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Effizienz als Verfassungsprinzip. Inwieweit ist eine Verpflichtung zu effizientem Handeln bereits im deutschen Grundgesetz vorgeschrieben?

Titre: Effizienz als Verfassungsprinzip. Inwieweit ist eine Verpflichtung zu effizientem Handeln bereits im deutschen Grundgesetz vorgeschrieben?

Dossier / Travail , 2015 , 19 Pages

Autor:in: Anonym (Auteur)

Droit - Droit public / Droit constitutionnel / Droits fondamentaux
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Die Arbeit widmet sich insbesondere der Frage, inwieweit eine Verpflichtung zu effizientem Handeln bereits im deutschen Grundgesetz vorgeschrieben ist.

Ausgehend vom individuellen Verhaltensmodell des homo oeconomicus verhalten sich Individuen grundsätzlich zweckrational, eigennutzorientiert und nutzenmaximierend. Zwischen mehreren Handlungsoptionen wird sich der homo oeconomicus für diejenige entscheiden, die ihm bei geringstem Einsatz von aufgewendeten Mitteln den größten Nutzen verspricht, mithin für die subjektiv effizienteste Option. Dabei bestimmen die Individuen ihre Präferenzen selbstständig und autonom. Es handelt sich dabei um eine rein positive Feststellung, die sich jeder normativen Wertung enthält.

In einer Welt mit grundsätzlich knappen Ressourcen führt dieses individualnutzenmaximierende Verhalten jedoch unweigerlich zu sozialen Knappheitslagen. Das Verhalten der Individuen infolge veränderter Umstände versucht die ökonomische Analyse vorherzusehen, zu analysieren und zu bewerten, wobei mit ihrer Hilfe eine Lösung der jeweiligen Knappheitslage angesteuert wird. Mithilfe des Modells der isolierten Abstraktion, in der jeweils nur ein variabler Faktor existiert unter sonstiger Konstanz der anderen Faktoren, können so praxistaugliche Verhaltensprognosen entwickelt werden.

Diese Methode macht sich auch die ökonomische Analyse des Rechts zu Eigen. Nach dem Normverständnis des homo oeconomicus ist die Verbindlichkeit einer Rechtsnorm untrennbar verknüpft mit der Existenz, Höhe und Durchsetzungswahrscheinlichkeit einer Sanktion. Die Sanktion verteuert die vorher als günstig angesehene Handlungsalternative, was ab einem gewissen Grad zu einer Umorientierung führt. Somit kann durch eine an der Ökonomik orientierten Rechtssetzung eine verhaltenssteuernde Wirkung erzeugt werden. Dass sich das individuelle Verhalten an der Effizienz orientiert, macht deutlich, dass Effizienz eine wesentliche Säule der ökonomischen Analyse ist.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

I. Die Ökonomische Analyse des Rechts

II. Definition des Effizienzbegriffes

1. Der ökonomische Effizienzbegriff

2. Der juristische Effizienzbegriff

III. Das deutsche Grundgesetz

IV. Effizienzvorgaben im Grundgesetz

1. Ableitung aus Verfassungsprinzipien

a) Aus dem Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 Abs. 1 und 3 GG

b) Aus dem Sozialstaatsprinzip, Art. 20 Abs. 1, Art. 28 Abs. 1 S. 1 GG

c) Rationalität und Verhältnismäßigkeit

d) Das umweltrechtliche Nachhaltigkeitsgebot, Art. 20a GG

2. Das haushaltsrechtliche Wirtschaftlichkeitsgebot, Art. 114 Abs. 2 S. 1 GG

3. Ableitung aus den Grundrechten

a) Die abgabenrechtlich-relevanten Grundrechte, Art. 2 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip

b) Der Gleichheitssatz als allgemeines Sachlichkeitsgebot, Art. 3 Abs. 1 GG

c) Das teilhaberechtliche Kapazitätsausschöpfungsgebot

4. Im legislativen Bereich

5. Im Staatsorganisationsrecht

a) Kompetenzbündelung zur Effizienzsteigerung

b) Funktionsfähigkeit der Parlamente

c) Föderalismus und Selbstverwaltung, Art. 20 Abs. 1, Art. 28 Abs. 2 GG

6. Unionsrecht

V. Fazit

Zielsetzung & Themen

Das Hauptziel dieser Arbeit ist es, die verfassungsrechtliche Verankerung des Effizienzgedankens im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zu untersuchen und zu prüfen, inwieweit sich eine verpflichtende Vorgabe zum effizienten staatlichen Handeln aus den bestehenden Verfassungsnormen ableiten lässt.

  • Die ökonomische Analyse des Rechts und ihr Bezug zum Effizienzbegriff
  • Differenzierung zwischen ökonomischem und juristischem Effizienzverständnis
  • Analyse von Effizienzvorgaben in Verfassungsprinzipien und Grundrechten
  • Die Rolle des haushaltsrechtlichen Wirtschaftlichkeitsgebots (Art. 114 GG)
  • Die Grenzen der Effizienzbindung durch den gesetzgeberischen Spielraum und das Demokratieprinzip

Auszug aus dem Buch

II. Definition des Effizienzbegriffes

Der ökonomische Effizienzbegriff orientiert sich zuvorderst an dem günstigsten Verhältnis einer Nutzen/Kosten-Relation. Effizient ist eine Maßnahme grundsätzlich, wenn der aus ihr gezogene Erfolg (Nutzen/Ziel) größer ist als die eingesetzten Mittel (Kosten/Ressourcen). Die effizienteste Maßnahme ist demnach diejenige, bei der die Differenz bzw. der Quotient aus diesem Input/Output-Verhältnis der maximale ist.

In formaler Hinsicht lassen sich danach das Minimal- und das Maximalprinzip ausmachen. Während beim Minimalprinzip ein vorgegebenes Ziel mit möglichst geringem Ressourceneinsatz erreicht werden soll, soll beim Maximalprinzip bei vorgegebenem Ressourceneinsatz das Ziel in besonders hohem Maße erreicht werden.

Nicht deckungsgleich hingegen ist der Begriff der Effizienz mit dem der Effektivität. Denn Effektivität meint allein den Zielerreichungsgrad, sie schaut nur auf das Maß der Verwirklichung des angestrebten Zustands ohne dabei auf den Mitteleinsatz (Kosten/Ressourcen) abzustellen.

Effizienz hingegen verliert die Beziehung zwischen Zweck und Mittel nie aus den Augen, sondern erhebt gerade diese Untersuchung zu ihrem Programm. Zwischen mehreren Handlungsalternativen ist ihr zufolge diejenige anzustreben, die bei geringstem Mitteleinsatz den größten Nutzen erzielen kann, also bei dem das mögliche Optimum der Gestaltung erreicht wird. Zwingend geht damit auch das Gebot der Verschwendungsfreiheit von grundsätzlich knappen Ressourcen einher.

Zusammenfassung der Kapitel

I. Die Ökonomische Analyse des Rechts: Einführung in das Verhaltensmodell des homo oeconomicus als Grundlage der ökonomischen Analyse des Rechts zur Bewertung von Knappheitslagen.

II. Definition des Effizienzbegriffes: Erläuterung der ökonomischen und juristischen Verständnisse von Effizienz, inklusive einer Abgrenzung zur Effektivität und zur wohlfahrtsökonomischen Nutzenmaximierung.

III. Das deutsche Grundgesetz: Überblick über die Bedeutung des Grundgesetzes als objektive Werteordnung und die Funktion von Verfassungsprinzipien als Optimierungsgebote.

IV. Effizienzvorgaben im Grundgesetz: Untersuchung verschiedener Verfassungsnormen, vom Rechtsstaatsprinzip über Grundrechte bis hin zum Haushaltsrecht, auf eine potenzielle Effizienzverpflichtung des Staates.

V. Fazit: Zusammenfassende Bewertung, dass eine explizite verfassungsrechtliche Effizienzbindung primär im haushaltsrechtlichen Wirtschaftlichkeitsgebot zu verorten ist, jedoch ansonsten hinter anderen Verfassungsprinzipien zurücktritt.

Schlüsselwörter

Effizienz, Grundgesetz, Ökonomische Analyse des Rechts, Wirtschaftlichkeitsgebot, Verfassungsprinzipien, Gemeinwohl, Ressourcenallokation, Kosten-Nutzen-Relation, Verhältnismäßigkeit, Rechtsstaatsprinzip, Sozialstaatsprinzip, Staatsorganisationsrecht, Haushaltsrecht.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die verfassungsrechtliche Relevanz und Bindungswirkung des Effizienzgedankens innerhalb des deutschen Grundgesetzes.

Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?

Die Themen umfassen die ökonomische Effizienztheorie, die Bedeutung von Verfassungsprinzipien, haushaltsrechtliche Anforderungen sowie die Grenzen der Effizienzorientierung in der Gesetzgebung.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Es wird untersucht, ob und in welchem Umfang das Grundgesetz staatliches Handeln zu einem effizienten Mitteleinsatz verpflichtet.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es wird eine rechtswissenschaftliche Untersuchung vorgenommen, die verfassungsrechtliche Normen und deren Interpretationen durch die Rechtsprechung sowie die Lehre unter Einbeziehung ökonomischer Begriffe analysiert.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil widmet sich der Ableitung von Effizienzvorgaben aus verschiedenen Bereichen wie dem Rechtsstaats- und Sozialstaatsprinzip, Grundrechten, dem haushaltsrechtlichen Wirtschaftlichkeitsgebot sowie staatsorganisationsrechtlichen Bestimmungen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren diese Arbeit?

Zentrale Begriffe sind Effizienz, Grundgesetz, Wirtschaftlichkeitsgebot, Gemeinwohl, Verhältnismäßigkeit und Ressourcenallokation.

Inwieweit lässt sich aus dem Rechtsstaatsprinzip eine Effizienzpflicht ableiten?

Obwohl das Rechtsstaatsprinzip einen effektiven Rechtsschutz und funktionstüchtige Rechtspflege fordert, ist dies nicht mit einer ökonomischen Effizienzpflicht gleichzusetzen, da es primär auf Wirksamkeit und nicht auf Kosten-Nutzen-Optimierung abstellt.

Wie bewertet die Arbeit das haushaltsrechtliche Wirtschaftlichkeitsgebot?

Dieses Gebot nach Art. 114 Abs. 2 GG wird als die direkteste Verankerung des Effizienzgedankens angesehen, ist jedoch in seinem Anwendungsbereich auf die Exekutive und staatliche Haushaltsmittel begrenzt.

Warum ist das Gemeinwohl nicht identisch mit ökonomischer Effizienz?

Das verfassungsrechtliche Gemeinwohl umfasst weitergehende Werte wie Autonomie und soziale Gerechtigkeit, die in Verteilungskonflikten einer rein nutzenmaximierenden Allokation entgegenstehen können.

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Résumé des informations

Titre
Effizienz als Verfassungsprinzip. Inwieweit ist eine Verpflichtung zu effizientem Handeln bereits im deutschen Grundgesetz vorgeschrieben?
Auteur
Anonym (Auteur)
Année de publication
2015
Pages
19
N° de catalogue
V319115
ISBN (ebook)
9783668183995
ISBN (Livre)
9783668184008
Langue
allemand
mots-clé
Effizienz Verfassung effizientes Handeln
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Anonym (Auteur), 2015, Effizienz als Verfassungsprinzip. Inwieweit ist eine Verpflichtung zu effizientem Handeln bereits im deutschen Grundgesetz vorgeschrieben?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/319115
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Extrait de  19  pages
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