Die reine Anschauung bei Kant. Zur Interpretation und Problematik eines zentralen Begriffs der Kantischen Transzendentalphilosophie


Research Paper (undergraduate), 2015

15 Pages, Grade: 1,0


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Fundierung der Begriffe „Anschauungsform“ und „reine Anschauung“

3. Reine Anschauung – ein Widerspruch in sich?

4. Die Apriorität des Raumes

5. Der Anschauungcharakter des Raumes

6. Die Möglichkeit synthetischer Urteile a priori in der Geometrie

7. Zusammenfassung und Ausblick

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Es ist eine aus der Schulmathematik bekannte Tatsache, dass man aus drei beliebigen Angaben über ein Dreieck – seien es Längenangaben, Winkel oder der Flächeninhalt – (fast) alle anderen Maße berechnen kann. Philosophisch ist daran zunächst nichts erstaunlich. Anders ist es, wenn man diese Berechnung an einem beliebigen dreieckigen Objekt in der realen Welt anstellt. Man kann durch reines Denken die meisten Maße eines realen Dreiecks berechnen, wenn man nur drei Maße nachgemessen hat. Die angewandten Berechnungsmethoden sind nicht durch Induktion erworben, sondern Teil eines rein apriorischen, auf Axiomen beruhenden mathematischen Systems, das völlig unabhängig von der Außenwelt erkannt und angewandt werden kann. Wie kann man mit reinem Denken völlig sichere und notwendige Aussagen über die Außenwelt treffen? Dies ist eine Frage, die durchaus philosophische Reflexion zulässt oder sogar erfordert[1].

Immanuel Kant hat dieses Problem gesehen und in dem Abschnitt über die Transzendentale Ästhetik in seinem Hauptwerk, der Kritik der reinen Vernunft, eine Lösung vorgeschlagen[2]. Der Raum, auf dessen Anschauung die geometrischen Grundsätze beruhen, ist in Kants Augen, neben der Zeit, eine reine Anschauungsform. Wie der Begriff schon andeutet, steht die reine Anschauung zwischen dem reinen, apriorischen Verstand, und dem Empirischen, dem anschaulich Gegebenen; sie ist, in den Worten von Clemens Thaer, „nicht Verstand und nicht volle Sinnlichkeit“[3]. Der Raum ist nichts den Dingen an sich Anhängendes, sondern liegt in uns, und dient zur Strukturierung und Ordnung der Sinneswahrnehmungen. Zugleich ist der Raum die Grundlage der geometrischen Grundsätze. Durch diese Mittlerposition des Raumes ist es verständlich, wie aus reinem Denken gewonnene geometrische Sätze auf die Außenwelt anwendbar sind, und dabei auch noch zu notwendig sicheren Ergebnissen führen.

Die Frage ist, ob der Begriff der reinen Anschauung an sich schlüssig ist. Wie begründet Kant die Möglichkeit eines solchen Konzepts, das ja auf den ersten Blick als Paradoxie erscheint? Und welche Probleme ergeben sich bei genauerer Analyse seiner Argumente? Das sind die Fragen, denen in der vorliegenden Arbeit nachgegangen werden soll. Selbstverständlich kann dabei nicht einmal im Ansatz Vollständigkeit angestrebt werden, deshalb soll sich lediglich auf einige Einzelprobleme konzentriert werden.

2. Die Fundierung der Begriffe „Anschauungsform“ und „reine Anschauung“

Zunächst soll erörtert werden, mit welchen Argumenten Kant in § 1 der Transzendentalen Ästhetik die Begriffe der Anschauungsform und der reinen Anschauung einführt.

Zentral für Kants transzendentalen Idealismus ist der Begriff der Erscheinung, welcher als „Gegenstand einer empirischen Anschauung“ (A20/B34)[4] definiert wird. Die Erscheinungen werden uns gegeben, indem die Gegenstände unser „Gemüt“ affizieren (A19/B33). Dieser Aspekt der Erscheinung ist die Empfindung (A 19f./B34); man kann sie auch nach Marcus Willaschek als den „qualitativen Aspekt“[5] der Anschauung verstehen. Die Erscheinung ist zweierlei: Ein Teil ist die Materie, die „der Empfindung korrespondiert“, der andere Teil ist die Form der Erscheinung, in der das „Mannigfaltige der Erscheinung“ in eine Ordnung gebracht wird (A20/B34). Die Form gibt der Materie Struktur und setzt sie in Relationen[6]. Während die Materie der Empfindung zugehört, und damit, wie erwähnt, auf die Affizierung durch Gegenstände zurückgeht, liegt die Form der Erscheinung in uns – sie ist a priori gegeben. Wie begründet Kant diese für seine Transzendentalphilosophie zentrale Behauptung?

Kants Begründung ist folgende: Die Form, in der die Empfindungen geordnet werden, kann nicht selbst Empfindung sein. Daher muss die Form a priori in unserem Gemüt bereitliegen (A20/B34).

Diese Begründung erscheint unbefriedigend, da sie eine Annahme macht, welche selbst einer Begründung bedürfe, nämlich, dass Form und Materie der Erscheinung nicht denselben Ursprung haben dürfen. Wie Hans Vaihinger anmerkt, wäre ein gemeinsamer Ursprung von Form und Materie auch dann denkbar, wenn man beide strikt voneinander abtrennt[7]. Die zweite Prämisse, die ohne Begründung in den Raum gestellt wird, ist die, dass Materie und Form tatsächlich getrennt werden müssen. Zuvor wurde bloß eine terminologische Trennung der beiden Begriffe in Bezug auf die Erscheinung vorgenommen; in der Begründung der apriorischen Natur der Form wird hingegen vorausgesetzt, dass diese terminologische Trennung einer realen Trennung entspricht[8]. Warum dieser Schritt gegangen werden muss, ist unklar. An dieser Stelle meint Kant also die Apriorität der Anschauungsformen zu beweisen, liefert aber keine wirklich überzeugende Begründung dafür.

Die „reine Form der Sinnlichkeit“, die deshalb rein ist, weil sie aufgrund des erörterten fehlerhaften Arguments keine Empfindungen enthält, nennt Kant nun „reine Anschauung“ (A20/B34f.). Diese auf den ersten Blick rein terminologische Bestimmung hat tatsächlich weitreichende Implikationen. Laut der Interpretation von Marcus Willaschek hat die Form der Anschauung selbst den Charakter einer Anschauung (nämlich einer reinen Anschauung), und kann deshalb selbst angeschaut werden. Die Form der Anschauung kann Gegenstand einer (reinen) Anschauung sein[9]. Da Anschauung zunächst immer nur empirisch sein kann, muss die Form der Anschauung durch einen „Abstraktionsprozess“[10] abgesondert werden, um angeschaut werden zu können. Dies demonstriert Kant im Anschluss: Stellt man sich die Anschauung eines Körpers vor, kann man im Sinne eines Gedankenexperiments zunächst alles abtrennen, „was der Verstand davon denkt“ – Beispiele sind die „Substanz, Kraft, Teilbarkeit“ – und zusätzlich alles abtrennen, was der Empfindung korrespondiert, und damit nur die Materie der Erscheinung ausmacht – dies wären etwa „Undurchdringlichkeit, Härte, Farbe“. Nach diesem Prozess bleibt ein Merkmal übrig, nämlich „Ausdehnung und Gestalt“, und dies muss dann die Form der Anschauung, demnach Teil der reinen Anschauung sein (A20f./B35). Man kann hier bereits erahnen, was später systematisch als reine Anschauungsform analysiert wird, nämlich der Raum.

Der Absonderungsprozess, der im obigen Beispiel kurz geschildert wurde, wird nun von Kant in einer programmatischen Aussage wiederholt: Seine transzendentale Ästhetik besteht darin, dass er von der Sinnlichkeit zunächst die Verstandestätigkeit abtrennt, und dann die Empfindung. Es werden dann die reinen Anschauungsformen übrigbleiben. Von diesen gibt es laut Kant zwei: den Raum und die Zeit (A22/B36). Mit ihnen beschäftigen sich die folgenden Abschnitte der Transzendentalen Ästhetik.

Es sei daran erinnert, dass die Apriorität der Anschauungsformen in einem fehlerhaften, da mit unbewiesenen und nicht unmittelbar einleuchtenden Prämissen arbeitenden Argument begründet wurde. Wenn der von Kant geschilderte Absonderungsprozess zu der Erkenntnis führt, dass Raum und Zeit die einzigen Formen der Anschauung sind, würde sich aufgrund dieses Arguments der Schluss ziehen lassen, dass sie a priori in unserem Gemüt liegen. Eine wirkliche Begründung fehlt für diese Behauptung. Zudem ist der Absonderungsprozess an sich schon prämissenbehaftet. Die Annahme, das Abtrennen der Empfindungen würde zu den Formen der Anschauung führen, setzt voraus, was Kant unbegründet festgesetzt hat: dass die Form der Erscheinungen nicht selbst Empfindung sein kann. Die Deduktion von Raum und Zeit als reine Anschauungsformen ist also von Anfang an fehlerbehaftet. Zwar bleibt die Möglichkeit offen, dass Kant nachträglich die Apriorität von Raum und Zeit nachweist, und damit seine Behauptungen aus § 1 doch noch bestätigt, aber wenn die Identifikation der reinen Anschauungsformen von vornherein falsch war, ist auch ein solcher Beweis unzureichend[11].

Diese Einschränkung im Hinterkopf behaltend, soll fortgefahren werden, indem der Begriff der reinen Anschauung näher betrachtet wird. Von verschiedenen Seiten wurde bereits angemerkt, dass der Begriff ein Widerspruch in sich selbst zu sein scheint: Demnach zeichne sich Anschauung dadurch aus, dass sie nicht-rein sei[12]. Ob dieser Vorwurf zutrifft, soll im nächsten Kapitel untersucht werden.

3. Reine Anschauung – ein Widerspruch in sich?

Um zu untersuchen, ob der Begriff der reinen Anschauung einen Widerspruch enthält, sollen hier die Einzelbegriffe „rein“ bzw. „a priori“ und „Anschauung“ analysiert werden.

Kant nennt am Beginn der Transzendentalen Ästhetik zwei Bedingungen einer Anschauung: Die Anschauung bezieht sich unmittelbar auf Gegenstände (A19/B33; vgl. auch A68/B93); die Gegenstände werden uns gegeben, indem sie das Gemüt affizieren (A19/B33).

Trifft dies auch auf reine Anschauungen zu? Bei der zweiten Bedingung vermutet Hans Vaihinger, dass sie nur für die empirische Anschauung gültig ist, da die reine Anschauung nicht durch Affektion entsteht[13]. Marcus Willaschek jedoch bietet eine Interpretation an, nach der auch der Begriff der reinen Anschauung mit dieser zweiten Bedingung vereinbar wäre, nämlich indem man annimmt, dass die reine Anschauung aus der Affektion durch die Beschaffenheit unseres eigenen Gemüts entsteht[14]. Dies lässt sich aber nur schwer mit dem Text vereinbaren, da wenige Zeilen später die Affektion durch einen Gegenstand als Empfindung definiert wird, welche wiederum ein Definitionsmerkmal der empirischen Anschauung ist (A19f./B34). Soll man also nur die erste, nicht die zweite Bedingung für die reinen Anschauungen zulassen? Dagegen sprechen die Fomulierungen im Text, die suggerieren, dass sich beide Bedingungen auf die selbe Klasse von Phänomenen beziehen („Diese findet aber nur statt […]“; „dieses aber ist […] nur dadurch möglich [...]“). Tatsächlich nimmt Vaihinger an, dass auch die erste Bedingung nur für die empirischen Anschauungen gilt[15]. Demnach würden sich die reinen Anschauungen nicht unmittelbar auf Gegenstände beziehen.

Völlig konträr dazu scheint die bereits erwähnte Interpretation von Willaschek zu stehen, laut der die Form der Anschauung selbst der Gegenstand der reinen Anschauung ist[16]. Der Widerspruch zwischen Vaihinger und Willaschek lässt sich auflösen, wenn man die zwei Bedeutungen von „Gegenstand“ trennt: Einerseits kann er mit dem Ding an sich synonym gesetzt werden, andererseits kann er den Inhalt einer Erkenntnis (d.h. den Erkenntnis gegenstand) bezeichnen. Wenn Kant die Anschauung als Erkenntnis, die sich unmittelbar auf Gegenstände bezieht, bestimmt, und dabei unter den Gegenständen die Dinge an sich meint, erfüllen die reinen Anschauungen sicher nicht diese Bedingung. Dennoch können reine Anschauungen einen Erkenntnis gegenstand haben, was auch von Vaihinger zugestanden wird[17]. Auch er meint, dass die Form der Anschauung selbst Inhalt der reinen Anschauung ist.

Genau das wird in der Transzendentalen Analytik in der B-Auflage behauptet: „Der Raum, als Gegenstand vorgestellt, […] enthält mehr, als bloße Form der Anschauung, nämlich Zusammenfassung des Mannigfaltigen, nach der Form der Sinnlichkeit gegebenen, in eine anschauliche Vorstellung, so dass die Form der Anschauung bloß Mannigfaltiges, die formale Anschauung aber Einheit der Vorstellung gibt“ (B160 Anm.). Die Form der Anschauung, als Mannigfaltiges, ist also ein Gegenstand („Raum, als Gegenstand vorgestellt“), und erst die formale Anschauung gibt diesem Gegenstand Einheit[18]. Die Form der Anschauung ist demnach das Erkenntnisobjekt der formalen Anschauung[19].

Damit kommt man wieder zurück zur Definition am Beginn der Transzendentalen Ästhetik: Auch die reine Anschauung bezieht sich unmittelbar auf einen Gegenstand, soweit man den Gegenstand als Erkenntnisgegenstand, nicht als Ding an sich versteht.

Weniger Analyseschwierigkeiten bietet der Begriff „rein“ bzw. „a priori“. Kant verwendet beide Begriffe in Bezug auf die Anschauung synonym[20]. Eine Erkenntnis ist a priori, wenn sie von der Erfahrung und den Sinneseindrücken „schlechterdings“ unabhängig ist (B2f.). Rein sind Erkenntnisse, wenn ihnen „nichts Empirisches beigemischt ist“ (B3). Dies stellt eine Verengung gegenüber den Erkenntnissen a priori dar: Jede reine Erkenntnis ist a priori, aber nicht jede Erkenntnis a priori ist rein. Kant gibt folgenden Beispielsatz: „Eine jede Veränderung hat ihre Ursache“ (ebd.). Dieser Satz ist a priori, weil er unabhängig von der Erfahrung erkannt werden kann, jedoch ist er nicht rein, weil der Begriff „Veränderung“ empirisch ist.

Reine Anschauung bzw. Anschauung a priori ist also Anschauung, die unabhängig von sinnlicher Erfahrung ist. Das passt zu dem oben Festgestellten: Der mögliche Gegenstand der reinen Anschauung, die Form der Anschauung, ist nicht-sinnlich, denn sie findet sich a priori im Gemüt. Bei genauerer Analyse der Teilbegriffe und der Definitionen ergibt sich also, dass kein wirklicher Widerspruch in dem Begriff der reinen Anschauung vorliegt. Dass man zunächst einen Widerspruch erkennen mag, liegt an einem Vorurteil, nämlich dass Anschauung stets sinnlich und empirisch sein muss. Dabei ist es doch eine der großen Entdeckungen Kants, dass wir „auch seitens der Sinnlichkeit über nicht-empirische Vorstellungen verfügen“[21].

Dass reine Anschauung ein Widerspruch in sich ist, wie es Kant insbesondere von frühen Kritikern vorgeworfen wurde, ist falsch. Bestehen bleiben trotzdem noch die argumentatorischen Schwierigkeiten bei der Einführung dieses Begriffs, wie sie im letzten Kapitel besprochen wurden. Im Folgenden soll untersucht werden, ob diese Schwierigkeiten möglicherweise in den Abschnitten behoben werden, in denen Kant den Raum als reine Anschauungsform bestimmt. Seine Untersuchung der Zeit wird dabei ausgeklammert, da sie Probleme eigener Art aufwirft[22].

4. Die Apriorität des Raumes

In der Metaphysischen Erörterung des Raumbegriffs (§ 2 der Transzendentalen Ästhetik) werden in der A-Auflage fünf, in der B-Auflage vier Argumente einerseits für die Apriorität, andererseits für den Anschauungscharakter des Raumes geliefert[23].

Im ersten Argument für die Apriorität des Raumes bestimmt Kant den Raum als Voraussetzung der Erscheinungen: Denn um die einzelnen Empfindungen „als in verschiedenen Orten“ lokalisiert wahrzunehmen, muss die Raumvorstellung schon zugrundeliegen. Demnach kann die Raumvorstellung nicht selbst aus äußerer Erfahrung entstanden sein: Eine Voraussetzung kann nicht aus dem entstehen, von was sie die Voraussetzung ist (A23/B38).

Im zweiten Argument für die Apriorität des Raumes argumentiert Kant ähnlich. Den Raum kann man sich niemals wegdenken, wohl kann man sich aber vorstellen, dass keine Gegenstände in ihm vorhanden sind. Das führt zum selben Ergebnis: Der Raum ist die „Bedingung der Möglichkeit der Erfahrungen“, und damit a priori (A24/B38f.).

Wie sind diese Aprioritätsargumente zu bewerten? Dass sie auf den ersten Blick einleuchtend erscheinen, liegt daran, dass Kant hier mit einem anderen Begriff von „a priori“ als noch in § 1 operiert[24]. Kant behauptet, dass die Raumvorstellung notwendig jeder äußeren Erfahrung vorausgehen muss. Wenn er daraus schließt, dass der Raum a priori ist, meint er ein logisches a priori. In § 1 war hingegen die Rede davon, dass die Form der Anschauung „insgesamt im Gemüte a priori bereits liegen“ (A20/B34) muss. Dies kann man als idealistisches a priori bezeichnen. Ein solches a priori impliziert, dass das Apriorische im Subjekt liegt, was vom logischen a priori gar nicht erfordert wird. Beide Arten von a priori scheint Kant nicht unterschieden zu haben. Dass er beide gleichsetzt, kann man insbesondere an einem Zitat an späterer Stelle sehen: „Weil nun die Rezeptivität des Subjekts, von Gegenständen affiziert zu werden, notwendiger Weise vor allen Anschauungen dieser Objekte vorhergeht, so lässt sich verstehen, wie die Form aller Erscheinungen vor allen wirklichen Wahrnehmungen, mithin a priori im Gemüte gegeben sein könne“ (A26/B42). In den beiden oben genannten Raumargumenten argumentiert Kant also eigentlich bloß für die logische Notwendigkeit (und damit Apriorität) der Raumvorstellung für die äußere Erfahrung; dass der Raum deshalb als reine Anschauungsform im Subjekt liegt, lässt sich aus diesen Argumenten nicht ableiten.

[...]


[1] Das Beispiel stammt von Haag 1927, 315.

[2] Manche Interpreten nehmen sogar an, dass es die primäre Aufgabe der Transzendentalen Ästhetik ist, eben dies zu erklären: wie geometrische Sätze, die a priori gültig sind, möglich sind (so etwa Wolff 2009, 287).

[3] Thaer 1920, 107.

[4] Alle Stellenangaben der Form Ax/By beziehen sich auf die Kritik der reinen Vernunft, wobei sich A auf die 1. Auflage von 1781 und B auf die 2. Auflage von 1787 bezieht.

[5] Willaschek 1997, 545.

[6] Nishikawa 1970, 217.

[7] Vaihinger 1970 [1922], 71-74.

[8] Vaihinger 1970 [1922], 70f.

[9] Willaschek 1997, 551f. Eine nähere Diskussion dieser Interpretation erfolgt in Kapitel 3.

[10] Willaschek 1997, 552.

[11] In dem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass einige Interpreten gezeigt haben, dass nicht nur Raum und Zeit die Kriterien als Anschauungsformen erfüllen. So weist etwa Darius Koriako nach, dass auch der Klangraum und der Farbenraum nach Kants Kriterien den reinen Anschauungen beizuordnen wären (Koriako 2005). Eine wirkliche Argumentation, wieso nur Raum und Zeit reine Anschauungen sind, wird von Kant an keiner Stelle gegeben (Brandt 1998, 85f.).

[12] Den Widerspruch in der Kombination von „rein“ bzw. „a priori“ und „Anschauung“ betonen Ebbinghaus 1944, 173f. und Willaschek 1997, 548f. Zu frühen Kritiken an diesem Begriff vgl. Vaihinger 1970 [1922], 102.

[13] Vaihinger 1970 [1922], 27.

[14] Willaschek 1997, 554 Anm. 19.

[15] Vaihinger 1970 [1922], 104.

[16] Willaschek 1997, 551f.

[17] Vaihinger 1970 [1922], 104f.

[18] Vaihinger 1970 [1922], 106; Düsing 1980, 8f.; Carl 1998, 206.

[19] Dies wird an einer anderen Stelle bestätigt: „Die bloße Form der Anschauung, […] wie der reine Raum, und die reine Zeit, die zwar etwas sind, als Formen anzuschauen […]“ (A291/B347).

[20] Vgl. z.B. B41: „Aber diese Anschauung [des Raumes, Anm. DH] muss a priori, d.i. vor aller Wahrnehmung eines Gegenstandes, in uns angetroffen werden, mithin reine, nicht empirische Anschauung sein.“

[21] Mohr/Willaschek 1998, 9.

[22] Zur Zeittheorie in der Transzendentalen Ästhetik vgl. insbesondere Düsing 1980.

[23] Vgl. die Übersicht über die Raumargumente in Vaihinger 1970 [1922], 262f.

[24] Zum Folgenden vgl. Nishikawa 1970, 219.

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Details

Title
Die reine Anschauung bei Kant. Zur Interpretation und Problematik eines zentralen Begriffs der Kantischen Transzendentalphilosophie
College
LMU Munich
Grade
1,0
Author
Year
2015
Pages
15
Catalog Number
V308905
ISBN (eBook)
9783668074187
ISBN (Book)
9783668074194
File size
397 KB
Language
German
Keywords
Kant, reine Anschauung, Erkenntnistheorie, Kritik der reinen Vernunft
Quote paper
Dennis Hogger (Author), 2015, Die reine Anschauung bei Kant. Zur Interpretation und Problematik eines zentralen Begriffs der Kantischen Transzendentalphilosophie, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/308905

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