Islamic Banking. Prinzipien, Instrumente und Produkte des islamkonformen Bankgeschäfts


Bachelorarbeit, 2016

56 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

TABELLENVERZEICHNIS

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

1 EINLEITUNG
1.1 Problemstellung
1.2 Gang der Untersuchung

2 GRUNDLAGEN DES ISLAMIC BANKING
2.1 Definition
2.2 Die Entstehung des Islamic Banking
2.3 Scharia: Das islamische Recht
2.3.1 Koran
2.3.2 Sunna
2.4 Aufsichts- und Dienstleistungsorgane
2.4.1 Sharia Board
2.4.2 Accounting and Auditing Organization for Islamic Financial Institutions (AAOIFI)
2.4.3 Islamic Financial Services Board (IFSB)
2.4.4 Islamic Development Bank (IDB)

3 PRINZIPIEN DES ISLAMIC BANKING
3.1 Riba: Das Zinsverbot
3.2 Gharar: Das Spekulationsverbot
3.3 Maysir und Qimar: Das Verbot des Glücksspiels
3.4 Weitere Rahmenbedingungen des Islamic Banking

4 ISLAMKONFORME FINANZIERUNGS- UND INVESTITIONSINSTRUMENTE
4.1 Eigenkapitalbasierte Instrumente
4.1.1 Mudaraba
4.1.2 Musharaka
4.2 Fremdkapitalbasierte Instrumente
4.2.1 Murabaha
4.2.2 Tawarruq
4.2.3 Salam
4.2.4 Istisna´a
4.2.5 Arbun
4.2.6 Quard-Hassan
4.3 Ijara: Leasing

5 ISLAMKONFORME FINANZPRODUKTE UND FINANZDIENSTLEISTUNGEN
5.1 Konten und Karten
5.1.1 Girokonto
5.1.2 Sparkonto
5.1.3 Investmentkonto
5.1.4 Islamische Kreditkarten
5.2 Kapitalmarktprodukte
5.2.1 Sukuk: Islamische Anleihen
5.2.2 Islamische Aktien
5.2.3 Islamische Investmentfonds

6 ISLAMIC BANKING IN DEUTSCHLAND

7 AUSBLICK

LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS

Abbildungsverzeichnis

ABBILDUNG 1: MUDARABA-GRUNDMODELL

ABBILDUNG 2: „PERMANENT MUSHARAKA“-GRUNDMODELL

ABBILDUNG 3: MURABAHA-GRUNDMODELL

ABBILDUNG 4: TAWARRUQ-GRUNDMODELL

ABBILDUNG 5: SCHARIAKONFORME KONTEN UND DIE ZUGEHÖRIGEN ISLAMISCHEN INSTRUMENTE

ABBILDUNG 6: PRODUKTPRÄFERENZEN DER MUSLIME IN DEUTSCHLAND

Tabellenverzeichnis

TABELLE 1: UNTERSCHIEDE ZWISCHEN ISTISNA´A UND SALAM

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

1.1 Problemstellung

Hohe Zinsen, bodenlose Spekulationen, übermäßige Risikofreudig- keit und die Lockerung der Kreditvergabestandards führten 2008 zu einer weltweiten Finanzkrise.[1] Die Krise war aber in den arabischen Ländern nur in abgeschwächter Form zu spüren, da im islamischen Finanzsystem ein Zins- und Spekulationsverbot gilt.[2] Die diversen Grundsätze, Gebote sowie Verbote im Koran und in der Sunna legen die Regeln für die Bankprodukte und Finanzdienstleistungen im is- lamischen Finanzwesen fest.[3] Das islamkonforme Finanzwesen, auch als „Islamic Finance“ bezeichnet, ist mittlerweile einer der aus- sichtsreichsten Finanzmärkte der Welt. Islamic Finance besteht aus den folgenden drei Elementen: „Islamic Insurance“, „Islamic Capital Markets“ und „Islamic Banking“.[4] In dieser Arbeit geht es hauptsäch- lich um Islamic Banking, da die Untersuchung aller Islamic Finance Elemente den geforderten Rahmen einer Bachelorarbeit beträchtlich übersteigen würde.

Im Jahr 2013 belief sich die Zahl der Kunden bei den islamischen Banken auf 38 Millionen und das Vermögen islamischer Banken ist von 2008 bis 2013 jährlich ca. um 16,89 %[5] auf 1,7 Bio. USD gestie- gen.[6] Diese Zahlen machen deutlich, dass die Spezialisierung auf bestimmte Kundengruppen mit religiösem Hintergrund und die ge- genwärtigen wirtschaftlichen Ereignisse die Nachfrage nach islami- schen Finanzprodukten - als Alternative zum konventionellen Bank- wesen - erhöhen. Die religiösen Restriktionen führen aber bei den meisten Nicht-Muslimen und auch Muslimen dazu, dass das islami- sche Finanzwesen für einen kompliziert und unattraktiv erscheint.[7] Dies führt zu der Frage, ob islamische Banken tatsächlich anders arbeiten als die konventionellen Banken und ob die islamischen Fi- nanzprodukte besser sind.

1.2 Gang der Untersuchung

Im Rahmen dieser Bachelorarbeit werden die Besonderheiten des Islamic Banking dargestellt und die Unterschiede zu den konventio- nellen Banken untersucht. Das Ziel dieser Arbeit ist neues Wissen zu schaffen oder das bereits vorhandene Wissen zu vertiefen.

Im zweiten Kapitel wird der Begriff Islamic Banking erklärt und die Entstehung des Islamic Banking dargestellt, um das nötige Grund- wissen zu vermitteln. Des Weiteren ist es unabdingbar, sich mit den beiden wichtigsten Quellen des islamischen Rechts (Scharia) - dem Koran und der Sunna - zu beschäftigen, um ein Überblick zu ge- währleisten. Außerdem werden die Organisationen und Institutionen in diesem Kapitel dargestellt, die die Vorschriften für die Islamic Fi- nance verfassen und überwachen.

Im nächsten Abschnitt werden die Grundmerkmale des islamischen Finanzverständnisses, die sich aus den Normen im Koran und in der Sunna ergeben, zusammengefasst.

Den Kern dieser Arbeit bildet im vierten Kapitel die Darstellung der einzelnen islamkonformen Vertragsarten, die nach eigenkapitalba- sierten und fremdkapitalbasierten Instrumenten unterteilt sind.

Aufbauend auf die im vierten Kapitel vorgestellten Islamischen Finanzierungs- und Investitionstechniken werden in einem eigenen Kapitel die darauf basierenden Finanzierungprodukte und -dienst- leistungen vorgestellt, um ein besseres Verständnis von der Umsetzung des Islamic Banking in der Praxis zu erhalten.

Im sechsten Kapitel wird die Islamic Banking in Deutschland betrachtet und die Wachstumschancen in Deutschland analysiert. Abschließend wird die vorliegende Bachelorarbeit mit einem Aus-blick abgeschlossen.

2 Grundlagen des Islamic Banking

2.1 Definition

Unter Islamic Finance versteht man allgemein alle Arten von Finanz- dienstleistungen, die mit der Scharia, den ethischen Normen und rechtlichen Regelungen des Islams, übereinstimmen.[8] Die Scharia ist also das islamische Recht, die sich an diverse Grundsätze sowie Gebote bzw. Verbote im Koran als auch in der Sunna festhält.[9] Das Islamic Finance besteht aus den Sektoren „Islamic Banking“, „Is- lamic Insurance“ und „Islamic Capital Markets“.[10] Die Islamic Ban- king ist laut Islamic Financial Services Board (IFSB) das größte Seg- ment des Islamic Finance.[11] Die wichtigsten Merkmale des Islamic Banking sind, dass Geldzinsen (Riba) und Spekulationen (Gharar) verboten sind. Dadurch ist den Islamischen Banken die Vergabe ver- zinslicher Darlehen nicht erlaubt, sodass Zinserträge als Ertrags- quelle entfallen.[12] Für die Bankmitarbeiter aus westlichen Finanzsys- temen ist es schwer verständlich, denn das Geschäftsmodell der konventionellen Banken basiert vereinfacht darauf, dass Zinsen für die vergebenen Darlehen verlangt werden und den Kunden Zinsen für die Einlagen gezahlt werden.[13] „Islamic Banking basiert auf Ko- operation und Verantwortung.“[14] Das bedeutet, dass beide Parteien von der Zusammenarbeit profitieren und keine Partei auf Kosten der anderen Partei Gewinn erwirtschaftet. Das sogenannte „Profit and Loss Sharing“-Konzept soll also die gerechte Verteilung von Gewinn und Verlust zwischen den Vertragspartnern garantieren.[15] Aus die- sem Grund kann man davon ausgehen, dass durch die Interessen beider die Gewinne eher höher und Verluste eher niedriger ausfal- len.[16]

2.2 Die Entstehung des Islamic Banking

Während der Kolonisierung im 19. Jahrhundert haben sich die kon- ventionellen Finanzsysteme weiterentwickelt. Auch in den islami- schen Ländern wurden konventionelle Banken eingeführt. Diese wa- ren hauptsächlich für die Kolonialmächte gedacht. Auf Grund der wirtschaftlichen Weiterentwicklung bekamen sogar gläubige Mus- lime, die aus nationalistischen und religiösen Gründen die Banken verabscheuten, immer mehr Probleme sich von den Banken fernzu- halten. Die islamischen Staaten stellten schnell fest, dass ein Ban- kensystem, die dem islamischen Glauben entspricht, notwendig war, da es für viele Transaktionen zwingend und somit selbst für gläubige Muslime unumgänglich war. In einem kleinen Dorf in Ägypten wurde 1963 das erste Finanzinstitut in der Form einer zinslosen Sparkasse gegründet. Es wurden in der Umgebung weitere solcher Sparkassen eröffnet.[17] Trotz des wirtschaftlichen Erfolgs wurde dieses Experi- ment aus politischen Gründen durch den damaligen Präsidenten Nasser beendet.[18] Die erste moderne islamische Bank „Nasser Social Bank“ wurde im Jahr 1971 wieder in Ägypten gegründet. Im Jahre 1975 entstand dann die Islamische Entwicklungsbank (Islamic Development Bank, IDB) in Saudi Arabien. Dies brachte eine Welle von islamkonformer Bankgründungen mit sich. Es wurden beispiels- weise in den Vereinigten Arabischen Emiraten die Dubai Islamic Bank, in Ägypten die Faisal Islamic Bank of Egypt, in Sudan Faisal Islamic Bank of Sudan und in Kuwait die Kuwait Finance House ge- gründet. Iran und Sudan entwickelten ihr komplettes Finanzsystem in islamkonformes System um. Die erste schariakonforme Bank in Europa entstand im Jahr 1978 in Luxemburg.

Viele westliche Banken fingen in den neunziger Jahren an islami- sche Bankprodukte anzubieten, so genannte „Fenster zur islami- schen Welt“ („Islamic window“).[19] Im Jahr 1996 wagte die New Yor- ker Citibank als Erste der großen westlichen Banken den Schritt ei- nen Islamic Banking Geschäftszweig zu gründen und errichtete in Bahrain eine Filiale. Aktuell sind die wichtigsten Finanzorte für das Islamic Banking in Kuala Lumpur, Dubai und Bahrain.[20] Bis 2008 ha- ben sich fast 300 islamische Banken in mehr als 40 Ländern etab- liert.[21] An Bedeutung gewann das Islamic Banking besonders nach der globalen Finanzkrise im Jahr 2008, da die islamkonformen Ban- ken die Finanzkrise nur in abgeschwächter Form zu spüren beka- men.[22]

2.3 Scharia: Das islamische Recht

2.3.1 Koran

Das Wort „Islam“ bedeutet Unterwerfung/Versöhnung/Frieden. Man versteht unter diesem Wort die Hingabe zum Gott. Zu den wichtigs- ten Quellen des Islams zählt der Koran, das heilige Buch der Mus- lime.[23] Es ist die wörtliche Offenbarung des Erzengels Gabriel an den Propheten Muhammed, die im Laufe von 23 Jahren übermittelt wurde. Für die Muslime ist der Koran das Wort Gottes in arabischer Sprache.[24] Der Koran enthält 114 Suren und 6.535 Verse. Es nennt Normen und Prinzipien, denen die Muslime Folge zu leisten haben.[25]

2.3.2 Sunna

Die Sunna ist der Terminus für die Äußerungen und Handlungswei- sen des Propheten Muhammeds (geb. 570 - verst. 632 n. Chr.). Sie beinhaltet Aussagen, Sprüche, Handlungen und Empfehlungen des Propheten, so genannte Hadithen.[26] Der Prophet Muhammed gilt als Vorbild für alle Muslime. Er beschreibt in der Sunna auch Angelegenheiten, die im Koran nicht ausführlich beschrieben sind.[27] Neben dem Koran ist die Sunna die zweitwichtigste Quelle des islamischen Rechts. Der Koran und die Sunna bilden zusammen die Basis für die Normen und Gesetze der Scharia.[28]

2.4 Aufsichts- und Dienstleistungsorgane

2.4.1 Sharia Board

Die islamischen Banken müssen ihre Geschäfte im Einklang mit der Scharia betreiben. Um zu überprüfen, ob ein Finanzinstitut diese Vo- raussetzungen erfüllt, wird ein Überprüfungsgremium damit beauf- tragt, so genannte Sharia Board. Jede islamische Bank erstellt ihre eigene Sharia Board. Jedoch ist der Einsatz eines Sharia Boards keine Pflicht. Falls aber ein Sharia Board besteht, dann sind die Ent- scheidungen des Boards bindend. Die großen, internationalen isla- mischen Banken verwenden Sharia Boards.[29] Die Größe und die Zu- sammensetzung dieses Gremiums ist unterschiedlich. Es muss min- destens aus drei von der Bank unabhängigen Personen bestehen, die als Scharia-Scholar bezeichnet werden.[30] Diese Scharia-Scho- lars müssen entweder Rechtsgelehrte oder aber Experten des isla- mischen Wirtschaftsrechts sein.[31] Das Finanzinstitut wählt die Ge- lehrten für den Sharia Board aus und bezahlt diese auch. Aus die- sem Grund wird auch oft kritisiert, dass die Scharia-Scholars von der Bank abhängig sind.[32] Die Aufgaben der Scharia-Scholars sind:

- dem Bankmanagement beratend zur Seite zu stehen;
- die Bankprodukte und -dienstleistungen auf die Vereinbar- keit mit der Scharia zu prüfen.[33]

Die Sharia Boards müssen selbstverständlich bei den Entscheidungen die jeweiligen Gesetze des Landes beachten.[34]

2.4.2 Accounting and Auditing Organization for Islamic Financial Institutions (AAOIFI)

Die “Accounting and Auditing Organization for Islamic Financial In- stitutions” (AAOIFI) mit dem Sitz in Manama (Bahrain) wurde im Jahr 1991 für die Formulierung von Standards gegründet. Die Hauptauf- gabe der AAOIFI ist die Erstellung und Veröffentlichung von Stan- dards in den Bereichen Rechnungslegung, Auditing, Governance, sowie Ethik und Sharia-Compliance.[35] Die AAOIFI besteht aus knapp 200 islamischen Finanzdienstleistern aus über 40 Ländern und hat bislang 88 Standards formuliert, von denen 48 Scharia-Stan- dards und 26 Rechnungslegung-Standards sind. Für die Rech- nungslegung-Standards wird als Grundlage die „International Ac- counting Standards“ (IAS) verwendet.[36] Für die islamischen Banken in Bahrain, Sudan, Dubai, Katar, Libanon, Jordanien und Syrien ist die Einhaltung der von der AAOIFI entwickelten Richtlinien verpflich- tend. Andere islamische Banken nutzen die Standards von der AAOIFI als Grundlage für die Definition eigener Regelwerke.[37]

Die Ziele der AAOIFI sind:

- Rechnungslegung und -prüfung in Bezug auf islamische Fi- nanzinstitute entwickeln;
- Die Anwendung der entwickelten Standards von islamischen Finanzdienstleistern sicherstellen und Seminare, Publikatio- nen als Hilfestellung anbieten;
- Anpassung und Vereinheitlichung der Rechnungslegungs- prinzipien von islamischen Banken in unterschiedlichen Län- dern;
- Verbesserung eines nach der islamischen Wirtschaftsethik betriebenen Geschäfts und Beteiligung bei der Entwicklung und Publikation eines „Code of Ethics“ für islamische Ban- ken.[38]

2.4.3 Islamic Financial Services Board (IFSB)

Das Islamic Financial Services Board (IFSB) wurde im November 2002 gegründet und hat ihren Sitz in Kuala Lumpur (Malaysia).[39] Das Islamic Financial Services Board ist auch eine Standardisierungsin- stitution, die zusätzlich zur AAOIFI an der Entwicklung von Stan- dards für die islamischen Finanzdienstleister arbeitet.[40] Anders als die AAOIFI fokussiert sich diese Standardisierungsorganisation nicht auf die Veröffentlichung von Standards, sondern auf die Ge- staltung der Regulierungsbehörden und Aufsichtsorgane für islami- sche Finanzinstitute, Versicherungsunternehmen und Kapital- märkte.[41] Die Förderung der Stabilität und der Zuverlässigkeit des Islamic Finance ist das Ziel der IFSB. Um diese Ziele zu erreichen, formuliert das IFSB neue Standards oder passt bereits vorhandene internationale Standards wie Basel III[42] für islamische Betriebe an.[43] Aus diesem Grund arbeitet das IFSB eng mit den folgenden interna- tionalen Organisationen zusammen: Baseler Ausschuss (Basel Committee on Banking Supervision)[44], International Organization of Securities Commission (IOSCO)[45] und International Association of Insurance Supervisors (IAIS)[46].[47]

Zu den 188 Mitgliedern des IFSB zählen 61 Regulierungs- und Auf- sichtsbehörden, 8 internationale zwischenstaatliche Organisationen sowie 119 Marktteilnehmer und Unternehmen aus 45 Länder. Das IFSB hat seit der Gründung 24 Standards, Richtlinien und techni- sche Hinweise für den islamischen Finanzbereich geschaffen,[48] die sich hauptsächlich auf die Bereiche Risikomanagement und Corpo- rate-Governance beziehen.[49]

Die islamischen Banken müssen wie bei den Standards der AAOIFI nicht die IFSB-Standards übernehmen. Allerdings haben viele isla- mische Länder ihre Standards und Gesetze an die Gestaltungshin- weise der beiden Standardisierungsorganisationen ausgerichtet.[50]

2.4.4 Islamic Development Bank (IDB)

Die Islamic Development Bank (IDB) wurde im Jahr 1973 in Jeddah (Saudi Arabien) als eine multilaterale Entwicklungsbank gegrün- det.[51] Die IDB fördert die Entwicklung der islamischen Finanzbran- che, um zum ökonomischen Wachstum der 56 beteiligten muslimi- schen Länder in islamkonformer Art und Weise beizutragen.[52] Die beteiligten Länder sind Mitglieder der Organisation Islamischer Staa- ten (OIC).[53] Die größten Anteilseigner der IDB sind Saudi Arabien mit 26,57 %, Libyen mit 10,66 %, Iran mit 9,32 % und Ägypten mit 9,22 %.[54]

Die Hauptaufgaben dieser Entwicklungsbank sind:

- Beteiligung am Eigenkapital der islamischen Finanzinstitute  Finanzielle Unterstützung in Form von schariakonforme Kre- dite für produktive Projekte
- Förderung der Gründung von islamischen Banken [55]

Des Weiteren unterstützt die IDB auch konventionelle Banken bei der Etablierung von Islamic Windows.[56]

3 Prinzipien des Islamic Banking

3.1 Riba: Das Zinsverbot

Das markanteste Unterscheidungsmerkmal zwischen dem konven- tionellen und dem islamkonformen Finanzwesen ist das Verbot von Zinsen (Riba) im islamischen Recht. Der Begriff „Riba“ bedeutet wörtlich übersetzt „Überschuss“ und bezeichnet jegliche Form von Geldzinsen.[57] Das Riba-Verbot wird in diversen Versen im Koran er- klärt.[58] Der wichtigste Vers ist in der Sure 2 Vers 275:

„Die, welche Riba verzehren, sollen nicht anders darstehen als ei- ner, den der Satan erfasst und niedergeschlagen hat. […] Allah hat den Kauf erlaubt, aber Riba verboten. Wer eine Ermahnung (wie diese) von seinem Herrn erhält und dann mit Riba aufhört, der darf das Erhaltene behalten. Seine Sache ist bei Allah. Wer es aber von Neuem tut - die sind die Bewohner des Feuers und werden ewig darin verweilen.“ (2:275)[59]

Neben den Versen im Koran sind auch in der Sunna viele Überliefe- rungen des Propheten Muhammed zum Thema Zinsen. Anders als im Koran sind diese Hadithen viel spezifischer. Im islamischen Recht wird zwischen zwei Formen von Riba unterschieden: „Riba-al-Na- siah“ und „Riba-al-Fadl“. Riba-al-Nasiah bezieht sich auf den Über- schuss, den der Gläubiger durch die Gewährung eines Darlehens für einen bestimmten Zeitraum von dem Schuldner erhält. Riba-al- Nasiah ist also der typische Zins aus Darlehensgeschäften. Riba-al- Fadl bezieht sich auf Erträge aus Handelsgeschäften. Riba-al-Fadl beschreibt den unerlaubten Überschuss beim Austausch zweier Ge- genwerte. Durch die Betrachtung der beiden Formen des Riba-Ver- bots erkennt man, dass Zinsen jeglicher Art verboten sind.[60] Erlaubt sind Einnahmen von Miet- und Pachtzinsen, sowie Einnahmen aus Leasinggeschäften. Der Erwerb von Aktien ist auch erlaubt, denn Dividenden sind keine Zinsen, da die Aktionäre nur aufgrund erziel- ter Gewinne ausgezahlt werden.[61] Das Zinsverbot findet sich auch in anderen Kulturen und Religionen wieder. In der jüdischen Religion war es beispielsweise verboten, Zinsen untereinander zu nehmen. Nur gegenüber Nicht-Juden war es erlaubt. Auch das Christentum weist eine lange Tradition des Zinsverbotes auf. Im Evangelium nach Lukas (6,35) heißt es übersetzt: „Gebt ein Darlehen, aber erhofft euch keinen Gewinn davon!“.[62] Allerdings wurde das Zinsverbot 1822 durch die industrielle Revolution von der katholischen Kirche aufgehoben.[63]

3.2 Gharar: Das Spekulationsverbot

Als ein weiteres wichtiges Element der Scharia ist Gharar zu nen- nen. Gharar bedeutet so viel wie „Risiko“, „Unsicherheit“ oder auch „Spekulation“.[64] Generell ist ein gewisses Maß von Gharar im Islam erlaubt, da ein erfolgreiches Wirtschaftssystem nur mit eingehen von Risiken funktioniert. Eine Transaktion, die eine hohe Unsicherheit beinhaltet, ist nicht erlaubt. Der Prophet hat in der Sunna jede Trans- aktion verboten, die auf Grund einer Unsicherheit oder eines Betrugs zu Auseinandersetzungen führen könnte.[65] Geschäfte, die folgende Merkmale aufweisen, beinhalten Gharar und sind demnach verboten oder nur eingeschränkt erlaubt, um Betrügereien zu vermeiden und das Risiko zu senken:

- zwei oder mehr Käufe in einem Vertrag
- Transaktionen in der Zukunft
- Unklarheit über das konkrete Objekt
- Unklarheit über die Quantität der Gegenstände
- Unsicherheit über den genauen Zeitpunkt der bevorstehen- den Zahlung
- Zweifel über die Lieferbarkeit der Güter
- Vertragsgegenstand existiert (noch) nicht[66]

Bei den Verträgen ist darauf zu achten, dass der zugrunde liegende Gegenstand des Vertrags klar und eindeutig definiert ist, um das Ri- siko zu senken bzw. zu vermeiden. Des Weiteren sollte auch der genaue Preis bestimmt und die Rechte und Pflichten beider Parteien

[...]


[1] Vgl. Mildner, Stormy-Annika: Ursachen der Finanzkrise: Ein Blick in die USA, Bun- deszentrale für politische Bildung, Online im Internet: http://www.bpb.de/poli- tik/wirtschaft/finanzmaerkte/135463/ursachen-der-finanzkrise, Stand: 8.5.2012, abgerufen am 13.10.2015

[2] Vgl. Simader, Elisabeth: Die westliche Finanzkrise, 1. Auflage, Frankfurt am Main 2013, S. 91

[3] Vgl. Büschgen, Hans E.: Das kleine Bank-Lexikon, 3. Auflage, Düsseldorf 2006, S. 523

[4] Vgl. Ernst, Dietmar; Akbiyik, Bilgehan; Srour, Ali: Islamic Banking und Islamic Fi- nance, 1. Auflage, Konstanz und München 2013, S. 61

[5] Vgl. Islamic Financial Services Board: Islamic Financial Services Industry Stability Report 2015, Online im Internet: http://www.ifsb.org/docs/2015-05- 20_IFSB%20Islamic%20Financial%20Services%20Industry%20Stability%20Re- port%202015_final.pdf, Stand: 20.05.2015, abgerufen am 13.10.2015

[6] Vgl. Ernst & Young: World Islamic Banking Competitiveness Report 2013-2014, Online im Internet: http://www.ey.com/Publication/vwLUAssets/World_Is- lamic_Banking_Competitiveness_Report_2013-14/$FILE/World%20Is- lamic%20Banking%20Competitiveness%20Report%202013-14.pdf, abgerufen am 13.10.2015

[7] Vgl. Gassner, Michael; Wackerbeck, Philipp: Islamic Finance, 2. Auflage, Köln 2010, S. 22

[8] Vgl. Gramlich, Ludwig; Gluchowski, Peter; Horsch, Andreas; Schäfer, Klaus; Wasch- busch, Gerd: Gabler Bank-Lexikon, 14. Auflage, Wiesbaden 2012, S. 786

[9] Vgl. Ebert, Hans-Georg; Thiessen, Friedrich: Das islamkonforme Finanzgeschäft, 1.Auflage, Stuttgart 2010, S. 17

[10] Siehe Kapitel 1.1

[11] Vgl. Islamic Financial Services Board: Islamic Financial Services Industry Stability Report 2015, Online im Internet: http://www.ifsb.org/docs/2015-05- 20_IFSB%20Islamic%20Financial%20Services%20Industry%20Stability%20Re- port%202015_final.pdf, Stand: 20.05.2015, abgerufen am 13.10.2015

[12] Vgl. Cramer, Jörg; Dietz, Albrecht; Fischer, Thomas; Kohlhaussen, Martin; Köpfler, Thilo; Mathes, Manfred; Neuber, Friedel; Thiemann, Bernd: Knapps enzyklopädi- sches Lexikon des Geld-, Bank- und Börsenwesens, 4.Auflage, Frankfurt am Main 1999, S. 1073

[13] Vgl. Gassner, Michael; Wackerbeck, Philipp: Islamic Finance, 2. Auflage, Köln 2010, S. 21

[14] Altundag, Paolo; Haldi, Nadia: Handbuch Islamic Banking, 2. Auflage, Pfäffikon SZ 2005, S. 24

[15] Vgl. Iqbal, Zamir; Mirakhor, Abbas: An Introduction to Islamic Finance, 1. Auflage, Singapur 2007, S. 112f.

[16] Vgl. Judt, Ewald; Klausegger, Claudia: Bankmarketing & Bankmanagement, 1. Auf- lage, Frankfurt am Main 2014, S. 134

[17] Vgl. Altundag, Paolo; Haldi, Nadia: Handbuch Islamic Banking, 2. Auflage, Pfäffikon SZ 2005, S. 31

[18] Vgl. Valeva, Milena: Theoretische Grundlegung ethischer Bankbetriebslehre, 1. Auf- lage, Wiesbaden 2012, S. 178

[19] Vgl. Mahlknecht, Michael: Islamic Finance, 1. Auflage, Weinheim 2009, S. 51

[20] Vgl. Iqbal, Zamir; Mirakhor, Abbas: An Introduction to Islamic Finance, 1. Auflage, Singapur 2007, S. 27f.

[21] Vgl. Mahlknecht, Michael: Islamic Finance, 1. Auflage, Weinheim 2009, S. 51

[22] Siehe Kapitel 1.1

[23] Vgl. Ayub, Muhammed: Understanding Islamic Finance, 1. Auflage, Chichester 2007, S. 21f.

[24] Vgl. Ashrati, Mustafa: Islamic Banking, 1. Auflage, Frankfurt am Main 2008, S. 5

[25] Vgl. Paul, Thomas: Islamic Banking & Business, 1. Auflage, Norderstedt 2010, S. 19f.

[26] Vgl. Ebert, Hans-Georg; Thiessen, Friedrich: Das islamkonforme Finanzgeschäft, 1. Auflage, Stuttgart 2010, S. 58f.

[27] Vgl. Ashrati, Mustafa: Islamic Banking, 1. Auflage, Frankfurt am Main 2008, S. 5f.

[28] Vgl. Paul, Thomas: Islamic Banking & Business, 1. Auflage, Norderstedt 2010, S. 21

[29] Vgl. Ebert, Hans-Georg; Thiessen, Friedrich: Das islamkonforme Finanzgeschäft, 1. Auflage, Stuttgart 2010, S. 30f.

[30] Vgl. Ayub, Muhammed: Understanding Islamic Finance, 1. Auflage, Chichester 2007, S. 387

[31] Vgl. Simader, Elisabeth: Die westliche Finanzkrise, 1. Auflage, Frankfurt am Main 2013, S. 108

[32] Vgl. Ebert, Hans-Georg; Thiessen, Friedrich: Das islamkonforme Finanzgeschäft, 1. Auflage, Stuttgart 2010, S. 32

[33] Vgl. Khan, Fahim; Porzio, Mario: Islamic Banking and Finance in the European Un- ion, 1. Auflage, Cheltenham 2010, S. 170

[34] Vgl. Simader, Elisabeth: Die westliche Finanzkrise, 1. Auflage, Frankfurt am Main 2013, S. 108

[35] Vgl. Gassner, Michael; Wackerbeck, Philipp: Islamic Finance, 2. Auflage, Köln 2010, S. 64

[36] Vgl. Accounting and Auditing Organization for Islamic Financial Institutes: About AAOIFI, Online im Internet: http://aaoifi.com/en/about-aaoifi/about-aaoifi.html, abgerufen am: 19.10.2015

[37] Vgl. Ebert, Hans-Georg; Thiessen, Friedrich: Das islamkonforme Finanzgeschäft, Stuttgart 2010, S. 291

[38] Vgl. Gassner, Michael; Wackerbeck, Philipp: Islamic Finance, 2. Auflage, Köln 2010, S. 64

[39] Vgl. Islamic Financial Services Board (IFSB): About IFSB, Online im Internet: http://www.ifsb.org/background.php, abgerufen am: 19.10.2015

[40] Vgl. El-Gamal, Mahmoud A.: Islamic Finance: Law, Economics and Practice, 1. Auf- lage, Cambridge 2009, S. 166

[41] Vgl. Gassner, Michael; Wackerbeck, Philipp: Islamic Finance, 2. Auflage, Köln 2010, S. 65

[42] Basel III ist ein auf Basel II aufbauendes und am 16.12.2010 veröffentlichtes Regel- werk für die Regulierung von Banken. Dieses Regelwerk wurde von der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, eine weltweit wichtige normgebende Instanz für die Bankenregulierung, entworfen. Vgl. Deutsche Bundesbank: Glossar - B - Basel III; Online im Internet: https://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Ser- vice/Glossar/_functions/glossar.html?nn=226&lv2=32022&lv3=62440#62440; ab- gerufen am 17.11.2015

[43] Vgl. Mahlknecht, Michael: Islamic Finance, 1. Auflage, Weinheim 2009, S. 66

[44] Der Baseler Ausschuss zur Bankenaufsicht wurde 1974 von den Zentralbanken der G10-Staaten gegründet und dient zur Einführung einheitlicher Standards auf inter- nationaler Ebene. Vgl. Gramlich, Ludwig; Gluchowski, Peter; Horsch, Andreas; Schäfer, Klaus; Waschbusch, Gerd: Gabler Bank-Lexikon, 14. Auflage, Wiesba- den 2012, S. 180

[45] International Organization of Securities Commission (IOSCO) ist eine internationale Organisation der Wertpapier- und Börsenaufsichtsämter. Vgl. Gramlich, Ludwig; Gluchowski, Peter; Horsch, Andreas; Schäfer, Klaus; Waschbusch, Gerd: Gabler Bank-Lexikon, 14. Auflage, Wiesbaden 2012, S. 768

[46] International Association of Insurance Supervisors (IAIS) ist ein internationaler Zu- sammenschluss der Versicherungsbehörden und dient der Festlegung von inter- nationalen Standards für die Versicherungsaufsicht. Vgl. Bundesanstalt für Fi- nanzdienstleistungsaufsicht (BaFin): Internationales - Globale Zusammenarbeit - IAIS, Online im Internet: http://www.bafin.de/DE/Internationales/GlobaleZusam- menarbeit/IAIS/iais_node.html, abgerufen am: 23.11.2015

[47] Vgl. Gassner, Michael; Wackerbeck, Philipp: Islamic Finance, 2. Auflage, Köln 2010, S. 65

[48] Vgl. Islamic Financial Services Board (IFSB): About IFSB, Online im Internet: http://www.ifsb.org/background.php, abgerufen am: 19.10.2015

[49] Vgl. Iqbal, Zamir; Mirakhor, Abbas: An Introduction to Islamic Finance, 1. Auflage, Singapur 2007, S. 28

[50] Vgl. Gassner, Michael; Wackerbeck, Philipp: Islamic Finance, 2. Auflage, Köln 2010, S. 65

[51] Vgl. Gassner, Michael; Wackerbeck, Philipp: Islamic Finance, 2. Auflage, Köln 2010, S. 65

[52] Vgl. Islamic Development Bank (a): About IDB, Online im Internet:

http://www.isdb.org/irj/portal/anonymous?NavigationTarget=na-

vurl://24de0d5f10da906da85e96ac356b7af0, abgerufen am 20.10.2015

[53] Vgl. Gassner, Michael; Wackerbeck, Philipp: Islamic Finance, 2. Auflage, Köln 2010, S. 65

[54] Vgl. Islamic Development Bank (b): Member Countries, Online im Internet: http://www.isdb.org/irj/portal/anonymous?NavigationTarget=na-vurl://750e51a0219adf78e6329e889512714e, abgerufen am 20.10.2015

[55] Vgl. Islamic Development Bank (a): About IDB, Online im Internet: http://www.isdb.org/irj/portal/anonymous?NavigationTarget=na- vurl://24de0d5f10da906da85e96ac356b7af0, abgerufen am : 20.10.2015

[56] Vgl. Valeva, Milena: Theoretische Grundlegung ethischer Bankbetriebslehre, 1. Auf- lage, Wiesbaden 2012, S.178

[57] Vgl. Visser, Hans: Islamic Finance, 2. Auflage, Cheltenham 2013, S. 36

[58] Vgl. Ebert, Hans-Georg; Thiessen, Friedrich: Das islamkonforme Finanzgeschäft, 1.Auflage, Stuttgart 2010, S. 48

[59] Gassner, Michael; Wackerbeck, Philipp: Islamic Finance, 2. Auflage, Köln 2010, S.35

[60] Vgl. Gassner, Michael; Wackerbeck, Philipp: Islamic Finance, 2. Auflage, Köln 2010, S. 36f.

[61] Vgl. Paul, Thomas: Islamic Banking & Business, 1. Auflage, Norderstedt 2010, S. 72

[62] Mahlknecht, Michael: Islamic Finance, 1. Auflage, Weinheim 2009, S. 66

[63] Vgl. Ashrati, Mustafa: Islamic Banking, 1. Auflage, Frankfurt am Main 2008, S. 17

[64] Vgl. Mahlknecht, Michael: Islamic Finance, 1. Auflage, Weinheim 2009, S. 24

[65] Vgl. Gassner, Michael; Wackerbeck, Philipp: Islamic Finance, 2. Auflage, Köln 2010, S. 38

[66] Vgl. Mahlknecht, Michael: Islamic Finance, 1. Auflage, Weinheim 2009, S. 25f.

Ende der Leseprobe aus 56 Seiten

Details

Titel
Islamic Banking. Prinzipien, Instrumente und Produkte des islamkonformen Bankgeschäfts
Hochschule
Hochschule Aschaffenburg
Note
1,7
Autor
Jahr
2016
Seiten
56
Katalognummer
V323571
ISBN (eBook)
9783668232457
ISBN (Buch)
9783668232464
Dateigröße
1156 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
islamic, banking, finance, islamic banking, islamic finance, islamic insurance, insurance, islamische, finanzwesen, bank, islamisch, versicherung
Arbeit zitieren
Ali Beyazgül (Autor:in), 2016, Islamic Banking. Prinzipien, Instrumente und Produkte des islamkonformen Bankgeschäfts, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/323571

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