse
3.2 Angemessenheitsdokumentation
3.3 Außergewöhnliche Geschäftsvorfälle

4 Verletzung der Dokumentationspflicht und deren Folgen

5 BEPS-Aktionsplan
5.1 Stammdokumentation („Master File“)
5.2 Länderspezifische Dokumentation („Local File“)
5.3 Länderbezogene Berichterstattung („Country-by-Country Report“)
5.4 Entwicklung

6. Fazit

Literaturverzeichnis

Abbilddungsverzeichnis

Abbildung 1: Bestandteile einer Verrechnungspreisdokumentation

Abbildung 2: vereinfachtes Beispiel einer Risikoanalysendarstellung

Abbildung 3: vereinfachtes Beispiel einer Funktionsanalysendarstellung

Abbildung 4: Übersicht über die Aufteilung der Erträge, Steuern und Geschäftstätigkeiten

Abbildung 5: Auflistung aller Geschäftseinheiten des multinationalen Konzerns

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Als Verrechnungspreise bezeichnet man Wertansätze für Leistungen und Güter, welche in einem international agierenden Unternehmen untereinander ausgetauscht werden. Durch zu hoch oder zu niedrig bestimme Verrechnungspreise für grenzüberschreitende Lieferungen und Leistungen können Gewinne innerhalb eines Konzerns verlagert werden und somit auch die steuerliche Bemessungsgrundlage in Staaten mit hohen Steuersätzen reduziert werden. Dem versuchen die Finanzbehörden mit Hilfe von umfangreichen Dokumentationspflichten für Verrechnungspreise entgegenzuwirken1.

Mit fortschreitender Globalisierung nimmt auch das weltweite Handelsvolumen an konzerninternen Transaktionen stetig zu. Es wird geschätzt, dass etwa 70 Prozent des Welthandels zwischen miteinander verbundenen Unternehmen getätigt werden2. Aufgrund dieser Entwicklung nehmen Verrechnungspreise und deren Dokumentationsanforderungen mittlerweile einen hohen Stellenwert für multinationale Unternehmen ein3.

Ziel dieser Arbeit ist es, Dokumentationspflichten für Verrechnungspreise darzustellen und aktuelle Verfahren für die Dokumentationserstellung aufzuzeigen. Zuerst wird auf die rechtlichen Grundlagen, sowohl national als auch international eingegangen. Danach wird die Verrechnungspreisdokumentation detailliert und exemplarisch beschrieben um anschließend die Folgen bei Verletzung der Dokumentationspflicht aufzuzeigen. Zum Schluss wird ein Ausblick in die Zukunft anhand des BEPS-Aktionsplans gemacht und ein kurzes Fazit gezogen.

2 Rechtliche Grundlagen

2.1 International

Die internationale rechtliche Grundlage hinsichtlich der Verrechnungspreisdokumentation von multinationalen Unternehmen liegt in den einzelnen Doppelbesteuerungsabkommen von den beiden Nationen, zwischen denen die Unternehmen Lieferungen oder Leistungen ausgetauscht haben. Dabei gibt es keine allgemeine Form, wie ein solches Doppelbesteuerungsabkommen auszusehen hat, jedoch richten sich viele Länder bei dem Schaffen solcher Abkommen nach dem OECD-Musterabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei Einkommens- und Vermögenssteuern4 welches von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) seit 1963 in regelmäßigen Abständen entworfen wird5. Ein zentrales Element des Musterabkommens, welches auch in den deutschen Gesetzen wiederzufinden ist, ist der Fremdvergleichsgrundsatz. Nach diesem müssen miteinander verbunden Unternehmen beim Leistungs- oder Warenaustausch sich bei der Verrechnungspreisbestimmung an den Preisen von voneinander unabhängigen Unternehmen orientieren. Dies erfolgt entweder indem die konzerninterne Transaktion mit einer ähnlichen am Markt zwischen zwei Dritten getätigten Transaktion verglichen wird (tatsächlicher Fremdvergleich) oder, wenn eine vergleichbare Transaktion am Markt nicht vorhanden ist, indem die Transaktion wie ein unter zwei Dritten getätigtes Geschäft behandelt wird (hypothetischer Fremdvergleich)6.

2.2 National

Im deutschen Steuerrecht sind spezielle Vorschriften zur Verrechnungspreisdokumentation in §90 Abgabenordnung (AO) und §162 AO enthalten.

Hier wird die Dokumentationspflicht bezüglich Sachverhalte mit Auslandsbezug und die Folgen bei deren Missachtung geregelt. Wer wiederum zu dieser Dokumentation verpflichtet ist wird in §1 Außensteuergesetz (AStG) angegeben. Hier findet sich der bereits erläuterte Fremdvergleichsgrundsatz wieder und die dem Steuerpflichtigen nahe stehenden Personen werden abgegrenzt 7 . Regelungen zu Art, Inhalt und Umfang der Aufzeichnungen sind wiederum in der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung (GAufzV) angegeben. Hierbei ist besonders hervorzuheben, dass keine bestimmte Form für die Verrechnungspreisdokumentation vorgegeben ist. Lediglich „das ernsthafte Bemühen des Steuerpflichtigen“, „seine Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Personen unter Beachtung des Fremdvergleichsgrundsatzes“ 8 gestaltet zu haben muss laut §1 Absatz (Abs.) ersichtlich sein und es muss einem „sachverständigen Dritten“ innerhalb einer „angemessenen Frist“ 9 möglich sein zu prüfen, welche Lieferungen und Leistungen zu nahe stehenden Personen getätigt wurden und ob dabei der Fremdvergleichsgrundsatz eingehalten wurde (§2 Abs. 1 GAufzV).

3 Verrechnungspreisdokumentation

Die wesentlichen Bestandteile einer Verrechnungspreisdokumentation nach deutschen Standards, geregelt in der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung (GaufzV), sind die Sachverhaltensdokumentation, die Angemessenheitsdokumentation und die eventuelle Aufzeichnung sogenannter außergewöhnlicher Geschäftsfälle (siehe Abbildung 1 ).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Bestandteile einer Verrechnungspreisdokumentation 10

Im Folgenden sollen die einzelnen Elemente erläutert und genauer betrachtet werden.

3.1 Sachverhaltensdokumentation

Die Sachverhaltensdokumentation umfasst laut §4 GAufzV im Wesentlichen Informationen zu den folgenden drei Teilen:

- Geschäftsbeschreibung im weiteren Sinne
- Beschreibung der Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Personen
- Funktions- und Risikoanalyse 11

3.1.1 Geschäftsbeschreibung im weiteren Sinne

In dem ersten Teil sollen laut § 4 Nr. 1 GAufzV „allgemeine Informationen über Beteiligungsverhältnisse, Geschäftsbetrieb und Organisationsaufbau“ enthalten sein. Die Beteiligungsverhältnisse müssen für alle Geschäfte, welche mit nahestehenden Personen im Sinne des §1 Abs. 2 Nr. 1 und 2 AStG getätigt wurden, nachgewiesen werden12. Dies kann in der Praxis am einfachsten mit Hilfe eines Beteiligungscharts erreicht werden. Des Weiteren muss hier die Organisation des Konzerns dargestellt werden, wobei es sinnvoll sein kann, entsprechende Organigramme zur Dokumentation hinzuzufügen. Mitunter kann in diesem Teil auch der Werdegang des Unternehmens dargestellt werden, was jedoch keine Pflicht ist13. Beim Beschreiben des Geschäftsbetriebes sollte bei der Dokumentation im Sinne des §4 Nr. 1d GAufzV auf die folgenden Punkte eingegangen werden:

- Produkte
- Lieferanten
- Kunden
- Preisfindung
- Geschäftsstrategie 14

Anschließend sollte das Marktumfeld inklusive

- Struktur des Marktes
- Marktposition
- Marktanteil
dargestellt werden15.

3.1.2 Beschreibung der Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Personen

Zu diesem Teil gehören alle Informationen hinsichtlich Art und Umfang der getätigten Geschäfte und Informationen zu zwischen den verbundenen Unternehmen geschlossenen Verträge und Vereinbarungen. Hierzu gehören Beispielsweise Lizenzverträge, Darlehensverträge, Einkaufsverträge und ähnliches. Es müssen zu allen untereinander ausgetauschten Leistungen oder Waren Informationen bezüglich Art (Bsp. welches Produkt wurde geliefert?), Menge und Preisgestaltung aufgeführt werden. Bei Nutzung oder Überlassung von immateriellen Wirtschaftsgütern (z. B. Software) müssen diese ebenfalls aufgelistet werden und die Vergütung angegeben werden16 (siehe auch Abb. 1). Die genaue rechtliche Grundlage bildet hier §4 Nr. 2 GAufzV. In diesem Schritt der Dokumentation können einige Probleme, insbesondere bei der erstmaligen Erstellung, auftreten. So kann es sein, dass Aufzeichnungen zu Sachverhalten von Geschäftsvorfällen die schon einen längeren Zeitraum zurückliegen nicht mehr verfügbar sind oder nur äußerst schwer zu beschaffen sind. Auch können die jeweiligen Ansprechpartner zu bestimmten Verträgen oder Geschäftsvorfällen mittlerweile nicht mehr im Unternehmen tätig sein. Um diesen Problemen vorzubeugen empfiehlt es sich die Verrechnungspreisdokumentation zeitnah zu erstellen. Auch ist es ratsam, zu den konzerninternen Transaktionen schriftliche Vereinbarungen als Nachweis für die Finanzverwaltung zur Verfügung zu haben um Diskussionen über Funktionen und Risiken der einzelnen Unternehmen vorzubeugen17.

3.1.3 Funktions- und Risikoanalyse

Ziel der Funktions- und Risikoanalyse ist laut §4 Nr. 3 GAufzV die Beschreibung der Wertschöpfungskette der miteinander verbundenen Unternehmen und die Position der einzelnen Akteure in ihr und die einzelnen Funktionen und Risiken, welche innerhalb des Konzerns von den einzelnen Akteuren übernommen werden. Um diesen Sachverhalt näher erläutern zu können, muss zunächst geklärt werden, was der Gesetzgeber unter den Begriffen „Funktion“ und „Risiko“ versteht. Laut §1 Abs. 1 Funktionsverlagerungsverordnung (FVerlV) ist eine Funktion „eine Geschäftstätigkeit, die aus einer Zusammenfassung gleichartiger betrieblicher Aufgaben besteht, die von bestimmten Stellen oder Abteilungen eines Unternehmens erledigt wird“. Konkret sind das vor allem in diesem Zusammenhang Forschung und Entwicklung, Produktion, Vertrieb und Verwaltung18 aber auch andere Funktionen wie Qualitätskontrolle, Lagerhaltung oder Einkauf sind mit einzubeziehen19. Die Risiken wiederum lassen sich von den einzelnen Funktionen ableiten und können beispielsweise sich beispielsweise in Währungs- Markt- oder Lagerrisiken äußern20. Nun muss im Sinne der Funktions- und Risikoanalyse ein Überblick über eben diese Funktionen und Risiken innerhalb der Konzernstruktur geschaffen werden. Auch hierfür ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Sie kann je nach Ermessen z. B. in Tabellen- oder Schriftform erstellt werden21. Vereinfachte tabellarische Beispiele für Funktions- und Risikoanalysen sind in den folgenden zwei Tabellen abgebildet:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: vereinfachtes Beispiel einer Risikoanalysendarstellung22

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: vereinfachtes Beispiel einer Funktionsanalysendarstellung23

Bei der Charakterisierung der jeweiligen Unternehmen innerhalb des Konzerns, welche nötig ist um vergleichbare Unternehmen für den Fremdvergleich finden zu können und auch die richtige Verrechnungspreismethode feststellen zu können, kann zwischen 3 Unternehmenstypen unterschieden werden. Der erste Typ ist der Strategieträger, welcher sowohl die meisten immateriellen und materiellen Wirtschaftsgüter besitzt als auch die wichtigsten Funktionen trägt und die signifikantesten Risiken trägt. Der zweite Typ ist das Routineunternehmen, welches im Gegensatz zum ersten Typ keine entscheidenden Risiken trägt und dessen geleistete Funktionen nicht von zentraler Bedeutung sind. Das Mittelunternehmen wiederum kann keiner der beiden vorherigen Charakterisierungen eindeutig zugeordnet werden und bildet den dritten Typ24. Diese Charakterisierung bildet die Grundlage für den zweiten, wichtigen Teil der Dokumentation.

3.2 Angemessenheitsdokumentation

In dem zweiten Teil der Verrechnungspreisdokumentation soll hinreichend dargelegt werden, ob die angewendeten Verrechnungspreismethoden auch dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen. Um dies zu erreichen, muss nach §4 Nr. 4 GAufzV die angewandte Methode dargestellt und begründet werden. Weiterhin sollen Unterlagen über die Berechnung beigelegt werden und die zum Vergleich herangezogenen Preise aufbereitet werden. Folglich heißt das, dass hier ein Fremdvergleich durchzuführen und zu dokumentieren ist. Zunächst muss hierfür die geeignete Preisvergleichsmethode festgestellt werden. Dies passiert auf Grundlage der zuvor getätigten Funktions- und Risikoanalyse und der Charakterisierung der einzelnen Unternehmen. Aber auch, ob eine vergleichbare Transaktion zu einem unabhängigen Dritten im Konzern vorhanden ist spielt eine Rolle bei der Methodenwahl. Falls keine vergleichbare Transaktion im Konzern vorhanden ist, muss der Fremdvergleichsgrundsatz mit Hilfe von externen Daten nachgewiesen werden25. Hierbei ist es wichtig, dass die Wahl der vergleichbaren Transaktion zu Genüge begründet wird. So sollte darauf geachtet werden, dass das zum Vergleich hinzugezogene Unternehmen im gleichen Markt und in der gleichen Branche wie das eigene Unternehmen tätig ist. Die getätigten Schritte der Suche und Auswahl des für geeignet haltenden Unternehmens sollten der Dokumentation z. B. als Anhang beigefügt werden damit der Prüfer der Dokumentation die Wahl nachvollziehen kann26.

[...]


1 Vgl. Ruh / Riedel (2011), S. 1.

2 Vgl. Brähler/Engelhard/Käse (2010), S. 1.

3 Vgl. o.V. (2013), S. 1.

4 Vgl. Kuebart (1995), S. 103.

5 Vgl. o. V. (o. J.).

6 Vgl. Kuebart (1995), S. 104 ff.

7 Vgl. o. V. (2013), S. 3.

8 Nientimp/ Schreiber (2012), S. 649.

9 Nientimp/ Schreiber (2012), S. 650.

10 Dawid (2013), S. 51.

11 Vgl. Dawid (2013), S. 51.

12 Vgl. Nientimp/ Schreiber, S. 651.

13 Vgl. Dawid (2013), S. 51.

14 Dawid (2013), S. 52.

15 Vgl. Dawid (2013), S. 52.

16 Vgl. o. V. (2013), S. 6 f.

17 Vgl. Dawid (2013), S. 65.

18 Vgl. Rieke (2013), S. 64.

19 Vgl. Dawid (2013), S. 53 f.

20 Vgl. Rieke (2013), S. 64.

21 Vgl. Brähler/Engelhard/Käse (2010), S. 21.

22 Dawid (2013), S.71.

23 Dawid (2013), S. 70.

24 Vgl. o. V. (2013), S. 7 f.

25 Vgl. Dawid (2013): S. 64.

26 Vgl. Dawid (2013): S. 75 f.

Fin de l'extrait de 16 pages

Résumé des informations

Titre
Dokumentationsanforderungen für Verrechnungspreise in grenzüberschreitenden Liefer- und Leistungsbeziehungen
Université
Administrative and Economic Academy Hellweg-Sauerland
Note
1,7
Auteur
Année
2015
Pages
16
N° de catalogue
V308135
ISBN (ebook)
9783668069268
ISBN (Livre)
9783668069275
Taille d'un fichier
642 KB
Langue
allemand
Mots clés
Verrechnungspreis, Verrechnungspreise, Dokumentation, Dokumentationsanforderungen, OECD, Verrechnungspreisdokumentation, BEPS-Aktionsplan, Transfer Pricing, Transfer, pricing
Citation du texte
Michael Lukowski (Auteur), 2015, Dokumentationsanforderungen für Verrechnungspreise in grenzüberschreitenden Liefer- und Leistungsbeziehungen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/308135

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