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Volksverhetzung (§130 StGB). Eine Übersicht über das Strafrecht

Title: Volksverhetzung (§130 StGB). Eine Übersicht über das Strafrecht

Term Paper , 2016 , 11 Pages , Grade: 1,3

Autor:in: Philipp Pelka (Author)

Law - Penology
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Der § 130 StGB stellt die Volksverhetzung unter Strafe. Vorrangig wird von der hM der öffentliche Friede als Schutzgut angesehen. Als sekundäres Schutzgut wird die Würde des Einzelmenschen angesehen. Die Vorschrift lässt sich in vier wesentliche Bereiche unterteilen. Absatz 1 enthält eine Äußerungsvariante und Absatz 2 umfasst eine Verbreitungsvariante. Absatz 3 und 4 enthalten Leugnungs- und Billigungstatbestände.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Objektiver Tatbestand

2.1 Angriffsobjekte

2.1.1 Nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppen

2.1.2 Teile der Bevölkerung

2.1.3 Einzelne Gruppenmitglieder bzw. den Bevölkerungsteilen zugehörige Einzelpersonen

2.1.4 Opfer der nationalsozialistischen Gewalt und Willkürherrschaft

2.2 Absatz 1

2.2.1 Aufstacheln zum Hass (Abs 1 Nr 1 Alt 1)

2.2.2 Auffordern zu Gewalt oder Willkürmaßnahmen (Abs 1 Nr 1 Alt 2)

2.2.3 Beschimpfen, böswillige Verächtlichmachung, Verleumden (Abs 1 Nr 2)

2.2.4 Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens

2.3 Absatz 2

2.3.1 Verbreiten einer Schrift (Abs 2 Nr 1)

2.3.2 Zugänglichmachen einer Schrift gegenüber der Öffentlichkeit (Abs 2 Nr 1)

2.3.3 Anbieten, Überlassen, Zugänglichmachen einer Schrift einer Person unter 18 Jahren (Abs 2 Nr 2)

2.3.4 Zugänglichmachen eines volksverhetzenden Inhalts mittels Rundfunk oder Telemedien der Öffentlichkeit oder einer Person unter 18 Jahren (Abs 2 Nr 2)

2.3.5 Herstellen etc. einer Schrift, das Unternehmen der Ein oder Ausfuhr einer Schrift (Abs 2 Nr 3)

2.4 Absatz 3

2.4.1 NS-Verbrechen

2.4.2 Billigen, leugnen, verharmlosen

2.4.3 Öffentlich oder in einer Versammlung

2.4.4 Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens

2.5 Absatz 4

2.5.1 Nationalsozialistische Gewaltherrschaft

2.5.2 Billigen, verherrlichen, rechtfertigen

2.5.3 Störung des öffentlichen Friedens

2.5.4 Unter Verletzung der Würde der Opfer

2.6 Absatz 5

3. Subjektiver Tatbestand

4. Sozialadäquanzklausel

5. Rechtswidrigkeit

6. Schuld

7. Fazit

Zielsetzung & Themen

Diese Arbeit befasst sich mit der strafrechtlichen Einordnung der Volksverhetzung nach § 130 StGB. Ziel ist es, die Tatbestandsvoraussetzungen der verschiedenen Absätze sowie die geschützten Rechtsgüter detailliert zu analysieren.

  • Strukturelle Unterteilung des § 130 StGB in Äußerungs- und Verbreitungsvarianten
  • Definition und Eingrenzung der Angriffsobjekte
  • Analyse der Tatbestandsmerkmale des Aufstachelns zum Hass und der Billigung von NS-Verbrechen
  • Rechtliche Anforderungen an die Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens
  • Subjektiver Tatbestand und die Bedeutung der Sozialadäquanzklausel

Auszug aus dem Buch

2.2.1 Aufstacheln zum Hass (Abs 1 Nr 1 Alt 1)

Zum Hass aufstacheln ist ein Anreizen zu einer emotional aufgeladenen Feindseligkeit gegenüber dem angegriffenen Personenkreis, das über die Äußerung von Ablehnung und Verachtung hinausgeht, und durch Einwirkung auf Intellekt und Gefühle entsprechende Haltungen hervorrufen oder steigern soll.6 Darunter fallen insbesondere Behauptungen, dass der Holocaust nicht stattgefunden habe, sondern von den Juden erfunden wurde.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Kurze Einführung in den Straftatbestand der Volksverhetzung und die Bestimmung der Schutzgüter öffentlicher Friede und Menschenwürde.

2. Objektiver Tatbestand: Detaillierte Prüfung der Angriffsobjekte und der verschiedenen Tathandlungen in den Absätzen 1 bis 5 des § 130 StGB.

3. Subjektiver Tatbestand: Erläuterung, dass für die Verwirklichung des Tatbestandes Eventualvorsatz ausreicht.

4. Sozialadäquanzklausel: Darstellung der Anwendung der Sozialadäquanzklausel nach § 86 Abs. 3 StGB als Tatbestandsausschluss.

5. Rechtswidrigkeit: Feststellung, dass für § 130 StGB keine besonderen Rechtfertigungsgründe existieren.

6. Schuld: Hinweis darauf, dass die Schuld nach allgemeinen Grundsätzen ohne Besonderheiten zu prüfen ist.

7. Fazit: Zusammenfassende Bewertung der Bedeutung des § 130 StGB zum Schutz des friedlichen Zusammenlebens im Staat.

Schlüsselwörter

Volksverhetzung, StGB, Strafrecht, öffentlicher Friede, Menschenwürde, Aufstacheln zum Hass, NS-Verbrechen, Holocaust, Sozialadäquanzklausel, Rechtswidrigkeit, Eventualvorsatz, Diskriminierung, Tatbestand, Verbreitungsvariante, Billigung

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit?

Die Arbeit untersucht den Straftatbestand der Volksverhetzung gemäß § 130 StGB im deutschen Strafrecht.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die Arbeit gliedert sich in die Analyse des objektiven und subjektiven Tatbestandes, die Definition von Angriffsobjekten sowie die Leugnungs- und Billigungstatbestände in Bezug auf die nationalsozialistische Herrschaft.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das Ziel ist eine präzise juristische Aufschlüsselung der Tatbestandsmerkmale des § 130 StGB, um deren Anwendung in der Praxis zu erläutern.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die auf Kommentarliteratur, Gesetzestexten und höchstrichterlicher Rechtsprechung basiert.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil befasst sich detailliert mit den verschiedenen Absätzen des § 130 StGB, angefangen bei den Angriffsobjekten bis hin zur Sozialadäquanzklausel.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Kernbegriffe sind Volksverhetzung, Schutzgut, öffentlicher Friede, Menschenwürde und die verschiedenen Tatvarianten der Äußerung und Verbreitung.

Welche Rolle spielt der öffentliche Friede in der Arbeit?

Der öffentliche Friede wird als das vorrangige Schutzgut des § 130 StGB identifiziert, dessen konkrete Gefährdung oder Eignung zur Störung für viele Absätze des Paragrafen essenziell ist.

Wie definiert der Autor das Aufstacheln zum Hass?

Der Autor definiert dies als Anreizen zu einer emotional aufgeladenen Feindseligkeit, die über bloße Ablehnung hinausgeht und aktiv auf Intellekt und Gefühle einwirkt.

Warum wird die Sozialadäquanzklausel thematisiert?

Die Klausel wird als notwendiger Korrekturfaktor erwähnt, der in bestimmten Fällen (Absatz 2 bis 5) als Tatbestandsausschluss wirkt.

Welchen Stellenwert nimmt die Menschenwürde ein?

Die Menschenwürde wird als sekundäres Schutzgut betrachtet, insbesondere im Kontext von Beleidigungen, die den Kern der Persönlichkeit treffen und den Betroffenen als unterwertig darstellen.

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Details

Title
Volksverhetzung (§130 StGB). Eine Übersicht über das Strafrecht
College
University of Applied Sciences for Public Administration of North Rhine-Westphalia Bielefeld  (PVD)
Grade
1,3
Author
Philipp Pelka (Author)
Publication Year
2016
Pages
11
Catalog Number
V335016
ISBN (eBook)
9783668245495
ISBN (Book)
9783668245501
Language
German
Tags
Strafrecht Volksverhetzung Hausarbeit Seminararbeit Ausarbeitung fhöv Fachhochschule öffentlich Verwaltung Bielefeld PVD Polizeivollzugsdienst Referat StGB 130 NRW; Nordrhein-Westfalen
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Philipp Pelka (Author), 2016, Volksverhetzung (§130 StGB). Eine Übersicht über das Strafrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/335016
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