Diese Seminararbeit befasst sich mit dem Abschlussbericht der 15-köpfigen Expertenkommission aus Vertretern der Wissenschaft, der Justiz, der Rechtsanwaltschaft, der strafrechtlichen Praxis sowie der Landesjustizverwaltungen, die den Auftrag hatte, begründete Empfehlungen für eine Reform des Mordtatbestandes herauszuarbeiten, Lösungsvorschläge zu erarbeiten und somit den Boden für eine rechtspolitische Diskussion auf Parlamentsebene zu bereiten.
Seit Bestehen des Mordtatbestandes in seiner heutigen Fassung sowie bereits zu Zeiten älterer Tatbestände, die Mord und Totschlag normierten, waren diese der Kritik und einer weitreichenden Anzahl an Reformvorschlägen ausgesetzt. Diese Chronik der Reformbestrebungen sind jedoch Thema anderer Seminararbeiten und sollen deshalb hier nicht weiter erwähnt werden, sofern sich die aktuellen Ideen nicht an frühere Konzepte anlehnen. Die Expertenkommission sollte Wege finden, um den "Konstruktionsfehler" des Mordtatbestandes in seiner jetzigen Fassung vom 04.09.1941 und überarbeitet am 01.04.1998 durch das 6. Strafrechtsreformgesetz, zu beheben.
Eine der Bestrebungen war es, die Tatbestände vom (vermeintlichen) Sprachgebrauch der Nationalsozialisten zu befreien, da dieser der Terminologie der Lehre vom normativen Tätertyp entspringe und daher „atypisch“ für das StGB sei. Das dieses Ziel reine Wortkosmetik verfolgt, ohne eine Änderung in der Sache vorzunehmen, wird dadurch deutlich, dass das Recht im heutigen Kontext in verfassungskonformer Weise angewandt wird und die Gerichte eben nicht mehr von einem Tätertypen des „Mörders“ ausgehen; ferner finden sich die Worte wie "Totschläger" oder "Mörder" bereits in deutlich älteren Fassungen, etwa in §§ 211 ff. RStGB vom 15.05.1871 oder in Art. 146 des bayerische StGB von 1813 sowie in § 175 Preuß StGB 1851.
Ein erster bedeutender Entwurf aus der Nachkriegszeit, der für diese Seminararbeit von Relevanz ist, stammt aus dem Jahre 1962, und sah eine Rückkehr zur Kategorisierung der Tötung mit Überlegung als „Mordmerkmal“ und der Einordnung des Mordes als Qualifikation zum Totschlag vor. Ferner der Alternative Gesetzesentwurf von 1970, der einen Einheitstatbestand der vorsätzlichen Tötung mit fakultativer Strafschärfung bei „besondere Verwerflichkeit - § 100 II StGB-E 1970 - sowie obligatorische Strafmilderungsgründe und die Einführung eines Tatbestandes der Kindstötung - § 100 III StGB-E -, vorsah.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Die Abstimmungen und Beschlüsse.
- C. Zu den Meinungen und Beschlüssen bzgl. der Mordmerkmale & anderen Diskussionspunkten im Einzelnen...........
- I. Mordlust
- II. Befriedigung des Geschlechtstriebs.......
- III. Habgier
- IV. Motivgeneralklausel..............
- V. Heimtücke
- VI. Grausamkeit.
- VII. Gemeingefährliche Mittel ............
- VIII. Verdeckungsabsicht..\n_
- IX. Ermöglichungsabsicht bzw. Ermöglichen einer Straftat
- X. Diskussion um die Ergänzung weiterer Abgrenzungskriterien ...........
- XI. Diskussion zu den Rechtsfolgen für die höchststrafwürdige Tötung......
- XII. Sicherungsverwahrung neben der Freiheitsstrafe.
- XIII. Unbenannter besonders schwerer Fall des Grundtatbestandes......
- XIV. Minder schwerer Fall des Grundtatbestandes......
- XV. Schwere der Schuld, Mindestverbüßungsdauer & Strafvollzug.….......
- XVI. Folgeänderungsvorschläge für Schwurgerichtsprozesse......
- D. Die neuen Lösungskonzepte
- I. Gesamtkonzeption mit Formulierungsvorschlag von Deckers, Grünewald, König und Safferling.
- II. Entwurf von Dölling.
- III. Entwurf von Ignor.
- IV. Entwurf von Rissing-van Saan.....
- V. Reformentwurf von Schneider
- E. Fazit:
- F. Eigener Vorschlag
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieser Abschlussbericht analysiert die Ergebnisse der Expertengruppe Tötungsdelikte im Hinblick auf die Reform der Tötungsdelikte Mord und Totschlag. Der Bericht befasst sich mit den verschiedenen Meinungen und Beschlüssen der Expertengruppe zu den Mordmerkmalen und weiteren Diskussionspunkten.
- Reform der Tötungsdelikte Mord und Totschlag
- Analyse der verschiedenen Meinungen und Beschlüsse der Expertengruppe Tötungsdelikte
- Bewertung der vorgeschlagenen Lösungskonzepte
- Entwicklung eines eigenen Lösungsvorschlags
- Diskussion über die Rechtsfolgen für die höchststrafwürdige Tötung
Zusammenfassung der Kapitel
Der Bericht beginnt mit einer Einleitung, die die Arbeit der Expertengruppe und die Ziele der Reform einführt. Im zweiten Kapitel werden die Abstimmungen und Beschlüsse der Expertengruppe zu den Mordmerkmalen und anderen Diskussionspunkten zusammengefasst. Die Kapitel III bis XVI befassen sich mit den einzelnen Diskussionspunkten im Detail, darunter die Definition von Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebs, Habgier, Heimtücke und Grausamkeit. Das Kapitel D befasst sich mit den verschiedenen Lösungskonzepten, die von den Experten vorgeschlagen wurden.
Schlüsselwörter
Die wichtigsten Schlüsselwörter des Berichts sind Mord, Totschlag, Tötungsdelikte, Mordmerkmale, Reform, Rechtsfolgen, höchststrafwürdige Tötung, Sicherungsverwahrung, Schwere der Schuld, Mindestverbüßungsdauer, Strafvollzug, Lösungskonzepte, Expertengruppe Tötungsdelikte.
- Citar trabajo
- Jonas Mura (Autor), 2015, Mord und Totschlag III. Abschlussbericht der Expertengruppe Tötungsdelikte vom 29.06.2015, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/317783