Das Niedrigzinsumfeld und sein Gefährdungspotenzial für die Solvabilität der Lebensversicherungsunternehmen in Deutschland

Deutsche finanz- und versicherungswirtschaftliche Studienreihe Nr. 1


Scientific Study, 2016

34 Pages


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Symbolverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Verzeichnis der Tabellen

1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Gang der Untersuchung

2 Solvabilitätsanforderungen für deutsche Lebensversicherungen unter Solvency I
2.1 Anforderungen an die Kapitalausstattung
2.2 Aufsichtsrechtliche Folgen im Falle einer (sich andeutenden) Unterdeckung der Solvabilitätsanforderungen
2.3 Solvabilitätskennzahl

3 Entwicklung der Solvabilität deutscher Lebensversicherer
3.1 Regressionsanalyse der Solvabilität führender Lebensversicherungen in Deutschland
3.2 Auswirkungen der Zinszusatzreserve auf die Solvabilitätsquote

4 Fazit und Ausblick

Anhang

Literaturverzeichnis

Zusammenfassung

Die Studie untersucht die Entwicklung der Solvabilität deutscher Lebensversicherer im Zeitraum von 2008 bis 2014, der insbesondere in den Jahren ab 2011 durch ein ausgeprägtes Niedrigzinsumfeld im Euroraum geprägt ist. Aufgrund dieser seit mehreren Jahren andauernden Niedrigzinsphase fällt es den Lebensversicherungsgesellschaften zunehmend schwerer, die in den Versicherungsverträgen zugesagten Garantieleistungen zu erfüllen und auf herkömmliche Weise eine attraktive Rendite für ihre Kunden zu erwirtschaften. Es besteht daher die Möglichkeit, dass einzelne Unternehmen ihre Eigenmittel einsetzen müssen, um ihren Verpflichtungen nachzukommen und die Erfüllung der zugesagten Garantien zu gewährleisten.

Ziel der Studie ist es deshalb, die Entwicklung der vorhandenen Eigenmittel und der Solvabilitätsspanne führender deutscher Lebensversicherer anhand der Geschäftsberichte im zuvor genannten Zeitraum zu überprüfen. Insbesondere wird dabei untersucht, ob sich die Solvabilitätsquoten (Ist-Solvabilität/Soll-Solvabilität) seit 2008 verschlechtert haben. Ferner soll durch die Fortschreibung gegebenenfalls bestehender Entwicklungstendenzen dieser Solvabilitätsquoten überprüft werden, zu welchen Zeitpunkten bei den einzelnen Lebensversicherungsunternehmen unter sonst gleichen Rahmenbedingungen (ceteris paribus) mit einer Unterschreitung der aufsichtsrechtlich geforderten Eigenmittel zu rechnen ist.

Im Ergebnis zeigt sich, dass bei den meisten beobachteten Unternehmen ein negativer Trend in der Entwicklung der Solvabilitätsquote zu verzeichnen ist. Ferner lässt sich erkennen, dass bei einigen Lebensversicherern unter den vorausgesetzten Modellannahmen bereits in wenigen Jahren mit einer Unterdeckung der Solvabilitätsspanne zu rechnen ist.

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Trendanalyse der Solvabilität der Allianz Lebensversicherungs-AG

Abbildung 2: Trendanalyse der Solvabilität der AachenMünchener Lebensversicherung AG

Abbildung 3: Trendanalyse der Solvabilität der Generali Lebensversicherung AG

Abbildung 4: Trendanalyse der Solvabilität der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG

Abbildung 5: Trendanalyse der Solvabilität der Cosmos Lebensversicherungs-AG

Abbildung 6: Trendanalyse der Solvabilität der Axa Lebensversicherung AG

Abbildung 7: Trendanalyse der Solvabilität der Wüttembergische Lebensversicherung AG

Abbildung 8: Trendanalyse der Solvabilität der Alte Leipziger Lebensversicherung a.G

Abbildung 9: Trendanalyse der Solvabilität der SV Lebensversicherung AG

Abbildung 10: Trendanalyse der Solvabilität der Provinzial NordWest Lebensversicherung AG

Abbildung 11: Trendanalyse der Solvabilität der Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G

Abbildung 12: Trendanalyse der Solvabilität der Swiss Life AG

Verzeichnis der Tabellen

Tabelle 1: Durchschnittliche Bedeckungsquote der Solvabilitätsanforderungen der deutschen Lebensversicherungen.

Tabelle 2: Solvabilitätsquoten und Ergebnisse der Regressionsanalyse im Überblick

Tabelle 3: Durchschnittlicher Garantiezins im Bestand der Lebensversicherer

Tabelle 4: Zinszusatzreserve 2014 in % der Deckungsrückstellung

Tabelle 5: Gebuchte Brutto-Beiträge 2013 der untersuchten Lebensversicherer

Tabelle 6: Solvabilitätsquote der Lebensversicherungen im Zeitablauf

Tabelle 7: Eigenmittel der Lebensversicherungen im Zeitablauf

Tabelle 8: Solvabilitätsspanne der Lebensversicherungen im Zeitablauf

Tabelle 9: Abstand der Eigenmittel zur Solvabilitätsspanne der Lebensversicherungen im Zeitablauf

1 Einleitung

1.1 Problemstellung

Seit der Finanzkrise in den Jahren ab 2007 ist die Thematik des Niedrigzinsumfelds und dessen Auswirkung auf die deutsche Lebensversicherungswirtschaft vermehrt in den öffentlichen Fokus geraten. Die Lebensversicherung ist – mit einem Anteil von 48,7% der Beiträge – die größte Sparte der deutschen Erstversicherung.1 Auch deshalb ist die Frage nach den Folgen der Niedrigzinsen für ihre Solvabilität von erheblicher Bedeutung.

Die Niedrigzinsphase, die ihren Ursprung in der Finanzkrise hat,2 könnte für die Lebensversicherungsbranche zu erheblichen Problemen führen. Auf der einen Seite haben die Lebensversicherer noch immer hohe Garantieverpflichtungen im Bestand. Der aktuelle Höchstrechnungszins für das Neugeschäft beträgt zwar nur noch 1,25 %,3 der Durchschnitt im Bestand 2014 war aber immer noch auf einer Höhe von 3,05 %.4 Manche Altverträge haben sogar eine Verzinsung von 4 %.5 Dem gegenüber werden die traditionellen Anlageklassen immer unattraktiver. Immer geringere Renditen könnten dazu führen, dass die versprochenen Garantien am Finanzmarkt nicht mehr erwirtschaftet werden können.6 Während eine zehnjährige Bundesanleihe im Januar 2010 noch 3,4 % Rendite einbrachte,7 waren es im Februar 2015 nur noch 0,3 %.8 Die durchschnittliche Nettoverzinsung ist in 2012 und 2013 zwar wieder gestiegen, dies war aber auf außerordentliche Effekte zurückzuführen.9 Im Extremfall könnten infolgedessen Eigenmittel aufgebraucht werden, die eigentlich zur Sicherung der Zahlungsverpflichtung für die Zukunft gedacht waren.10

Die folgende Ausarbeitung betrachtet die Entwicklung der Solvabilität der Lebensversicherer in Deutschland im Niedrigzinsumfeld. Ziel dieser Arbeit ist es, anhand der Geschäftsberichte zu überprüfen, ob sich die Stabilität, gemessen an der Solvabilitätsquote, im Zeitraum von 2008 bis 2014 verschlechtert hat. Zusätzlich soll prognostiziert werden, wann die Eigenmittel, unter dem Stressszenario anhaltender Niedrigzinsen, nicht mehr ausreichen, um die gesetzlichen Solvabilitätsanforderungen zu erfüllen. Ferner soll auch untersucht werden, ob die Solvabilität eines Lebensversicherers mit der Belastung durch den durchschnittlichen Garantiezins in Zusammenhang steht.

1.2 Gang der Untersuchung

Um die Solvabilität zu untersuchen, ist es wichtig, zuerst einige Grundlagen vorzustellen. Hierfür werden in Kapitel 2 die Solvabilitätsanforderungen an deutsche Lebensversicherer aufgezeigt. Hier werden die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen sowie die Eingriffsbefugnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei (drohender) Unterschreitung der Anforderungen vorgestellt. In einem dritten Abschnitt wird die Solvabilitätskennzahl dargestellt und veranschaulicht, wie sich diese in den letzten Jahren für die deutsche Lebensversicherungswirtschaft entwickelt hat. Kapitel 3 widmet sich der Analyse der Solvabilität deutscher Lebensversicherungsunternehmen. Im ersten Abschnitt wird mit Hilfe einer Regressionsanalyse untersucht, wann die Lebensversicherer, unter dem Stressszenario anhaltender Niedrigzinsen, ihre Solvabilitätsanforderungen nicht mehr erfüllen können. Abgeschlossen wird dieses Kapitel mit der Zinszusatzreserve und deren Auswirkungen auf die Solvabilitätsquote. Die Arbeit endet mit einem Fazit und Ausblick in Kapital 4.

2 Solvabilitätsanforderungen für deutsche Lebensversicherungen unter Solvency I

2.1 Anforderungen an die Kapitalausstattung

Gemäß § 53c Abs. 1 VAG (alt) und § 89 Abs. 1 VAG (neu) in Verbindung mit § 97 Abs. 2 VAG (neu) haben Versicherungsunternehmen stets über anrechnungsfähige Eigenmittel mindestens in Höhe der Solvabilitätskapitalanforderungen zu verfügen, sodass die dauerhafte Erfüllung der Verpflichtungen aus den eingegangenen Verträgen stets gewährleistet ist. Für die in Kapitel 3 folgende Analyse sind zunächst die Bestimmungen des alten VAG maßgebend, weil die ermittelten Kennzahlen unter diesen Vorgaben erstellt wurden. Die Höhe der vorzuhaltenden Eigenmittel war unter Solvency I durch die sog. Solvabilitätsspanne bestimmt, welche in der KapAusstV i.V.m. § 53c Abs. 2 Nr.1 VAG geregelt wurde. Laut § 4 Abs. 1 KapAusstV waren 4% der Deckungsrückstellung und der Beitragsüberträge ohne Kostenanteile, jeweils brutto und bezogen auf das gesamte Versicherungsgeschäft, multipliziert mit dem sich aus dem letzten Geschäftsjahr ergebenden Verhältnissatz dieses Betrags, abzüglich der in Rückdeckung gegebenen Anteile zu diesem Betrag (mind. jedoch 85%) vorzuhalten. Dazu kamen 0,3 % des Risikokapitals, brutto und bezogen auf das gesamte Versicherungsgeschäft, multipliziert mit dem Maximum aus 50% und dem Verhältnissatz des Risikokapitals f.e.R. des letzten Geschäftsjahres zum Risikokapital des letzten Geschäftsjahres. Ein Drittel der Solvabilitätsspanne galt gemäß § 53c Abs. 1 VAG (alt) als Garantiefonds.

2.2 Aufsichtsrechtliche Folgen im Falle einer (sich andeutenden) Unterdeckung der Solvabilitätsanforderungen

Laut § 81b Abs. 1 VAG (alt) bzw. § 134 VAG (neu) muss das Unternehmen auf Verlangen der Aufsichtsbehörde einen Solvabilitäts- bzw. Sanierungsplan vorlegen, wenn die Eigenmittel geringer sind oder drohen, geringer zu werden als die Solvabilitätsspanne. Dieser soll die Planung zur Wiederherstellung gesunder Finanzverhältnisse darstellen sowie Maßnahmen zur Begegnung gefährdender Situationen aufzeigen. Droht eine weitere Verschlechterung des Finanzverhältnisses, kann die Aufsichtsbehörde unter außergewöhnlichen Bedingungen die freie Verfügung über die Vermögensgegenstände einschränken oder untersagen. Des Weiteren soll die Aufsichtsbehörde, gemäß § 81b Abs. 1a VAG (alt) bzw. § 25 Abs. 4 in Verbindung mit § 134 Abs. 1 VAG (neu), unter den oben genannten Voraussetzungen, die Auszahlung variabler Vergütung sowie Vergütungsbestandteilen an die Geschäftsführung sowie die Mitarbeiter begrenzen oder vollständig untersagen. Wurde der Garantiefonds unterschritten, war gemäß § 81b Abs. 2 VAG (alt) auf Verlangen der Aufsichtsbehörde ein Finanzierungsplan vorzulegen. Im Extremfall kann die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb gemäß § 87 Abs. 2 VAG (alt) bzw. § 304 VAG (neu) widerrufen werden, wenn das Untenehmen nicht in der Lage ist, die geforderten Maßnahmen zu ergreifen.

Der Pressereferent der BaFin bestätigte auf Anfrage am 11.5.2015, dass die BaFin keine allgemeine und unternehmensunabhängige Grenze definiert hat, ab der man von einer drohenden Unterdeckung der Solvabilitätsspanne ausgehen kann.

2.3 Solvabilitätskennzahl

Die Solvabilitätsformel ergibt sich aus dem Verhältnis der Ist-Solvabilität zur Soll-Solvabilität.11 Die Soll-Solvabilität wird durch die in Abschnitt 2.1 erläuterte Solvabilitätsspanne bestimmt, während sich die Ist-Solvabilität aus den anrechenbaren Eigenmitteln, die im Untersuchungszeitraum in § 53c Abs. 3 – 3e VAG (alt) geregelt waren, ergibt.12 Solvabilität war gegeben, wenn die Quote mindestens 1 betrug.13 Dann entsprachen die geforderten mindestens den vorhandenen Eigenmitteln.

In den Geschäftsberichten des Zeitraums 2008 bis 2014, die in Kapitel 3 ausgewertet sind, wurde diese Kennzahl von den verschiedenen Unternehmen und der BaFin unterschiedlich bezeichnet. So betitelten die Allianz, AachenMünchener, Generali, Zurich Deutscher Herold, Cosmos, Württembergische und Swiss Life sie mit „Solvabilitätsquote“, während die Axa sie „Bedeckungssatz“, die Alte Leipziger „Eigenmittel im Verhältnis zur Solvabilitätsspanne“, die SV „Überdeckung der Solvabilitätsspanne“, die Provinzial NordWest „Bedeckungsgrad der Solvabilität“, der Volkswohl Bund „Bedeckung der Solvabilitätsspanne“ und die BaFin „Bedeckungsquote der Solvabilitätsanforderungen“ nannten.14 Da in den Geschäftsberichten keine Formel angegeben wurde,15 wird im Folgenden von einer synonymen Betrachtung ausgegangen und die Quote „Solvabilitätsquote“ genannt.

Die Entwicklung der von der BaFin in ihrem Jahresbericht veröffentlichten durchschnittlichen Bedeckung der Solvabilitätsanforderungen der deutschen Lebensversicherungen ist in Tabelle 1 abgebildet. Mit Ausnahme eines kleinen Anstiegs in 2009 ist ein klarer Abwärtstrend erkennbar. Seit 2008 hat sie um 22 % abgenommen. Trotzdem ist die Quote noch weit von der 100%-Marke entfernt.16

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung, Datenquelle: BaFin (Hrsg.) (2008-2014).

Tabelle 1: Durchschnittliche Bedeckungsquote der Solvabilitätsanforderungen der deutschen Lebensversicherungen

3 Entwicklung der Solvabilität deutscher Lebensversicherer

3.1 Regressionsanalyse der Solvabilität führender Lebensversicherungen in Deutschland

In der folgenden Analyse wurden die Geschäftsberichte der 20 größten Lebensversicherungsunternehmen in Deutschland, gemessen an den gebuchten Brutto-Beiträgen im Jahr 2013, untersucht.17 Dabei konnten 12 Unternehmen ausgewertet werden, die ihre Solvabilitätsquote offengelegt haben. Diese 12 Lebensversicherer, darunter der Marktführer Allianz, kommen zusammen auf einen Anteil von 51 % an den gebuchten Brutto-Beiträgen im Jahr 2013.18

Im Rahmen der Analyse wurde die Solvabilitätsquote der 12 Lebensversicherer in den Jahren 2008 bis 2014 betrachtet. Mit Hilfe einer Regressionsgeraden wurde die Quote in die Zukunft fortgeschrieben. Daraufhin wurde untersucht, ob und wann die Soll-Solvabilität die Ist-Solvabilität übersteigt. Zusätzlich wurde, falls offengelegt, die Entwicklung der Eigenmittel und der Solvabilitätsspanne untersucht. Bei der AachenMünchener, der Generali, der Cosmos und der Axa wurde die Soll-Solvabilität mithilfe des Dreisatzes selbst errechnet.

Das Ergebnis der Regressionsanalyse wird in Tabelle 2 veranschaulicht. Graphische Darstellungen befinden sich in Anlage 2 im Anhang für alle 12 Lebensversicherer. In Anlage 3 im Anhang sind weitere Daten in vier Tabellen abgebildet. Neben den Solvabilitätsquoten, die auch in Tabelle 1 angegeben sind, finden sich im Anhang die Eigenmittel, die Solvabilitätsspanne sowie der Abstand der Eigenmittel zur Solvabilitätsspanne je Versicherer für den Zeitraum 2008 bis 2014.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung, Datenquelle: Geschäftsberichte der genannten Lebensversicherer der Jahre 2008 - 2014.

Tabelle 2: Solvabilitätsquoten und Ergebnisse der Regressionsanalyse im Überblick

Bei der Analyse wurden einige Annahmen getroffen, um einen Vergleich untereinander gewährleisten zu können. Der Trend, der sich aus der Solvabilitätsquote der Geschäftsjahre 2008 bis 2014 ergibt, wird linear in die Zukunft fortgeschrieben. Des Weiteren wird unterstellt, dass im betrachteten Zeitraum keinerlei Gegensteuerungsmaßnahmen, wie etwa eine Erhöhung der Eigenmittel, ergriffen werden.19 Jegliche die Solvabilitätsquote beeinflussenden Faktoren der Vergangenheit, wie bspw. das Neugeschäft und die Zinszusatzreserve, werden gleichermaßen in die Zukunft fortgeschrieben. Zusätzlich wird angenommen, dass das niedrige Zinsniveau weiter bestehen bleibt. Die folgende Analyse ist anhand der Solvency-I-Regelungen vorgenommen worden. Zudem wird angenommen, dass die Begrifflichkeiten aus dem Kapitel 2.3 wie z.B. Bedeckungsgrad, Solvabilitätsquote etc. synonym verwendet werden können und sich die Berechnung bei den verschiedenen Unternehmen nicht unterscheidet. Da die BaFin keine allgemeine und unternehmensunabhängige Grenze definiert hat, ab der eine drohende Unterdeckung angenommen wird, wird im Folgenden davon ausgegangen, dass ein Unternehmen dann als ausgefallen gilt, wenn es die 100%-Marke unterschritten hat.

Wie in Tabelle 2 zu erkennen ist, kommt es unter den getroffenen Modellannahmen zuerst bei der Generali Lebensversicherungs AG und im Anschluss bei der Cosmos und der AachenMünchener Lebensversicherungs AG zu einer Unterdeckung der Solvabilitätsspanne. Die beiden letzteren Aktiengesellschaften sind im Besitz der Generali Deutschland AG. Es bestehen Gewinnabführungsverträge. Die Generali Lebensversicherung AG hat im Jahr 2001 mit der Generali Beteiligungs- und Verwaltungs-AG einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen (Beherrschungsvertrag 1997). Letztere AG wird von der Generali Deutschland AG beherrscht20, die wiederum im Besitz der italienischen Assicurazioni Generali – dem größten italienischen Versicherungs-konzern – ist.21

[...]


1 Vgl. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) (Hrsg.) (2015), S. 12.

2 Vgl. Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) (Hrsg.) (2014), S. 9.

3 Vgl. Assekuranz Rating-Agentur GmbH (Assekurata) (Hrsg.) (2015), S. 5.

4 Vgl. GDV (Hrsg.) (2015), http://gdv.de, Abruf vom 2.3.2016.

5 Vgl. GDV (Hrsg.) (2014), http://gdv.de, Abruf vom 16.5.2015.

6 Vgl. Bundesministerium der Finanzen (Hrsg.) (2014), S.12.

7 Vgl. Deutsche Bundesbank (Hrsg.) (2010), S. 2.

8 Vgl. Deutsche Bundesbank (Hrsg.) (2015), S. 2.

9 Vgl. Deutsche Bundesbank (Hrsg.) (2014), S. 52.

10 Vgl. Kablau / Weiß (2014), S. 4.

11 Vgl. Farny (2006), S. 781.

12 Vgl. Farny (2006), S. 781.

13 Vgl. Farny (2006), S. 782.

14 Vgl. Geschäftsberichte der genannten Lebensversicherer des Jahres 2013 bzw. 2014, BaFin (Hrsg.) (2014).

15 Vgl. Geschäftsberichte der genannten Lebensversicherer des Jahres 2013 bzw. 2014.

16 Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass weder stille Reserven der Aktivseite noch stille Lasten der Passivseite berücksichtigt werden. Beachtet man ferner, dass die Duration der Lebensversicherer auf der Passivseite im Durchschnitt größer ist als auf der Aktivseite, ergeben sich relevante Schlussfolgerungen hinsichtlich der Aussagekraft der Bedeckungsquoten im aktuellen Niedrigzinsumfeld.

17 Vgl. Statista (o.J.), http://statista.com, Abruf vom 16.5.2015.

18 Vgl. Geschäftsberichte der untersuchten Lebensversicherer des Jahres 2013.

19 Sollten bei einem Versicherer bereits Gegensteuerungsmaßnahmen ergriffen worden sein, die den Trend beeinflusst haben, wird angenommen, dass diese Maßnahme in Zukunft fortgesetzt, aber nicht erweitert wird.

20 Siehe den Geschäftsbericht des Jahres 2013 der Generali Lebensversicherung AG, S. 29.

21 Bis zum 3. November 2015 wurde die Generali vom Financial Stability Board und der International Association of Insurance Supervisors als Systemically Important Insurer eingestuft.

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Details

Title
Das Niedrigzinsumfeld und sein Gefährdungspotenzial für die Solvabilität der Lebensversicherungsunternehmen in Deutschland
Subtitle
Deutsche finanz- und versicherungswirtschaftliche Studienreihe Nr. 1
Authors
Year
2016
Pages
34
Catalog Number
V318327
ISBN (eBook)
9783668175280
ISBN (Book)
9783668175297
File size
913 KB
Language
German
Notes
Keywords
Niedrigzins, Versicherung, Lebensversicherung, Solvabilität, Eigenmittel, Deutschland, Solvenz
Quote paper
Daniel Lange (Author)Bastian Radewaldt (Author), 2016, Das Niedrigzinsumfeld und sein Gefährdungspotenzial für die Solvabilität der Lebensversicherungsunternehmen in Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/318327

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