Qualität der Finanzberichterstattung von kapitalmarktorientierten Unternehmen

Theoretische Grundlagen und empirische Evidenz


Thèse de Master, 2015

115 Pages


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Anforderungen an die Finanzberichterstattung von kapitalmarktorientierten Unternehmen
2.1 Definition kapitalmarktorientierter Unternehmen
2.2 Formen der Finanzberichterstattung

3 Theoretische Grundlagen zur Qualität der Finanzberichterstattung
3.1 Begriff der Qualität der Finanzberichterstattung
3.2 Determinanten der Qualität der Finanzberichterstattung
3.3 Analyse relevanter Indikatoren zur Messung der Qualität
3.3.1 Direkte Messung
3.3.1.1 Rechnungslegungsbezogene Ergebnisgrößen
3.3.1.2 Marktbezogene Ergebnisgrößen
3.3.1.3 Qualität der Anhangsangaben
3.3.1.4 Honorare der Wirtschaftsprüfer
3.3.2 Indirekte Messung
3.4 Gegenüberstellung und Beurteilung der Messkonzepte

4 Empirische Evidenz zur Qualität der Finanzberichterstattung
4.1 Hypothesen
4.2 Ausgewählte Ergebnisse und Erkenntnisse empirischer Studien
4.2.1 Internationale Rechnungslegungsstandards
4.2.2 Rechtssystem
4.2.3 Finanzierungssystem
4.2.4 Steuersystem
4.2.5 Investorenschutz
4.2.6 Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
4.2.7 Unternehmensspezifische Faktoren
4.2.8 Enforcement
4.3 Kritische Würdigung

5 Zusammenfassung

Anhang

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Anwendung der IFRS in Deutschland

Abb. 2: Determinanten der Qualität der Finanzberichterstattung

Abb. 3: Relevante Messindikatoren der Qualität

1 Einleitung

Die Harmonisierung der Rechnungslegung hat für kapital­marktorientierte Unternehmen in der Europäischen Union durch die verpflichtende IFRS Einführung im Jahr 2005 zu einer grundlegenden Veränderung in der Finanzberichter­stattung geführt.1 Von dieser Regelung sind ca. 7000 Un­ternehmen betroffen, davon allein ca. 800 Unternehmen in Deutschland.2 Für deutsche kapitalmarktorientierte Unter­nehmen war dies ein großer Schritt von einer stark kon­servativ geprägten Rechnungslegung hin zu einer marktge­rechteren am Fair Value orientierten Bewertung. Gleich­zeitig wurde das Enforcement in Deutschland durch die Einführung der DPR verschärft. Durch die Anwendung der internationalen Rechnungslegung sollen Ermessenspielräume der Bilanzierungswahlrechte eingeschränkt und insbesonde­re Investoren ein den tatsächlichen Verhältnissen ent­sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage von Unternehmens besser vermittelt werden.3 Dies wirft eine interessante Forschungsfrage auf, inwieweit die qua­litativ hochwertigen internationalen Rechnungslegungs­standards de facto auch zu einer höheren Qualität in der Finanzberichterstattung kapitalmarktorientierter Unter­nehmen führen.

Ziel dieser Arbeit ist es zu untersuchen ob sich die Qua­lität der Finanzberichterstattung in der EU mit Fokus auf kapitalmarktorientierte Unternehmen in Deutschland im Zu­ge der einheitlich angewendeten IFRS Standards verbessert hat und welche Determinanten hierbei entscheidend sind.

In Kapitel 2 werden die Anforderungen an die Finanzbe­richterstattung von kapitalmarktorientierten Unternehmen dargestellt. Kapitel 3 liefert einen Überblick über die theoretischen Grundlagen der Qualität der Finanzbericht­erstattung. Zunächst wird darauf eingegangen wie die Qua­lität der Finanzberichterstattung definiert und gemessen werden kann. Hierbei wird insbesondere auf die direkten Messansätze abgestellt. Weiter werden Determinanten in Bezug auf eine qualitativ hochwertige Finanzberichter­stattung erläutert. In Kapitel 4 werden aus den theoreti­schen Erkenntnissen Hypothesen gebildet, anhand derer ausgewählte Studien überprüfen wie sich die Qualität der Finanzberichterstattung durch die verpflichtende IFRS Einführung bei Unternehmen in der EU ausgewirkt hat. Ab­schließend werden in Kapitel 5 die Ergebnisse zusammenge­fasst und ein Ausblick gegeben.

2 Anforderungen an die Finanzberichterstattung von kapitalmarktorientierten Unternehmen

2.1 Definition kapitalmarktorientierter Unternehmen

Unternehmen sind kapitalmarktorientiert, wenn ihre Wert­papiere nach § 2 Abs. 1 Satz 1 WpHG an einem organisier­ten Markt im Sinne von § 2 Abs. 5 WpHG zugelassen sind oder eine Zulassung zum Handel beantragt wurde.4 Mit dem in Krafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsge­setz (BilMoG) im Jahr 2009 erfolgte erstmals in Deutsch­land in § 264d HGB eine Legaldefinition für kapitalmarkt­orientierte Kapitalgesellschaften.5 Kapitalmarktorien­tierte Unternehmen sind fast ausschließlich Kapitalge­sellschaften der Rechtsform der AG (und ergänzend der KGaA).6 Sonstige Rechtsformen wie bspw. bestimmte GmbHs, Personengesellschaften und Einzelkaufleute können eben­falls, sofern sie unter die Kriterien den § 264a HGB oder § 11 PublG fallen, kapitalmarktorientierte Mutterunter­nehmen sein die diesen Bestimmungen unterliegen. Gleiches gilt für bestimmte Branchen wie z.B. Kreditinstitute nach den §§ 340i, 340l HGB.7

Die Kriterien der Kapitalmarktorientierung knüpfen an drei Tatbestandsmerkmale an. Wertpapiere müssen die Kri­terien des § 2 Abs. 1 WpHG erfüllen.8 Des Weiteren muss ein organisierter Markt gem. § 2 Abs. 5 WpHG vorhanden sein.9 Als weiteres Kriterium muss die Zulassung der Wertpapiere erfolgt oder zumindest beantragt sein.10 Werden die drei genannten Kriterien kumulativ erfüllt, so ergeben sich für die Unternehmen erweiterte Pflichten an die Finanzberichterstattung nach den §§ 37v ff. WpHG.

Diese betreffen bspw. die Erstellung und Veröffentlichung von Jahresfinanzberichten, Halbjahresfinanzberichten mit einer nach den §§ 264 und 289 HGB geforderten Entspre- chenserklärung, sowie von Zwischenmitteilungen der Ge­schäftsführung.11 Unternehmen, die die oben genannten Kriterien nicht erfüllen gelten hingegen als nicht kapi­talmarktorientiert und müssen diese erweiterten gesetz­lichen Anforderungen nicht erfüllen. Dies ist auch dann der Fall, wenn das Mutterunternehmen nicht selbst, son-dern nur ihr Tochterunternehmen den organisierten Markt in Anspruch nimmt oder die Zulassung beantragt hat.12

2.2 Formen der Finanzberichterstattung

Die Finanzberichterstattung stellt ein wichtiges Kommuni­kationsinstrument zwischen den Unternehmen und den Rech­nungslegungsadressaten dar.13 Den Rahmen hierfür legen die Rechnungslegungsstandards fest. Diese geben einheit­liche Regeln vor, innerhalb deren sich die Ersteller bei der Anwendung bewegen dürfen.

Weltweit existieren viele verschiedene nationale Rech­nungslegungssysteme, die unterschiedliche Ziele verfol­gen. Somit hat das HGB bspw. den Hauptzweck des Gläubi­gerschutzes und eine vergangenheitsorientierte Basis für die Gewinnausschüttungs- und Steuerbemessung. Durch seine starke konservative Prägung beruht die Bilanzierung auf dem Vorsichtsprinzip des § 252 HGB.14

Mit der Zunahme grenzüberschreitend agierender Unterneh­men und Investitionstätigkeiten, sowie der Bedeutung in­ternationaler Kapitalmärkte wurde die Internationalisie­rung der Rechnungslegung notwendig um den Anforderungen internationaler Marktteilnehmer gerecht zu werden. Eine gemeinsame Wirtschaftssprache kann zur Verringerung der Transaktionskosten führen und die internationalen Wirt­schaftsbeziehungen über die Grenzen weg erleichtern. Jah­resabschlüsse werden vergleichbarer und transparenter.15 International haben sich zwei Rechnungslegungssysteme, zum einen die IFRS und zum anderen die US-GAAP, etab­liert. Während die IFRS Rechnungslegungsstandards von ei­nem internationalen Gremium dem IASB herausgegeben wer­den, übernimmt diese Aufgabe für die US-GAAP Standards das FASB, ein nationales Gremium. Obwohl die US-GAAP so-mit eigentlich ein nationales Rechnungslegungssystem ist und sich primär an US-amerikanische Unternehmen sowie an Unternehmen, die in den USA gelistet sind richtet, findet sie weltweite Bedeutung und Anwendung.16

Harmonisierungsbestrebungen begannen in Deutschland durch die Umsetzung der 4. und 7. EG-Richtlinie im Jahr 1985 in das nationale Recht.17 Kapitalmarktorientierte Unterneh­men haben bereits Anfang der 90-iger, erstmals Daimler im Jahr 1993, sich an der New York Stock Exchange listen lassen, um die eigenen Aktien dort zu notieren. Hierbei war es notwendig neben einem HGB-Abschluss eine Über­gangsrechnung auf die US-GAAP zu veröffentlichen. Weitere Unternehmen wie z.B. die Deutsche Telekom AG, SAP AG und die Siemens AG folgten trotz immensen Kosten und dem Mehraufwand der Erfüllung unterschiedlicher Rechnungsle­gungsnormen.18

Die Deutsche Börse AG führte bereits im Jahr 1997 für das Handelssegment Neuer Markt, im Jahr 2002 dann für Unter­nehmen des SMAX-Segments und im Jahr 2003 für alle Unter­nehmen des Prime Standards eine verpflichtende Konzernbe­richterstattung nach IFRS oder US-GAAP ein. Folglich hat auch der deutsche Gesetzgeber in mehreren Gesetzen auf die wachsende Nachfrage nach internationalen Rechnungsle­gungsstandards und der Doppelbelastung des Aufstellens paralleler Abschlüsse reagiert. Die Einführung des Kapi­talaufnahmeerleichterungsgesetz (KapAEG) im Jahr 1998 er­laubte kapitalmarktorientierten Unternehmen anstatt eines HGB Abschlusses (§§ 290 ff. HGB), einen Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den internationalen Rech-nungslegungsstandards IAS (IFRS) oder US-GAAP zu erstel­len (§ 292 HGB a.F.).19

Durch die EU-Verordnung Nr. 1606/2002 des europäischen Parlamentes und Rates vom 19. Juli 2002 sind kapital­marktorientierte Mutterunternehmen in der Europäischen Union seit dem Jahr 2005 verpflichtet, ihre Konzernab­schlüsse einheitlich nach den IFRS zu erstellen.20 Darüber hinaus räumt die Verordnung den einzelnen Mit­gliedsstaaten ein Wahlrecht ein, die IFRS Anwendung auch auf nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen und auf die Einzelabschlüsse auszuweiten.21

Abb. 1: Anwendung der IFRS in Deutschland

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten22

Der deutsche Gesetzgeber hat dies in § 315a HGB umge­setzt. Demnach wird für nicht kapitalmarktorientierte Un­ternehmen nach § 315a Abs. 3 HGB ein Wahlrecht eingeräumt ihre Abschlüsse weiterhin nach dem HGB oder den IFRS zu erstellen.23 Obwohl nach IFRS ein Lagebericht nicht zwin­gend zu erstellen ist, ist ein IFRS-Konzernabschluss um einen Konzernlagebericht nach § 315 HGB zu ergänzen.24 Durch das Norwalk-Agreement im Jahr 2002 haben sich das IASB und das FASB verpflichtet in Konvergenzprojekten ei­ne Konvergenz zwischen den IFRS und US-GAAP Standards voranzutreiben, mit dem Ziel weltweit angeglichene Rech-nungslegungsstandards mit hoher Qualität zu schaffen.25 Seit dem Jahr 2007 wird vom SEC für ausländische Unter­nehmen, die an der US-Börse gelistet sind, keine Über­gangsrechnung mehr auf die US-GAAP verlangt, wenn sie ei­nen Jahresabschluss nach IFRS veröffentlicht haben. Dies brachte eine erhebliche Erleichterung für ausländische und somit auch für deutsche Unternehmen die an der US- Börse gelistet sind.

3 Theoretische Grundlagen zur Qualität der Finanzberichterstattung

3.1 Begriff der Qualität der Finanzberichterstattung

Die Qualität der Finanzberichterstattung ist in der empi­rischen Literatur nicht einheitlich definiert.26 Sie ergibt sich vielmehr aus den Anforderungen einer Vielzahl unterschiedlicher Adressaten wie den Investoren, Kredit­gebern, Analysten, Lieferanten und Kunden. Diese Anwender der Rechnungslegungsinformationen haben großes Interesse daran, dass die aktuelle zugrunde gelegte wirtschaftliche Lage eines Unternehmens möglichst genau reflektiert wird. In diesem Zusammenhang kann die Qualität somit sehr all­gemein als ein Ausmaß interpretiert werden, in wie weit es der Finanzberichterstattung gelingt diesen Ansprüchen gerecht zu werden.27 In der empirischen Literatur exis­tiert eine Vielzahl unterschiedlicher Definitionsansätze. Ball et al. (2003), Gassen/Sellhorn (2006) und Chen et al. (2010) weisen darauf hin, dass die Qualität nur schwer erfassbar ist, da sie weder direkt beobachtbar noch ablesbar ist und unterschiedlichen Zwecken dienen kann.28 Um die Qualität beurteilen zu können müssen qua­litätsrelevante Indikatoren abgeleitet werden. Diese er­geben sich daraus, welchen Zweck die Finanzbericht­erstattung verfolgt. Hierfür werden zunächst die Anforde­rungen der Anspruchsgruppen bestimmt. Aus Sicht der kapi­talmarktorientierten Rechnungslegung die primär investo­renorientiert ist, ergeben sich diese aus dem IASB/FASB­Rahmenwerk, sowie der EU Verordnung Nr. 1606/2002.29 Aus dieser Sichtweise verfolgen die unterschiedlichen Defini­tionen dennoch denselben Hauptzweck. Dieser besteht da­rin, dass die qualitativ hochwertigen internationalen Rechnungslegungsstandards die Transparenz und Vergleich­barkeit von Rechnungslegungsinformationen verbessern sol­len um insbesondere Investoren entscheidungsnützliche In­formationen zu liefern. Aufgrund deren können sich diese, ein aussagekräftiges Werturteil bilden und zukünftige Cash Flows präziser vorhersagen.30 So sehen Callen et al. (2013) die Qualität als die Genauigkeit inwieweit es der Rechnungslegung gelingt, die Investoren über zukünftige Cash Flows zu informieren.31 Hribar et al. (2014) defi­nieren Qualität als Ausmaß, wie exakt Rechnungslegungsin­formationen die aktuelle Leistung eines Unternehmens re­flektieren, die nützlich sind, um die zukünftige Leistungzu prognostizieren und helfen sollen den Unternehmenswertopzu beurteilen.32

3.2 Determinanten der Qualität der Finanzbericht­erstattung

Die Qualität der kapitalmarktorientierten Finanzbericht­erstattung kann, neben den internationalen Rechnungsle­gungsstandards, durch institutionelle Faktoren wie län­derspezifische und unternehmensspezifische Einflussfakto­ren und den sich daraus ergebenden Anreizen für die Un­ternehmen, sowie durch Enforcementmechanismen beeinflusst werden.33

Abb. 2: Determinanten der Qualität der Finanzberichter­stattung

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten34

Die internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS, US- GAAP) gelten als die Haupteinflussfaktoren für eine hoch­wertige Finanzberichterstattung. Diese resultieren aus den Zielsetzungen der Standardsetter, welche wiederum vom Einfluss institutioneller Faktoren abhängig sind.35 Die Anforderungen an qualitativ hochwertige internationale Rechnungslegungsstandards ergeben sich aus den qualitati­ven Kriterien des IASB/FASB Rahmenwerks. Diese umfassen wesentliche Regelbereiche, innerhalb dessen sich die in­ternationalen Standards bewegen. Das primäre Ziel liegt in der Informationsfunktion um insbesondere gegenwärtigen und zukünftigen Investoren zur Allokation des zur Verfü­gung stehenden Kapitals entscheidungsnützliche Informati­onen zu liefern.36 Damit Informationen entscheidungsnütz­lich sind, müssen sie relevant sein und die wirtschaftli­che Lage glaubwürdig darstellen. Ergänzende Anforderungen für entscheidungsnützliche Informationen sind die Ver­gleichbarkeit, Nachprüfbarkeit, Zeitnähe und die Ver­ständlichkeit.37

Ball et al. (2003) weisen darauf hin, dass hochwertige internationale Rechnungslegungsstandards eine hinreichen­de Bedingung sind, aber allein noch keine hohe Qualität der Finanzberichterstattung determinieren.38 So wird die Qualität nicht allein durch die Anwendung der internatio­nalen Rechnungslegungsstandards bestimmt, sondern ist auch durch die Anreize der Unternehmen die Standards in bestimmter Weise anzuwenden und umzusetzen abhängig. Die-se Anreize ergeben sich aus dem institutioneilen Umfeld, in welchem Unternehmen agieren.39

Institutioneile Einflussfaktoren umfassen das jeweilige Rechtssystem, das Finanzierungssystem und das Steuersys­tem. Weitere länderspezifische Faktoren wie bspw. die Kultur, der Investorenschutz, die Corporate Governance Strukturen, die Wirtschaftsprüfung und das Enforcement sind von Bedeutung.40

Grundsätzlich können Länder in zwei Kategorien unterteilt werden: Die Common-Law Länder zu denen bspw. die USA, Ka­nada, Großbritannien und Australien zählen und die Code­Law Länder wie z.B. Deutschland, Frankreich, Spanien, Italien, Portugal. Die internationale Rechnungslegung (US-GAAP und IFRS) hat sich aus der Common-Law Tradition entwickelt und wird maßgeblich durch diese geprägt.41 So weisen Code-Law Länder große Unterschiede zur IFRS/US­GAAP auf. Diese können sich auch auf die IFRS Anwendung auswirken.42

Im Folgenden werden wesentliche Einflussfaktoren erläu­tert. Rechtssysteme regeln die Interaktion zwischen Indi­viduen. In Code-Law Ländern wie Deutschland existiert ein gewachsenes prinzipienbasiertes Rechtssystem das auf allgemeingültigen Gesetzen basiert. Folglich basieren auch die Rechnungslegungsregeln auf generellen Vorschrif­ten. Common-Law Länder verfügen hingegen über wenig de­taillierte gesetzliche Regeln, sondern werden durch rich­terliche einzelfallbezogene Entscheidungen charakteri­siert. Die Rechnungslegung orientiert sich an den Bedürf­nissen der Praxis.43 Soderstrom/Sun (2007) zeigen auf, dass das Rechtssystem eines Landes die Rechnungslegung und die Rechnungslegungspraxis beeinflussen kann.44 Auf­grund der Unterschiede können sich traditionelle Ausprä­gungen und Gewohnheiten des Rechtssystems trotz IFRS An­wendung auswirken was zu Unterschieden in der Qualität führen kann.45

Das Finanzierungssystem ist ein wesentlicher Einflussfak­tor. In Code-Law Ländern ist die Kapitalmarktstruktur stark Insider orientiert und beruht auf einer In­nen/Bankenfinanzierung über Fremdkapital. Common-Law Län­der hingegen sind Outsider orientiert, die Kapitalbe­schaffung erfolgt weitgehend über den Kapitalmarkt und die Eigentumsverhältnisse sind stark gestreut. Somit kommt in Common-Law Ländern der Rechnungslegung als Kom­munikationsmittel zwischen Investoren und Unternehmen ei­ne größere Bedeutung zu, da anonyme Kapitalgeber einen höheren Bedarf an öffentlichen Informationen haben. Bei Unternehmen die hauptsächlich innenfinanziert sind und nur eine begrenzte Anzahl an Eigentümern haben ist die Motivation für eine ausgiebige und informative Finanzbe­richterstattung geringer. Dies könnte sich in einer nied­rigeren Qualität widerspiegeln.46

Während in Code-Law Ländern wie Deutschland das Maßgeb- lichkeitsprinzip der Handels- für die Steuerbilanz exis­tiert, ist in Common-Law Ländern die Rechnungslegung un­abhängig von der Steuerbemessung.47 Somit hat der Kon­zernabschluss nach IFRS/US GAAP im Gegensatz zum Einzel­abschluss nach HGB keinen Einfluss auf die Steuerbemes­sung. Ein indirekter Einfluss des Steuersystems könnte dennoch bestehen, indem Wahlrechtsausübungen im Einzelab­schluss auch in Bezug auf den Konzernabschluss einfließen könnten.48 Desweitern können sich auch kulturelle Unter­schiede auf die Rechnungslegungspraxis auswirken. In Be­zug auf die IFRS Anwendung wird die Kultur oftmals als ein indirekter Einflussfaktor gesehen. Nobes (2006) deu­tet darauf hin, dass sich die Kultur auf die Anwendung der IFRS über das Rechts- und Finanzierungssystem aus­wirkt.49 Corporate Governance Mechanismen können ebenso einen Einfluss auf die Qualität der Finanzberichterstat­tung haben. Diese können in interne wie bspw. in das Board of Directors und die Shareholder Strukturen, als auch in externe Faktoren wie z.B. in die Wirtschaftsprü­fung gruppiert werden. Sie ist in Ländern mit einem star­ken Investorenschutz primär an den Shareholdern orien­tiert, wohingegen in Ländern mit einem schwachen Investo­renschutz eher an den Stakeholder orientiert.50 Während in Code-Law Ländern ein schwacher Investorenschutz vor­handen ist und der Fremdkapitalgeberschutz im Vordergrund steht, was sich im Vorsichtsprinzip widerspiegelt, weisen Common-Law Länder einen hohen Investorenschutz auf und ihre Bilanzierung orientiert sich am sog. True and Fair View.51 Weiter bestehen auch unternehmensspezifische Ein­flussfaktoren, wie bspw. die Unternehmensgröße, Eigen­tumsstrukturen, Cross-Listings, der Verschuldungsgrad, die Branchenzugehörigkeit, das Geschäftsmodell, der Ope­rating Cycle, die Unternehmensstrategie, die Unterneh­menskultur sowie spezifische Anreize des Managements, die sich auf die Qualität auswirken können.52

Desweitern spielt die Stärke des Enforcements eine wich­tige Rolle in der Durchsetzung der Rechnungslegungsstan­dards und hat eine direkte Auswirkung auf die Qualität der Finanzberichterstattung, mit dem Ziel diese zu erhö­hen.53 Das Enforcement wirkt besonders effizient in einem stabilen, durchsetzungsfähigen Rechtssystem.54 Das En­forcement in EU wird durch die Europäische Wertpapier und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) koordiniert, wobei die Durchsetzung als hoheitliche Aufgabe weiterhin den Mit­gliedsstaaten obliegt.55 In Deutschland werden die Ab­schlüsse und Lageberichte von Unternehmen, deren Wertpa­piere im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 WpHG an einer inlän­dischen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind geprüft. Dies bedeutet, dass neben Unternehmen mit Sitz in Deutschland auch Unternehmen mit Sitz im Ausland dem Enforcement in Deutschland unterliegen.56 Aufgrund der unterschiedlicher Wirksamkeit und Durchsetzung des Enforcement können Unterschiede in der Qualität der Fi­nanzberichterstattung in den einzelnen Ländern bestehen. Institutionelle Einflussfaktoren können indirekt, sowohl über die Standardsetter in der Erstellung der Rechnungs­legungsstandards, als auch der sich daraus ergebenen Un­ternehmensanreize sowie direkt durch das Enforcement der Rechnungslegung die Qualität der Finanzberichterstattung beeinflussen.57 Dieser Einfluss kann jedoch für Unterneh­men je nach Anreizen unterschiedlich sein, da die IFRS weiterhin verschiedene Spielräume in der Anwendung bie­tet. Die IFRS enthält weniger explizierte Wahlrechte als bspw. das HGB, jedoch mehr implizite Wahlrechte. Ebenso bestehen Regelungslücken, eingeschränkte Compliance, Un­terschiede im Enforcement, sowie sprachliche Divergen-zen.58 Aus diesem Grund können bei der Anwendung der IFRS bestimmte traditionelle Praktiken weiter fortbestehen und somit auch nationale Unterschiede in der Qualität weiter­hin vorhanden sein.59

Dichev et al. (2013) führten zu diesem Thema im Jahr 2013 eine Befragungsstudie durch. Hierbei wurden 169 CFO's von börsennotierten Unternehmen befragt, welche Determinanten ihrer Meinung nach entscheidend die Qualität der Finanz­berichterstattung beeinflussen. Die Ergebnisse dieser Studie zeigen auf, dass für sie an erster Stelle das Ge­schäftsmodell (74%) steht, gefolgt von den Rechnungsle­gungsstandards (60,4%). Desweitern sind ihrer Meinung nach, die Branchenzugehörigkeit (56,8%), makroökonomische Bedingungen (55%), interne Unternehmenskontrollen (50%), das Board of Directors (48%), Reporting Choices (43,2%) als auch der Operating Cycle (40,2%) wichtige Einfluss­faktoren.60

3.3 Analyse relevanter Indikatoren zur Messung der Qualität

Um die Qualität der Finanzberichterstattung messen zu können werden stellvertretend alternative Kriterien her­angezogen.61 Dies kann direkt anhand der Qualität der Er­gebnisse, der Qualität der Anhangsangaben als auch über die Höhe der Honorare der Wirtschaftsprüfer erfolgen. Zusätzlich können im weiteren Sinne Kapitalmarkteffekte bspw. die Kapitalmarktliquidität und die Kapitalkosten, Analystenvorhersagen und makroökonomische Effekte als in­direkte Indikatoren analysiert werden, über welche Rück­schlüsse auf die Qualität gezogen werden können. Anhand dieser ist es möglich die Qualität der Finanzberichter­stattung zu beurteilen.62

Abb. 3: Relevante Messindikatoren der Qualität

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die empirische Rechnungslegungsforschung stellt insbeson­dere auf die Messung der Ergebnisqualität ab. Sie wird als eine der wichtigsten Charakteristiken der Finanzbe­richterstattung gesehen. Auch die Ergebnisqualität wird nur vage definiert, die aus unterschiedlichen Gesichts­punkten erläutert und präzisiert wird. So leiten Schip­per/Vincent (2003) sie aus der Theorie des ökonomischen Gewinns ab. Dechow/Schrand (2004) sehen diese als ein In­dikator inwieweit das Ergebnis die tatsächliche Leis­tungsfähigkeit eines Unternehmens widerspiegelt. Das IASB und FASB definieren die Ergebnisqualität nicht, stellen aber qualitative Kriterien auf die erfüllt werden sollen damit die hochwertigen internationalen Standards zu einer hohen Qualität in der Finanzberichterstattung führen.

Diese umfassen die Relevanz, glaubwürdige Darstellung, Vergleichbarkeit, Nachprüfbarkeit, Zeitnähe und Verständ­lichkeit.63 Ergebnisqualität lässt sich anhand unter­schiedlicher Ergebnisgrößen messen. In der empirischen Literatur ist die Einteilung von Francis et al. (2004) gängig. Sie teilen Ergebnisgrößen in rechnungslegungs­und marktbezogene Maßgrößen ein.64 Diese sind vereinbar mit den Zielsetzungen aus den qualitativen Kriterien des IASB/FASB Rahmenkonzeptes.65 Im Folgenden werden die ein­zelnen Maßgrößen erläutert.

3.3.1 Direkte Messung

3.3.1.1 Rechnungslegungsbezogene Ergebnisgrößen

Rechnungslegungsbezogene Ergebnisgrößen basieren auf Er­gebnissen oder Cash Flows und verwenden ausschließlich Informationen aus der Rechnungslegung. Diese umfassen die Beständigkeit, Vorhersehbarkeit, Qualität der Periodenab­grenzungen, Volatilität und Glättung, sowie die Bilanzpo­litik.66

Die Maßgröße der Beständigkeit gibt an, in wie weit sich aktuelle Ergebnisse auf zukünftige Ergebnisse fortwirken. Sie lässt sich anhand des Koeffizienten ß aus der zu­grunde gelegten Regressionsgleichung nach Lev (1983) em­pirisch messen.67

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten68

Je größer demnach ß ist, desto höher ist die Beständig­keit der Ergebnisgröße. Dies ist wünschenswert, da aktu-elle Ergebnisse als stabil, nachhaltig und risikoloser wirken und eine hohe Ergebnisqualität begründen.69 Lipe (1990) bezeichnet die Prognosefähigkeit von Ergeb­nissen als die Fähigkeit aus vergangenen Ergebnissen zu­künftige Ergebnisse zu prognostizieren.70 Sie kann anhand derselben Gleichung wie die Beständigkeit gemessen werden und wird mit dem Bestimmtheitsmaß R2ausgedrückt.71 Umso höher das R2, desto höher ist folglich die Ergebnisquali­tät.72 Francis et al. (2004) verwenden die Standardabwei­chung der Varianz der Residuen (Fehlervarianz) dieser Gleichung. Je geringer diese ausfällt, desto höher ist die Vorhersehbarkeit.73 Barth et al. (2001) verwenden an­statt der Prognose künftiger Ergebnisse die Prognose künftiger Cash Flows.74 Eine hohe Prognosefähigkeit wird als eine wünschenswerte Eigenschaft gesehen. Sie ist ein Element der Relevanz im IASB/FASB Rahmenkonzept und wird insbesondere von Analysten wertgeschätzt, da sie das Ri­siko ihrer Prognosen verringert.75 Nachteilig ist, dass die Messung der Prognosefähigkeit nur auf den Zeitreihen vergangener Ergebnisse basiert. Sind Zusatzinformationen vorhanden, kann unter deren Berücksichtigung dieser die Messung möglicherweise zu völlig anderen Ergebnissen füh­ren.76

Zur Analyse der Qualität der Periodenabgrenzungen wird in der Literatur oftmals auf den Ansatz von Dechow/Dichev (2002) zurückgegriffen. Dechow/Dichev (2002) untersuchen inwieweit es Periodenabgrenzungen gelingt, Zufallsschwan­kungen der Cash Flows zu eliminieren.77 Als Maß für die Qualität der Periodenabgrenzungen wird die Standardabwei­chung der Residuen verwendet. Je höher diese ausfällt, desto geringer ist folglich die Qualität der Periodenab-grenzungen.78

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Gassen/Sellhorn (2006) berechnen den Mittelwert und den Median aus dem betragsmäßigen Quotienten des Fehlerterms zu den aktuellen Working Capital Periodenabgrenzungen. Je kleiner dieser ist desto höher ist die Qualität der Peri­odenabgrenzungen.79

Vorteilhaft an dieser Maßgröße ist, dass sie gegenüber anderen rechnungslegungsbezogenen Maßgrößen mehr Informa­tionen bereitstellt, da sie eine Periode vorausgehender Cash Flows liefert und kurzfristige Periodenabgrenzungen besser operationalisiert werden können.80 Problematisch sehen Wagenhofer/Dücker (2006), dass nicht zwischen dem Informationsgehalt der Periodenabgrenzungen und den zu­fällig auftretenden Fehlern unterschieden wird. So wird z.B. eine zusätzliche Wertberichtigung einer Forderung als Fehler interpretiert, obwohl diese Bewertung auch auf eine Zusatzinformation hindeuten könnte.81 Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass nur kurzfristige Periodenabgrenzun­gen anhand der Veränderungen des Working Capitals be­trachtet werden, Fehler in langfristigen Abgrenzungen aber unberücksichtigt bleiben.82

Eine weitere Maßgröße stellt die Volatilität und Glättung dar. Eine geringe Volatilität kann als eine wünschenswer­te Eigenschaft betrachtet werden, abgeleitet aus der Sichtweise, dass Manager private Informationen über künf­tige Ergebnisse nutzen, um transitorische Fluktuationen QO zu glätten und damit nützliche Ergebnisse zu berichten.83 Allerdings kann eine niedrige Volatilität der Ergebnisse in Verbindung mit Bilanzpolitik gesehen werden, welche mit einer geringen Ergebnisqualität einhergeht.84 Nach Healy/Wahlen (1999) entsteht Bilanzpolitik durch das gezielte Eingreifen des Managements in die Rechnungsle­gung. Es beinhaltet alle Maßnahmen die durch zielgerich­tetes Ausnutzen von Wahlrechten oder Ermessensspielräumen die Darstellungen der wirtschaftlichen Lage eines Unter­nehmens beeinflussen um entweder Stakeholder zu täuschen oder Vertragsabschlüsse zu beeinflussen.85 Je mehr Bi­lanzpolitik betrieben wird, desto geringer ist folglich die Ergebnisqualität.86 Hierbei wird angenommen, dass Pe­riodenabgrenzungen das Potential besitzen, in welchem Um­fang Manager Bilanzpolitik betreiben können. Als Refe­renzgröße wird der Cash Flow herangezogen, da dieser weitgehend unbeeinflusst von Gestaltungsspielräumen ist.87 Empirische Studien untersuchen häufig die Qualität der Finanzberichterstattung in Bezug auf die Bilanzpoli­tik. Gängige Messansätze die verwendet werden, um diese festzustellen sind die Ergebnisglättung, die Schwellen­wertmethode und die diskretionären Periodenabgrenzungen. Ergebnisglättung wird in der empirischen Literatur oft­mals im Zusammenhang mit Bilanzpolitik gesehen. Sie be­schreibt in welchem Ausmaß Manager Wahlrechte der Rech­nungslegung bewusst nutzen, um Ergebnisse zu berichten die im Zeitablauf nur geringe Schwankungen aufweisen.88 Die Messung erfolgt häufig, wie auch bei der Messung der Volatilität und Glättung, anhand der Messansätze von Leuz et al. (2003), Lang et al. (2006) und Barth et al.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(2008). Indirekt kann sie über die Varianz der Verände­rungen im Jahresergebnis, oder die Varianz der Verände­rungen im Jahresergebnis zu der Varianz der Veränderungen im operativen Cash Flow gemessen werden. Unternehmen die eine geringe Varianz aufweisen betreiben stärkere Ergeb­nisglättung. Alternativ kann die Ergebnisglättung direkt über die sog. Spearman Korrelation zwischen den Verände­rungen der Periodenabgrenzungen zu den Veränderungen der Cash Flows gemessen werden. Je stärker negativ diese kor­relieren, desto stärker wird Ergebnisglättung und somit Bilanzpolitik betrieben, was mit einer geringeren Quali­tät einhergeht.89

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Schwellenwertmethode stellt eine alternative Möglich­keit dar, Bilanzpolitik zu messen. Manager versuchen be­stimmte Schwellenwerte zu erreichen oder zu überschreiten wie beispielsweise die Null-Gewinnschwelle, das Vorjah­resergebnis, oder die Analystenerwartungen. Sie neigen eher dazu einen geringen Gewinn als einen Verlust auszu­weisen (Verlustvermeidung). Der Wert 0 wird deshalb oft­mals als gängiger Schwellenwert herangezogen. Die Messung orientiert sich häufig an Burgstahler/Dichev (1997), wel­che die Häufigkeit des Auftretens von geringen Gewinnen um den Schwellenwert messen. Demnach betreiben Unterneh­men die häufig niedrige Gewinne ausweisen stärker Bilanz­politik.90 Empirische Studien orientieren sich oftmals bei ihrer Messung an Lang et al. (2006) und Barth et al. (2008) und verwenden Residualgrößen. Hierbei stellt der Small Positive Net Income (SPOS) den Koeffizienten dar,der die kleinen Gewinne in der Regressionsgleichung er-fasst. Dies kann zum einen über den Vergleich anhand von Unternehmen erfolgen die nach IFRS und solchen die nicht nach IFRS bilanzieren, als auch bei Unternehmen vor und nach der IFRS Einführung. Ein negativer SPOS Koeffizient deutet darauf hin, dass Unternehmen die nicht nach IFRS bilanzieren häufiger kleine Gewinne ausweisen.91

Der Vorteil dieser Methode besteht darin, dass Möglich¬keiten der Bilanzpolitik aufgezeigt werden. Nachteilig ist jedoch, dass nur Unternehmen mit Ergebnissen um den Schwellenwert berücksichtigt werden und ein großes Sample benötigt wird. Hierbei wird unterstellt, dass Manager welche die Schwelle nicht erreichen, Bilanzpolitik be¬treiben.92

Diskretionäre Periodenabgrenzungen stellen eine weitere Alternative dar um Bilanzpolitik zu beurteilen. Nach Jo¬nes (1991) erfolgt die Aufspaltung der Periodenabgrenzun¬gen in normale und diskretionäre Periodenabgrenzungen. Während normale Periodenabgrenzungen durch normale opera¬tive Unternehmensaktivitäten verursacht werden, sind dis-kretionären Periodenabgrenzungen durch das Management herbeigeführte Anpassungen die durch Bilanzpolitik ent-stehen. Umso höher diese ausfallen desto mehr Bilanzpoli¬tik liegt demnach vor.93 Bilanzpolitik kann einkommenser¬höhende Periodenabgrenzungen als auch einkommensvermin¬dernde Periodenabgrenzungen beinhalten um Ergebnisse zu erreichen.94 Empirische Studien messen deshalb oftmals das Ausmaß der diskretionären Periodenabgrenzungen. Je höherer dieses ist, desto geringer ist die Qualität.95 Nachteilig an diesem Ansatz ist, dass diskretionäre Peri-Odenabgrenzungen neben dem Beinhalten von Bilanzpolitik auch einen Informationsgehalt enthalten können, da es nicht möglich ist exakt zwischen normalen und diskretio¬nären Periodenabgrenzungen zu unterscheiden. Diskretionä¬re Periodenabgrenzungen sind somit schwer zu erfassen, da sie auf Schätzungen beruhen.96 Damit dieses Modell aussa¬gekräftige Ergebnisse liefern kann, wird ein langer Be¬obachtungszeitraum benötigt.97

3.3.1.2 Marktbezogene Ergebnisgrößen

Marktbezogene Ergebnisgrößen beziehen neben Rechnungsle­gungsinformationen Marktpreise mit ein. Messkonzepte die herangezogen werden sind die Wertrelevanz, die Zeitnähe und die bedingte Vorsicht.98

Die Wertrelevanz lässt sich anhand des Zusammenhangs von Ergebnisgrößen aus der Rechnungslegung und dem Marktwert des Unternehmens bestimmen. Sie untersucht, wie gut die Rechnungslegungsdaten die Marktwerte von Unternehmen ab­bilden.99 Eine hohe Wertrelevanz gilt als ein Indikator für relevante und verlässliche Rechnungslegungsinformati­onen und deutet auf eine hohe Entscheidungsnützlichkeit hin.100 Empirische Studien verwenden für die Untersuchung der Wertrelevanz Assoziationsstudien.101 Die Stärke der Assoziation wird durch R2gemessen.102

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten103

[...]


1 Vgl. Verordnung (EG) Nr. 1606/2002, Tz. 1ff.

2 Vgl. Byard et al. (2010), S. 70; Berger/Pasch (2013), S. 384f;Stand 01.07.2012

3 Vgl. Barth et al. (2008), S. 471.

4 Vgl. Pellens et al. (2014), S. 40; Gerum et al. (2011), S. 536.

5 Vgl. Aschfalk-Evertz (2011), S. 1; Zwirner (2010), S. 1.

6 Vgl. Gerum et al. (2011), S. 536.

7 Vgl. Wobbermin (2010), S. 8; Pellens et al. (2014), S. 40f.

8 Vgl. Wobbermin (2010), S. 8; § 2 Abs. 1 WpHG. Dies sind insbeson­dere Aktien; andere Anteile an in-oder ausländischen juristischen Personen, Personengesellschaften und sonstigen Unternehmen, soweit sie mit Aktien vergleichbar sind, sowie Zertifikate die Aktien ver­treten; Schuldtitel.

9 Vgl. § 2 Abs. 5 WpHG, ein organisierter Markt ist ein im Inland,in einem anderen EU Mitgliedsstaat oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommen über den EWR betriebenes oder verwaltetes, durch staatliche Stellen geregeltes und überwachtes multilaterales Sys­tem, das die Vielzahl von Personen am Kauf und Verkauf von dort zum Handel zugelassenen Finanzinstrumenten innerhalb des Systems und nach festgelegten Bestimmungen in einer Weise zusammenbringt oder das Zusammenbringen fördert, die zu einem Vertrag über den Kauf dieser Finanzinstrumente führt.

10 Vgl. Zwirner (2010), S. 3ff.

11 Vgl. o.V. Bafin (o.J.).

12 Vgl. Zwirner (2010), S. 1f.

13 Vgl. Achleitner et al. (2014), S. 14.

14 Vgl. Pellens et al. (2011), S. 38f.

15 Vgl. Aschfalk-Evertz (2011), S. 1ff.

16 Vgl. Wobbermin (2011), S. 3.

17 Vgl. Gerum et al. (2011), S. 536.

18 Vgl. Pellens et al. (2014), S. 36ff.

19 Vgl. Pellen et al. (2014), S. 38ff; (KapAEG v. 20.04.1998, BGBl I1998, S. 707ff.); Gassen (2006), S. 366, die freiwillige IFRS An­wendung war auch in anderen EU-Ländern wie z.B. Österreich, Belgi­en, Finnland, Frankreich, Italien und Luxemburg möglich.

20 Verordnung (EG) Nr.1606/2002(2002), S. 1 ff; diese betrifft alle 28 EU Staaten, sowie die 3 Länder des EWR (Island, Lichtenstein und Norwegen).

21 Vgl. Verordnung (EG) Nr. 1606/2002(2002), S. 1 ff.

22 Aschfalk-Evertz (2011), S. 24.

23 Vgl. Aschfalk-Evertz (2011), S. 24.

24 Vgl. Wobbermin (2011), S.7.

25 Vgl. o.V. (2014).

26 Vgl. Ahmed et al. (2013), S. 344f; Pounder (2013), S. 60.

27 Vgl. Ball (2006), S. 9; Pellens et al. (2014), S. 87ff.

28 Vgl. Ball et al. (2003), S. 236ff; Gassen/Sellhorn (2006), S. 366; Chen et al. (2010), S. 222.

29 Vgl. Wagenhofer/Dücker (2007), S. 266ff.

30 Vgl. IASB/FASB Framework Tz. OB1f; Pounder (2013), S.60;Brüggemann et al. (2013), S. 8.

31 Vgl. Callen et al. (2013), S. 269.

32 Vgl. Hribar et al. (2014), S. 511f.

33 Vgl. Soderstrom/Sun (2007), S. 687 ff.

34 Eigene Darstellung, in Anlehnung an Soderstrom/Sun (2007), S. 688.

35 Vgl. Soderstrom/Sun (2007), S. 687ff.

36 Vgl. IASB/FASB Conceptual Framework (2010), Tz. OBlf.

37 Vgl. IASB/FASB Conceptual Framework (2010), Tz. QC4; Tz. QC6. Re­levant sind Informationen dann, wenn sie Unterschiede in den Ent­scheidungen der Nutzer bewirken können. Tz. QC12, Glaubwürdig sind Informationen, wenn sie vollständig, neutral und fehlerfrei sind.

38 Vgl. Ball et al. (2003), S. 260f.

39 Vgl. Christensen et al. (2008) S. 5f; Burgstahler et al. (2006),S. 983ff.

40 Vgl. Soderstrom/Sun (2007), S. 687ff; Achleitner et al. (2009),S. 9ff; Nobes (2006), S. 234ff.

41 Vgl. Pellens et al. (2011), S. 38f.

42 Siehe Anhang 1:

43 Vgl. Achleitner et al. (2011), S. 10f.

44 Vgl. Soderstrom/Sun (2007), S. 687ff.

45 Vgl. Pellens et al. (2011), S. 10f.

46 Vgl. Achleitner et al. (2011), S. 12ff.

47 Vgl. Pellens (2011), S. 11f.

48 Vgl. Nobes (2006), S. 234f.

49 Vgl. Nobes (2006), S. 235.

50 Vgl. Zeghal et al. (2011), S. 62.

51 Vgl. Devalle et al. (2010), S. 89f.

52 Vgl. Soderstrom/Sun (2007), S. 688ff; Gassen/Sellhorn (2006),S. 384.

53 Vgl. Soderstrom/Sun (2007), S. 690.

54 Vgl. Hope (2003), S. 243f.

55 Vgl. Engelbrechtsmüller/Kerschbaumer (2014), S. 104.

56 Vgl. Bischof/Wollmert (2011).

57 Vgl. Soderstrom/Sun (2007), S. 688ff.

58 Vgl. Nobes (2006), S. 236ff.

59 Vgl. Kvaal/Nobes (2010), S. 173ff.

60 Vgl. Dichev et al. (2013), S. 21ff. Siehe Anhang 2.

61 Vgl. Pronobis et al. (2010), S. 93.

62 Vgl. Salewski et al. (2014), S. 3; Pounder (2013), S.1.

63 Vgl. Ewert/Wagenhofer (2011), S. 2f; Schipper/Vincent (2003) S. 98, Dechow/Schrand (2004), S. 5f.

64 Vgl. Francis et al. (2004), S. 969ff.

65 Vgl. Schipper/Vincent (2003), S. 97f.

66 Vgl. Francis et al. (2004), S. 969; Perotti/Wagenhofer (2014),S. 548.

67 Vgl. Lev (1983), S. 44; Wagenhofer/Dücker (2007), S. 271.Xit stellt die Ergebnisgröße wie z.B. den Jahresüberschuss eines Unternehmens i in der Periode t dar, ε^ ist der Störterm, der die restlichen Einflussfaktoren auf Xi:t erfasst.

68 Siehe Anhang 3.

69 Vgl. Gassen/Sellhorn (2006), S. 379ff.

70 Vgl. Lipe (1990), S. 49.

71 Siehe Anhang 3.

72 Vgl. Wagenhofer/Dücker (2007), S. 272.

73 Vgl. Francis et al. (2004), S. 980f. Siehe Anhang 3.

74 Vgl. Barth et al. (2001) S. 35f. Siehe Anhang 3.

75 Vgl. Francis et al. (2004), S. 972.

76 Vgl. Wagenhofer/Dücker (2006), S. 272f.

77 Vgl. Pronobis (2010), S. 94.

78 Vgl. Dechow/Dichev (2004), S. 36ff.

79 Vgl. Gassen/Sellhorn (2006), S. 377f. Siehe Anhang 3.

80 Vgl. Periotti/Wagenhofer (2014), S. 549.

81 Vgl. Wagenhofer/Dücker (2006), S. 275.

82 Vgl. Dechow et al. (2010), S. 359.

83 80 Vgl. Francis et al. (2004), S. 972ff.

84 Vgl. Leuz et al. (2003), S. 509. Siehe Anhang 3.

85 Vgl. Healy/Wahlen (1999), S. 368.

86 Vgl. Wagenhofer/Dücker (2007), S. 273ff.

87 Vgl. Pronobis (2010), S. 95.

88 Vgl. Beidlemann (1973), S. 653.

89 Vgl. Barth et al. (2008), S. 484f. Siehe Anhang 3.

90 Vgl. Wagenhofer/Dücker (2007), S. 277.

91 Vgl. Jones (1991), S. 206f.

92 Vgl. Chen et al. (2010), S. 232.

93 Vgl. Leuz et al. (2003), S. 510ff; Chen et al. (2010), S. 232; Zeghal (2012), S. 9f.

94 Vgl. Jeanjean/Stolowy (2008), S. 482.

95 Vgl. Houque et al. (2012), S. 366.

96 Vgl. Francis et al. (2004), S. 969.

97 Vgl. Barth et al. (2001), S. 79f.

98 Vgl. Francis et al. (2004), S. 972.

99 Vgl. Holthausen/Watts (2001), S. 5f.

100 Vgl. Wagenhofer/Dücker (2006), S. 279f. anhand des Zusammenhangs zwischen den Ergebnisgrößen der Rechnungslegung und Marktpreisen (Preismodell) bzw. deren Änderungen (Renditemodell).

101 Siehe Anhang 3.

102 Vgl. Leuz et al. (2003), S. 509ff; Barth et al. (2008), S. 482ff. Siehe Anhang 3.

103 Vgl. Burgstahler/Dichev (1997), S. 109f; Degeorge et al. (1999),S. 3ff.

Fin de l'extrait de 115 pages

Résumé des informations

Titre
Qualität der Finanzberichterstattung von kapitalmarktorientierten Unternehmen
Sous-titre
Theoretische Grundlagen und empirische Evidenz
Cours
Internationales Accounting
Auteur
Année
2015
Pages
115
N° de catalogue
V315333
ISBN (ebook)
9783668140936
ISBN (Livre)
9783668140943
Taille d'un fichier
1653 KB
Langue
allemand
Mots clés
qualität, finanzberichterstattung, unternehmen, theoretische, grundlagen, evidenz
Citation du texte
Stefanie Hoerz (Auteur), 2015, Qualität der Finanzberichterstattung von kapitalmarktorientierten Unternehmen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/315333

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