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Strafrechtliche Zurückgewinnungshilfe und privatrechtliche Anspruchsdurchsetzung Straftatgeschädigter

Titel: Strafrechtliche Zurückgewinnungshilfe und privatrechtliche Anspruchsdurchsetzung Straftatgeschädigter

Magisterarbeit , 2004 , 80 Seiten , Note: gut (14 Punkte) / ECTS-A

Autor:in: Marco Kreie (Autor:in)

Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Das Strafrecht ist für die Durchsetzung von Vermögensinteressen in der Regel für Geschädigte von Straftaten nur insoweit interessant, als dass einer Schadensersatzklage eine Strafanzeige vorgeschaltet wird, um den Zivilprozess durch die Sachverhaltsaufklärung der Strafverfolgungsbehörden voranzutreiben. Gleichzeitig wird eine gewisse Präjudizwirkung für das Zivilgericht erzielt. Das Kardinalproblem der Tatopfer besteht jedoch nicht so sehr in der Erlangung eines zivilrechtlichen Titels, sondern in dessen effizienter Durchsetzung mittels Zwangsvollstreckung in ausreichende Vermögenswerte. Insbesondere Wirtschaftsstraftäter und Organisierte Kriminalität verstehen es, ihre Gewinne und ihr sonstiges Vermögen derart zu verstecken oder in andere Werte zu investieren, dass Geschädigten die Vollstreckung mit den ihnen zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten erheblich erschwert oder unmöglich gemacht wird.
Dem wollte der Gesetzgeber bereits 1975 Abhilfe verschaffen, indem er das Institut der sog. Zurückgewinnungshilfe als Teil des materiell-prozessualen Gewinnabschöpfungsmodells einführte. Die Ermittlungsbehörden haben danach ihre erweiterten Erkenntnismöglichkeiten zum Aufspüren von Vermögenswerten und vor allem das Instrumentarium der §§ 111b ff. StPO zur vorläufigen Vermögenssicherung in den Dienst der geschädigten Tatopfer – im Terminus des Gesetzes: der Verletzten - zu stellen. Privatrechtliche Ansprüche Verletzter haben dabei Vorrang vor staatlichen Verfallsansprüchen nach den §§ 73 ff. StGB. Zu einem wirklichen Quantensprung für die Möglichkeiten zur Schadloshaltung der Verletzten ist es jedoch erst in den letzten Jahren gekommen, seitdem die Ermittlungsbehörden - personell und finanziell gestärkt - dazu übergegangen sind, die aus Straftaten gezogenen Erlöse konsequent bei Tatbeteiligten oder sogar Dritten abzuschöpfen und die Sicherstellung auch zu Gunsten der Verletzten zu betreiben.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Strafrechtliche Zurückgewinnungshilfe und privatrechtliche Anspruchsdurchsetzung Straftatgeschädigter

A. Einleitung und Abgrenzung der Thematik

B. Das materiell-prozessuale Gewinnabschöpfungsmodell

I. Die Vorschriften des Verfalls, §§ 73 ff. StGB

1. Die Grundnorm des § 73 StGB

a) Der täterbezogene sog. Originalverfall

b) Der Verfall von Nutzungen und Surrogaten

c) Der Verfall gegenüber Dritten

2. Der Verfall von Wertersatz, § 73a StGB

3. Der erweiterte Verfall, § 73d StGB

4. Einschränkungen des Verfalls

II. Verfahrensvorschriften zur vorläufigen Vermögenssicherung

1. Die Beschlagnahme von Verfallsgegenständen

a) Materiell-rechtliche Voraussetzungen

b) Anordnung der Beschlagnahme

c) Durchführung der Beschlagnahme

d) Wirkung der Beschlagnahme

2. Die Sicherstellung von Verfallsgegenständen durch dinglichen Arrest

a) Materiell-rechtliche Voraussetzungen

b) Anordnung des dinglichen Arrests

c) Vollziehung des dinglichen Arrests

d) Wirkung des Arrestvollzugs

3. Die vorläufige Vermögenssicherung für den Verletzten im Wege der Zurückgewinnungshilfe, § 111b Abs.5 StPO

a) Die Zurückgewinnungshilfe bei der Beschlagnahme

aa) Die Zulassung zur Zwangsvollstreckung nach § 111g StPO

bb) Weitere Regelungen der Zurückgewinnungshilfe (§§ 111e, 111i, 111k StPO)

b) Die Zurückgewinnungshilfe beim dinglichen Arrest

C. Praktische Auswirkungen der Zurückgewinnungshilfe aus Sicht des Verletzten

I. Möglichkeiten zur Nutzbarmachung der Zurückgewinnungshilfe bereits vor ihrer Anordnung

1. Der Straftatgeschädigte als Nutznießer staatlicher Sicherstellungsmaßnahmen

2. Individueller Anspruch auf Zurückgewinnungshilfe?

3. Amtshaftungsansprüche

a) Anspruchsgrundlage

b) Amtspflicht zur Vermögenssicherung zu Gunsten des Verletzten?

c) Verletzung der Amtspflicht

d) Haftungsausschluss

4. Die Zurückgewinnungshilfe als Druckmittel im Zivilprozess

II. Der Zugriff des Verletzten auf sichergestelltes Vermögen nach Anordnung der Zurückgewinnungshilfe

1. Die Benachrichtigungspflicht des § 111e Abs. 3 und Abs. 4 StPO

a) Problemaufriss

b) „Zeitvorsprung“ durch Akteneinsicht nach § 406e StPO

c) Zwischenergebnis

2. Privilegierung Straftatgeschädigter auch bei dinglichem Arrest in bewegliche Gegenstände?

a) Die Entscheidung des OLG Köln NJW 2003, S. 2546 ff.

b) Kritik an der Auffassung des OLG Köln

c) Zwischenergebnis

3. Zeitliche Grenze der Aufrechterhaltung von Sicherungsmaßnahmen

a) Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen während des Strafverfahrens

b) Aufrechterhaltung von Sicherungsmaßnahmen nach rechtskräftigem Abschluss des Strafverfahrens

aa) Übersicht über den Meinungsstand

bb) Stellungnahme

cc) Zwischenergebnis

4. Die Auswirkungen des Insolvenzverfahrens

III. Die Zurückgewinnungshilfe im Spannungsverhältnis zum Verfall

1. Reichweite der Verfallssperre

a) Verletzter i.S.d. § 73 Abs.1 S.2 StGB

b) Anspruch, der „aus der Tat erwachsen ist“, § 73 Abs.2 S.1 StGB

aa) konkreter oder abstrakter Anspruch – Abschöpfungslücken durch Vorrang der Opferinteressen?

(1) Forderungen nach einer teleologische Einschränkung des § 73 Abs.1 S.2 StGB

(2) Gegenposition: abstrakter Anspruch ausreichend

(3) Stellungnahme

(4) Zwischenergebnis

bb) Anspruchsgrundlagen

cc) Der Tatbegriff des § 73 Abs.1 S.2 StGB

(1) Übersicht über den Meinungsstand

(2) Stellungnahme

(3) Zwischenergebnis

dd) Der Fall „Comroad“

2. Rechtsschutzmöglichkeiten

a) Nachverfahren §§ 439 Abs.1 , 442 Abs.1, 431 StPO

aa) „Sonstiges Recht“ i.S.d. § 431 Abs.2 StPO

(1) Schuldrechtlicher Anspruch kein „sonstiges Recht“ i.S.d § 431 Abs. 2 StPO

(2) Gegenposition: schuldrechtlicher Anspruch vermittelt Beteiligungsrechte

(3) Stellungnahme

bb) Zwischenergebnis

b) Verfassungsbeschwerde

D. Abschlussbemerkung

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Die Arbeit analysiert die Möglichkeiten und Schwierigkeiten von Straftatgeschädigten, ihre privatrechtlichen Ansprüche auf Schadensersatz im Zuge strafrechtlicher Gewinnabschöpfungsverfahren durchzusetzen. Das primäre Ziel ist es, den Weg von der vorläufigen Vermögenssicherung durch die Ermittlungsbehörden bis hin zur tatsächlichen Schadloshaltung des Verletzten am sichergestellten Vermögen des Täters detailliert aufzuzeigen und die rechtlichen Fallstricke sowie Schutzmöglichkeiten für die Opfer zu untersuchen.

  • Materiell-prozessuale Grundlagen der strafrechtlichen Gewinnabschöpfung (§§ 73 ff. StGB und §§ 111b ff. StPO)
  • Möglichkeiten und Voraussetzungen der Zurückgewinnungshilfe zu Gunsten verletzter Personen
  • Problematik von Amtshaftungsansprüchen bei unterlassener Sicherung
  • Herausforderungen im „Wettlauf“ der Gläubiger bei konkurrierenden Ansprüchen
  • Spannungsverhältnis zwischen staatlichen Verfallsansprüchen und den Interessen der Tatopfer

Auszug aus dem Buch

A. Einleitung und Abgrenzung der Thematik

Das Strafrecht ist für die Durchsetzung von Vermögensinteressen in der Regel für Geschädigte von Straftaten nur insoweit interessant, als dass einer Schadensersatzklage eine Strafanzeige vorgeschaltet wird, um den Zivilprozess durch die Sachverhaltsaufklärung der Strafverfolgungsbehörden voranzutreiben. Gleichzeitig wird eine gewisse Präjudizwirkung für das Zivilgericht erzielt. Das Kardinalproblem der Tatopfer besteht jedoch nicht so sehr in der Erlangung eines zivilrechtlichen Titels, sondern in dessen effizienter Durchsetzung mittels Zwangsvollstreckung in ausreichende Vermögenswerte. Insbesondere Wirtschaftsstraftäter und Organisierte Kriminalität verstehen es, ihre Gewinne und ihr sonstiges Vermögen derart zu verstecken oder in andere Werte zu investieren, dass Geschädigten die Vollstreckung mit den ihnen zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten erheblich erschwert oder unmöglich gemacht wird.

Dem wollte der Gesetzgeber bereits 1975 Abhilfe verschaffen, indem er das Institut der sog. Zurückgewinnungshilfe als Teil des materiell-prozessualen Gewinnabschöpfungsmodells einführte. Die Ermittlungsbehörden haben danach ihre erweiterten Erkenntnismöglichkeiten zum Aufspüren von Vermögenswerten und vor allem das Instrumentarium der §§ 111b ff. StPO zur vorläufigen Vermögenssicherung in den Dienst der geschädigten Tatopfer – im Terminus des Gesetzes: der Verletzten - zu stellen. Privatrechtliche Ansprüche Verletzter haben dabei Vorrang vor staatlichen Verfallsansprüchen nach den §§ 73 ff. StGB. Zu einem wirklichen Quantensprung für die Möglichkeiten zur Schadloshaltung der Verletzten ist es jedoch erst in den letzten Jahren gekommen, seitdem die Ermittlungsbehörden - personell und finanziell gestärkt - dazu übergegangen sind, die aus Straftaten gezogenen Erlöse konsequent bei Tatbeteiligten oder sogar Dritten abzuschöpfen und die Sicherstellung auch zu Gunsten der Verletzten zu betreiben.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung und Abgrenzung der Thematik: Die Einleitung beleuchtet die Schwierigkeiten von Tatopfern bei der Vermögensdurchsetzung und führt das Institut der Zurückgewinnungshilfe als gesetzliches Instrument zur Besserstellung der Verletzten ein.

B. Das materiell-prozessuale Gewinnabschöpfungsmodell: Dieses Kapitel erläutert die dogmatischen Grundlagen des staatlichen Verfalls (§§ 73 ff. StGB) sowie die zugehörigen verfahrensrechtlichen Vorschriften der vorläufigen Vermögenssicherung nach der StPO.

C. Praktische Auswirkungen der Zurückgewinnungshilfe aus Sicht des Verletzten: Der Hauptteil analysiert die Möglichkeiten der Opfer zur Nutzbarmachung staatlicher Sicherungsmaßnahmen, etwaige Amtshaftungsansprüche sowie die Probleme beim Zugriff auf sichergestellte Werte im Konkurrenzverhältnis zu anderen Gläubigern.

D. Abschlussbemerkung: Die Arbeit schließt mit einem Resümee über die Bedeutung der Zurückgewinnungshilfe für die Stärkung der Opferrechte und verweist auf bestehende Defizite bei der Sicherung beweglicher Gegenstände durch dinglichen Arrest.

Schlüsselwörter

Zurückgewinnungshilfe, Vermögensabschöpfung, Strafrecht, Straftatgeschädigte, Verletzte, Verfall, Zwangsvollstreckung, dinglicher Arrest, Beschlagnahme, Amtshaftung, Sicherungsmaßnahmen, Tatopfer, Rechtsschutz, StPO, StGB

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Schnittstelle zwischen der strafrechtlichen Gewinnabschöpfung und der privatrechtlichen Anspruchsdurchsetzung durch Straftatgeschädigte im deutschen Recht.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Im Zentrum stehen die materiell-rechtlichen Verfallsvorschriften, die verfahrensrechtliche Sicherung von Vermögenswerten (Beschlagnahme und Arrest) sowie die prozessualen Möglichkeiten der Verletzten, im Strafverfahren eigene Schadensersatzansprüche zu realisieren.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Es wird untersucht, wie effizient die vom Gesetzgeber geschaffene Zurückgewinnungshilfe in der Praxis funktioniert und ob Verletzte einen Anspruch darauf haben, dass die Ermittlungsbehörden Vermögenswerte zu ihren Gunsten sichern.

Welche wissenschaftliche Methode verwendet die Arbeit?

Es handelt sich um eine juristische Untersuchung, die auf der Analyse von Gesetzestexten, aktueller Rechtsprechung und der einschlägigen rechtswissenschaftlichen Literatur basiert.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der vorläufigen Sicherungsmaßnahmen, die Möglichkeiten der Verletzten vor und nach der Sicherung sowie die Problematik konkurrierender Ansprüche und möglicher Amtshaftungsansprüche bei Behördenfehlern.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die zentralen Schlagworte sind Zurückgewinnungshilfe, Vermögensabschöpfung, Straftatgeschädigte, dinglicher Arrest, Beschlagnahme und Opferschutz.

Wie wirkt sich ein Insolvenzverfahren auf die Zurückgewinnungshilfe aus?

Die Arbeit analysiert, dass ein Insolvenzverfahren eine erhebliche Unsicherheit für das Tatopfer darstellt, da das strafrechtliche Veräußerungsverbot gegenüber dem Insolvenzverwalter nicht immer zur vorrangigen Befriedigung des Opfers führt.

Gibt es einen individuellen Anspruch des Verletzten auf staatliche Sicherung?

Die Arbeit diskutiert kontrovers, ob ein solcher Anspruch besteht, und kommt zu dem Ergebnis, dass eine Ermessensreduzierung auf Null unter bestimmten Voraussetzungen (Gefahr im Verzug, Schutzbedürftigkeit) zu einer Handlungspflicht der Behörden führen kann.

Ende der Leseprobe aus 80 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Strafrechtliche Zurückgewinnungshilfe und privatrechtliche Anspruchsdurchsetzung Straftatgeschädigter
Hochschule
Universität Osnabrück  (Institut für Wirtschaftsstrafrecht)
Note
gut (14 Punkte) / ECTS-A
Autor
Marco Kreie (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2004
Seiten
80
Katalognummer
V33126
ISBN (eBook)
9783638336819
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Strafrechtliche Zurückgewinnungshilfe Anspruchsdurchsetzung Straftatgeschädigter
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Marco Kreie (Autor:in), 2004, Strafrechtliche Zurückgewinnungshilfe und privatrechtliche Anspruchsdurchsetzung Straftatgeschädigter, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/33126
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Leseprobe aus  80  Seiten
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