Aufnahmesysteme und Perspektiven für die Wohnraumversorgung von Flüchtlingen im europäischen Vergleich

Ansätze für das Strategische Management von Wohnungsunternehmen aus dem Vergleich von Deutschland, Schweden und Frankreich


Masterarbeit, 2015

102 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Ausgangslage und Motivation
1.2 Methodik
1.3 Aufbau der Arbeit/Forschungsfrage

2. Grundlagen Migration, Flucht und Flüchtlinge
2.1 Migration
2.2 Flucht und Flüchtlinge
2.3 Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen
2.4 Flüchtlingsdefinition nach der Genfer Flüchtlingskonvention
2.5 Flüchtlingspolitik der Europäischen Union
2.5.1 Grundlagen Flüchtlingspolitik der Europäischen Union
2.5.2 Richtlinie 2013/33/EU (Normen für die Unterbringung von Flüchtlingen)
2.6 Bedeutung des Wohnens für Flüchtlinge

3. Analyse Deutschland
3.1 Nationale Flüchtlingspolitik in Deutschland
3.1.1 Asylberechtigte nach Artikel 16a GG
3.1.2 Weitere Flüchtlinge
3.1.3 Flüchtlingsströme in Deutschland
3.2 Konzept der Unterbringung von Flüchtlingen in Deutschland
3.2.1 Unterbringungseinrichtungen
3.2.2 Verteilung nach dem Königsteiner Schlüssel und Residenzpflicht
3.2.3 Sozialleistungen der Unterbringung und nicht-staatliche Organisationen
3.3 Flüchtlinge am deutschen Wohnungsmarkt

4. Analyse Frankreich
4.1 Nationale Flüchtlingspolitik in Frankreich
4.2 Konzept der Unterbringung von Flüchtlingen in Frankreich
4.3 Flüchtlinge am französischen Wohnungsmarkt
4.3.1 Wohnungsmarkt in Frankreich
4.3.2 Großraumsiedlungen (Cités) am Rande der Stadt

5. Analyse Schweden
5.1 Nationale Flüchtlingspolitik in Schweden
5.2 Konzept der Unterbringung von Flüchtlingen in Schweden
5.3 Flüchtlinge am schwedischen Wohnungsmarkt
5.3.1 Wohnungsnot in Schweden und das „one million programme“
5.3.2 Unterbringungskonzept „All of Sweden“

6. Analyse Ländervergleich
6.1 Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Unterbringungssysteme
6.2 Vergleichsmatrix

7. Konzeption Strategisches Management
7.1 Grundlagen Strategisches Management
7.1.1 Merkmale des Strategischen Managements
7.1.2 Strategisches Management: Von der Vision zur Strategie
7.1.3 Produkt-/Marktstrategien nach Ansoff (1965)
7.1.4 Wettbewerbsstrategien nach Porter (1980)
7.2 Umsetzung Strategisches Management in der Wohnungswirtschaft
7.2.1 Konzeption der Umsetzung
7.2.2 Anwendung auf Vision, Mission, Unternehmensziele und Strategien
7.2.3 Anwendung der Strategien auf die Unterbringung von Flüchtlingen
7.2.3.1 Produkt-/Marktstrategien (Ansoff): Unterbringung Flüchtlinge
7.2.3.2 Wettbewerbsstrategien (Porter): Unterbringung Flüchtlinge
7.2.4 Konkretisierung ausgewählter Management-Strategien
7.2.4.1 Management-Summary nach Ansoff (1965)
7.2.4.1.1 Marktdurchdringung
7.2.4.1.2 Marktentwicklung
7.2.4.1.3 Produktentwicklung
7.2.4.1.4 Diversifikation
7.2.4.2 Management-Summary nach Porter (1980)
7.2.4.2.1 Kostenführerschaft
7.2.4.2.2 Differenzierung
7.2.4.2.3 Konzentration
7.2.4.2.4 Stuck in the middle

8. Schlussfolgerung
8.1 Ländervergleich und Strategische Ansätze
8.2 Praktische Implikationen des europäischen Vergleichs
8.3 Ausblick

Literaturverzeichnis

Verzeichnis der Gesetze/Abkommen/Anordnungen und Protokolle

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Asylanträge (Erstanträge) in Deutschland von 1990 bis 2013

Abbildung : Flüchtlinge gemäß UNHCR 1975-2008

Abbildung : Entwicklungsphasen der europäischen Asyl- und Flüchtlingspolitik

Abbildung : Sector model of urban structure

Abbildung : Asylentscheidungen in Deutschland 2010-2014

Abbildung : Empfänger AsylbLG nach Art der Unterbringung

Abbildung : Systematisierung der Unterbringung von Flüchtlingen in Deutschland

Abbildung : Asylanträge in Frankreich von 2010 bis 2014

Abbildung : Unterbringungsart Flüchtlinge in Frankreich (Stand 2013)

Abbildung 1 : Wohnform Aufnahmeeinrichtungen in Frankreich 2008-2012

Abbildung 1 : Zahl der Asylsuchenden in Schweden 2010-2014

Abbildung 1 : Informationsbroschüre Migrationsverket: „Resettlement in Sweden“

Abbildung 1 : Unterbringung von Antragsstellern in Schweden: 2008-2012

Abbildung 1 : Von der Vision zur Strategie

Abbildung 1 : Matrix: Produkt-/Marktstrategien nach Ansoff (1965)

Abbildung 1 : Wettbewerbsstrategien nach Porter (1980)

Abbildung 1 : Anwendung auf Vision, Mission, Unternehmensziele und Strategien

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Systemflexibilität der Aufnahmesysteme: Deutschland, Frankreich, Schweden

Tabelle 2: Vergleichsmatrix Deutschland, Frankreich, Schweden

Tabelle 3: Übersicht der Ansätze des Strategischen Managements

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

„Man trieb sie aus den Ländern und gab ihnen kein Land. Man sagte: lebt nicht mit uns, aber man sagte ihnen nicht, wo sie leben sollten.“1 - Stefan Zweig - Die Welt von Gestern

1.1 Ausgangslage und Motivation

Überall auf der Welt müssen unvorstellbare Krisen aufgrund gewalttätiger und kriegerischer Konflikte bewältigt werden: Syrien, Zentralafrika, Irak, Afghanistan und der Sudan sind lediglich die größten und medial bekanntesten Krisenherde.2 Weltweit lassen sich über 70 Konflikte zählen.3 Dadurch entstehen Notlagen, aus denen wiederum nationale und internationale Wanderungsbewegungen resultieren.4 Diese weltweiten Flüchtlingsströme stellen die aufnehmenden Länder vor große Herausforderungen.5

Auch die deutsche Gesellschaft sieht sich mit dieser Aufgabe konfrontiert, da die Zahl der nach Deutschland immigrierten und als Flüchtlinge anerkannten Menschen gemäß § 3 Abs. 1 AsylVfG im Jahr 2014 mit einer Anzahl von über 31.000 Menschen auf den höchsten Wert der letzten 10 Jahre angestiegen ist.6 Auch die Anzahl der Asylanträge befindet sich für diesen Zeitraum auf einem Höchstwert.7 Von Januar bis August 2015 wurden bereits 256.938 Anträge gestellt, davon 231.302 Erstanträge.8 Im Gesamtjahr 2014 waren es noch 202.834 Anträge (173.072 Erstanträge).

Zuvor erlebte Deutschland seit 1990 einen sehr starken Anstieg von Anträgen, der 1992 mit über 430.000 asylsuchenden Menschen seinen Höchstwert erreichte.9 Der Grund für die anschließend rückläufige Anzahl von Anträgen wird in dieser Arbeit dargestellt und kritisch untersucht.

Die nachfolgende Abbildung zeigt die beschriebene Entwicklung der Asylanträge in Deutschland von 1990 bis 2014.

Abbildung 1: Asylanträge (Erstanträge) in Deutschland von 1990 bis 201310

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die geflüchteten Menschen benötigen eine Unterkunft, die ein würdiges und sozialverträgliches Leben ermöglicht. In Deutschland wird hierzu oftmals auf Gemeinschaftsunterkünfte zurückgegriffen.11 Allerdings kann insbesondere diese Unterbringungsform die beschriebenen Anforderungen nicht erfüllen.12 Durch Missbrauchsfälle in Nordrhein-Westfalen erzeugte die Thematik erstmalig einen öffentlichen Diskurs über die Unterbringung von Flüchtlingen in Deutschland.13 Auch in anderen europäischen Ländern wie bspw. Schweden sind bereits in der Vergangenheit vergleichbare Vorfälle in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert worden.14

Neben dieser Entwicklung hat ein weiterer Faktor Einfluss auf die Unterbringung von Flüchtlingen. Auf vielen Teilmärkten der Wohnungswirtschaft ist zurzeit aufgrund großer Nachfrage nach günstigem Wohnraum und einem geringen Angebot desselben eine große Anspannung festzustellen.15 Diese Teilmärkte befinden sich insbesondere in den Metropol- regionen, sodass dort stark steigende Miet- und Kaufpreise gemessen werden können.16

Der Zugang für Flüchtlinge zum Wohnungsmarkt wird durch diesen Umstand sehr stark erschwert.17

1.2 Methodik

Die vorliegende Arbeit analysiert vergleichend die Wohnsituationen von Flüchtlingen in Deutschland, Frankreich und Schweden (comparative analysis). Der europäische Vergleich zeigt Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den länderspezifischen Ansätzen auf. Hierdurch sollen positive Implikationen abgeleitet, kritisch geprüft und im Hinblick auf ihre Anwendbarkeit in Deutschland diskutiert werden. Zudem sollen bestehende Stärken in Deutschland herausgestellt werden.

Die ausgewählten Länder sind für den Vergleich besonders geeignet, da sie eine lange Zuwanderungstradition aufweisen und die Anzahl der Asylsuchenden in diesen Ländern im europäischen Vergleich sehr hoch ist (Anzahl 1. Halbjahr 2014):

- Deutschland 67.400 Personen
- Frankreich 29.900 Personen
- Schweden 28.400 Personen19

Mehr Anträge als in Frankreich und Schweden wurden nur in den Vereinigten Staaten von Amerika (47.500 Personen) gestellt.20

1.3 Aufbau der Arbeit/Forschungsfrage

Die Arbeit gliedert sich in sieben Kapitel.

Die Einleitung führt in das Thema als aktuelle Problemstellung ein.

Kapitel 2 stellt Grundlagen zu Migration, Flucht und Flüchtlingen dar. In diesem Zusammenhang wird auch die Flüchtlingspolitik der Europäischen Union kritisch analysiert. Abschließend erfolgt eine Analyse der Bedeutung des Wohnens für Flüchtlinge.

In den Kapiteln 3 bis 5 werden die einzelnen Länder der Analyse detailliert untersucht. Hierzu werden jeweils drei identische Fragestellungen bearbeitet:

- Wie ist die nationale Flüchtlingspolitik im Nationalstaat geregelt?
- Welche Konzepte zur Unterbringung von Flüchtlingen bestehen im Vergleichsland?
- In welcher Form und Ausprägung agieren Flüchtlinge am jeweiligen Wohnungsmarkt?

Das sechste Kapitel führt Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Vergleichsländer zusammen und stellt die Ergebnisse in einer zusammenfassenden Vergleichsmatrix dar.

Im anschließenden siebten Kapitel werden die Merkmale des Strategischen Managements beschrieben und zwei klassische Ansätze des strategischen Managements herausgestellt, die Produkt-/ Marktstrategie nach Ansoff (1965) und die Wettbewerbsstrategie nach Porter (1980). Ziel der Arbeit ist es, die durch die vergleichende Analyse des sechsten Kapitels gewonnenen Erkenntnisse in konkrete Handlungsanweisungen des Strategischen Managements überzuleiten. Dafür wird zur Gliederung auf die herausgestellten klassischen Ansätze zurückgegriffen.

Viele Wohnungsunternehmen haben bereits heute die Zielgruppe der Flüchtlinge als Kunden identifiziert.21 Das abschließende Fazit würdigt diese Personengruppe als Akteure auf dem Wohnungsmarkt. Hieraus ergeben sich Chancen für die strategische Positionierung von Wohnungsunternehmen. Neben diesen Aspekten werden auch der Zusammenhang zur aktuellen gesellschaftspolitischen Flüchtlingsdebatte hergestellt und Lösungsansätze für die Verbesserung der Unterbringungssituation auf Grundlage des europäischen Vergleichs entwickelt.

2. Grundlagen Migration, Flucht und Flüchtlinge

2.1 Migration

Unter dem Begriff der Migration, der als Wanderung übersetzt werden kann, werden sehr differenzierte Mobilitätsphänomene verstanden.22 Migration gibt es seit Menschengedenken, ein wesentlicher Paradigmenwechsel wurde jedoch durch moderne Globalisierungsprozesse ausgelöst.23 Nach Oswald (2007) besitzt Migration drei verschiedene Dimensionen:

1. Ortswechsel,
2. Veränderung des sozialen Beziehungsgeflechts und
3. Grenzerfahrung.24

Durch eine Migration wird demnach nicht lediglich ein Ortswechsel, sondern auch immer eine Veränderung der sozialen Situation ausgelöst.25 Entscheidend ist weiterhin die Verlagerung des Lebensmittelpunktes, durch die sich Migration von reinen Pendelbewegungen unterscheidet.26

Der Migrationsbegriff ist daher insgesamt sehr diversifiziert.27 Han (2009) unterscheidet verschiedene Gruppen:

- Arbeitsmigration,
- Familienzusammenführung,
- Flüchtlinge,
- Migration von Studierenden,
- Migration ethnischer Minderheiten und
- illegale Migranten.28

Die quantitativ größten Migrationsgruppen sind Arbeitsmigranten und Flüchtlinge.29

Die genannten Gruppen beziehen sich gleichermaßen auf eine länderübergreifende und eine inländische Migration (Binnenmigration).30 Im öffentlichen Diskurs verschwimmen die Begrifflichkeiten zunehmend, sodass unterschiedliche Definitionen synonym benutzt werden.31

Abschließend soll noch kurz ein wesentliches Migrationsmodell, das auch für die Gruppe der Flüchtlinge Ansatzpunkte liefert, vorgestellt werden. Das Push-Pull-Modell nach Lee (1972) zeigt die beiden Wirkungskräfte, die eine Wanderung auslösen: Vertreibung (push) und Anziehung (pull).32 In diesem Modell spielen auch persönliche Beziehungen und Informationsfaktoren eine entscheidende Rolle.33 Auf den Menschen, der zum Flüchtling wird, wirkt stets ein Gemenge dieser Schub- und Sogfaktoren.34 Das Modell zeigt daher auch, dass eine genaue Trennung der einzelnen Migrationsgruppen kaum möglich ist.

2.2 Flucht und Flüchtlinge

Die Gruppe der Flüchtlinge stellt eine Untergruppe der weltweit auftretenden Migrationsbewegungen dar.35 Unter dem Begriff Flüchtlinge werden Menschen verstanden, die durch unterschiedliche Bedrohungen für Leib und Leben gezwungen sind, ihren bisherigen Wohnsitz vorübergehend oder dauerhaft zu verlassen.36 Eine Bedrohung kann auch durch den Staat ausgelöst werden.

Eine Unterscheidung nach freiwilliger und erzwungener Flucht kann in den meisten Fällen als zweifelhaft verworfen werden.37 Stattdessen führt Oswald (2007) ein Kontinuum fließend ineinander übergehender Freiheits- und Unfreiheitsgrade ein.38 Der Mensch ist in seinem Handeln verschiedenen Einschränkungen und Zwängen (constraints) unterworfen, die das Handeln beeinflussen und bestimmen. Aus diesem Grunde wird der rein juristische Flüchtlingsbegriff von einer soziologischen Sichtweise differenziert.

Für eine Fluchtbewegung ist in der Regel ein Schubfaktor ausschlaggebend.39 Dieser ist mithin der wesentliche Grund für eine panikhafte Flucht. Von dieser durch Schubfaktoren ausgelösten Flucht sind antizipatorische Fluchtgründe abzugrenzen, die wegen einer etappenhaften Vorbereitung der Arbeitsmigration näherstehen. Um Flucht und Arbeitsmigration zu unterscheiden, führt Oswald (2007) drei Unterscheidungsdimensionen ein:

1. Anlässe/Verursachung,
2. Verläufe und
3. Aufnahmesituation/Zielbestimmung.40

Unabhängig von dieser Unterscheidung treffen Flüchtlinge und Arbeitsmigranten in der Aufnahmesituation allerdings oftmals auf konvergierende Erschwernisse.41

Hinsichtlich der Situation im Herkunftsland bei kriegerischen und gewalttätigen Konflikten kann folgende typologische Differenzierung dargestellt werden:

- Aktivisten (politisch Engagierte, Kämpfer),
- Verfolgte (targets) und
- Nonkombattanten (beiläufige Opfer).42

Der Flüchtlingsbegriff ist zusammenfassend als Sammelbegriff zu bewerten, der verschiedenste Vorgänge und Motive umfasst.43 Dementsprechend kann die Fluchtursache selten auf einen singulären Effekt reduziert werden. Durch Verkettungen entsteht zumeist ein Konglomerat von verschiedenen Fluchtgründen.44 Als komplexer Migrationsvorgang wird eine Flucht daher durch eine multikausale Situation ausgelöst.45

2.3 Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen

Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) agiert auf Grundlage der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), Resolutionen der UN-Vollversammlung sowie der eigenen Satzung vom 14.12.1950 und nimmt verschiedene Aufgaben der kurativen Flüchtlingshilfe wahr.46 Dabei kommen dem UNHCR auch Aufgaben der Ansiedlung und Integration zu, insofern eine Rückkehr in das Heimatland der Flüchtlinge unmöglich ist (Resettlement-Prinzip).47

Der UNHCR hat neben den beschriebenen Aufgaben auch eine Informationsfunktion, die sich aus dem Auftrag der „mahnenden Überwachung“ ableitet.48

Im Rahmen dieser Tätigkeit wird eine Einschätzung der weltweiten Flüchtlingsströme vorgenommen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2 : Flüchtlinge gemäß UNHCR 1975-200849

Han (2009) kritisiert die Angaben des UNHCR als nicht umfassend, da zum einen die Anzahl der Binnenflüchtlinge nur grob geschätzt werden kann und zum anderen Umwelt- und Armutsflüchtlinge nicht in der Hochrechnung enthalten sind.50 Auch eine Fluchtsituation im Inland begründet den Flüchtlingsstatus. Nuscheler (2004) ergänzt, dass der Rückgriff des UNHCR auf die restriktive GFK-Definition die Anzahl der Flüchtlinge mindert.51 Auch Oswald (2007) erachtet die GFK-Definition als unzureichend.52

Grundsätzlich hat sich der UNHCR zu einem unpolitischen Handeln verpflichtet.53 Ob er diesem Anspruch jederzeit gerecht wird, ist wegen der überwiegenden Finanzierung durch westliche Nationalstaaten allerdings umstritten.54

Trotz dieser Kritik stellen die GFK-Definition und das Verbot der Abschiebung von

Flüchtlingen in Länder in denen Folter und Menschenrechtsverletzungen drohen (NonRefoulement-Prinzip) unabdingbar wichtige Schutzmechanismen in der internationalen Flüchtlings- und Asylpolitik dar.55

2.4 Flüchtlingsdefinition nach der Genfer Flüchtlingskonvention

Die Definition der Genfer Flüchtlingskonvention stammt aus dem Jahr 1951.56 Eine protokollierte Ergänzung erfolgte 1967.57 Bis heute haben 147 Staaten das Abkommen unterzeichnet, sodass für die Europäische Union aus der GFK eine normative Grenze für die juristische Gestaltungsmöglichkeit von Flüchtlingsfragen erwächst.58

Zur Definition von Flucht nennt Artikel 1 Abs. 2 GFK fünf verschiedene Verfolgungsgründe:

1. Rasse,
2. Religion,
3. Nationalität,
4. Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe und
5. politische Überzeugung.

Die Verfolgungsgründe werden aus heutiger Sicht als einseitig und nicht umfassend kritisiert.59 Dies ist auf den historischen Hintergrund der Konvention zurückzuführen, da diese nach dem Zweiten Weltkrieg in Europa konzipiert wurde und entsprechend auf diesen spezifischen historischen Kontext ausgerichtet ist.

Einst galt die GFK als „Magna Charta der Flüchtlinge“.60 Nuscheler (2004) folgend gilt diese Feststellung heute nur noch unter Vorbehalt, da die oben beschriebenen Mängel den Status schmälern.

Der Flüchtling muss die in Artikel 1 Abs. 2 GFK definierte „begründete Furcht“ unter Rückgriff auf Verfolgungsgründe nachweisen.61 Dieser Nachweis wird nach dem Glaub- haftmachungsprinzip bewertet.62 Die Beweislast liegt dabei beim Flüchtling.63 Dies führt zu

einer Individualisierung des Flüchtlingsbegriffs, sodass den Nationalstaaten freigestellt wird, einen einzelnen Menschen als Flüchtling anzuerkennen (Einzelfallprüfung).64 Anzumerken ist, dass dieser Grundsatz im Falle einer Massenflucht durchbrochen wird (prima facie).65

Nach Han (2009) führt dieser den Nationalstaaten gewährte Ermessensspielraum zu Nachteilen für Flüchtlinge.66 Die Regelungen der GFK betreffen demnach nicht das Recht der Asylsuchenden, sondern lediglich das Recht der als Flüchtlinge anerkannten Personen, also die Gruppe der Asylberechtigten. Zudem betreffen die Regelungen nicht das Recht auf, sondern das Recht im Asyl.67

Unter Berücksichtigung der internationalen Anerkennungsquote von Flüchtlingen (the Refugee Recognition Rate) von nur 29 % wird die Schwierigkeit dieser Differenzierung deutlich.68 In Deutschland wurden in der Zeit von 2001 bis 2007 rund 62 % der eingegangenen Asylanträge abgelehnt. Han (2009) führt daher aus, dass die überwiegende Mehrheit der Flüchtlinge nicht über den Status eines anerkannten Flüchtlings verfügt. Unter Berücksichtigung dieser Kritik ist davon auszugehen, dass die vom UNHCR berichteten quantitativen Angaben der Flüchtlingsströme als zu niedrig angenommen werden.69

Neben dieser wichtigen Festlegung der Flüchtlingseigenschaft ist durch die GFK das bereits beschriebene Non-Refoulement-Prinzip in Artikel 33 normiert worden.70

2.5 Flüchtlingspolitik der Europäischen Union

2.5.1 Grundlagen Flüchtlingspolitik der Europäischen Union

Eine gemeinsame europäische Migrations- und Einwanderungspolitik existiert bisher nicht.71 Aus diesem Grunde teilt sich die Verantwortlichkeit in die nationalstaatliche und die EU-Ebene auf.72

Der Maastricht-Vertrag von 1992 erklärte die Einwanderungs- und Asylpolitik erstmalig zu einer Angelegenheit von gemeinsamem Interesse.73 Dies umfasst die Fragen der Asylpolitik, die Kontrolle der Außengrenzen und die Einwanderungspolitik gegenüber nichteuropäischen Personen mit einem Rückgriff auf die Europäische Menschenrechtskonvention und die GFK.74 Zudem wurden in diesem Vertrag die Unionsbürgerschaft und die Schaffung eines (europäischen) Raumes ohne Binnengrenzen niedergelegt. Im Vertrag ist zudem geregelt, dass zur Überführung in das Gemeinschaftsrecht ein einstimmiger Ratsbeschluss notwendig ist, sodass die konkrete Implementierung von Regelungen erschwert wird.75 Die Umsetzung der Idee eines Raumes ohne Binnengrenze wurde mit dem Schengener Abkommen sukzessive umgesetzt und ausgeweitet.76

Eine weitere Harmonisierung der Asyl- und Einwanderungspolitik wurde mit dem Vertrag von Amsterdam aus dem Jahr 1999 konkretisiert.77 Im Fokus der Entscheidung standen jedoch primär Fragen zur Grenzpolitik.78 Die wichtigste Rechtsquelle stellt heute der Vertrag von Lissabon (2009) dar, da dieser wesentliche Elemente der EU-Verfassung regelt.79

Der größte Handlungsbedarf für die Nationalstaaten geht von gemeinsamen europäischen Richtlinien (delegierte Rechtsakte) aus.80 Die Richtlinie vom 27. Januar 2003 führt einen gemeinsamen Minimalstandard für die Aufnahme von Flüchtlingen ein.81 Wesentliche Bestandteile der Richtlinie sind die Aufenthaltsberechtigung für die Dauer des Asylverfahrens, die Garantie auf eine angemessene Unterbringung, Versorgung und medi- zinische Behandlung.82 Höllmann (2014) leitet drei Phasen der europäischen Asyl- und Flüchtlingspolitik ab:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3 : Entwicklungsphasen der europäischen Asyl- und Flüchtlingspolitik83

Auch die subsidiäre Schutzgewährung geht auf eine EU-Richtlinie in Verbindung mit Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zurück.84 Diese bietet einen Schutz vor Folter bzw. unmenschlicher oder erniedrigender Strafe/Behandlung.85 Die Wirkung dieser Regelung auf die Nationalstaaten wird in den folgenden Kapiteln dargestellt.

Als Folge der EU-Richtlinie musste auch Deutschland asylverfahrensrechtliche Anpassungen vornehmen.86 Auf die Asyl- und Flüchtlingspolitik in Deutschland wirkten diese Bestrebungen der Harmonisierung liberalisierend, während bspw. in Schweden und Frankreich eher restriktive Anpassungen die Folge waren.87

Insgesamt wird die Flüchtlingspolitik der Europäischen Union als restriktiv kritisiert.88 Treibel (2001) diskutiert, dass durch die Schengen-Abkommen innereuropäische Grenzen eine weitgehende Öffnung erfahren, während die Außengrenzen geschlossen werden.89 Dies führt zu einer Differenzierung zwischen Unionsbürgern und Drittausländern. Zudem wird herausgearbeitet, dass die Politik vorwiegend auf Sicherheit und Kontrolle ausgerich- tet ist, der Schutz der Asylsuchenden hingegen niedriger priorisiert ist.90

Die politische Positionierung der Europäischen Union in Flüchtlingsfragen stehe daher in Widerspruch zu den europäischen Grundwerten.91 Die Migrations- und Asylpolitik der einzelnen Mitgliedsstaaten gegenüber nicht europäischen Personen sei defensiv, restriktiv und abschreckend.92 Diese Entwicklung stehe im direkten Zusammenhang zu den restriktiven Regelungen der EU.93 Deshalb fordern Kritiker eine humanere Ausgestaltung der europäischen Politik.94 Dies soll sich auch auf die gesellschaftliche Teilhabe und den „guten Ton“ im aufnehmenden Land positiv niederschlagen.95

Neben diesen Kritikpunkten wird weiterhin festgestellt, dass sich der Harmonisierungsprozess der Migrations- und Flüchtlingspolitik aktuell noch im Anfangsstadium befindet.96

2.5.2 Richtlinie 2013/33/EU (Normen für die Unterbringung von Flüchtlingen)

Die Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 wurde zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen, als Neufassung erlassen. Der Zweck der Richtlinie liegt in der Festlegung von Normen für die Aufnahme von Antragsstellern auf internationalen Schutz (Artikel 1). Die Richtlinie umfasst insbesondere die folgenden Regelungen:

- Information des Antragsstellers (Artikel 5)
- Bereitstellung von Dokumenten (Artikel 6)
- Aufenthaltsort und Bewegungsfreiheit (Artikel 7)
- Grundsätzliche Bewegungsfreiheit, zumindest in einem zugewiesenen Gebiet im Aufnahmeland
- Verknüpfung von Aufenthaltsort und Sozialleistungen möglich Zusammenführung von Familien (Artikel 12)
- Familienzusammenführung soll möglichst gefördert werden
- Beschäftigung (Artikel 15)
- Nach spätestens neun Monaten ist der Zugang zum Arbeitsmarkt zu gewähren
- Leistungsbezug ab Antragsstellung (Artikel 17)

- Sofern die Unterbringung als Sachleistung erfolgt, werden einzelne Optionen genannt (Artikel 18):
- Räumlichkeiten zur Unterbringung von Antragsstellern (Erstaufnahmeeinrichtung)
- Unterbringungszentren, welche angemessene Lebensstandards gewährleisten (Gemeinschaftsunterkünfte)
- Privathäuser, Wohnungen, Hotels oder andere geeignete Räumlichkeiten.

Im zweiten Absatz des Artikels 18 werden zudem einige Regelungen hinsichtlich der Unterbringung ausgeführt:

- Gewährleistung des Schutzes des Familienlebens (Abs. 2 a)
- Sicherstellung der Kontaktaufnahme/Kommunikation und des Zugangs zu Dritten (Abs. 2 b) und c))
- Berücksichtigung geschlechts- und altersspezifischer Aspekte (Abs. 2 c) Nr. 3)

Die Europäische Kommission ließ die Umsetzung der in der Richtlinie enthaltenen Regelungen 2006 in einer umfassenden Studie prüfen.97 Die Studie zeigt, dass die Umsetzung noch nicht flächendeckend erfolgt ist.98

Insgesamt enthält die Richtlinie nur wenige konkrete Vorschriften zur Unterbringung von Flüchtlingen. Den einzelnen Ländern wird bei der Ausgestaltung daher relativ viel Spielraum gelassen.

2.6 Bedeutung des Wohnens für Flüchtlinge

Eine Unterkunft grenzt das Individuum von der Außenwelt ab, gewährt Schutz und Privatsphäre und ist als eines der ersten Grundbedürfnisse wesentliche Voraussetzung, dass nach einer Flucht oder Migration ein Start in der aufnehmenden Gesellschaft gelingen kann.99 Der Wohnort hat eine direkte Wirkung auf den Zugang zum Arbeitsmarkt, Bildungschancen und jegliche Form der sozialen Beziehungen. Grundsätzlich kommt dem Wohnen daher eine zentrale Bedeutung für die gesellschaftliche Situation von Migranten und Flüchtlingen zu.

Eine räumliche Konzentration von Migranten in suburbanen und städtischen Siedlungsgebieten (transitorische Zonen der Großstadt) ist ein häufig auftretendes Phänomen.100 Die transitorische Zone ist Teil des „sector model of urban structure“, das auf Hoyt (1939) zurückgeht.101

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4 : Sector model of urban structure102

Die dritte Zone (low-class residential) und der Bereich der modernisierungsbedürftigen Gebäude (main areas of dilapidated housing) bilden die transitorische Zone. Neben Wohngebäuden sind dort überwiegend leichte Industrie, Großhandel und kleinere Geschäfte ansässig.103

In Zusammenhang mit der ethnischen Homogenisierung der Bewohner in bestimmten Bereichen entstehen so räumlich isolierte Siedlungsgebiete.104 Diese räumliche Konzentration führt zu sozialer Ungleichheit und räumlicher Segregation.105

Hierdurch bedingt treten die sozialen Problemlagen Armut, Arbeitslosigkeit und deren Konsequenzen für die soziale und politische Integration in die Gesellschaft schwerpunktmäßig in den großen Städten auf.106 Die soziale Zusammensetzung der isolierten Quartiere beschränkt sich überwiegend auf Arme, Ausländer und Arbeitslose.107 Von diesem Umstand ausgehend entwickeln sich die Quartiere zu Stätten der sozialen Exklusion, die wiederum weitergehende selbstständige Effekte entfalten (vicious circle-Phänomen).108 Diese Effekte sind im Wesentlichen:

Entstehung einer Gegenkultur eines bestimmten Milieus durch Sozialisationseffekte, physisch-materielle und institutionelle Nachteile, negative Reputation nach innen und außen und109 Erhöhung „visibility“ (Veränderungen in der Wahrnehmung von Migranten).110

Die beschriebenen Zusammenhänge basieren zunächst auf Diskriminierungen am Wohnungsmarkt.111 Diese Effekte sind nicht lediglich Ausdruck ökonomischer Flexibilität, sondern spiegeln auch die Akkulturation der Immigranten durch Übernahme von sozialen Spielregeln wider.112

Weitergehend spielt die staatliche Siedlungspolitik (settlement policy) eine wichtige Rolle in diesem Prozess.113 Durch die Ansiedlung von Migranten und Flüchtlingen in konzentrierten, öffentlich finanzierten Gebäuden und Siedlungen entsteht, ähnlich der oben beschriebenen Markteffekte, eine territoriale Konzentration von Flüchtlingen. Demnach kommt auch staatlich ausgelösten Effekten eine Bedeutung in dieser Entwicklung zu.

3. Analyse Deutschland

3.1 Nationale Flüchtlingspolitik in Deutschland

Deutschland gilt seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs als Einwanderungsland und hat sich seitdem zum bedeutendsten Migrationstor in Westeuropa entwickelt.114 Der Migration kommt ein negierender bzw. ausgleichender Effekt der insgesamt schrumpfenden und alternden Gesellschaft zu (replacement migration).115 In Deutschland kann die Staatsbürgerschaft nach dem Prinzip des Ius sanguinis (Abstammungsprinzip) erlangt werden.116 Durch Einführung der Doppel- und Mehrstaatigkeit kann durch Heirat oder Geburt auch eine Entstehung nach dem Ius-soli-Prinzip (Bodenrecht) begründet werden.117

2014 lebten rund 8,1 Millionen Ausländer in Deutschland, dies entspricht rund 10,1 % der gesamten Bevölkerung.118 Seit dem Zweiten Weltkrieg sind die Migrationsströme, anders als beispielsweise in Großbritannien oder Frankreich, überwiegend europäisch geprägt.119 2014 stammten die meisten Zuwanderer aus Rumänien (156.440 Personen), Polen (143.760 Personen), Syrien (69.658 Personen), Bulgarien (53.140 Personen), Ungarn (48.063 Personen), Italien (43.676 Personen), Kroatien (37.060 Personen), Serbien (35.054 Personen), Kosovo (24.306 Personen) und Griechenland (23.361 Personen).120 Rund 500.000 Personen stammten aus anderen Ländern (43,9 % der gesamten Zuwanderung).121 Die Zuwanderung ist hierdurch weiter diversifiziert worden.

Birsl (2004) folgend lassen sich die Migrationsströme nach Deutschland in fünf Kategorien gliedern:

1. Ethnische/deutschstämmige Migranten,
2. EU-Ausländer,
3. Arbeitsmigranten (Gast-, Saison- und Werkvertragsarbeiter, Green-Card-Inhaber),
4. Asylberechtigte nach Artikel 16a GG (politische Verfolgung) und
5. weitere Flüchtlinge:
- Konventionsflüchtlinge Artikel 1A Nr. 2 GFK (kleines Asyl)
- Kontingentflüchtlinge (humanitäre Hilfsaktionen, bilaterale Verträge)
- De-facto-Flüchtlinge (humanitäre Gründe ohne Asylantrag/Asylanspruch)122

In dieser Arbeit werden die Gruppen 4 und 5 näher untersucht, da diese im engeren Sinne den Flüchtlingsbegriff betreffen.

3.1.1 Asylberechtigte nach Artikel 16a GG

Nach dem Zweiten Weltkrieg sollten die Themen politische Verfolgung und Flucht wegen der Erfahrungen im Zweiten Weltkrieg einen adäquaten Niederschlag im deutschen Grundgesetz finden.123 Diesem Anspruch wurde mit dem Artikel 16 GG Rechnung getragen, da dieser grundsätzlich politisch Verfolgten einen Anspruch auf Asyl in Deutschland gewährt. Dieser Anspruch ist ein subjektives Recht mit der Funktion, dass Deutschland politisches Asyl gewährt, insofern eine politische Verfolgung vorliegt. Das Grundgesetz setzte mit diesem Artikel normative Maßstäbe für das internationale Völkerrecht.124

Die Regelung ist in dieser Form eine bundesdeutsche Erweiterung bzw. Korrektur der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK).125 Die GFK stellt, wie bereits beschrieben, die völkerrechtliche Grundlage zur Definition des Begriffs der politischen Verfolgung dar.126

Durch den sogenannten „Asylkompromiss“ von 1993 wurden die eingangs dargestellten Rechte eingeschränkt.127 Hintergrund der Neuregelung war eine große Anzahl von (unerledigten) Asylanträgen und die politische Diskussion zur Migration in Deutschland.128 Die Novellierung veranlasste nicht weniger als eine Änderung der grundgesetzlichen Rechte, da der Artikel 16 GG um Artikel 16a GG ergänzt wurde.129 Das zugesicherte Recht auf Schutz vor politischer Verfolgung wurde dahin gehend eingeschränkt, dass die Einreise zur Beantragung von Asyl aus einem unsicheren Drittstaat erfolgen muss (Drittstaatenregelung).130 Alle Länder der Europäischen Union wurden in diesem Zuge zu sicheren Staaten erklärt, sodass eine Einreise nur noch über Luft- und Seewege möglich ist.131 Als Folge ging ent- sprechend dem politischen Willen der Gesetzgebung die Anzahl der Asylanträge sehr stark zurück. Zimmermann-Göbel (1993) stellt hierzu kritisch dar, dass der Fluchtgrund zugunsten des Fluchtweges in den Hintergrund rückt.132 Birsl (2004) hingegen führt aus, dass die Änderung des Artikels 16 GG keine einschneidende Wirkung entfaltet hat, da durch die Anerkennungspraxis bereits im Vorfeld eine weitgehende Aushöhlung der grundgesetzlich festgeschriebenen Rechte des Artikels 16 GG erfolgt sei.133

Das Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) konkretisiert den Artikel 16 GG und grenzt diesen weiter ein. In den folgenden Abschnitten werden die Konkretisierungen dieses Gesetzes hinsichtlich der Unterbringung von Flüchtlingen untersucht.

Im Jahr 2005 trat das Zuwanderungsgesetz (Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern) in Kraft.134 Das Zuwanderungsgesetz ersetzt die bisherigen Regelungen des Ausländergesetzes und führt Aufenthaltstitel und Integrationskurse ein. Zudem werden Erweiterungen der GFK hinsichtlich geschlechtsspezifischer und nichtstaatlicher Verfolgung als Fluchtgründe aufgenommen.135 In diesem Zusammenhang erfolgte eine Angleichung des Aufenthaltsstatus von Asylberechtigten und Flüchtlingen nach der GFK.136 Für beide Rechtssituationen besteht beispielsweise die Berechtigung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.

Der Wandel des Flüchtlingsbegriffs und die politischen Implikationen der einzelnen Meilensteine in der Flüchtlingspolitik spiegeln die gesellschaftlichen und politischen Diskussionen in Deutschland wider.137

[...]


1 Zweig, S. (1942): Die Welt von Gestern. Erinnerungen eines Europäers, Stockholm, S. 490.

2 Vgl. The UN Refugee Agency (2014): Flüchtlinge schützen, Genf, S. 12.

3 Vgl. Höllmann, A. (2014): Flucht ins ungelobte Land. Die Asyl- und Migrationspolitik der Europäischen Union, Marburg, S. 99.

4 Vgl. Gieler, W.; Fricke, D. (2004): Fremde Nähe - Ausländer in Europa, in: Gieler, W.; Fricke, D. (Hrsg.) (2004): Handbuch Europäischer Migrationspolitiken, Münster, S. 4.

5 Vgl. Wendel, K. (2014): Unterbringung von Flüchtlingen in Deutschland. Regelungen und Praxis der Bundesländer im Vergleich, Frankfurt am Main, S. 2.

6 Vgl. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (2015): Schlüsselzahlen Asyl 2014, Nürnberg, S. 1.

7 Vgl. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (2015): Migrationsbericht des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge im Auftrag der Bundesregierung. Migrationsbericht 2013, Nürnberg, S. 76.

8 Vgl. hierzu sowie zum Folgenden: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (2015): Aktuelle Zahlen zu Asyl, Ausgabe August 2015, Nürnberg, S. 4.

9 Ebenda, S. 76.

10 Eigene Darstellung in Anlehnung an: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (2015): Migrationsbericht des Bundesministeriums für Migration und Flüchtlinge im Auftrag der Bundesregierung. Migrationsbericht 2013, Nürnberg, S. 76.

11 Vgl. Müller, A. (2013): Die Organisation der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern in Deutschland, Nürnberg, S. 31.

12 Vgl. Müller, K. (2006): Gemeinschaftsunterkunft oder Privatwohnung, in: Asylmagazin 12/2006, Berlin, S. 6.

13 Vgl. Hengst, B. (2014): Asylunterkunft in NRW: Wachleute sollen Flüchtlinge misshandelt haben, online verfügbar: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/nrw-wachleute-sollen-fluechtlinge-in-asylunterkunftmisshandelt-haben-a-994228.html (abgerufen am 23.05.2015), o. S.

14 Vgl. Khosravi, S. (2009): Sweden: detention and deportation of asylum seekers, in: Race & Class, Volume 50, Thousand Oaks, S. 40.

15 Vgl. Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank AG (2014): Immobilienmarkt Deutschland 2014, 2015, Hamburg, S. 35.

16 Ebenda, S. 35 f.

17 Vgl. Ludwig, S. S.; Förster, L. (2011): Die Lebenssituation von Flüchtlingen in Gemeinschaftsunterkünften und mögliche Alternativen für Mecklenburg-Vorpommern, Neubrandenburg, S. 132 ff.

18 Entnommen aus: Goldstein, L. (2008): displaced. Refugees on Europes Borders, Karlsruhe, S. 103.

19 The UN Refugee Agency (2015): Mid-Year Trends 2014, Genf, S. 7 f. 3

20 Ebenda, S. 7.

21 Vgl. Thies, V. (2015): Wohin mit den Flüchtlingen? In: Immobilien Zeitung 22/2015, Wiesbaden, S. 7.

22 Vgl. Oswald, I. (2007): Migrationssoziologie, Stuttgart, S. 11.

23 Vgl. Butterwegge, C. (2003): Zuwanderung im Zeichen der Globalisierung, online verfügbar: www.christophbutterwegge.de/texte/Zuwanderung%20und%20Globalisierung.pdf (abgerufen am 02.08.2015), S. 1.

24 Vgl. Oswald, I. (2007): Migrationssoziologie, Stuttgart, S. 13.

25 Ebenda, S. 17.

26 Vgl. Höllmann, A. (2014): Flucht ins ungelobte Land. Die Asyl- und Migrationspolitik der Europäischen Union, Marburg, S. 35.

27 Ebenda, S. 33.

28 Vgl. Han, P. (2010): Soziologie der Migration: Erklärungsmodelle, Fakten, Politische Konsequenzen, Perspektiven, 3. Auflage, Stuttgart, S. 73 f.

29 Vgl. Treibel, A. (2011): Migration in modernen Gesellschaften. Soziale Folgen von Einwanderung, Gastarbeit und Flucht, 5. Auflage, Weinheim und München, S. 25.

30 Vgl. Han, P. (2010): Soziologie der Migration: Erklärungsmodelle, Fakten, Politische Konsequenzen, Perspektiven, 3. Auflage, Stuttgart, S. 74.

31 Vgl. Oswald, I. (2007): Migrationssoziologie, Stuttgart, S. 13.

32 Vgl. Treibel, A. (2011): Migration in modernen Gesellschaften. Soziale Folgen von Einwanderung, Gastarbeit und Flucht, 5. Auflage, Weinheim und München, S. 40.

33 Ebenda, S. 40 f.

34 Ebenda, S. 173.

35 Vgl. Oswald, I. (2007): Migrationssoziologie, Stuttgart, S. 76.

36 Vgl. hierzu sowie zum Folgenden: Han, P. (2010): Soziologie der Migration: Erklärungsmodelle, Fakten, Politische Konsequenzen, Perspektiven, 3. Auflage, Stuttgart, S. 93.

37 Vgl. Oswald, I. (2007): Migrationssoziologie, Stuttgart, S. 73.

38 Vgl. hierzu sowie zum Folgenden: Oswald, I. (2007): Migrationssoziologie, Stuttgart, S. 150.

39 Vgl. hierzu sowie zum Folgenden: Nuscheler, F. (2004): Internationale Migration: Flucht und Asyl, 2. Auflage, Wiesbaden, S. 107.

40 Vgl. Oswald, I. (2007): Migrationssoziologie, Stuttgart, S. 76 f.

41 Ebenda, S. 77 f.

42 Ebenda, S. 151 f.

43 Vgl. hierzu sowie zum Folgenden: Nuscheler, F. (2004): Internationale Migration: Flucht und Asyl, 2. Auflage, Wiesbaden, S. 107.

44 Vgl. Nuscheler, F. (2004): Internationale Migration: Flucht und Asyl, 2. Auflage, Wiesbaden, S. 108.

45 Vgl. Oswald, I. (2007): Migrationssoziologie, Stuttgart, S. 73.

46 Vgl. Nuscheler, F. (2004): Internationale Migration: Flucht und Asyl, 2. Auflage, Wiesbaden, S. 202 ff.

47 Vgl. The UN Refugee Agency (2014): Flüchtlinge schützen, Genf, S. 3.

48 Vgl. Nuscheler, F. (2004): Internationale Migration: Flucht und Asyl, 2. Auflage, Wiesbaden, S. 203.

49 Eigene Darstellung in Anlehnung an: Han, P. (2010): Soziologie der Migration: Erklärungsmodelle, Fakten, Politische Konsequenzen, Perspektiven, 3. Auflage, Stuttgart, S. 93.

50 Vgl. Han, P. (2010): Soziologie der Migration: Erklärungsmodelle, Fakten, Politische Konsequenzen, Perspektiven, 3. Auflage, Stuttgart, S. 93.

51 Vgl. Nuscheler, F. (2004): Internationale Migration: Flucht und Asyl, 2. Auflage, Wiesbaden, S. 52.

52 Vgl. Oswald, I. (2007): Migrationssoziologie, Stuttgart, S. 78.

53 Vgl. Nuscheler, F. (2004): Internationale Migration: Flucht und Asyl, 2. Auflage, Wiesbaden, S. 203.

54 Ebenda, S. 204 f.

55 Vgl. Wieser, S.-M. (2010): Asylpolitik in Frankreich, Wien, S. 128.

56 Vgl. Han, P. (2010): Soziologie der Migration: Erklärungsmodelle, Fakten, Politische Konsequenzen, Perspektiven, 3. Auflage, Stuttgart, S. 94.

57 Vgl. Treibel, A. (2011): Migration in modernen Gesellschaften. Soziale Folgen von Einwanderung, Gastarbeit und Flucht, 5. Auflage, Weinheim und München, S. 160.

58 Vgl. Höllmann, A. (2014): Flucht ins ungelobte Land. Die Asyl- und Migrationspolitik der Europäischen Union, Marburg, S. 36.

59 Vgl. hierzu sowie zum Folgenden: Höllmann, A. (2014): Flucht ins ungelobte Land. Die Asyl- und Migrationspolitik der Europäischen Union, Marburg, S. 95.

60 Vgl. hierzu sowie zum Folgenden: Nuscheler, F. (2004): Internationale Migration: Flucht und Asyl, 2. Auflage, Wiesbaden, S. 195.

61 Vgl. Han, P. (2010): Soziologie der Migration: Erklärungsmodelle, Fakten, Politische Konsequenzen, Perspektiven, 3. Auflage, Stuttgart, S. 94.

62 Vgl. Nuscheler, F. (2004): Internationale Migration: Flucht und Asyl, 2. Auflage, Wiesbaden, S. 188.

63 Ebenda, S. 188 f.

64 Vgl. Han, P. (2010): Soziologie der Migration: Erklärungsmodelle, Fakten, Politische Konsequenzen, Perspektiven, 3. Auflage, Stuttgart, S. 94.

65 Vgl. The UN Refugee Agency (2014): Flüchtlinge schützen, Genf, S. 5.

66 Vgl. hierzu sowie zum Folgenden: Han, P. (2010): Soziologie der Migration: Erklärungsmodelle, Fakten, Politische Konsequenzen, Perspektiven, 3. Auflage, Stuttgart, S. 94.

67 Vgl. Nuscheler, F. (2004): Internationale Migration: Flucht und Asyl, 2. Auflage, Wiesbaden, S. 187.

68 Vgl. hierzu sowie zum Folgenden: Han, P. (2010): Soziologie der Migration: Erklärungsmodelle, Fakten, Politische Konsequenzen, Perspektiven, 3. Auflage, Stuttgart, S. 100.

69 Vgl. Han, P. (2010): Soziologie der Migration: Erklärungsmodelle, Fakten, Politische Konsequenzen, Perspektiven, 3. Auflage, Stuttgart, S. 101.

70 Vgl. hierzu sowie zum Folgenden: Treibel, A. (2011): Migration in modernen Gesellschaften. Soziale Folgen von Einwanderung, Gastarbeit und Flucht, 5. Auflage, Weinheim und München, S. 160.

71 Vgl. Oswald, I. (2007): Migrationssoziologie, Stuttgart, S. 178.

72 Vgl. Höllmann, A. (2014): Flucht ins ungelobte Land. Die Asyl- und Migrationspolitik der Europäischen Union, Marburg, S. 42.

73 Vgl. Nuscheler, F. (2004): Internationale Migration: Flucht und Asyl, 2. Auflage, Wiesbaden, S. 179.

74 Vgl. hierzu sowie zum Folgenden: Han, P. (2010): Soziologie der Migration: Erklärungsmodelle, Fakten, Politische Konsequenzen, Perspektiven, 3. Auflage, Stuttgart, S. 193.

75 Vgl. Nuscheler, F. (2004): Internationale Migration: Flucht und Asyl, 2. Auflage, Wiesbaden, S. 179.

76 Vgl. Han, P. (2010): Soziologie der Migration: Erklärungsmodelle, Fakten, Politische Konsequenzen, Perspektiven, 3. Auflage, Stuttgart, S. 194.

77 Vgl. Nuscheler, F. (2004): Internationale Migration: Flucht und Asyl, 2. Auflage, Wiesbaden, S. 180.

78 Vgl. Oswald, I. (2007): Migrationssoziologie, Stuttgart, S. 178.

79 Vgl. Höllmann, A. (2014): Flucht ins ungelobte Land. Die Asyl- und Migrationspolitik der Europäischen Union, Marburg, S. 43.

80 Vgl. Oswald, I. (2007): Migrationssoziologie, Stuttgart, S. 178.

81 Vgl. Nuscheler, F. (2004): Internationale Migration: Flucht und Asyl, 2. Auflage, Wiesbaden, S. 180.

82 Ebenda, S. 181.

83 Eigene Darstellung in Anlehnung an: Höllmann, A. (2014): Flucht ins ungelobte Land. Die Asyl- und Migrationspolitik der Europäischen Union, Marburg, S. 53.

84 Vgl. Nuscheler, F. (2004): Internationale Migration: Flucht und Asyl, 2. Auflage, Wiesbaden, S. 182.

85 Ebenda, S. 194.

86 Ebenda, S. 182.

87 Vgl. Kösemen, O. (2014): Die Umsetzung von Reformen im Politikfeld Migration - Eine Skizze für Deutschland, in: Bertelsmann Stiftung (Hrsg.) (2014): ReformKompass Migration. Einwanderungssteuerung, Willkommenskultur und Beteiligung, Gütersloh, S. 12.

88 Vgl. Goldstein, L. (2008): displaced. Refugees on Europes Borders, Karlsruhe, S. 6.

89 Vgl. hierzu sowie zum Folgenden: Treibel, A. (2011): Migration in modernen Gesellschaften. Soziale Folgen von Einwanderung, Gastarbeit und Flucht, 5. Auflage, Weinheim und München, S. 78.

90 Vgl. Wieser, S.-M. (2010): Asylpolitik in Frankreich, Wien, S. 129.

91 Vgl. Höllmann, A. (2014): Flucht ins ungelobte Land. Die Asyl- und Migrationspolitik der Europäischen Union, Marburg, S. 125.

92 Vgl. Han, P. (2010): Soziologie der Migration: Erklärungsmodelle, Fakten, Politische Konsequenzen, Perspektiven, 3. Auflage, Stuttgart, S. 196.

93 Ebenda, S. 197.

94 Vgl. Höllmann, A. (2014): Flucht ins ungelobte Land. Die Asyl- und Migrationspolitik der Europäischen Union, Marburg, S. 124.

95 Vgl. Treibel, A. (2011): Migration in modernen Gesellschaften. Soziale Folgen von Einwanderung, Gastarbeit und Flucht, 5. Auflage, Weinheim und München, S. 237.

96 Vgl. Höllmann, A. (2014): Flucht ins ungelobte Land. Die Asyl- und Migrationspolitik der Europäischen Union, Marburg, S. 49.

97 Vgl. Academic Network for Legal Studies on Immigration and Asylum in Europe (2006): Comparative overview of the implementation of the directive 2003/9 of 27 January 2003 laying down minimum standards for the reception of asylum seekers in the EU Member States, Brüssel, S. 4 ff.

98 Ebenda, S. 10.

99 Vgl. hierzu sowie zum Folgenden: VluchtlingenWerk Nederland (1999): Housing for Refugees in the European Union, Amsterdam, S. 4.

100 Vgl. Han, P. (2010): Soziologie der Migration: Erklärungsmodelle, Fakten, Politische Konsequenzen, Perspektiven, 3. Auflage, Stuttgart, S. 242.

101 Vgl. Balchin, P. N. (1979): Housing Improvement and Social Inequality, Westmead, Farnborough, Hants, S. 3.

102 Entnommen aus: Balchin, P. N. (1979): Housing Improvement and Social Inequality, Westmead, Farnborough, Hants, S. 2.

103 Vgl. Balchin, P. N. (1979): Housing Improvement and Social Inequality, Westmead, Farnborough, Hants, S. 2 f.

104 Vgl. Han, P. (2010): Soziologie der Migration: Erklärungsmodelle, Fakten, Politische Konsequenzen, Perspektiven, 3. Auflage, Stuttgart, S. 242 f.

105 Ebenda, S. 250.

106 Vgl. Häußermann, H.; Kronauer, M.; Siebel, W. (2004): Stadt am Rand: Armut und Ausgrenzung, in: Häußermann, H. (Hrsg.) (2004): An den Rändern der Städte: Armut und Ausgrenzung, Berlin, S. 7.

107 Ebenda, S. 10.

108 Ebenda, S. 13 ff. 109 Ebenda, S. 28 f.

110 Vgl. Han, P. (2010): Soziologie der Migration: Erklärungsmodelle, Fakten, Politische Konsequenzen, Perspektiven, 3. Auflage, Stuttgart, S. 251.

111 Ebenda, S. 245 f.

112 Ebenda, S. 246.

113 Vgl. hierzu sowie zum Folgenden: Han, P. (2010): Soziologie der Migration: Erklärungsmodelle, Fakten, Politische Konsequenzen, Perspektiven, 3. Auflage, Stuttgart, S. 251.

114 Vgl. Birsl, U. (2004): Deutschland, in: Gieler, W.; Fricke, D. (Hrsg.) (2004): Handbuch Europäischer Migrationspolitiken, Münster, S. 31.

115 Vgl. Nuscheler, F. (2004): Internationale Migration: Flucht und Asyl, 2. Auflage, Wiesbaden, S. 162.

116 Vgl. Treibel, A. (2011): Migration in modernen Gesellschaften. Soziale Folgen von Einwanderung, Gastarbeit und Flucht, 5. Auflage, Weinheim und München, S. 81.

117 Vgl. Worbs, S. (2008): Die Einbürgerung von Ausländern in Deutschland, 2. Auflage, Nürnberg, S. 25.

118 Vgl. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (2015): Das Bundesamt in Zahlen 2014. Asyl, Migration und Integration, Nürnberg. S. 103.

119 Vgl. Birsl, U. (2004): Deutschland, in: Gieler, W.; Fricke, D. (Hrsg.) (2004): Handbuch Europäischer Migrationspolitiken, Münster, S. 31.

120 Vgl. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (2015): Das Bundesamt in Zahlen 2014. Asyl, Migration und Integration, Nürnberg. S. 73.

121 Ebenda, S. 74.

122 Vgl. Birsl, U. (2004): Deutschland, in: Gieler, W.; Fricke, D. (Hrsg.) (2004): Handbuch Europäischer Migrationspolitiken, Münster, S. 43 ff.

123 Vgl. hierzu sowie zum Folgenden: Hofemann, R. (1990): Rechtspolitische Aspekte der Asylgewährung, in: Varchmin, R. G. (Hrsg.) (1990): Soziale Arbeit mit Flüchtlingen. Asylbewerber in der Stadt, Bielefeld, S. 52. 124 Vgl. Nuscheler, F. (2004): Internationale Migration: Flucht und Asyl, 2. Auflage, Wiesbaden, S. 139. 125 Vgl. Oswald, I. (2007): Migrationssoziologie, Stuttgart, S. 79.

126 Vgl. Nuscheler, F. (2004): Internationale Migration: Flucht und Asyl, 2. Auflage, Wiesbaden, S. 139.127 Vgl. Oswald, I. (2007): Migrationssoziologie, Stuttgart, S. 83.

128 Vgl. Göbel-Zimmermann, R. (1993): Die rechtliche Situation von Ausländern und Flüchtlingen in Hessen, in: Koch-Arzberger, C.; Böhme, K.; et al. (Hrsg.) (1993): Einwanderungsland Hessen? Daten, Fakten, Analysen, Opladen, S. 100.

129 Vgl. Oswald, I. (2007): Migrationssoziologie, Stuttgart, S. 83.

130 Ebenda, S. 183.

131 Vgl. hierzu sowie zum Folgenden: Oswald, I. (2007): Migrationssoziologie, Stuttgart, S. 183.

132 Vgl. Göbel-Zimmermann, R. (1993): Die rechtliche Situation von Ausländern und Flüchtlingen in Hessen, in: Koch-Arzberger, C.; Böhme, K.; et al. (Hrsg.) (1993): Einwanderungsland Hessen? Daten, Fakten, Analysen, Opladen, S. 100.

133 Vgl. Birsl, U. (2004): Deutschland, in: Gieler, W.; Fricke, D. (Hrsg.) (2004): Handbuch Europäischer Migrationspolitiken, Münster, S. 42.

134 Vgl. Oswald, I. (2007): Migrationssoziologie, Stuttgart, S. 83 f.135 Ebenda, S. 186.

136 Vgl. hierzu sowie zum Folgenden: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (2015): Migrationsbericht des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge im Auftrag der Bundesregierung. Migrationsbericht 2013, Nürnberg, S. 74.

137 Vgl. Ludwig, S. S.; Förster, L. (2011): Die Lebenssituation von Flüchtlingen in Gemeinschaftsunterkünften und mögliche Alternativen für Mecklenburg-Vorpommern, Neubrandenburg, S. 7.

Ende der Leseprobe aus 102 Seiten

Details

Titel
Aufnahmesysteme und Perspektiven für die Wohnraumversorgung von Flüchtlingen im europäischen Vergleich
Untertitel
Ansätze für das Strategische Management von Wohnungsunternehmen aus dem Vergleich von Deutschland, Schweden und Frankreich
Hochschule
EBZ Business School (ehem. Europäisches Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft)  (Real Estate - EBZ Business School)
Veranstaltung
Real Estate Management
Note
1,0
Autor
Jahr
2015
Seiten
102
Katalognummer
V310567
ISBN (eBook)
9783668095052
ISBN (Buch)
9783668095069
Dateigröße
1695 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Flüchtling, Flüchtlinge, Wohnen, Wohnkonzepte, Refugee, Deutschland, Schweden, Frankreich, Refugees welcome, Migration, Ausländer, Zuwanderung
Arbeit zitieren
M.A. Stefan Rode (Autor:in), 2015, Aufnahmesysteme und Perspektiven für die Wohnraumversorgung von Flüchtlingen im europäischen Vergleich, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/310567

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