Der Entwurf der Verfassung des Norddeutschen Bundes im Urteil des Nationalliberalen Miquel


Trabajo de Seminario, 2001

15 Páginas, Calificación: 1,7


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Hauptteil
2.1. Situationseinführung
2.2. Miquels Interpretation der Mainlinie
2.3. Die Bedeutung der Verfassung aus der Sicht Miquels
2.4. Miquels Überlegungen zur Gewinnung Süddeutschlands
2.5. Deutsche Einheit und das Ausland in der Sicht Miquels
2.6. Miquels Forderung

3. Schlussteil
3.1. Weitere historische Entwicklung
3.2. Fazit und persönliches Resümee

Literaturverzeichnis:

1. Einleitung

Die vorliegende Rede des Abgeordneten Johannes von Miquel[1] wurde am 9. März 1867 vor den Abgeordneten des konstituierenden Reichstages gehalten.

Ich beabsichtige in dieser Arbeit die Schwerpunkte und Hauptaussagen der Rede herauszuarbeiten. Zudem werde ich einen synchronen Vergleich zwischen der Rede Miquels und der des ebenfalls nationalliberalen Abgeordneten Karl Twesten vornehmen. . Gleichzeitig werde ich an der ein oder anderen Stelle eine Verbindung zur Entwicklung der liberalen Parteienlandschaft in den Jahren 1866/67 herstellen.

Meine Situationseinführung setzt daher direkt nach dem Deutschen Krieg 1866 ein. Ein weiterer Rückgriff würde möglicherweise ausufern und würde die Arbeit an dieser Stelle sprengen. Im weiteren Verlauf meiner Arbeit habe ich fünf Abschnitte gebildet, die die Rede von Miquel im Einzelnen aufarbeiten. Die Interpretation Miquels zur Mainlinie ist dabei im ersten Abschnitt Hauptthema meiner Überlegungen. Daraus folgen die Schlussfolgerungen Miquels für die zur Beratung vorliegende Verfassung in meinem zweiten Abschnitt. Im dritten Abschnitt gehe ich auf die Überlegungen Miquels zur „Gewinnung“ Süddeutschlands für die nationale Einheit ein. Direkt daran befasst sich meine Arbeit mit Miquels Urteil über die Verknüpfung der nationalen Einheit mit den außenpolitischen Gegebenheiten. Die Forderung Miquels zum Ende seiner Rede steht im Mittelpunkt des fünften Abschnittes, dieser bildet zugleich den Schwerpunkt.

Der Schlussteil beinhaltet dann ein persönliches Fazit der ausgearbeiteten Erkenntnisse.

2. Hauptteil

2.1. Situationseinführung

Nachdem der Deutsche Krieg in der Schlacht von Königgrätz am 3. Juli 1866 zu Gunsten Preußens entschieden wurde, kam es bereits am 26. Juli 1866 zum Vorfrieden von Nikolsburg. Der Abschluss des Prager Friedens am 23. August 1866 beendete den Deutschen Krieg endgültig. Österreich hatte seine Vormachtstellung vollkommen zu Gunsten Preußens eingebüßt. Der Deutsche Bund wurde aufgelöst. Italien gewann nach der nationalen Einheit von 1859 nun auch territorial weiter hinzu und bekam Venetien von Österreich als Gegenleistung für das Offensiv- und Defensivbündnis mit Preußen.

Bismarck war es gelungen, die Macht und territoriale Größe Preußens (Kgr. Hannover, Kurhessen, Schleswig-Holstein, Frankfurt und Nassau wurden annektiert) erheblich zu steigern, ohne dass es zu „wirklichen“ Kompensationen gegenüber europäischen Großmächten gekommen war. Frankreich hatte im Prager Frieden lediglich durchgesetzt, dass der unmittelbare Einflussbereich Preußens an der Mainlinie enden müsse[2]. Bismarck umging diese Abmachung und schloss mit den vier süddeutschen Staaten getrennt voneinander Schutz- und Trutzbündnisse[3] ab.

Innenpolitisch wurde am 3. September 1866 das Indemnitätsgesetz im preußischen Abgeordnetenhaus verabschiedet, damit war der preußische Verfassungskonflikt beendet – auch hier war Bismarck folglich als Sieger aus der Auseinandersetzung hervorgegangen. Die Verabschiedung des Indemnitätsgesetzes spaltete in Folge den deutschen Liberalismus in eine nationalliberale und eine fortschrittsliberale Richtung[4].

In Norddeutschland ging Bismarck den formalen Weg der Gründung einer bundesstaatlichen Einheit. Bismarck selbst erarbeitete einen Verfassungsentwurf für den Norddeutschen Bund aus, der den Regierungsbevollmächtigten der norddeutschen Staaten vorgelegt wurde, die am 15. Dezember 1866 in Berlin zusammentraten und die Verfassung am 8. Februar 1867 nach einigen Veränderungen verabschiedeten. Damit konnte der vorgelegte Verfassungsentwurf dem Reichstag zur Beratung vorgelegt werden. Der am 12. Februar in allgemeinen, freien und gleichen Wahlen gewählte Reichstag wurde am 24. Februar 1867 in Berlin von König Wihelm feierlich eröffnet[5]. Bismarck brachte seinen Verfassungsentwurf am 4. März 1867 in das Parlament ein[6]. Die Rede datiert vom 9. März 1867 also nur fünf Tage nach der Einbringung der Verfassung durch Bismarck.

2.2. Miquels Interpretation der Mainlinie

Miquels Einleitung der Rede verrät über seine Person mehr, als im ersten Moment zu vermuten wäre. Er steigt sofort mit der räumlichen Ausdehnung des Norddeutschen Bundes ein. Hieran ist durchaus erkennbar, dass Miquel von Hause aus Jurist ist, dem die Definition eines Staates[7] sehr wohl eine vertraute ist.

Die Mainlinie ist für Miquel ein beleuchtenswerter Punkt, den er interessant und für seine Zuhörer (296 Abgeordnete des Reichstages[8]) anschaulich darstellt. Die Mainlinie sei in früheren Tagen ein Schreckgespenst für die Politik der nationalen Einheit gewesen. Dabei spielt Miquel auf die Zeit des Dualismus zwischen Preußen und Österreich an, wenn er sagt: „Wir fürchteten den Dualismus Deutschlands viel mehr als die Vielheit (...)“[9]. Hier kommt die Angst hervor, die darin bestand, dass die süddeutschen Staaten sich mehr Österreich zuwenden könnten bzw. Österreich diese Staaten stärker in seine Machtsphäre ziehen könne. Auf der anderen Seite Preußen, welches in Norddeutschland zur beherrschenden Macht wurde.

[...]


[1] Hans Fenske (Hg.): Der Weg zur Reichsgründung 1850 – 1870, Darmstadt 1977, 354 – 356

[2] Bruno Gebhardt, Handbuch der Deutschen Geschichte, Bde 4, Stuttgart 1970, 3. Bd., S. 198

[3] Ebenda, S. 203

[4] Rudolf Vierhaus: Liberalismus, In: Geschichtliche Grundbegriffe, Bd. 3, Stuttgart 1982,

S. 779

[5] v. Zwiedineck-Südenhorst, Deutsche Geschichte 1806-1871, Stuttgart und Berlin 1912, S. 409

[6] Ebenda, S. 410

[7] Dr. Jörn Ipsen, Staatsrecht I, Neuwied; Kriftel; Berlin 1996, Definition: Der Staat ist ein Völkerrechtssubjekt, dessen konstituierende Merkmale das Staatsgebiet, das Staatsvolk und die Staatsgewalt bilden.

[8] Wolfram Siemann, Gesellschaft im Aufbruch. Deutschland 1849-1871, Frankfurt/M. 1990, S. 285

[9] Zitate aus der Rede Miquels werde ich fortan kursiv darstellen

Final del extracto de 15 páginas

Detalles

Título
Der Entwurf der Verfassung des Norddeutschen Bundes im Urteil des Nationalliberalen Miquel
Universidad
University of Münster  (FB Geschichte)
Curso
Proseminar
Calificación
1,7
Autor
Año
2001
Páginas
15
No. de catálogo
V3332
ISBN (Ebook)
9783638120364
Tamaño de fichero
467 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Entwurf, Verfassung, Norddeutschen, Bundes, Urteil, Nationalliberalen, Miquel, Proseminar
Citar trabajo
Dirk Sodenkamp (Autor), 2001, Der Entwurf der Verfassung des Norddeutschen Bundes im Urteil des Nationalliberalen Miquel, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/3332

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