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Die Zulässigkeit von Markenparodien aus markenrechtlicher und urheberrechtlicher Sicht

Title: Die Zulässigkeit von Markenparodien aus markenrechtlicher und urheberrechtlicher Sicht

Term Paper , 2015 , 17 Pages , Grade: 1,3

Autor:in: Juliane Heide (Author)

Law - Public Law / Miscellaneous
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Ziel der Arbeit, ist die Untersuchung des Spannungsfeldes der Markenparodie zwischen dem Recht des Inhabers einer Marke i.S.d. § 14 MarkenG und der Frage, ab wann eine rechtsverletzende Benutzung des Zeichens für Waren und Dienstleistungen in Deutschland vorliegt.

Des Weiteren wird die rechtliche Behandlung von Parodien im Urheberrecht anhand der maßgeblichen Rechtsprechung, sowie der Stellungnahmen in der Literatur beleuchtet, wonach sich im Allgemeinen die Zulässigkeit von Parodien im deutschen Urheberrecht bestimmt.

Marken sind heutzutage viel mehr als nur Kennzeichen und bilden einen festen Bestandteil unserer Alltagskultur, da sie einen gewissen „Kultstatus“ in unserer Gesellschaft erreicht haben. Sie sind dafür geeignet, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens im Marktwettbewerb zu kennzeichnen und gem. § 3 Abs. 1 MarkenG von den anderen zu unterscheiden.

Der Begriff der Parodie entstammt dem griechischen Wort „parōdìa“ und definiert inhaltliche, sowie formale Elemente vorbestehender Werkschöpfungen, Kunstgattungen und Stile. Ein wesentliches Merkmal der Parodie ist die Nachahmung, die anders als das Plagiat, offen auf vorgefundenes Werkschaffen Bezug nimmt, indem sie es in ein antithematisches Umfeld stellt und dadurch eine eigene neue Aussage hervorbringt.

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Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

I. Die Marke in der Gesellschaft

II. Der Begriff der Parodie

B. Gesetzliche Regelungen zur Einordnung der Markenparodie

I. Das Regelungssystem des MarkenG

II. Im geschäftlichen Verkehr

III. Benutzung für Waren und Dienstleistungen

IV. Ansätze der Rechtsprechung zur Markenparodie

a) Rechtsprechung vor der BGH-Entscheidung zur Lila Postkarte

b) Rechtsprechungsänderung: BGH, 2005: Lila Postkarte

c) Rechtsprechungsänderung nach der BGH-Entscheidung zur Lila Postkarte

V. Ansätze der Literatur zur Markenparodie

C. Bedeutung der rechtlichen Einordnung der Markenparodie für den Markeninhaber

D. Rechtfertigungsgründe für Verletzungshandlungen

E. Die urheberrechtliche Behandlung der Markenparodie

I. Rechtsprechung und Literatur zur Parodie urheberrechtlich geschützter Werke

II. Selbständigkeit des neuen Werkes i.S.d. § 24 UrhG

III. Die Formel zum Verblassen

IV. Das Kriterium der Erkennbarkeit

V. Das Kriterium der Erforderlichkeit

VI. Das Kriterium des inneren Abstands durch antithematische Behandlung

VII. Gegenstand der kritischen Auseinandersetzung

F. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht das rechtliche Spannungsfeld, in dem sich Markenparodien bewegen, indem sie analysiert, unter welchen Voraussetzungen eine solche Parodie als rechtsverletzende Benutzung einer Marke im Sinne des § 14 MarkenG oder als unzulässige Nutzung im Urheberrecht zu bewerten ist.

  • Rechtliche Einordnung der Markenparodie im Rahmen des MarkenG
  • Entwicklung der Rechtsprechung, insbesondere durch das Urteil „Lila Postkarte“
  • Abgrenzung zwischen markenrechtlichem Schutz und der Kunst- bzw. Meinungsfreiheit
  • Urheberrechtliche Behandlung von Parodien als freie Benutzung oder Bearbeitung
  • Kriterien der Zulässigkeit, wie etwa der „innere Abstand“ und die „kritische Distanz“

Auszug aus dem Buch

II. Der Begriff der Parodie

Der Begriff der Parodie entstammt dem griechischen Wort „parōdìa“ und definiert inhaltliche, sowie formale Elemente vorbestehender Werkschöpfungen, Kunstgattungen und Stile. Ein wesentliches Merkmal der Parodie ist die Nachahmung, die anders als das Plagiat, offen auf vorgefundenes Werkschaffen Bezug nimmt, indem sie es in ein antithematisches Umfeld stellt und dadurch eine eigene neue Aussage hervorbringt. Übertragen auf die Markenparodie - ist damit eine unberechtigte Wiedergabe einer fremden Marke gemeint, wobei die Marke zwar in einer gewissen Weise „verändert“ wird, man die Originalmarke jedoch noch erkennen kann, bzw. offen auf sie Bezug nimmt. Der Parodist ist an dieser Stelle darauf angewiesen, dass dem Betrachter die parodierte Marke bekannt ist und er bei einer näheren Betrachtung die parodistische Verfremdung erkennt. Der antithematische Inhalt kann sich dabei gegen die Marke bzw. das Unternehmen selbst richten, oder allgemeine gesellschaftliche Bräuche, Wertvorstellungen oder Missstände kritisieren.

Die Mittel, die dem Parodisten zur Verfügung stehen, sind dabei vielfältig. Teilweise wird die Marke in der Parodie (nahezu) unverändert übernommen und lediglich in einen satirisch-komischen, kritischen oder obszönen Kontext gesetzt. Andere Parodieformen hingegen, lehnen sich lediglich an die Marke an, wecken aber trotz der Verfremdung durch signifikante Wiedererkennungsmerkmale eine Assoziation zur Marke.

Durch ihren Wiedererkennungs- und „Aha-Effekt“ erregen sie unsere Aufmerksamkeit. Aus Sicht des Verbrauchers, erscheint der Markenparodist eher harmlos, jedoch aus Sicht des Markeninhabers ist der Parodist dagegen ein Parasit, der den Werbe- und Aufmerksamkeitseffekt der fremden Marke unbefugt als „Eye-Catcher“ ausnutzt, beispielsweise um sein gesichtsloses Produkt zu verkaufen. Zugleich sieht der Markeninhaber durch die Parodie oft sein Markenimage beschädigt, welches er in aufwendigen und teuren Werbekampagnen entwickelt hat. Die Gründe für Markenparodien können sich dabei aus den unterschiedlichsten Motiven ergeben, z.B. kann eine Parodie rein kommerziell, ideell, aber auch künstlerisch motiviert sein.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Diese Einleitung führt in das Spannungsfeld zwischen Markenrecht und der Nutzung von Marken in Parodien ein.

B. Gesetzliche Regelungen zur Einordnung der Markenparodie: Dieses Kapitel erläutert die Anwendbarkeit des Markengesetzes und wie die Rechtsprechung, insbesondere seit dem „Lila Postkarte“-Urteil, Markenparodien beurteilt.

C. Bedeutung der rechtlichen Einordnung der Markenparodie für den Markeninhaber: Hier wird die Relevanz der rechtlichen Klassifizierung für den Markeninhaber im Hinblick auf Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche hervorgehoben.

D. Rechtfertigungsgründe für Verletzungshandlungen: Das Kapitel thematisiert die Abwägung zwischen den Rechten des Markeninhabers und den Grundrechten der Meinungs- und Kunstfreiheit.

E. Die urheberrechtliche Behandlung der Markenparodie: Dieses Kapitel untersucht die urheberrechtliche Perspektive anhand von Kriterien wie der freien Benutzung, dem inneren Abstand und der kritischen Distanz.

F. Fazit: Das Fazit fasst die Problematik des uneinheitlichen Benutzungsbegriffs zusammen und betont die Schwierigkeit der Übertragung von urheberrechtlichen auf markenrechtliche Grundsätze.

Schlüsselwörter

Markenparodie, MarkenG, Urheberrecht, § 14 MarkenG, § 24 UrhG, Rechtsprechung, Lila Postkarte, Benutzungsbegriff, Kunstfreiheit, Meinungsfreiheit, Herkunftsfunktion, Bekanntheitsschutz, freie Benutzung, innerer Abstand, antithematische Behandlung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit beschäftigt sich mit der rechtlichen Zulässigkeit von Markenparodien sowohl unter markenrechtlichen als auch unter urheberrechtlichen Gesichtspunkten.

Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?

Zentrale Themen sind die Auslegung des markenrechtlichen Benutzungsbegriffs, die Rolle des Bekanntheitsschutzes sowie die urheberrechtliche Einordnung der Parodie als freie Benutzung.

Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?

Ziel ist es zu klären, unter welchen Bedingungen die Nutzung einer fremden Marke im parodistischen Kontext als rechtsverletzend eingestuft wird und wie Gerichte die widerstreitenden Interessen abwägen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse einschlägiger Gesetzesnormen, aktueller Rechtsprechung (insbesondere des BGH) sowie der dazu existierenden juristischen Literatur.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung des markenrechtlichen Verletzungstatbestands nach § 14 MarkenG, die Auswirkungen der BGH-Rechtsprechung seit dem Fall „Lila Postkarte“ und die parallele urheberrechtliche Prüfung der Parodie.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?

Die zentralen Begriffe sind Markenparodie, Benutzungsbegriff, Herkunftshinweis, Kunstfreiheit, freie Benutzung und kritische Distanz.

Welche Bedeutung hat das Urteil „Lila Postkarte“ für die Markenparodie?

Das Urteil markiert einen Wandel in der Rechtsprechung, da seitdem für den Bekanntheitsschutz keine herkunftshinweisende Benutzung mehr zwingend erforderlich ist; eine bloße gedankliche Verknüpfung genügt oft.

Warum ist die Abgrenzung zum Urheberrecht so schwierig?

Marken- und Urheberrecht verfolgen unterschiedliche Schutzzwecke: Während das Markenrecht den wirtschaftlichen Wettbewerb und die unternehmerische Leistung schützt, dient das Urheberrecht dem Schutz der geistigen Schöpfung. Eine einfache Übertragung von Rechtsgrundsätzen ist daher oft nicht möglich.

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Details

Title
Die Zulässigkeit von Markenparodien aus markenrechtlicher und urheberrechtlicher Sicht
Grade
1,3
Author
Juliane Heide (Author)
Publication Year
2015
Pages
17
Catalog Number
V310684
ISBN (eBook)
9783668094062
ISBN (Book)
9783668094079
Language
German
Tags
zulässigkeit markenparodien sicht
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Juliane Heide (Author), 2015, Die Zulässigkeit von Markenparodien aus markenrechtlicher und urheberrechtlicher Sicht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/310684
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