Thematik und Motivik von "Reinhart Fuchs" und Nibelungenlied im Vergleich


Trabajo, 1996

28 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

I Einleitung

II Das Ende des "Reinhart Fuchs" - Themen und Motive
2.1 Pervertierung des Rechts

2.2 Mangelnde Rechtspflege
2.3 Das Bild des schwachen Königs

III Parallele Motive und Anspielungen - das Nibelungenlied
3.1 Das Nibelungenlied
3.2 Die triuwe -Thematik
3.3 Sprachliche Parodie

IV Geschichtlicher und literaturgeschichtlicher Hintergrund

V Quellen und Materialien

I Einleitung

Der "Reinhart Fuchs" des Elsässers Heinrich (der Glichezare) ist ein mittelhochdeutsches Werk des ausgehenden 12. Jahrhunderts und steht in der mittelalterlichen Tradition der Tierepik, also jener Versepen, die die aus der Volksdichtung bekannte und überlieferte Tiergeschichte von Fuchs und Wolf aufgreifen und dabei auf das mittelalterlich-lateinische Werk "Ysengrimus" und die Bestiarien, wie den "Physiologus", zurückgreifen, wo die behandelten Eigenschaften von Tieren nur als Anknüpfungspunkt für eine heilsgeschichtliche Deutung geben. Tierszenen und Fabeln, meist mit lehrhaft-moralischem Inhalt, kennt das gesamte Mittelalter; spätestens seit Pierre de Saint-Cloud (1176) diente der Antagonismus von Fuchs und Wolf als Parodie auf die Ritterepik des 12. Jahrhunderts und die Minne; indem die Gestalt des Fuchses zum Ritter gemacht wurde, pervertierte und entlarvte sie die höfische Welt mit dem Ideal der Minne als Schein; die Branchen dieser Fuchs-Abenteuer in einem Umfang von dreißigtausend Versen[1] wurden gesammelt unter dem gemeinsamen Namen Roman de Renard überliefert. Bis in die Mitte des 12. Jahrhunderts war die Literaturgeschichte der Tierdichtung in der lateinischen Klosterliteratur verlaufen; im lateinischen Hexametergedicht Ecbasis captivi aus dem 11. Jahrhundert[2] wurde die epische Behandlung dieses Stoffes zu einem Stück der klösterlichen Lehr- und Erbauungsliteratur. Kern der mittelalterlichen Tierfabel ist dabei die Darstellung der Tierwelt als ein Reich, dessen Herrscher der Löwe ist und in dem die Feindschaft von Wolf und Fuchs die bewegenden Handlungen hervorruft. Nivardus von Gent schreibt dann im Ysengrimus die erste vollständige Geschichte von Fuchs und Wolf, mit dem Wolfen und dessen Schindung zur Heilung des kranken Löwen im Mittelpunkt, mitsamt der dann im Reinhart Fuchs ausgebreiteten Hoftagsszenerie. Heinrich der Glichezare[3] fügt hier die episodischen Begebenheiten der Fabel zu einer einheitlichen Handlung zusammen; obwohl die Kettentechnik der vorangegangenen Reinhart-Dichtungen noch ersichtlich ist. Die Episierung der tradierten Fuchsgeschichte ist hier parodistisch am höfischen Ritterroman orientiert; der Abschluß durch den Gerichtstag ermöglicht hier nicht nur die Strukturierung der traditionell schwankähnlich präsentierten Branchen der Geschichte auf ein Ziel hin, sondern dient auch der satirischen Darstellung der Verkehrtheit der Welt anhand eines warnenden, die Leser durchaus erschreckenden Beispiels. An seinen französischen Vorbildern orientiert, beginnt auch Heinrich der Glichezare sein Werk mit vier Episoden, die Charakter und Listen Reinharts vorstellen: das Eindringen in den Hühnerhof und die Überlistung des Hahns Scantecler, der jedoch durch eine Gegenlist entkommen kann, ähnlich die versuchte Überlistung von Meise, Rabe und Kater, die jedoch ihrerseits den Fuchs täuschen und schädigen (V. 1 - 384). Diesen Abenteuern folgt die Begegnung mit dem Wolf, das Schließen eines Bündnisses, in dem der Wolf jedoch unterlegen ist[4]. Diese Begebenheiten um das ungleiche Bündnis zwischen List und Stärke, die Schädigung und körperliche Verstümmelung des Wolfes bei Schinkendiebstahl, Tonsur, beim Aalefangen und im Klosterbrunnen, das Werben um Hersant, die Frau des Wolfes, und schließlich ihre Vergewaltigung bilden den zweiten Teil (V. 385 - 1239), in dem die Parodie auf Minne und Mönchtum im Vordergrund steht. Diese Handlung geht unmittelbar in den dritten Teil über (V. 1240 - 2248), der in der folgenden Untersuchung im Vordergrund stehen soll. Auf einem Gerichtstag soll der Löwenkönig Vrevil Recht über Reinhart und dessen Untaten sprechen, befangen in Leichtgläubigkeit, Machtgier und Hybris läßt sich Vrevil mit Reinhart ein, der ihm die Heilung seiner Krankheiten verspricht, aber die königlichen Boten und die Ladung zu Gericht schmäht, seine Widersacher vernichtet und den König vergiftet, so daß am Schluß der Dichtung die Zerstörung des gesamten Reiches steht.

Der dritte Teil der Fabel ist damit sehr viel einfacher angelegt als die beiden vorausgehenden Teile. An die Stelle der Einzelgeschichten im ersten Teil und der Verflechtung von zwei Themen im zweiten tritt die einfache kontinuierliche Ereignisfolge einer in sich geschlossenen Handlung. Die lineare Abfolge der Begebenheiten ist dabei der Ausdruck eines Verfallsprozesses, der den Gegenstand dieser Handlung bildet. Dieser Verfalls äußert sich in den Stadien Willkür und Vernachlässigung des Rechts in der Episode des Ameisenkrieges, Verkehrung des Rechts auf dem "Hoftag" und Gesetzlosigkeit, die schließlich zur Ermordung Vrevils führt. Wie schon zuvor bei den Fallen gegen die Boten des Königs - Brun und Diepreht -, die nicht aus Hunger, sondern aus Boswilligkeit gestellt werden, erklärt sich die Ermordung des Königs aus einer Lust am Bösen, weil Reinhart Vrevil gerade dann ermordet, als er sich dessen Gunst sicher weiß: es sind mutwillige Verstöße gegen die Rechtsordnung und den obersten Gerichtsherrn.

Auffällig ist im Vergleich mit den literarischen Vorgängern, daß gerade der dritte Teil eine umfangreiche Erweiterung erfahren hat: die Ameisenepisode, das Unrecht des Königs und dessen Nachlässigkeit im Gerichtswesen, die Unterbrechung des Gerichtsverfahrens aus persönlichen Interessen und die Tatsache, daß die Krankheit des Königs Anstoß zur Einberufung des Gerichtstages ist, fehlen im französischen Vorbild der Dichtung. Dies belegt nicht nur die besondere Bedeutung des dritten Teiles, besondere Absicht und Botschaft, die der Autor diesem Teil beimißt, sondern legt auch die Vermutung nahe, daß bei der Komposition des dritten Teiles zeitgeschichtliche Anspielungen auf die zeitgenössische Situation in Deutschland eine entscheidende Rolle gespielt haben. Diese These wird weiterhin durch die zahlreichen Erzählerkommentare unterstrichen; wie Linke ("Form und Sinn des 'Fuchs Reinhart'", 256ff.) feststellt, wächst die Anzahl und der Umfang der Kommentare mit zunehmender Nähe zur Sphäre des Hofes; im zweiten Teil verdoppele sich der Anteil der Bemerkungen, im dritten machten sie ca. 7% des Textes aus:

Das beweist, daß des Autors eigentliches Interesse nicht dem vordergründigen stofflichen Inhalt der Erzählung, sondern dem in ihr und durch sie Verknüpften, nämlich der Kritik an der Gesellschaft seiner Zeit und an ihren Grundlagen gilt

Mit der Kritik an den beobachteten Verfallsprozessen seiner Zeit teilt das Werk offensichtlich Motive, die auch in der zeitgenössischen, hohen Dichtung gegenwärtig sind; zugleich rückt die Thematik des "Reinhart Fuchs" an sich die Heldendichtung und die höfische Dichtung bzw. deren Parodie in den Mittelpunkt. Nahe liegt hier die Verknüpfung und der motivische Vergleich mit dieser, insbesondere dem Nibelungenlied: in beiden Dichtungen endet ein Fest bzw. ein Hoftag mit einer Katastrophe, beide Werke schließen mit Klagen und Weinen über das erfahrene Leid; die Entsprechung besteht vor allem im Tod des Königs und der Vernichtung des ganzen Hofes. Es stellt sich also die Frage, ob bei der Motivstruktur des abschließenden Teiles des "Reinhart Fuchs" die Nibelungendichtung Vorbild war. Fest steht, daß es inhaltliche und motivische Übereinstimmungen gibt, insbesondere im geschilderten Verhältnis von Königtum und Vassalität, obwohl der Charakter der beiden Werke sehr verschieden ist, es sich einerseits um das Genre der satirischen Tierdichtung, andererseits das des heroischen Heldenliedes handelt.

Die Gesellschaftssatire des "Reinhart Fuchs" trifft einen bestimmten Kulturzustand; sie teilt einen umfassenden Hintergrund von Wertvorstellungen, Befürchtungen um die Gefährdung dieser Werte und Andeutungen, wie deren Verfall aufgehalten werden müßte; insofern sich "Nibelungenlied" und "Reinhart Fuchs" auf dieselbe Realität - nämlich die feudale Gesellschaft des 12. Jahrhunderts und ihr Wertsystem - beziehen, sind sie nur auf diesem Hintergrund zu verstehen, und werden durch diesen automatisch verbunden. Ihre - bis hierhin nur vermutete - Nähe ist möglicherweise ebenso durch diesen Hintergrund wie durch direkte literarische Einflüsse zu erklären. Zugleich wird deutlich, daß das Werk zwar nicht als Eins-zu-Eins-Übersetzung geschichtlicher Realität zu lesen ist; der Gegenstand der satirischen Attacke erweist sich aber als die in den konkreten Einzelheiten historisch geprägte Ausformung eines im Grundzug überzeitlichen Phänomens. Daher läßt sich diese Staufersatire und ihre vermutete Nähe zum Nibelungenlied in ihrer Intention als geschichtlich geprägt verstehen; Heinrich der Glichezares Satire richtet sich gegen Auswüchse des politischen Lebens seiner Zeit und gewinnt auf diesem Hintergrund erst ihre satirische Schärfe.

Problematisch wird die These von der Übernahme motivischer Elemente aus der Nibelungendichtung insofern, da Heinrich der Glichezare das Nibelungenlied nicht in der uns vorliegenden Bearbeitung kannte. Die Entstehung des "Reinhart Fuchs" kann spätestens 1192 angesetzt werden, die des Nibelungenliedes um ca. 1200. Die Kenntnis der sogenannten "Älteren Not" (nach 1160), dem Epos vom Untergang der Burgunden, kann aber vorausgesetzt werden. Schließlich enthält das Werk eine explizite Anspielung auf das Nibelungenlied, wenn in V. 660f., von der "nibelunge hort" die Rede ist und damit belegt wird, daß der sagenhafte Schatz der Nibelungen als Verlockung bekannt war.

Im folgenden soll die Darstellung des Reichsuntergangs im "Reinhart Fuchs" auf die zugrundeliegende rechtliche und politische Erosion des Reiches untersucht und auf der Hintergrund der zeitgenössischen Situation interpretiert werden; die motivische Nähe zur Nibelungendichtung soll in Verbindung damit im einzelnen aufgezeigt und durch den Bezug auf dieselbe politische Wirklichkeit erklärt werden.

II Das Ende des "Reinhart Fuchs" - Themen und Motive

2.1 Pervertierung des Rechts

Der dritte Teil des „Reinhart Fuchs“ zeigt die Pervertierung der Rechtsprechung bis hin zu einem Zustand der Rechtlosigkeit, der nicht allein durch die Vergehen und Listen Reinharts entsteht, sondern vor allem dadurch, daß das Recht in den Dienst persönlicher Zwecke gestellt wird. Bereits die öffentliche Vergewaltigung Hersants spielt in die Sphäre der Hoftagsgeschichte hinüber, deren Beteiligte zum Teil auch hier schon in Erscheinung treten. Indem Reinhart Hersant, die bei seiner Verfolgung mit dem Vorderleib im Dachsbau steckengeblieben war, vor den zahlreichen Zeugen des Sühnetermins und im Angesicht ihres eigenen Mannes bespringt, treibt er die Verachtung für das geltende Recht auf die Spitze; der Hohn, mit dem Reinhart die Wolffamilie zu alledem noch übergießt, gilt aber nicht allein den so öffentlich Entehrten, sondern fordert auch die Zeugen des Vorfalls, und noch über sie hinausgehend die Gesellschaft überhaupt heraus. Indem Reinhart nämlich den Rechtsakt in einen verbrecherischen Geschlechtsakt verkehrt, macht er sich über eine ihrer Rechtsinstitutionen, den Sühneversuch mitsamt dem Reinigungseid, lustig. Die Androhung von Gewalt beantwortet er, indem er an den vom König gebotenen Landfrieden mahnt. Damit ist die Verkehrtheit auf die Spitze getrieben: Sicher in der Gewißheit der Respektierung des Landfriedens durch andere, begeht der Rechtsbrecher seine Verbrechen zynisch im Vertrauen und unter ausdrücklicher Berufung auf den Schutz durch eben jenes Recht, das er selbst fortlaufend verletzt. Im Vorgriff auf das Thema des anschließenden dritten Teiles des „Reinhart Fuchs“ gewährt die Szene einen Einblick in die Ausgehöhltheit der Gesellschaft und in die Korruption der Rechtspflege. Wie es tatsächlich um ihre Rechtlichkeit bestellt ist, offenbart der Anfang der Szene, die schließlich in Hersants öffentlicher Schändung gipfelt. Brun, der Bär, hat zu der List geraten, daß Reinhart seinen Reinigungsschwur auf die Zähne des sich tot stellenden Rüden Reize als auf die angeblichen Reliquien eines Heiligen leisten solle - damit dieser ihn packen kann. Recht und Gesetz werden also von beiden Seiten - sowohl von der, die sie verletzt, als auch von der, die sie eigentlich zu schützen berufen ist - mit Füßen getreten. Unter dem Anschein des Rechts soll hier in Wirklichkeit Privatrache geübt werden. Im höchsten Maße bestürzend wird dies durch den Umstand, daß dieser merkwürdige Wahrer des Rechts kein Geringerer als der Kanzler des Königs ist. Im Handeln des Dieners spiegelt sich so bereits die Unredlichkeit und Korruption des Herrn wider.

2.2 Mangelnde Rechtspflege

Eine andere Ursache für den desolaten Zustand von Vrevils Reich ist die mangelnde Rationalität in der Anwendung des Rechts. Das erste Urteil gegen Reinhart wird ohne Anhörung des Beklagten gesprochen. Das Kamel rügt diesen Verfahrensfehler; das Gericht folgt seinem Antrag, und dennoch werden nach der Rückkehr der mißhandelten Boten ein zweites und drittes Urteil ohne Rücksicht auf diesen Beschluß gefällt, so daß Elefant und Dachs den Einspruch der „olbente“ erneuern müssen. Die jeweils zur Bestätigung und Verwerfung erst des Urteils, dann des Einspruchs aufgeforderte Gerichtsgemeinde stimmt erst diesem, dann jenem zu. Dieses Schwanken in der Beurteilung der Rechtslage verrät ihre innere Unsicherheit und tatsächliche Befangenheit. Sie resultiert daraus, daß hier nicht rational, sondern emotional geurteilt wird. Es ist bezeichnend, daß der Eber seinen Urteilsvorschlag im Zorn über den Fuchs macht (V. 1751ff.):

erzvrnet was des ebers mut,

er sprach: ‘ich verteile im ere vnde gut

vnde zv echte sinen liß

vnde zv einer witwen sin wiß

vnde ze weisin div kint sin.’

Zorn über Reinhart ist es auch, der den Gerichtsherrn Vrevil selbst die ganze Verhandlung hindurch bewegt (V. 1433: „Der kvnic was selbe erbolgen,“); er ist keinesfalls der unparteiische Vorsitzende. Dies hindert ihn ebenso an einer vernünftigen und umsichtigen Beweiserhebung wie überhaupt an einer leidenschaftslosen Prozeßführung und unparteiischen Urteilsfindung. Der König steht nicht mehr über dem Verfahren, sondern ist selbst von ihm betroffen, ist Partei und handelt zunehmend als Richter in eigener Sache, da er über die Mißachtung seiner persönlichen Autorität aufgebracht ist. So, wie der König den Gerichtstag nur einberuft, um seine Krankheit loszuwerden, die er für die entsprechende göttliche Strafe hält, ist er auch bereit, den Prozeß niederzuschlagen, sobald er hofft, durch Reinhart geheilt zu werden, obwohl er doch vorher das fehlende Gericht als Ursache für seine Krankheit angesehen hatte (V. 1318ff.):

er sprach: ‘mir ist we, daz mvz ich iehen,

ich weiz wol, iz ist gotes slac,

wen ich gerichtes niht enpflac.

[...]


[1] Vgl.. dazu die Angaben von Göttert, S. 169f.

[2] Vgl. dazu de Boor, S. 398ff.

[3] Der Beiname des Autors ist wahrscheinlich auf ein bei der Abschrift entstandenes Mißverständnis zurückzuführen, denn der Beiname "Glichesaere" bedeutet Gleisner, also der Fuchs oder Heuchler. Dies ist wohl mehr so zu verstehen, daß Heinrich von dem "Glichezare", also dem Fuchs, gedichtet hat.

[4] "Isengrines not" war ursprünglich als Titel für das gesamte Werk gedacht, siehe dazu Göttert, S. 172.

Final del extracto de 28 páginas

Detalles

Título
Thematik und Motivik von "Reinhart Fuchs" und Nibelungenlied im Vergleich
Universidad
Technical University of Darmstadt  (Sprach- und Literaturwissenschaft)
Curso
Heinrich de Glichezare: Reinhart Fuchs
Calificación
1,0
Autor
Año
1996
Páginas
28
No. de catálogo
V33225
ISBN (Ebook)
9783638337557
Tamaño de fichero
632 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Thematik, Motivik, Reinhart, Fuchs, Nibelungenlied, Vergleich, Heinrich, Glichezare, Reinhart, Fuchs
Citar trabajo
Jochen Müller (Autor), 1996, Thematik und Motivik von "Reinhart Fuchs" und Nibelungenlied im Vergleich, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/33225

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