Grundlagen und Funktionweise von Islamic Finance


Term Paper, 2016

17 Pages, Grade: 1,7


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Ziel dieser Arbeit
1.3 Vorgehensweise

2 Grundlagen des Islamic Finance
2.1 Der Islam
2.2 Das islamische Finanzsystem
2.3 Verbote im Islamic Finance
2.3.1 Zinsverbot (Riba)
2.3.2 Spekulationsverbot (Gharar) & Glücksspielverbot (Maysir/Qimar)
2.4 Wichtige Organisationen
2.4.1 Scharia Board
2.4.2 AAOIFI und weitere Organisationen

3 Das Scharia-konforme Finanzgeschäft
3.1 Eigenkapitalbasierte Finanzierungen
3.1.1 Murabaha
3.1.2 Salam und Istisna
3.1.3 Ijarah
3.1.4 Qard Hassan
3.2 Fremdkapitalbasierte Finanzierungen
3.2.1 Mudarabah
3.2.2 Musharakah
3.3 Weiterentwickelte Produkte und Dienstleistungen
3.3.1 Sukuk
3.3.2 Takaful
3.3.3 Girokonto, Kreditkarte & Sparbuch

4 Schlussbetrachtung

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

1.1 Problemstellung

Seit seiner Gründung hat sich der Islam mit 1,6 Mrd. Muslimen zur zweitgrößten Religionsgemeinschaft der Welt entwickelt. Der Koran ist die wichtigste Hauptquelle des Islam, die u. a. das Handeln mit Zinsen verbietet: „O die ihr glaubt, verschlingt nicht den Zins um ein Vielfaches vermehrt, sondern fürchtet Allah, auf daß es euch wohl ergehen möge!“[1] Seit ca. 45 Jahren versuchen immer mehr islamische Banken, mit speziell entwickelten Instrumenten und Produkten, das Verbot des Handelns mit Zinsen zu umgehen (z. B. durch Gewinnmargen).

Die Stabilität islamischer Banken nach der Weltwirtschaftskrise und der immer größer werdende Zuwachs an muslimischen Anhängern zeigen das große Potenzial des islamischen Finanzwesens. Westliche Kreditinstitute versuchen durch Einbauen ausgewählter Scharia-konformen Finanzinstrumente das Problem des zinslosen Handels zu lösen.

1.2 Ziel dieser Arbeit

Das Hauptziel dieser Arbeit ist es, die Philosophie von Islamic Finance darzustellen und durch Vorstellung von verschiedenen Methoden und Produkten den Unterschied zu konventionellen Banken offen zu legen. Dabei sollen folgende Fragestellungen beantwortet werden:

- Welche Ziele hat das islamische Finanzwesen?
- Welche Richtlinien müssen berücksichtigt werden?
- Welche verschiedenen Bankprodukte sorgen für ein zinsloses Finanzgeschäft?
- Welche erheblichen Unterschiede gibt es zum konventionellen Bankgeschäft?

1.3 Vorgehensweise

Um Islamic Finance besser zu verstehen, werden im zweiten Kapitel zunächst die Grundlagen des Islams definiert. Dabei stehen die Quellen und die Scharia im Mittelpunkt der Definition. Anschließend werden das islamische Finanzsystem, die Verbote im islamischen Finanzgeschäft und wichtige Finanzorganisationen näher dargestellt. Das dritte Kapitel befasst sich mit den Instrumenten, Methoden, Produkten und Dienstleistungen im Islamic Finance. Es werden bewusst nur die wichtigsten Instrumente und Produkte beschrieben, da ein umfassender Bericht den Rahmen dieser Seminararbeit sprengen würde. Abschließend wird im vierten Kapitel ein Fazit gezogen.

2 Grundlagen des Islamic Finance

2.1 Der Islam

Der Islam ist nach dem Juden- und Christentum, die dritte und letzte entstandene monotheistische Religion auf der Welt.[2] Ihre primäre Rechtsquelle besteht aus dem heiligen Buch Koran, das ab 610 n. Chr. innerhalb von 23 Jahren – entsprechend situationsabhängig – vom Erzengel Gabriel an den Propheten Mohammed offenbart wurde. Der Inhalt ist bis heute unverändert geblieben. Die zweitwichtigste Rechtsquelle ist die Sunna (arab. – „eingeführter Brauch“). Sie tritt erst in Kraft, wenn der Koran keine genauere Antwort wiedergeben kann. Die Sunna beinhaltet alle vorbildlichen Handlungen, Taten und Worte des Propheten Mohammed. Viele seiner Worte sind in sogenannten Hadithen zusammengefasst. Ijima ist eine weitere wichtige Quelle des Islam. „Der Konsens“ beinhaltet die übereinstimmenden Meinungen von qualifizierten islamischen Gelehrten. Dabei berufen sich die Gelehrten auf die Worte des Propheten Mohammed. Kann durch die o. g. Rechtsquellen keine präzise Aussage zu einem Sachverhalt gemacht werden, tritt der Qiyas in Kraft. Der Qiyas ist eine Form von Analogieschluss. Mit ihrer Hilfe werden Rechtsnormen aus den drei Quellen gesucht, die dem Sachverhalt ähneln, um daraus ein Ergebnis abzuleiten.[3]

Alle Rechten und Pflichten der Muslime werden unter dem Begriff „Scharia“ verstanden. Die Scharia ist das religiöse Gesetz des Islams und erzieht ihre Rechtsgrundlage aus den vier genannten Quellen. Für Gelehrte ist es der Kern des Islam, ein Wegweiser Gottes, die alle Regeln bis ins Detail beinhaltet. Da weder der Koran, noch die Sunna verändert werden dürfen, können je nach Epoche verschiedene Interpretationen und Analysen von islamischen Gelehrten erfasst werden. Diese werden dann als „Fatwa“ aufgeklärt. Die Lehre von allen gesellschaftlichen und zwischenmenschlichen Beziehungen ist einer speziellen Rechtswissenschaft untergeordnet. Diese werden unter dem Begriff „Fiqh“ verstanden und sind ebenfalls ein wichtiger Bestandteil des Islams.[4]

Für die Orientierung des Menschen ist es wichtig, die Begriffe „Halal“ und „Haram“ besser zu verstehen: Unter Halal versteht man alle Handlungen, die nach islamischen Gesetzen erlaubt sind. Haram dagegen sind jene Handlungen, die gegen die Konformität der Scharia verstoßen.[5]

2.2 Das islamische Finanzsystem

Nach islamischen Quellen sind einseitige Gewinnabsichten ein Tabu. Sie verfolgen eher das Ziel der Gleichberechtigung für alle Menschen. Dies ist ein Hauptgrund dafür, dass Islamic Finance zustande gekommen ist.[6]

Viele setzen das Islamic Finance mit Islamic Banking gleich. Es ist das zentrale Element von Islamic Finance, die für die Entwicklung und Verbreitung von Finanzprodukten verantwortlich ist. Jedoch sind islamische Versicherungen und der islamische Kapitalmarkt (ICM) zwei weitere Bausteine, die dem Islamic Finance dienen sollen. Das gesamte System basiert zum Teil auf dem bekannten europäischen Zinssystem, dessen Bauteile nach islamischem Komfort umgebaut und weiterentwickelt wurden.[7] Ihre Vermarktung findet erst nach gründlicher Prüfung von Organisationen und erfolgreicher Freigabe von Juristen statt.[8]

2.3 Verbote im Islamic Finance

2.3.1 Zinsverbot (Riba)

Islamische Gelehrte bezeichnen die Riba als eine unberechtigte Bereicherungsform. Sie ist eine der größten Sünden im Islam und somit auch das Hauptverbot im islamischen Finanzgeschäft.[9] Dieses Verbot wird im Koran wie folgt erwähnt: „O die ihr glaubt, fürchtet Allah und laßt das sein, was an Zins(geschäften) noch übrig ist, wenn ihr gläubig seid.“[10]

2.3.2 Spekulationsverbot (Gharar) & Glücksspielverbot (Maysir/Qimar)

Geschäftliche Handlungen und Transaktionen, die Unsicherheiten und Risiken in sich bergen, werden als Gharar bezeichnet und sind im islamischen Finanzgeschäft ebenfalls zu unterlassen. Auch die daraus resultierenden Gewinne und Verluste sind hiervon betroffen.[11]

Um sogenannte Spekulationen ausschließen zu können, müssen alle Details im Vertrag festgesetzt werden. Wichtige Aspekte wie Termine, Preise und Lieferzeiten dürfen nicht vom Ergebnis abweichen. Gharar hat das Ziel der Verteilung von vollständigen Informationen auf alle Vertragspartner. Im Gegensatz zur Riba dürfen in Ausnahmefällen, bei sogenannten Salam & Istisna Geschäften (siehe Kapitel 3.2.1), gewisse Unsicherheiten vorliegen.[12]

Im islamischen Bankwesen werden neben den Hauptverboten Riba und Gharar, die Verbote von Maysir und Qimar beschrieben.[13] Das sogenannte Glücksspielverbot wird auch direkt aus dem Koran abgeleitet. Es verbietet jegliche Arten von Glücksspielen, da es immer einen Gewinner und einen Verlierer gibt.[14]

Durch die Ungewissheit der Spielausgänge wird Maysir dem Gharar untergeordnet. Neben echten Glücksspielen (z. B. Lotterie) ist der Handel am Aktienmarkt und einige konventionelle Versicherungsprodukte (z. B. Lebensversicherung) durch Rechtsgelehrte untersagt worden, da diese die Normen und Werte des Islams überrennen.[15]

2.4 Wichtige Organisationen

2.4.1 Scharia Board

Damit sich neue Finanzprodukte im Markt etablieren können, müssen diese über islamische Gelehrte vorerst geprüft und zertifiziert werden. Auch die Komplexität der vorhandenen Produkte sollen kontinuierlich überwacht werden. Diese Entscheidungen werden von der Scharia Board getroffen.

Das Scharia Board ist ein religiöser Aufsichtsrat, dessen Arbeit des einen Wirtschaftsprüfers ähnelt. Obwohl es nicht zwingend erforderlich ist, bestehen fast in jedem Unternehmen solche Prüfungsabteilungen. So ist auch in der AAOIFI (siehe Kapitel 2.4.2) verpflichtend vorgeschrieben.[16]

Die höchste Autorität in Islamic Finance muss aus mind. drei Gelehrten bestehen, die eine bestimmte islamische Ausbildung vorweisen müssen. Daneben sind Finanzkentnisse hochgradig erwünscht. Ihre Funktionen bestehen hauptsächlich in der Beratung, Zertifizierung und Überwachung von unternehmerischen Finanzprodukten. Bei konventionellen Finanzprodukten werden z. B. alle nicht konformen Bauteile eliminiert und diese durch Islam-konforme Teile ersetzt. Der Jurist prüft auf rechtliche Gültigkeit und schickt sie an das Scharia Board wieder zurück. Das Scharia Board gibt diese Anpassung als Fatwa an die Banken weiter. Unter anderem werden diese neu entwickelten Produkte dann über Seminare und Konferenzen vermarktet.

Generell gibt es keine Überwachung aller Scharia-Boards, was ein Problem darstellen könnte. Es können Fatwas veröffentlicht werden, die sich im Inhalt widersprechen. Ein weiterer Kritikpunkt liegt in der Unabhängigkeit der Gelehrten vor, da diese in mehreren Banken tätig sein können.[17]

2.4.2 AAOIFI und weitere Organisationen

Die AAOIFI ist eine Non-Profit-Organisation, durch die Bilanzierungs-, Governance-und Scharia Richtlinien geschrieben und veröffentlicht werden. Für islamische Banken sind diese Pflichtvorgaben (u. a. auch gesetzlich geregelt), die eingehalten werden müssen. Vor Einhaltung müssen, aufgrund verschiedener Landesgesetze, diese erst geprüft und durch Scharia-Berater freigegeben werden.[18]

Des Weiteren gibt es noch Organisationen wie IIFM und IFSB, die sich, wie die Scharia Board & AAOIFI, auf Finanzprodukte und Richtlinien konzentrieren.[19]

[...]


[1] http://www.islam.de/13827.php?sura=3, Abruf am 29.02.2016

[2] Vgl. http://www.religion-ethik.de/islam/geschichte-entstehung.html, Abruf am 29.02.2016

[3] Vgl. Evens (2014), S. 6; Mertek (2012), S. 87 ff.

[4] Vgl. Bergmann (2008), S.24 f.; http://www.derprophet.info/inhalt/sharia-htm/, Abruf am 29.02.2016

[5] Vgl. http://www.halal.de/indexwas.htm, Abruf am 29.02.2016

[6] Vgl. Ernst/Akbiyik/Srour (2013), S. 21

[7] Vgl. Löhr/Valeva, S. 9 ff.

[8] Vgl. Bergmann (2008), S. 40 f.

[9] Vgl. Evens (2014), S. 18 f.

[10] http://www.islam.de/13827.php?sura=2, Abruf am 29.02.2016

[11] Vgl. Wurst (2011), S. 35 f.; Löhr (2010), S. 19

[12] Vgl. Ecke (2012), S. 32 f.

[13] Vgl. Evens (2014) S. 7

[14] Vgl. http://www.islam.de/13827.php?sura=5, Abruf am 29.02.2016

[15] Vgl. Ecke (2012), S. 34 f.; Bergmann (2008), S. 36 f.

[17] Vgl. Ernst/Akbiyik/Srour (2013), S. 24; Wurst (2013) S. 70; Ecke (2012), S. 35 ff.

[18] Vgl. Ernst/Akbiyik/Srour (2013), S. 22 f.; Millar (2008)

[19] Vgl. Ernst/Akbiyik/Srour (2013), S. 22 f.

Excerpt out of 17 pages

Details

Title
Grundlagen und Funktionweise von Islamic Finance
College
FOM Duisburg
Grade
1,7
Author
Year
2016
Pages
17
Catalog Number
V323223
ISBN (eBook)
9783668226494
ISBN (Book)
9783668226500
File size
420 KB
Language
German
Keywords
Islamic Banking, Zinsverbot, Riba, Spekulationsverbot, Gharar, Glücksspielverbot, Maysir, Scharia, Qard Hassan, Murabaha, Ijarah, Salam, Istisna, Mudarabah, Musharakah, Sukuk, Takaful, Anleihen, Versicherung, Kreditkarte, Sparbuch, Girokonto, AAOIFI
Quote paper
Abdullah Cavus (Author), 2016, Grundlagen und Funktionweise von Islamic Finance, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/323223

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