Freiheit in der Republik - Betrachtung über den Stellenwert individueller Freiheit im Republikanismus, am Beispiel Niccolo Machiavellis


Trabajo, 2001

25 Páginas, Calificación: 1,5


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Republikanismus bei Machiavelli

3. Zwei Freiheitsbegriffe
3.1. negative Freiheit
3.2. positive Freiheit

4 Ein dritter Weg
4.1. Nicht-Einmischen vs. nicht beherrscht werden
4.2. Republikanismus ist keine positive Freiheit

5. Neuer Republikanismus

6. Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die republikanische Idee hat ihren Ursprung in der Antike. Sie hat sich dort zu einer bewussten Gegenform zur Monarchie entwickelt. Die ursprüngliche Idee war, alle Bürger an dem politischen Entscheidungsprozess teilhaben zu lassen. Es handelt sich um nichts anderes als eine Negation der Einherrschaft. Mit dem römischen Ausdruck res publika wird das Gemeinwesen bezeichnet. Die Herrschaft sollte nicht von der Entscheidung einer physischen Person abhängen, sondern auf mehrere Schultern verteilt werden. Der Grundgedanke lag in der Identität von Bürger und Staat und in einer völligen Gleichheit der Staatsglieder. Die Bürger bringen sich in die Gemeinschaft ein, übernehmen politische Ämter und wirken bei der Gesetzgebung mit.

Niccolo Machiavelli greift im 15. Jahrhundert diese Konzeption wieder auf. Das Leben in der Republik ist politisch, bürgerlich und frei. Es gibt in ihr eine Freiheit, weil alle Sicherheit vor Willkür und Gewalt genießen. Dafür sorgen unparteiische und dem Gemeinwohl zuträgliche Gesetze. Diese schützen vor der absoluten Macht eines Alleinherrschers. Dafür ist das politische Engagement aller Bürger nötig. Nur so kann die Vitalität des politischen Prozesses und damit die Freiheit des Staates garantiert werden. Freiheit ist nur in der Gemeinschaft möglich.

Auch die großen Staatsdenker des 16. und 17. Jahrhunderts hatten scheinbar unbedenklich die antike Theorie auf die neuere Zeit angewandt. Montesquieu weiß nichts von einem Gegensatz antiker und moderner Freiheit. Rousseaus Freiheitsbegriff ist ganz dem antiken Denken entlehnt. Selbst Hegel erklärt in seinen Vorlesungen über die Philosophie der Geschichte: „In Athen war eine lebendige Freiheit vorhanden und eine lebendige Gleichheit der Sitte und der geistigen Bildung ...“ (Hegel, S. 317).

Mit der Idee des modernen Liberalismus wurde die antike Form republikanischer Freiheit zunehmend negativ beurteilt. Es lässt sich der Eindruck nicht verleugnen, dass diese Lehre durch möglichst scharfe Antithesen in ein helles Licht gestellt werden sollte. Die Freiheit in der Republik wurde als Rechtlosigkeit des Individuums gegenüber dem Staat dargestellt. Es gehe in diesem auf und die Freiheit bestehe nur darin, politische Ämter ausfüllen zu dürfen und Teil zu haben an der Bildung des allmächtigen Gesetzes. Dieses beherrscht aber das Individuum rundherum und erlaubt ihm keine Sphäre staatsfreier Betätigung. Genau diese Forderung nach Privatsphäre ist die zentrale Aussage des Liberalismus. Freiheit wird nicht mehr als Teilhabe an der Staatsgewalt gedacht, sondern als Freiheit von dieser.

In meiner Arbeit werde ich untersuchen, ob in dem so in Verruf geratenen republikanischen Freiheitsbegriff tatsächlich keinen Platz für individuelle Freiheit ist. Da Machiavelli die Republik in der politischen Theorie der Neuzeit wiederbelebte, werde ich mich in erster Linie auf dessen Freiheitsverständnis beziehen. Dafür soll einleitend den ‚Discorsi’ die Aufmerksamkeit gelten, da in diesen die Verfassungsordnung und Bürgergesinnung als Grundlage für eine selbsterhaltungsfähige politische Gemeinschaft im dargestellt werden.

In Kapitel 3 werde ich mich verschiedenen Freiheitskonzeptionen widmen. Unerlässlich ist es in diesem Zusammenhang auf I. Berlins systematisierte Unterscheidung zwischen positiver und negativer Freiheit einzugehen. Dies begründet sich darin, dass die liberale Freiheit als negative und die republikanische als positive verstanden wird.

Im Hauptteil der Arbeit steht dann die Untersuchung im Mittelpunkt, ob tatsächlich nur in liberalen Lebensgemeinschaften Platz für individuelle Freiheit ist und die republikanische Lebensgemeinschaft ihre Freiheit tatsächlich ausschließlich aus dem Gemeinwohl definiert.

2. Republikanismus bei Machiavelli

Oft wird Niccolo Machiavelli als radikaler Technokrat der Macht dargestellt. Er beschreibt erstmals eine Theorie des Staates, die für dessen Bildung und Erhalt den Gebrauch der Macht jenseits von Recht und Moral vorsieht. Um welche Staatsform es sich dabei handelt, scheint dabei keine Rolle zu Spielen. Niccolo Machiavelli unterscheidet in seinem Werk zwei Staatsformen: den Fürstenherrschaften einerseits, in denen ein einzelner Machthaber herrscht und den Republiken andererseits, in denen alle Staatsbürger an der Herrschaft beteiligt werden. Und so schrieb er auch zwei Bücher zur jeweiligen Staatsform: Der "Fürst" handelt von der Monarchie, die "Discorsi" handeln von der Republik.

Da heute zudem in der westlichen Welt die Republik die am häufigsten anzutreffende Staatsform ist, kann man die "Discorsi" auch als durchwegs aktueller bezeichnen. In den "Discorsi" enthüllt er aber seine eigentliche Gesinnung: Er ist überzeugter Republikaner und hält die Autokratie für eine verwerfliche und außerdem unkluge Staatsform. In meinen Betrachtungen werde ich mich deshalb vor allem auf die “Discorsi“ beziehen. Machiavelli hält die Republik sowohl in Hinblick auf die Moral, als auch auf die Selbstbehauptung der Autokratie für überlegen. Davon zeugt z.B. schon eine Kapitelüberschrift wie: "Die Menge ist weiser und beständiger als ein Fürst“ (Machiavelli, S. 160).

Das Ziel Machiavellis in seiner Schrift der ‘Discorsi’ ist es, aus Beispielen historischer Ereignisse und der Analyse verschiedener Staats- und Verfassungstypen nützliche Hinweise für die erfolgreiche Gründung und Führung eines Staates zu entwickeln.

Dabei geht er von dem Ursprung der Städte- oder Staatengründung aus und untersucht, welches der geeignetste Ort für eine solche Gründung ist. Anhand historischer Belege zeigt M. die verschiedenen Verfassungsformen auf. Eng orientiert er sich dabei an der aristotelischen Verfassungstypologie. Unterschieden wird zwischen guten und schlechten Formen der Alleinherrschaft, der Herrschaft weniger und der Volksherrschaft. Die drei guten Formen der Monarchie, Aristokratie und Demokratie stehen den drei verfehlten - Tyrannis, Oligarchie und Anarchie - gegenüber. M. sieht einen natürlichen Kreislauf, welchen alle Staaten immer wieder durchlaufen: über die Alleinherrschaft über die Herrschaft der wenigen hin zur Volksherrschaft. Dabei wird die gute Form jeweils von der schlechten abgelöst, worauf wieder die gute Form der nächsten Stufe folgt, also Monarchie -> Tyrannis -> Aristokratie -> Oligarchie -> Demokratie -> Anarchie. In ihrer Reinform ist also keine der Verfassungstypen geeignet, für den dauerhaften Bestand eines Staates. Als Lösung sieht M. eine Modell der Gewaltenteilung und -kontrolle. Monarchie, Aristokratie und Demokratie sollten in der Verfassung gemischt werden und deren Vertreter sich gegenseitig kontrollieren. In dieser Gewaltenkontrolle und der damit verbundenen natürlichen Konkurrenz zwischen den verschiedenen gesellschaftlichen Schichten sieht M. einen entscheidenden Aspekt, für die positive Entwicklung eines Staates. Es handelt sich um eine republikanisch geprägte gemeinschaftliche Lebensform. Kersing zitiert in diesem Zusammenhang den “vivere politico“( Kertsing, S. 125). Das Leben in einer solchen Republik ist politisch, bürgerlich und frei.

Der hier zuerst interessierende Punkt, wie auch in den anderen Kapiteln, ist die Garantie der Freiheit für die Staatsbürger. Nur durch diese kann ein Staat dauerhaft bestehen. Diese Lediglich für die Gründungsphase. Denn Zeitraum der Verfassungsgebung erachtet der Autor eine uneingeschränkte Alleinherrschaft eines Fürsten für notwendig. Der Fürst ist dabei kein politisches Geschöpf, er wird aus der Krise geboren, entweder indem er sich selber, durch das allgemeine Chaos begünstigt, an die Macht bringt, oder er durch das Volk eingesetzt wird. Der Grund dafür liegt in der Tatsache, dass der ausgewählte, weise Gesetzgeber bessere und dauerhaftere Gesetze verfasst, als das Gemeinwesen. Machiavelli geht dabei von einer Art göttlichen Gesetzgeber aus, welcher weiß, was die besten Gesetze für sein Land sind. Das positive Endergebnis rechtfertigt auch die ein oder andere Grausamkeit zur Erlangung der Alleinherrschaft, solange dies eben für das Allgemeinwohl und nicht zum eigenen Vorteil geschieht. Nach der Gesetzgebungsphase ist es dann nötig, dass der Herrscher seine Macht (wieder) mit anderen Institutionen teilt, die Last der Staatsführung auf mehrere Schultern legt. Denn durch diese Machtteilung wird der Willkür eines Regenten am besten vorgebeugt und die Freiheit des Volkes am effektivsten garantiert. Es ist dabei nicht von Bedeutung, ob es sich um einen guten oder schlechten Gesetzgeber handelt, er steht für Kersting (S. 126) immer außerhalb des vivere politico.

Für M. ist die Freiheit von so großer Bedeutung, da die Entwicklung des Staates so von einer enormen Eigendynamik vorangetrieben wird. Schon bei der Gründung eines Staates sieht er die größten Erfolgsaussichten, wenn diese durch freie Menschen erfolgt. So werden größere und schnellere Fortschritte erzielt, als etwa im Falle einer Kolonie, in welcher abhängige Untertanen zu etwas gezwungen werden. Auch die bereits angesprochene Konkurrenz zwischen Adel und einfachem Volk birgt, wenn die richtigen Rahmenbedingungen existieren, viel Potential für eine positive Staatsentwicklung. Können beide Seiten ihre Meinungen offen äußern und ihre Interessen vertreten, so sind alle darum bestrebt am Wohl des Staates mitzuwirken, weil damit auch ihr eigenes Wohl verbunden ist. Es gibt für die Untertanen keinen Grund an der bestehenden Verfassungsform zu rütteln, da keine Seite dauerhaft ausgegrenzt oder benachteiligt wird. So dient die Freiheit der Bürger allen und trägt zum Erhalt der Freiheit bei.

Diese Freiheit zu sichern, bedarf es für M. nicht nur guter Gesetze. Es muss auch eine unabhängige Institution geben, welche die Einhaltung der Gesetze überwacht, vor welcher jene angeklagt werden können, welche Recht und Ordnung im Staat gefährden. Nur so kann die bestehende Ordnung aufrecht erhalten werden, da das Volk bei begangenem Unrecht nicht auf Selbstjustiz oder fremde Hilfe zurückgreifen muss. Dies zeigt, dass Freiheit für M. nicht bedeutet, das Volk sich selbst zu überlassen. Der Fürst oder die Regierung der Republik muss mit ihren Handlungen den geeigneten Rahmen schaffen, ihre Untertanen auf dem richtigen Weg zu halten. Wie erwähnt, geschieht dies einmal durch kluge Gesetzgebung und der Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit. Ein gewisses Maß an Autorität muss von der Staatsführung ebenfalls ausgehen. Neben den angesprochenen gesetzgeberischen und institutionellen Maßnahmen spielt der gezielte Einsatz von Religion für M. dabei eine entscheidende Rolle. Diese kann als Druckmittel eingesetzt werden, um wichtige aber unpopuläre Entscheidungen zu begründen und durchzusetzen oder auch um das Volk in Ausnahmesituationen zu bestimmten Handlungen zu motivieren. Solange ein Volk an die Allgewalt der Götter glaubt, ist für M. die Existenz eines Staates gesichert, da Religion die Amtszeiten von Regenten überdauert und somit als wichtiges identitätsstiftendes Instrument fungiert.

Die Aufgabe der Regierungen ist es also einen Staat zu schaffen, in welchem zwar die Hierarchien und Regeln für alle deutlich erkennbar sind, diese aber dazu beitragen, die Freiheit des Volkes zu sichern. Denn es ist am einfachsten für einen Herrscher sich im Amt zu halten, wenn seine Untertanen zufrieden sind und dies wird in erster Linie durch deren Freiheit erreicht.

Die Führer eines Staates müssen zu dessen Erhalt auf viele Gefahren achten; Stärke beweisen gegenüber Feinden von außen und von innen, welche die Sicherheit des Staates und seiner Bewohner gefährden könnten. Vor allem aber muss auf die ‘Menschlichkeit’ der Untertanen achtgegeben werden! Nur wenige Dinge können einem Staat (und hat dieser auch eine noch so gute Verfassung) so schaden, wie die für M. typisch menschliche Eigenschaft des Sittenverfalls. Die Tugend in einem Staat zu erhalten ist daher eine der vorrangigsten und schwierigsten Aufgaben bei der Staatsführung.

Ist die Freiheit in einem Staat schon immer vorhanden, sollte darauf geachtet werden, dass diese nicht durch schlechte Sitten gefährdet wird. Denn Tugend ist die Grundlage für eine bürgerliche, freie und gute Lebensordnung. Ausschlaggebend dafür sind die Gesetze, eine Verfassungsordnung. Die gute, tugendhafte Lebenseinstellung kann aber durch die Verfassungsordnung nicht geschaffen werden oder diese ersetzen. Sie unterstütz die Tugendbildung bei den Bürgern. M. sieht eine Wechselwirkung zwischen Gesetzen und Moral. Gute Gesetze dienen dem Erhalt guter Sitten und gute Sitten sind für den Erhalt guter Gesetze unabdingbar. Deshalb müssen vorhandene Gesetze, die vielleicht bei der Gründung des Staates nützlich waren immer an die sich ständig verändernden Umstände in Staat und Gesellschaft angeglichen werden. Denn ohne den Rückhalt aktueller und guter Gesetze zerfällt die bürgerliche Lebensordnung schnell. Elementar ist dies z. B., wenn der Eindruck entsteht, dass die Freiheit vollkommen erreicht ist, sich etabliert hat und nicht mehr gegen Feinde verteidigt werden braucht. Dann besteht die Gefahr der Unterwanderung von innen, durch den Sittenverfall. Deshalb müssen die Gesetze und Institutionen an die neuen Bedingungen angepasst werden. Denn was vor Jahren noch der Erhaltung von Moral, Freiheit und Staat gedient haben kann, muss nicht zwangsläufig bis in alle Ewigkeit diese Aufgabe erfüllen. Institutionen und Ämter müssen zum Wohle aller dienen und nicht dem derer, welche sie inne haben. Oft macht sich Sittenverfall gerade am Ämtermissbrauch bemerkbar, deshalb müssen Gesetze und Institutionen an neue Umstände angepasst werden. Denn auch freie Bürger sind am besten über Angst vor Bestrafung zu disziplinieren. Die Republik gestattet also prinzipiell eine freie Lebensweise. Durch Gesetze wird festgelegt, wie weit der einzelne bei der Ausübung seiner Freiheit gehen darf und wie die Kompetenzen der Herrschaft verteilt sind. Wohlgeordnete Gesetze, Verfassungseinrichtungen, Sitten und Gewohnheiten sind die Grundvoraussetzungen für das Gelingen der Republik.

In M.’s Ausführungen zur Freiheit in der Republik fallen fast schon liberalistische Tendenzen auf: “Überdies wird der allgemeine Vorteil einer freien Verfassung, dass man frei und ohne Sorge sein Eigentum genießen kann, dass man nicht für die Ehre der Frauen und Kinder zu bangen und nicht für sich selbst zu fürchten braucht ...“ (Machiavelli, B. 1, K. 16, S. 67). Handelt es sich dabei um Vorläufer der liberalistischen Idee der negativen Freiheit zum Schutz der angeborenen Idealrechte auf Eigentum, Sicherheit und Freiheit? Auf diese liberale Betrachtungsweise von Freiheit werde ich in im folgenden Artikel genauer darlegen, um zu untersuchen, ob Machiavellis Darstellungen als gleiches Recht für alle verstanden werden oder es sich um eine Forderung nach privaten Grundrechten, die andere und den Staat ausgrenzen, handelt.

[...]

Final del extracto de 25 páginas

Detalles

Título
Freiheit in der Republik - Betrachtung über den Stellenwert individueller Freiheit im Republikanismus, am Beispiel Niccolo Machiavellis
Universidad
Dresden Technical University  (Politikwissenschaft)
Curso
HS: Staatsräson und Republikanismus. Machiavellis europäisches Erbe
Calificación
1,5
Autor
Año
2001
Páginas
25
No. de catálogo
V3282
ISBN (Ebook)
9783638119962
Tamaño de fichero
583 KB
Idioma
Alemán
Notas
Positive und negative Freiheit in Machiavellis Republik.
Palabras clave
Berlin, Freiheit, Machiavelli, Republik
Citar trabajo
Uwe Schneider (Autor), 2001, Freiheit in der Republik - Betrachtung über den Stellenwert individueller Freiheit im Republikanismus, am Beispiel Niccolo Machiavellis, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/3282

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