Die Frage der Kompetenzabgrenzung zwischen EG und Mitgliedstaaten ist gerade in der letzten Zeit durch Diskussionen um eine europäische Verfassung, die EU-Erweiterung und einiger Urteile des EuGH aktuell geworden. Am 14.07.2000 hat zum Beispiel der französische Staatspräsident Chirac erklärt, eine noch zu schaffende EU-Verfassung habe zum einen die Aufgabe, die Beziehungen zwischen den EU-Staaten und den gemeinschaftlichen Institutionen zu klären und zum anderen die Kompetenzen innerhalb der EU-Institutionen abzugrenzen (vgl. Der Tagesspiegel Online 2000 http://195.170.124.152/archiv/2000/07/14/ak-po-eu- 12535.html). Nicht nur der franösiche Staatspräsident ist der Meinung, die Kompetenzen der Gemeinschaft müßten von von denen der Mitgliedstaaten stärker und klarer abgegrenzt werden. Auch die Bundesregierung und die deutschen Parteien beklagen immer wieder Eingriffe der Gemeinschaft in Bereichen, die sie als den Mitgliedstaaten überlassen sehen. Ein Beispiel hierfür ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu "Frauen in der Bundeswehr". Nachdem der EuGH am 12. Januar 2000 entschieden hatte, daß das Verbot für den Waffendienst von Frauen gegen die EU-Richtlinie zur beruflichen Gleichstellung verstoße, kam es zu einer anhaltenden Diskussion, ob der EuGH überhaupt die Kompetenz für eine solche Entscheidung habe. Besonders Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) und Renate Schmidt (SPD) stellten die diesbezügliche Kompetenz des EuGH in Frage, da die Bundeswehröffnung eine "zutiefst nationale Frage" sei und europäisches Recht nicht höher bewertet werden könnte als das Grundgesetz (vgl. Krupp 2000, http://www.berlinonline.de/wissen/ berliner_ zeitung/archiv/ 2000/0113 /politik/0055). Ein weiterer aktueller Fall, bei dem es um umstrittene Kompetenzen ging, ist die „Richtlinie zu Werbung und Sponsering zugunsten von Tabakerzeugnissen“, gegen die die Bundesregierung klagte. Diesmal entschied der EuGH jedoch zugunsten der vorrangigen Regelungskompetenz der Mitgliedstaaten. Die Frage der Kompetenzabgrenzung zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten stellt sich also immer wieder. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung steht dabei das Subsidiaritätsprinzip, das in die Europäischen Verträge eingeführt wurde, um zu regeln, daß eine Maßnahme, die von den Mitgliedstaaten durchgeführt werden kann, auch von ihnen durchgeführt werden sollte.
Inhaltsverzeichnis
I Einleitung: Zielsetzung und Vorgehensweise
II Grundlagen
II.1 Die Europäische Gemeinschaft, ihre Organe und deren Kompetenzen
II.2 Grobe Kompetenzabgrenzung zwischen der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten
II.3 Entwicklung des Subsidiaritätsprinzips und der gesetzlichen Ausgestaltung
III Subsidiarität in der Europäischen Union
III.1 Die Prüfung auf Subsidiarität
III.1.1 Die Elemente des Subsidiaritätsprinzips im weiteren Sinne
III.1.1.1 Die begrenzte Einzelermächtigung
III.1.1.2 Das Verhältnismäßigkeitsprinzip
III.1.2 Beurteilung des Subsidiaritätsprinzips im weiteren Sinne
III.1.3 Das Subsidiaritätsprinzip im engeren Sinne
III.1.4 Beurteilung des Subsidiaritätsprinzips im engeren Sinne
III.2 Die Sichtweise europäischer Institutionen und nationaler Regierungen
III.2.1 Subsidiarität in der Sichtweise des Europäischen Parlaments
III.2.2 Subsidiarität in der Sichtweise der Kommission
III.2.3 Subsidiarität in der Sichtweise der Bundesregierung
III.3 Die Sichtweise und Rechtsprechung des EuGH
III.3.1 Beispiele
III.3.2 Meinungen und Sichtweisen zur Rechtsprechung des EuGH
IV Resümee
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die Arbeit untersucht, wie Kompetenzen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft geregelt sind und inwiefern das Subsidiaritätsprinzip als taugliches Instrument zur Abgrenzung zwischen den Befugnissen der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten fungieren kann, insbesondere unter Berücksichtigung seiner rechtlichen Tragkraft und praktischen Umsetzung.
- Institutioneller Aufbau und Kompetenzverteilung der Organe der Europäischen Gemeinschaft
- Entwicklung und gesetzliche Ausgestaltung des Subsidiaritätsprinzips in den europäischen Verträgen
- Analyse der verschiedenen Sichtweisen europäischer Institutionen und nationaler Regierungen auf die Subsidiarität
- Prüfung der Effektivität des Subsidiaritätsprinzips durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)
- Kritische Bewertung der Eignung des Subsidiaritätsprinzips zur Kompetenzabgrenzung
Auszug aus dem Buch
II.1 Die Europäische Gemeinschaft, ihre Organe und deren Kompetenzen
Die Europäische Gemeinschaft ist eine supranationale Organisation, die durch den EG-Vertrag (früheren EWG-Vertrag) gegründet wurde und mit der EGKS und der EAG zu den Europäischen Gemeinschaften zählt. Sie ist zugleich eine der Säulen der Europäischen Union, die durch den Maastrichter Vertrag geschaffen und durch den Amsterdamer Vertrag weiterentwickelt wurde. Diese ist lediglich eine nicht rechtsfähige Verklammerung, die als Dachkonstruktion die drei Europäischen Gemeinschaften sowie die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die polizeiliche und justitielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS) umfaßt.
Nach Artikel 7 Absatz 1 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft werden die der Gemeinschaft zugewiesenen Aufgaben von ihren Organen wahrgenommen. Diese Organe sind der Rat, die Kommission, das Europäische Parlament, der Gerichtshof und der Rechnungshof. Die Streitigkeiten über die Kompetenzverteilung zwischen Gemeinschaft und Mitgliedstaaten verlaufen vor allem zwischen Rat, Kommission und Europäischem Parlament auf der Seite der Gemeinschaft und den nationalen und regionalen Gesetzgebern auf der Seite der Mitgliedstaaten. Der Europäische Gerichtshof ist dabei die Rechtsprechungsinstanz, die über Streitigkeiten hinsichtlich Kompetenzverteilung und damit über die Vertragsauslegung entscheidet.
Der Rat ist gemeinsam mit dem Europäischen Parlament das Hauptrechtsetzungsorgan der EG. Er erläßt gemäß Art. 202 EGV Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen und stimmt die Tätigkeit der Kommission und der Regierungen der Mitgliedstaaten aufeinander ab. Indem er aus den Vertretern jedes Mitgliedstaates auf Ministerebene besteht, verkörpert er die Beteiligung der Mitgliedstaaten an den Rechtsetzungsverfahren der EG. Als Legislativorgan entscheidet der Rat letztlich darüber, welche Gesetzesvorlagen geltendes Recht werden und welche nicht, und vereint damit die Stimmen und Meinungen der Fachminister der Mitgliedstaaten.
Zusammenfassung der Kapitel
I Einleitung: Zielsetzung und Vorgehensweise: Die Einleitung beleuchtet die aktuelle Relevanz der Kompetenzabgrenzung zwischen der EG und den Mitgliedstaaten und formuliert die zentrale Forschungsfrage nach der Tauglichkeit des Subsidiaritätsprinzips.
II Grundlagen: Dieses Kapitel gibt einen Überblick über den institutionellen Aufbau der EU, die Verteilung der Kompetenzen unter den Organen sowie die historische und rechtliche Entwicklung des Subsidiaritätsprinzips.
III Subsidiarität in der Europäischen Union: Der Hauptteil analysiert die Mechanismen der Subsidiaritätsprüfung, die Sichtweisen verschiedener Akteure wie EU-Organe und nationale Regierungen sowie die Rolle der EuGH-Rechtsprechung bei der Konkretisierung des Prinzips.
IV Resümee: Das Resümee fasst die Ergebnisse zusammen und kommt zu dem Schluss, dass das Subsidiaritätsprinzip aufgrund unbestimmter Rechtsbegriffe nur bedingt als zuverlässige rechtliche Grundlage für die Abgrenzung von Kompetenzen dient.
Schlüsselwörter
Europäische Gemeinschaft, Subsidiaritätsprinzip, Kompetenzabgrenzung, Europäischer Gerichtshof, Mitgliedstaaten, Europäische Union, Verhältnismäßigkeitsprinzip, begrenzte Einzelermächtigung, Rechtsprechung, Binnenmarkt, Kompetenzverteilung, EU-Recht, Rechtssetzung, institutioneller Aufbau.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die rechtlichen und politischen Herausforderungen bei der Abgrenzung von Kompetenzen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten unter besonderer Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zu den zentralen Themen gehören die institutionelle Struktur der EU, die verschiedenen Dimensionen des Subsidiaritätsprinzips sowie die Rolle der Rechtsprechung bei der Lösung von Kompetenzkonflikten.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es zu analysieren, ob das Subsidiaritätsprinzip ein taugliches Instrument zur effektiven und rechtssicheren Kompetenzabgrenzung darstellt oder ob es aufgrund seiner Ausgestaltung an strukturellen Unzulänglichkeiten leidet.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse der europäischen Verträge, des Sekundärrechts sowie der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH, ergänzt durch eine Auswertung der Positionen politischer Institutionen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil befasst sich detailliert mit der Prüfung auf Subsidiarität, den divergierenden Sichtweisen von EU-Institutionen und nationalen Regierungen sowie der konkreten Anwendung des Prinzips durch den EuGH anhand von Fallbeispielen.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind neben der Subsidiarität die begrenzte Einzelermächtigung, das Verhältnismäßigkeitsprinzip, die supranationale Organisation sowie die Kompetenzverteilung im Kontext des Binnenmarktes.
Warum wird das Tabakwerbeverbot als Beispiel angeführt?
Das Tabakwerbeverbot dient als prägnantes Fallbeispiel, an dem der Konflikt zwischen den Harmonisierungszielen der EU für den Binnenmarkt und der befürchteten Kompetenzüberschreitung durch die Gemeinschaft in nationalen Angelegenheiten verdeutlicht wird.
Welches Fazit zieht der Autor zur Bedeutung des EuGH?
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass der EuGH eine entscheidende, wenn auch teils zurückhaltende Rolle bei der Auslegung des Subsidiaritätsprinzips spielt, da seine Urteile für die notwendige Konkretisierung der vagen Vertragsbestimmungen sorgen.
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- Jochen Müller (Author), 2001, Kompetenzabgrenzung in der Europaeischen Gemeinschaft mit Hilfe des Subsidiaritaetsprinzips, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/33212