Neben dem gesetzlichen Strafverfahren hat sich in den letzten Jahrzehnten eine weitere, beschleunigte Verfahrensart etablieren können: Die Absprache.
Es wird in diesem Zusammenhang von der Absprache, dem Deal, der Verständigung, dem Vorgespräch, der Vereinbarung, der unstreitigen Verfahrenserledigung, dem Gentlemen’s Agreement, aber auch abwertend von Mauschelverfahren, Kungelei oder Kuhhandel gesprochen.
In dieser Arbeit soll nach Aufzeigung der praktischen Relevanz und einer Darlegung der dogmatischen Problematik, vor allem die Entwicklung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bis April 2004 thematisiert werden.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Die Praxis der Absprache
- I. Inhalt und Definition der Absprache
- II. Prozessuale Relevanz
- III. Gründe für die Häufigkeit der Absprachen
- C. Problematik der Absprachenpraxis
- I. Verstoß der Absprachenpraxis gegen verfassungsrechtliche Grundsätze des Strafverfahrens
- II. Verstoß der Absprachenpraxis gegen Verfahrensgrundsätze der Stpo
- D. Rechtliche Zulässigkeit der Absprachenpraxis
- I. Stellungnahmen der Vertreter der Praxis
- II. Rechtsprechung bis 1997
- III. Leitlinien der Rechtsprechung des 4. Senates vom 28.08.1997
- IV. Aktuelle Rechtsprechung
- E. Gesetzgeberischer Ausblick
- F. Ergebnis über Absprachen
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Seminararbeit befasst sich mit dem Thema der Absprachen im Strafprozess und beleuchtet insbesondere die jüngsten Entwicklungen in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Ziel ist es, die Praxis der Absprachen zu beschreiben, die damit verbundenen verfassungsrechtlichen und prozessualen Probleme zu analysieren sowie die rechtliche Zulässigkeit dieser Verfahrensweise zu untersuchen.
- Definition und Inhalt der Absprache im Strafprozess
- Prozessuale Relevanz und Gründe für die Häufigkeit von Absprachen
- Verfassungsmässige und prozessuale Bedenken gegen Absprachen
- Rechtliche Zulässigkeit von Absprachen in der Rechtsprechung
- Entwicklungen in der jüngsten Rechtsprechung des BGH
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel stellt die Absprachenpraxis im Strafprozess vor und erläutert ihren Inhalt sowie ihre Bedeutung im Strafprozess. Das zweite Kapitel geht auf die Problematik der Absprachen ein und analysiert die verfassungsrechtlichen und prozessualen Einwände gegen diese Praxis. Das dritte Kapitel beschäftigt sich mit der rechtlichen Zulässigkeit von Absprachen und beleuchtet die Rechtsprechung des BGH bis 1997 sowie die Leitlinien der Rechtsprechung des 4. Senates vom 28.08.1997. Das vierte Kapitel behandelt die aktuelle Rechtsprechung des BGH und beleuchtet die verschiedenen Standpunkte der einzelnen Senate in Bezug auf die Absprachenpraxis. Schliesslich blickt das fünfte Kapitel auf den Gesetzgeberischen Ausblick im Hinblick auf die Absprachenpraxis im Strafprozess.
Schlüsselwörter
Die Arbeit befasst sich mit den Themen Absprachen, Strafprozess, Rechtsprechung, Bundesgerichtshof, verfassungsrechtliche Grundsätze, Verfahrensgrundsätze, rechtliche Zulässigkeit, Leitlinien, aktuelle Rechtsprechung, Gesetzgeberischer Ausblick.
Häufig gestellte Fragen
Was versteht man unter einer Absprache im Strafprozess?
Eine Absprache (oft "Deal" genannt) ist eine Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung, bei der meist gegen ein Geständnis des Angeklagten ein bestimmter Strafrahmen in Aussicht gestellt wird.
Warum sind Absprachen in der Praxis so häufig?
Sie dienen der Verfahrensbeschleunigung und Entlastung der Justiz, insbesondere bei komplexen Wirtschaftsstrafverfahren oder umfangreichen Beweisaufnahmen.
Welche verfassungsrechtlichen Bedenken gibt es gegen "Deals"?
Kritiker sehen Verstöße gegen das Prinzip der Wahrheitsforschung, den Schuldgrundsatz und das Recht auf ein faires Verfahren, wenn die Strafe ausgehandelt statt ermittelt wird.
Wie beurteilt der Bundesgerichtshof (BGH) die Absprachenpraxis?
Der BGH hat über Jahre hinweg Leitlinien entwickelt, um die Praxis zu kontrollieren. Er betont die Bindung des Gerichts an das Gesetz und die Pflicht zur Transparenz der Absprache.
Was bedeutet das Verbot des "Kuhhandels" im Strafrecht?
Es ist eine abwertende Bezeichnung für informelle Absprachen, die ohne Protokollierung und außerhalb der gesetzlichen Vorgaben stattfinden, was rechtsstaatlich höchst problematisch ist.
- Quote paper
- Jan Philipp Feigen (Author), 2004, Absprachen im Strafprozess. Neuere Entwicklungen in der Rechtsprechung des BGH, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/31008