Die Behandlung von Alkoholabhängigkeit. Das Suchthilfesystem und weitere Therapieansätze


Texte Universitaire, 2011

52 Pages, Note: 1,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung ... 2

2 Behandlung der Alkoholabhängigkeit ... 4

2.1 Behandlungsphasen ... 6

2.2 Suchthilfesystem ... 8
2.2.1 Suchthilfe in der Kontaktphase ... 10
2.2.2 Suchthilfe in der Phase der Entgiftung ... 12
2.2.3 Suchthilfe in der Phase der Entwöhnung ... 13
2.2.4 Suchthilfe in der Phase der Nachsorge ... 15

2.3 Prinzipien und Ziele der Behandlung ... 17

2.4 Therapieansätze in der Behandlung alkoholabhängiger Menschen ... 20
2.4.1 Verhaltenstherapie ... 22
2.4.2 Psychoanalytische Therapie ... 27
2.4.3 Systemische Therapie ... 28
2.4.4 Soziotherapie ... 29

3 Fazit und Ausblick ... 31

4 Literatur- und Quellenverzeichnis (inklusive weiterführender Literatur) ... 36

5 Abkürzungsverzeichnis ... 67

1 Einleitung

Die Frage, ab wann der Genuss von Alkohol zu einer behandlungsbedürftigen Krankheit wird, stellt sich nicht nur dem einen oder anderen Konsumenten1, sondern auch vielen Fachleuten. Die damalige Drogenbeauftragte der Bundesregierung Sabine Bätzing schildert im Drogen- und Suchtbericht 2009, dass sich die Krankheit der Alkoholabhängigkeit über mehr als zehn Jahre „..vom riskanten Konsum alkoholischer Getränke über den schädlichen Konsum hin zu einer manifesten Abhängigkeit“ (Bätzing 2009, S. 46) entwickeln kann. Aufgrund erheblicher Verträglichkeitsunterschiede zwischen den Konsumenten ist es nicht nur eine Frage der konsumierten Menge, ob eine Alkoholabhängigkeit entsteht. Mit der Menge des Alkohols steigt jedoch das individuelle Risiko, alkoholbedingt zu erkranken sowie für sich und Andere physischen, psychischen und sozialen Schaden zu verursachen. Die Einstellung in der Bevölkerung zum Thema Alkohol ist ambivalent. Viele Menschen wissen wenig über das Phänomen der Alkoholabhängigkeit und können „... sich gar nicht vorstellen, dass die beruflich und gesellschaftlich anerkannten und erfolgreichen Konsumenten legaler Drogen an einer ernstzunehmenden Krankheit oder Störung leiden sollen“ (Trost 2002, S. 278). Das Thema wird unter den Konsumenten nicht ernst genug genommen, wodurch bis zu einer effektiven Behandlung oft viele Jahre vergehen.

In der Fachwelt wird die Thematik der Alkoholabhängigkeit seit einigen Jahrzehnten umfassend untersucht und ausführlich dokumentiert. Die vorliegende Diplomarbeit fügt hier einen neuen und aktuellen Baustein ein: Das aus den USA stammende verhaltenstherapeutische Konzept des Community Reinforcement Approach zur Behandlung alkoholabhängiger Menschen wird als Tätigkeitsfeld der Sozialen Arbeit im deutschen Suchthilfesystem beleuchtet.

Hierbei wird das Konzept des Community Reinforcement Approach, das erst seit wenigen Jahren vereinzelt im bestehenden komplexen Suchthilfesystem in Deutschland umgesetzt wird, mit der Sozialen Arbeit im multiprofessionellen Team eben dieses Systems verknüpft. Der Community Reinforcement Approach hat in Deutschland bisher kaum Fuß gefasst, wodurch zum Tätigkeitsfeld der Sozialen Arbeit im Rahmen dieses Ansatzes insgesamt wenig Erfahrungsberichte aus der Praxis existieren.

Diese Arbeit ist vor allem auf die die Behandlungsinhalte und -formen der Alkoholabhängigkeit im deutschen Suchthilfesystem fokussiert.

2 Behandlung der Alkoholabhängigkeit

Durch die Verleugnung, die Selbsttäuschung und die Zwanghaftigkeit, die charakteristisch für eine Alkoholabhängigkeit sind, ist es unrealistisch zu erwarten, dass ein alkoholabhängiger Mensch von sich aus um Hilfe bittet. Ist eine der vielen Krisen im Leben der von Alkohol massiv beeinflussten Familie jedoch so gewichtig, dass irgend jemand aus der Umgebung für den alkoholkranken

Menschen nach Hilfe sucht oder haben die psychischen, sozialen oder physischen Folgeschäden eine unüberschaubare Größe erreicht, kann der Stein für eine Behandlung ins Rollen kommen. (Vgl. Wegscheider 1988, S. 162f.)

Von den schätzungsweise vier Millionen Menschen in Deutschland, die regelmäßig zu viel Alkohol konsumieren und daher als gefährdet oder als alkoholabhängig gelten, sind nach Angaben von Prof. Dr. med. Dipl.-Oec.-Med. (!) Falk Kiefer vom Zentralinstitut für Seelische Gesundheit (ZI) in Mannheim lediglich etwa zehn Prozent in einer suchtmedizinischen Betreuung. Viele Alkoholabhängige befänden sich allerdings in ärztlicher Behandlung, würden jedoch von ihrem Arzt nicht auf ihr gesundheitlich problematisches Verhalten angesprochen, berichtete Kiefer, (...). (Stoschek 2011, S. A179)

Durch die Gesetze für den öffentlichen Gesundheitsdienst und durch die Sozialgesetzbücher (SGB I- XII)2 ist die Versorgung abhängigkeitskranker Menschen in Deutschland abgesichert (vgl. Leune 2010, S. 156 und vgl. Heiner 2010, S. 53). Die positiven Auswirkungen dieser gesetzlichen Verankerung seit dem Jahre 1968 sind unumstritten, dennoch weist Trost darauf hin, dass die „... Medizinisierung eines Problems immer auch die Gefahr der Abgabe von Verantwortung an Experten ...“ (2002, S. 288) birgt.

Aufgrund der multifaktoriellen Entstehungsbedingungen der Alkoholabhängigkeit und der vielseitigen Auswirkungen der Erkrankung in psychischen, sozialen und physischen Bereichen (vgl. Sonntag und Tretter 2001, S. 330, vgl. Schmidt und Schmidt 2003e, S. 90 und vgl. Geyer u.a. 2002, S. 197), ist auch bei deren professionellen veränderungsorientierten Behandlung ein „... äußerst komplexes Bündel von Maßnahmen zu verschiedenen Zeitpunkten und Orten, realisiert durch verschiedene Berufsgruppen, verschiedene Institutionen, unterschiedliche Kostenträger“ (Sonntag und Tretter 2001, S. 330) zu finden.

Eine interdisziplinäre Zusammenarbeit, die je nach den Besonderheiten des Einzelfalls gewichtet wird, ist hierbei unabdingbar und ermöglicht eine Vielfalt an spezifischen Fachkompetenzen in dem Behandlungsprozess. Insbesondere medizinische, psychologische, pädagogisch bzw. pflegerisch aktivierende sowie sozial beratende und begleitende Hilfen sind in der Behandlung von Bedeutung. Hierfür werden somatische, psychiatrische, psychotherapeutische, milieu- und soziotherapeutische sowie rehabilitative, (rückfall-)präventive und motivierende Vorgehens- und Verfahrensweisen angewandt. (Vgl. Jungnitsch 2009, S. 37, vgl. Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation 2006, S. 49f., vgl. Geyer u.a. 2002, S. 197 und vgl. Sonntag und Tretter 2001, S. 330)

Eine Behandlung wird häufig als Therapie bezeichnet. An diese schließt sich vielfach eine Rehabilitation an. Was sind aber die Unterschiede zwischen einer Therapie und einer Rehabilitation?

Regus setzt sich mit dieser Thematik auseinander:

Was die begriffliche Abgrenzung der Rehabilitation von Therapie (Behandlung) und Pflege anbelangt, so ist die herkömmliche, vom Leistungsrecht und den Institutionen geprägte, strikte Trennung zwischen diesen Hilfearten fachlich problematisch, da sie sich überschneiden und eng aufeinander angewiesen sind. Wenn man dennoch eine Differenzierung vornehmen will, so wären Therapie und Pflege eher als Hilfen zur Behebung, Besserung und Linderung von Krankheitserscheinungen und ihren Folgen zu beschreiben, während sich Rehabilitation in erster Linie auf die Aktivierung, Förderung und den Ausbau von (noch oder wieder) verfügbaren Potentialen konzentriert. (Regus 2002, S. 376)

Die Zielgruppe der Rehabilitation3 sind behinderte und chronisch kranke Menschen und außerdem von Behinderung bedrohte Menschen (vgl. Leune 2010, S. 152 und vgl. Regus 2002, S. 373). Zu dieser Zielgruppe zählen auch alkoholabhängige Menschen.

Das SGB IX besagt, dass Menschen behindert sind, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist. (§ 2 Abs. 1 SGB IX)

Um der Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft eines alkoholabhängigen Menschen entgegen zu wirken, wird ein „differenziert entwickeltes, wirksames, leistungsfähiges und vernetztes Angebot der Hilfen“ (Leune 2010, S. 152) im Suchthilfesystem angeboten, das sich traditionell in vier Phasen gliedert.

2.1 Behandlungsphasen

Der gesamte Prozess der Behandlung nimmt häufig, ebenso wie die Krankheitsentstehung, mehrere Jahre in Anspruch (vgl. Basdekis-Josza 2004, S. 112). In der ersten Phase (Kontaktphase) der Behandlung einer Alkoholabhängigkeit (vgl. Kap. 2.2.1) wird zunächst die Abhängigkeit diagnostiziert und der hilfesuchende Mensch wird motiviert, sich in eine weitere Behandlung zu begeben (vgl. Zeitler 2001, S. 306). In vielen Fällen findet der Erstkontakt in Suchtberatungsstellen statt.

In der zweiten Phase von 1-3 Wochen wird der Alkohol ärztlich überwacht abgesetzt, die Entzugssymptome werden behandelt und der Patient wird wiederum motiviert, die Behandlung nach dem Entzug fortzusetzen. Diese Phase nennt man Entgiftungsphase (vgl. Kap. 2.2.2). (Vgl. Andersohn 2004, S. 51 und vgl. Zeitler 2001, S. 306)

In der darauf folgenden Entwöhnungsphase (vgl. Kap. 2.2.3) werden die Bedingungsfaktoren des Alkoholkonsums erkannt und bearbeitet (vgl. Tretter 2000, S. 39). Tretter spricht an dieser Stelle von dem „psychischen Entzug von der Substanz“ (2000, S. 39). Die Dauer dieser dritten Phase kann sehr unterschiedlich sein und von sechs Wochen bis zu neun Monaten variieren (vgl. Trost 2002, S. 321f. und vgl. Zeitler 2001, S. 306). Als Adaptionsphase bezeichnet Stimmer die Abschlussphase einer Entwöhnungsbehandlung (vgl. 2000c, S. 7). Obwohl Entwöhnung und Adaption häufig an unterschiedlichen Orten stattfinden, sollen sie als Gesamtmaßnahme verstanden werden (vgl. Soyka und Küfner 2008, S. 423). Die Adaption nimmt häufig einen Zeitspanne von 4 Monaten in Anspruch und dient der „... Erprobung und Übung der eigenverantwortlichen Lebensführung und Anforderungen des Erwerbslebens unter realen Alltagsbedingungen...“ (Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation 2006, S. 69).

Der vierten Phase der Nachsorge (vgl. Kap. 2.2.4) zur „... Stabilisierung der in der Entwöhnungsphase erreichten Veränderungen ...“ (Zeitler 2001, S. 306) tragen nachgehende Hilfe- und Stützangebote Rechnung (vgl. Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation 2006, S. 52).

Stimmer betont, dass die Begriffe Adaption und Nachsorge miteinander konkurrieren, weil die Inhalte dieser Phasen schwer voneinander zu trennen sind und die Begriffe nicht einheitlich verwendet werden (vgl. 2000c, S. 419). Auch Geyer u.a. spricht von einem fließenden Übergang zwischen der Entwöhnungsbehandlung und der Nachsorge (vgl. 2006, S. 72). Trotz dieser vorhandenen Überschneidungen wird in Kapitel 2.2.3 und 2.2.4 der Versuch einer Abgrenzung zwischen diesen Phasen unternommen.

[...]


1 Wegen leichterer Lesbarkeit wird in der vorliegenden Arbeit ausschließlich die männliche Form verwandt, wobei sowohl männliche als auch weibliche Personen gemeint sind.

2 Die Sozialgesetzbücher sind abrufbar unter: www.sozialgesetzbuch-sgb.de

3 In der vorliegenden Arbeit wird keine differenzierte Anwendung der Begriffe Rehabilitation, Therapie, Behandlung o.ä. vorgenommen.

Fin de l'extrait de 52 pages

Résumé des informations

Titre
Die Behandlung von Alkoholabhängigkeit. Das Suchthilfesystem und weitere Therapieansätze
Université
Kiel University of Applied Sciences
Note
1,0
Auteur
Année
2011
Pages
52
N° de catalogue
V313865
ISBN (ebook)
9783668133716
ISBN (Livre)
9783668133723
Taille d'un fichier
729 KB
Langue
allemand
Mots clés
behandlung, alkoholabhängigkeit, suchthilfesystem, therapieansätze
Citation du texte
Dörthe Badenschier (Auteur), 2011, Die Behandlung von Alkoholabhängigkeit. Das Suchthilfesystem und weitere Therapieansätze, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/313865

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