Vom Besatzungsstatut zur Souveränitätserklärung 1955


Seminar Paper, 2003

15 Pages, Grade: 2,0


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Das Besatzungsstatut und erste Fortschritte
2.1 Das Besatzungsstatut
2.2 Außenministerkonferenz Paris im November 1949
2.3 Das Petersberger Abkommen

3. Hindernisse auf dem Weg zu Souveränität
3.1 Die Saarfrage
3.2 Die Wiederbewaffnung

4. Erleichterung des Besatzungsstatuts bis zur Ersetzung
4.1 Außenministerkonferenz 1950
4.2 Generalvertrag und EVG

5. Eigene Einschätzung

6. Quellen- und Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Vier Jahre nach Beendigung des 2. Weltkrieges und der Aufteilung Deutschlands in vier Besatzungszonen fand vom 05.-08. März 1949 eine Außenministerkonferenz der drei Westmächte statt. Im Rahmen dieser Konferenz wurden die amerikanische, die französische und die britische Besatzungszone zur Trizone zusammengefasst und ein Besatzungsstatut, indem alle Befugnisse der westdeutschen Regierung festgehalten wurden, verabschiedet. Im Laufe der Jahre zielten die Bemühungen der Regierung Adenauer darauf ab, die im Besatzungsstatut festgehaltenen Bestimmungen in mehreren kleinen Schritten zu lockern und später durch einen Vertrag zu ersetzen. Diese Arbeit war gekennzeichnet durch zahlreiche, zähe Verhandlungen, die oft nur kleine Fortschritte einbrachten, doch Kanzler Adenauer ließ sich nicht entmutigen und entwickelte sich zu einem starken Verhandlungspartner für die Alliierten.

2. Das Besatzungsstatut und erste Fortschritte

2.1 Das Besatzungsstatut

Das Besatzungsstatut war folglich am 8. März 1949 von den drei derzeitigen Außenministern der Westmächte verabschiedet worden, dessen Text allerdings erst „ nach Abschluss der Beratungen über das Grundgesetz[1] am 10. April 1949 bekanntgegeben wurde. Es trat fünf Monate später am 21. September in Kraft. Schon bei der Veröffentlichung des Statuts stellte sich heraus, von welch außerordentlicher Signifikanz es für die zukünftige Bundesrepublik sein sollte, „ da es das Ausmaß und die Grenzen ihrer Souveränität klar umriss.“[2] Die alliierten Westmächte ordneten sich mit Hilfe des Besatzungsstatuts größere Aufgabenbereiche der Regierung unter. Sie allein entschieden über den Bereich der „ Abrüstung und Entmilitarisierung, einschließlich der damit zusammenhängenden Gebiete der wissenschaftlichen Forschung, die Verbote und Beschränkungen der Industrie und die zivile Luftfahrt.“[3] Außerdem waren die Alliierten verantwortlich für die Ruhrkontrollen, die Restitutionen, die Reparationen, die Dekartellisierung, die Devisenwirtschaft und die Zulassung von Flüchtlingen. Auch die auswärtigen Angelegenheiten standen im Zuständigkeitsbereich der Westmächte. Ein ebenfalls entscheidender Punkt war das Recht, „ auf Weisung ihrer Regierungen die Ausübung der vollen Gewalt ganz oder teilweise wieder zu übernehmen“[4] Im Übrigen hatten die Alliierten ein Vetorecht gegen alle Entscheidungen der Bundesregierung und auch Änderungen im Grundgesetz oder in Länderverfassungen bedurften ihrer Zustimmung. Allerdings sollte das Statut nach 12, aber spätestens 18 Monaten überprüft werden. Jenes Statut schränkte die Souveränität der BRD in einem solchen Maße ein, dass alle Initiativen westdeutscher Behörden durch die Besatzungsmächte aufgehoben werden konnten. Der Missmut Westdeutschlands zeigte sich schon in der 2. Sitzung des Parlamentarischen Rates, denn dort konkretisierte Carlo Schmid, Fraktionsvorsitzender der SPD und Mitglied im Parlamentarischen Rat, die westdeutsche Situation, indem er sagte, dass „ die eigentliche Verfassung“[5] der BRD „ das geschriebene oder ungeschriebene Besatzungsstatut“[6] sei. Inzwischen war am 14.09.1949 Konrad Adenauer zum Bundeskanzler gewählt worden, dieser bemühte sich von Beginn an den Handlungsspielraum seiner Regierung zu lockern. Schnell machten die drei Außenminister der Westmächte klar, dass die Umgestaltung des Besatzungsstatuts allein vom Verhalten der Bundesregierung abhänge. Das Statut würde immer „ ,in dem Maße erweitert’[...], ,wie die deutsche Bundesregierung den Beweis liefert, dass sie sich auf dem Wege zu einem freien, demokratischen und friedlichen Deutschland befindet.’“[7] Auch Adenauer sah das Besatzungsstatut nicht als ideale Lösung an, doch beabsichtigte er es Stück für Stück zu erweitern. Es sei immerhin „ , ein Fortschritt gegenüber dem rechtlosen Zustand’“[8], der vor Inkrafttreten des Statuts vorherrschte. Jedoch erklärte sich der Kanzler durchaus bereit Zugeständnisse zu machen, um eine Vertrauensbasis zu schaffen. Die größten Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit mit den Alliierten bestanden in den Reparationszahlungen und in der Uneinigkeit über die Frage nach einer deutschen Beteiligung in der Ruhrbehörde. Denn im Dezember 1948 war von den alliierten Westmächten und den Beneluxstaaten ein Ruhrstatut verabschiedet worden, welches „den Einfluss auf die deutsche Kohle- und Stahlindustrie sicherstellen sollte.“[9] Für die Einhaltung des Statuts sollte eine Ruhrbehörde sorgen, in die auch ein deutscher Vertreter entsendet werden sollte. Dies käme allerdings einer Anerkennung des Statuts gleich. Kanzler Adenauer stand dem anfangs auch sehr kritisch gegenüber, doch war er der Ansicht, dass „ eine Politik des leeren Stuhls keinerlei Fortschritt bringen werde.“[10]

2.2 Außenministerkonferenz Paris im November 1949

Am 9. und 10. November fand in Paris eine Außenministerkonferenz zur deutschpolitischen Frage statt. Im Vorfeld dieser Konferenz kam der britische Hohe Kommissar Brian Robertson der Bundesregierung erstaunlicherweise entgegen, indem er vorschlug, „ die Demontagen ni1cht als wirtschaftliches, sondern als ein Sicherheitsproblem zu behandeln.“[11] Falls die Deutschen Zustimmung zu einem Beitritt in die militärische Sicherheitskommission und in die Ruhrbehörde signalisieren würden, kämen sie den Sicherheitsanliegen der Alliierten deutlich entgegen. Adenauer ließ sofort eine positive Haltung erkennen. Somit stand jene Konferenz schon einmal unter einem guten Stern. Zwar erreichte man keinen Durchbruch, aber der Grundstein für eine gemeinschaftliche Politik wurde gelegt. Der BRD wurde zugesagt in naher Zukunft als ein Mitglied des Europarates anerkannt zu werden, außerdem sollte Deutschland die Chance gewährt werden, „ Konsulate und Handelsmissionen im Ausland zu errichten.“[12] Adenauers Hauptaugenmerk lag allerdings auf dem Demontageplan, der sich leider auf Grund der französischen Regierung nur wenig verbessern ließ, da man in Frankreich bei Erleichterungen für die BRD zu große finanzielle Verluste zu befürchten hatte.

Auf einer Besprechung der AHK mit Kanzler Adenauer verdeutliche der französische Hohe Kommissar, dass sein Land die „ Zustimmung zur Aufnahme der Bundesrepublik von einer gleichzeitigen Aufnahme der Saar abhängig“[13] machte, dies würde einer Anerkennung der Saarregelung durch die BRD gleichkommen.

2.3 Petersberger Abkommen

Vom 17. bis 22. November 1949 fanden erneut Gespräche zwischen der AHK und Adenauer statt, welche sich beinahe zu Verhandlungen entwickelten. Der deutsche

Kanzler verhandelte mit ihnen auf einer gleichberechtigten Basis, er vermochte es sich von der Rolle des Befehlsempfängers der Alliierten zu lösen und verschaffte sich so Respekt. Im „Petersberger Abkommen“ war zum ersten Mal ein deutlicher Fortschritt erkennbar. Es sprach von „ der Entschlossenheit beider Parteien ihre Beziehungen auf der Grundlage gegenseitigen Vertrauens fortschreitend zu entwickeln.“[14] Die BRD verpflichtete sich der Ruhrbehörde beizutreten und „ mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln die Neubildung irgendwelcher Streitkräfte“[15] zu verhindern. Die Alliierten versprachen im Gegenzug den Demontageplan zu reduzieren. In Berlin beendete man die Demontage der Industrieanlagen generell und auch in anderen Bereichen kam es zu einigen Streichungen. Doch nicht alle hielten das „Petersberger Abkommen“ für einen Fortschritt. Im Bundestag kam es am 24./25.11.1949 zu einer heftigen Debatte, in der Kurt Schumacher, der Oppositionsführer, Adenauer als

„ ,Kanzler der Alliierten’“[16] beschimpfte. Für Adenauer stand dennoch die Wiedererlangung der Souveränität im Vordergrund, die er mit dem Eintritt in ein westliches Bündnis verband. Eine Verbesserung der Beziehung zu Frankreich erreichte er durch häufige Interviews und Erklärungen, in denen er sich bemühte das französische Vertrauen zu gewinnen.

[...]


[1] Nickel, Erich: Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, Köln 1988; S.91

[2] s.o.

[3] Haus der Geschichte (www.dhm.de/lemo/suche/dokumente.html.); Besatzungsstatut Punkt 3. a)

[4] Haus der Geschichte (www.dhm.de/lemo/suche/dokumente.html) ; Besatzungsstatut Punkt 3

[5] Nickel, Erich: Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, Köln 1988; S.91

[6] s.o.

[7] Birke, Adolf M.: Nation ohne Haus. Deutschland 1945-1961, Berlin 1989

[8] s.o.

[9] s.o.

[10] Birke, Adolf M.: Nation ohne Haus. Deutschland 1945-1961, Berlin 1989

[11] s.o.

[12] s.o.

[13] s.o.

[14] Haus der Geschichte, Bonn (www.dhm.de/lemo/suche/dokumente.html): Das Petersberger Abkommen

[15] s.o.

[16] Birke, Adolf M.: Nation ohne Haus. Deutschland 1945-1961, Berlin 1989

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Details

Title
Vom Besatzungsstatut zur Souveränitätserklärung 1955
College
University of Osnabrück
Course
Proseminar: Anfänge der BRD- zwischen Neubeginn und Kontinuität
Grade
2,0
Author
Year
2003
Pages
15
Catalog Number
V31726
ISBN (eBook)
9783638326384
File size
515 KB
Language
German
Keywords
Besatzungsstatut, Souveränitätserklärung, Proseminar, Anfänge, BRD-, Neubeginn, Kontinuität
Quote paper
mareike mimberg (Author), 2003, Vom Besatzungsstatut zur Souveränitätserklärung 1955, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/31726

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