Fremdzensur, Selbstzensur oder literarische Meinungsfreiheit? Berichterstattung, Kriegsromane und Feldpostbriefe im Ersten Weltkrieg


Dossier / Travail, 2014

17 Pages, Note: 2,0

Martha Müller (Auteur)


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Was ist Zensur?
2.1 Formen der Zensur
2.2 Was ist literarische Zensur?
2.3 Formen der literarischen Zensur
2.4 Was ist Selbstzensur?
2.5 Gattungsspezifische Zensur
2.5.1 Tagebuch
2.5.2 Brief
2.5.3 Roman
2.5.4 Bericht

3 Zensur und Selbstzensur im Ersten Weltkrieg
3.1 Berichterstattung im Ersten Weltkrieg
3.2 Kriegsromane
3.3 Feldpostbriefe
3.4 Veröffentlichungen nach dem Ende des Ersten Weltkrieges am Beispiel „Im Westen nichts Neues“ von Erich Maria Remarque

4 Fazit

5 Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Gemäß Artikel fünf des Grundgesetzes hat jeder Bürger „das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“[1].

Die Freiheit, seine eigene Meinung frei zu äußern, zählt zu den Grundrechten der Bürger der Bundesrepublik Deutschland. Der Artikel fünf verdeutlicht die Gegenüberstellung von Pressefreiheit bzw. literarischer Meinungsfreiheit und Zensur. Jede Zensurdebatte beschäftigt sich mit der Frage, ob das individuelle Recht der Meinungsfreiheit Vorrang hat oder das Eingriffsrecht des Staates, welches der Verteidigung von Werten und Normen dient.[2] Während die Meinungsfreiheit und die Pressefreiheit in der heutigen Zeit in Deutschland wieder schriftlich festgehalten sind und zu den Grundgesetzen des einzelnen Menschen zählen, wurde die Pressefreiheit mit Beginn des Ersten Weltkrieges aufgehoben. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts war der Kampf für die Pressefreiheit und gegen die Zensur größtenteils gewonnen. Das Reichspressegesetz von 1874 erklärte die Pressefreiheit wieder als gültig, und zeigte damit einen Höhepunkt in dieser Debatte auf. Die Zensur war verboten, jedoch blieb der Herausgeber strafrechtlich haftbar für das Geschriebene.

Mit Beginn des Ersten Weltkrieges wurde die Pressefreiheit aufgehoben. Die Zensurstellen der Militärbehörden waren für die Kontrolle zuständig und sorgten dafür, dass beispielsweise über kriegsrelevante Sachverhalte nicht berichtet wurde. Neben diesen strategischen Themen wurden auch Kriegskritiker zensiert, die Beschönigung des Kriegsalltags jedoch hervorgehoben.

„Das erste Opfer des Krieges ist die Wahrheit.“[3]

Mit der Suspendierung der Pressefreiheit wurde die Berichterstattung im Ersten Weltkrieg eingeschränkt und eventuell beschönigt. Diese Hausarbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob die Zensur im Ersten Weltkrieg auch die literarische Meinungsfreiheit komplett einschränkte. Bei der Bearbeitung des Themas stellt sich vorab die Frage, was alles unter den Begriff der Zensur fällt. Um einen adäquaten Einstieg zu bekommen, wird einleitend definiert, was Zensur ist, was literarische Zensur kennzeichnet und welcher Unterschied zur Selbstzensur besteht. Anschließend werden die gattungsspezifischen Merkmale herausgearbeitet, sowie die wesentlichen Besonderheiten der Zensur im Ersten Weltkrieg. Über das Thema „Zensur im Ersten Weltkrieg“ bieten viele Bücher kurze Informationsabschnitte. Detaillierte Schilderungen, die die Gegenüberstellung von Zensur und literarischer Meinungsfreiheit erläutern sind, vor allem unter dem gattungsspezifischen Aspekt, nicht publiziert worden. Am Beispiel des Romans „Im Westen nichts Neues“ von Erich Maria Remarque[4] wird anschließend der Umgang mit einem Werk nach Kriegsende erläutert, um die Wirkung der Zensur anschaulich zustellen, denn es wäre im Ersten Weltkrieg zensiert worden.

2 Was ist Zensur?

Das Wort „Zensur“ leitet sich aus dem lateinischen „censura“ für Prüfung, Beurteilung ab.[5] In der römischen Zeit wurde damit ein Verfahren bezeichnet, welches die Prüfung und Beurteilung von materiellen Werten umfasste. Der Zensor war, neben dieser Vermögensschätzung der Bürger, weiterhin zuständig für die „Ehren- und Sittengerichtsbarkeit, wozu auch die Sittenkontrolle und die Bestrafung unmoralischen Lebenswandels gehörten.“[6]. Im 17. Jahrhundert wurden im deutschsprachigen Raum die Wörter „Zensur“ und „zensieren“ mit der Überwachung von Buchdruck und -handel in Verbindung gebracht.[7] Bis zum heutigen Tage wird das Wortverständnis hierdurch definiert. Anfänglich stand die Zensur im kirchlichen Bereich im Vordergrund, da vorwiegend kirchliche Werke gedruckt wurden. Nach und nach wurde die kirchliche Aufsicht jedoch von weltlichen Instanzen mit übernommen, bis diese komplett in den Vordergrund traten.

Zensur bezeichnet im allgemeinen Wortsinn „die Überprüfung einer Äußerung über eine Sache oder Person hinsichtlich ihrer Übereinstimmung mit geltenden Regeln als Voraussetzung für jede Form von Kommunikation und deren Wirksamkeit.“[8]. Zensur ist also die Prüfung einer Äußerung, mit der Alternative sie zuzulassen oder zu unterdrücken. Je nach fachwissenschaftlicher Perspektive variiert die Definition des Begriffs.

Die psychoanalytische Theorie der Zensur wurde von Freud aufgestellt und definiert, dass die Prüfung einer Äußerung „nicht nur die Gültigkeit von Normen, sondern auch die Akzeptanz einer wirksamen Kontrollinstanz“[9] voraussetzt. Freud benennt den Traum als Projektion (Veräußerlichung eines inneren Vorgangs) und hat die „Vorstellung einer psychischen Instanz, die alle Wünsche und Triebe kontrolliert [...]“[10]. Klaus Kanzog unterscheidet in seinem Artikel in zwei weitere Theorien[11]. Die soziologische Theorie definiert Zensur als Herrschaftsmittel, um die Normen und ihre gesellschaftlichen Funktion aufrechtzuerhalten.[12] Die zweite Theorie, die des juristischen Begriffs der Zensur, hat sich bei der Suche nach geeigneten Mitteln zur Zensurausübung herausgebildet, wobei bestimmte Institutionen mit Exekutivgewalt zum Tragen kommen.

Wendet man diese Definitionen auf die Bundesregierung an, so ist aufgrund des Grundgesetzes, Artikel 5[13], ausgeschlossen, dass es in Deutschland Zensur geben kann. In der heutigen Zeit ist der Begriff jedoch etwas weiter zu fassen, denn unter Zensur ist die autoritäre Kontrolle von Kommunikation zu verstehen. Ziel dieser ist es, die öffentliche Wirkung unterschiedlicher Meinungen zu verhindern.[14] Ulla Otto definiert Zensur abschließend als die „autoritäre Kontrolle menschlicher Äußerungen.“[15]. Aus literarischer Sicht werden die oben genannten Definitionen weitestgehend zusammengefasst, da Literatur als „Meinungsäußerung vor dem jeweils gültigen Normenhorizont[16] “ beurteilt wird.

2.1 Formen der Zensur

Es wird zwischen formeller und informeller Zensur unterschieden. Die formelle Zensur ist geprägt durch verwaltungs- oder strafrechtliche Verfahren. Durch diese formellen Verfahren kann eine Publikation erlaubt oder verboten werden, Bücher können z.B. aus einer Bibliothek entfernt werden oder Autoren, Buchhändler und Verleger können strafrechtlich verfolgt werden.[17] Zensur kann aber auch informell wirken und unterliegt ökonomischen, sozialen und politischen Zwängen, durch die Druck auf den Leser, den Autor oder die allgemeine Meinungsbildung ausgeübt wird. Institutionen, Organisationen und verschiedene Interessengruppen wirken und arbeiten als Kontrollinstanzen, sodass die Zensur ohne Nachweis durchgeführt wird.[18]

2.2 Was ist literarische Zensur?

Um eine genauere Abgrenzung vorzunehmen, sollte zuerst der Begriff Literatur definiert werden. Silke Buschmann präzisiert den Literaturbegriff folgendermaßen: „ Literatur ist die Gesamtheit aller menschlicher Äußerungen, die innerhalb eines bestehenden gesellschaftlichen Systems mit der Bemühung um sprachliche Form geschrieben werden.“[19].

Nach der genauen Abgrenzung vom Begriff „Literatur“ lässt sich jetzt die literarische Zensur als „autoritäre Kontrolle aller menschlichen Äußerungen, die innerhalb eines bestehenden gesellschaftlichen Systems mit der Bemühung um sprachliche Form geschrieben werden.“[20] definieren.

Reinhard Aulich kategorisiert die literarische Zensur in drei Gruppen. In der ersten Kategorie richtet sich die Zensur gegen den Autor, der mit seinem Werk und damit mit seinen Gedanken gegen bestehende Normen verstoßen hat. Mithilfe von Sanktionen soll der Autor die bestehenden Vorgaben wieder akzeptieren. In der zweiten Kategorie wirkt die Zensur als Filter und schützt somit vor einer Vervielfältigung von beispielsweise kriegskritischem Gedankengut. In die letzte Gruppe ist die Propaganda einzuordnen, da durch Meinungslenkung bereits verbreitetes Gedankengut unglaubwürdig gemacht werden soll. Diese Kategorie zielt somit auf den Rezipienten ab.[21]

2.3 Formen der literarischen Zensur

Die literarische Zensur wird durch den Zeitpunkt des Eingriffs in Vor- und Nachzensur, sowie in erstmalige Zensur und in die Rezensur aufgrund der Häufigkeit unterschieden.

[...]


[1] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

[2] Vgl. Plachta, Bodo: Zensur, S. 9.

[3] In der Literatur wird dieses Zitat mehreren Personen zugeschrieben. Dazu zählt u.a. Aischylos (griech. Dichter) und Rudyard Kipling.

[4] Remarque, Erich Maria. In: Schneider, T. F. (Hrsg.): Erich Maria Remarque. Im Westen nichts Neues.

[5] Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion: Das große Fremdwörterbuch, S. 1421.

[6] Plachta, Bodo: Zensur, S. 13.

[7] Vgl. Plachta, Bodo: Zensur S. 15.

[8] Plachta, Bodo: Zensur, S. 15.

[9] ebd., S. 15.

[10] Buschmann, Silke: Literarische Zensur in der BRD nach 1945, S. 13-15.

[11] Vgl. Kanzog, Klaus: Zensur. In: Reallexikon der deutschen Literaturwissenschaft, S. 891 f.

[12] Vgl. Buschmann, Silke: Literarische Zensur in der BRD nach 1945, S. 14.

[13] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html.

[14] Vgl. Buschmann, Silke: Literarische Zensur in der BRD nach 1945, S. 15.

[15] Otto, Ulla: Die literarische Zensur als Problem der Soziologie der Politik, S. 3.

[16] Plachta, Bodo: Zensur, S. 17.

[17] Vgl. Plachta, Bodo: Zensur, S. 19.

[18] Vgl. Kanzog, Klaus: Zensur. In: Reallexikon der deutschen Literaturwissenschaft, S. 891 f.

[19] Buschmann, Silke: Literarische Zensur in der BRD nach 1945, S. 17.

[20] ebd.

[21] Vgl. Aulich, Reinhard: Elemente einer funktionalen Differenzierung der literarischen Zensur. Überlegungen zu Form und Wirksamkeit von Zensur als einer intentional adäquaten Reaktion gegenüber literarischer Kommunikation. In: „Unmoralisch an sich...“ Zensur im 18. und 19. Jahrhundert, S. 215-217.

Fin de l'extrait de 17 pages

Résumé des informations

Titre
Fremdzensur, Selbstzensur oder literarische Meinungsfreiheit? Berichterstattung, Kriegsromane und Feldpostbriefe im Ersten Weltkrieg
Université
Leuphana Universität Lüneburg
Cours
Literarische Textanalyse und Textualität
Note
2,0
Auteur
Année
2014
Pages
17
N° de catalogue
V324023
ISBN (ebook)
9783668231313
ISBN (Livre)
9783668231320
Taille d'un fichier
541 KB
Langue
allemand
Mots clés
Zensur, literarische Meinungsfreiheit, Berichterstattung im Ersten Weltkrieg, Im Westen nichts neues
Citation du texte
Martha Müller (Auteur), 2014, Fremdzensur, Selbstzensur oder literarische Meinungsfreiheit? Berichterstattung, Kriegsromane und Feldpostbriefe im Ersten Weltkrieg, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/324023

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