Gegenstand der Arbeit ist die Entwicklung und Systematisierung der EuGH-Grundlagenrechtsprechung über die Entstrickungsbesteuerung im binnen-marktlichen Rahmen. Zuletzt erging im Januar das EuGH-Urteil zur Rs. DMC (vom 23.01.2014, C-164/12, n. n. v.), womit die EuGH-Rechtsprechung zur Entstrickungsbesteuerung nach dem wegweisenden EuGH-Urteil zur Rs. National Grid Indus (vom 29.11.2011, C-371/10, Slg. 2011, I-12273) einen vorläufigen Abschluss und eine damit einhergehende klare Rechtspre-chungslinie fand. Die Arbeit basiert auf einem ausführlichen Literaturstudium und einer umfangreichen Untersuchung der einschlägigen EuGH-Urteile und befindet sich mit der Untersuchung der zuletzt ergangenen Rs. DMC auf dem aktuellen Stand der EuGH-Rechtsprechung.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
I. Problemstellung
II. Gang der Untersuchung
B. Grundlagen der Entstrickungsbesteuerung
I. Begriffsklärung
1. Entstrickung
2. Abgrenzung zu Gewinnrealisationssachverhalten
a) Das Realisationsprinzip
b) Ersatzrealisationstatbestände als Ausnahmen vom Realisationsprinzip
II. Entstrickungsregelung in Deutschland
1. Allgemeine Regelungen
a) EStG und KStG
aa) Natürliche Personen
bb) Juristische Personen
cc) Ausschluss und Beschränkung des Besteuerungsrechts
dd) Nutzungsentstrickung
ee) Möglichkeit des Steueraufschubs – Ausgleichsposten
b) AStG und UmwStG
2. Spezielle Regelungen
a) Vorbemerkung
b) Wegzugsbesteuerung natürlicher Personen
c) Sitzverlegung von Kapitalgesellschaften
d) Mittelbare Übertragung von Betriebsvermögen oder Unternehmensanteilen
e) Weitere spezielle Normen zur Entstrickung
III. Zwischenfazit: Konsequente Sicherung der deutschen Besteuerungsbefugnis bei Entstrickungssachverhalten
C. Unionsrechtliche Würdigung – Konformität der Entstrickungsbesteuerung
I. Einführung
II. Rechtsprechungshistorie
III. Entstrickungsbesteuerung als Eingriff in die Grundfreiheiten des EU-Vertrags
1. Die betroffenen Grundfreiheiten
a) Vorbemerkung
b) Niederlassungsfreiheit
c) Kapitalverkehrsfreiheit
d) Niederlassungs- und Kapitalverkehrsfreiheit in Konkurrenz
2. Eingriff in die Grundfreiheiten: Diskriminierungs- und Beschränkungsverbote
IV. Rechtfertigung eines Eingriffs in die Grundfreiheiten
1. Geschriebene und ungeschriebene Rechtfertigungsgründe
2. Begründung des Allgemeininteresses
3. Steuerfestsetzung
a) Berechtigung der Steuerfestsetzung
b) Berücksichtigung von Wertminderungen nach der Entstrickung
4. Steuererhebung
a) Sofortbesteuerung und Zahlungsaufschub
b) Steueraufschub versus Steuerstundung
c) Konditionen von Steueraufschubsregelungen
V. Zwischenfazit: Unionskonforme Entstrickungsbesteuerung unter bestimmten Konditionen
VI. Diskussion und Ausblick
1. Vorbemerkung
2. Juristische versus natürliche Personen
3. EuGH-Rechtsprechung und deutsche Entstrickungsbesteuerung
4. Offene Fragen
D. Schlussbetrachtung
Zielsetzung und Themen
Die vorliegende Masterarbeit befasst sich mit der Entwicklung und Systematisierung der EuGH-Rechtsprechung zur Entstrickungsbesteuerung. Das primäre Ziel ist es, die Leitfrage zu beantworten, wie der Europäische Gerichtshof Entstrickungssachverhalte handhabt, und dabei eine klare Systematik der unionsrechtlichen Vorgaben für das deutsche Steuerrecht abzuleiten.
- Grundlagen der Entstrickungsbesteuerung nach deutschem Recht
- Analyse der EuGH-Rechtsprechung zur Vereinbarkeit von Entstrickungsregeln mit EU-Grundfreiheiten
- Untersuchung von Rechtfertigungsgründen (Allgemeininteresse, Aufteilung der Besteuerungsbefugnis)
- Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Steuerfestsetzung und Steuererhebung
- Vergleich der Behandlung von natürlichen und juristischen Personen
Auszug aus dem Buch
I. Begriffsklärung
Die Entstrickung nach deutscher Fasson erfolgt in dem Moment, in dem ein Wirtschaftsgut, welches vormals der deutschen Besteuerung unterlag, aus der deutschen Steuerpflicht durch Tausch oder Veräußerung herauswächst. Mit § 4 Abs. 1 S. 3 EStG wird der Entstrickungssachverhalt erstmals normiert und einer Entnahme für betriebsfremde Zwecke gleichgestellt. § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 Hs. 2 EStG schreibt den Ansatz der besagten Entnahme zum gemeinen Wert vor, was einer Aufdeckung der stillen Reserven bzw. der Wertzuwächse entspricht. Weitere in der deutschen Rechtsprechung aufgenommene Entstrickungssachverhalte werden im späteren Verlauf näher ausgeführt.
Die deutsche Gesetzgebung knüpft im Rahmen der Entstrickung grds. an ein Wirtschaftsgut an, da ein solches eigenständig bewertbar und dessen Wertzuwachs für eine vorgezogene Besteuerung hinreichend konkretisierbar ist. Im Fall eines Entstrickungssachverhaltes mehrerer Wirtschaftsgüter, bspw. in Form von (Teil-)Betrieben, kommen die Vorschriften zu Entstrickungssachverhalten ebenfalls zur Anwendung.
Mit dem Begriff der Entstrickung wird außerdem eine Behinderung der Erfassungsmöglichkeit zukünftiger Einkünfte vornehmlich in grenzüberschreitenden Sachverhalten assoziiert. Dies kann zum einen mit dem Ausscheiden des Steuersubjekts, d.h. mit der Verlagerung der Einkunftsquelle begründet werden. Zum anderen wird das Ausscheiden des Steuerobjekts, also die Verlagerung des Wohnsitzes des Steuerpflichtigen als Grund genannt.
In Abgrenzung zum Entstrickungssachverhalt bedeutet Verstrickung das genaue Gegenteil, nämlich den Eintritt eines Wirtschaftsgutes in die unbeschränkte Steuerpflicht und damit in die deutsche Besteuerungsbefugnis. Grds. ordnen Verstrickungsnormen auch im Hinblick auf die Entstrickungsregelungen des Quellenstaats den Ansatz des Wirtschaftsguts zum gemeinen Wert an, sodass lediglich die in Deutschland entstehenden Wertsteigerungen seit dem Verstrickungszeitpunkt der deutschen Besteuerung unterliegen.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Diese Einleitung skizziert die Problemstellung der Entstrickungsbesteuerung im Kontext des europäischen Binnenmarktes und steckt den Untersuchungsrahmen der Masterarbeit ab.
B. Grundlagen der Entstrickungsbesteuerung: Dieses Kapitel erläutert die Funktionsweise der deutschen Entstrickungsbesteuerung, definiert die Kernbegriffe und stellt die gesetzliche Verankerung in EStG, KStG, AStG und UmwStG dar.
C. Unionsrechtliche Würdigung – Konformität der Entstrickungsbesteuerung: Der Hauptteil systematisiert die einschlägige EuGH-Rechtsprechung, analysiert Eingriffe in Grundfreiheiten sowie deren Rechtfertigung und Verhältnismäßigkeit.
D. Schlussbetrachtung: Dieses Kapitel fasst die Untersuchungsergebnisse zusammen und betont die Bedeutung der Rechtsprechungslinie für zukünftige Rechtsstreitigkeiten.
Schlüsselwörter
Entstrickungsbesteuerung, EuGH-Rechtsprechung, Niederlassungsfreiheit, Kapitalverkehrsfreiheit, Steuerfestsetzung, Steuererhebung, Zahlungsaufschub, Stille Reserven, Allgemeininteresse, Steuerhoheit, Verhältnismäßigkeit, EStG, KStG, AStG, UmwStG
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) nationale Entstrickungsbesteuerungsregelungen bewertet, die in die Grundfreiheiten des EU-Vertrags eingreifen.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Im Fokus stehen die deutsche Systematik der Entstrickung, die Konformität dieser Regeln mit dem Unionsrecht sowie die Rechtfertigungsmöglichkeiten durch die Mitgliedstaaten.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist die detaillierte Systematisierung der EuGH-Rechtsprechung zu Entstrickungssachverhalten, um die Anforderungen an eine unionsrechtskonforme Gestaltung nationaler Entstrickungsregeln aufzuzeigen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer tiefgehenden Analyse der einschlägigen EuGH-Urteile (unter anderem National Grid Indus, DMC, N) in Kombination mit einer Literaturanalyse der steuerrechtlichen Fachdiskussion.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil befasst sich mit der unionsrechtlichen Würdigung, insbesondere der Prüfung von Eingriffen in Grundfreiheiten, Rechtfertigungsgründen (Allgemeininteresse) und der Verhältnismäßigkeit von Steuerfestsetzung und Steuererhebung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren diese Arbeit?
Zu den Kernbegriffen gehören Entstrickungsbesteuerung, Niederlassungsfreiheit, Kapitalverkehrsfreiheit, Zahlungsaufschub und die Wahrung der Besteuerungsbefugnis.
Wie unterscheidet sich die Behandlung von natürlichen und juristischen Personen beim EuGH?
Die Arbeit stellt dar, dass der EuGH zwar zwischen den Rechtssubjekten differenziert, in der jüngeren Rechtsprechung jedoch eine zunehmende Tendenz zur Rechtsformneutralität bei der Beurteilung von Entstrickungsregeln erkennbar ist.
Warum spielt die Rs. DMC eine zentrale Rolle in der Arbeit?
Die Rs. DMC markiert den vorläufigen Abschluss der Rechtsprechungschronologie und bestätigt die Unionskonformität deutscher Stundungsregelungen, was für die Rechtssicherheit maßgeblich ist.
- Citar trabajo
- Constantin von Schönberg (Autor), 2014, Die Grundlagenrechtsprechung des EuGH zur Entstrickungsbesteuerung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/312008