Analyse der Hartz-IV-Reform hinsichtlich sozialpolitischer Grundsätze


Dossier / Travail, 2011

21 Pages, Note: 1,7


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

I. Theoretische Grundlagen der Sozialpolitik
1.1 Der Sozialstaat als Fundament deutscher Sozialpolitik
1.2 Verwirklichung des Sozialstaatsprinzips mithilfe Sozialpolitik
1.3 Grundprinzipien der Sozialpolitik
1.3.1 Grundsatz der Freiheit
1.3.2 Grundsatz der sozialen Gerechtigkeit
1.3.3 Grundsatz der Solidarität
1.3.4 Grundsatz der Subsidiarität
1.3.5 Grundsatz der Selbst-/ Eigenverantwortung

II. Analyse der Hartz-IV-Reform gemessen an sozialpolitischen Grundsätzen
2.1 Die Reform
2.2 Viertes Gesetz für moderne Dienstleistung am Arbeitsmarkt
2.3 Vereinbarkeit mit den Grundsätzen
2.3.1 Grundprinzip der Sozialstaatlichkeit 12
2.3.2 Grundsatz der Freiheit
2.3.3 Grundsatz der sozialen Gerechtigkeit
2.3.4 Grundsätze der Solidarität und Subsidiarität
2.3.5 Grundsatz der Selbst-/Eigenverantwortung

III. Fazit

Einleitung

Zehn Jahre ist es her, seit Rot-Grün die „bislang einschneidenste Reform am Arbeitsmarkt“1 ins Rollen gebracht hat. Hartz-IV ist damit nicht nur die bedeutsamste sondern zugleich auch die umstrittenste Reform in der Geschichte deutscher Arbeitsmarktpolitik. Zahlreiche Klageverfahren, wachsender Unmut der Bürger und enorme Medienaufmerksamkeit prägen ihr Bild seit der Entstehung im Jahre 2002. Die Erklärung der Regelsätze für verfassungswidrig sowie die Montagsdemonstrationen von 2004 bei denen Bürger ihre Unzufriedenheit zum Ausdruck brachten, waren nur zwei von zahlreichen Tiefpunkten in der Zeit nach der Reform.

Als die Bundesregierung am 22. Februar 2002 die Kommission für moderne Dienstleistun- gen am Arbeitsmarkt unter der Leitung von Peter Hartz ins Leben rief, bestand enormer Handlungsbedarf. Die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit hatte eine Zahl von 4.296.1572 er- reicht. Außerdem sorgte der vorangegangenen Bilanzfälschungsskandal der Bundesanstalt für Arbeit über Vermittlungserfolge für wachsende Forderungen nach Veränderung in der Arbeitsmarktpolitik als auch in der Organisationsstruktur der Bundesanstalt für Arbeit.

Mit einer großen Idee wollte man das langjährige Problem endgültig angehen. „Arbeit für alle“3 hieß das Motto des ehemaligen Wirtschafts- und Arbeitsminister Wolfgang Clement für die Agenda 2010. Das Ziel: 2 Mio. Arbeitslose weniger bis zum Jahre 2005. Mit der Erarbeitung von 13 Innovationsmodulen und den daraus resultierenden vier Gesetzen für moderne Dienstleistung am Arbeitsmarkt, vollbrachte die Hartz-Kommission einen entscheidenden Umbruch in der Sozialpolitik der Bundesrepublik Deutschland.

In der Regierungserklärung zur Agenda 2010 vom 14. März 2003 verkündete Gerhard Schröder in seinem Amt als damaliger Bundeskanzler: „Heute ist der Umbau des Sozial- staates, ist seine Erneuerung unabweisbar geworden.“4 Dass die Hartz-Reform und ihr Rahmen-Konzept, die Agenda 2010 eine enorme Veränderung für den Sozialstaat darstellten ist unumstritten. Jedoch führt uns eine weitere Aussage Schröders aus ebendieser Regierungserklärung zum Kernpunkt dieser Hausarbeit.

Mit den Worten „Wir werden Leistungen des Staates kürzen, Eigenverantwortung fördern und mehr Eigenleistung von den Einzelnen fordern müssen“5 kündigte Schröder die negative Seite der Reform an, die später ihr Bild maßgeblich prägte. Sozialleistungen für Arbeitslose wurden enorm gekürzt. Zudem läutete die Reform eine Ära ein, in dem der Staat Leistungsempfängern mehr abverlangte als je zuvor. Unter der Maxime Fördern und Fordern wurde die Belastung der Leistungsbezieher immer größer, die erhoffte Förderung dagegen wurde minimiert. Mit sozial- staatlichen und sozialpolitischen Grundsätzen wie der Verwirklichung von Freiheit, Solidarität, Subsidiarität oder Selbstverantwortung ist die Reform nicht vereinbar. Die durch die Reform verabschiedeten Gesetzesänderungen, Maßnahmen und folgende Durchsetzungsmethoden verletzen oder strapazieren die oben genannten Grundsätze zu stark. Eine Vereinbarkeit der Hartz-IV-Reform mit den allgemeinen Grundätzen der Sozialpolitik ist somit nicht gegeben.

Im Folgenden werden zunächst theoretische Normen herausgearbeitet, denen die Sozialpolitik zugrunde liegt. Hier werden grundlegende Werke zur sozialpolitischen Lehre verwendet. Inhalte der theoretischen Ansätze liefern zum Beispiel das Lehrbuch der Sozialpolitik von Lampert und Althammer oder das Buch Sozialpolitik von Hermann Ribhegge. Ergänzend werden Forschungsaufsätze zu bestimmten Fragestellungen der Sozialpolitik verwendet zum Beispiel der Aufsatz von Hermann Scherl: Die Arbeitsmarktreformen in Deutschland nach den Vorschlägen der Hartz-Kommission oder die Schrift von Concialdi, Pierre: Soziale Mindestsicherung und Sozialhilfe: ein deutsch-französischer Vergleich. Im zweiten Teil wird die zu diskutierende Reform aus dem Jahre 2002 näher beleuchtet und die einzelnen Bestandteile, sprich Maßnahmen und Gesetzesänderungen auf die Vereinbarkeit mit den Grundprinzipien der Sozialpolitik überprüft. Dabei soll ihre Inkompatibilität herausgearbeitet und bestätigt werden. Den Analyseteil unterstützend werden Grundlagenwerke zu den Reforminhalten verwendet z.B. der Kommissionsbericht der Kommission für moderne Dienstleistung am Arbeitsmarkt. Ergänzend lieferten Texte zur Evaluierung der Reformen wichtige Inhalte. Literatur liefert hier zum Beispiel Tobias Müller: Was haben die Hartz-Reformen bewirkt? Oder die Autoren Hagen und Sperrmann mit: Hartz-Gesetze - Methodische Ansätze zu einer Evaluierung.

I. Theoretische Grundlagen der Sozialpolitik

1.1 Der Sozialstaat als Fundament deutscher Sozialpolitik

Die Grundlage jedes sozialpolitischen Handelns in Deutschland bildet das Sozialstaatsprin- zip, dass verfassungsmäßig im Grundgesetz verankert ist. „Die Bundesrepublik ist ein de- mokratischer und sozialer Bundesstaat“6. Gemäß Nullmeier steht der Begriff Sozialstaat für ein politisches Gemeinwesen, dass auf die Herstellung und Wahrung einer gerechten Sozialordnung ausgerichtet ist. Das Streben nach soziale Gerechtigkeit steht folglich im Mittelpunkt staatlicher Ordnung.7 Das Sozialstaatsprinzip ermächtigt und verpflichtet den Staat [...] für möglichst alle Gesellschaftsmitglieder [...] die materiellen Voraussetzun- gen für die Wahrnehmung der Grundrechte auf persönliche (materiale) Freiheit, freie Ent- faltung der Persönlichkeit, Freiheit der Berufs- und der Arbeitsplatzwahl, Gleichberechti- gung und Chancengleichheit zu schaffen.“8

Durch die Verankerung des Sozialstaatsprinzips in der deutschen Verfassung wird der Staat also in die direkte Verantwortung für das gesellschaftliche Wohlergehen jedes Einzelnen genommen. Zwar stellt das Prinzip nach Auffassung des Bundesverfassungsgesetzes im Gegensatz zu den Grundgesetzen kein unmittelbar geltendes Recht dar, jedoch hat der Staat die Pflicht, die Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein seiner Bürger zu schaffen9. Dieser Anspruch auf die Sicherung des Existenzminimums bei Bedürftigkeit wird aus Artikel 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip aus Artikel 20 des Grundgesetzes hergeleitet.

Neben der Funktion, jedem Bürger die Sicherung seines Existenzminimus zu gewährleisten impliziert das Sozialstaatsprinzip außerdem den staatlichen Auftrag, die Differenz an Ein- kommen und Besitz zwischen verschiedenen Gesellschaftsschichten möglichst niedrig zu halten und soziale Gerechtigkeit aktiv herzustellen.10 Diese Pflicht zum sozialen Ausgleich entspricht dem allgemeinen Gleichheitssatz nach Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes. Die Definition der Bundesrepublik Deutschland als Sozialstaat stellt demzufolge allgemei- ne Rahmenbedingungen für sozialpolitisches Handeln her und bestimmt gleichzeitig des- sen Ausrichtung an der Verwirklichung von sozialen Grundrechten.11 Außerdem ist sie „[...] Antrieb für die permanente Weiterentwicklung und den ständigen Ausbau des sozialen Sicherungssystems und der gesellschaftspolitischen Infrastruktur im Sinn einer aktiven Daseinsfürsorge zur Entfaltung der Bürger des Staates.“12

Die Pflicht des Staates zur Sicherung des Existenzminimus ist in der Praxis durch die Gewährung von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II (im Volksmund: Hartz IV) gewährleistet. Die diskutierte Reform war Teil der permanenten Weiterentwicklung und Anpassung des sozialen Sicherungssystems wie sie das Sozialstaatsprinzip erfordert.

1.2 Verwirklichung des Sozialstaatsprinzips mithilfe Sozialpolitik

Die Umsetzung des Sozialstaatsprinzips und die Weiterentwicklung der sozialen Sicherungssysteme erfolgt in der Praxis durch sozialpolitische Prozesse, die das Sozialsystem durch Reformen oder Gesetzesänderungen modifizieren. Praktische Sozialpolitik umfasst die „Gesamtheit aller staatlichen Maßnahmen, die zur Verbesserung der ökonomischen und sozialen Stellung gesellschaftlicher Gruppen beiträgt“.13 Das Bestreben der Sozialpolitik ist es, diese Maßnahmen in eine gerechte, gesellschaftlich legitimierte Sozialgesetzgebung einzubetten und diese bei Bedarf anzupassen.

1.3 Grundprinzipien der Sozialpolitik

Liberté, égalité, fraternité - die während der französischen Revolution zur Maxime gewor- denen Grundsätze: Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit spiegeln heute die Grundüber- zeugungen der Sozialethik wieder und bilden damit das Gerüst für die bestehende sozialpo- litische Ordnung. Gleichheit in Form von sozialer Gerechtigkeit dient der Verwirklichung von Freiheit. „Die sozial-ethische und damit zugleich die sozialpolitische wie sozial-recht- liche Rechtfertigung für die Geltung des Prinzips der sozialen Gerechtigkeit ist der Gedan- ke der Brüderlichkeit oder Solidarität,[...]“.14 Zuständigkeiten für soziale Sicherungsfunk- tionen regeln das Subsidiaritätsprinzip. Zusammenfassend kann das Konstrukt moderner Sozialpolitik folgendermaßen beschrieben werden: „Freiheit durch soziale Gerechtigkeit auf der Basis des Solidaritätsgedankens und organisiert unter Rückgriff auf das Subsidia- ritätsprinzip so lässt sich das sozial-ethische Strukturgerüst heutiger Sozialpolitik skizzie.“15 Diese Umschreibung des Konstruktes Sozialpolitik dient im Folgenden als Leitfa- den für die theoretische Annäherung an sozialpolitischen Grundsätze. Einzelne Grundsätze werden nun genauer definiert.

1.3.1 Grundsatz der Freiheit:

Das Ziel der Sozialpolitik für Freiheit zu sorgen kann unter zwei Gesichtspunkten betrach- tet werden. Der Begriff formale Freiheit bezeichnet Freiheiten, die aufgrund der Rechts- staatlichkeit unseres System jedem Bürger gewährt werden müssen. Eine Richtlinie für die Gewährleistungspflicht von formalen Freiheitsrechten bietet das Grundgesetz. Freie Wahl des Arbeitsplatzes ist ebenso zu garantieren wie z.B. das Recht auf Tarifautonomie oder Gewerbefreiheit.16 Die Fähigkeit, formale Freiheiten individuell ausnutzen zu können ist jedoch abhängig von Faktoren wie Einkommen, Vermögen oder Bildung. Aufgabe der So- zialpolitik ist es darum formale Freiheiten zu gewährleisten und die benötigten Rahmenbe- dingungen, also die oben genannten materialen Voraussetzungen, zu schaffen, um die Aus- nutzung der Freiheiten garantieren zu können.17

1.3.2 Grundsatz der sozialen Gerechtigkeit

Wie bereits erwähnt ist es grundlegendes Ziel des Sozialstaates und folglich auch der Sozi- alpolitik soziale Gerechtigkeit zu verwirklichen. Trotz der großen Bedeutung, die dem Ge- rechtigkeitsbegriff zukommt, existiert keine allgemeingültige Definition. „Ein einheitli- cher, dominanter oder auch nur hinreichend präzisierter Gerechtigkeitsbegriff als Maßstab bundesdeutscher Sozialstaatlichkeit findet sich aber weder in Rechtstexten noch in deren rechtswissenschaftlichen Interpretationen“.18 Auch das Sozialgesetzbuch bietet keine ge- nauere Definition des Begriffes. Das Ziel, soziale Gerechtigkeit zu verwirklichen wird zwar aufgeführt, jedoch folgen keine näheren Bestimmungen des Gerechtigkeitsziels. „Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten“.19 Eine Erklärung für die fehlende Legaldefinition ist die Abhängigkeit der Ausgestaltung der sozialen Gerechtigkeit von sich ständig ändernden wirtschaftlichen Verhältnissen, sozialen Entwicklungen und dem gesellschaftlichen Konsens über Gerechtigkeit. „Das Gerechtig- keitsprinzip ist folglich ein überaus dynamisches Prinzip, das den Gesetzgeber verpflichtet, die sozialen Verhältnisse immer wieder neu zu regeln.“20

Ob sozialpolitische Regelungen verfassungsmäßig sind, wird in der Praxis nicht anhand des Gerechtigkeitsbegriff, sondern anhand des Gleichheitssatzes gemessen.21 Die Interpre- tation des Gleichheitssatzes im Sinne eines Willkürverbots setzt die Gleichbehandlung gleicher Tatbestände sowie die Ungleichbehandlung ungleicher Tatbestände voraus. „Un- zulässige Ungleichbehandlung liegt vor, wenn zwischen gesetzlich unterschiedlich gestell- ten Gruppen nicht solche Unterschiede bestehen, die eine derartige rechtliche Andersstel- lung rechtfertigen könnten.“22 Die Diskrimminierungsverbote in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes geben Anhaltspunkte für Tatbestände der unzulässigen Ungleichbehand- lung.23

1.3.3 Grundsatz der Solidarität

„Solidarität mit anderen Menschen bildet das Leitmotiv für die Sozialpolitik. Sie erwächst entweder aus einer gemeinsamen Interessenlage der Betroffenen oder aus dem Bewusstsein für die Mitbürgerinnen in einem Gemeinwesen, das räumlich begrenzt ist, verantwortlich zu sein.“24 Die Bildung von Solidargemeinschaften bzw. Versicherungsgemeinschaften be- ruht also auf dem Zusammengehörigkeitsgefühl und der Verbundenheit sozialer Gruppen, die über ähnliche Lebensanschauungen verfügen oder sich in ähnlichen Situationen befin- den.25 Voraussetzung ist der Wille zur gegenseitigen Unterstützung sowie zum sozialen Ausgleich zwischen Besser- und Schlechtergestellten.26 Wechselseitige Verantwortlichkei- ten der Mitglieder gegenüber der Gemeinschaft , die sogenannte Individualverantwortlich- keit und die Verantwortung der Gemeinschaft gegenüber ihren Mitgliedern (Kollektivver- antwortlichkeit) sind dabei wesentliche Grundpfeiler.27 Individualverantwortlichkeit zeich-

[...]


1 Scherl, Hermann (2006): Die Arbeitsmarktreformen in Deutschland nach den Vorschlägen der Hartz- Kommission, in: Stelzer-Orthofer, Christine (Hrsg.): Arbeitsmarktpolitik im Aufbruch - Herausforderungenund innovative Konzepte. Wien: Mandelbaum Verlag

2 Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (2002): Arbeitslose inden Bundesländern im Januar 2002. Online verfügbar unter: http://www.stmas.bayern.de/arbeit/quoten/aloq0202.php#bund (Stand 28.03.2012)

3 Süddeutsche Zeitung Online (2004): Wir können wieder Vollbeschäftigung erreichen. Online verfügbar unter: http://www.sueddeutsche.de/politik/sz-interview-mit-wolfgang-clement-wir-koennen-wieder- vollbeschaeftigung-erreichen-1.306847 (Stand: 28.03.2012)

4 Regierungserklärung des Bundeskanzlers Gerhard Schröder (SPD) in Document Archiv [Hrsg.] (2003): Mut zum Frieden und zur Veränderung. Online verfügbar unter: http://www.documentArchiv.de/brd/2003/rede_schroeder_03-14.html, (Stand: 28.03.2012)

5 Ebd.

6 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Art. 20 (1) GG

7 Vgl. Nullmeier, Frank (2000): Politische Theorie des Sozialstaats. Frankfurt: Campus Verlag, S. 361

8 Lampert, Heinz /Althammer, Jörg (2004): Lehrbuch der Sozialpolitik. Berlin, Heidelberg, New York: Springer Verlag, S. 15

9 Vgl. Bundesverfassungsgericht, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

10 Vgl. Herzog, Roman (1988): Demokratie und Sozialstaat, in: V. Maydell, Bernd/ Kannengießer, Walter: Handbuch der Sozialpolitik. Pfullingen: Günther Neske Verlag, S. 80f

11 Vgl. Nullmeier, Frank (2000): Politische Theorie des Sozialstaats. Frankfurt: Campus Verlag, S. 365

12 Friedl, Gerhard A. (1977): Sozialpolitik - gestern, heute, morgen. München: Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit, S. 34

13 Zerche, Jürgen/ Gründger, Fritz (1996): Sozialpolitik. Düsseldorf: Werner Verlag, S. 1

14 Schulin, Bertram (1988): Solidarität und Subsidiarität, in: V. Maydell, Bernd/ Kannengießer, Walter: Handbuch der Sozialpolitik. Pfullingen: Günther Neske Verlag, S. 86

15 Ebd.

16 Vgl. Ribhegge, Hermann (2004): Sozialpolitik. München: Franz Vahlen Verlag, S. 15

17 Vgl. Ribhegge, Hermann (2004): Sozialpolitik. München: Franz Vahlen Verlag, S. 16

18 Nullmeier, Frank (2000): Politische Theorie des Sozialstaats. Frankfurt: Campus Verlag, S. 362

19 Sozialgesetzbuch I, §1 (1)

20 Frevel, Bernhard/ Dietz, Berthold (2004): Sozialpolitik kompak t. Wiesbaden: Verlag für Sozialwissenschaften, S. 50

21 Vgl. Nullmeier, Frank (2000): Politische Theorie des Sozialstaats. Frankfurt: Campus Verlag, S. 362

22 Ebd.

23 Vgl. Ebd.

24 Butterwegge, Christoph (2012): Krise und Zukunft des Sozialstaates. Wiesbaden: Verlag für Sozialwissenschaften, S. 32

25 Vgl. Lampert, Heinz /Althammer, Jörg (2004): Lehrbuch der Sozialpolitik. Berlin, Heidelberg, New York: Springer Verlag, S. 450

26 Vgl. Butterwegge, Christoph (2012): Krise und Zukunft des Sozialstaates. Wiesbaden: Verlag für Sozialwissenschaften, S. 32f

27 Vgl. Schulin, Bertram (1988): Solidarität und Subsidiarität, in: V. Maydell, Bernd/ Kannengießer, Walter: Handbuch der Sozialpolitik. Pfullingen: Günther Neske Verlag, S. 37

Fin de l'extrait de 21 pages

Résumé des informations

Titre
Analyse der Hartz-IV-Reform hinsichtlich sozialpolitischer Grundsätze
Université
University of Passau  (Lehrstuhl für Politikwissenschaft)
Cours
Sozialpolitik
Note
1,7
Auteur
Année
2011
Pages
21
N° de catalogue
V322229
ISBN (ebook)
9783668215528
ISBN (Livre)
9783668215535
Taille d'un fichier
619 KB
Langue
allemand
Mots clés
analyse, hartz, reform, grundsätze
Citation du texte
Vanessa Stötzel (Auteur), 2011, Analyse der Hartz-IV-Reform hinsichtlich sozialpolitischer Grundsätze, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/322229

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