Ordnung und Fortschritt um jeden Preis? Das Problem der Legitimation staatlicher Gewalt bei Thomas Hobbes und John Stuart Mill


Trabajo Escrito, 2015

18 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung

2. Begriffsbestimmung: (Staatliche) Gewalt

3. Die Überwindung des menschlichen Naturzustands durch den Staat nach Thomas Hobbes

4. Ordnung, Fortschritt und die Entwicklung von Gesellschaften nach John Stuart Mill

5. Legitimation staatlicher Gewalt? - Die Problematik der Idealisierung staatlicher Ordnung

6. Fazit

7. Quellen

1. Einleitung

Obwohl es im Verlauf der Menschheitsgeschichte immer wieder auch andere Organisationsstrukturen für Gesellschaften gegeben hat, scheint sich der Staat als die beste Lösung etabliert zu haben und ist heute nicht mehr wegzudenken. Dabei ist das System Staat, wie es in der heutigen Form existiert, noch ein relativ junges Phänomen, das sich vor allem durch den Westfälischen Frieden 1648 und den Wiener Kongress 1815 erst vor wenigen Jahrhunderten letztendlich weltweit durchgesetzt hat (Der Spiegel 2011).

Auf wissenschaftlicher Ebene hat speziell Thomas Hobbes mit seinem Leviathan aus dem Jahre 1651 bis weit ins 20. Jahrhundert hinein die Idee des Staates geprägt (Hirsch 2004, 77). Neben dem Leviathan werden auch Teile seines Werks Vom Menschen, vom Bürger (1642) in dieser Arbeit rezipiert.

Auch der britische Philosoph John Stuart Mill befasste sich zwei Jahrhunderte später mit dem Staat. Während bei Hobbes der Begriff der Ordnung im Vordergrund steht, sind es bei Mill die Begriffe Fortschritt und Entwicklung, die fokussiert werden. In diesem Kontext werden vor allem seine Arbeiten On Liberty/Über die Freiheit (1859) und Betrachtungen über die repräsentative Demokratie (1861) herangezogen.

Ziel dieser Arbeit ist es, die Theorien der beiden klassischen Denker kritisch zu diskutieren und unter Bezugnahme auf Autoren der Gegenwart die Schwächen sowie Gefahren der beiden Gedankengebäude aufzuzeigen, wobei dies teilweise mit empirischen Beispielen untermauert werden soll.

Bei den weiteren Autoren und deren Arbeiten handelt es sich primär um Alfred Hirsch (Recht auf Gewalt? Spuren philosophischer Gewaltrechtfertigung nach Hobbes, 2004), Frauke Höntzsch (Individuelle Freiheit zum Wohle Aller, 2010), Oliver Eberl (Kolonialismus oder: Die Rechtfertigung externer Herrschaft über ‚Barbaren‘ und ‚Wilde‘, 2011), Michael Haus (Mill und Walzer über militärische Interventionen, 2011) sowie Steven Pinker (Gewalt, 2013). Ergänzend dazu werden Begriffsbestimmungen von Manfred G. Schmidt herangezogen (Wörterbuch zur Politik, 2011).

Im Verlaufe dieser Arbeit spielen mehrere Begrifflichkeiten und Denkansätze eine Rolle, die jedoch nicht alle bis in die letzte Tiefe behandelt werden können. Dazu gehören vor allem der Begriff der Macht sowie eine genaue Definition des Staates, seine Entstehung oder seine verschiedenen Ausformungen. Dies würde den Rahmen dieser Arbeit deutlich übersteigen und wäre nicht zielführend. Zwar ist der Begriff des Staats im Rahmen der Ausführungen stets präsent, allerdings folgt der Faden strikt den Ausführungen Hobbes‘ und Mills.

Die Debatte um den Naturzustand des Menschen dagegen ist konstitutiv für diese Arbeit und wird speziell bei Hobbes, aber auch anderen Stellen immer wieder, ausführlich abgehandelt. Ansonsten stehen grundsätzlich die Begriffe (staatliche) Ordnung, Fortschritt, Entwicklung und (staatliche) Gewalt im Zentrum.

Nach der Einleitung erfolgt in Kapitel 2 zunächst eine kurze Auseinandersetzung mit dem Begriff der (staatlichen) Gewalt. Danach wird eine deskriptiv-diskutierende Darstellung der Überwindung des menschlichen Naturzustands durch den Staat nach Thomas Hobbes ausgeführt. Im darauffolgenden vierten Kapitel erfolgt selbiges mit Bezug auf John Stuart Mill und seinen Gedanken zu Ordnung, Fortschritt und der Entwicklung von Gesellschaften. Kapitel 5 schließlich resümiert die Befunde aus den vorangegangenen Kapiteln noch einmal, stellt einen Zusammenhang zwischen den Argumentationen Hobbes‘ und Mills her und erweitert das Spektrum um einige zusätzliche Gedanken. Zum Abschluss der Arbeit folgt dann noch ein kurzes Fazit.

Als Hinweis am Rande sei noch erwähnt, dass die Begriffe Leviathan und Staat hier stets synonym verwendet werden.

2. Begriffsbestimmung: (Staatliche) Gewalt

Da der Begriff der Gewalt für diese Arbeit von zentraler Bedeutung ist, folgt nun eine Begriffsbestimmung. Es geht in den folgenden Seiten zwar um staatliche Gewalt, allerdings stellt sich dabei die Frage, was staatliche Gewalt überhaupt ausmacht, weshalb der Begriff der Gewalt auch ganz grundsätzlich definiert wird und verschiedene Formen der Gewalt aufgezeigt werden.

Der Duden etwa zählt auch Herrschaft, Macht oder Zwang zur Gewalt, was bereits die Vielseitigkeit dieses Begriffes deutlich macht. Außerdem ist von einem Äunrechtmäßigen Vorgehen, wodurch jemand zu etwas gezwungen wird“ die Rede (Duden 2015). Diese Definition steht in eklatantem Widerspruch zur bekannten Definition Max Webers des legitimen staatlichen Gewaltmonopols (Schmidt 2010, 310), die im vierten Kapitel in der Arbeit von Alfred Hirsch durch Jean-Jacques Rousseau scharf kritisiert wird.

Manfred G. Schmidt unterstreicht, dass Zwang nicht immer ausschließlich physischer, sondern auch psychischer Natur sein kann. Im Kontext von Staatlichkeit kann hier auch von verdeckter oder struktureller Gewalt gesprochen werden (Schmidt 2010, 310).

Die vorliegende Arbeit behandelt auch das Problem, dass in der politischen Theorie und Philosophie Gewalt nicht als ein homogenes Phänomen betrachtet, sondern zwischen legitimer und illegitimer Gewalt unterschieden wird. Dies tut vor allem Thomas Hobbes, der in seinem Leviathan ein Idealbild zeichnet, in dem der Staat allein dadurch, dass er ein Staat ist, in seiner Gewaltausübung legitim agiert und die Probleme des kriegerischen Menschlichen Naturzustands löst (Hobbes 2012, Hobbes 1994).

Diese Differenzierung von Gewalt bemerkt auch Alfred Hirsch, wobei staatliche Gewalt auch als vertraglich geregelte Gewalt betrachtet werden kann (Hirsch 2004, 27). Bemerkenswert ist dabei, dass öffentliche Staatsgewalt stets als rationale Machtausübung und damit als legitim gesehen wird, wohingegen die private, nicht-staatliche Gewalt mit irrationaler, ja gar Äwilder“ Gewalt verbunden ist. So bleibt am Ende die Problematik der Unterscheidung in stets legitime Staatsgewalt einerseits und illegitime Gewalttätigkeit andererseits stehen (Hirsch 2004, 28).

3. Die Überwindung des menschlichen Naturzustands durch den Staat nach Thomas Hobbes

Wie viele andere klassische Denker auch, befasst sich Thomas Hobbes in seinem viel rezipierten Werk Leviathan zunächst mit dem Wesen des Menschen. Genauer gesagt, mit dem menschlichen Naturzustand. Der Diskurs um diesen ist grundsätzlich von den beiden entgegengesetzten Fragen geprägt, ob der Mensch ein von Natur aus soziales Wesen ist, oder ob Gesellschaften erst künstlich erzeugt werden müssen. Hobbes ist dabei ein Vertreter der letzteren Sichtweise, während John Stuart Mill, ähnlich wie einst Aristoteles, von einem zoon politikon ausgeht (Höntzsch 2010, 75).

Im Zentrum der Debatte über die Natur des Menschen stehen also die beiden gegensätzlichen Thesen vom Menschen, der von Natur aus nach Gesellschaft strebt (Aristoteles‘ zoon politikon), sowie dem, der von Natur aus egoistisch und von niederen biologischen Trieben geleitet ist und nur deshalb (in zufälliger Weise) zu Gesellschaft zusammenfindet, weil er sich daraus Vorteile gegenüber anderen erhofft (Hobbes 1994, 76). Die letztere Sichtweise vertritt Hobbes auch in seinem Werk Vom Bürger, vom Menschen aus dem Jahr 1642 (Hobbes 1994).

Hobbes postuliert also, dass Menschen zur zufällig in Gesellschaften zusammenkommen und dies nicht naturnotwendig sei. Denn wenn sie deshalb zu Gesellschaften zusammenkämen, weil sie sich alle gegenseitig lieben, wäre es unerklärlich, wieso nicht jeder jeden in gleichem Maße liebt, weil jeder in gleichem Maße Mensch ist (Hobbes 1994, 76).

Für Thomas Hobbes sind zunächst alle Menschen von Natur aus gleich und es gibt nur sehr marginale Unterschiede zwischen ihnen (Hobbes 2012, 95). Das bedeutet für ihn vor allem, dass alle gleichermaßen um ihre Sicherheit und ihr Überleben bemüht sind, um sich selbst zu erhalten. Dafür ist es nötig, mögliche Gefahren durch Konkurrenten zu antizipieren und diesen zuvorzukommen (Hobbes 2012, 96-97). In diesem ÄKrieg, den jeder Einzelne gegen jeden führt“ (Hobbes 2012, 97), kann es nur einen Ausweg geben: Eine übergeordnete Macht, die die Menschen einschränkt, eine Ordnungsgewalt, die eine wechselseitige Vernichtung verhindert. Es herrscht also solange Krieg, bis eine oberste Gewalt existiert, die eine Ordnung herstellt und bewahrt (Hobbes 2012, 97). Doch trotz dieses negativen Menschenbildes möchte Hobbes die Natur des Menschen nicht verurteilen, solange es kein Gesetz gibt, das die natürlichen Triebe einschränkt. Dieses Gesetz muss allerdings erst geschaffen werden, und erst dann, wenn es geschaffen wurde, kann der Mensch es kennen. Geschaffen werden kann es wiederum erst dann, wenn jemand zum Geben dieses Gesetzes legitimiert wurde (Hobbes 2012, 98-99).

Dieser Punkt erscheint nicht ganz einleuchtend, da unklar ist, wo hier die Grenze gezogen werden kann. Aus meiner Sicht besteht in diesem Zusammenhang generell ein großes Problem bezüglich der Debatte über den menschlichen Naturzustand. Die Grundproblematik liegt hierbei meines Erachtens schon in der Definition von ÄNatur“ oder Änatürlich“. Bevor diese Begriffe nicht abschließend klar definiert sind, ist es sehr schwierig, über einen solchen Naturzustand zu diskutieren. Meiner Auffassung nach ist es von Grund auf ein riesiger Widerspruch in sich, überhaupt irgendetwas als unnatürlich zu bezeichnen. Mir erschließt sich nicht, wie eine Gesellschaft künstlich erzeugt werden und wie der Mensch ein nicht-soziales Wesen sein kann. Wenn die Menschen, den Gedanken Hobbes folgend, irgendwann zu dem Entschluss kommen, dass es eine höhere Macht geben muss, um das gegenseitige Töten zu beenden, impliziert dies doch schon von vornherein, dass der Mensch ein soziales Tier sein muss. Andernfalls gibt es keine Erklärung dafür, woher der Impuls überhaupt kommt, einen Staat generieren zu wollen, wenn nicht von Geburt an dem Menschen bereits in irgendeiner Form innewohnend.

Wenn es im weiteren Verlauf allerdings heißt, dass es dem Menschen möglich sei, diesem Äarmseligen Zustand“ zu entkommen, da diese Möglichkeit Äteils in seinen Leidenschaften, teils in seiner Vernunft“ liege (Hobbes 2012, 100), macht sich hier eine weitere Inkonsistenz in der hobbesschen Argumentation bemerkbar. Zwangsläufig stellt sich die Frage, wie Thomas Hobbes die Begriffe Natur oder natürlich überhaupt definiert. Wie kann der Mensch von Natur aus zum Krieg jeder gegen jeden bestimmt und kein soziales Wesen sein, wenn das Potential, diesem Krieg zu entkommen, bereits in seiner Leidenschaft und seiner Vernunft liegt? Man muss sich hier fragen, woher diese Leidenschaft und Vernunft aus der Sicht Hobbes‘ kommen.

Ich halte es für sehr zweifelhaft, dass diese Dinge nicht in der Natur des Menschen liegen, weshalb ich meine, dass sich Hobbes in diesem Punkt selbst widerspricht oder er zumindest sehr unscharf und willkürlich mit Begrifflichkeiten wie Natur umgeht. Dies zeigt sich auch unter anderem darin, dass er teilweise etwa von einem reinen Naturzustand spricht (Hobbes 1994, 124). Viele Stellen in der Argumentation weisen auf eine ambivalente und willkürliche Verwendung des Naturbegriffs hin. Vermutlich ist sich Hobbes also selbst gar nicht sicher, was das Wesen der Natur eigentlich ausmacht. Dies führt sich auch dahingehend fort, dass die Furcht vor dem Tode den Menschen zum Frieden treibe (Hobbes 2012, 100). Hier stellt sich mir sofort die Frage, ob die Angst vor dem Tode für Hobbes als natürlich oder unnatürlich gilt. Falls er sie als natürlich erachtet - also dem Menschen von vornherein angeboren - erscheint das Argument vom ÄKrieg jeder gegen jeden“ im menschlichen Naturzustand überhaupt nicht mehr plausibel.

Thomas Hobbes hat also grundsätzlich ein sehr negatives Menschenbild (Hobbes 2012, 133), weshalb er den Staat als wichtige Bedingung dafür sieht, Gerechtigkeit und Frieden unter den Menschen herzustellen. Hobbes sagt:

ÄDenn wenn wir glauben, daß eine große Menge Menschen ohne den Zwang durch eine allgemeine Gewalt übereinstimme, die Gerechtigkeit und andere natürliche Gesetze zu beachten, so können wir dasselbe gleich von der ganzen Menschheit annehmen. Und dann gäbe es und brauchte es überhaupt keinen Staat zu geben, denn es herrschte Frieden ohne Unterwerfung.“ (Hobbes 2012, 134)

Besonders in Vom Bürger, vom Menschen wird das negative Menschenbild des Thomas Hobbes ebenfalls deutlich (Hobbes 1994, 77-78). Eine prägnante These ist hier die, dass der Ursprung von Gesellschaften nicht von gegenseitigem Wohlwollen, sondern von gegenseitiger Angst geprägt ist (Hobbes 1994, 79).

Zu Beginn des zweiten Teils seines Leviathan, das sich ausführlicher mit dem Staat befasst, macht sich erneut ein Paradoxon hinsichtlich der Natur des Menschen bemerkbar. Hobbes spricht von einem ÄWunsch“ nach einem zufriedenen Leben und danach, dem von Natur aus gegebenen Kriegszustand zu entkommen (Hobbes 2012, 131).

Es stellt sich wieder die Frage, wo die Grenze zwischen natürlich und unnatürlich gezogen wird. Und vor allem: Wo kommt dieser Wunsch her, wenn er nicht der menschlichen Natur a priori immanent ist? Wenn er doch in dieser Natur bereits enthalten ist, wovon ich ausgehen möchte, kann etwas an der hobbesschen Vorstellung des kriegerischen Naturzustandes nicht stimmen.

Mir scheint es, dass Hobbes letztendlich einen dualen menschlichen Naturzustand sieht, in dem der Mensch von unterschiedlichsten Trieben in verschiedene Richtungen beeinflusst wird. Einer dieser Triebe ist der Selbsterhaltungstrieb. Hobbes argumentiert nun dahingehend, dass der Mensch den Staat im Sinne seiner Selbsterhaltung anstrebt, da er nur durch eine den Kriegszustand beendende höhere Autorität dauerhaft seiner Selbsterhaltung gerecht werden kann (Hobbes 2012, 131).

Dennoch bleibt Hobbes in seiner Argumentation unklar und widersprüchlich. Im ersten Teil des Leviathan stellt er die Begriffe Naturrecht und Naturgesetz vor, wobei diese jeweils gegensätzlicher Art sind. An diesen Begriffen erkennt man aus meiner Sicht das Problem der hobbesschen Gedankenwelt, dass der Begriff Natur nicht klar definiert wird. Hobbes möchte einen Naturzustand des Menschen beschreiben und sagen, was von Natur aus ist und was nicht. Gleichzeitig stellt er dann aber, wie im Falle dieser beiden Begriffe mitunter auch bewusst, Thesen und Vorstellungen auf, die sich selbst widersprechen. Demnach hat der Mensch im Sinne des Naturrechts alle Freiheiten, alles dafür zu tun, um seiner Selbsterhaltung zu dienen, während das Naturgesetz, das aus der Vernunft heraus entsteht, ihm verbietet, Dinge zu tun, die zur Zerstörung des eigenen Lebens führen könnten (Hobbes 2012, 100-101). An dieser Stelle kommt außerdem die Frage auf, was Vernunft eigentlich ist und woher sie kommt, was hier zwar nicht weiter behandelt werden soll, aber ein weiterer Hinweis auf eine fragwürdige Argumentation Hobbes‘ ist.

Mit den Naturgesetzen jedenfalls begründet Hobbes schließlich die Herausbildung des Leviathan. Denn diese laufen den natürlichen Trieben (die im Naturrecht zusammengefasst werden) zuwider, weshalb eine übergeordnete Macht notwendig ist, um sie zu schützen (Hobbes 2012, 131).

Der US-amerikanische Psychologe und Linguist Steven Pinker, der sich unter grundlegendem Bezug auf Hobbes mit dem Rückgang von Gewalt infolge entstehender und verbesserter Staatlichkeit befasst, beschreibt den Leviathan nach Hobbes als Äuninteressierten Dritten“ und schreibt ihm somit eine neutrale und unvoreingenommene Rolle zu (Pinker 2013, 71-72). ÄGewalt zwischen Aggressor und Opfer kann man Krieg nennen; Gewalt, die der Zuschauer gegenüber den Konfliktparteien ausübt, nennt man häufig Gesetz. Kurz gefasst, lautet die Leviathan-Theorie: Gesetz ist besser als Krieg“ (Pinker 2013, 72).

Auch dieser Punkt ist sicherlich streitbar, wenn man einen Blick auf die gesamte Staatenwelt der heutigen Zeit wirft. An dieser Stelle zeigt sich, von welchem Idealismus Hobbes getrieben ist. In Bezug auf die Gegenwart sollten hier vor allem die Begriffe Lobbyismus und Korruption fallen. Dass ein Staat tatsächlich einen derart vollständig unvoreingenommenen Dritten verkörpert, ist mit Blick auf Debatten rund um Lobbyismus und Korruption in der Praxis doch recht unrealistisch.

Schlussendlich macht sich bei Hobbes jedenfalls eine starke Idealisierung staatlicher Ordnung bemerkbar. Unterstützt wird diese Idealisierung teilweise von Pinker indem er in seinem Werk Gewalt aufzeigt, dass menschliche Gewalt mit staatlicher Ordnung kontinuierlich zurückgeht (Pinker 2013). Die von Pinker erhobenen Daten sind durchaus fragwürdig und keineswegs evident genug sind, um dies als bedingungslosen Allgemeinplatz gelten zu lassen. Aber selbst wenn man die Befunde Pinkers als allgemeine Tatsache anerkannte, sollte die kritische Frage gestellt werden, ob der Rückgang von (Mord-)Gewalt durch Staatlichkeit eine derartige Idealisierung der staatlichen Ordnung rechtfertigt. Oder ob man nicht viel weiter gehen und auch im Sinne anderer Gewaltdefinitionen fragen sollte, ob weniger Morde es wert sind, dass stattdessen ein hohes Maß an struktureller, unterdrückender und menschlich unwürdiger staatlicher Gewalt, wie sie auch heute noch in vielen Teilen der Welt vorherrscht, existiert. Am Ende muss man sich fragen, ob ein Leben bei weniger Gewalt gleichzeitig auch ein besseres und menschenwürdigeres Leben garantiert. Ob ein Leben in IS-Sklaverei nicht viel schlechter ist als ein Leben als wilder Barbar, der vielleicht einem Mord zum Opfer fallen könnte, ansonsten aber ein gutes Leben in Freiheit genießt.

Möglicherweise sollte man auch verstärkt über alternative menschliche Organisationsformen nachdenken und das Wesen des Staates gründlicher hinterfragen. Es gibt ja in Zeiten der Globalisierung schon zunehmende Tendenzen der Transformierung von Staatlichkeit, also dass Staaten immer unbedeutender werden und sich stattdessen andere Formen hervortun.

[...]

Final del extracto de 18 páginas

Detalles

Título
Ordnung und Fortschritt um jeden Preis? Das Problem der Legitimation staatlicher Gewalt bei Thomas Hobbes und John Stuart Mill
Universidad
Technical University of Darmstadt  (Politikwissenschaft)
Curso
Politische Theorie: Sozialphilosophische Grundlagen der Gesellschaftskritik
Calificación
1,3
Autor
Año
2015
Páginas
18
No. de catálogo
V314197
ISBN (Ebook)
9783668132733
ISBN (Libro)
9783668132740
Tamaño de fichero
813 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
ordnung, fortschritt, preis, problem, legitimation, gewalt, thomas, hobbes, john, stuart, mill
Citar trabajo
Florian Heinrich (Autor), 2015, Ordnung und Fortschritt um jeden Preis? Das Problem der Legitimation staatlicher Gewalt bei Thomas Hobbes und John Stuart Mill, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/314197

Comentarios

  • No hay comentarios todavía.
Leer eBook
Título: Ordnung und Fortschritt um jeden Preis? Das Problem der Legitimation staatlicher Gewalt bei Thomas Hobbes und John Stuart Mill



Cargar textos

Sus trabajos académicos / tesis:

- Publicación como eBook y libro impreso
- Honorarios altos para las ventas
- Totalmente gratuito y con ISBN
- Le llevará solo 5 minutos
- Cada trabajo encuentra lectores

Así es como funciona