Ziel der Arbeit, ist die Untersuchung des Spannungsfeldes der Markenparodie zwischen dem Recht des Inhabers einer Marke i.S.d. § 14 MarkenG und der Frage, ab wann eine rechtsverletzende Benutzung des Zeichens für Waren und Dienstleistungen in Deutschland vorliegt.
Des Weiteren wird die rechtliche Behandlung von Parodien im Urheberrecht anhand der maßgeblichen Rechtsprechung, sowie der Stellungnahmen in der Literatur beleuchtet, wonach sich im Allgemeinen die Zulässigkeit von Parodien im deutschen Urheberrecht bestimmt.
Marken sind heutzutage viel mehr als nur Kennzeichen und bilden einen festen Bestandteil unserer Alltagskultur, da sie einen gewissen „Kultstatus“ in unserer Gesellschaft erreicht haben. Sie sind dafür geeignet, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens im Marktwettbewerb zu kennzeichnen und gem. § 3 Abs. 1 MarkenG von den anderen zu unterscheiden.
Der Begriff der Parodie entstammt dem griechischen Wort „parōdìa“ und definiert inhaltliche, sowie formale Elemente vorbestehender Werkschöpfungen, Kunstgattungen und Stile. Ein wesentliches Merkmal der Parodie ist die Nachahmung, die anders als das Plagiat, offen auf vorgefundenes Werkschaffen Bezug nimmt, indem sie es in ein antithematisches Umfeld stellt und dadurch eine eigene neue Aussage hervorbringt.
Inhalt
A. Einleitung
I. Die Marke in der Gesellschaft
II. Der Begriff der Parodie
B. Gesetzliche Regelungen zur Einordnung der Markenparodie
I. Das Regelungssystem des MarkenG
II. Im geschäftlichen Verkehr
III. Benutzung für Waren und Dienstleistungen
IV. Ansätze der Rechtsprechung zur Markenparodie
a) Rechtsprechung vor der BGH-Entscheidung zur Lila Postkarte
b) Rechtsprechungsänderung: BGH, 2005: Lila Postkarte
c) Rechtsprechungsänderung nach der BGH-Entscheidung zur Lila Postkarte
V. Ansätze der Literatur zur Markenparodie
C. Bedeutung der rechtlichen Einordnung der Markenparodie für den Markeninhaber
D. Rechtfertigungsgründe für Verletzungshandlungen
E. Die urheberrechtliche Behandlung der Markenparodie
I. Rechtsprechung und Literatur zur Parodie urheberrechtlich geschützter Werke
II. Selbständigkeit des neuen Werkes i.S.d. § 24 UrhG
III. Die Formel zum Verblassen
IV. Das Kriterium der Erkennbarkeit
V. Das Kriterium der Erforderlichkeit
VI. Das Kriterium des inneren Abstands durch antithematische Behandlung
VII. Gegenstand der kritischen Auseinandersetzung
F. Fazit
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