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Das Menschenrecht bei Karl Marx - Zum Recht des Individuums

Title: Das Menschenrecht bei Karl Marx - Zum Recht des Individuums

Term Paper (Advanced seminar) , 2004 , 25 Pages , Grade: 2

Autor:in: Silke Reichert (Author)

Pedagogy - Theory of Science, Anthropology
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„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“
Die Menschenwürde gilt für den Menschen als solchen, unabhängig von seiner ethischen Zugehörigkeit, seiner Religion und Weltanschauung, seinen politischen Überzeugungen, seiner gesellschaftlichen Stellung, seinem Gesundheitszustand, seinem Geschlecht und sonstigen möglichen Unterscheidungen der Menschen. Zudem wird die Menschenwürde als der allgemeine Nenner bezeichnet, der die ethischen Grundanliegen einer Gesellschaft zum Ausdruck bringt und sich in ihrem Rechtsverständnis widerspiegelt.
Der Begriff der Menschenwürde ist im Laufe der Geschichte vielfältigen Einflüssen und Wandlungen unterlegen.
Eine bestimmte Art den Menschen, seine Würde und sein Recht zu Denken wird Thema dieser Arbeit sein. Besonders werden die Gedanken von Karl Marx zu dem Recht des Individuums und dem Recht der Gesellschaft bzw. einer Allgemeinheit aufgezeigt.
Die Werke und das Denken von Karl Marx ist sehr komplex, wodurch die vorliegende Arbeit nicht den Anspruch erhebt, ein umfassendes Bild zu geben, sondern sich auf den Text „Zur Judenfrage“ konzentriert. Karl Marx wurde gewählt, da sich zu seiner Lebzeit der Begriff der Menschenwürde hin zu einem politischen Schlagwort der Arbeiterbewegung modifizierte und er sich als ein Denker mit Politik, Ethik, Recht, Bildung und Pädagogik beschäftigte. Sein Text „Zur Judenfrage“ gibt einen Einblick in die Komplexität des Themas Menschenrecht und seinen unterschiedlichen Einflüssen.
Im Vorfeld lässt sich hinweisend sagen, dass Marx zwar in seiner Theorie von einem entfremdeten unmenschlichen Menschen der Gegenwart ausgeht jedoch an einen positiven, menschlichen, den „Totalen Menschen“ der Zukunft, glaubt.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Grundrechte

2.1 Menschenrechte in Klassengesellschaften

3 Karl Marx (1818-1883)

3.1 Der Mensch als Gattungswesen

3.2 Der Historische Materialismus

3.3 Die Überwindung der Ideologie

3.4 Die Stellung der Philosophie

3.5 Die Stellung der Religion

4 Menschenrecht bei Karl Marx

4.1 Das Rechtsverständnis

4.2 Zum Menschenrecht bei Karl Marx

4.3 Die Politische Emanzipation

4.4 Vereinbarkeit oder Unvereinbarkeit von Religion und Menschenrecht

4.5 Der Mensch als Citoyen und Homme

4.6 Zu Freiheit und Privateigentum

4.7 Zu Gleichheit und Sicherheit

4.8 Von politischer zu menschlicher Emanzipation

4.9 Zusammenfassung

5 Resümee

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht das komplexe Rechtsverständnis von Karl Marx mit einem speziellen Fokus auf dessen Schrift „Zur Judenfrage“. Das primäre Ziel ist es aufzuzeigen, wie Marx das Recht des Individuums in Relation zur Gesellschaft kritisiert und worin er die notwendige Bedingung für eine echte menschliche Emanzipation verortet.

  • Menschenrechte im Kontext von Staat und Gesellschaft
  • Die marxistische Anthropologie und das Gattungswesen
  • Kritik an der politischen Emanzipation als bloßer Zwischenstufe
  • Die Rolle von Religion und Privateigentum im bürgerlichen Rechtssystem
  • Der Übergang vom egoistischen Individuum zum befreiten Menschen

Auszug aus dem Buch

4.6 Zu Freiheit und Privateigentum

Marx wiederholt die französische Verfassung in der steht, dass die Freiheit das Recht ist, alles zu tun, solange es keinem anderen schadet. Die Freiheit des einen Menschen grenzt somit an die Freiheit eines anderen. Marx stellt im Anschluss besonders heraus dass, wenn Freiheit so verstanden wird,

„Das Menschenrecht der Freiheit basiert nicht auf der Verbindung des Menschen mit dem Menschen, sondern vielmehr auf der Absonderung des Menschen von dem Menschen. Es ist das Recht dieser Absonderung, das Recht des beschränkten auf sich beschränkten Individuums.“

Man könnte sagen, dass diese Sichtweise von einem imaginären Einzelnen ausgeht, der als Einzelner zwar in die Gesellschaft eintritt, jedoch dieser imaginäre Einzelne gegenüber der Gesellschaft bleibt. Der Mensch lebt so als eine auf sich zurückgezogene Monade und als ein auf sich beschränktes Individuum. Zusammengefasst wäre so verstanden die Freiheit des bürgerlichen Individuums die Freiheit der Monade.

Die praktische Anwendung des Menschenrechts Freiheit ist das Recht des Menschen auf Privateigentum. Dieses Recht gibt dem auf sich bezogenen bürgerlichen Individuum das Recht, sein Eigentum auf seine beschränkte Art und Weise unabhängig von der Gesellschaft zu genießen und zu nutzen. Auch hierbei sieht der eine Mensch im anderen Menschen nicht die Verwirklichung seiner Freiheit, sondern die Beschränkung derselben. Die individuelle Freiheit (Freiheit im umfassenden Sinn) sowie ihre Nutzanwendung (ökonomische Praxis – Privateigentum) bilden die Grundlage der bürgerlichen Gesellschaft.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einleitung: Die Einleitung führt in die Thematik der Menschenwürde ein und stellt den Fokus auf Marx' Schrift „Zur Judenfrage“ zur Untersuchung des Rechts des Individuums dar.

2 Grundrechte: Dieses Kapitel definiert Grund- und Menschenrechte sowie deren historische Entwicklung und Einbettung in Klassengesellschaften.

3 Karl Marx (1818-1883): Hier werden die anthropologischen Grundlagen, der historische Materialismus und Marx' Kritik an Religion und Ideologie dargelegt.

4 Menschenrecht bei Karl Marx: Dieser Hauptteil analysiert das spezifische Rechtsverständnis von Marx, seine Kritik an der politischen Emanzipation und das Verhältnis von Religion, Freiheit und Privateigentum.

5 Resümee: Das Resümee fasst die Erkenntnisse zusammen und betont, dass für Marx die menschliche Emanzipation das Ziel ist, um das Individuum als wirkliches Gattungswesen zu befreien.

Schlüsselwörter

Karl Marx, Menschenrechte, Menschenwürde, Politische Emanzipation, Menschliche Emanzipation, Gattungswesen, Historischer Materialismus, Bürgerrechte, Privateigentum, Entfremdung, Ideologiekritik, Religionskritik, Bourgeoisie, Proletariat.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert das Rechtsverständnis von Karl Marx, insbesondere wie er das Konzept der Menschenrechte in seiner Schrift „Zur Judenfrage“ kritisch hinterfragt und in sein gesellschaftstheoretisches Modell einordnet.

Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?

Die Arbeit beleuchtet das Verhältnis zwischen Individuum und Staat, die Rolle der Religion in der Gesellschaft, den Begriff der Freiheit sowie den Unterschied zwischen politischer und menschlicher Emanzipation.

Welches primäre Ziel verfolgt die Autorin?

Das Ziel ist es, aufzuzeigen, ob der Mensch bei Marx als abgesondertes Individuum oder als Teil eines kollektiven Gattungswesens betrachtet wird und wie das Recht in diesem Kontext definiert ist.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit stützt sich auf eine theoretische Literaturanalyse. Dabei wird Marx' Primärtext „Zur Judenfrage“ unter Heranziehung marxistischer und anthropologischer Sekundärliteratur interpretiert.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil konzentriert sich auf die Analyse des Rechts in Abhängigkeit vom „Basis-Überbau-Modell“, die Kritik an der Trennung von Citoyen und Homme sowie die Abgrenzung von Freiheit und Privateigentum.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit am besten?

Wichtige Begriffe sind Marx, Gattungswesen, Menschenrechte, Emanzipation, historischer Materialismus und Ideologiekritik.

Warum kritisiert Marx die klassischen Menschenrechte als „sogenannte Menschenrechte“?

Weil er sie als Ausdruck einer bürgerlichen Gesellschaft sieht, die den Menschen auf seine egoistische Partikularität reduziert, anstatt ihn als integrales, gesellschaftliches Wesen anzuerkennen.

Inwiefern unterscheidet Marx zwischen politischer und menschlicher Emanzipation?

Die politische Emanzipation ist für ihn eine notwendige historische Stufe, die den Menschen jedoch in einen Staatsbürger und ein privates Individuum spaltet. Die menschliche Emanzipation hingegen ist das Ziel, in dem diese Trennung aufgehoben wird und der Mensch zu seinem wahren Wesen findet.

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Details

Title
Das Menschenrecht bei Karl Marx - Zum Recht des Individuums
College
University of Würzburg  (Philosophische Fakultät III)
Course
Menschenrecht, Menschenwürde und Bildung der Person.
Grade
2
Author
Silke Reichert (Author)
Publication Year
2004
Pages
25
Catalog Number
V31481
ISBN (eBook)
9783638324809
Language
German
Tags
Menschenrecht Karl Marx Recht Individuums Menschenrecht Menschenwürde Bildung Person
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Silke Reichert (Author), 2004, Das Menschenrecht bei Karl Marx - Zum Recht des Individuums, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/31481
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