Wegfall der Staatsgarantien im Jahre 2005. Collateralized Debt Obligation zur Unterstützung von Veränderungsprozessen in Landesbanken


Tesis, 2004

132 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einführung
1.1 Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit
1.2 Aufbau der Arbeit

2 Landesbanken im Wandel
2.1 Definitionen der Landesbank und Staatsgarantien
2.1.1 Landesbanken
2.1.2 Staatsgarantien
2.1.2.1 Anstaltslast
2.1.2.2 Gewährträgerhaftung
2.2 Vereinbarungen zum Wegfall der Staatsgarantien zwischen EU-Kommission und Deutschland
2.3 Folgen des Wegfalls der Staatsgarantien
2.3.1 Bewertung der Landesbanken durch Rating-Agenturen
2.3.1.1 Veröffentlichung von Landesbanken-Ratings ohne Staatsgarantien
2.3.1.2 Beurteilungskriterien der Rating-Agenturen
2.3.2 Neuausrichtung der Geschäftsmodelle und Strategien ausgewählter Landesbanken

3 Grundlagen der Asset Securitization - insbesondere der CDO
3.1 Begriffsbestimmungen
3.2 Historie und Überblick über die internationale Entwicklung des Verbriefungsmarktes
3.2.1 Beginn der Asset Securitization in den USA
3.2.2 Marktentwicklung in Europa
3.3 Struktur einer CDO-Verbriefung
3.3.1 Ablauf der Asset Securitization einer CDO
3.3.2 Beteiligte an der Transaktion
3.3.2.1 Originator
3.3.2.2 Zweckgesellschaft
3.3.2.3 Investoren
3.3.2.4 Rating-Agenturen
3.3.2.5 Service-Agent
3.3.2.6 Treuhänder
3.4 Anforderungen an die zu verbriefenden Vermögenswerte
3.5 Arten des Forderungstransfers
3.5.1 True Sale-Verbriefung
3.5.2 Synthetische Verbriefung
3.5.2.1 Fully funded-Struktur
3.5.2.2 Partially funded und unfunded Struktur
3.5.3 Vor- und Nachteile der True Sale- und synthetischen Verbriefung
3.6 Einordnung der CDO zu den Arten des Kreditrisikotransfers
3.7 Zahlungsstrommanagement
3.7.1 Pass-Through-Konstruktion
3.7.2 Pay-Through-Konstruktion
3.8 Sicherungskonstruktionen
3.8.1 Sicherungen durch den Forderungsverkäufer
3.8.2 Sicherungen in der Verbriefungsstruktur
3.8.3 Sicherungszusagen Dritter

4 HSH Nordbank und ihr CDO „Ocean Star“
4.1 Strategie und Ziele der HSH Nordbank
4.2 Struktur der CDO „Ocean Star 2004”

5 Motive der Landesbanken als Originator am Beispiel der HSH Nordbank
5.1 Entlastung des regulatorischen Eigenkapitals
5.1.1 Voraussetzungen für die Anerkennung durch die BaFin
5.1.1.1 True Sale-Verbriefung
5.1.1.2 Synthetische Verbriefung
5.1.2 Eigenkapitalanrechnung bei der Verbriefung
5.2 Verbesserung des Risikomanagements
5.2.1 Erfolgsrisiko
5.2.1.1 Ausfallrisiko
5.2.1.2 Zinsänderungsrisiko
5.2.2 Liquiditätsrisiko
5.3 Steigerung der Reputation
5.4 Refinanzierung
5.4.1 Erweiterung der Refinanzierungsquellen
5.4.2 Wirkung auf Zahlen der Bankbilanz

6 Schlussbetrachtung
6.1 Zusammenfassung
6.2 Ausblick

Literatur- und Quellenverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Unterscheidung von ABS nach Asset-Klassen

Abbildung 2: Emissionsvolumen europäischer Verbriefungen (in Mrd. EUR)

Abbildung 3: Prozentuale Marktaufteilung der ABS-Emissionen in Europa

Abbildung 4: Grundprinzip einer CDO-Transaktion

Abbildung 5: Anspruchsrangfolge und Risikotragung

Abbildung 6: Beteiligte an der Asset Securitization

Abbildung 7: True Sale-Transaktion

Abbildung 8: Struktur eines Credit Default Swaps (CDS)

Abbildung 9: Struktur einer Credit Linked Note (CLN)

Abbildung 10: Synthetische Struktur (fully funded)

Abbildung 11: Synthetische Struktur (partially funded)

Abbildung 12: Instrumente des Kreditrisikotransfers

Abbildung 13: Zahlungsstrommanagement-Varianten

Abbildung 14: Struktur der CDO "Ocean Star 2004"

Abbildung 15: Liquidiätsmäßig-finanzielle Risiken im Kreditgeschäft

Abbildung 16: Verbriefung einer offenen Festzinsposition

Abbildung 17: Auswirkung des Forderungsverkaufs auf die Bankbilanz

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Landesbanken-Ratings von Standard & Poor`s

Tabelle 2: Langfristige Emissions-Ratings für ABS-Transaktionen

Tabelle 3 : Vorteile der True Sale- und synthetischen Verbriefung

Tabelle 4: Tranchen des CDO „Ocean Star 2004"

Tabelle 5: Zusammenfassende Daten zum CDO „Ocean Star 2004"

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einführung

Seit Beginn der achtziger Jahre ist auf den internationalen Finanzmärkten ein verstärkter Trend zur Verbriefung (Securitization[1]) von Finanz- und Kreditbeziehungen zu beobachten.[2]

Dabei haben sich folgende zwei Hauptrichtungen herausgebildet. Zum einen nutzen Großunternehmen im Zuge der Globalisierung der Märkte die Möglichkeit, sich über die Ausgabe von Wertpapieren unmittelbar an den Kapitalmärkten zu refinanzieren. Dadurch bekommen die Unternehmen zur klassischen Bankkreditfinanzierung unter Umständen eine kostengünstigere Alternative, wobei die Kreditinstitute ein Stückweit ihrer Dominanz als Kreditgeber einbüßen. Dieser Prozess zur Umgehung der Banken als Finanzintermediäre[3] wird als „Desintermediation” bezeichnet.[4]

Im Gegensatz zur Verdrängung des Bankkredites durch Wertpapieremissionen, ist die zweite Hauptrichtung durch die Umwandlung bereits vorhandener unternehmenseigener Aktiva in Wertpapiere gekennzeichnet.[5] Bei dieser Verbriefungsform, die „Asset Securitization“ genannt wird, finanziert sich eine Bank oder ein Unternehmen dadurch, dass Forderungen aus der Bilanz an eine zu diesem Zweck gegründete Gesellschaft übertragen werden.

Die Gesellschaft finanziert den Ankauf der Forderungen durch die Emission von Wertpapieren, den so genannten Asset Backed Securities (ABS), die wörtlich mit „durch Aktiva gedeckte Wertpapiere” zu übersetzen sind.[6]

Im Prinzip sind alle Aktiva[7] der Bilanz zur Verbriefung geeignet, falls sie einerseits abtretbar sind und andererseits regelmäßige und prognostizierbare Cash Flows generieren.[8] Die Zahlungen aus den Forderungen stehen zur Verfügung, um die Ansprüche der in ABS investierten Kapitalmarktteilnehmer zu befriedigen. Dabei ist die Bonität der ABS von der des Forderungsverkäufers (Originator) unabhängig. Somit können sich auch Unternehmen mit einem schlechteren Standing am Kapitalmarkt zu guten Konditionen refinanzieren.[9]

Die Möglichkeit der günstigen Liquiditätsbeschaffung ist, neben weiteren Verbriefungsgründen, ein Ziel des Assetverkäufers. Des Weiteren kann mit der Auswahl der Forderungen, die aus der Bilanz verkauft werden, die Risikostruktur der verbleibenden Vermögenswerte verbessert werden. Ausschließlich für Kreditinstitute kann aufgrund aufsichtsrechtlicher Vorgaben die Eigenkapitalentlastung im Vordergrund stehen.[10]

Im nächten Abschnitt wird die Problemstellung der Diplomarbeit in Bezug auf die Landesbanken erläutert. Bei möglichen Lösungsansätzen, die behandelt werden, nimmt die Asset Securitization eine zentrale Rolle ein.

1.1 Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit

Am 17. Juli 2001 einigten sich die Bundesrepublik Deutschland und die Wettbewerbsbehörde der Europäischen Union darauf, dass die staatlichen Garantien für die öffentlich-rechtlichen Sparkassen und Landesbanken in Deutschland ersatzlos wegfallen sollen. Die Garantien verstoßen nach Meinung des Bundesverbandes Deutscher Banken, der Europäischen Bankenvereinigung und der Europäischen Kommission gegen die Grundsätze des europäischen Binnenmarktes, weil sie eine Wettbewerbsverzerrung zugunsten der öffentlichen Kreditinstitute darstellen. In einer Verständigung zwischen den beteiligten Parteien einigte man sich auf eine Übergangsfrist bis zum 18. Juli 2005, in der die Garantien in Form von Gewährträgerhaftung und Anstaltslast noch Bestand haben sollen.[11]

Durch den Wegfall der staatlichen Garantien droht den Landesbanken eine Herabstufung ihrer erstklassigen Bonität, was steigende Refinanzierungskosten an den Kapitalmärkten zur Folge hätte.

Auch die Sparkassen, die zwar fast alle kein Rating und keinen direkten Kapitalmarktzugang haben und sich überwiegend über Kundeneinlagen refinanzieren, sind vom Wegfall der Garantien betroffen. Bei ihrer Refinanzierung können sie nicht mehr von den günstigen Konditionen der Landesbanken profitieren. Zudem könnten sie als mögliche Anteilseigner der Landesbanken gezwungen sein, weiteres Kapital zur Verfügung zu stellen, falls finanzielle Probleme auftreten sollten.[12]

Der Fokus der vorliegenden Diplomarbeit ist auf den bevorstehenden Wegfall der Staatsgarantien, die Folgen für die Landesbanken und mögliche Lösungsansätze gerichtet.

Die Landesbanken befinden sich hinsichtlich ihrer Strategien und Geschäftsmodelle in einer Neuorientierungsphase, die zum Ziel hat, ihre Ratings zu verbessern bzw. die höheren Refinanzierungskosten zu kompensieren.[13]

In dem Zusammenhang wird die Verbriefungstechnik Collateralized Debt Obligation (CDO) als ein vielseitig einsetzbares Kapitalmarktinstrument vorgestellt. In der Diplomarbeit wird herausgearbeitet, inwiefern die CDO die Landesbanken in ihren Bemühungen um ein gutes Rating unterstützen kann. Die Asset Securitization mit CDOs bietet eine Reihe von flexiblen Einsatz- und Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich der Liquiditäts- und Risikosteuerung, dem Ertrags- und Eigenkapitalmanagement und der Einhaltung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen.

1.2 Aufbau der Arbeit

Die Diplomarbeit ist in sechs Kapitel untergliedert, wobei die Einführung bereits das erste und die Schlussbetrachtung das letzte Kapitel darstellen.

Die Asset Securitization wird ausschließlich aus Perspektive von Kreditinstituten, insbesondere von Landesbanken, betrachtet. Dabei agieren die Banken als Initiator der Securitization bzw. als Originator, das heißt als Verkäufer von Forderungen.

Das zweite Kapitel beschäftigt sich mit der Problematik der wegfallenden Staatsgarantien, welche durch Rating-Herabstufungen bei den Landesbanken spürbar wird. Nachdem die Begriffe „Landesbank“, „Anstaltslast“ und „Gewährträgerhaftung” definiert wurden, werden die Gründe beschrieben, die zum bevorstehenden Wegfall der Staatsgarantien führen. Im Mittelpunkt dabei steht die Verständigung zwischen der Kommission der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland im Juli 2001.

Bei der Feststellung, inwiefern sich das Rating der Landesbanken ohne die staatlichen Garantien verändern wird, spielen internationale Rating-Agenturen, wie Standard & Poor´s und Moody`s, eine entscheidende Rolle. Die Agenturen haben den Landesbanken Kriterien mitgeteilt, worauf ihre Bonitätseinschätzungen beruhen. Einige Hauptkriterien, welche die Rating-Ermittlung beeinflussen, werden vorgestellt.

Kapitel zwei endet mit einer Übersicht, in welchen Bereichen die Landesbanken Änderungen in ihren Geschäftsmodellen und strategischen Plänen bereits verwirklicht haben bzw. verwirklichen wollen. [Kapitel 2]

Das dritte Kapitel handelt von der Asset Securitization, wobei insbesondere auf die Verbriefungstechnik Collateralized Debt Obligation (CDO) eingegangen wird. Nach den Definitionen der Asset Securitization, der ABS bzw. CDO wird ein Überblick über die Entwicklung des deutschen und internationalen Verbriefungsmarktes gegeben. Danach werden die Funktionsweise einer klassischen CDO-Struktur sowie die Aufgaben möglicher Beteiligter erläutert.

Grundsätzlich kann die Asset Securitization den Forderungstransfer auf zwei Arten durchführen. Die beiden Möglichkeiten - True Sale- und synthetische Verbriefung - werden mit ihren Merkmalen sowie Vor- und Nachteilen erläutert.

Im Anschluss werden zwei Alternativen beschrieben, wie die Zins- und Tilgungszahlungen aus den verbrieften Forderungen an die Investoren weitergeleitet werden können. Das gewählte Zahlungsstrommanagement liefert einen Beleg dafür, wie vielfältig und flexibel eine CDO-Verbriefung konstruiert werden kann.

Das dritte Kapitel schließt mit der Darstellung von verschiedenen Sicherungskonstruktionen, die für den Initiator der Asset Securitization zwar mit Kosten verbunden sind, dafür aber zu einer gewünschten Bonität führen können. [Kapitel 3]

Zunächst wird im Kapitel vier die derzeitige Strategie der Landesbank HSH Nordbank dargelegt, innerhalb dieser die Securitization von Assets eine bedeutende Rolle spielt.

Zudem wird die von der Landesbank initiierte CDO „Ocean Star 2004“ vorgestellt. [Kapitel 4]

Das fünfte Kapitel soll Lösungsmöglichkeiten aufzeigen, wie Landesbanken mit Unterstützung von CDOs auf die bevorstehenden Veränderungen und die sich daraus ergebenden Schwierigkeiten reagieren können. Dazu werden die Motive der HSH Nordbank für ihre CDO-Transaktion untersucht. Der Reihe nach geht es um das regulatorische Eigenkapital, das Risikomanagment, die Reputation und die Refinanzierung. Die Refinanzierungsmöglichkeit ergibt sich nicht bei der CDO „Ocean Star 2004“, kann aber dennoch ein wichtiges Verbriefungsmotiv sein. [Kapitel 5]

Im sechsten und letzten Kapitel wird ein Fazit gezogen, inwiefern die Verbriefung mittels CDO die Landesbanken in der Zeit ohne Staatsgarantien unterstützen kann. Außerdem wird versucht, in einem Ausblick die zukünftige Entwicklung der Landesbanken vorzuzeichnen. Dabei geht es auch um die Bedeutung der Landesbanken als Originator im Hinblick auf die Zusammenarbeit im Sparkassenverbund.

2 Landesbanken im Wandel

Die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute stehen vor einschneidenden Veränderungen ihrer Geschäftsmodelle und strategischen Ausrichtungen. Durch den Wegfall der Staatsgarantien verlieren Landesbanken und Sparkassen die Hauptgrundlage für die Sicherung ihrer Institute und ihrer Einlagen. Die Tatsache, dass Liquiditätsengpässe und Verluste bei Sparkassen und Landesbanken durch ihre Anstaltsträger - Stadt, Kommune (Sparkasse) oder Bundesland (Landesbank) - ausgeglichen werden, verhalf den öffentlich-rechtlichen Instituten bisher zu einer erstklassigen Bonität. Vor allem Landesbanken profitieren davon, da sie sich mit sehr guten Ratings günstig am Kapitalmarkt refinanzieren können.

2.1 Definitionen der Landesbank und Staatsgarantien

Die Landesbanken zählen genauso wie die Sparkassen zu den öffentlich-rechtlichen Banken. Darunter versteht man Kreditinstitute, die im Gegensatz zu den privaten Banken im „Eigentum” staatlicher Körperschaften stehen und in der Regel besondere Aufgaben im öffentlichen Interesse wahrnehmen. Die Bezeichnung „Bank” ist funktional zu verstehen und umfasst daher auch die nicht als Bank benannten „Sparkassen”.[14]

In Deutschland gliedert sich der Bankensektor in drei Säulen: die Privat-, die Genossenschafts- und die öffentlich-rechtlichen Banken.

Landesbanken und Sparkassen gehören dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) an, welcher keine formelle Institution oder Organisation mit eigenen Strukturen ist. Unter dem Verband lassen sich u.a. folgende öffentlich-rechtlichen Finanzdienstleister zusammenfassen: 489 Sparkassen, 11 Landesbanken, 11 Landesbausparkassen und 15 regionale Erstversicherungsgruppen.[15]

Die DekaBank[16], die ebenfalls zur Sparkassen-Finanzgruppe gehört, bildet zusammen mit den Landesbanken die Spitzengruppe der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute in Deutschland.[17]

In den einzelnen Bundesländern existieren Sparkassengesetze, die den Sparkassen und Landesbanken die Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts sowie einen öffentlichen Auftrag zuweisen. Die Tätigkeit der Banken unterliegt dem so genannten Regionalprinzip, welches eine Begrenzung des Geschäftsgebiets beinhaltet. Das bedeutet zum einen, dass das Geschäftsgebiet deckungsgleich mit dem verwalteten Gebiet des öffentlichen Trägers - meist Stadt oder Kommune - ist und zum anderen, dass somit Wettbewerb unter den Kreditinstituten vermieden werden soll. Das Regionalprinzip findet bei den Sparkassen strikte Anwendung, wohingegen die Regelung bei Landesbanken in ihrer teilweise internationalen Ausrichtung weniger streng gesehen wird.[18]

Sparkassen refinanzieren sich im Wesentlichen über Kundeneinlagen, Sparkassenbriefe und Schuldscheindarlehen. Die beiden letztgenannten Instrumente werden an Landesbanken verkauft, die sich wiederum am Kapitalmarkt refinanzieren.

2.1.1 Landesbanken

Die Landesbanken sind Staats- und Kommunalbanken sowie Sparkassenzentralbanken. In ihrer Tätigkeit unterstützen sie kommunale Körperschaften und die Sparkassen in der Erfüllung ihrer Aufgaben.

Landesbanken wickeln als Girozentralen den bargeldlosen Zahlungsverkehr für die Sparkassen ab, verwalten die bei ihnen angelegten Sparkassenguthaben und stellen den Sparkassen im Bedarfsfall Liquidität zur Verfügung.[19]

Als Staats- und Kommunalbanken finanzieren die Landesbanken den überwiegenden Kapitalbedarf der Öffentlichen Hand und übernehmen deren Abwicklung des Zahlungsverkehrs.[20] Ebenso wie die Sparkassen haben die Landesbanken mit ihrem öffentlichen Auftrag eine Regionalfunktion. Die Funktion besteht in der Förderung der regionalen Wirtschaft in Form einer Unterstützung geographisch und strukturell benachteiligter Gebiete.[21] Dabei soll die Förderung der regionalen Wirtschaft im Vordergrund stehen und nicht die Gewinnmaximierung.

Gemäß den Sparkassengesetzen der Länder können die Landesbanken alle bankmäßigen Geschäfte betreiben, die der Ausführung ihres Auftrages dienen.[22] Zu den Geschäftsfeldern gehört kein Massengeschäft mit Privatkunden (Retailgeschäft), sondern nur Geschäfte mit Großkunden und institutionellen Anlegern.

2.1.2 Staatsgarantien

Bevor auf die Konsequenzen aus dem Wegfall der Staatsgarantien für die öffentlich-rechtlichen Banken eingegangen wird, werden die Begriffe der Anstaltslast und der Gewährträgerhaftung definiert.

2.1.2.1 Anstaltslast

Die Anstaltslast ist ein Instrument der Institutssicherung und bezeichnet die Verantwortung der Öffentlichen Hand für ihre Unternehmen. Sie ist in jedem Sparkassengesetz kodifiziert. Das Rechtsinstitut stellt eine Verpflichtung des Trägers dar, „die wirtschaftliche Basis der Anstalt zu sichern, die Anstalt für die gesamte Dauer ihres Bestehens funktionsfähig zu halten und etwaige finanzielle Lücken (Unterbilanz) durch Zuschüsse oder auf andere geeignete Weise auszugleichen”.[23] Die Verpflichtung erstreckt sich nicht nur auf die Leistung eines Nachschusses im Überschuldungsfall, sondern auch auf die Zurverfügungstellung ausreichend haftender Eigenmittel im Sinne des KWG[24]. Dadurch wird eine schadensvorbeugende Wirkung erzielt.

Die Anstaltslast betrifft nur das Innenverhältnis zwischen Träger und seiner Anstalt, wobei sich Auswirkungen auf Dritte allenfalls indirekt ergeben.[25]

Gläubiger der Kreditinstitute öffentlichen Rechts können durch die Anstaltslast keinen Direktanspruch auf Ausstattung gegenüber deren Anstaltsträgern herleiten.

Die öffentlich-rechtliche Ausstattungspflicht aus der Anstaltslast greift nur solange der Anstaltsträger an seinem Anstaltszweck festhält. Das bedeutet, dass die Anstaltslast zur Sicherung eines Instituts dient, jedoch keine Bestandsgarantie bietet. In einigen Sparkassengesetzen ist die Option vorgesehen, eine Sparkasse aufzulösen, da die Sparkassen zu den freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben der Kommunen zählen.[26]

2.1.2.2 Gewährträgerhaftung

Die Gewährträgerhaftung begründet keine Pflichten des öffentlichen Trägers gegenüber seinem Institut, sondern verschafft im Gegensatz zur Anstaltslast den Gläubigern einen Direktanspruch gegenüber dem Gewährträger. Der Gewährträger ist verpflichtet, unbegrenzt für alle Verbindlichkeiten der Bank im Falle der Zahlungsunfähigkeit einzustehen. Somit ist die Gewährträgerhaftung ein Instrument der Einlagen- und Gläubigersicherung und wirkt nicht vorbeugend, sondern schadenregulierend.[27]

Wie die Anstaltslast ist auch die Gewährträgerhaftung in allen Sparkassengesetzen kodifiziert. Die Haftung ist subsidiär, das bedeutet, der Gläubiger muss erfolglos die Zwangsvollstreckung in das Vermögen der Sparkasse bzw. Landesbank betrieben haben. Aufgrund der Subsidiarität ist die Gewährträgerhaftung mit einer Ausfallbürgschaft vergleichbar. Ein Unterschied zur Bürgschaft ist darin zu sehen, dass die Bürgschaft an eine bestimmte Forderung gebunden ist, wohingegen die Gewährträgerhaftung die generelle Übernahme einer unbestimmten Anzahl von Haftungskonstellationen darstellt.[28]

Die praktische Bedeutung der Gewährträgerhaftung bleibt jedoch insgesamt gering, da die Solvenz der öffentlich-rechtlichenBanken durch die Anstaltslast gesichert wird.[29]

2.2 Vereinbarungen zum Wegfall der Staatsgarantien zwischen EU-Kommission und Deutschland

Dem Beschluss zum Wegfall der Staatsgarantien ging Kritik seitens des deutschen Bundesverbandes der privaten Banken (BdB) voraus. Die öffentliche Absicherung wird als Wettbewerbsverzerrung angesehen, da die Landesbanken dadurch bessere Ratings als private Kreditinstitute vorweisen können und folglich weniger Kosten für die Refinanzierung aufwenden müssen.[30]

In der Auseinandersetzung zwischen privaten und öffentlich-rechtlichen Banken folgte eine Beschwerde des BdB und der europäischen Bankenvereinigung, die am 21.12.1999 bei der Kommission der Europäischen Union eingereicht wurde. Als Grundlage der Beschwerde führte der BdB das Beihilfeverbot aus Art. 87 Abs. 1 EGV[31] an. Demnach könnte die gesetzlich begründete Begünstigung öffentlich-rechtlicher Banken durch die unbegrenzte Haftung des jeweiligen Bundeslandes als eine Dauerbeihilfe wirken.

Diese Ansicht äußerte bereits die EU-Kommission in einem unveröffentlichten „non-paper” vom Dezember 1995. Als Konsequenz hat sich die Kommission für die Abschaffung von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung ausgesprochen und wiederholt die Privatisierung des öffentlich-rechtlichen Bankensektors gefordert.[32]

In einem Schreiben des EU-Wettbewerbskommissars Mario Monti vom 08. Mai 2001 kam man in Bezugnahme auf Art. 87 Abs. 1 EGV zu folgender Bewertung und Schlussfolgerung:

„Anstaltslast und Gewährträgerhaftung verschaffen Gläubigern und Geschäftspartnern einen sehr effizienten Schutz, da sie ihr Risiko reduzieren oder gar eliminieren, wenn sie in geschäftlichen Kontakt mit den öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten treten…Insbesondere verbessern sie die Kreditwürdigkeit der Kreditinstitute und so in der Regel die Finanzierungsbedingungen, da Gläubiger eine geringe Risikoprämie verlangen und günstigere Bedingungen bieten, wenn sie Finanzmittel zur Verfügung stellen…Die Beurteilung der Kreditwürdigkeit der Kreditinstitute ist zu einem erheblichen Maß auf die Haftungen gestützt…Die Kommission ist deshalb zur Auffassung gelangt, dass Anstaltslast und Gewährträgerhaftung staatliche Beihilfen im Sinne des Artikels 87 Absatz 1 EG darstellen.”[33]

Nachdem die EU-Wettbewerbsbehörde in Person ihres Kommissars Mario Monti ein Verfahren zur Abschaffung des staatlichen Garantiesystems eröffnet hatte, kam es am 17. Juli 2001 zu einer Verständigung zwischen der Wettbewerbsbehörde, der Bundesrepublik Deutschland und dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband.

Die Verständigung sieht eine vierjährige Übergangsfrist vor, die vom 19. Juli 2001 bis zum 18. Juli 2005 dauert. Bis zum Enddatum der Frist behalten die Staatsgarantien in vollem Umfang ihre Wirkung.[34]

Danach fällt die Gewährträgerhaftung ersatzlos weg. Die Anstaltslast hingegen wird derart modifiziert, dass zwischen dem öffentlichen Eigner und dem öffentlich-rechtlichen Kreditinstitut eine normale wirtschaftliche Eigentümerbeziehung bestehen soll. Das bedeutet, dass jegliche Verpflichtung oder Garantie des Trägers und jeder Automatismus zur wirtschaftlichen Unterstützung entfallen wird, so dass die öffentlich-rechtlichen Banken im Insolvenzfall denselben Regeln wie private Kreditinstitute unterworfen werden.[35]

Aus Gründen des Vertrauensschutzes (Grandfathering) für eingegangene Verbindlichkeiten wurden im Bezug auf die Gewährträgerhaftung folgende Bestimmungen vereinbart:[36]

- Für bis zum 18. Juli 2001 eingegangene Verbindlichkeiten kann Gewährträgerhaftung ohne jede Beschränkung bis zum Ende der Laufzeit aufrechterhalten werden.
- Für zwischen dem 19. Juli 2001 bis zum einschließlich 18. Juli 2005 vereinbarte Verbindlichkeiten kann Gewährträgerhaftung nur unter der Bedingung aufrechterhalten bleiben, dass ihre Laufzeit nicht über den 31. Dezember 2015 hinausgeht.

2.3 Folgen des Wegfalls der Staatsgarantien

Mit dem Wegfall der Staatsgarantien im Juli 2005 verlieren die Landesbanken ihren Sonderstatus und stehen unter denselben Wettbewerbsbedingungen wie die privaten Banken. In der vierjährigen Übergangszeit modifizieren die öffentlich-rechtlichen Banken ihre Geschäftsmodelle, um die drohenden Ratingverschlechterungen und dadurch steigende Refinanzierungskosten zu kompensieren. Sollte die Neuausrichtung der Modelle nicht den erhofften Erfolg bringen, könnte die Überlebensfähigkeit von einzelnen Landesbanken in Frage gestellt werden.

Im Folgenden wird erläutert, worauf international anerkannte Rating-Agenturen bei der Umstrukturierung der Landesbanken Wert legen und wie die Institute des öffentlichen Rechts darauf reagieren.

2.3.1 Bewertung der Landesbanken durch Rating-Agenturen

Die Landesbanken sind in hohem Maße auf das Rating[37] der Rating-Agenturen angewiesen. Die Einschätzung ihrer Bonität entscheidet über die Höhe der Refinanzierung am Kapitalmarkt. Um sowohl den Landesbanken als auch ihren Gläubigern zu vermitteln, wie weit ihrer Ansicht nach der Vorbereitungsprozess auf den Wegfall der Staatsgarantien voran geschritten ist, hat die Rating-Agentur Standard & Poor`s (S&P) so genannte Schatten-Ratings veröffentlicht. Wie diese Ratings ausgefallen sind und welche Kriterien ihnen zugrunde liegen, ist Gegenstand der folgenden Ausführungen.

2.3.1.1 Veröffentlichung von Landesbanken-Ratings ohne Staatsgarantien

Als einzige Rating-Agentur kündigte S&P an, am 24. November 2003 für die einzelnen Landesbanken ein zusätzliches Rating zu veröffentlichen, das den Wegfall der Staatsgarantien ab Juli 2005 bereits vorwegnehmen sollte.

Die Bundesbank und die öffentlich-rechtlichen Sparkassenverbände setzten sich dafür ein, die Ratings zumindest zu einem späteren Zeitpunkt zu veröffentlichen, da negative Auswirkungen auf die mittelfristige Refinanzierung und auf mögliche Fusionen unter den Landesbanken befürchtet wurden.[38] Somit wurde die offizielle Veröffentlichung der Schatten-Ratings wegen der Proteste auf Juli 2004 verschoben.

Dennoch war bereits im November 2003 nach inoffiziellen Angaben aus Branchenkreisen zu vernehmen, dass von den elf Landesbanken nur zwei mit einem Rating im A-Bereich rechnen könnten. Fast alle anderen Landesbanken würden dagegen mit einem schlechteren „BBB”-Rating eingestuft.

Nach Einschätzung des Standard & Poors`s Analysten Stefan Best seien die Landesbanken auf den verschärften Wettbewerb nicht ausreichend vorbereitet. Ungünstige Kostenstrukturen, eine schwache Ertragslage sowie hohe Kreditrisiken zählte er zu den Hauptproblemen.[39]

Mit der Sicherung der staatlichen Garantien wird derzeit keine Landesbank schlechter als „AA-” geratet.

Tabelle 1: Landesbanken-Ratings von Standard & Poor`s[40]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

¹ ohne Staatsgarantien (Juli 2004), ² mit Staatsgarantien (Juli 2004), ³ ohne Staatsgarantien (November 2003);

Quelle: In Anlehnung an Cünnen, A./ Drost, F./ Köhler, P. (2004), S. 19.

In Tabelle 1 sind die Schatten-Ratings sowie die noch mit Garantien bestehenden Ratings der Landesbanken aufgelistet.

Im Gegensatz zu den Schatten-Ratings vom Herbst 2003 haben sich die Bewertungen zum Juli 2004 insgesamt verbessert.

Die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) schneidet mit dem „A+”-Rating am besten ab. Die Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) und die HSH Nordbank folgen mit einem guten „A”-Rating. Den drei Landesbanken ist gemein, dass sie bereits im November 2003 die Rating-Agentur mit ihren Geschäftsmodellen überzeugen konnten. Unterschiedlich sind jedoch die den Modellen zugrunde liegenden Konzepte, welche unter dem Kapitelpunkt 2.3.2 noch vorgestellt werden.

Alle Landesbanken streben in ihren Bemühungen mindestens ein „A+“-Rating als Ziel an, wobei jede Verbesserung des Ratings die Kostenseite entlastet.[41] Jede einzelne Herabstufung auf der Rating-Skala (eine Stufe entspricht einem „Notch”) verteuert die Refinanzierung der Landesbanken am Kapitalmarkt um etwa 0,06 bis 0,08 Prozentpunkte (sechs bis acht Basispunkte). Für die beiden Landesbanken SachsenLB und WestLB beispielsweise bedeutet die Herabstufung um fünf Notches eine Verteuerung um dreißig bis vierzig Basispunkte, was nach Expertenmeinung die Kosten in einem Zeitraum von fünf bis zehn Jahren um zwei- bis dreistellige Millionenbeträge erhöhen kann.[42]

2.3.1.2 Beurteilungskriterien der Rating-Agenturen

Verschiedene Merkmale finden bei den Rating-Agenturen für die Vergabe der Landesbanken-Ratings Berücksichtigung. Dazu zählen u.a. das Geschäftsmodell, die Rentabilität sowie die Eigentümer- und Eigenkapitalstruktur.

Da die Landesbanken Mitglieder der Sparkassen-Finanzgruppe sind, legen die Rating-Agenturen ein besonderes Augenmerk auf die Solidarität und Kooperation innerhalb des Verbundes.

Laut einer Studie von Moody`s vom Juli 2004 „hängt die Erteilung eines bestimmten Rating-Typus…von der Fähigkeit und Bereitschaft der Einzelinstitute zur gegenseitigen Unterstützung ab. Welche Form diese Unterstützung annimmt, in welchem Umfang die verfügbar ist, und wie stark Zusammenarbeit und Zusammenhalt in der Finanzgruppe ausgeprägt sind, ist von entscheidender Bedeutung für ein mögliches Rating…“.[43]

Ein starker Verbund zwischen Landesbanken und Sparkassen wirkt sich positiv auf die Bonitätseinstufung aus. Nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) konnten die Sparkassen im Zeitraum von 1994 bis 2002 im Schnitt eine Eigenkapitalrendite von sechzehn Prozent erzielen, die Landesbanken hingegen kamen lediglich auf die Hälfte.[44] Die bessere Rendite ist vor allem mit dem ertragsstarken Retail-Geschäft zu erklären.

Die Rating-Agentur Fitch sieht für die Landesbanken in einer Studie[45] vor allem bei der Profitabilität noch Nachholbedarf. Die Auf- wands-/Ertragsrelation (Cost-Income-Ratio)[46] sei zwar bei einigen öffentlich-rechtlichen Banken Ende 2003 unter fünfzig Prozent gesunken. Dennoch hält Fitch die Kosten im Vergleich zu privaten Banken[47] für zu hoch, weil die Landesbanken kein kostenintensives Zweigstellennetz und Investmentbanking unterhalten müssen.[48]

Die Beteiligung eines Bundeslandes an einer Landesbank wird positiv bewertet. In der Studie geht Fitch davon aus, dass die Länder als Miteigner ihre Landesbanken im Falle einer Schieflage weiterhin unterstützen werden, auch ohne explizite Garantien.[49]

Außerdem empfehlen alle Rating-Agenturen als weitere Maßnahme, das Eigenkapital hinsichtlich seiner Insolvenzschutzfunktion zu verstärken, um die wegfallenden Staatsgarantien zu kompensieren.

2.3.2 Neuausrichtung der Geschäftsmodelle und Strategien ausgewählter Landesbanken

Der DSGV fordert die Landesbanken auf, die Kooperationen untereinander zu verstärken. Zwei Arbeitsgruppen, denen Vertreter der Landesbanken angehören, haben die Aufgabe, Möglichkeiten der Ertragssteigerung und der Kosteneinsparungen innerhalb der Gruppe auszuloten.[50] Für den DSGV sollen die Grundsätze der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute, die kommunale Trägerschaft und das Regionalprinzip, in jedem Fall bestehen bleiben.[51]

Im Dezember 2003 hat die Sparkassen-Finanzgruppe zur Stärkung der Solidarität eine Überarbeitung und Weiterentwicklung ihres Haftungsverbundes vorgenommen. Dieser Verbund, der aus mehreren Unterstützungsfonds besteht, bewirkt eine Institutssicherung und geht damit über eine Sicherung der Einlagen hinaus.

Neben verschiedenen Modifikationen des Verbundes soll das Fondsvolumen insgesamt bis zum Jahr 2011 um das eineinhalbfache des bisherigen Volumens erhöht werden. Außerdem wird sich zukünftig die Beitragshöhe der einzelnen Mitglieder an deren Bereitschaft zur Risikoübernahme orientieren.[52]

Die Neuausrichtung der Geschäftsmodelle, mit dem Ziel der Rating-Verbesserung, deckt sich weitgehend mit den Beurteilungskriterien der Rating-Agenturen. Je nach Ausgangsposition beschreiten die Landesbanken zur Umsetzung ihrer Konzepte unterschiedliche Wege.

Im Folgenden werden exemplarisch Konzepte von drei Landesbanken vorgestellt, die im Ergebnis ein gutes Rating hervorbrachten. Bei den öffentlich-rechtlichen Instituten handelt es sich um die Helaba, die LBBW und die HSH Nordbank, die alle ein Schatten-Rating im A-Bereich vorweisen können.[53]

Die Helaba hat zusammen mit der Sparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen eine regionale Gruppenstruktur geschaffen, die zu einer wirtschaftlichen Einheit zwischen den Sparkassen und der Landesbank führen soll. Sie verbindet das retailbezogene Privat- und Firmenkundengeschäft der Sparkassen mit dem Großkundengeschäft der Helaba . Dabei soll der hohe Marktanteil der Sparkassen im risikoarmen Privatkundengeschäft stabilisierend auf das Rating wirken.[54]

Ein regionaler Haftungsfonds wurde eingesetzt, der zunächst über ein Volumen von fünfhundert Millionen Euro verfügt, welches zur wechselseitigen Haftung von Landesbank und Sparkassen dienen soll.

Das Verbundkonzept hat das Ziel, durch den gemeinsamen Auftritt von Helaba und Sparkassen ein Verbund-Rating zu erhalten, das besser ist als das Rating der Helaba allein. Um die Anbindung enger werden zu lassen, soll beispielsweise im Verbundgeschäft für alle Produkte und Dienstleistungen ein eigenständiges Rechnungswesen aufgebaut werden. Außerdem ist geplant ein Kreditportfoliomanagementsystem zu implementieren, das Asset Backed Securities-Transaktionen unterstützen kann. Dabei soll eine Struktur entwickelt werden, die es ermöglicht, den Verkauf problembehafteter Kredite für interessierte Sparkassen zu managen.[55]

Im Gegensatz zur Helaba, die mit den Sparkassen eine horizontale Verbundlösung eingegangen ist, ist die LBBW schon seit längerer Zeit vertikal integriert. Die LBBW entstand zum 01. Januar 1999 durch die Zusammenschlüsse der Vereinigung der Südwestdeutschen Landesbank Girozentrale, der Landesgirokasse öffentliche Bank und Landessparkasse sowie der Landeskreditbank Baden-Württemberg. Die Landesgirokasse brachte zweihundert Filialen in das fusionierte Unternehmen ein, so dass die LBBW neben dem Großkundengeschäft mit dem Retail-Bereich ein weiteres Geschäftsfeld bekam.[56]

Zum 01. Januar 2005 wird die Landesbank Rheinland-Pfalz (LRP) ein hundertprozentiges Tochterunternehmen der LBBW, wodurch die Stuttgarter gemessen an der Bilanzsumme zur größten Landesbank und zum viertgrößten deutschen Kreditinstitut aufsteigen werden.[57]

Dabei soll es zu keiner Vollfusion kommen, sondern zu einem „Mutter-Tochter-Modell“. Dieses Modell wurde bereits bei der Landesbank SaarLB realisiert, die eigenständig ihre Geschäftsstrategie bestimmt, aber dennoch mit rund fünfundsiebzig Prozent der BayernLB als Muttergesellschaft angehört.[58]

Die LRP braucht eine neue Eigentümerstruktur, da S&P ihr nach dem Wegfall der Staatsgarantien nur ein „BBB”-Rating in Aussicht gestellt hat. Die LRP-Gruppe ist zwar ertragsstark, dennoch bemängelt die Rating-Agentur vor allem die fehlende Beteiligung des Bundeslandes Rheinland-Pfalz.[59] Das Mainzer Bankinstitut ist die einzige Landesbank ohne Beteiligung des Bundeslandes.

Nachdem die WestLB als einer von drei Anteilseignern ihre Anteile in Höhe von etwa siebenunddreißig Prozent an den rheinland-pfälzischen Sparkassenverband und an die LBBW verkaufte, hielt der Verband achtzig Prozent und die LBBW die restlichen Anteile. Nach Einigung zwischen dem Verband und der LBBW, bekommt die Landesbank alle Anteile an der LRP und beteiligt im Gegenzug den Sparkassenverband mit knapp fünf Prozent am eigenen Konzern.[60]

Die Landesbanken von Hamburg und Schleswig-Holstein sahen im Hinblick auf den Wegfall der staatlichen Garantien in der Fusion zur HSH Nordbank AG (HSH) im Juni 2003 eine Stärkung ihrer Positionen. Ziel der Rechtsform „Aktiengesellschaft“ ist für die HSH die Möglichkeit eines späteren Börsenganges.[61] Die HSH Nordbank ist der größte Schiffsfinanzierer weltweit und vergibt dafür mehr Kredite als an mittelständische Unternehmen.

Um sich nicht zu sehr auf das Kreditgeschäft zu beschränken, hat die HSH Mitte Mai 2004 ihre Position beispielsweise in der Wertpapierabwicklung gestärkt, indem sie eine Kooperation mit der Helaba und BayernLB eingegangen ist.[62]

Aufgrund der Kritik von S&P am Kernkapital, das zu mehr als der Hälfte aus stillen Einlagen besteht, ist die HSH bemüht, die stillen Beteiligungen in nicht kündbares Eigenkapital umzuwandeln.

In Kapitel fünf werden die derzeitige Strategie der HSH Nordbank sowie ihr CDO „Ocean Star 2004“ vorgestellt. Dabei werden die Motive und Ziele erläutert, welche die HSH mit der Verbriefung im Hinblick auf den Wegfall der Staatsgarantien verfolgt.

3 Grundlagen der Asset Securitization - insbesondere der CDO

Das der Asset Securitization zugrunde liegende Konzept ist theoretisch ein relativ einfaches, in der Praxis jedoch ein recht kompliziertes und umfangreiches Verfahren.[63]

Um ein systematisches Vorgehen und damit ein einfaches Verstehen des Thematik zu ermöglichen, werden in diesem Kapitel einzelne Bestandteile des Verbriefungsprozesses nacheinander erläutert.

Zunächst werden der Verbriefungsprozess „Asset Securitization“ und die Wertpapiere „ABS“ und „CDO“ definiert. Danach wird ein kurzer Überblick über die zeitliche und globale Entwicklung dieser Wertpapiere gegeben. Anschließend wird die Grundstruktur der CDO-Verbriefung erläutert und wichtige Beteiligte an der Transaktion werden mit ihren Funktionen vorgestellt. Mit steigender Anzahl verschiedener Beteiligter wird eine Asset Securitization komplexer und erfordert eine umfangreiche rechtliche Absicherung sowie eine effiziente Koordination und Kommunikation zwischen den Marktparteien.[64]

Die dann folgenden Themenbereiche handeln von den Arten des Forderungstransfers sowie von Funktionsweisen und Konstruktionen, welche das Anlegerverhalten von Investoren beeinflussen können.

3.1 Begriffsbestimmungen

Weder in der Literatur noch in der Praxis existiert eine allgemein akzeptierte Definition der Asset Securitization. Unter anderem mag das an individuellen, maßgeschneiderten Lösungen liegen, die je nach Land und Kundenbedürfnissen verschieden sein können.[65]

Hans Peter Bär hat mit der folgenden Definition versucht, den Grundcharakter der Asset Securitization zu erfassen:

„Die Asset Securitization ist eine innovative[66] Finanzierungstechnik, bei der ein (meist) diversifizierter Pool von Finanzaktiven aus der Bilanz einer Bank oder eines Unternehmens ausgegliedert, in einem Special Purpose Vehicle rechtlich verselbständigt, und von diesem über die Ausgabe von Wertschriften an den internationalen Geld- und Kapitalmärkten refinanziert werden.

Dabei handelt es sich um die Konversion illiquider, nicht marktgängiger Vermögenswerte in geld- und kapitalmarktfähige Finanzinstrumente.”[67]

Für die Übersetzung des Fachausdruckes „Asset Securitization” konnte sich bisher kein deutschsprachiger Begriff durchsetzen. In der Praxis sowie in der Literatur werden u.a. folgende Begriffe verwendet:[68]

- Vermögens-, Aktiva- oder Kreditverbriefung,
- Verbriefung von Forderungen,
- vermögensgedeckte oder kollateralisierte Wertpapiere oder
- Securitization von Vermögenswerten.

Gemäß der Definition des ehemaligen Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen (BAV)[69] sind „unter dem Begriff Asset-Backed-Securities (ABS) Wertpapiere oder Schuldscheindarlehen (securities) zu verstehen, die Zahlungsansprüche gegen eine ausschließlich zu dem Zweck der ABS-Transaktion dienende Zweckgesellschaft[70] zum Gegenstand haben. Die Zahlungsansprüche werden durch einen Bestand von Forderungen (assets) gedeckt (backed), die auf die Zweckgesellschaft übertragen werden und im wesentlichen den Inhabern der Asset-Backed-Securities als Haftungsgrundlage zur Verfügung stehen (Collateral Pool)…”.[71]

Der Bestand von Forderungen kann unterschiedlicher Natur sein. Je nach Art der Vermögensgegenstände lassen sich ABS in die Gruppen

- Mortgage Backed Securities (MBS),
- Asset Backed Securities (ABS) im engeren Sinn und
- Collateralized Debt Obligation (CDO)

einteilen.

Abbildung 1: Unterscheidung von ABS nach Asset-Klassen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: in Anlehnung an Maifarth, M. (2000), Folie 15.

Den MBS liegen Hypothekenforderungen zu Grunde, die in Residential MBS (RMBS), d.h. Finanzierung privat genutzter Immobilien und Commercial MBS (CMBS), Finanzierung gewerblich genutzter Immobilien, unterschieden werden.[72]

Die Asset Backed Securities in engerem Sinn umfassen alle sonstigen Forderungen wie z.B. Kreditkarten-, (Auto-) Leasing-, Studenten-, Konsumentenkredit- oder Mietforderungen.

In der Diplomarbeit geht es ausschließlich um die Collateralized Debt Obligation (CDO), die zur Untergruppe der Asset Backed Securities (ABS) gehört. Die Ausführungen und Erklärungen zur CDO haben grundsätzlich auch für Asset Backed Securities Gültigkeit.

Die Collateralized Loan Obligation (CLO) und Collateralized Bond Obligation (CBO) sind die zwei Spezialformen der CDO. Die CLO wird durch ein Kreditportfolio, die CBO durch ein diversifiziertes Portfolio von Anleihen abgesichert.[73] Besteht das Underlying aus einer Mischung von Anleihen, Darlehen oder auch anderen Vermögenswerten[74], wird die Bezeichnung „CDO“ als Oberbegriff verwendet.[75]

3.2 Historie und Überblick über die internationale Entwicklung des Verbriefungsmarktes

3.2.1 Beginn der Asset Securitization in den USA

Anfang der siebziger Jahre begann die Entstehungsgeschichte der ABS in den USA. Hypothekendarlehen, die durch Verpfändung von Grundstücken besichert waren, wurden erstmals für den Verbriefungsprozess genutzt. Auf diese Weise entstanden die ersten Mortgage Backed Securities (MBS).[76]

Die erste europäische ABS-Transaktion, ebenfalls eine MBS, erfolgte in Großbritannien, wo nach den USA der zweitgrößte ABS-Markt der Welt entstanden ist.

Die erste ABS-Transaktion in Deutschland wurde 1990 von der Citibank mit der Verbriefung von Konsumentenkrediten durchgeführt. Das ehemalige Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred)[77] stufte diese Transaktion ohne nähere Begründung als kritisch ein, was der Entwicklung des ABS-Marktes in Deutschland entgegenwirkte und weitere Verbriefungspläne zunichte machte.[78] Erst am 19. März 1997 schuf das BAKred mit dem Rundschreiben 4/97[79] zur Verbriefung von Aktiva deutscher Banken einen ersten Rechtsrahmen.[80]

Auch die CDO wurde zuerst in den USA in Form einer CLO aufgelegt. In den achtziger Jahren verbrieften Investmentbanken darin „leveraged loans”, worunter man Kredite an Unternehmen versteht, die nicht im Investment-Grade-Bereich, sondern im spekulativen Bereich geratet sind.[81]

[...]


[1] In Anlehnung an das englische Wort für Wertpapiere „Securities”, wird die Verbriefung von Finanzierungen „Securitization” genannt. Dabei wird die amerikanische Schreibweise gewählt, da diese Verbriefungsform in den USA ihren Ursprung hatte. Im Folgenden werden die Begriffe „Securitization“, „Asset Securitization“ und „Verbrie-fung“ synonym verwendet. Vgl. Ohl, H.-P. (1994), S. 1.

[2] Vgl. Rosar, M. (2000), S. 1.

[3] Finanzintermediäre sind Vermittler auf den Geld-, Kapital- und Kreditmärkten, wie z.B. Kapitalanlagegesellschaften und Versicherungen, die neben den Banken zwischen Kapitalangebot und –nachfrage vermitteln. Vgl. boerse.ARD.de.

[4] Vgl. Bär, H.P. (1997), S. 21 f. und eingehendere Untersuchung zur Bankenintermediation vgl. Süchting, J./ Paul, S. (1998), S. 12 ff. sowie Paul, S. (1994).

[5] Vgl. Bär, H.P. (1997), S. 25.

[6] Vgl. Böhmer, M. (1999), S. 163.

[7] In dieser Arbeit werden die Begriffe „Aktiva“, „Vermögenswerte“ und „Assets“ synonym verwendet.

[8] Vgl. Bär, H.P. (1997), S. 170 f.

[9] Vgl. ebenda, S. 28.

[10] Vgl. Litten, R./ Christea, S. (2003), S. 214.

[11] Vgl. Collmann, H./ Wambold, M. (2003), S. 14 ff.

[12] Vgl. Struve, A./ Schwaldt, N. (2004).

[13] Vgl. Davidson, C. (2002), S. 42 f.

[14] Vgl. Kinzl, U.-P. (2000), S. 23.

[15] Vgl. Fröhlich, N./ Huffschmid, J. (2002), S.112 und vgl. o.V. (06.05.2004).

[16] Die DekaBank, Anfang 1999 aus der Fusion Deutsche Girozentrale – Deutsche Kommunalbank – und Deka GmbH hervorgegangen, ist als ein Zentralinstitut der deutschen Sparkassenorganisation vor allem im Wholesale Banking (Firmenkundengeschäft) und im Investmentfondsgeschäft aktiv.

[17] Vgl. Davidson, C. (2002), S. 42.

[18] Vgl. Hasselmann, A. (2000), S. 203 f.

[19] Vgl. Schmidt, W. (1998), S. B 4.

[20] Vgl. Hasselmann, A. (2000), S. 195 zit. n. Gleske, C. L. (1996), S. 219.

[21] Vgl. ebenda, zit. n. Thode, B. (1994), S. 173.

[22] Vgl. ebenda, S. 196 zit. n. Gerick, A. (1996), S. 51.

[23] König, C. (1995), S. 821.

[24] Gesetz für das Kreditwesen, das in seiner ursprünglichen Fassung am 01. Januar 1962 in Kraft trat. Vgl. Schirenbeck, H. (1999), S. 298.

[25] Vgl. Kemmler, I. (2001), S. 16.

[26] König, C. (1995), S. 824 f.

[27] Vgl. Hasselmann, A. (2000), S. 135.

[28] Vgl. ebenda.

[29] Vgl. ebenda, S. 137 zit. n. Gleske, C. L. (1996), S. 203.

[30] Vgl. Fröhlich, N./ Huffschmid, J. (2002), S. VII.

[31] Vgl. Monti, M. (2001), S. 5 f.

[32] Vgl. Hasselmann, A. (2001), S. 125 f.

[33] Monti, M. (2001), S. 5.

[34] Vgl. Monti, M. (2002), S. 2.

[35] Vgl. ebenda, S. 7.

[36] Vgl. Monti, M. (2002), S. 2 f.

[37] Eine Tabelle über die Aussagekraft der einzelnen Ratings ist auf S. 41 abgebildet.

[38] Vgl. Dohmen, C./ Knipper, H.-J./ Köjler, P. (2003).

[39] Vgl. Krämer, C (2003).

[40] Folgende Landesbanken wollten kein Schatten-Rating: Norddeutsche Landesbank, Landesbank Berlin, Bremer Landesbank und Landesbank Saar. Vgl. Martin, K. (2004), S. 98.

[41] Vgl. Mußler, H. (2003), S. 12.

[42] Vgl. Cünnen, A./ Drost, F./ Köhler, P. (02.07.2004), S. 19.

[43] Wassenberg, J. (2004), S.1.

[44] Vgl. o.V. (10.06.2004).

[45] Fitch veröffentlichte die Studie „Landesbanken gestern, heute und morgen” am 24.06.2004.

[46] Kennzahl zur Kosteneffizienz eines Unternehmens, bei der den betrieblichen Aufwendungen die betrieblichen Erträge gegenübergestellt werden. Bei einer Quote von 50 % mussten EUR 0,50 aufgewendet werden, um EUR 1,00 Ertrag zu erhalten.

[47] Zum Vergleich die Cost-Income-Ratios aus den jeweiligen Geschäftsberichten 2003: Deutsche Bank AG 82 %, Commerzbank AG 73 % und Hypo-Vereinsbank AG 63 %.

[48] Vgl. o.V. (25.06.2004).

[49] Vgl. o.V. (25.06.2004).

[50] Vgl. o.V. (28.05.2004).

[51] Vgl. o.V. (06.05.2004).

[52] Vgl. Wassenberg, J. (2004), S. 4.

[53] Siehe Tabelle S. 17.

[54] Vgl. Mußler, H. (2003), S. 12.

[55] Vgl. Merl, G. (2004).

[56] Vgl. o.V. (10.06.2004).

[57] Vgl. o.V. (30.09.2004), S. 19.

[58] Vgl. Köhler, P./ Landgraf, R. (2004), S. 18.

[59] Vgl. Köhler, P. (25.05.2004).

[60] Vgl. Krust, M. (2004).

[61] Vgl. Mußler, H. (2003).

[62] Vgl. Böschen, M. (27.05.2004).

[63] Vgl. Bär, H.P. (1997), S. 27.

[64] Vgl. Bär, H.P. (1997), S. 39 f.

[65] Vgl. Bär, H.P. (1997), S. 34 f.

[66] „Wie viele Finanzinnovationen ist die Technik der Asset Securitization durch den Rückgriff auf bewährte Elemente traditioneller Finanzierungsformen entstanden. Durch Neukombination und durch die teilweise Abwandlung von Elementen bekannter Finanzierungsinstrumente sind Finanztransaktionen ermöglicht worden, welche die verschiedensten Eigenschaften in sich vereinen.” Bär, H.P. (1997), S. 42.

[67] Vgl. ebenda, S. 35.

[68] Vgl. Bär, H.P. (1997), S. 36.

[69] Zum 1. Mai 2002 ist das BAV zusammen mit den damaligen Bundesaufsichtsämtern für den Wertpapierhandel (BAWe) und dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred) zur Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verschmolzen worden.

[70] Synonym für den in der Definition von Bär verwendeten Begriff „Special Purpose Vehicle”.

[71] Vgl. BaFin (2002).

[72] Vgl. Specht, B./ Thurman, K. (1999), S. 6.

[73] Vgl. Bund, S. (03/2000), S. 196.

[74] Zu anderen Vermögenswerten zählen beispielsweise Credit Default Swaps (CDS). CDS sind Kreditderivate, die neben dem Wert als Underlying auch für die Struktur einer CDO von Bedeutung sein können. Vgl. Kapitel 3.5.2.

[75] Vgl. Zahn, A./ Lemke, R. (2003), S. 38.

[76] Vgl. Ohl, H.-P. (1994), S. 24.

[77] Die Behörde ist wie das BAV zur BaFin fusioniert. Siehe S. 26.

[78] Vgl. Deutsche Bundesbank (1997), S. 59 ff.

[79] BaFin (1997).

[80] Vgl. Specht, B./ Thurman, K. (1999), S.25.

[81] Vgl. Heidorn, T./ König, L. (2003), S.3.

Final del extracto de 132 páginas

Detalles

Título
Wegfall der Staatsgarantien im Jahre 2005. Collateralized Debt Obligation zur Unterstützung von Veränderungsprozessen in Landesbanken
Universidad
University of Applied Sciences Kaiserslautern
Calificación
1,3
Autor
Año
2004
Páginas
132
No. de catálogo
V32570
ISBN (Ebook)
9783638332552
ISBN (Libro)
9783638814584
Tamaño de fichero
983 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Collateralized, Debt, Obligation, Unterstützung, Veränderungsprozessen, Landesbanken, Wegfall, Staatsgarantien, Jahre
Citar trabajo
Andreas Weis (Autor), 2004, Wegfall der Staatsgarantien im Jahre 2005. Collateralized Debt Obligation zur Unterstützung von Veränderungsprozessen in Landesbanken, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/32570

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