Immaterielle Vermögenswerte nach IFRS


Term Paper, 2015

17 Pages


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Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Problemstellung und Aufbau der Arbeit

2. Definition immaterieller Vermögenswerte

3.1 Erstansatz
3.1.1 Erworbene immaterielle Vermögenswerte
3.1.2 Selbstgeschaffene immaterielle Vermögenswerte
3.2 Folgebewertung
3.2.1Anschaffungskostenmodell
3.2.2 Neubewertungsmodell
3.3 Nutzungsdauer

4. Kritische Würdigung

5.Fazit

Literaturverzeichnis

Beispielrechnungen

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Bilanzierung Immaterieller Vermögenswerte nach IFRS

1. Problemstellung und Aufbau der Arbeit

In meiner Arbeit werde ich mich mit der Bilanzierung immaterieller Vermö- genswerte nach den IFRS auseinandersetzen. „Die IFRS enthalten mit dem IAS 38 eine umfassende Regelung zu immateriellen Vermögenswerten.“1 Die genaue Erklärung von IAS 38 wird der Hauptbestandteil meiner Arbeit. In keinem andern Standard werden immaterielle Vermögenswerte so detailliert behandelt wie im IAS 38. Einige immateriellen Vermögenswerte werden nach anderen Standards bilanziert. Jene werden in meiner Arbeit aber lediglich er- wähnt, da eine ausführliche Erklärung jedes Sachverhaltes mir im limitierten Rahmen meiner Hausarbeit nicht möglich ist. Ein Abschluss nach IFRS hat lediglich eine Informationsfunktion. Er soll den Zustand eines Unternehmens möglichst genau darstellen. An dieser Stelle bilden immaterielle Vermögens- werte für viele Unternehmen eine entscheidende Größe. Zum Verständnis wie immaterielle Vermögenswerte in diesem Spannungsfeld behandelt werden, wird in dieser Arbeit zunächst eine terminologische Abgrenzung und Definiti- on des Begriffes immaterieller Vermögenswert vorgenommen. Weiterhin wer- de ich den Bilanzansatz näher erläutern und eine Unterscheidung zwischen selbsterstellten immateriellen Vermögenswerten und erworbenen immateriel- len Vermögenswerten treffen. Der eigentliche Hauptteil meiner Arbeit wird sich mit der Bewertung und Folgebewertung immaterieller Vermögenswerte beschäftigen. Auf diesem aufbauend wird eine kritische Würdigung der Rege- lungen aus IAS 38 erfolgen. Abschließend wird die Arbeit mit einem Fazit beendet.

2. Definition immaterieller Vermögenswerte

Immaterielle Vermögenswerte sind von großer Bedeutung für Firmen, da ihnen die physische Präsenz fehlt ist die Frage ihres Ansatzes nicht leicht zu beantworten.2 Für die Definition eines Vermögenswertes nach dem IAS 38 muss dieser eindeutig vom Geschäfts- und Firmenwert separierbar sein. Er muss vom Unternehmen getrennt verpachtet, lizenziert, verkauft oder ge- tauscht werden können, ohne dabei das ganze Unternehmen zu veräußern. Ist er allerdings durch Vertragliche oder gesetzliche Rechte vom Unternehmen trennbar erfüllt dies auch die Bedingung der Identifizierbarkeit.3 Der Geschäfts- und Firmenwert bildet eine Besonderheit. Sein zukünftiger Nutzen wird durch mehrere nicht einzeln identifizierbare immaterielle Vermö- genswerte generiert. Kann aber auch durch Synergien zwischen bestehenden immateriellen Vermögenswerten entstehen. Zusätzlich ist eine zweifelsfreie Verfügungsmacht des Unternehmens eine Voraussetzung für die Definition eines immateriellen Vermögenswertes. Ein Unternehmen muss in der Lage sein sich den künftig zufließenden Nutzen zu sichern und für Dritte zu be- schränken. Dies kann ein Unternehmen über rechtlich durchsetzbare Ansprü- che erreichen, aber dies ist keine notwendige Bedingung. Ein Unternehmen kann die Verfügungsmacht auch auf andere Art ausüben.4 Beispielweise über die Geheimhaltung technischer Kenntnisse, oder über eine Vertraulichkeits- pflicht der Mitarbeiter. Für einen immateriellen Vermögenswert ist es eben- falls erforderlich, dass dem Unternehmen durch ihn ein wirtschaftlicher Nut- zen zufließt. Dieser Nutzenzufluss an das Unternehmen kann über den Erlös oder durch den Verkauf von Produkten erfolgen. Aber auch andere Vorteile - ähnlicher Art - reichen aus um die Definition des künftig zufließenden Nut- zens zu erfüllen.5

3.1 Erstansatz

Die Ansatzvoraussetzungen für immaterielle Vermögenswerte sind in den An- satz erworbener immaterieller Vermögenswerte und den Ansatz selbstgeschaf- fener immaterieller Vermögenswerte unterteilt. Für einige immaterielle Ver- mögenswerte gelten allerdings andere Standards, dazu gehören immaterielle Vermögenswerte die zum Verkauf in der regulären Geschäftstätigkeit be- stimmt sind (IAS 2), immaterielle Vermögenswerte die im Kundenauftrag hergestellt werden (IAS 11), Latente Steueransprüche (IAS 12), Vermögens- werte aus Leasingverhältnissen (IAS 17), Vermögenswerte aus Leistungen an Arbeitnehmer (IAS 19), Geschäfts- oder Firmenwert aus Unternehmenszu- sammenschlüssen (IFRS 3), Finanzielle Vermögenswerte die über den IAS 32 definiert und über den IAS 27,28,31 normiert werden, sowie langfristige im- materielle Vermögenswerte die zur Veräußerung gehalten werden (IFRS 5).6

3.1.1 Erworbene immaterielle Vermögenswerte

Der Erstansatz eines immateriellen Vermögenswertes setzt voraus, dass dem Unternehmen der erwartete zukünftige Nutzen aus diesem Vermögenswert zufließt, sowie dass die Anschaffungs- und Herstellkosten zweifelsfrei be- stimmbar sind.7 Hierbei obliegt es dem Management die Wahrscheinlichkeit des wirtschaftlichen Nutzens festzulegen. Dabei sind externe Hinweise stärker zu gewichten, als Unternehmensinterne.8 Das Kriterium des zukünftigen, wirt- schaftlichen Nutzens wird durch potenzielle Absatzverbesserung, Marktchan- cen von Produkten und Dienstleistungen, oder sonstigen Vorteile erfüllt. Beim Erwerb eines immateriellen Vermögenswertes erfolgt der Ansatz zu Anschaf- fungs- und Herstellkosten. Durch den Kauf eines immateriellen Vermögens- wertes erwartet ein Unternehmen einen zukünftigen wirtschaftlichen Nutzen, selbst dann wenn Zeitpunkt und Höhe nicht sicher fest stehen.9 Damit ist die- ses Kriterium im Fall eines Kaufes immer erfüllt. Die Höhe zu der der imma- terielle Vermögenswert angesetzt wird, entspricht dabei dem Erwerbspreis einschließlich Einfuhrzölle und nicht erstattungsfähiger Umsatzsteuer. Unter Abzug von Rabatten, Boni und Skonti ,sowie direkt zurechenbare Kosten für die Vorbereitung des Vermögenswertes auf seine beabsichtigte Nutzung.10 Eine Zurechnung zum Buchwert des immateriellen Vermögenswertes endet mit dem Beginn des betriebsbereiten Zustandes, außer durch diese Ausgabe wird der wirtschaftliche Nutzen des immateriellen Vermögenswertes erhöht. In diesem Fall ist eine nachträgliche Zurechnung möglich.11 Bei dem Kauf eines Unternehmens wird ein erworbener immaterieller Vermögenswert stets zum Zeitwert angesetzt. Dies setzt allerdings voraus, dass er separierbar ist, oder aus vertraglichen Rechten resultiert. Er wird unter diesen Bedingungen stets getrennt vom Geschäfts- und Firmenwert angesetzt.12 Wenn es sich bei dem erworbenen Vermögenswert um ein abgeschlossenes Forschungs- und Entwicklungsprojekt des Unternehmens handelt, wird es, sofern es die Defini- tion eines Vermögenswertes erfüllt, angesetzt. Falls im Rahmen des Unter- nehmenszusammenschlusses ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt er- worben wird, für das bis zu seiner Fertigstellung noch weitere Kosten anfallen, wird dieses wie ein selbsterstellter immaterieller Vermögenswert behandelt. Weitere Entwicklungskosten können nur aktiviert werden, wenn sie für sich alleine auch aktivierungsfähig wären.13 Bei dem anzusetzenden Vermögens- wert kann es sich auch um eine Gruppe einzelner Vermögenswerte handeln, die nun zusammengefasst als ein Vermögenswert angesetzt werden. Dies ist nur möglich, wenn die einzelnen Vermögenswerte eine ähnliche Nutzungs- dauer haben und einem gemeinsamen Zweck dienen. Tauschgeschäfte stellen beim Erstansatz eine Besonderheit da. Die Regelung wurde dabei inhaltsgleich der Regelungen für den Tausch von Sachanlagen aus dem IAS 16 übernom- men.14 Ein Tausch ist dabei sowohl zwischen Monetären wie Nicht- Monetären, oder einer Kombination aus Beiden möglich. Ein durch Tausch erlangter immaterieller Vermögenswert ist - sofern dies möglich ist - zum Zeitwert des hingegebenen Vermögenswertes zu bilanzieren. Falls der Zeit- wert des erhaltenen Vermögenswertes genauer bestimmbar ist, wird dieser verwendet. Ist keiner der beiden Zeitwerte bestimmbar, wird der Vermögens- wert mit dem Buchwert des hingegebenen Vermögenswertes bilanziert.15 Bei- spiel eines Erstansatzes, für einen durch Tausch erworbenen Vermögenswert im Anhang.16

3.1.2 Selbstgeschaffene immaterielle Vermögenswerte

IAS 38 unterscheidet zwischen Forschungsphase und Entwicklungsphase bei der Erstellung eines immateriellen Vermögenswertes. Dies beruht auf der er- höhten Komplexität der Identifikation des immateriellen Vermögenswertes an sich und der Ermittlung seiner Herstellkosten.17 Hierbei lässt sich die For- schungsphase als eine Suche nach neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen beschreiben. In der Entwicklungsphase wird das Wissen aus der Forschungsphase für die Planung oder den Entwurf neuer kommerziell nutzba- rer Vermögenswerte eingesetzt. Ausgeschlossen von der Aktivierung sind selbsterstellte Markennamen, Drucktitel, Verlagsnahmen, Kundenlisten und ähnliche Vermögenswerte.18 Die Entwicklungskosten dieser Vermögenswerte können nicht hinreichend von den sonstigen Aufwendungen des Unterneh- mens getrennt werden.19 Ist es dem Unternehmen nicht möglich zwischen der Forschungsphase und der Entwicklungsphase zu unterscheiden, werden alle anfallenden kosten behandelt, als wären sie in der Forschungsphase entstan- den. Kosten, die in der Forschungsphase entstanden sind, haben dabei ein striktes Ansatzverbot. Sie dürfen dem immateriellen Vermögenswert nicht zugerechnet werden und sind in ihrer Entstehungsperiode als Aufwand zu er- fassen.20

[...]


1 Petersen, Bansbach, Dornbach (2015), S. 169.

2 Vgl. Pellens, Fülbier, Gassen, Stellhorn (2011) S. 309

3 Vgl. IFRS 38.12

4 Vgl. Petersen, Bansbach, Dornbach (2015), S. 171

5 Vgl. IFRS 38.17

6 Vgl. Bohl, Riese, Schlüter (2013), S. 288ff

7 Vgl. IFRS 38.21

8 Vgl. Bohl, Riese, Schlüter (2013), S. 292

9 Vgl. IFRS 38.25

10 Vgl. IFRS 38.27

11 Vgl. Bohl, Riese, Schlüter (2013), S. 307

12 Vgl. Petersen, Bansbach, Dornbach (2015), S. 173

13 Vgl. Pellens, Fülbier, Gassen, Stellhorn (2011) S. 316

14 Vgl. Bohl, Riese, Schlüter (2013), S.305

15 Vgl. IFRS 38.45

16 Seite 5 f

17 Vgl. Bohl, Riese, Dr. Schlüter (2013), S. 293

18 Vgl. Wulf,Clausthal-Zellerfeld (2009), Heft 3, S. 110

19 Vgl. Pellens, Fülbier, Gassen, Stellhorn (2011) S. 317

20 Vgl. Bohl, Riese, Schlüter (2013), S. 293

Excerpt out of 17 pages

Details

Title
Immaterielle Vermögenswerte nach IFRS
College
Ruhr-University of Bochum
Author
Year
2015
Pages
17
Catalog Number
V323313
ISBN (eBook)
9783668224025
ISBN (Book)
9783668224032
File size
510 KB
Language
German
Keywords
IFRS, Vermögenswerte, immateriell, Unternehmen, Abschluss, Bilanz, Bilanzierung
Quote paper
Robin Wrazidlo (Author), 2015, Immaterielle Vermögenswerte nach IFRS, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/323313

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