Welche Qualitätskriterien können in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit gegen Diskriminierung wirksam sein? Eine Analyse auf Grundlage existierender Studien und Konzepte


Bachelor Thesis, 2014

94 Pages, Grade: 1,0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung ...5

2 Qualitätsentwicklung in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ...9
2.1 Qualitätsbegriff ...9
2.2 Dimensionen von Qualität ...10
2.3 Qualitätskriterien ...12
2.4 Qualitätsprüfung- und entwicklung ...13

3 Diskriminierung ...15
3.1 Definitionen von Diskriminierung ...15
3.1.1 Definition aus soziologischer Sicht ...15
3.1.2 Definition aus psychologischer Sicht ...16
3.1.3 Definition aus juristischer Sicht ...17
3.1.4 Definition nach dem Social Justice und Diversity Konzept ...18
3.2 Dimensionen von Diskriminierung ...18
3.3 Ebenen von Diskriminierung ...19
3.4 Merkmale und Formen von Diskriminierung ...21
3.5 Intersektionalität von Diskriminierung ...21
3.6 Auswirkungen von Diskriminierung ...22
3.6.1 Auswirkungen auf die psychische und physische Gesundheit ...23
3.6.2 Auswirkungen auf die Persönlichkeitsentwicklung ...24
3.6.3 Auswirkungen auf die Teilhabe- und Entwicklungschancen ...24

4 Das Arbeitsfeld der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ...26
4.1 Gesetzliche Grundlagen und Auftrag der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ...26
4.2 Arbeitsprinzipien der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ...27
4.3 Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ...29
4.4 Potentiale der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ...30
4.5 Ziele der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ...31

5 Offene Kinder und Jugendarbeit und Diskriminierung ...33
5.1 Rechtlich verbindliche Prinzipien gegen Diskriminierung ...34
5.1.1 Grundgesetz ...34
5.1.2 Europäische Menschenrechtskonvention ...34
5.1.3 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz ...34
5.2 Rechtlich unverbindlich Prinzipien gegen Diskriminierung ...35
5.2.1 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ...35
5.2.2 UN-Kinderrechtskonvention ...36
5.3 Berufsethische Prinzipien gegen Diskriminierun ...36

6 Entstehungsmechanismen von Diskriminierung ...38
6.1 Vorurteile und Diskriminierung ...38
6.1.1 Offene Vorurteile ...39
6.1.2 Subtile Vorurteile ...40
6.2 Theorie des realistischen Gruppenkonflikts ...40
6.3 Stereotype ...41
6.3.1 Soziale Kategorisierung und Stereotypisierung ...41
6.3.2 Stereotype und Informationsverarbeitung ...42
6.4 Theorie der sozialen Identität und der Selbstkategorisierung ...44
6.4.1 Die Entstehung des Selbstkonzepts ...44
6.4.2 Der Vorgang der Eigengruppenprojektion ...45
6.5 Soziales Lernen ...46
6.5.1 Elementares Lernen ...46
6.5.2 Sozial-kognitives Lernen ...46
6.5.3 Sozialisation ...47

7 Theoriegeleitete Handlungsbedarfe und -möglichkeiten ...49
7.1 Dekategorisierung ...49
7.2 Wechselseitige Differenzierung durch Kontakte ...50
7.3 Subgrouping ...52
7.4 Prototypendefinition ...52
7.5 Reduktion von Vorurteilen und Stereotypisierungen ...53
7.5.1 Selbstreflexion ...53
7.5.2 Klare Regeln und konsequentes Vorgehen ...54
7.5.3 Vorbildfunktion ...55
7.5.4 Stärkung von Selbstwert und Identität ...55

8 Pädagogische Antidiskriminierungs- und Diversitykonzepte ...57
8.1 Diversitypädagogik / Pädagogik der Vielfalt ...57
8.2 Social Justice und Diversity Training ...60
8.3 Anti-Bias-Ansatz / Vorurteilsbewusste Bildung ...61
8.4 Antidiskriminierungspädagogik ...61
8.5 Gesellschaftlicher Kontext von Diskriminierung ...62

9 Konzeptübergreifende Handlungsbedarfe und -möglichkeiten ...64
9.1 Ebene der Mitarbeiter_innen ...64
9.1.1 Wahrnehmung von Diskriminierungen ...64
9.1.2 Selbst- und Praxisreflektion ...65
9.1.3 Gemeinsames Verständnis ...66
9.1.4 Konsequentes Vorgehen ...67
9.1.5 Öffentlich-politisches Handeln ...68
9.2 Einrichtungsbezogene Ebene ...70
9.2.1 Einrichtungsbezogene Barrieren erkennen und abbauen ...70
9.2.2 Vielfalt widerspiegeln ...70
9.2.3 Konzeptionelle und einrichtungsbezogene Verankerung ...71
9.3 Ebene der Besucher_innen ...72
9.3.1 Identitätsentwicklung und -stärkung ...72
9.3.2 Schaffung von Kontakt- und Dialogmöglichkeiten ...74
9.3.3 Individuelle Wahrnehmung und Unterstützung Betroffener ...74
9.3.4 Räume schaffen ...76

10 Fazit und Ausblick ...78

11 Literaturliste ...82

12 Anhang ...91

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Zentrale Arbeitsprinzipien der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ...28
Abbildung 2: Gesellschaftliche Funktionen von Vorurteilen ...39
Abbildung 3: Elemente des Selbstkonzepts ...44
Abbildung 4: Diversity-Rad ...58

1 Einleitung

Kinder und Jugendliche wachsen heute in einer durch vielfältige kulturelle Differenzen gekennzeichneten, pluralisierten und dynamischen Gesellschaft auf (vgl. Scherr 2013, S. 249). Dementsprechend steht die Offenen Kinder und Jugendarbeit1 (als Leistungsbereich der Kinder- und Jugendhilfe) vor der Anforderung, auf diese Vielfalt an biografischen Erfahrungen, Lebenssituationen, Lebensstilen und -entwürfen, Identitäten, Normen und Werte zu reagieren. Sie steht vor der Aufgabe, „die darin begründeten Ausdrucksformen, Kommunikationsweisen, Bedürfnisse und Interessen aufzugreifen sowie einen sozialen Raum zu gestalten, in dem ein diskriminierungsfreier und produktiver Umgang mit Differenzen und Konflikten möglich ist.“ (Scherr 2013, S. 253). Hierfür braucht es nach Scherr:

- eine professionelle Haltung der Mitarbeiter_innen, die sowohl Akzeptanz von Vielfalt als auch eine konsequente Ablehnung aller Formen von Diskriminierung zum Ausdruck bringt,

- entsprechende Handlungsstrategien im Umgang mit Diskriminierung, auf Grundlage von Kenntnissen über deren Entstehungsmechanismen, Verlauf und Folgen sowie

- eine konzeptionelle Gestaltung der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen als diskriminierungsfreie Räume und als Orte, in denen Diskriminierungserfahrungen artikuliert und bearbeitet werden können.

Solch eine konsequente und umfassende Verankerung von Antidiskriminierungs- und Diversityperspektiven ist, seiner Meinung nach, allerdings in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit bisher noch nicht erfolgt (vgl. Scherr 2013, S. 252f).

Dies mag u. a. daran liegen, dass es an einem, auf die Spezifika der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zugeschnittenen, Orientierungsrahmen im Umgang mit Diskriminierungen fehlt. Um einen solchen Orientierungsrahmen zu entwickeln, haben sich 2009 verschiedene Mitarbeiter_innen aus Jugendfreizeiteinrichtungen in Berlin Lichtenberg zu einer Fachaustauschrunde zusammengeschlossen. Neben einem kontinuierlichen Austausch war und ist es das Ziel dieser Gruppe, fachliche Standards für einen reflektierten und abgestimmten Umgang mit abwertenden und ausgrenzenden Verhaltensweisen zu entwickeln. Seit 2011 wird die Runde als Projekt „Jugendfreizeiteinrichtungen gegen Diskriminierung“ vom Lokalen Aktionsplan Hohenschönhausen gefördert. Zwei Jahre später konnten sie eine Handreichung für die Offene Kinder- und Jugendarbeit veröffentlichen. Darin finden sich erste Reflexionsfragen die Mitarbei-ter_innen darin unterstützen, ein gemeinsames Verständnis von und eine gemeinsame Haltung gegen Diskriminierung zu entwickeln sowie individuelle und einrichtungsbezogene Handlungsstrategien zu erarbeiten (vgl. Eltze 2013, 5 und 7). Aktuell beschäftigt sich das Projekt damit, aus den bisher erarbeiteten Reflexionsfragen fachliche Standards im Umgang mit Diskriminierungen in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zu entwickeln. Perspektivisch geht es darum, diese Standards in bezirkliche und überbezirkliche Leitlinien (z. B. in das „Handbuch Qualitätsmanagement der Berliner Jugendfreizeitstätten“) zu implementieren und auf weitere Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe (z. B. Straßensozialarbeit, Schulsozialarbeit) zu übertragen.

Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, diesen Prozess zu unterstützen. Sie versucht, die zentrale Frage zu beantworten, welche Qualitätskriterien in Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit gegen Diskriminierung wirksam sein können. Auf Grundlage existierender Theorien, Studien und praxisbezogener Konzepte werden fachliche und auf nachvollziehbare Weise begründete, zentrale Qualitätskriterien formuliert. Diese Kriterien sollen dazu beitragen, Benachteiligungen und Ausgrenzungen in der pädagogischen Praxis zu erkennen und auf professionelle Weise zu thematisieren bzw. zu bearbeiten. Es geht nicht darum, festgeschriebene Qualitätsstandards und damit verbundene Handlungsschritte vorzugeben, deren strikte Erfüllung die Voraussetzung für eine Weiterfinanzierung durch die öffentliche Jugendhilfe ist. Die verfolgte Intention besteht vielmehr darin, einen einrichtungsinternen und einrichtungsübergreifenden Qualitätsentwicklungsprozess im Umgang mit Diskriminierung aber auch mit Vielfalt anzustoßen. Die in dieser Arbeit formulierten Qualitätskriterien fungieren dabei als fachlich begründeter Orientierungsrahmen, der es den Jugendfreizeiteinrichtungen ermöglicht, konkrete und kontextabhängige Handlungsschritte und -strategien zu entwickeln.

Im zweiten Kapitel dieser Arbeit geht es darauf bezogen zunächst darum zu klären, ob und inwiefern sich ein Qualitätsbegriff für die Jugendarbeit formulieren lässt. Es geht weiterführend darum zu untersuchen, welche Dimensionen der Qualität sich in den Kriterien widerspiegeln können und sollten und wie eine konkrete Umsetzung der Qualitätskriterien in der Praxis der Offenen Kinder- und Jugendarbeit aussehen kann.

Bevor sich ein Orientierungsrahmen im Umgang mit Diskriminierung formuliert lässt, bedarf es eines umfassenden Verständnisses von Diskriminierung in all ihren Erscheinungsformen und möglichen Auswirkungen auf Betroffene. In diesem Sinne wird im Kapitel 3 unter Einbeziehung unterschiedlicher Definitionsversuche zunächst die Komplexität von Diskriminierung erfasst. Weiterhin werden mögliche Auswirkungen von Diskriminierungserfahrungen auf die Gesundheit und die Persönlichkeitsentwicklung Betroffener sowie auf deren Teilhabe- und Entwicklungschancen dargelegt.

Für die Entwicklung fachlicher Qualitätskriterien im Umgang mit Diskriminierung in Jugendfreizeiteinrichtungen müssen darüber hinaus die Spezifika des Arbeitsfeldes und deren Arbeitsweisen näher betrachtet und in die Überlegungen einbezogen werden. Kapitel 4 stellt in diesem Zusammenhang nicht nur die wesentlichen rechtlichen Grundlagen und Ziele der Offenen Kinder- und Jugendarbeit dar, es erläutert auch deren charakteristische Arbeitsprinzipien. Insbesondere der Blick auf den pädagogischen Auftrag und die berufsethischen Prinzipien von Jugendfreizeiteinrichtungen, in Bezug auf die Vermeidung bzw. Verringerung von Diskriminierungen, verdeutlicht die Notwendigkeit eines einrichtungsinternen aber auch einrichtungsübergreifenden Qualitätsentwicklungsdiskurses und -prozesses. Eine entsprechende Darstellung und Schlussfolgerungen erfolgt in Kapitel 5.

Die Formulierung zentraler Kriterien kann nur auf Grundlage einer Analyse möglicher Ursachen und Funktionsweisen von Diskriminierungen erfolgen. Bezogen auf den Kontext von Jugendfreizeiteinrichtungen werden in diesem Sinne in Kapitel 6 Theorien herangezogen, die die Entstehungsmechanismen und -bedingungen von diskriminierenden Handlungen durch individuelle Sozialisationsprozesse aber auch durch Intra- und Intergruppenprozesse erklären. Hierzu zählen soziologische Theorien, die sich mit dem sozialen Handeln von Individuen in sozialen Kontexten beschäftigen und sozialpsychologische Theorien, welche erklären, „wie die Gedanken, Gefühle und Verhaltensweisen von Personen durch die tatsächliche, vorgestellte oder implizite Anwesenheit anderer Menschen beeinflusst werden.“ (Allport 1954a S. 5 in Keupp 1994, S. 9). Auf Basis dieses theoretischen Inputs werden in Kapitel 7 erste Qualitätskriterien formuliert, die in Jugendfreizeiteinrichtungen gegen Diskriminierung wirksam werden können.

Die beschriebenen Theorien allein greifen allerdings zu kurz, um Diskriminierung in ihrer Komplexität zu erfassen und zu bearbeiten. Hier bedarf es eines erweiterten Bezugsrahmens, der neben den sozialen Gruppenkontexten der Offenen Jugendarbeit, auch gesellschaftlich verankerte Entstehungsmechanismen, Praktiken und Strukturen von Diskriminierung in den Blick nimmt. Diese Perspektivenerweiterung wird in Kapitel 8 durch die Einbeziehung pädagogischer Antidiskriminierungs- und Diversitykonzepte erreicht. Die verwendeten Konzepte befassen sich insbesondere mit sozialer und kultureller Vielfalt und in diesem Zusammenhang mit institutioneller, aber auch gesellschaftlicher Verteilungs- und Teilhabegerechtigkeit bzw. -ungerechtigkeit. Dieser erweiterte Blickwinkel ermöglicht es in Kapitel 9, die bisher formulierten Qualitätskriterien zu untermauern und um zusätzliche Kriterien zu ergänzen.

Auch wenn der Großteil, der dieser Arbeit zugrundeliegenden Theorien und Konzepte, in der Forschung bzw. Praxis auf ihre Wirksamkeit hin überprüft wurde, so beziehen sich diese empirischen Untersuchungen doch vorrangig auf ein speziell arrangiertes Forschungssetting (vielfach aus dem amerikanischen Raum) oder auf den Kontext der Schule. In diesem Sinne kann zwar auf eine grundlegende Wirksamkeit, der in dieser Arbeit formulierten Qualitätskriterien geschlossen werden, doch muss deren tatsächliche Effektivität im Kontext der Offenen Kinder- und Jugendarbeit noch empirisch geprüft werden.

Ein Gesamtüberblick über die entwickelten Qualitätskriterien, die in Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit gegen Diskriminierung wirksam sein können, findet sich im Anhang dieser Ausarbeitung.

2 Qualitätsentwicklung in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit

Die Frage nach der Qualität Sozialer Arbeit ist nicht neu. Während es nach dem zweiten Weltkrieg vorrangig um den Aufbau und die Konsolidierung der bundesrepublikanischen Sozialpolitik ging, wurden in den 60er und 70er Jahren vor allem formalrechtliche Kriterien zur Qualitätssicherung eingeführt. Anfang der 70er Jahre stand dann die Qualifizierung der in diesem Berufsfeld Tätigen und damit die Professionalisierung der Sozialen Arbeit im Mittelpunkt der Qualitätsdebatten. Anfang der 90er Jahre wurden im Achten Jugendbericht für den Bereich der Jugendhilfe erstmals Strukturmaxime für eine qualitative Jugendarbeit entwickelt. Diese inhaltlich-fachlichen Bemühungen um die Qualität Sozialer Arbeit werden in jüngster Zeit allerdings von fiskalischen Zwängen und dem damit verbundenen Rückbau sozialpolitischer Leist-ungen überlagert (vgl. Flösser 2001, S. 33f).

Unter dem Stichwort „Ökonomisierung der Sozialen Arbeit“ wird seit den 90er Jahren versucht, Erkenntnisse und Konzepte der klassischen Betriebswirtschaftslehre auf die Soziale Arbeit zu übertragen, um diese qualitativer, effektiver und effizienter zu gestalten. Die treibende Kraft hinter diesen Bemühungen ist die Finanznot der öffentlichen Hand. Mittels Zertifizierungen, Qualitätshandbüchern und Qualitätsmanagement versuchen unterschiedliche Anbieter sozialer Dienstleistungen dem Konkurrenzdruck um die öffentlichen Mittel zu begegnen (vgl. Möller 2003, S. 2). Auch in der Jugendarbeit wird die Finanzierung durch die Träger der öffentlichen Jugendhilfe an Qualitätsentwicklungsvereinbarungen geknüpft (vgl. § 78b Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII).

Nach Flösser (2001) müssen Instrumente zur Qualitätssicherung nicht nur eine nach außen legitimierende, sondern auch eine nach innen auf Entwicklung gerichtete Funktion erfüllen (vgl. Flösser 2001, S. 34). Daraus ergibt sich die Frage, wie genau die Qualität in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit definiert, geprüft und weiterentwickelt werden kann.

2.1 Qualitätsbegriff

Bezogen auf die Soziale Arbeit kann laut Merchel (2003) weder die Definition noch die tatsächliche Bewertung von Qualität objektiv erfolgen, da Qualität ein konstruierter Begriff ist. In ihn fließen gesellschaftliche und persönliche Normen, Werte, Ziele und Erwartungen an die Soziale Arbeit sowie ethische und normative Maßstäbe im Umgang mit Menschen ein. Qualität ist daher nur in relativen Merkmalen bestimmbar. Dementsprechend kann durch die Benennung von Qualitätskriterien zwar transparenter und sachlicher über die Qualität Sozialer Arbeit diskutiert werden, nicht aber objektiver (vgl. Merchel 2003, S. 8). Zur Subjektivität von Qualität tragen auch unterschiedliche, zum Teil gegensätzliche, Interessenlagen von Anbietern, Nutzern und Finanziers sozialer Dienstleistungen bei. In diesem Sinne schreibt Flösser (2001): „Die Beurteilung der Qualität als gut oder schlecht ergibt sich dabei aus dem Grad an Übereinstimmung mit den Erwartungshaltungen der Akteure, die diese im Hinblick auf eine Dienstleistung oder ein Produkt formulieren.“ (Flösser 2001, S. 35).

Darüber hinaus besitzt der Qualitätsbegriff einen prozesshaft-dynamischen Charakter. Merkmalen, denen aus heutiger fachlicher, adressatenbezogener und politischer Sicht eine große Gewichtung zukommt, können durch Veränderungen in den Wertmaßstäben oder durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse zukünftig ein geringeres Gewicht zukommen. Beispielhaft sei hier die Forderung nach einem vormals separierenden, später integrierenden und nun mehr und mehr inkludierenden Umgang mit beeinträchtigten Kindern im deutschen Schulsystem genannt (vgl. Merchel 2003, S. 9). Qualität kann daher nicht als statischer Begriff verstanden werden. Er ist anpassungsfähig und -bedürftig.

In der vorliegenden Arbeit wird die Qualität der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Umgang mit diskriminierenden Strukturen und Verhaltensweisen aus anbieterbezogener, fachlicher Sicht, auf Grundlage aktueller Theorien und Konzepte formuliert.

2.2 Dimensionen von Qualität

Um die Qualität der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Umgang mit Diskriminierung zu beschreiben, müssen zunächst drei Dimensionen unterschieden werden:

- die Strukturqualität,

- die Prozessqualität und

- die Ergebnisqualität.

Unter Strukturqualität werden die vorhandenen bzw. benötigten einrichtungs-bezogenen, konzeptionellen, materiellen, räumlichen, personellen und finanziellen Voraussetzungen beschrieben, die es zur Umsetzung der Angebote und Maßnahmen braucht. Hierunter zählen z. B. die Sach- und Finanzausstattung, die Quantität und Qualität der Mitarbeitenden (u. a. Kompetenzen, Qualifikationen, Anzahl) und die organisatorischen Voraussetzungen (z. B. Leitlinien, Konzepte). Die Prozessqualität beschreibt, wie ein Ziel erreicht wird. Hierbei geht es v. a. um die verwendeten Methoden, um die Interaktionen, den Verlauf einer Maßnahme und deren Zielorien-tierung. Die Ergebnisqualität beschreibt letztlich die Wirkung der Angebote und Maßnahmen sowie den subjektiven Nutzen, den die Besucher_innen daraus ziehen. Sie fragt u. a. nach dem Erfolg eingesetzter Methoden und Mittel, nach dem Umsetzungsgrad gewünschter Veränderungen und nach der Akzeptanz der Angebote (vgl. BAG LJÄ 2001, S. 4).

In bisherigen Diskussionen um Qualitätskriterien (oder fachliche Standards) in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ging es vorrangig um dieEffizienz der erbrachten Dienstleistungen, d. h. um eine Kosten-Nutzen-Analyse seitens der öffentlichen Hand. Mittels der Darlegung der Ergebnisqualität in Form von verfolgten Zielen, erreichten Besucher_innenzahlen und erbrachten Angebotsstunden werden die Kosten und die „Qualität“ der Offenen Kinder- und Jugendarbeit erfasst, bewertet und als Grundlage für zukünftige Finanzierungen genutzt. Auch die aktuelleren Auseinandersetzungen mit den strukturellen (Minimal-)Standards in der Offenen Arbeit läuft Gefahr, vorrangig unter wirtschaftlichen Aspekten diskutiert zu werden und den Weg für Einsparungen zu bereiten. Dem Gegenüber wird der Effektivität bzw. Prozessqualität sozialer Dienstleistungen, d. h. ihrem fachlichen Handeln, kaum Beachtung geschenkt (vgl. BAG LJÄ 2001, S. 1f und Merchel 2003, S. 10).

Die Ergebnisqualität steht meist deswegen im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses, weil sich hier vermeintlich am ehesten einschätzen lässt, ob sich der Ressourcen-einsatz in der Sozialen Arbeit gelohnt hat. Auch die Fachkräfte selbst richten ihre Bemühungen letztlich am Erzielen eines guten Ergebnisses aus. Dieses liegt im Bereich der sozialen Dienstleistungen allerdings nicht in der Herstellung eines Produktes. Es zielt vielmehr darauf ab, Wirkungen (z. B. Verhaltensänderungen) auszulösen. So steht das Ergebnis zwar im Mittelpunkt des Interesses, doch lässt es sich als Zieldimension nur schwer definieren und als Wirkung der Sozialen Arbeit nur in engen Grenzen messen. Während sich Qualitätskriterien auf struktureller Ebene noch leicht definieren lassen und Kriterien zu Prozessqualität zumindest ansatzweise formulierbar sind, ist die Messung der Ergebnisqualität besonders schwierig (vgl. Merchel 2003, S. 14). „Hier ergeben sich nicht nur messtechnische Probleme, sondern es wird generell die Frage gestellt, ob es angesichts des Prozesscharakters sozialpädagogischer Abläufe, angesichts des für weite Bereiche der Sozialen Arbeit charakteristischen Mangels an eindeutigen Ursache-Wirkungs-Beziehungen, angesichts der Individualität der Ziele und der somit nur einzelfallbezogenen Beurteilbarkeit von Ergebnissen, angesichts des interaktiven, auf das Zusammenwirken von Adressat und Professio-nellen ausgerichteten Charakters der Leistungserstellung - ob es also bei dieser Kom-plexität überhaupt sinnvoll ist, sich auf die Ebene der Ergebnisqualität einzulassen.“ (Merchel 2003, S. 14). Merchel hält zwar die Analyse der Wirksamkeit Sozialer Arbeit für eine legitime Qualitätsdimension, doch greift diese in seinen Augen zu kurz, um die Effektivität Sozialer Arbeit zu beschreiben. Hier braucht es seiner Meinung nach einen expliziten Blick auf die Struktur- und die Prozessqualität (vgl. Merchel 2003, S. 15).

In diesem Sinne werden sich die in der vorliegenden Arbeit entwickelten Qualitätskriterien auf die Struktur- und Prozessbedingungen im Umgang mit Diskriminierung beziehen, da sich beide wechselseitig beeinflussen. So setzt die Prozessqualität förderliche Strukturen voraus. Strukturen werden wiederum durch Prozesse weiterentwickelt (vgl. BAG LJÄ 2001, S. 8). Im Mittelpunkt stehen die Fragen: welche Voraussetzungen und Rahmenbedingungen müssen gegeben sein, um qualitative Maßnahmen gegen Diskriminierung durchführen zu können (Strukturqualität) und durch welche Arbeitsweisen der Mitarbeitenden wird ein diskriminierungsfreier Umgang in der Einrichtung gefördert (Prozessqualität). Die entwickelten Qualitätskriterien benennen wichtige Schritte bzw. Voraussetzungen, die für die Zielerreichung, d. h. eine diskriminierungsfreie Offene Kinder- und Jugendarbeit (Ergebnisqualität), unverzichtbar sind.

2.3 Qualitätskriterien

Um Strukturen und Prozesse innerhalb einer Einrichtung bewerten und weiterentwickeln zu können, müssen zunächst transparente, intersubjektiv verständliche und konsensfähige Qualitätskriterien entwickelt werden. Solche Kriterien, insbesondere zur Prozess- und Ergebnisqualität, sind meist sehr komplex und haben einen richtungsweisenden bzw. zielsetzenden Charakter. Sie sind noch so abstrakt formuliert, dass sie auf die unterschiedlichen Bedingungen und Erfordernisse innerhalb der jeweiligen Einrichtung angepasst werden können. Sie sind demnach nicht festgeschrieben, sondern geben einen Orientierungsrahmen vor, der auf Grundlage des jeweiligen Kontextes einer Einrichtung ausdifferenziert werden kann und sollte. Aufgabe der jeweiligen Teams ist es, die hier formulierten Qualitätskriterien, bezogen auf ihre Erfordernisse und Besonderheiten, in einem diskursiven Prozess mit allen Mitarbeitenden weiter zu präzisieren. Das bedeutet, die Kriterien müssen mit konkreten einrichtungsbezogenen Zielen und Handlungsschritten verbunden werden. Dies geschieht über die Bildung von Indikatoren, die in Form von eindeutig messbaren Sachverhalten (z. B. Kennzahlen oder beobachtbare Ereignisse) den Zielerreichungsgrad eines Kriteriums erfassen (vgl. Spiegel 1998, o.A.). Diese Indikatoren (z. B. Teilnehmer_innenzahlen) müssen allerdings immer ausführlich interpretiert und kommentiert werden, damit komplexe subjektive Prozesse, die über das Messbare hinausgehen, mit erfasst werden (vgl. Merchel 2003, S. 13f).

Ziel dieser Arbeit ist es explizit nicht, festgeschriebene und damit endgültige Qualitätsmerkmale bzw. -indikatoren im Umgang mit Diskriminierung zu formulieren. Es geht vielmehr darum, ausdifferenzierbare und auf den jeweiligen Kontext der Einrichtung anpassbare Qualitätskriterien zu entwickeln. Diese geben einen fachlich begründeten, transparenten, verständlichen und konsensfähigen Orientierungsrahmen für die Bewertung und Weiterentwickelung einrichtungsinterner, aber auch einrichtungsübergreifender, Prozesse und Strukturen vor. Die Qualitätskriterien bilden die Grundlage für die Formulierung einrichtungsbezogener, konkreter Ziele und Handlungsschritte bezogen auf einen fachlichen Umgang mit Diskriminierung sowie die damit verbundenen Indikatoren zur Messung des Zielerreichungsgrades.

2.4 Qualitätsprüfung- und entwicklung

Neben der Frage, welche Kriterien auf welcher Ebene eine Aussage über die Qualität Offener Jugendarbeit treffen können, ist die Frage danach, welche und wessen Steuerungsinteressen mit der Einführung solcher Qualitätskriterien verbunden sind, von Bedeutung. Intention der in dieser Arbeit entwickelten Kriterien ist es, ein strukturiertes Nachdenken über den einrichtungsbezogenen und individuellen Umgang mit diskriminierenden Strukturen und Verhaltensweisen zu initiieren. Ziel ist, einen selbstorganisierten, diskursiven Lernprozess anzuregen und damit zur internen aber auch zu einer einrichtungsübergreifenden Qualitätsdiskussion und -entwicklung beizutragen (vgl. Merchel 2003, S. 15).

Dieser diskursive Lernprozess kann in den Jugendfreizeiteinrichtungen mit der prozessorientierten Methode der Selbstevaluation ermöglicht werden. Die Selbstevaluation durch die Mitarbeiter_innen dient der systematischen Überprüfung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität anhand begründeter und transparenter Qualitätskriterien (vgl. Schoibl 1998, S. 2). Im Gegensatz zu einer rein quantitativen ex-post Beurteilung der Qualität Offener Kinder- und Jugendarbeit kann die prozessbegleitende, fortlaufende Selbstevaluation zu einer Qualitätsentwicklung und Systemverbesserung beitragen. Die Selbstevaluation umfasst dabei die Analyse der Rahmenbedingungen, die Situationsanalyse, die Zielbestimmung, die Handlungsplanung und das methodische Handeln im Umgang mit Diskriminierung. Notwendige Veränderungen können so auf allen Ebenen erkannt und eingeleitet werden (vgl. Schoibl 1998, S. 5). Dabei dient die Selbstevaluation mit Hilfe der erarbeiteten Qualitätskriterien der Professionalisierung und Qualitätssteigerung der pädagogischen Arbeit.

Bevor jedoch fachlich begründete Qualitätskriterien im Umgang mit diskriminierenden Strukturen und Verhaltensweisen für Jugendfreizeiteinrichtungen formuliert werden können, bedarf es zunächst eines umfassenden Verständnisses von Diskriminierung in all ihren Erscheinungsformen und möglichen Auswirkungen. In diesem Sinne wird im nachfolgenden Abschnitt versucht, die Komplexität von Diskriminierung u. a. mit Hilfe unterschiedlicher Definitionen zu erfassen.

3 Diskriminierung

Von Diskriminierung zu sprechen, löst im Kontext der nationalsozialistischen Vergangenheit oft Unbehagen und Widerstand aus. Da Diskriminierung im allgemeinen Sprachgebrauch meist auf absichtliche Handlungen einzelner Personen beschränkt wird, wird deren Thematisierung nicht selten als persönlicher Vorwurf aufgefasst und reflexhaft abgewehrt. Sowohl die Nichtthematisierung als auch die begriffliche Beschränkung von Diskriminierung auf das absichtliche Verhalten weniger verhindert eine rationale und wirkungsvolle Auseinandersetzung mit benachteiligenden und ausgrenzenden Realitäten. Die in der Praxis zuweilen verwendeten weniger aggressiv klingenden Bezeichnungen wie „Benachteiligung“, „Ausgrenzung“ oder „Ungleichbehandlung“ können den Einstieg in das Thema erleichtern. Dennoch ist es für das Verständnis und die praktische Auseinandersetzung mit Diskriminierung bedeutsam, sich mit dem Begriff auseinanderzusetzen und zu erkennen, dass Diskriminierung mehr ist als ein individuelles Vorurteil oder Handeln Einzelner. Diskriminierung ist etwas, das alle Menschen betrifft und das daher alle Menschen angeht (vgl. Liebscher 2010, S. 26). In diesem Kapitel wird daher zunächst versucht, den Begriff „Diskriminierung“ aus u. a. soziologischer, psychologischer und rechtlicher Sicht zu definieren. Im Anschluss daran werden weitere Elemente von Diskriminierung wie deren Dimen-sionen, Ebenen, Formen aber aus Auswirkungen dargelegt.

3.1 Definitionen von Diskriminierung

Diskriminierung kurz, eindeutig und vor allem abschließend zu definieren ist schwierig, weil sie sich in einem weiten Spannungsfeld von Vorurteilen, Privilegien, gesellschaftlicher Chancen(un)gleichheit, Benachteiligung und individueller Selbstwahrnehmung bewegt. Das Wort Diskriminierung stammt von dem lateinischen Wort „discriminare“ ab und bedeutet „trennen“ oder „unterscheiden“. Zu einer Diskriminie-rung wird diese Unterscheidung, wenn sie zu Würdeverletzungen oder zum Ausschluss an gesellschaftlicher Teilhabe führt (vgl. Liebscher 2010, S. 25).

3.1.1 Definition aus soziologischer Sicht

In der Soziologie wird von Diskriminierung gesprochen, „wenn aus dem Handeln individueller Akteure nachteilige Folgen für andere Akteure eintreten, weil sie diese aufgrund von wahrgenommener sozialer oder ethnischer Merkmale als ungleich bzw. minderwertig ansehen. Im Vergleich zu den Angehörigen des eigenen Kollektivs werden sie deswegen entsprechend abwertend behandelt. Ihre Möglichkeiten werden im gesellschaftlichen Zusammenhang beschränkt und diese Beschränkung wird als eine „natürliche“ begründet und gerechtfertigt.“ (Liebscher 2010, S.27).

Diese Definition formuliert Diskriminierung als ein Handeln von Individuen mit nachteiligen Folgen für andere. Dieses Handeln erfolgt auf Grundlage von ungleichheitsideologischen Erklärungsmustern, welche die Gesellschaft in natürliche Über- und Unterordnungsverhältnisse ordnet und damit Wertigkeiten von Menschen begründet. Jeder Form von Diskriminierung liegt demnach eine Unterscheidung und darauf aufbauend eine Abwertung oder Benachteiligung aufgrund von individuell wahrgenommenen sozialen oder ethnischen Merkmalen zu Grunde.

3.1.2 Definition aus psychologischer Sicht

Eine aus psychologischer Sicht einflussreichste Definition von Diskriminierung stammt von Allport (1954). Er schreibt: „Diskriminierung liegt vor, wenn einzelnen oder Gruppen von Menschen die Gleichheit der Behandlung vorenthalten wird, die sie wünschen. Diskriminierung umfasst alles Verhalten, das auf Unterschieden sozialer oder natür-licher Art beruht, die keine Beziehung zu individuellen Fähigkeiten oder Verdiensten haben nach zu dem wirklichen Verhalten der individuellen Person.“ (Allport 1954b in Peterson 2008, S. 161).

Diese Definition bezieht sich auf eine allgemein formulierte Ungleichbehandlung von Individuen oder Gruppen basierend auf einer reduzierten und verallgemeinernden (stereotypen) Wahrnehmung ihrer Person/en. Als Begründung werden von Allport soziale oder natürliche Unterschiede benannt, die in seiner Definition allerding nicht weiter präzisiert werden. Er trägt damit dem Umstand Rechnung, dass Personen dadurch benachteiligt werden, dass sie nicht in ihrer Individualität sondern lediglich als Vertreter_innen einer bestimmten Gruppe wahrgenommen werden.

Die beiden bisher aufgeführten Definitionen beschränken sich in ihren Ausführungen auf diskriminierende Handlungen zwischen einzelnen Akteuren bzw. Gruppen und begrenzen Diskriminierung daher auf eine Randerscheinung zwischen Einzelpersonen. Dies blendet allerdings die tiefe Verwurzelung von diskriminierenden Strukturen innerhalb der Gesellschaft aus. Auf institutioneller und kultureller Ebene werden hier unter anderem Normalitätsvorstellungen, Vorurteile und Stigmatisierungen sowie damit verbundene gesellschaftliche Ausschlüsse (re-)produziert, aufrechterhalten und gefestigt (vgl. Czollek 2012, S.11).

3.1.3 Definition aus juristischer Sicht

„Die juristische Definition beschreibt Diskriminierung als ungleiche Behandlung ohne sachlichen Grund oder als Herabwürdigung wegen eines wesentlichen, nicht oder nur schwer aufgebbaren Identitätsmerkmals der betreffenden Person.“ (Liebscher 2010, S.27). Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) unterscheidet begrifflich zwischen mittelbarer und unmittelbarer Benachteiligung und schließt damit zumindest grundlegend eine strukturell bedingte Einflussnahme auf benachteiligende Praktiken ein. So schreibt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in § 3:

„(1) Eine unmittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn eine Person wegen eines in § 1 genannten Grundes eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde. […]

(2) Eine mittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen wegen eines in § 1 genannten Grundes gegenüber anderen Personen in besonderer Weise benachteiligen können, es sei denn, die betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sind durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und die Mittel sind zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich.

(3) Eine Belästigung ist eine Benachteiligung, wenn unerwünschte Verhaltensweisen, die mit einem in § 1 genannten Grund in Zusammenhang stehen, bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.“

Die in § 1 AGG benannten Gründe für eine Benachteiligung liegen in der Rasse oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Be-hinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Diese abschließende Aufzählung von Gründen erfasst allerdings nicht alle Merkmale, aufgrund derer Menschen in unserer Gesellschaft diskriminiert werden. So werden beispielsweise klassenbezogene (Klassismus) oder auf das Aussehen bezogene (Lookismus) Formen von Diskriminierung nicht erfasst (vgl. Scherr 2010, S. 43). Darüber hinaus wird nicht der Gegebenheit Rechnung getragen, dass Gründe für Diskriminierung, in Form von Stereotypen und Vorurteilen, gesellschaftlich (re-)produziert werden und damit wandelbar sind. Sie lassen sich demnach nicht abschließend festschreiben.

Nach der juristischen Definition liegt keine Diskriminierung vor, wenn es einen sachlichen Grund für eine Ungleichbehandlung gibt. Dazu zählen zum Beispiel spezielle Schutzvorschriften für schwangere Frauen sowie für Kinder und Jugendliche (Alkohol- und Zigarettenverbot) oder auch sogenannte positive Maßnahmen nach § 5 AGG um bestehende Nachteile zu verhindern oder auszugleichen (vgl. Kapitel 5.1.3). Bei Verletzungen der Menschenwürde gibt es allerdings keinen sachlichen Grund so z. B. bei Beleidigungen oder Belästigungen von Menschen aufgrund bestimmter Merkmale (vgl. Liebscher 2010, S. 33).

3.1.4 Definition nach dem Social Justice und Diversity Konzept

Im Social Justice und Diversity Konzept von Czollek, Perko und Weinbach (2012) wird Diskriminierung verstanden als „die unterschiedliche Verteilung von und der beschränkte Zugang zu Waren, Ressourcen, Dienstleistungen, Anerkennung sowie der eingeschränkte Zugang zu einer vollständigen, gleichberechtigten, gesellschaftlichen Partizipation – basierend auf individueller Zugehörigkeit zu partikularen, strukturell hergestellten sozialen Gruppen.“ (Czollek 2012, S.94).

Die Autorinnen formulieren damit eine nicht einfache aber umfassende Definition von Diskriminierung. Sie nehmen darin Bezug auf die konstruktivistischen Entstehungsmuster und strukturellen Bedingungen von Diskriminierung. Darüber hinaus formulieren sie Diskriminierung auf vielfältige Art und Weise als fehlende partizipative Anerkennungs- und Verteilungsgerechtigkeit. Damit gehen sie über ein reduzierendes Verständnis von Diskriminierung als Handeln individueller Akteure weit hinaus. Zusätzlich verzichten sie im Gegensatz zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz auf eine (abschließende) Aufzählung möglicher Diskriminierungsmerkmale. Diese umfassende Definition wird gedanklich den nachfolgenden Ausarbeitungen dieser Arbeit zugrunde gelegt.

3.2 Dimensionen von Diskriminierung

Diskriminierungen treten ganz unterschiedlich in Erscheinung z. B. als Beleidigung, Identitätszuschreibung, Abwertung, Stigmatisierung, Gewaltanwendung, Respektlosig-keit, Belästigung, Benachteiligung, fehlende Anerkennung oder mangelnde Teilhabemöglichkeit (vgl. Czollek 2012, S. 65). Um die verschiedenen Dimensionen von Diskriminierung zu beschreiben, werden in wissenschaftlichen und politischen Diskussionen diverse Begrifflichkeiten verwendet z. B.:

- bewusst und unbewusst: Differenzierung nach den Motiven der Diskriminierenden

- direkt und indirekt: Differenzierung nach der Äußerungsform der Diskriminierung bezogen auf die diskriminierende Praxis

- alltäglich, subtil und grob: Differenzierung nach der Äußerungsform der Diskriminierung ausgehend von den Erfahrungen der Betroffenen

- individuelle und institutionelle: Differenzierung nach Akteur_innen und Aktionsebenen (vgl. Liebscher 2010, S. 29).

3.3 Ebenen von Diskriminierung

Diskriminierung findet nicht nur auf unterschiedliche Art und Weise, sondern (wie bereits in Kapitel 3.1.2 und 3.1.4 dargelegt) auch auf unterschiedlichen, miteinander verknüpften und sich gegenseitig beeinflussenden Ebenen statt:

- der individuellen,

- der institutionellen und

- der kulturellen bzw. ideologisch-diskursiven Ebene.

Diskriminierung auf individueller Ebene bedeutet, dass Ursachen und Handlungen auf der persönlichen Ebene zwischen einzelnen Menschen liegen und stattfinden. Den Ausgangspunkt für Diskriminierungen bilden hier individuelle Einstellungen und bewusste aber auch subtile Vorurteile gegenüber bestimmten Gruppen von Menschen. Diese äußern sich bewusst aber auch unbewusst z. B. in Beleidigungen, Belästi-gungen, stereotypen Äußerungen, Ausgrenzung oder Gewalt. Diskriminierungen auf individueller Ebene können allerdings nie isoliert von gesellschaftlichen Rahmen-bedingungen betrachtet werden, sie brauchen Gelegenheit, d. h. ein Umfeld, das diskriminierende Handlungen ermöglicht, duldet oder ungenügend bzw. nicht sanktioniert (vgl. Liebscher 2010, S. 34f).

Diskriminierungen auf institutioneller Ebene müssen nicht auf persönlichen Vorurteilen beruhen. Sie können Folge von traditionellen Normen und Sitten, gesetzlichen und administrativen Reglungen oder gewohnheitsmäßigen Verfahrensabläufen in Organisa-tionen und sozialen Institutionen sein.

[...]


1 Offene Kinder- und Jugendarbeit und Offene Jugendarbeit werden in dieser Ausarbeitung synonym verwendet

Excerpt out of 94 pages

Details

Title
Welche Qualitätskriterien können in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit gegen Diskriminierung wirksam sein? Eine Analyse auf Grundlage existierender Studien und Konzepte
College
University of Applied Sciences Potsdam  (Fachbereich Sozialwesen)
Grade
1,0
Author
Year
2014
Pages
94
Catalog Number
V310553
ISBN (eBook)
9783668092785
ISBN (Book)
9783668092792
File size
955 KB
Language
German
Notes
Auszeichnung: Prämierung als hervorragende Bachelorarbeit im Fachbereich Sozialwesen der Fachhochschule Potsdam 2015 "Frau Buchholz ist es in hervorragender Weise gelungen, einen praxisaffinen und realitätsnahen Kriterienkatalog zu erarbeiten, den sie sehr reflektiert und kontextsensibel anbietet. Er ist fachlich fundiert und detailliert begründet und nachvollziehbar und erreicht somit ein höchstmögliches Maß an Objektivität." (Prof. Dr. G. P., Erstgutachterin)
Keywords
Diskriminierung, Offene Kinder- und Jugendarbeit, Qualitätsentwicklung, Vielfalt, Diversität, Jugendarbeit, Vorurteile, Stereotype, Antidiskriminierung, Soziales Lernen, OKJA
Quote paper
Claudia Buchholz (Author), 2014, Welche Qualitätskriterien können in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit gegen Diskriminierung wirksam sein? Eine Analyse auf Grundlage existierender Studien und Konzepte, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/310553

Comments

  • No comments yet.
Look inside the ebook
Title: Welche Qualitätskriterien können in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit gegen Diskriminierung wirksam sein? Eine Analyse auf Grundlage existierender Studien und Konzepte



Upload papers

Your term paper / thesis:

- Publication as eBook and book
- High royalties for the sales
- Completely free - with ISBN
- It only takes five minutes
- Every paper finds readers

Publish now - it's free