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Die Willensfreiheit und der Begriff des Handelns in Hegels Rechtsphilosophie

Title: Die Willensfreiheit und der Begriff des Handelns in Hegels Rechtsphilosophie

Seminar Paper , 2004 , 22 Pages , Grade: 2,3

Autor:in: Sabrina von der Heide (Author)

Philosophy - Practical (Ethics, Aesthetics, Culture, Nature, Right, ...)
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Die Untersuchung des freien Willens in Hegels Rechtsphilosophie als eine Thematik, die auch in heutiger Zeit immer mehr an Einfluss gewinnt. In einer modernen, schnelllebigen Gesellschaft, in der wir von gesetzlichen Regelungen wie fremdbestimmt erscheinen, und unser Wille einem Diktat einer anderen Macht zu unterliegen scheint, stellt sich immer wieder die aus diesem Themenschwerpunkt resultierende Frage der Handlungsfreiheit bzw. –fähigkeit des einzelnen Individuums und in diesem Zusammenhang auch dessen Schuldfähigkeit, die auch in dieser Arbeit bearbeitet werden soll. G. W. F. Hegel ist von Anfang an der Meinung, dass der (menschliche) Wille frei sei. Diese Freiheit sei eine Eigenschaft des Willens, ohne die der Wille gar nicht erst als wirklicher Wille anerkannt werden könne. Hegel deklariert den Willen als Grundlage bzw. Voraussetzung für das Recht - als von vornherein „frei“. So schreibt er: „Der Boden des Rechts ist überhaupt das Geistige und seine nähere Stelle und Ausgangspunkt der Wille, welcher frei ist, ….“ Weiter heißt es: „Die Freiheit des Willens ist am besten durch eine Hinweisung auf die physische Natur zu erklären. Die Freiheit ist nämlich ebenso eine Grundbestimmung des Willens, wie die Schwere eine Grundbestimmung der Körper ist …“. Und er verdeutlicht: „… das Freie ist der Wille. Wille ohne Freiheit ist ein leeres Wort, so wie die Freiheit nur als der Wille, als Subjekt wirklich ist“. Hegels Rechtsphilosophie baut sich demnach auf der Grundlage des freien Willens auf, ohne den es nach ihm gar kein Recht, wie es von der Gesellschaft ausgeübt wird, geben kann. Der freie Wille ist die Voraussetzung für das Recht. Doch auch für die Existenz des Willens gibt es nach Hegel eine Bedingung, um zu existieren - das Subjekt.

Freiheit als solche ist ein Abstraktum. Sie ist nur wirklich, wenn sie einen Träger hat. Hegel geht davon aus, dass sich der Mensch im Denken und Handeln auf eine bestimmte Weise verhalten muss, eben weil der menschliche Geist seiner Natur nach frei ist. In vorliegendem Paperback wird sodann die Thematik der Willens- und Handlungsfreiheit sowie Zurechnungs- und Schuldfähigkeit ausgehend von Hegels „Grundlinien der Philosophie des Rechts“ unter Einbeziehung des Verhältnisses der einzelnen Subjekte zueinander behandelt.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung und Hinführung zum Thema

2. Der freie Wille im Sinne von „Denken“

2.1 Das Allgemeine und das Besondere des freien Willens

2.2 Der Willensinhalt

3. Das verwirklichte Recht und die konkrete Freiheit

3.1 Das abstrakte Recht

3.2 Die Moralität

3.3 Die Sittlichkeit

4. Die Handlungsfreiheit bei Hegel

4.1 Vorsatz, Verbrechen und Schuld

4.2 Schuld- und Zurechnungsfähigkeit

5. Freiheit und Allgemeinwohl

6. Résumée

7. Literatur

Zielsetzung und Themen der Arbeit

Die vorliegende Arbeit untersucht den Begriff des freien Willens in Hegels Rechtsphilosophie. Dabei wird insbesondere der Frage nachgegangen, wie sich Handlungsfreiheit, Zurechnungsfähigkeit und die moralische sowie rechtliche Verantwortung des Individuums innerhalb des hegelianischen Systems begründen lassen.

  • Die philosophische Fundierung des freien Willens bei G.W.F. Hegel
  • Die Unterscheidung und Entwicklung der drei Rechtsstufen: Abstraktes Recht, Moralität und Sittlichkeit
  • Die Analyse von Handlungsintentionen, Vorsatz, Schuld und deren Grenzen
  • Das Verhältnis von individueller Freiheit zum Allgemeinwohl und staatlichen Institutionen

Auszug aus dem Buch

2. Der freie Wille im Sinne von „Denken“

Der Wille ist als besondere Weise des Denkens aufzufassen, als der Trieb, dem Denken ein Dasein zu geben.

„…, sondern der Wille ist eine besondere Weise des Denkens: das Denken als sich übersetzend ins Dasein, als Trieb, sich Dasein zu geben…“. Gemeint ist, dass der Wille gedacht werden muss, um sich Realität zu verschaffen, um das Denken zu verwirklichen. Denn nur, wenn das Subjekt etwas will und es dann evtl. auch ausführt, ist das Gewollte auch gedacht worden. Das „freie“ Denken setzt hier den Willen voraus. Dem Denken als theoretischem und dem Willen als praktischem Verhalten ist zweierlei gemein. Zum einen das Begreifen der Wirklichkeit, d.h. das Aufheben des Fremden, welches zum Seinigen des Denkenden bzw. Wollenden wird. Zum anderen die Form der Tätigkeit, welche sich beim Willen als Entäußerungsprozess darstellt und beim Denken ja schon implizit in den Denkbewegungen gegeben ist.

Hegel kann auf Grund des Gesagten das Rechtssystem aber nur dann als „das Reich der verwirklichten Freiheit“ bezeichnen, wenn er dem Willen das wesentliche Attribut der Freiheit beimisst.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung und Hinführung zum Thema: Dieses Kapitel führt in die Fragestellung der Arbeit ein und postuliert den freien Willen als notwendige Voraussetzung für das Recht und die moralische Zurechenbarkeit bei Hegel.

2. Der freie Wille im Sinne von „Denken“: Hier wird der Wille als eine spezielle Form des Denkens definiert, die den Übergang von der bloßen Vorstellung zur Realität durch Handlung vollzieht.

2.1 Das Allgemeine und das Besondere des freien Willens: Dieser Abschnitt analysiert die Dialektik von Unbestimmtheit und Bestimmung im Willensakt sowie die Entwicklung des freien Willens hin zur bewussten Selbstbestimmung.

2.2 Der Willensinhalt: Hier wird untersucht, wie der Wille durch die spontane Reflexion des Subjekts seinen eigenen Inhalt konstituiert und sich so als wahrhaft frei erweist.

3. Das verwirklichte Recht und die konkrete Freiheit: Das Kapitel strukturiert die Entäußerung des freien Willens in die drei Stufen: Abstraktes Recht, Moralität und Sittlichkeit.

3.1 Das abstrakte Recht: Es behandelt die erste Stufe der Freiheit, in der das Subjekt als Person in der äußeren Welt (Eigentum, Vertrag) existiert.

3.2 Die Moralität: Dieser Teil widmet sich der Innerlichkeit des Willens und der moralischen Reflexion des Subjekts, in der das Gute und das eigene Wollen aufeinandertreffen.

3.3 Die Sittlichkeit: Hier wird die Sittlichkeit als die höhere Einheit von subjektiver Freiheit und objektiver gesellschaftlicher Ordnung dargestellt.

4. Die Handlungsfähigkeit bei Hegel: Das Kapitel verknüpft den freien Willen mit der konkreten Handlung und der damit verbundenen Verantwortung.

4.1 Vorsatz, Verbrechen und Schuld: Es erörtert die Voraussetzungen, unter denen eine Handlung als Verbrechen gewertet und dem Subjekt zugerechnet werden kann.

4.2 Schuld- und Zurechnungsfähigkeit: Dieser Abschnitt thematisiert die Einschränkungen der Handlungsfreiheit durch psychische Faktoren und die philosophische Rechtfertigung von Strafe.

5. Freiheit und Allgemeinwohl: Hier wird der Bezug zwischen der kantischen Idee der Autonomie und Hegels Auffassung von individueller Freiheit innerhalb des Staates hergestellt.

6. Résumée: Das Kapitel fasst die Ergebnisse zusammen und betont, dass der Staat die notwendige Voraussetzung für die Verwirklichung individueller Freiheit bietet.

Schlüsselwörter

Hegel, Rechtsphilosophie, Freier Wille, Handlungsfreiheit, Moralität, Sittlichkeit, Schuld, Zurechnungsfähigkeit, Subjektivität, Allgemeinwohl, Autonomie, Vorsatz, Eigentum, Vernunft, Rechtsordnung

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit untersucht den Freiheitsbegriff und die Handlungsfähigkeit des Individuums im Kontext der Rechtsphilosophie von G.W.F. Hegel.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Themenfelder umfassen die Dialektik des Willens, die drei Stufen der Rechtsverwirklichung (Recht, Moral, Sittlichkeit) sowie die philosophischen Grundlagen von Schuld und Verantwortung.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es, aufzuzeigen, wie Hegel den freien Willen als notwendige Voraussetzung für ein funktionierendes Rechtssystem begründet und wie sich das Handeln des Individuums zum Gemeinwohl verhält.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine philosophische Textanalyse, die Hegels „Grundlinien der Philosophie des Rechts“ interpretiert und in den Kontext der klassischen deutschen Philosophie (insb. Kant) einordnet.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Im Hauptteil werden der Begriff des Willens als denkendes Prinzip, die Sphären des Rechts und der Moralität sowie die spezifischen Fragen von Vorsatz, Schuld und staatlicher Ordnung detailliert analysiert.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die wichtigsten Begriffe sind Hegel, freier Wille, Handlungsfreiheit, Zurechnungsfähigkeit, Sittlichkeit und die Dialektik von Individuum und Staat.

Wie unterscheidet Hegel zwischen dem „an sich“ freien und dem „für sich“ freien Willen?

Der „an sich“ freie Wille stellt die reine Unbestimmtheit dar, während der „für sich“ freie Wille durch Reflexion und Selbstbestimmung einen konkreten Inhalt erhält.

Welche Bedeutung kommt dem Begriff der „Moralität“ im Gegensatz zum „abstrakten Recht“ zu?

Während das abstrakte Recht sich auf die Person in der äußeren Welt bezieht, adressiert die Moralität die innere Welt des Subjekts, seine Absichten und das Gewissen.

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Details

Title
Die Willensfreiheit und der Begriff des Handelns in Hegels Rechtsphilosophie
College
Free University of Berlin
Grade
2,3
Author
Sabrina von der Heide (Author)
Publication Year
2004
Pages
22
Catalog Number
V30838
ISBN (eBook)
9783638320153
ISBN (Book)
9783638650960
Language
German
Tags
Willensfreiheit Begriff Handelns Hegels Rechtsphilosophie
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Sabrina von der Heide (Author), 2004, Die Willensfreiheit und der Begriff des Handelns in Hegels Rechtsphilosophie, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/30838
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