Die Medien werden heutzutage als vierte Gewalt gesehen und haben ein symbiotisches Verhältnis zur Politik. In dieser Ausarbeitung wird ihrer Position im politischen und sozialen System der BRD nachgegangen. Die exemplarische Analyse wird
am Beispiel des Falls Sebastian Edathy geführt, welcher des Gebrauchs von Kinderpornografie verdächtigt und schließlich auch
schuldig gesprochen wurde. Die Öffentlichkeit fordertte Edathys Rücktritt noch bevor die Justiz über seine Schuld urteilen konnte.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Analyse der Mediengesellschaft und Rolle der Medien
3. Die Rolle der Medien im Fall Edathy
4. Medien als politische Akteure und Fazit
Zielsetzung und Themen
Die Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen Politik und Medien in der Bundesrepublik Deutschland und geht der zentralen Forschungsfrage nach, ob Medien lediglich neutrale Vermittler von Informationen sind oder als eigenständige politische Akteure fungieren. Anhand der Edathy-Affäre wird analysiert, wie mediale Berichterstattung politische Prozesse und das Schicksal politischer Akteure maßgeblich beeinflussen kann.
- Wechselbeziehung und symbiotische Abhängigkeit von Politik und Medien
- Die Funktion der Medien als vierte Gewalt in der Demokratie
- Einfluss von Framing und Priming auf die politische Wahrnehmung
- Der Mediatisierungsdruck auf politische Akteure und Entscheidungsträger
Auszug aus dem Buch
Die Macht der Medien in der heutigen Gesellschaft
Die Macht der Medien ist in der heutigen Gesellschaft außerordentlich groß, deshalb werden die Medien auch als „vierte Gewalt“ bezeichnet (vgl. Wilke 2012: 409). Das Beispiel Edathy verdeutlicht die Macht der Medien. Das Bundeskriminalamt, die Generalstaatsanwaltschaft und die Staatsanwaltschaft Hannover haben Edathys Verhalten als nicht strafbar eingestuft, trotzdem kann davon ausgegangen werden, dass die Behörden die Ermittlungsakte der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zur Verfügung gestellt haben. Edathy wirft den Behörden Missachtung der Unschuldsvermutung und Verletzung von Dienstgeheimnissen vor. Er fühle sich verfolgt, heißt es (vgl. Röwekamp 2014). Obwohl er nicht schuldig gesprochen wurde und es anscheinend kein Gerichtsverfahren gegen ihn geben wird, ist sein öffentliches Ansehen ruiniert. Die SPD bereitet derweil ein Ausschlussverfahren vor, weil sein moralisch verwerfliches Verhalten nicht mit den Grundzügen der Partei vereinbar sei. Er habe als Volksvertreter mit Vorbildfunktion und als Parteimitglied versagt (vgl. ebd.). Edathys Niedergang endet damit, dass die weiterführende Bekleidung eines öffentlichen Amtes in der Bundesrepublik Deutschland durch seine Person vollkommen untragbar erscheint und seine politische Karriere damit beendet sein dürfte.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Dieses Kapitel führt in die Thematik der wachsenden Medienlandschaft ein und stellt die zentrale These auf, dass Medien heute als eigenständige politische Akteure agieren.
2. Analyse der Mediengesellschaft und Rolle der Medien: Hier werden die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Pressefreiheit sowie die funktionalen Aufgaben der Medien – Information, Meinungsbildung und Kontrolle – erläutert.
3. Die Rolle der Medien im Fall Edathy: Anhand des konkreten Falls Edathy wird verdeutlicht, wie durch Framing und Priming die mediale Deutungshoheit die öffentliche Meinung und das politische Handeln beeinflusst hat.
4. Medien als politische Akteure und Fazit: Das abschließende Kapitel bestätigt die These der Arbeit und reflektiert über die Auswirkungen der Mediatisierung auf die Zukunft der politischen Kommunikation.
Schlüsselwörter
Medien, Politik, Mediengesellschaft, Edathy-Affäre, vierte Gewalt, politische Akteure, Meinungsbildung, Mediatisierung, Framing, Priming, Pressefreiheit, Demokratie, öffentliche Meinung, politische Kommunikation, Agenda-Setting
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der vorliegenden Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die wechselseitige Beziehung zwischen Politik und Medien und hinterfragt, ob Medien als neutrale Informationsvermittler oder als eigenständige, machtvolle politische Akteure zu verstehen sind.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Zu den zentralen Feldern gehören die Struktur der deutschen Medienlandschaft, die mediale Beeinflussung politischer Prozesse und das Spannungsverhältnis zwischen öffentlichem Interesse und Privatsphäre.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das primäre Ziel ist es, zu belegen, dass Medien heute über die Rolle reiner Informationsquellen hinausgegangen sind und durch ihre Berichterstattung aktiv politische Karrieren und Entscheidungsprozesse lenken können.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine theoretische Einbettung durch Fachliteratur zur Medien- und Politikwissenschaft und kombiniert diese mit einer fallbasierten Analyse (Case Study) am Beispiel der Edathy-Affäre.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil befasst sich detailliert mit den Mechanismen von Framing und Priming, dem Einfluss der Boulevard- versus Qualitätsmedien und der symbiotischen Abhängigkeit von Politikern und Journalisten.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren diese Arbeit?
Wichtige Schlagworte sind Mediatisierung, vierte Gewalt, politische Akteure, Agenda-Setting, öffentliche Meinungsbildung und der Fall Sebastian Edathy.
Warum wird die Edathy-Affäre als zentrales Fallbeispiel gewählt?
Der Fall Edathy dient als Paradebeispiel für eine stark mediengeleitete Krise, in der die Berichterstattung zu weitreichenden politischen Konsequenzen führte, noch bevor juristische Urteile gefällt wurden.
Welche Schlussfolgerung zieht der Autor bezüglich der Zukunft der Medienlandschaft?
Der Autor prognostiziert, dass durch das Internet die Transparenz weiter zunimmt, jedoch die Gefahr besteht, dass die journalistische Professionalität unter dem ständigen Druck der schnellen Berichterstattung leidet.
- Quote paper
- Thomas Bäcker (Author), 2014, Sind die Medien eigenständige politische Akteure oder öffentliche Träger der Meinungsbildung? Der Fall Edathy, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/311767