Veränderung der Stellung der Frau durch das II. Vatikanische Konzil


Term Paper (Advanced seminar), 2015

14 Pages, Grade: 1,0


Excerpt


Inhalt

1. Einleitung

2. Stellung der Frau als „Zeichen der Zeit“

3. Kirchenrechtliche Veränderungen

4. Veränderungen in der Laienpraxis

5. Bestehende Diskussionen

6. Fazit

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

„Schließlich sind die Jungen nicht mehr wert als die Mädchen“[1]. Als Antwort auf die Frage ob Mädchen als Ministranten im Gottesdienst dienen dürfen, schickte ein Leser 1967 obiges Zitat an der Bistumszeitschrift des Bistums Mainz, Glaube und Leben.

Zu Beginn des Seminars war ich mir über das Thema der Hausarbeit noch nicht im Klaren. Zu vielfältig waren die Möglichkeiten und zu begrenzt eine Hausarbeit in diesem Umfang, um ein passendes Thema direkt zu finden. Bei der Lektüre und dem Auswerten der Bistumszeitschrift fiel mein Blick jedoch recht schnell auf das Thema der Stellung der Frau in der Kirche. Da die Thematik im Jahrgang 1967 sehr präsent war, deutete einiges daraufhin, dass sich im Zuge des II. Vatikanischen Konzils eine Diskussion eröffnet hatte, die bis ins Jahr 1967 weitergeführt wurde. Durch die Artikel, Kommentare und Leserbriefe wurde die große Bandbreite der Debatte deutlich und so viel meine Wahl letztendlich auf das Thema „Veränderung der Stellung der Frau durch das II. Vatikanische Konzil“. Denn – wie das Zitat zu Anfang schon verdeutlicht – ist die Gleichstellung der Geschlechter ein recht moderner Gedanke. Vor knapp fünfzig Jahren war gerade dieses Thema heftig umstritten. In der katholischen Kirche ist lange Zeit wenig von einer Gleichwertigkeit von Mann und Frau zu bemerken, auch wenn Papst Paul VI. eine Botschaft an die Frauen richtete und sagte „[…] Die Stunde kommt, die Stunde ist schon da, in der sich die Berufung der Frau voll entfaltet, die Stunde, in der die Frau in der Gesellschaft einen Einfluß, eine Ausstrahlung, eine bisher noch nie erreichte Stellung erlangt […]“[2]. Die Ausarbeitung soll sich im Folgenden mit der Problematik der Gleichstellung von Mann und Frau in der Katholischen Kirche auseinandersetzen. Hierfür wird zuerst die Stellung der Frau als „Zeichen der Zeit“ betrachtet, in dem eine kurze Entwicklung der Stellung der Frau erfolgt. Mit vermehrten Interesse werden in die Analyse Texte, Kurzberichte und Leserbriefe aus der Bistumszeitschrift Glaube und Leben des Bistums Mainz einfließen. Dadurch soll verdeutlicht werden, welche Relevanz die Themen im Bistum hatten und welche Personen involviert waren. Danach wird der Blick auf die tatsächlichen Veränderungen gelegt. Es wird hinterfragt, ob diese „nie erreichte Stellung“ der Frau auch kirchenrechtlich verfestigt wird. Daraufhin wird im vierten Kapitel die Auswirkung auf die Laienpraxis verdeutlicht. Inwiefern ist nach dem II. Vatikanischen Konzil eine Veränderung der Stellung der Frau zu beobachte? Ist die Frau in der Praxis gleichgestellt?

Bevor das Fazit die Aussagen abschließend zusammenfasst, sollen die bestehenden Diskussionen zu dieser Thematik beleuchtet und interpretiert werden.

2. Stellung der Frau als „Zeichen der Zeit“

Um die Veränderungen der Stellung der Frau durch und nach dem Zweiten Vatikanum verstehen zu können, müssen zunächst das Selbstverständnis, das Bild und die Erwartungen an die Frau durch die damalige Gesellschaft beschrieben werden. Seit dem 19. Jahrhundert entwickelte sich mehr und mehr eine Debatte um die Rechte und die Gleichstellung der Frau. Während bis dato gesellschaftlich determiniert war, dass „[d]er Frau den Haushalt, dem Mann das öffentliche Leben [gehöre]“[3], stellt man in der Nachkriegszeit übereinstimmend fest, dass man von einer patriarchalischen zur partnerschaftlichen Rollenverteilung zwischen Mann und Frau tendiert[4]. Man bewegt sich weg von der Ehevorstellung, bei denen der alleinverdienende Ehemann über das Einkommen verfügt und die Ehefrau finanziell von ihm abhängig ist[5].

Die Tendenzen, Geschlechter nicht nach ihrem Wesen zu unterteilen, hatten ihren Ursprung vor allem im gesellschaftlichen Leben. Dort sahen Frauen ein Identifikationsproblem mit der Rolle als opferbereite Mutter und Gehilfin des Mannes, welche sie nach öffentlicher Meinung auszufüllen hatten. Auch durch die Mithilfe beim Wiederaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg veränderte sich das Selbstverständnis der Frau[6]. Im Verlauf des Emanzipationsprozesses führt es dazu, dass die Frau „[…] im Gegensatz zu der Zeit vor der Frauenbewegung und industriellen Revolution die Freiheit [hatte], sich mehr für das verlockend große Bildungsangebot, für das Berufsleben oder für die Rolle als Hausfrau und Mutter zu entscheiden“[7]. Dieser Aufbruch der patriarchalischen Ehevorstellungen wird auch in der katholischen Kirche wahrgenommen und viel diskutiert. So findet man in der Mainzer Bistumszeitung Glaube und Leben viele Artikel, Kommentare und Leserbriefe zu dem Thema. Beispielsweise schreibt Dr. Hans Bernhard Meyer in einem Kommentar, dass die Anschauung, dass der Frau nur der Platz am Herd und im Heim zukommt, „[…]dringend revisionsbedürftig [ist]“[8]. Angefangen in dem Artikel „Frauen im Wandel der Zeit“[9], bei dem die Stellung der Frau in der Kirche besprochen und angeprangert wird, dass „[…] einige frühchristliche Schriftsteller überaus entwertende Urteile über die Frau gefällt [haben]“[10], wird auch erwähnt, dass für die Frau folgendes Sprichwort galt: „Mulier taceat in ecclesia – Die Frau schweige in der Kirche!“[11]. Umso interessanter ist es, dass Johannes XXIII. in seiner Enzyklika Pacem in terris des zweiten Vatikanischen Konzils von der Teilhabe der Frauen an der Gestaltung des öffentlichen Lebens spricht und die Stellung der Frau als eines der drei großen Zeichen der Zeit sieht[12]. Der Weg zu dieser Aussage war jedoch nicht gradlinig. Zwar wird im Glaube und Leben darüber berichtet, wie Elisabeth Gnauck-Kühne bei einem kirchlichen Kongress 1895 die Soziale Frage der Frau an die kirchliche Öffentlichkeit trug[13], jedoch vertrat die Kirche auch während der Frauenrechtsbewegung und Emanzipationsdebatten lange Zeit das Familienideal, welches sich durch die klare Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen den Geschlechtern auszeichnete[14]. Selbst in der Seelsorge wurde unter Berufung auf die Briefe Paulus´ an die Korinther und Epheser die Unterordnung der Frau unter den Mann betont und bekräftigt[15]. Im Kampf um das Familienrecht durch die katholische Kirche in der 1960er Jahren wurde beispielsweise eine absolute Gleichberechtigung von Mann und Frau abgelehnt, wodurch die Kirche in Kritik geriet[16].

Im Konzil selbst wurde das Thema in der ersten Sitzungsperiode zunächst nicht thematisiert, geschweige denn waren weibliche Personen als Hörerinnen zugelassen[17]. Nichtsdestotrotz wurde dem Konzil von Seiten der Frauenverbänden großes Interesse zu teil. So wurden in Zeitschriften von Frauenverbänden Wünsche und Bitten eingesammelt, die dem Konzil zugetragen wurden. Hierbei handelte es sich zum Beispiel um die Forderung der Feier der Liturgie in der Muttersprache oder auch die Möglichkeit eines späteren Tauftermins[18]. Während der zweiten Sitzungsperiode forderte unter anderem der belgische Kardinal Leo Joseph Suenes, einer der vier Konzils-Moderatoren, dass auch Frauen als Auditorinnen am Konzil zugelassen werden, da sie „[…]eine Hälfte der Menschheit“[19] abbilden. Papst Paul VI. gab vor der dritten Sitzungsperiode bekannt, dass er hierfür auch Auditorinnen zum Konzil einladen wird. In diesem Zuge wurden 17 Frauen zur dritten und insgesamt 23 zur vierten Sitzungsperiode eingeladen. Hierbei ist zu erwähnen, dass die Hälfte der Frauen Laien waren, die Frauenverbänden vorstanden[20]. Wie auch den männlichen Laienauditoren war eine direkte Mitarbeit nicht vorgesehen, jedoch wurden die Arbeitskreise des Öfteren um Verbesserungsvorschläge zu den Dokumenten gebeten und ihnen auch Gehör geschenkt. Zusammenfassend brachte Papst Johannes XXIII. durch das Ausrufen der Stellung der Frau als Zeichen der Zeit die Thematik, die in der Gesellschaft schon längst im Gange war, auch in der Kirche zur Sprache.

3. Kirchenrechtliche Veränderungen

Da Papst Johannes XXIII. die Stellung der Frau als wichtiges Thema herauskristallisierte, ist nun interessant, die Blicke auf die tatsächliche Umsetzung und Behandlung der Thematik in den Konzilstexten zu richten. In der Einführung der Pastoralkonstitution Gaudium et Spes heißt es zu diesem Thema:

„Die Frauen verlangen für sich die rechtliche und faktische Gleichstellung mit den Männern, wo sie diese noch nicht erlangt haben“ (GS 9). Diese Forderung wird im weiteren Verlauf der Konstitution inhaltlich vertieft und die Notwendigkeit der Gleichstellung auch durch die Schöpfungs- und Erlösungsordnung begründet. In GS 29 ist zu lesen, dass jedem Menschen als Geschöpf Gottes die gleiche Würde und der gleiche Wert zu kommt. Aus diesem Grund hat jede Frau das Recht der freien Wahl des Lebensstandes und des Gattens sowie das Recht auf Bildung (vgl. GS 29).

Des Weiteren wird in der Erklärung über die christliche Erziehung Gravissimum educationes betont, dass durch die Gleichstellungsforderung keine Aufhebung der Geschlechterdifferenzen beabsichtigt wird. Eher soll das Recht einer Erziehung, die der Verschiedenheit der Geschlechter gerecht wird, angestrebt werden (GE 1), damit der „[…] jedem der beiden Geschlechter in Familie und Gesellschaft eigenen, von der göttlichen Vorsehung bestimmten Zielsetzung Rechnung [getragen werden kann]“ (GE 8).

Hinzu kommt noch das im Dekret über das Laienapostolat, Apostolicam actuositatem, angesprochene Mitgestalten der Gesellschaft durch die Frauen (AA 9). Weiter bezieht sich das Dekret auf die Einbindung der Frauen in das Apostolat der Laien (AA 9).

Von großer Bedeutung ist auch der Codex Iuris Canonici von 1983, der die nachkonziliare Rechtsentwicklung festlegt und in diesem Kontext auch bei der Sendung der Kirche klar von einer Gleichheit aller Gläubigen spricht, die „[…] je nach ihrer eigenen Stellung und Aufgabe am Aufbau des Leibes Christi mitwirken“ (c. 208, CIC, 1983). In Bezug auf ihre Rechten und Pflichte sollen Frauen und Männer ungeachtet des Geschlechts zur Verwirklichung der Heilssendung der Kirche beitragen. Auf diese Aussage beziehen sich auch folgende Tatsachen, die unter anderem in Kapitel 4 weiter ausformuliert werden: Frauen und Männer ist es gleichermaßen möglich als Religionslehrkraft oder Theologieprofessor tätig zu sein sowie in der Seelsorge als Gemeinde- oder Pastoralreferent. Zudem ist auch eine Mitwirkung im Pfarrgemeinde- oder Verwaltungsrat sowie die Teilnahme an Synoden möglich[21].

4. Veränderungen in der Laienpraxis

Nachdem in den vorherigen Kapiteln zuerst die Situation und die Stellung der Frau vor dem Konzil behandelt wurde und die Verschriftlichung der neuen Handhabung beziehungsweise anzustrebende Ziele theoretisch in den verschiedenen Konzilsdokumenten formuliert wurden, widmet sich dieses Kapitel der Umsetzung und den Veränderungen, die in der Praxis als erkennbare Folgen des Konzils aufgefallen sind. Erst durch die in der Praxis vorzufindenden Ergebnisse kann bewertet werden, inwiefern die Kirche ihre Prämissen zur Gleichstellung der Frau und der Teilhabe an der Sendung der Kirche ernst meint und auch umsetzt. Die nachfolgenden Abschnitte beziehen sich hierbei größtenteils auf Artikel, die im Glaube und Leben zu diesem Thema abgedruckt wurden, da dadurch eine hohe Korrelation zur Praxis angestrebt wird.

[...]


[1] N.N., „Mädchen als Ministranten?“, in: Glaube und Leben Nr. 7, 1967, S. 5

[2] Meiers, A. E., „Das II. Vatikanische Konzil und die Frauen. 1962 – 2012 50 Jahre II. Vatikanisches Konzil“, Trier (Universität Trier) 2012, S. 1

[3] Rölli-Alkemper, L., Familie im Wiederaufbau: Katholizismus und bürgerliches Familienideal in der Bundesrepublik Deutschland 1945 – 1965, Paderborn (Schöningh) 2000, S. 92

[4] Vgl. ebd.

[5] N.N., „Was macht viele Ehen so schwierig?“, in: Glaube und Leben Nr. 14, 1967, S. 9

[6] Vgl. ebd.

[7] Kringels-Kemen, M., „ Mutter. Märtyrerin des Hauses“, in: Glaube und Leben Nr. 20, 1967, S. 10

[8] Meyer, H. B., „Ist Berufstätigkeit der Ehefrau unchristlich?“, in: Glaube und Leben Nr. 30, 1967, S. 7

[9] N.N., „Die Frau im Wandel der Zeit“, in: Glaube und Leben Nr. 52, 1967, S. 8

[10] Vgl. ebd.

[11] H.P.G, „Ein Beruf, von dem man wenig spricht: Seelsorgehelferin“, in: Glaube und Leben Nr. 15, 1967, S. 12f.

[12] Vgl. Rölli-Alkepmer, 2000, S. 163

[13] N.N., „Frauen in Kolpingfamilie zugelassen“, in: Glaube und Leben Nr. 17, 1967, S.15

[14] Vgl. Rölli-Alkemper, 2000, S. 92

[15] Vgl. ebd.

[16] Vgl. ebd.

[17] Meiers, A. E., „Das II. Vatikanische Konzil und die Frauen. 1962 – 2012 50 Jahre II. Vatikanisches Konzil“, Trier (Universität Trier) 2012, S. 1

[18] Vgl. Meiers, 2012, S. 1

[19] Vgl. Meiers, 2012, S. 2

[20] Vgl. ebd.

[21] Vgl. Meiers, 2012, S. 3

Excerpt out of 14 pages

Details

Title
Veränderung der Stellung der Frau durch das II. Vatikanische Konzil
College
Johannes Gutenberg University Mainz  (Katholisch-Theologische Fakultät)
Grade
1,0
Author
Year
2015
Pages
14
Catalog Number
V313545
ISBN (eBook)
9783668126077
ISBN (Book)
9783668126084
File size
450 KB
Language
German
Keywords
Zweites Vatikanisches Konzil, Vaticanum, Vaticanum 2, Vaticanum II, Rolle der Frau, Katholische Kirche, Frau, Stellung der Frau, Konzil
Quote paper
Johannes Kraft (Author), 2015, Veränderung der Stellung der Frau durch das II. Vatikanische Konzil, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/313545

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