Neben dem gesetzlichen Strafverfahren hat sich in den letzten Jahrzehnten eine weitere, beschleunigte Verfahrensart etablieren können: Die Absprache.
Es wird in diesem Zusammenhang von der Absprache, dem Deal, der Verständigung, dem Vorgespräch, der Vereinbarung, der unstreitigen Verfahrenserledigung, dem Gentlemen’s Agreement, aber auch abwertend von Mauschelverfahren, Kungelei oder Kuhhandel gesprochen.
In dieser Arbeit soll nach Aufzeigung der praktischen Relevanz und einer Darlegung der dogmatischen Problematik, vor allem die Entwicklung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bis April 2004 thematisiert werden.
Inhaltsverzeichnis
A. EINLEITUNG
B. DIE PRAXIS DER ABSPRACHE
I. Inhalt und Definition der Absprache
II. Prozessuale Relevanz
III. Gründe für die Häufigkeit der Absprachen
C. PROBLEMATIK DER ABSPRACHENPRAXIS
I. Verstoß der Absprachenpraxis gegen verfassungsrechtliche Grundsätze des Strafverfahrens
1. Der Fair-Trial Grundsatz
2. Der Gleichbehandlungsgrundsatz
3. Der Richtervorbehalt
4. Die Garantie des gesetzlichen Richters
5. Der Grundsatz des Rechtlichen Gehörs
6. Die Unschuldsvermutung
7. Der Grundsatz „in dubio pro reo“
8. Das „Nemo-tenetur-Prinzip“ - § 136a StPO
II. Verstoß der Absprachenpraxis gegen Verfahrensgrundsätze der StPO
1. Das Legalitätsprinzip
2. Das Instruktionsprinzip – Aufklärungsmaxime - Untersuchungsgrundsatz
3. Der Öffentlichkeits- , Unmittelberkeits- und Mündlichkeitsgrundsatz
D. RECHTLICHE ZULÄSSIGKEIT DER ABSPRACHENPRAXIS
I. Stellungnahmen der Vertreter der Praxis
1. Strafverteidiger
2. Richter
3. Die Staatsanwälte
4. Gesamteindruck
II. Rechtsprechung bis 1997
III. Leitlinien der Rechtsprechung des 4. Senates vom 28.08.1997
IV. Aktuelle Rechtsprechung - Streit der Senate
1. Ausgangssituation des Streits
2. Rechtsprechung des 3., 4. und 5. Strafsenates
a. 3. Senat
(1) 24.07.2003
(2) 05.08.2003
b. 4. Senat
(1) 21.01.2003
(2) 19.02.2004
(3) 25.02.2004
c. 5. Senat
(1) 07.05.2003
(2) 29.10.2003
(3) 20.04.2004
3. Rechtsprechung des 1. und 2. Strafsenats
a. 1. Senat
(1) 15.01.2003
(2) 26.11.2003
(3) 30.03.2004
b. 2. Senat
(1) 28.01.2004
(2) 14.04.2004
E. GESETZGEBERISCHER AUSBLICK – DER DISKUSSIONSENTWURF ZUR STPO REFORM VOM 18.02.2004
F. ERGEBNIS ÜBER ABSPRACHEN
Zielsetzung und Themen
Die vorliegende Seminararbeit befasst sich mit der in der Praxis etablierten, aber rechtlich umstrittenen Absprachenpraxis im deutschen Strafprozess. Das zentrale Ziel ist es, die dogmatische Problematik sowie die jüngeren Entwicklungen und den Streit innerhalb der Senate des Bundesgerichtshofs (BGH) zu analysieren und kritisch zu hinterfragen.
- Entwicklung und Definition von Absprachen im Strafprozess
- Verfassungsrechtliche und verfahrensrechtliche Problematik der Deal-Praxis
- Stellungnahmen der Rechtspraxis (Anwaltschaft, Richterschaft, Staatsanwaltschaft)
- Analyse der widersprüchlichen Rechtsprechung der verschiedenen Strafsenate
- Diskussion des Gesetzgebungsentwurfs zur StPO-Reform
Auszug aus dem Buch
A. Einleitung
Neben dem gesetzlichen Strafverfahren hat sich in den letzten Jahrzehnten eine weitere, beschleunigte Verfahrensart etablieren können: Die Absprache.
In den 70er Jahren noch eine in der Öffentlichkeit totgeschwiegene Verfahrenspraxis, wurde erstmals 1982 durch einen Aufsatz eines gewissen Rechtsanwalts Detlef Deal aus Mauschelhausen (dahinter verbarg sich der bekannte Rechtsanwalt Hans-Joachim Weider aus Frankfurt a.M.), der in seinem Aufsatz unter der Deckung dieses Synonyms erstmals in der Literatur die früher totgeschwiegene Absprachenpraxis thematisierte, eine öffentliche Diskussion entfacht. Verständnis war gleichbedeutend mit Vertraulichkeit und spielte sich daher nur hinter den Kulissen ab.
In der StPO lassen sich keine allgemeinen Regelungen über Absprachen finden. Von der Wissenschaft zumeist heftig kritisiert, ist sie aus der Praxis heutzutage nicht mehr wegzudenken und kann sogar als eigenständiges Institut des Strafverfahrensrechts eingestuft werden. Absprachen im Strafprozess haben „seit längerer Zeit Hochkonjunktur in Theorie und Praxis“.
Zusammenfassung der Kapitel
A. EINLEITUNG: Einführung in das Thema der Absprachenpraxis und ihre Entstehung in Theorie und Praxis.
B. DIE PRAXIS DER ABSPRACHE: Definition der Absprache sowie Darlegung ihrer hohen praktischen Relevanz und statistischen Bedeutung.
C. PROBLEMATIK DER ABSPRACHENPRAXIS: Detaillierte Untersuchung der Kollision zwischen Absprachen und verfassungsrechtlichen sowie prozessualen Grundsätzen des Strafverfahrens.
D. RECHTLICHE ZULÄSSIGKEIT DER ABSPRACHENPRAXIS: Analyse der unterschiedlichen Auffassungen von Praktikern und eine umfassende Darstellung des Streits zwischen den BGH-Senaten hinsichtlich der Zulässigkeit und der Rechtsmittelverzichtserklärungen.
E. GESETZGEBERISCHER AUSBLICK – DER DISKUSSIONSENTWURF ZUR STPO REFORM VOM 18.02.2004: Vorstellung und kritische Würdigung des aktuellen Reformvorhabens des Gesetzgebers.
F. ERGEBNIS ÜBER ABSPRACHEN: Abschließende kritische Reflexion über die Diskrepanz zwischen rechtsstaatlichem Anspruch und strafprozessualer Realität.
Schlüsselwörter
Absprache, Strafprozess, BGH, Rechtsprechung, Deal, Verständigung, StPO, Strafverfahren, Rechtsmittelverzicht, Strafobergrenze, Rechtsstaatlichkeit, Verfahrensbeschleunigung, Geständnis.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die Entwicklung und die rechtliche Einordnung von Absprachen („Deals“) im deutschen Strafprozess, die entgegen des formalen Gesetzeswortlauts in der Praxis eine große Rolle spielen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Fokus stehen die verfassungsrechtliche Kritik an der Praxis, die unterschiedlichen Urteilslinien der BGH-Senate und der aktuelle Diskussionsentwurf zur StPO-Reform.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Die Arbeit untersucht, wie sich die Rechtsprechung zu Absprachen entwickelt hat und ob die aktuelle Praxis mit den grundlegenden Prinzipien eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens vereinbar ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die auf einer Auswertung von Fachliteratur, Stellungnahmen der Justizorgane und einer detaillierten Analyse der BGH-Rechtsprechung basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Problematik verfassungsrechtlicher Grundsätze, die rechtliche Zulässigkeit aus Sicht der Praxis und die spezifische Analyse des Streits der Senate.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Absprache, Rechtsmittelverzicht, Strafobergrenze, StPO, BGH, sowie die Problematik des fairen Verfahrens und der Unschuldsvermutung.
Was ist die Kernbotschaft des Streits zwischen den BGH-Senaten?
Der Streit dreht sich insbesondere um die Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts, der im Rahmen einer Absprache vereinbart wurde, und ob ein „Hinwirken“ des Gerichts darauf rechtlich zulässig ist.
Wie bewertet der Autor den gesetzgeberischen Ausblick?
Der Autor begrüßt den Reformansatz zur gesetzlichen Normierung, bleibt jedoch skeptisch, ob eine gesetzliche Regelung die tiefgreifenden Probleme der Effizienz und Rechtsstaatlichkeit tatsächlich lösen kann.
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- Jan Philipp Feigen (Author), 2004, Absprachen im Strafprozess. Neuere Entwicklungen in der Rechtsprechung des BGH, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/31008