Inwiefern war und ist Fleischkonsum moralisch vertretbar? Ethische, historische und gesetzliche Aspekte zu den Rechten von Tieren

„Erst das Fressen, dann die Moral?“


Trabajo de Investigación (Colegio), 2015

23 Páginas, Calificación: 2,0


Extracto


Inhalt

1. Einleitung

2. Die Relation zwischen Mensch und Tier in unterschiedlichen Zeitaltern
2.1. Tiere in der Kirche
2.1.1. Christentum- ohne konkrete Vorschriften
2.1.2. Das Geschöpf als Nutztier im Islam
2.1.3. Im Buddhismus
2.2. Das Verhältnis von Mensch und Tier im griechisch-römischen Denken

3. Gesetzliche Stellung von Tieren
3.1. Anerkennung von Tieren in Deutschland
3.2. In anderen Kulturen
3.2.1. Tierwürde als Bestandteil des schweizerischen Gesetzes
3.2.2. Anerkennung von Menschenaffen in Neuseeland

4. Ethische Perspektive
4.1. Prominente tierethische Ansätze
4.1.1. Peter Singer: „Animal Liberation“
4.1.2. Tom Regan: „Animal Rights”
4.1.3. Gary L. Francione: „Abolitinist Approach“

5. Fazit

6. Anhang

7. Quellenverzeichnis
7.1. Literatur
7.1.1. Primärquellen
7.1.2. Sekundärquellen
7.2. Internetquellen

7.3. Andere Quellen

1. Einleitung

Das Überthema dieses Seminarkurses waren Lebensperspektiven und –Übergänge. Während der Themenfindung, überlegte ich mir was alles Übergänge in meinem Alltag sind. Ich kam auf den Übergangszustand des Hungers. Was tun wir Menschen bei Hunger? Wir essen! Und was? Oftmals Tierfleisch! Doch warum tun wir das? Warum stellt der Mensch sich in seiner Beziehung mit dem Tier über jenes? Dies soll das Thema dieser Arbeit sein. So war nicht nur das Überthema des Übergangs und das der Lebensperspektiven (in diesem Fall die von Tieren) abgedeckt, ich hatte auch noch einen persönlichen Bezug zum Thema: Mein Großvater war 50 Jahre der Besitzer einer Metzgerei. Der Konsum von Tierfleisch gehört für mich sozusagen zum Alltag.

Die Arbeit ist grob in drei Teile zu gliedern: Im ersten Teil geht es um die Beziehung zwischen Mensch und Tier in unterschiedlichen Zeitaltern und das Konsumieren von Fleisch in diesen. Dieser Aspekt erscheint mir relevant, weil unterschiedliche Herangehensweisen an das Thema Tier und Mensch und ihr Agieren miteinander erläutert werden. Im zweiten Kapitel soll es um das Tier im Gesetz gehen. Dabei steht zunächst Deutschland im Fokus. Um zwei Kontraste zur gesetzlichen Stellung des Tieres in Deutschland zu bilden, werden danach die Schweiz und Neuseeland belichtet. In einem letzten Paragraphen wird die ethische Perspektive auf das Thema bezogen. Hierbei werden die Ansätze dreier verschiedener Ethiker beziehungsweise Philosophen dargelegt, auch in Bezug auf den Fleischkonsum. Alle Kapitel stehen unter folgender Leitfrage: Inwiefern war und ist Fleischkonsum moralisch vertretbar?

Das Infomaterial meiner Arbeit setzt sich zu 90 Prozent aus Literaturquellen zusammen. Die restlichen zehn Prozent sind Internetquellen.

Ein Zitat aus der Dreigroschenoper von Bertold Brecht, die am 23. August 1928 uraufgeführt wurde, bezieht sich auf mein Thema: „Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral!“[1] Diese Aussage trifft das Thema und den Hauptkonflikt meiner Arbeit auf den Punkt. Bei eigenen Gedanken zu diesem Satz kommt man schnell ins Grübeln über das eigene Essverhalten von Tieren.

Am Ende der Arbeit soll ein Fazit gezogen werden, das sich auf die moralische Vertretbarkeit von Fleischkonsum bezieht.

2. Die Relation zwischen Mensch und Tier in unterschiedlichen Zeitaltern

2.1. Tiere in der Kirche

Es gibt fünf Weltreligionen. Vor allem drei unterscheiden sich in ihrem Tierverständnis voneinander: Das Christentum, der Islam und der Buddhismus. Die Bedeutung des Tiers in diesen Religionen wird im Folgenden geschildert.

2.1.1. Christentum- ohne konkrete Vorschriften

Es gibt im Christentum keine konkrete Regelung bezüglich Tieren und Fleischkonsums. Es gibt weder verbotene, noch erlaubte Tiere. Jedoch verzichten gläubige Christen an Freitagen besonders aber an Tagen, die an Jesu Leiden erinnern sollen, auf Fleisch.

In der Bibel unterscheidet sich das Tierverständnis im alten und neuen Testament. Das Alte Testament entstand in einer agrarisch naturverbundenen Gegend. Die Natur gehört zur Welt des Menschen Gott findet sich im Leben der Mensch durch sein fortlaufendes Handeln wieder.[2] Alle Tiere galten als Geschöpfe Gottes.[3] Mensch und Tier bildeten eine Einheit.[4] In weiterer Folge wurden Tiere mit Sklaven gleichgestellt: Ihnen wurde die Sabbatruhe gewährt und sie erhielten Lohn in Form von Nahrung.

Die Texte des Neuen Testaments wurden in frühstädtischem Umfeld verfasst. Unter dem christlichen Volk herrscht von nun an mehr Menschenliebe, begründet durch den Sohn Gottes auf Erden, Jesus. Die Menschen kümmern sich von nun an mehr um ihre Nächsten als um die Tiere.[5]

In der nachbiblischen Zeit nimmt das griechisch-römische Denken einen immer größeren Einfluss auf das Tierdenken im Christentum. Das ewige Leben des Menschen steht gegenüber der vergänglichen Natur. Diese wird von nun abgewertet und gilt als schlecht. Beispielsweise gilt die Schlange seit dieser Zeit als Symbol der Sünde begründet durch ihre Verleitung zur Schandtat in Genesis 3, 1-24.[6]

Eine Ausnahme in diesem Denken bildete der heilige Franziskus. Er gilt als der Tierschützer im Christentum.[7]

Vor ungefähr einhundert Jahren erkannten die Christen ihr bisheriges Verhalten gegenüber Tieren als falsche an. So heißt es im Katechismus „Tiere sind Geschöpfe Gottes und unterstehen seiner fürsorgenden Vorsehung.“[8] Heute erkennt der Christ die Brückenfunktion von Tieren wieder. Tiere verbinden den Menschen mit Gott, denn in ihnen lebt der Schöpfer ihrer Welt.[9]

2.1.2. Das Geschöpf als Nutztier im Islam

Anhänger des Islams glauben, wie die Christen, an die Schöpfung aller Lebewesen durch Gott.[10] Die Menschen dürfen und sollen die Tiere zu ihren Zwecken nutzen.[11] Der Mensch nutzt Tiere hauptsächlich als Speise- und Bekleidungslieferant und als Transport- und Arbeitstier.

Speisetiere werden in die Kategorien „Verboten“, „Erlaubt“ und „Verpönt“ eingeteilt. Für den Verzehr verbotene Tiere sind alle Fleischfresser mit Reißzähnen, alle Greifvögel, alle Tiere, die sich von Unreinem ernähren, Reptilien, nicht rituell geschlachtete Tiere, Tiere, die vom Propheten Mohammed verboten wurden zu töten sowie das Schwein. Zum Essen erlaubte Tiere sind Fische, Nutztiere und Eidechsen. Verpönte Tiere, also weder zum Verzehr verbotene, noch zum Verzehr empfohlene Tiere, sind beispielsweise Muscheln.[12]

Tiere, deren Produkte nicht nur als Nahrung dienen, werden als Nutztier bezeichnet. Mithilfe dieser wird Kleidung, Schmuck und Parfum hergestellt. Außerdem werden zum Beispiel Felle, Leder, Elfenbein, Schildkrot, Korallen und Perlen in nicht islamische Länder exportiert. [13] So dienen Tiere im Islam auch als finanzielle Stütze.

Als Opfertiere bevorzugen Muslime Kamele, Schafe, Rinder und weiße Ziegen.

Zu der Kategorie der Transport- und Arbeitstiere zählen Reit-[14], Militär- und Jagdtiere, sowie die für die Medizin brauchbaren Tiere. Eine besondere Rolle kommt Militär- und Jagdtieren zugute. Sie gelten als besonders wertvoll und dienen oft als Symbol von Reichtum.[15]

Im Allgemeinen steht das Tier im Islam nicht im Mittelpunkt der Beschäftigung zwischen Mensch und Tier. Stattdessen ist vor allem der Nutzen eines Tiers wichtig.

2.1.3. Im Buddhismus

Allgemein sind Buddhisten eher negativ gegenüber Tieren gestimmt. So ist eine Wiedergeburt als Tier die Folge schlechten Verhaltens.

Das Leben von Tieren ist ein qualvolles und unangenehmes Unterfangen. Die Lebensweise ist aus buddhistischer Sicht nicht schön: Pferde, Rinder und Schafe leben von im Buddhismus unrein geltendem Gras, Hunde und Schweine ernähren sich von Kot, Würmer halten sich unter der Erde auf, Fische leben im Wasser, das ebenfalls als unrein gilt und Maden leben in fauligem Fisch. Außerdem werden Tiere durch Kälte und Hitze sowie Fressfeinde bedroht. Eine weitere Gefahr der Tiere ist der Mensch. Er beutet sie aus und misshandelt sie.

Ein weiterer Aspekt, warum Tiere dem Mensch im Buddhismus untergeordnet sind, ist deren Unwissenheit. Tiere sind nicht imstande das Lebensziel eines jeden Buddhisten, die Erleuchtung, zu erreichen. So sind sie nicht in der Lage das wahre Wesen des Daseins zu durchschauen.

Weiter gelten Tiere als unmoralisch, denn sie kennen weder Mitleid noch haben sie nach buddhistischen Werten ein angemessenes Sexualverhalten. Sie betreiben ihre Fortpflanzung oft inzestuös.

Buddhisten vergleichen das Verhalten von Tieren mit dem der Menschen. Tiere handeln anders, was in dieser Weltreligion als böse gilt. Böse Kreaturen strahlen schlechtes Karma aus. So ist der Aufstieg in höhere Existenzen unmöglich.

Begeht ein Buddhist eine Straftat an einem Tier, so wird die Strafe milder ausfallen, als beginge er sie an einem Menschen. Jedoch wird das Töten eines schlechten Menschen gleichgestellt mit dem Umbringen eines Tieres (Vergleich der Folgen von Straftaten an Tieren und an Menschen siehe M1 im Anhang).

Eine ideale buddhistische Welt ist also ohne die Tiere. Buddhisten zeigen eine starke Abneigung gegenüber Tieren. Daher soll es in deren Himmel keine Tiere geben, in der Hölle stattdessen gibt es vor allem blutgierige und abstoßende Tiere.[16]

2.2. Das Verhältnis von Mensch und Tier im griechisch-römischen Denken

Tiere spielten in der Antike eine weitaus wichtigere Rolle als heute. Sie dienten vor allem als Nahrung und als Arbeitstiere. So waren Arbeitstiere in der Landwirtschaft, auf der Jagd und im Krieg wichtig. Tierische Produkte wie Milch, Eier, Käse, Honig und Fleisch wurden zu Speisezwecken verwendet. Tiere wurden auch zu Opfern genutzt, welche eine zentrale Rolle im griechisch-römischen Denken innehatten.

Aber Tiere waren auch Gefährten für die Menschen. Sie nutzten ihnen durch ihre Wolle beziehungsweise ihre Pelze oder Häute. In der Mythologie waren Tiere für die Zukunftsprophezeiung zuständig: Durch Vogel- und Eingeweideschau konnten Seher einen Blick in die Zukunft. In der römischen Kultur waren Tiere auch in Amphitheatern zu finden.

Ab dem fünften Jahrhundert vor Christus war die Bändigung und die Ausnutzung eines oder mehrerer Tiere eine große Leistung.[17] Die Menschen glaubten dann an eine hohe geistige Stärke des Bändigers, denn eigentlich ist er dem Tier rein körperlich unterlegen.[18]

Die Ausnutzung der Tiere wurde vor allem durch Sokrates (496-399 v. Chr.), Aristoteles (384-322 v. Chr.)[19], die Stoiker („ praktische Philosoph[en], die Pflichtbewusstsein, Leidenschaftslosigkeit, Gleichmut und tugendhaftes Leben in Übereinstimmung mit der Vernunft und der Natur propagier[en]“[20] ) [21], die Epikureer[22], Origenes (185-253 n Chr.) und Augustin (354-430 n Chr.)[23] geprägt. Sie vertraten alle eine anthropozentrische Sicht. Diese besagt, dass die Schöpfung aufgrund des menschlichen Willens geschah.

In Sachen Tierschonung und Vegetarismus forderte zunächst Pythagoras (560-480 v. Chr.) zu einem Umdenken auf.[24] Es folgten Empedokles (483-425 v. Chr.) und Xenokrates (396-314 v. Chr.). Alle drei verband der Glaube an die Seelenwanderung und deshalb hielten sie als erste am Prinzip der Tierschonung fest.[25] Theophrast (372-425 n. Chr.) und Plutarch (46-120 n.Chr.) forderten dazu auf, das Verhalten gegenüber Menschen, dem der Tiere gegenüber anzupassen. So wie man Übeltäter bestraft, soll man schädliche Tier töten. Wie man jedoch einen lieben und netten Menschen gut behandelt, soll man auch mit harmlosen Tieren umgehen. Dies war ein erster indirekter Aufruf zu mehr Vegetarismus im Volk.[26]

Porphyrios (234-301 n. Chr.) schrieb mit seinem Werk „De abstinentia“ (=De abst.) die ausführlichste antike Buchreihe, die den Vegetarismus publik macht.[27] Im ersten Buch der Tetralogie spricht er von Besonnen- und Reinheit. Dies seien die Voraussetzungen für das wichtigste Ziel aller Neuplatoniker. Dieses Ziel ist, Gott gleich zu werden. Nach Porphyrios waren die Menschen ursprünglich als Geisteswesen auf der Welt. Sie entwickelten sich immer mehr ins Sinnliche. Von diesem Sinnlichen müssen die Menschen sich lösen, um den Gotteszustand zu erreichen. Mit Fleischkonsum würde die Entwicklung in das Sinnliche weiter fortschreiten und das Ziel rücke immer weiter in die Ferne.[28] Jedoch gilt dieser Ansatz allein den Philosophen.[29]

Im dritten Teil des Werkes schreibt der Philosoph über die Gerechtigkeit. Er zeigt auf, dass Tiere Vernunft aufzuweisen haben und dass deshalb die Gerechtigkeit ihnen gegenüber ausgedehnt werden muss.[30] Er schließt sich Plutarch und Theophrast an, indem er die Ungerechtigkeit im Töten für den Mensch nützlicher Tiere sieht.[31] Um vollkommen gottesgleich zu werden, dürften die Menschen eigentlich auch keine Pflanzen essen, so Porphyrios. Dies sei jedoch nicht möglich, da der Mensch als solcher nicht bedürfnislos geschaffen wurde.[32] Im letzten Teil wiederlegt er die These der Nichtvegetarier, dass Vegetarismus zu der Überbevölkerung der Natur führe, mit der Tatsache der Selbstregulierung der Natur. Demnach sterben Tiere mit vielen Artgenossen schneller. So bleibe das Gleichgewicht der Natur erhalten.[33]

3. Gesetzliche Stellung von Tieren

3.1. Anerkennung von Tieren in Deutschland

Nach der Wiedervereinigung 1990 forderten Tierschutzverbände die verfassungsrechtliche Aufwertung der Tiere. Diese sollten nicht mehr als Sachen verstanden werden, denn zu dieser Zeit wurde im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zwischen Personen und Sachen getrennt. Hierbei galten Personen als die Rechtssubjekte. Sie sind die Träger von Rechten und Pflichten. Dies trifft neben den natürlichen Personen, also den Menschen, auch auf juristische Personen, also Vereine und ähnliches, zu. Sachen hingegen sind die Rechtsobjekte. Zu ihnen zählen unter anderem Tiere.[34] 1990 wurde diese Auffassung geändert. Es wurde Paragraph 90a im BGB eingefügt: „Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt.“[35] In einem Gesetzeskommentar heißt es, dass Tiere nun Mitgeschöpfe seien und somit keine Sachen mehr. Kritiker stellten aber fest, dass wenn es keine anderen Vorschriften gibt, die Tiere weiterhin analog zu Sachen sind. Daraufhin verweist der Gesetzgeber auf Paragraph 90 des BGB, indem wiederum auf das Tierschutzgesetz verwiesen wird. In den Anmerkungen hierzu grenzt sich der Gesetzgeber vom Sachenbegriff ab und bekennt sich zum ethischen Tierschutz. Damit sind Tiere keine Sachen mehr, jedoch haben sie auch keine Rechte.

1991 folgte der Vorschlag für die Einführung des Artikels 20a im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG). Umwelt- und Tierschutz sollten als Staatsziele verankert werden. 1994 wurde das GG um diese Erweiterung ausgedehnt. Nachdem 1995 bis 1996 der Tierschutz in die Verfassungen der Bundesländer aufgenommen wurde, plädierte der Bundesrat 1997 für eine weitere Änderung des GG[36]: „Tiere werden als Mitgeschöpfe geachtet. Sie werden im Rahmen der Gesetze vor vermeidbaren Leiden geschützt.“[37] Über diesen Wunsch der erneuten Änderung wurde im Bundestag diskutiert.[38] Eine solche Änderung bringe nichts und gefährde die Macht Deutschlands innerhalb der Europäischen Union, denn die Werteordnung der Deutschen würde so gestört werden, so das Ergebnis.[39] 2002 wurde Artikel 20a GG um „und die Tiere“ erweitert. Die neue Fassung war folgende: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“[40] Somit wurde der Tierschutz in das höchste deutsche Gesetz aufgenommen. Jeder ist seitdem gesetzlich dazu aufgefordert die Tiere zu schützen um die Werteordnung weiterhin zu bewahren.[41]

[...]


[1] Vgl. Hiege, Karl-Heinz, Redensarten-Index, http://www.redensarten-index.de/suche.php?suchbegriff=~~Erst%20kommt%20das%20Fressen,%20dann%20die%20Moral&suchspalte%5B%5D=rart_ou, Stand: 16. Mai 2015.

[2] Vgl. Leibold, Otmar, Tiere im Christentum. Unterrichtsanregungen für die Sekundarstufe II, http://www.friedrich-verlag.de/pdf_preview/d53231_4144.pdf, Stand: 15. Mai 2015.

[3] Vgl. Bibel, Genesis 1, 20-25; 2, 19.

[4] Vgl. Ebd. Psalm 104; Kohehelet 3, 18-21.

[5] Vgl. Leibold, Otmar, Tiere im Christentum. Unterrichtsanregungen für die Sekundarstufe II, http://www.friedrich-verlag.de/pdf_preview/d53231_4144.pdf, Stand: 15. Mai 2015.

[6] Vgl. Keller, Claudie; Böhme, Christian; Dernbach, Andrea, Haustier in Gottes Namen, http://www.tagesspiegel.de/berlin/was-sagen-bibel-thora-und-koran-zu-hund-und-katz-haustier-in-gottes-namen/9199602.html, Stand: 15. Mai 2015.

[7] Vgl. Rotzetter: Tierwürde.

[8] Papst Johannes Paul II: Katechismus der katholischen Kirche, §2416.

[9] Vgl. Rotzetter: Tierwürde.

[10] Vgl. Koran, Sure 42, Vers 29.

[11] Ebd. Sure 16, Vers 5-8.

[12] Vgl. Eisenstein, H.: Einführung in die arabische Zoographie, S. 205-221.

[13] Vgl. Heyd, W.: Histoire du commerce du levant au moyen âge, S. 563-676.

[14] Vgl. Werth: Transporttiere.

[15] Vgl. Eisenstein: Islam, S. 124-126.

[16] Vgl. Ebd. S. 208-214.

[17] Vgl. Anaxagoras: Fragmente der Vorsokratiker, 59B21b; Vgl. Aischylos: Der gefesselte Prometheus, 462-466; Vgl. Sophokles: Antigone, 342-351.

[18] Vgl. Euripides: Trag. Graec. Fragm., 27.

[19] Vgl. Aristoteles: Polit, 1254b 6-26; Vgl. Aristoteles: Eth. Nic, 1161b 1-3.

[20] Möller, Peter, Stoizismus und Epikureismus, www.philolex.de/stoiepik.htm, Stand: 19. April 2015.

[21] Vgl. SVF II: 1152-1167; Vgl. Cicero: De nat. deor. 2, 154-163; Vgl. Poseidonios: Diogenes Laertios 7, 138; Vgl. Epiket: Diatr. 1, 16, 1-5; 2, 8, 6-8; Vgl. SVF III: 367; 370; 373; Vgl. Plutarch: De soll. an. 963F-964C.

[22] Vgl. Epikur: Kyriai doxai: 31-33; Vgl. Hermarchos In: Porphyrios: De abst. 1, 11f.

[23] Vgl. Origenes: Contra Celsum 4, 74-99; Vgl. Augustin: De moribus ecclesiae catholicae et de moribus Manichaeorum 2, 17, 54-59; Augsutin: De civitate Dei 1, 20.

[24] Vgl. Xenophanes: VS 21, B 7.

[25] Vgl. Empedokles: VS 31, B 130; Vgl. Xenokrates: Fragment 100; Fragment 98.

[26] Vgl. Theophrast In: Porphyrios: De abstinentia 2, 12f. und 22-24; Vgl. Plutarch: De soll. an., 964C-965B; Vgl. Plutarch: De esu carn., 994E; 997D f; 998 D-F; 996 A.

[27] Vgl. Dierauer: Griechisch-Römisch, S.83.

[28] Vgl. Porphyrios: De abst. 1, 30; 37; 57; 2, 43; 3, 27.

[29] Vgl. Ebd. 27f.

[30] Vgl. Porphyrios: De abst. 3, 1-18.

[31] Vgl. Ebd. 26.

[32] Vgl. Ebd. 27.

[33] Vgl. Porphyrios: De abst. 4, 14

[34] Vgl. Fischer: Würde, S. 81f.

[35] BGB: §90a, Satz 1f.

[36] Vgl. Fischer: Würde, S. 82f.

[37] Vgl. SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Drucksache 14.2.1989 vom 19.1. 1999.

[38] Vgl. Fischer: Würde, S. 83.

[39] Vgl. CDU/CSU Bundestagsfraktion, Norbert Röttgen am 13. April 2000.

[40] Artikel 20a, GG.

[41] Vgl. Walden: Menschenrechte, S.63.

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Detalles

Título
Inwiefern war und ist Fleischkonsum moralisch vertretbar? Ethische, historische und gesetzliche Aspekte zu den Rechten von Tieren
Subtítulo
„Erst das Fressen, dann die Moral?“
Calificación
2,0
Autor
Año
2015
Páginas
23
No. de catálogo
V319237
ISBN (Ebook)
9783668185364
ISBN (Libro)
9783668185371
Tamaño de fichero
542 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
inwiefern, fleischkonsum, ethische, aspekte, rechten, tieren, erst, fressen, moral
Citar trabajo
Pia Klaus (Autor), 2015, Inwiefern war und ist Fleischkonsum moralisch vertretbar? Ethische, historische und gesetzliche Aspekte zu den Rechten von Tieren, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/319237

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