Bundesdeutsche Umweltpolitik - Vorgabe und Realität


Seminar Paper, 2002

23 Pages, Grade: 1,0


Excerpt


I n h a l t s v e r z e i c h n i s

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Begriffsabgrenzung Umweltpolitik
2.1 Definition
2.2 Akteure der Umweltpolitik
2.3 Instrumente der bundesdeutschen Umweltpolitik

3 Vorgaben für die bundesdeutsche Umweltpolitik
3.1 Umweltgesetz
3.1.1 Umweltprinzipien
3.1.2 Grundgesetz
3.2 Kyoto-Protokoll
3.3 Europäischer Rat von Göteborg
3.4 Koalitionsvereinbarung der Rot-Grünen Regierung

4 Grundsätzliche Umweltpolitik der Bundesregierung – Umsetzung und Diskussion
4.1 Atomausstieg und Energiewende
4.2 Maßnahmen zum Klimaschutz
4.3 Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung
4.4 Verbesserungen im Naturschutz
4.5 Abfall-/Kreislaufwirtschaft und Gewässerschutz
4.6 Umsetzung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie
4.7 Sicherung von Umwelt und Gesundheit
4.8 Anpassung des deutschen Umweltrechts

5 Umweltpolitik in der Diskussion am Beispiel des Dosenpfandes

6 Fazit

Literatur- und Internetquellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Die vorliegende Seminararbeit beschäftigt sich mit dem Thema `Bundesdeutsche Umweltpolitik – Vorgabe und Realität´.

Nach einer kurzen Begriffsabgrenzung der Umweltpolitik, gehe ich in Punkt 3 auf Vorgaben für die bundesdeutsche Umweltpolitik ein. Dazu gehören rechtliche, aber auch parteipolitische Vorgaben, wie die Ziele aus den Koalitionsvereinbarungen von 1998.

Im Punkt 4 werden die umweltpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung kurz dargestellt und diskutiert.

Am konkreten Beispiel des aktuell kontrovers diskutierten Themas `Einführung des Dosenpfandes´ wird die Umweltpolitik der Bundesregierung noch einmal näher kritisch beleuchtet.

Im Fazit folgt dann eine kurze abschließende, teils persönliche, Bewertung der bundesdeutschen Umweltpolitik im Vergleich von Vorgabe zu Realität.

2 Begriffsabgrenzung Umweltpolitik

2.1 Definition

Eine umfassende Definition des Begriffes der Umweltpolitik findet sich im Umweltprogramm der Bundesregierung von 1971, in der die Umweltpolitik als Gesamtheit aller Maßnahmen angesehen wird, die dem Menschen eine gesunde Umwelt zusichert und Boden, Luft, Wasser-, Pflanzen- und Tierwelt

vor menschlichen Eingriffen schützt bzw. Schäden und Nachteile hieraus beseitigt.[1]

Nach dem Umweltbericht von 1998 steht die Umweltpolitik unter dem Leitbild der `Nachhaltigen Entwicklung´. Die wirtschaftliche Entwicklung und die soziale Sicherheit sollen mit der langfristigen Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen in Einklang gebracht werden.[2]

2.2 Akteure der Umweltpolitik

Seit 1970 haben sich die staatlichen Umweltschutzinstitutionen, insbesondere das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), das Umweltbundesamt (UBA) und das Bundesamt für den Naturschutz (BfN) qualitativ und quantitativ große Handlungskapazitäten erarbeitet. Gemeinsam mit den übergeordneten Einrichtungen der EU und den Landes- und Kommunalinstitutionen des Umwelt- und Naturschutzes stellen sie den institutionellen Rahmen der deutschen Umweltpolitik. Hinzu kommen noch Expertengremien, wie den Sachverständigen Rat für Umweltfragen und die wegen ihrer hohen Mitgliederzahl in Deutschland einflussreichen Umweltverbände (bspw. Greenpeace).[3]

Das BMU, das UBA und das BFN bilden zusammen mit den übergeordneten EU-Einrichtungen und den Landes- und Kommunalbehörden ein ausdifferenziertes Mehrebenensystem. Der Bund erlässt beispielsweise eine Rahmenrichtlinie für die Landschaftsplanung, die durch Landesgesetze ausgeführt werden muss. Die Länder verfügen quasi über ein Vollzugsmonopol. Die Kommunen besitzen eigene umweltrelevante Kompetenzen, bspw. in der Abfall- und Abwasserentsorgung, die nicht durch Steuern, sondern durch Beiträge und Gebühren getragen wird.

Der Wirtschaftssektor Umweltschutz hat in Deutschland eine beträchtliche Größe erlangt (> 1 Mio. Beschäftigte), somit hat auch die Wirtschaft ein reges Interesse sich an öffentlichen Diskursen zu beteiligen.[4]

2.3 Instrumente der bundesdeutschen Umweltpolitik

Zur Umsetzung einer effizienten Umweltpolitik bedarf es umweltpolitischer Instrumente. Zu diesen Instrumenten gehören Auflagen und Standards, Steuern und Sonderausgaben sowie Zertifikate, Verhandlungslösungen und die Umwelthaftung. Auflagen bezeichnen bestimmte Normen, deren Nichteinhaltung zu Zahlungen an die öffentlichen Hand führt.

Steuern und Sonderausgaben sind als marktorientierte Instrumente, die wichtigste Alternative zu den traditionellen Auflagen.

Unter Zertifikaten versteht man die Vereinbarung eines maximalen Maß an Umweltbelastungen für einen bestimmten Bereich und die Aufteilung dieser auf gehandelte Zertifikate, so bleibt es dem Markt überlassen, welche Emissionen sich bei welchen Preisen noch rechnen.

Seit den 90er Jahren haben kooperative Instrumente wie Verhandlungen und Absprachen an Bedeutung gewonnen. Oft wird damit versucht den ordnungsrechtlichen Maßnahmen des Staates zuvorzukommen.

Im Rahmen des Umwelthaftungsrechts gibt es zwei grundsätzliche Möglichkeiten von Haftungsregeln. Die Verschuldungshaftung verpflichtet den Verursacher einen von ihm einen fahrlässigen oder vorsätzlich verursachten Schaden zu ersetzen. Im Rahmen der Gefährdungshaftung muss der Verursacher jeden Schaden ersetzen, den er nachweislich verursacht hat.[5]

3 Vorgaben für die bundesdeutsche Umweltpolitik

3.1 Umweltgesetz

3.1.1 Umweltprinzipien

Dem Umweltrecht und somit auch der Umweltpolitik liegt eine Trias der Umweltprinzipien zugrunde. Das Vorsorgeprinzip besagt, dass durch den frühzeitigen Einsatz entsprechender Maßnahmen Gefahren und Schäden vorgebeugt werden sollen. Risiken sollen minimiert und ein nachhaltiger, die Umwelt oder Ihrer Teile schonender Umweltnutzen erreicht werden.

Das zweite Prinzip ist das Verursacherprinzip, das festlegt, dass dem Verursacher von Umweltbeeinträchtigungen auch die Kosten zugerechnet werden sollen, nicht aber zwangsweise die Verantwortung dafür.

Das Kooperationsprinzip besagt, dass die Umweltpflege eine gemeinschaftliche Aufgabe von Staat und Bürgern ist. Betroffene sollen bei umweltpolitischen Entscheidungen eingebunden werden und so deren Annahme erleichtern. Eine aktive Zusammenarbeit von Staat und Bürgern ist das Ziel.[6]

3.1.2 Grundgesetz

„ Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen im Rahmen der verfassungsmäßigen

Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollzeihende Gewalt und die Rechtsprechung.“[7]

3.2 Kyoto-Protokoll

Im Protokoll von Kyoto vom 11. Dezember 1997 zum Rahmenübereinkommen über Klimaänderungen der Vereinten Nationen verpflichten sich die Industriestaaten ihre Treibhausgasemissionen im Zeitraum von 2008 bis 2012 um 5 % zu reduzieren. Die EU verpflichtet sich ihre Emissionen um 8 % zu verringern, wobei auf Deutschland EU-intern 21% entfallen. Die Bundesregierung sieht sich als Vorreiter und verfolgt zudem das Ziel der Reduzierung der CO2-Emissionen um 25% bis 2005 im Vergleich zu 1990.[8]

3.3 Europäischer Rat von Göteborg

Das Treffen des Europäischen Rates in Göteborg am 15./16.06.2001 beschloss eine EU-Nachhaltigkeitsstrategie. Konkret bedeutet dies die Erfüllung der Bedürfnisse der jetzigen Generation, ohne die Beeinträchtigung der Bedürfnisse künftiger Generationen. Dazu ist ein Zusammenspiel der Wirtschaft-, Sozial- und Umweltpolitik erforderlich, so, dass sie sich gegenseitig verstärken. Der Europäische Rat ersucht die Mitgliedesstaaten eine eigene nationale Strategie zur nachhaltigen Entwicklung zu erarbeiten, alle Betroffenen umfassend zu konsultieren und einen geeigneten nationalen Konsultationsprozess zu schaffen.[9]

3.4 Koalitionsvereinbarung der Rot-Grünen Regierung

In Punkt VI.1 der Koalitionsvereinbarungen wird die ökologische Modernisierung für Arbeit und Umwelt als Ziel festgesetzt. Darunter wird unter anderem die Orientierung an der Agenda 21 und die Bekräftigung des Zieles der CO2-Reduktion um 25% bis 2005 zu 1990 verstanden.

Punkt VI.2 schreibt den effizienten, wirksamen und demokratischen Umweltschutz fest. Darunter wird u. a. eine Entwicklung einer nationalen

Nachhaltigkeitsstrategie, die Zusammenfassung eines Umweltgesetzbuches,

[...]


[1] Vgl. Simonis, Udo E.; `Stichwort Umweltpolitik´ unter http://skylla.wz-berlin.de/pdf/2001/ii01-403.pdf;

S. 3

[2] Vgl. Storm, P.; Beck-Texte z. Umweltrecht Vorwort; 14. Aufl., München 2001, S. 6f

[3] Vgl. Jänicke, M.; Kunig, P.; Stitzel, M.; 1. Aufl.; Bonn 1999; S. 36f

[4] Vgl. Simonis, U. E.; Stichwort Umweltpolitik; http://skylla.wz-berlin.de/pdf/2001/ii01-403.pdf; S. 5f

[5] Vgl. Simonis, U. E.; Stichwort Umweltpolitik; http://skylla.wz-berlin.de/pdf/2001/ii01-403.pdf; S. 6ff

[6] Vgl. Storm, P.; Beck-Texte z. Umweltrecht Vorwort; 14. Aufl., München 2001; S. 13f

[7] Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Artikel 20a

[8] Vgl. Die Bundesregierung, Ratifizierung des Kyoto-Protokolls;

http://text.bundesregierung.de/frameset/ixnavitext.jsp?nodeID=8274 am 10.05.02

[9] Vgl. Bundesumweltministerium, Europäischer Rat von Göteborg; http://www.bmu.de/fset800.php

am 11.05.02

Excerpt out of 23 pages

Details

Title
Bundesdeutsche Umweltpolitik - Vorgabe und Realität
College
University of Applied Sciences Essen
Course
Wirtschaft und Umwelt
Grade
1,0
Author
Year
2002
Pages
23
Catalog Number
V32935
ISBN (eBook)
9783638335256
File size
532 KB
Language
German
Keywords
Bundesdeutsche, Umweltpolitik, Vorgabe, Realität, Wirtschaft, Umwelt
Quote paper
Stefan Hörnemann (Author), 2002, Bundesdeutsche Umweltpolitik - Vorgabe und Realität, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/32935

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