Der Handlungsbegriff von Hannah Arendt im Kontext ihrer Totalitarismustheorie


Thèse de Bachelor, 2015

40 Pages, Note: 2,1


Extrait


Inhalt

1 Einleitung

2 Rekonstruktion der Vita Activa
2.1 Arbeit
2.1.1 Grundbedingung
2.1.2 Zweck
2.1.3 Tätigkeitsbereich
2.2 Herstellen
2.2.1 Grundbedingung
2.2.2 Zweck
2.2.3 Tätigkeitsbereich
2.3 Handeln
2.3.1 Grundbedingung
2.3.2 Zweck
2.3.3 Tätigkeitsbereich
2.4 Zwischenfazit

3 Tätigkeitsbeschränkende Mechanismen des Totalitarismus
3.1 Konstruktion des objektiven Feindes
3.2 Das Führerprinzip
3.3 Das totalitäre Recht der Ideologie
3.4 Das Konzentrationslager
3.4.1 Arbeit
3.4.2 Handeln

4 Endfazit

Literaturverzeichnis

1 Einleitung

„Wie immer es damit bestellt ist, was ich vorschlage, ist etwas sehr Einfaches, es geht mir um nichts mehr, als dem nachzugehen, was wir eigentlich tun, wenn wir tätig sind.” (Arendt 1987, S. 12). Diesem Anspruch geht Arendt in ihrem 1958 in den USA erschienenen Buch, „The Human Condition”, nach. Ihrer Meinung nach gibt es drei menschliche Grundtätigkeiten, das Arbeiten, das Herstellen und das Handeln. Eine Untersuchung von Arendts Handlungsbegriff erfordert ebenso eine Untersuchung ihrer Auffassung zur Tätigkeit Arbeit und zur Tätigkeit Herstellen. Arendts drei menschliche Grundtätigkeiten existieren in Harmonie miteinander und können im Idealfall nicht ohneeinander leben. Aus diesem Grund wird meine Arbeit nicht nur Arendts Auffassung zum Handeln rekonstruieren, sondern ebenso die Tätigkeit Arbeit und die Tätigkeit Herstellen.

Diese Arbeit beschränkt sich nicht lediglich auf Arendts menschliche Grundtätigkeiten. Meine Untersuchung wird ebenfalls auf Arendts 1955 erschienenes Buch, „The Origins of Totalitarianism”, eingehen. In diesem erläutert sie die Elemente und Ursprünge einer totalen Herrschaft. Dabei geht sie unter Anderem auf die Geschichte des Antisemitismus und den Imperialismus ein, um deren Bedeutung für die totalitären Bewegungen des 20. Jahrhundert darzustellen.

Diese Untersuchung hat sich die Aufgabe gesetzt, Arendts Handlungsbegriff und demzufolge auch ihre Auffassung zum Arbeiten und Herstellen zu rekonstruieren, um darauf aufbauend zu zeigen, dass ein totalitäres System Mechanismen besitzt, um die Potenz zur Ausführung der menschlichen Grundtätigkeiten zu vernichten.

Das erste Kapitel meiner Untersuchung nimmt sich der Aufgabe an, die drei menschlichen Grundtätigkeiten Arendts zu rekonstruieren. Für diese Rekonstruktion habe ich drei Kategorien aus Arendts Untersuchung herausgearbeitet, die Grundbedingung, der Zweck und der Tätigkeitsbereich (Vgl. Arendt 1987, S. 14f). Arendt nimmt eine Unterteilung bezüglich des Bereiches vor, in dem sich die Tätigkeiten vollziehen. Sie unterteilt diesbezüglich in privaten- und öffentlichen Bereich (Vgl. Arendt 1997, S. 31). Anhand dieser drei Kategorien werde ich die primären Merkmale der Tätigkeiten rekonstruieren und ebenso ist das erste Kapitel strukturiert.

Das zweite Kapitel setzt die herausgearbeiteten Merkmale in den Kontext von Arendts Totalitarismustheorie. Dabei gehe ich nicht auf die Ursprünge des Totalitarismus ein. Ich beschränke mich auf den Untersuchungsteil über die Elemente eines totalen Systems, da ich schlichtweg nach Mechanismen des Totalitarismus suche. Aus diesem Teil von Arendts Untersuchung habe ich vier Mechanismen herausgearbeitet. Der erste ist der Mechanismus der „Konstruktion eines objektiven Feindes”. Der zweite Mechanismus ist das „Führerprinzip”. Der dritte ist der Mechanismus des „Totalitären Rechts der Ideologie”. Der vierte Mechanismus ist das „Konzentrationslager”. All diese Mechanismen haben einen direkten Einfluss auf die Tätigkeiten, indes nur der vierte Mechanismus Einwirkungen auf sämtliche Tätigkeiten hat. Aus diesem Grund hat das Kapitel über das Konzentrationslager für jede der menschlichen Grundtätigkeiten ein Unterkapitel.

2 Rekonstruktion der Vita Activa

Innerhalb der griechischen Antike bezeichnete die Vita Activa primär das politische Leben. Aufgrund dessen war das Handeln als politische Tätigkeit höher, das Arbeiten und Herstellen niedriger angesehen. Arendt übernimmt die Rangfolge der Antike. Indes erweitert sie ihre Untersuchung der Vita Activa auf das christliche Zeitalter hin zur Moderne. Während des christlichen Zeitalters nach Augustinus hat die Vita Activa ihren ursprünglichen Charakter verloren, da man sämtliche Tätigkeiten und Dinge als weltlich bezeichnete (Vgl. Young-Bruehl 2013, S. 442f). Die Vita Activa hat sich innerhalb der Moderne noch weiter gewandelt. Die Rangordnung der Tätigkeiten, ausgehend von der griechischen Antike, hat sich umgekehrt, sodass die Tätigkeit Arbeit den höchsten Stellenwert eingenommen hat. Die nun folgenden Kapitel werden die von Arendt festgelegten menschlichen Grundtätigkeiten der Vita Activa rekonstruieren sowie die veränderte Auffassung der menschlichen Grundtätigkeiten von griechischer Antike und Moderne darstellen.

2.1 Arbeit

Die Arbeit ist jene Tätigkeit von Arendts Vita Activa, die in ihrem Ursprung innerhalb der griechischen Antike am niedrigsten angesehen war. Aus diesem Grund rekonstruiere ich diese Tätigkeit als Erstes. Arendt bezeichnet den arbeitenden Menschen als Animal laborans, das arbeitende Tier. Ich werde in der weiteren Untersuchung ebenfalls diese Bezeichnung verwenden (Vgl. Arendt 1987, S. 79).

2.1.1 Grundbedingung

Die Tätigkeit Arbeit ist bedingt durch das menschliche Leben. „Die Tätigkeit der Arbeit entspricht dem biologischen Prozess des menschlichen Körpers, der in seinem spontanen Wachstum, Stoffwechsel und Verfall sich von Naturdingen nährt, welche die Arbeit erzeugt und zubereitet, um sie als die Lebensnotwendigkeiten dem lebendigen Organismus zuzuführen.” (Arendt 1987, S. 14). Anhand dieses Satzes wird Folgendes deutlich.

Erstens braucht der Mensch Güter. Das Leben und die Güter sind durch einen zweifachen Kreislauf miteinander verbunden. Der erste umfasst den Menschen. Dieser wird durch natürliche Prozesse in die Welt hineingeboren. Während seines Lebens muss der Mensch Nahrung aufnehmen, um die natürlichen Prozesse seines Körpers aufrechtzuerhalten. Der Kreislauf des menschlichen Lebens endet mit dem Tod. Arendt bezeichnet diesen Prozess als die allgemeinste Bedingung des menschlichen Lebens. Natalität und Mortalität sind die allgemeinen Grundbedingungen für sämtliche Tätigkeiten des Menschen (Vgl. Arendt 1987, S. 14). Der zweite Kreislauf umfasst die Nahrungsmittel. Diese werden aus der Natur gewonnen, vom arbeitenden Menschen verarbeitet und daraufhin als Nahrung verzehrt. In der Folge fügt sich die verarbeitete Nahrung wieder in den Kreislauf der Natur ein. Sollte Nahrung nicht konsumiert werden, wird diese als Abfallprodukt der Natur zurückgeführt (Vgl. Arendt 1987, S. 88). Anhand dieser beiden Prozesse wird die Analogie der natürlichen Kreisläufe von menschlichem Leben und natürlicher Nahrung deutlich. Arendt unterstreicht diesen Punkt durch ihre Formulierung der „Lebensnotwendigkeiten”. Sie verwendet den Begriff „Lebensnotwendigkeiten” nicht grundlos. Das Leben der Menschen ist von natürlich-biologischen Notwendigkeiten bestimmt und aufgrund dessen auf Nahrung angewiesen.

Zweitens wird anhand des verwendeten Zitates deutlich, dass der Mensch Konsumgüter braucht, um seine Arbeitskraft zu erhalten bzw. zu steigern. Arendt verweist bei dieser These auf Karl Marx. Er schreibt, dass menschliche Arbeitskraft durch die konsumierten Güter hergestellt bzw. gesteigert wird. Anhand dessen wird deutlich, dass die Produktion von Konsumgütern kein Ende hat, weil Produktion und Konsumption in einem unendlichen Kreislauf aufeinander folgen. Es findet demnach ein ständiger Austausch zwischen Mensch und Natur statt, welcher durch die biologischen Prozesse des menschlichen Körpers bedingt ist (Vgl. Marx 1984, S. 118 ,Vgl. Arendt 1987, S. 90). „[…] sie können weder Anfang noch Ende haben. […] das Arbeiten [ist] niemals fertig, sondern dreht sich in unendlicher Wiederholung in dem immer wiederkehrenden Kreise, den der biologische Lebensprozess ihm vorschreibt und dessen Mühe und Plage erst mit dem Tod des jeweiligen Organismus ein Ende findet.” (Arendt 1987, S. 90). Diesbezüglich verweist Arendt auf eine weitere Äußerung von Marx. Dieser geht von einer Analogie zwischen der Zeugung eines Menschen und dem Überleben eines Menschen aus. Der Mensch produziert sich selbst durch Arbeit und er produziert andere Menschen durch die Fähigkeit der Zeugung. Die Arbeit und das Leben sind somit ebenso auf der Ebene der Fruchtbarkeit miteinander verbunden. Punkt Eins und Zwei haben deutlich gemacht, dass der Mensch Konsumgüter braucht. Zum Einen zum Leben und zum Anderen zur Aufrechterhaltung bzw. Steigerung der Arbeitskraft. Weshalb die Grundbedingung für das Arbeiten das Leben ist, wird anhand des dritten Punktes deutlich.

Drittens produziert der Mensch die Konsumgüter für das Überleben und die Arbeitskraft durch die Tätigkeit Arbeit. Das arbeitende Subjekt ist von der Not des Lebens beeinflusst und findet deshalb seinen Tätigkeitsbereich in der Produktion von Konsumgütern. Es bedient sich der Güter der Natur, um diese zu Konsumgütern zu verarbeiten. Anhand dessen wird deutlich, dass die Aufgabe des arbeitenden Menschen durch die natürlichen Prozesse des menschlichen Lebens bedingt ist (Vgl. Arendt 1987, S. 86). Wäre der Mensch nicht auf Nahrung zum Überleben angewiesen, hätte die Tätigkeit Arbeit ihren Zweck verloren.

2.1.2 Zweck

Das Verhältnis von Arbeit und Natur in Arendts Theorie wird von Patricia Rehm bekräftigt. Sie schreibt, dass, weil die Grundbedingung des Arbeitens das Leben selbst ist, die Arbeit keinen anderen Zweck haben kann, als sich in den natürlichen Kreislauf der Natur einzufügen (Vgl. Rehm 2008, 51). Der Zweck der Arbeit ist das Konsumgut und dieses wird aufgrund der Grundbedingung nach Produktionsende automatisch zu einem Mittel. Arendt untersucht die Tätigkeit Arbeit in zwei Perioden des menschlichen Lebens – die griechische Antike und das 20. Jahrhundert. Das Konsumgut ist in der Antike ein Zweck für zwei und im 20. Jahrhundert für drei Mittel.

In der Antike wurde die Arbeit von Sklaven verrichtet und mit Verachtung betrachtet, da die Arbeit das Konsumgut hervorbringt und somit der Welt nichts dauerhaftes hinterlässt. Arendt bezeichnet die Arbeit als eine Tätigkeit, die nicht nur in der Antike von Sklaven ausgeübt wurde, sondern obendrein einen sklavischen Charakter hat, da sie lediglich den Notwendigkeiten des Körpers dient und ergo keine freie Tätigkeit ist. „Arbeiten hieß Sklave der Notwendigkeit sein, und dies Versklavtsein lag im Wesen des menschlichen Lebens. Da die Menschen der Notdurft des Lebens unterworfen sind, können sie nur frei werden, indem sie andere unterwerfen, und sie mit Gewalt zwingen, die Notdurft des Lebens für sie zu tragen.” (Arendt 1987, S. 78). Befreiung von der Arbeit und der Notdurft des Körpers war somit ein Zweck der antiken Sklaverei. Aristoteles thematisiert ebenso die Sklavenhaltung. Er schreibt, dass zum Besitz eines freien Mannes Sklaven gehören. Dieser Besitz wird erworben und im Haushalt eingesetzt, da der Sklave ein beseeltes Werkzeug ist. Er unterstreicht diesen Punkt, indem er schreibt, dass Sklaven und Haustiere für die Befriedigung der körperlichen Notwendigkeiten des Herren zuständig sind (Vgl. Aristoteles 1921c, S. 10). Arendt geht in ihrer Untersuchung noch einen Schritt weiter. Sie schreibt, dass ein Leben als Sklave schlimmer ist als der Tod. Dieser ist ein natürlich-menschliches Ereignis, wohingegen der Sklavenstatus nicht menschlich, sondern haustierähnlich ist (Vgl. Arendt 1987, S. 78). Aufgrund der Aussagen von Aristoteles und Arendt wird deutlich, weshalb Arendt den arbeitenden Menschen als Animal laborans bezeichnet (Vgl. Arendt 1987, S. 80).

An den Aussagen von Arendt und Aristoteles wird die Zweck-Mittel-Kategorie der Tätigkeit Arbeit innerhalb der Antike deutlich. Erstens produzierte das antik-griechische Animal laborans Konsumgüter für das eigene Überleben und zweitens für das Überleben seines Herren und dessen Familie.

Im 20. Jahrhundert erfüllt der Zweck der Arbeit drei Mittel. Erstens produziert das Animal laborans Konsumgüter als Mittel für sein eigenes Überleben, zweitens als Mittel zum Überleben seines Arbeitgebers und drittens für das Überleben der gesamten Gesellschaft. Aufgrund des dritten Punktes wird die Tätigkeit Arbeit nicht mehr verächtlich betrachtet und hat obendrein den höchsten Stellenwert eingenommen. Die Rangerhöhung beruht auf der Entdeckung der Produktivität der Arbeit.[1] Die Produktivität der Arbeit ist gekennzeichnet durch die Erkenntnis, dass ein Subjekt mehr produzieren kann, als für sein eigenes Leben benötigt wird. Der Mehrwert des Arbeiters kann für das Überleben der Gesellschaft genutzt werden und außerdem zur Ausbeutung des Arbeiters durch seinen Arbeitgeber führen (Vgl. Sieferle 2011, S. 61f). Dieser Teil der Untersuchung Arendts besitzt starke Bezüge zu Karl Marx. Dieser schreibt, dass es einen Unterschied zwischen notwendiger Arbeit und Mehrarbeit gibt. Die Arbeit dient als Mittel für das eigene Überleben und die Mehrarbeit dient als Mittel für das Überleben des Arbeitgebers, der Gesellschaft und außerdem der Ausbeutung (Vgl. Marx 1984, S. 119ff). Für Arendt ist ein entscheidender Faktor für die Produktivität der Arbeit die Arbeitsteilung. Sie führt diesen Gedanken fort, indem sie schreibt, dass durch Arbeitsteilung der Unterschied zwischen gelernter- und ungelernter Arbeit verschwindet. Entscheidend an der Arbeitsteilung ist für Arendt die Austauschbarkeit des arbeitenden Subjektes. Es bedarf keiner Kenntnisse, um Arbeit zu verrichten, sodass jedes Subjekt mühelos ausgetauscht werden kann. Die Arbeitsteilung ist lediglich durch das Vorhandensein von Menschen bedingt, wodurch Arendt die Verbindung zur Grundbedingung Leben bzw. Fruchtbarkeit des Menschen herstellt.

2.1.3 Tätigkeitsbereich

Arendt formuliert zwei Auffassungen zur Arbeit – jene der griechischen Antike und jene des 20. Jahrhunderts. Aufgrund dessen ist es notwendig, die Zweck-Mittel-Kategorie der Arbeit zweierlei zu betrachten. Dies ist ebenso beim Tätigkeitsbereich von Nöten.

In der Antike war die Arbeit eine Tätigkeit, die im privaten Bereich stattgefunden hat. Dies hat zwei Gründe. Erstens kennzeichnet Arendt den privaten Bereich als Sphäre des Haushaltes. Das Zusammenleben im Haushalt ist bestimmt durch die menschlichen Bedürfnisse und Lebensnotwendigkeiten. „Die Kraft, welche die Menschen hier zusammentrieb, war das Leben selbst, das Leben des Einzelnen wie das der Gattung.” (Vgl. Arendt 1987, S. 32). Das Leben mit seinen natürlichen Prozessen und Notwendigkeiten war verantwortlich für das Zusammenleben im griechisch-antiken Haushalt. Deshalb wurde die Tätigkeit Arbeit in den Bereich des Privaten eingeordnet (Vgl. Arendt 1987, S. 32). Im ersten Buch seiner Abhandlung „Politik” vertritt Aristoteles eine ähnliche Ansicht. Er erläutert die Entwicklung der menschlichen Gemeinschaft. Dabei geht er im ersten Schritt von der natürlichen Verbindung zwischen Mann und Frau aus. Diese Gemeinschaft besteht aufgrund der Fortpflanzung. Der zweite Entwicklungsschritt ist die Hausgemeinschaft, in der von Natur aus herrschende- und von Natur aus beherrschte Menschen für ihr gegenseitiges Interesse zusammenkommen. Der dritte Schritt der Entwicklung ist die Dorfgemeinschaft, bestehend aus mehreren Hausgemeinschaften. Die Sicherstellung des Notwendigen über einen längeren Zeitraum ist das Ziel dieser Verbindung. Der letzte Schritt ist der Zusammenschluss von mehreren Dorfgemeinschaften zu einem Staat. Dieser hat nicht mehr nur die Aufgabe, die Lebensnotwendigkeiten zu sichern, sondern darüber hinaus das gute Leben zu ermöglichen (Vgl. Aristoteles 1921c, S. 2ff, 225f).[2] Aristoteles schreibt, dass die Aufgabe der Hausgemeinschaft darin besteht, die Lebensnotwendigkeiten der Hausgemeinschaftsmitglieder sicher zu stellen. Wie ich bereits im Kapitel 2.1.2 erläutert habe, waren in der antik-griechischen Hausgemeinschaft die Sklaven für diese Sicherstellung zuständig (Vgl. Aristoteles 1921c, S. 2ff). Bei Arendt ist der private Bereich durch die Sicherstellung des Notwendigsten gekennzeichnet. Bei der von Aristoteles erläuterten Hausgemeinschaft ist dies ebenfalls der Zweck der Gemeinschaft.

Der zweite Grund für die Einordnung der Arbeit in den Bereich des Privaten während der Antike liegt in der Verachtung gegenüber der Arbeit. Die Arbeit war jene Tätigkeit, die nicht von der Freiheit, sondern durch die Notwendigkeit des eigenen Körpers bestimmt war. Aus diesem Grund war sie in der Antike am niedrigsten angesehen und wurde zumeist von Sklaven ausgeführt (Vgl. Aristoteles 1921c, S. 6ff). Arendt beschreibt den arbeitenden Menschen wie folgt. „[…] und es ist, als gäbe es ihn gar nicht. Was er tut oder lässt, bleibt ohne Bedeutung, hat keine Folgen, und was ihn angeht, geht niemanden sonst an.” (Arendt 1987, S. 57). Anhand dessen erkennt man wiederum das Verachtenswerte an der Arbeit. Durch diese Tätigkeit wird der Welt nichts hinterlassen. Es wird ein Konsumgut erzeugt, welches lediglich aufgrund natürlicher Notwendigkeiten produziert werden muss. Es gibt nichts Ehrenwertes oder Lobenswertes. Es gibt nichts, was der Öffentlichkeit zuträglich wäre, da es bei der Arbeit in der Antike nur um die Lebenserhaltung der Hausgemeinschaft ging.

Die Arbeit ist aufgrund ihrer Aufwertung im 20. Jahrhundert nicht mehr im privaten Bereich angesiedelt. Arendt bezeichnet die moderne Gesellschaftsform als Konsumgesellschaft bzw., aufgrund des Kausalverhältnisses zwischen Produktion und Konsumption, als Arbeitsgesellschaft. Aufgrund der im Kapitel 2.1.2 geschilderten Produktivität der Arbeit hat diese Tätigkeit ihren ursprünglich belastenden und mühsamen Charakter verloren. Es fand eine Emanzipation der Arbeit statt. Dies ist auf den Fakt zurückzuführen, dass jedes Produkt, ob hergestellt oder durch Arbeit produziert, zu einem Konsumgut transformiert ist. Darüber hinaus dient die Arbeit nicht mehr lediglich der Sicherstellung des eigenen Lebens. Die Befreiung der Arbeit war ebenso eine Befreiung von der Notwendigkeit. Die Emanzipation der Arbeit hat dazu geführt, dass das Animal laborans in den öffentlichen Bereich vorgedrungen ist (Vgl. Arendt 1987, S. 115ff). Das Problematische an dieser Entwicklung ist, dass das arbeitende Subjekt seine gewonne Freiheit nicht für öffentliche Aufgaben nutzt, sondern sich lediglich auf das Konsumieren beschränkt und obendrein seinen Konsum nicht nur auf Konsumgüter beschränkt, sondern sein Begehren auf sämtliche Gegenstände ausweitet. „[…] die überschüssige Zeit des Animal laborans wird niemals für etwas anderes verbraucht als Konsumieren, und je mehr Zeit ihm gelassen wird, desto begehrlicher und bedrohlicher werden seine Wünsche […].” (Arendt 1987, S. 120). Die Kategorie des Tätigkeitsbereiches offenbart deutlich die Entwicklung der Arbeit. Sie war Bestandteil des privaten Bereiches, weil sie sich mit den Lebensnotwendigkeiten beschäftigte, und sie ist im 20. Jahrhundert Bestandteil des öffentlichen Bereiches, weil die Arbeit sich nicht mehr nur auf Lebensnotwendigkeiten beschränkt. Dies ist die Folge der Emanzipation der Arbeit und die errungene Freiheit des Animal laborans.

2.2 Herstellen

Im Ursprung ist das Herstellen in Arendts Vita Activa zwischen dem Arbeiten und dem Handeln angeordnet. Aufgrund dessen ist ebenso die Rekonstruktion des Herstellens zwischen jener des Arbeitens und jener des Handelns angeordnet. Ich werde im weiteren Verlauf der Untersuchung Arendts Bezeichnung für den herstellenden Menschen verwenden. Sie bezeichnet diesen als Homo faber. (Vgl. Arendt 1987, S. 124).

2.2.1 Grundbedingung

Die allgemeinen Grundbedingungen sind wie beim Arbeiten Natalität und Mortalität. Jedoch ist die Tätigkeit Herstellen eng an die Mortalität gebunden (Vgl. Arendt 1987, S. 15).

Die spezifische Grundbedingung des Herstellens ist die Weltlichkeit. Die menschliche Gattung ist sterblich und aufgrund dessen errichtet der herstellende Mensch eine unsterbliche Welt inmitten von sterblichen Wesen. Arendt kennzeichnet Weltlichkeit als die Angewiesenheit des Menschen auf Gegenständlichkeit und Objektivität (Vgl. Arendt 1987, S. 14). „Die Grundbedingung, unter der die Tätigkeit des Herstellens steht, ist Weltlichkeit, nämlich die Angewiesenheit menschlicher Existenz auf Gegenständlichkeit und Objektivität.” (Arendt 1987, S. 14). Anhand von Arendts Aussage wird Folgendes bezüglich der Grundbedingung deutlich. Die Geburt und der Tod eines Menschen sind natürliche Vorgänge, weshalb der Mensch zwingend sterblich, die menschliche Gattung hingegen potentiell unsterblich ist. Aufgrund dessen ist der einzelne Mensch in der Welt heimatlos, da er stets von unsterblichen Dingen umgeben ist – auf der einen Seite die Natur und auf der anderen Seite sein gesamtes Geschlecht. Diese Heimatlosigkeit des Menschen, bedingt durch seine Sterblichkeit, bringt Arendt zu der Überzeugung, dass die künstlich errichtete Dingwelt dem Menschen als Zuhause dient. Sie kennzeichnet die Dingwelt als unabhängig von der Natur und den natürlichen Prozessen. Es gibt keinen natürlichen Kreislauf von Geburt und Zerfall innerhalb dieser Welt. Hierbei wird erkenntlich, dass der Mensch sich in zwei Welten befindet und auf beide Welten angewiesen ist. Auf der einen Seite befindet sich die Welt der Natur, welche die Konsumgüter für das Überleben liefert, auf der anderen Seite die Welt der Dinge, welche künstlich errichtet ist und als unvergängliches, objektives Zuhause dient.[3]

Die Grundbedingung Weltlichkeit ist nach Arendt ein spezifisch-menschliches Bedürfnis. Arendt setzt voraus, dass der Mensch auf Gegenständlichkeit und Objektivität angewiesen ist. Sollte diese Prämisse jedoch falsch sein, wäre auch die Grundbedingung des Herstellens hinfällig.

2.2.2 Zweck

Folgt man der Aussage von Arendt, dass der Mensch auf Objektivität und Gegenständlichkeit angewiesen ist, ist ebenso der Zweck des Herstellens gerechtfertigt. Der herstellende Mensch stellt Gebrauchsgüter her. Diese werden gebraucht und nicht verbraucht. Der Abnutzungsprozess der Gebrauchsgüter ist bedingt durch den Gebrauch und nicht den Zweck des Gutes wie beim Konsumgut. Daraus wird deutlich, dass sich das Gebrauchsgut durch Dauerhaftigkeit auszeichnet. Die Dauerhaftigkeit ist bedingt durch die Grundbedingung des Herstellens. Das Gebrauchsgut ist für das herstellende Wesen der Zweck seiner Tätigkeit, doch wird aus jedem hergestellten Gut zugleich ein Mittel. Der herstellende Mensch ist aufgrund des Ideals der Nützlichkeit tätig. Alles, was er herstellt ist ein Zweck, um als ein spezifischen Mittel zu fungieren (Vgl. Arendt 1987, S. 140). „Innerhalb der Zweck-Mittel-Kategorie und ihres Erfahrungsfeldes, in dem die gesamte Welt von Gebrauchsgegenständen […] lokalisiert ist, gibt es keine Möglichkeit, den Zweckprogressus zu durchbrechen und zu verhindern, dass alle Zwecke schließlich wieder zu Mitteln für weitere Zwecke werden […].” (Arendt 1987, S. 141). Arendt ist der Meinung, dass das Gebrauchsgut in dreifacher Weise als Mittel fungiert.

Erstens erzeugt das Herstellen als Mittel für die Errichtung einer Dingwelt Gebrauchsgüter. Dies ist die ursprüngliche Funktion des Gebrauchsgutes. Bei dieser Herstellung werden Güter der Natur zu künstlich hergestellten Dingen verwandelt. Arendt drückt es wie folgt aus. „Diese Gegenstände werden gebraucht und nicht verbraucht, […] ihre Haltbarkeit und Beständigkeit, ohne die sich das sterblich-unbeständige Wesen der Menschen auf der Erde nicht einzurichten wüsste; sie sind die eigentliche Heimat des Menschen.” (Arendt 1987, S. 124). Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass wenn die hergestellten Güter des Homo faber nicht mehr als Mittel für die Errichtung einer Dingwelt gebraucht werden, der Mensch auch seine Heimat auf der Welt verliert (Vgl. Arendt 1987, S. 124).

[...]


[1] Arendt zeigt zwei Formen von Arbeit auf, erstens produktive Arbeit und zweitens unproduktive Arbeit. Die zweite Form hat keinen gesellschaftlichen Nutzen und ist deshalb irrelevant (Vgl. Arendt 1987, S. 80).

[2] Das gute Leben drückt sich in einer kontemplativen Lebensführung aus, welche nicht von körperlichen Bedürfnissen bestimmt ist. Aristoteles vergleicht das gute Leben des Menschen mit dem Leben der Götter.

[3] Siehe Kapitel 2.1

Fin de l'extrait de 40 pages

Résumé des informations

Titre
Der Handlungsbegriff von Hannah Arendt im Kontext ihrer Totalitarismustheorie
Université
University of Leipzig  (Philosophisches Institut)
Note
2,1
Auteur
Année
2015
Pages
40
N° de catalogue
V334163
ISBN (ebook)
9783668239487
ISBN (Livre)
9783668239494
Taille d'un fichier
478 KB
Langue
allemand
Mots clés
Hannah Arendt, Aristoteles, Gustave LeBon, Karl Marx, Platon, Karl Popper, Thomas von Aquin, Nationalsozialismus, Handlungstheorie, Machttheorie, Freiheit, Arbeitstheorie, Totalitarismus
Citation du texte
Peter Manzei (Auteur), 2015, Der Handlungsbegriff von Hannah Arendt im Kontext ihrer Totalitarismustheorie, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/334163

Commentaires

  • Pas encore de commentaires.
Lire l'ebook
Titre: Der Handlungsbegriff von Hannah Arendt im Kontext ihrer Totalitarismustheorie



Télécharger textes

Votre devoir / mémoire:

- Publication en tant qu'eBook et livre
- Honoraires élevés sur les ventes
- Pour vous complètement gratuit - avec ISBN
- Cela dure que 5 minutes
- Chaque œuvre trouve des lecteurs

Devenir un auteur